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Neuer AVV Katalog gültig ab 01.07.2016
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Ab dem 01.07.2016 erlangt ein geänderter AVV Katalog Gültigkeit. Die Änderungen umfassen 3 neue
AVV Nummern, sowie 67 textliche Änderungen.
Der neue Katalog, der mit dem TRIAS-AMOS Release 4.0.14 ausgeliefert wird, enthält diese
Änderungen. Im Release, bzw. auf den Service Seiten von www.athos.com, ist eine
Zusammenfassung der von Änderungen betroffenen AVV Nummern enthalten.
Sofern in Ihrem Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgt werden, die mit diesen AVV Nummern
verschlüsselt sind, und für die auch Entsorgungsnachweise vorliegen, haben Sie Handlungsbedarf.
Da aktuell noch keine Handlungsanweisungen der zuständigen Behörden vorliegen, empfehlen wir
nachfolgend beschriebene Vorgehensweise. Sie ist auf jeden Fall im Kontext der eANV zu sehen, und
stellt die mit den Behörden und den anderen Entsorgungspartnern auszutauschenden Daten (EN,
BGS) auf eine korrekte Datenebene.
Wir gehen davon aus, dass die in TRIAS-AMOS implementierte Vorgehensweise auch von den
zuständigen Behörden so empfohlen wird.
Vorgehensweise:
Ist ein Entsorgungsnachweis von der textlichen Änderung der AVV betroffen, müssen Sie den AVV
Text in der verantwortlichen Erklärung des EN ändern.
Dazu rufen Sie den EN auf und wechseln in die Verantwortliche Erklärung.
Hinter dem Feld „AVV“ erscheint der „Refresh“ Button, sofern die in der VE hinterlegte Bezeichnung
von der im Katalog enthaltenen Bezeichnung abweicht. Klicken Sie auf den „Refresh“ Button wird die
Bezeichnung im Feld „Bezeichnung“ ausgetauscht. Durch einen kurz erscheinenden grünen
Farbverlauf werden Sie darauf hingewiesen, dass die Änderung am Bildschirm durchgeführt wurde.
Sie können die durchzuführende Änderung überprüfen.
Eine andere Möglichkeit ist das Löschen der AVV in der VE durch den Button „//“ hinter der AVVNummer, und das erneute Einladen der AVV über die Lupe hinter der AVV. Wird diese Möglichkeit
gewählt, wird der grüne Farbverlauf nicht angezeigt.
Achtung: In beiden Fällen müssen Sie die Änderung noch speichern. Dazu verwenden Sie den
„Speichern“ Button (Diskette).
Nach dem Speichern müssen Sie einen Ergänzungslayer für den Entsorgungsnachweis anlegen.
Neuer AVV Katalog gültig ab 01.07.2016
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Sie wechseln hierfür auf das Deckblatt des Entsorgungsnachweises und Klicken entweder auf den
„Signieren“ oder auf den „Optionen“ Button. Dort legen Sie den Ergänzungslayer an, indem Sie auf
„>>“ hinter „Ergänzungslayer anlegen“ klicken.
Ist der Ergänzungslayer angelegt, werden die relevanten Informationen IM Informationsfeld
angezeigt.
Wie Sie dem Screenshot entnehmen können, ist die „1. Signatur anlegen“ danach mit den
Ausführungszeichen „>>“ belegt. Damit kann die Signatur gestartet werden.
Nach der Signatur sollten Sie den Ergänzungslayer noch an die beteiligten Partner versenden.
Hierfür nutzen Sie den Knoten „Versand“ unterhalb des in den Navigationsbaum eingeladenen EN.
Ab dem Zeitpunkt der Erstellung und des Signierens eines EN werden neu erstellte Begleitscheine die
auf den geänderten EN verweisen, mit der neuen AVV Bezeichnung versehen. Bereits erstellte
Begleitscheine behalten im entsprechenden Erzeuger Layer ihre „alte“, zum Erstellungszeitpunkt
gültige AVV Bezeichnung. Wird jedoch ein Ergänzungslayer auf einen „alten“ Begleitschein gelegt,
wird die neue, geänderte Bezeichnung in den Ergänzungslayer eingetragen.