Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung zur hausärztlichen Versorgung nach § 73a SGB V zwischen der IKK gesund plus, Konrad-Adenauer-Allee 42, 28329 Bremen und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen Die Vertragspartner wollen mit dieser Ergänzungsvereinbarung die Qualität und Wirtschaftlichkeit der ambulanten medizinischen Versorgung verbessern und die Verantwortung des behandelnden Arztes im Versorgungsmanagement insbesondere für beratungs- und betreuungsintensive Patienten stärken. Daher werden folgende ergänzende Regelungen vereinbart: 1. § 9 Abs. 3 wird gestrichen. 2. Die IKK gesund plus lässt stattdessen die Rahmenvereinbarung zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen oder schwierigen und langwierigen Krankheitsverläufen und multimorbiden Patienten zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven und dessen Anlagen 1 und 2 in der jeweils geltenden Fassung in vollem Umfang und für die Gesamtheit ihrer Versicherten gegen sich gelten. 3. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen informiert die IKK gesund plus schriftlich über Anpassungen oder Änderungen der Rahmenvereinbarung. 4. Die Anlage 7 wird gestrichen. 5. Die Anlage 8 wird gestrichen. Diese Vereinbarung tritt zum 01.07.2016 in Kraft und kann unabhängig zum Hauptvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, erstmals jedoch zum 30.06.2017 gekündigt werden. Bremen, den 28.06.2016 ------------------------------------------------Kassenärztliche Vereinigung Bremen ------------------------------------------------IKK gesund plus
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