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C 3232 A
Ministerium
für Inneres und Bundesangelegenheiten
des Landes Schleswig-Holstein
Gesetz- und Verordnungsblatt
für Schleswig-Holstein
Ausgabe Nr. 10
Kiel, 30. Juni 2016
14.6.2016
Anpassungsverfahren nach § 28 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
(SH AbgG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418
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Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2016; Ausgabe 30. Juni 2016
Anpassungsverfahren
nach § 28 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
(SH AbgG)
Das Statistische Amt für Hamburg und SchleswigHolstein hat dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages statistische Informationen
zur Einkommensentwicklung für die Anpassung der
Abgeordnetenentschädigung und Mitarbeiterkostenerstattung 2016 vorgelegt. Ab 1. Juli 2016 beträgt die Anpassung für die Abgeordnetenentschädigung und Mitarbeiterkostenerstattung 2,1 Prozent.
Die Entschädigung nach § 6 Absatz 1 SH AbgG
wird auf 8.035,18 Euro, der Auszahlungsbetrag
nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 SH
AbgG auf 8.013,17 Euro, der Basisbetrag für die
Berechnung der Altersentschädigung nach § 48
Absatz 3 SH AbgG auf 4.917,03 Euro und der Basisbetrag für die Berechnung der Altersentschädigung nach § 49 Absatz 4 Buchstabe a SH AbgG
auf 5.756,54 Euro angepasst.
Die Mitarbeiterkostenerstattung nach § 9 Absatz 1
SH AbgG wird auf 1.028,42 Euro angepasst.
Kiel, 14. Juni 2016
Klaus Schlie
Präsident
des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Nr. 10
Nr. 10
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