Pressemitteilung Bonn, 30. Juni 2016 Seite 1 von 2 HAUSANSCHRIFT Tulpenfeld 4 53113 Bonn TEL +49 228 14–9921 228 14–8975 FAX +49 Szenarien für die Netzentwicklungspläne mit Zieljahr 2030 genehmigt Homann: „Startschuss für weitere Netzplanung“ Die Bundesnetzagentur hat heute den Szenariorahmen 2030 für die Netzentwicklungspläne Strom 2017-2030 genehmigt. Der Szenariorahmen beschreibt, wie sich die Stromerzeugung und der Stromverbrauch in den nächsten zehn bis fünfzehn bzw. fünfzehn bis zwanzig Jahren voraussichtlich entwickeln werden. Diese Annahmen bilden die Grundlage, um den notwendigen Ausbaubedarf des Stromübertragungsnetzes zu ermitteln. „Der Szenariorahmen ist das Startsignal für den kommenden Netzentwicklungsplanprozess. Es ist wichtig, dass wir die Netzplanung im Hinblick auf die neuen Ausbauziele des EEG anpassen“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Auch die Kopplung des Wärmeund Verkehrssektors an den Strommarkt ist ein wichtiger Schritt nach vorne.“ EEG-Reform 2016 fließt in Prognosen ein Die Planung des Stromnetzes und der ihr zugrunde liegende Szenariorahmen berücksichtigen die Veränderung der energiepolitischen Ziele. Die aktuelle Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 8. Juni 2016 fließt deshalb, wie die jüngst verabschiedete Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, in die Prognosen ein. Die Erweiterung des Ausschreibungsmodells zur wettbewerblichen Vergütung des erneuerbaren Stroms sowie die geänderten Ausbauziele der einzelnen erneuerbaren Energieträger sind ebenso Bestandteil der Szenarien, wie die Ziele zur Reduktion des Stromverbrauchs und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Erstmals spielen auch die Kopplung des Wärme- und Verkehrssektors an den Stromsektor, sowie die Anforderungen, die dadurch an das Stromnetz gestellt werden, eine Rolle. Drei Szenarien schildern die Veränderung der Energielandschaft Der Szenariorahmen enthält drei Varianten: ein konservatives Szenario, ein Transformationsszenario und ein Innovationsszenario. Zusätzlich wird in einem langfristigen Szenario die Entwicklung bis zum Jahr 2035 untersucht. Die einzelnen Szenarien unterscheiden sich dabei in der Annahme, wie stark und wie schnell sich die Energielandschaft verändert. Im konservativen Szenario A 2030 erzeugen konventionelle Kraftwerke weiterhin einen Großteil der Energie, die erneuerbaren Energien werden langsamer ausgebaut und die Sektoren weniger intensiv miteinander gekoppelt. Im Innovationsszenario C 2030 hingegen gehen die Netzbetreiber von einem schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie einer stärkeren Sektorenkopplung aus. [email protected] www.bundesnetzagentur.de Bonn, 30. Juni 2016 Seite 2 von 2 Die Bundesnetzagentur prognostiziert hier, dass sich der Nettostromverbrauch durch die stärkere Stromnutzung für Wärme und Verkehr um ca. 8,5 Prozent gegenüber heute erhöht. Elektrische Wärmepumpen, Power-to-Heat-Konzepte oder Elektrofahrzeuge spielen dabei eine große Rolle. Das Transformationsszenario B 2030/2035 bildet den Mittelweg zwischen dem konservativen Szenario A 2030 und dem Innovationsszenario C 2030. Szenariorahmen als Grundlage für die Netzentwicklungspläne Strom mit Zieljahr 2030 Die Übertragungsnetzbetreiber haben den Entwurf des Szenariorahmens der Bundesnetzagentur am 10. Januar 2016 zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat diesen vor der Bestätigung fünf Wochen mit der Öffentlichkeit konsultiert und im Rahmen zweier Workshops in Würzburg und Berlin diskutiert. Der Szenariorahmen bildet die Grundlage für die am 10. Dezember 2016 von den Übertragungsnetzbetreibern vorzulegenden und anschließend zu konsultierenden ersten Entwürfe der Netzentwicklungspläne Strom für das Zieljahr 2030. Spätestens am 2. Mai 2017 legen die Übertragungsnetzbetreiber die unter Einbeziehung der Öffentlichkeit überarbeiteten zweiten Entwürfe der Netzentwicklungspläne der Bundesnetzagentur vor. Terminologie und Betrachtungshorizont Die Terminologie der Netzentwicklungspläne umfasst nun erstmals das Bestätigungsjahr (2017) und das Zieljahr des Betrachtungshorizonts (2030). Damit soll einen Verwechslung mit dem nächsten Netzentwicklungsplanprozess 2018/2019 vermieden werden, der sich gegebenenfalls auch auf das Zieljahr 2030 bezieht. Hintergrund ist die Synchronisation mit der europäischen Netzplanung. Die Genehmigung des Szenariorahmens ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/2030-sr veröffentlicht. HAUSANSCHRIFT Tulpenfeld 4 53113 Bonn TEL +49 228 14–9921 228 14–8975 FAX +49 [email protected] www.bundesnetzagentur.de
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