Stellenausschreibung - Bezirksregierung Münster

Stellenausschreibung
Bei der Bezirksregierung Münster
sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als
Mitarbeiter/in
der örtlichen Luftsicherheitsstelle
auf dem Flughafen Paderborn/Lippstadt
(Entgeltgruppe 09 Fallgruppe 3)
im Dezernat 26 -Luftverkehr- unbefristet zu besetzen.
Im Dezernat 26 ist das Teildezernat „Luftsicherheit“ für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische
Anschläge auf den Flughäfen Münster/Osnabrück, Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Siegerland zuständig. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe gibt es seit 2001 auf dem Flughafen Paderborn/Lippstadt eine Luftsicherheitsstelle.
Die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Luftsicherheitsstelle beinhaltet
folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Mitwirkung bei der Aufsicht über den auf dem Flughafen tätigen Fluggastkontrolldienst
- Überwachung der Eigensicherungspflichten des Flughafens
- Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7 LuftSiG ohne Erkenntnisse
- Überprüfung des ordnungsgemäßen Betriebs der Luftsicherheitstechnik
- Erhebung von Luftsicherheitsgebühren
- Mitwirkung in den Bereichen "Nationales Luftsicherheitsprogramm", "Nationales
Qualitätskontrollprogramm" und "Nationales Schulungsprogramm"
- Berichtswesen, Statistik
- Mitwirkung bei der Bedarfs- und Haushaltsaufstellung
- Materialbeschaffung und -verwaltung
Bewerberinnen und Bewerber müssen das folgende Anforderungsprofil erfüllen:
a) abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten
bzw. Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen
Verwaltung.
Interessierte mit einer abgeschlossenen Ausbildung und mindestens dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit als Justizfachangestellter, Rechtsanwaltsfachangestellter oder Bürokauffrau/
-kaufmann (jetzt Kauffrau/ -mann für Büromanagement), Industriekauffrau/ -kaufmann bzw.
Groß- und Außenhandelskauffrau/-kaufmann können sich ebenfalls bewerben.
b) Interesse an luftsicherheitstechnischen Fragestellungen und technisches Grundverständnis
wird vorausgesetzt.
c) PKW-Führerschein
d) solide Anwenderkenntnisse der Microsoft-Office-Programme
e) sichere Anwendung der deutschen Sprache auch in Schriftform
f) gesundheitliche Eignung
Die Tätigkeit erfordert zu ca. 50 % der Arbeitszeit, dass der Beschäftigte geht oder steht.
Bewerber/innen mit einer Rot/Grün-Blindheit können nicht berücksichtigt werden.
g) langfristige Bereitschaft zur Teilnahme am Schicht- und Wochenenddienst im
Zeitrahmen von ca. 6:00 – 22.00 Uhr
h) Bereitschaft, im Vertretungsfall auch an anderen Flughäfen im Zuständigkeitsbereich tätig
zu werden
i) Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
j) Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche (ggf. durch Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen)
Bewerberinnen und Bewerber müssen über ein höfliches und sicheres Auftreten und über eine
ausgeprägte Teamfähigkeit verfügen. Sie müssen kommunikativ und kontaktfreudig sein. Die
Aufgaben erfordern eine hohe Belastbarkeit auch in Stresssituationen. Fremdsprachenkenntnisse sind vorteilhaft
Bewerberinnen und Bewerber arbeiten bei der Erledigung Ihrer Aufgaben mit den Kolleginnen
und Kollegen bei der Bezirksregierung in Münster und mit dem Betreiber des Flughafens zusammen. Sie erwartet eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit.
Bitte beachten Sie: Es werden keine Sicherheitsfachkräfte (für Objekt- oder Personenschutz)
gesucht. Es handelt sich deutlich überwiegend um eine Verwaltungstätigkeit.
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse des Arbeitsplatzes grundsätzlich möglich. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Zukunft von
Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, wo Frauen
noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht
in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter
schwerbehinderter Menschen oder ihnen gleichgestellter Personen im Sinne des § 2 Abs. 3
SGB IX sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Ihre postalische Bewerbung richten Sie bitte bis zum 24.07.2016 an die
Bezirksregierung Münster
Dezernat 11 - Frau Plank 48128 Münster
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung zum Nachweis der Voraussetzungen nur einfache Kopien bei
(keine Originalunterlagen und keine beglaubigten Kopien). Verzichten Sie bitte auch auf aufwändige Bewerbungsmappen. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt. Originale bzw. beglaubigte Kopien werden zu gegebener Zeit angefordert. Bewerbungen per Mail
werden nicht berücksichtigt.
Sofern Sie keine Belege vorlegen können, ist zum Nachweis der jeweiligen Voraussetzungen
Ihre ausdrückliche und verbindliche Erklärung erforderlich. Der Nachweis zu a) und c) ist zwingend durch Vorlage einer entsprechenden Kopie zu erbringen. Das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen wird im Verlaufe des Auswahlverfahrens geprüft.
Für fachliche Fragen stehen Ihnen im Dezernat 26 Frau Hoofe (Tel. 0251 / 411-1136) und
Herr Rademacher (Tel. 02955/ 743868) gern zur Verfügung. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Plank (Tel: 0251/ 411-1075 oder
[email protected] ).