Ergänzungsvereinbarung IKK gesund plus (pdf - 10 kB)

Ergänzungsvereinbarung
zur
Vereinbarung zur hausärztlichen Versorgung nach § 73a SGB V
zwischen
der IKK gesund plus,
Konrad-Adenauer-Allee 42, 28329 Bremen
und
der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen
Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen
Die Vertragspartner wollen mit dieser Ergänzungsvereinbarung die Qualität und
Wirtschaftlichkeit der ambulanten medizinischen Versorgung verbessern und die
Verantwortung des behandelnden Arztes im Versorgungsmanagement insbesondere für
beratungs- und betreuungsintensive Patienten stärken. Daher werden folgende ergänzende
Regelungen vereinbart:
1.
§ 9 Abs. 3 wird gestrichen.
2.
Die IKK gesund plus lässt stattdessen die Rahmenvereinbarung zur Verbesserung der
ambulanten Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen oder schwierigen
und langwierigen Krankheitsverläufen und multimorbiden Patienten zwischen der
Kassenärztlichen Vereinigung Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven und dessen
Anlagen 1 und 2 in der jeweils geltenden Fassung in vollem Umfang und für die
Gesamtheit ihrer Versicherten gegen sich gelten.
3.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen informiert die IKK gesund plus schriftlich über
Anpassungen oder Änderungen der Rahmenvereinbarung.
4.
Die Anlage 7 wird gestrichen.
5.
Die Anlage 8 wird gestrichen.
Diese Vereinbarung tritt zum 01.07.2016 in Kraft und kann unabhängig zum Hauptvertrag
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, erstmals jedoch
zum 30.06.2017 gekündigt werden.
Bremen, den 28.06.2016
------------------------------------------------Kassenärztliche Vereinigung Bremen
------------------------------------------------IKK gesund plus