Bekanntmachung Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Juni 2016 BAnz AT 29.06.2016 B6 Seite 1 von 1 www.bundesanzeiger.de Land Rheinland-Pfalz Bekanntmachung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen Vom 16. Juni 2016 Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland, Norsk-Data-Straße 3, 61352 Bad Homburg, und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di –, Landesbezirk Rheinland-Pfalz, Münsterplatz 2 – 6, 55116 Mainz, sowie Landesbezirk Saarland, St. Johanner Straße 49, 66111 Saarbrücken, haben gemeinsam beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütung für Sicherheitsdienstleistungen in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 3. Dezember 2015 – erstmals kündbar zum 31. Dezember 2016 – nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit Wirkung vom 1. Januar 2016 für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz für allgemeinverbindlich zu erklären. Geltungsbereich des Tarifvertrags: räumlich: für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland; betrieblich: für alle Betriebe, die Sicherheitsdienste oder Kontroll- und Ordnungsdienste für Dritte erbringen und für alle Unternehmen, Betriebe und Betriebsteile, die Kräfte auf oder mit Zugang zu Anlagen der DB Netz AG zur Sicherung gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb einsetzen; Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrags sind auch selbständigen Betriebsabteilungen. Als selbständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebs, die außerhalb des Betriebs Sicherheitsdienstleistungen erbringt. persönlich: für alle in diesen Bereichen beschäftigten Arbeitnehmer. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz übertragen (§ 5 Absatz 6 TVG). Die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung kann mit Rückwirkung ausgesprochen werden. Schriftliche Stellungnahmen zu diesem Antrag können innerhalb von drei Wochen, vom Tag dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger an gerechnet, beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz, eingereicht werden. Außerdem besteht Gelegenheit zur Äußerung in der öffentlichen Verhandlung vor dem Tarifausschuss. Der Termin der Verhandlung wird noch bekannt gemacht. Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen. Mainz, den 16. Juni 2016 622 - 71 816 - 3 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz Im Auftrag Nataly Petersen
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