Pressemitteilung - Bundesnetzagentur

Pressemitteilung
Bonn, 30. Juni 2016
Seite 1 von 2
HAUSANSCHRIFT
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
TEL
+49 228 14–9921
228 14–8975
FAX +49
Szenarien für die Netzentwicklungspläne mit
Zieljahr 2030 genehmigt
Homann: „Startschuss für weitere Netzplanung“
Die Bundesnetzagentur hat heute den Szenariorahmen 2030 für die
Netzentwicklungspläne Strom 2017-2030 genehmigt. Der Szenariorahmen
beschreibt, wie sich die Stromerzeugung und der Stromverbrauch in den
nächsten zehn bis fünfzehn bzw. fünfzehn bis zwanzig Jahren voraussichtlich
entwickeln werden. Diese Annahmen bilden die Grundlage, um den
notwendigen Ausbaubedarf des Stromübertragungsnetzes zu ermitteln.
„Der Szenariorahmen ist das Startsignal für den kommenden
Netzentwicklungsplanprozess. Es ist wichtig, dass wir die Netzplanung im
Hinblick auf die neuen Ausbauziele des EEG anpassen“, erklärt Jochen
Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Auch die Kopplung des Wärmeund Verkehrssektors an den Strommarkt ist ein wichtiger Schritt nach vorne.“
EEG-Reform 2016 fließt in Prognosen ein
Die Planung des Stromnetzes und der ihr zugrunde liegende Szenariorahmen
berücksichtigen die Veränderung der energiepolitischen Ziele. Die aktuelle
Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes auf Grundlage des
Kabinettsbeschlusses vom 8. Juni 2016 fließt deshalb, wie die jüngst
verabschiedete Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, in die Prognosen
ein. Die Erweiterung des Ausschreibungsmodells zur wettbewerblichen
Vergütung des erneuerbaren Stroms sowie die geänderten Ausbauziele der
einzelnen erneuerbaren Energieträger sind ebenso Bestandteil der Szenarien,
wie die Ziele zur Reduktion des Stromverbrauchs und zur Verringerung von
Treibhausgasemissionen. Erstmals spielen auch die Kopplung des Wärme- und
Verkehrssektors an den Stromsektor, sowie die Anforderungen, die dadurch an
das Stromnetz gestellt werden, eine Rolle.
Drei Szenarien schildern die Veränderung der Energielandschaft
Der Szenariorahmen enthält drei Varianten: ein konservatives Szenario, ein
Transformationsszenario und ein Innovationsszenario. Zusätzlich wird in einem
langfristigen Szenario die Entwicklung bis zum Jahr 2035 untersucht. Die
einzelnen Szenarien unterscheiden sich dabei in der Annahme, wie stark und
wie schnell sich die Energielandschaft verändert. Im konservativen Szenario A
2030 erzeugen konventionelle Kraftwerke weiterhin einen Großteil der Energie,
die erneuerbaren Energien werden langsamer ausgebaut und die Sektoren
weniger intensiv miteinander gekoppelt.
Im Innovationsszenario C 2030 hingegen gehen die Netzbetreiber von einem
schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie einer stärkeren
Sektorenkopplung aus.
[email protected]
www.bundesnetzagentur.de
Bonn, 30. Juni 2016
Seite 2 von 2
Die Bundesnetzagentur prognostiziert hier, dass sich der Nettostromverbrauch
durch die stärkere Stromnutzung für Wärme und Verkehr um ca. 8,5 Prozent
gegenüber heute erhöht. Elektrische Wärmepumpen, Power-to-Heat-Konzepte
oder Elektrofahrzeuge spielen dabei eine große Rolle.
Das Transformationsszenario B 2030/2035 bildet den Mittelweg zwischen dem
konservativen Szenario A 2030 und dem Innovationsszenario C 2030.
Szenariorahmen als Grundlage für die Netzentwicklungspläne Strom mit
Zieljahr 2030
Die Übertragungsnetzbetreiber haben den Entwurf des Szenariorahmens der
Bundesnetzagentur am 10. Januar 2016 zur Prüfung und Genehmigung
vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat diesen vor der Bestätigung fünf Wochen
mit der Öffentlichkeit konsultiert und im Rahmen zweier Workshops in
Würzburg und Berlin diskutiert.
Der Szenariorahmen bildet die Grundlage für die am 10. Dezember 2016 von
den Übertragungsnetzbetreibern vorzulegenden und anschließend zu
konsultierenden ersten Entwürfe der Netzentwicklungspläne Strom für das
Zieljahr 2030. Spätestens am 2. Mai 2017 legen die Übertragungsnetzbetreiber
die unter Einbeziehung der Öffentlichkeit überarbeiteten zweiten Entwürfe der
Netzentwicklungspläne der Bundesnetzagentur vor.
Terminologie und Betrachtungshorizont
Die Terminologie der Netzentwicklungspläne umfasst nun erstmals das
Bestätigungsjahr (2017) und das Zieljahr des Betrachtungshorizonts (2030).
Damit soll einen Verwechslung mit dem nächsten Netzentwicklungsplanprozess
2018/2019 vermieden werden, der sich gegebenenfalls auch auf das Zieljahr
2030 bezieht. Hintergrund ist die Synchronisation mit der europäischen
Netzplanung.
Die Genehmigung des Szenariorahmens ist auf der Internetseite der
Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/2030-sr veröffentlicht.
HAUSANSCHRIFT
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
TEL
+49 228 14–9921
228 14–8975
FAX +49
[email protected]
www.bundesnetzagentur.de