9.3 Definition und Berechnungsverfahren der Kaiserschnittrate

9 Anhang
9.3 Definition und Berechnungsverfahren der Kaiserschnittrate
In der Diskussion um Kaiserschnittraten – sei es auf Bundes-, Länder- oder Kreisebene – sind
immer wieder leicht unterschiedliche Aussagen zur Höhe der Rate auffällig. Ausschlaggebend
hierfür können unterschiedliche definitorische Abgrenzungen, unterschiedliche räumliche Bezüge
(Wohnort- vs. Behandlungsortperspektive) und abweichende Verfahren der räumlichen Zuordnung von Krankenhausfällen sein.
Kaiserschnittrate Variante A: Die aus der Grunddatenstatistik der Krankenhäuser (Fachserie 12
Reihe 6.1.1) abgeleiteten Kaiserschnittraten, die bspw. auch auf Länder bezogen veröffentlicht
werden, ergeben sich aus den einmalig je Krankenhaus für ein Kalenderjahr mitzuteilenden
Angaben zur Zahl „Entbundene Frauen insgesamt“ und zur „Anzahl der Entbindungen durch
Kaiserschnitt“. Eine Unterteilung nach der Herkunftsregion der entbundenen Frauen erfolgt
dabei nicht. Zusätzlich werden die Zahl der „Geborenen Kinder insgesamt“ und die Zahl davon
„lebendgeboren“ und „totgeboren“ von jedem Krankenhaus mitgeteilt. Für das Jahr 2010 wurden für die Grunddaten 209.441 Entbindungen durch Kaiserschnitt bei 656.390 Frauen, die im
Krankenhaus entbunden haben, gezählt. Dies ergibt eine Gesamtkaiserschnittrate von 31,9 %. Der
regionalisierte Ausweis der aus diesen Daten abgeleiteten Kaiserschnittraten (bspw. 36,6 % für das
Saarland, 22,9 % für Sachsen) berücksichtigt ggf. vorliegende Patientinnenwanderungen (auch aus
dem Ausland) insofern, als diese Entbindungen dem Standortbundesland jenes Krankenhauses
zugerechnet werden, in dem die Entbindung erfolgt (Behandlungsortbezug). Dies könnte bspw.
für die überdurchschnittlich hohe saarländische Kaiserschnittrate bedeuten, dass diese ggf. überschätzt wird, sofern viele Frauen aus angrenzenden rheinland-pfälzischen Kreisen gezielt zur
Kaiserschnittentbindung in saarländische Krankenhäuser (bspw. Perinatalzentren) kämen.
Aus der Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik oder auch aus Daten von Krankenkassen
lässt sich die Kaiserschnittrate auf mehreren unterschiedlichen Wegen berechnen:
Kaiserschnittrate Variante B: Anzahl aller Sectio-caesarea-OPS-Codes (5-740 – Klassische
Sectio caesarea, 5-741 – Sectio caesarea, suprazervikal und korporal, 5-742 – Sectio caesarea
extraperitonealis, 5-745 – Sectio caesarea kombiniert mit anderen gynäkologischen Eingriffen,
5-749 – Andere Sectio caesarea ohne den OPS-Code 5-749.0 – Re-Sectio) für inländische Patientinnen mit bekanntem Wohnortkreis (Jahr 2010: n = 211.545) geteilt durch die Anzahl der
Lebendgeborenen (Jahr 2010: n = 677.947) aus der Statistik der Geburten24; hier ergibt sich im
Jahr 2010 eine Gesamtkaiserschnittrate von 31,2 %
Kaiserschnittrate Variante C: Anzahl aller Kaiserschnitt-DRGs (O01*) (Jahr 2010: n =
207.246) geteilt durch die Anzahl aller geburtshilflichen DRGs (O01*, O02*, O60*) (Jahr 2010:
n = 646.546); hier ergibt sich im Jahr 2010 eine Gesamtkaiserschnittrate von 32,1 %
24 Ein
Bezug ausschließlich auf die Frauen, die im Krankenhaus entbunden haben, ist über diese OPS-Statistik nicht möglich.
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