Statistisches Bundesamt E107 – Verdienste, Arbeitskosten, Überschuldung Wiesbaden, Juli 2016 Hintergrundinformationen zur Überschuldungsstatistik Was beschreibt die Überschuldungsstatistik? Die Überschuldungsstatistik wird mit dem Ziel durchgeführt, Informationen zur Situation von Personen bereitzustellen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, Präventionsmaßnahmen bzw. Lösungsvorschläge zur Vermeidung von Überschuldungssituationen zu identifizieren. Im Rahmen der bei den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen durchgeführten Erhebung werden vor allem soziodemografische Angaben des Ratsuchenden erfasst, wie z.B. Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Lebensform, Erwerbsstatus und Bildungsniveau. Darüber hinaus liegen Informationen zum Auslöser der Überschuldung, zur Anzahl und Art der Gläubiger, zur Höhe der Schulden, zum Einkommen und zu den Ausgaben der Person und des Haushalts sowie zum Stand der Beratung vor. Ergänzt werden die zuvor genannten Angaben um Fragen, die sich auf die Beratungsstelle beziehen. Hierzu gehören etwa die Art des Trägers sowie die Zahl und Ausbildung der in der Einrichtung tätigen Beratungs- bzw. Verwaltungskräfte. Wie wird die Überschuldungsstatistik durchgeführt? Die Überschuldungsstatistik ist eine zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführte Erhebung bei Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Die Erhebung erfolgt jährlich auf freiwilliger Basis und setzt daher grundsätzlich die Bereitschaft zur Teilnahme bei den Beratungsstellen voraus. Seit der ersten Erhebung im Jahr 2006 ist eine steigende Teilnahmebereitschaft zu verzeichnen. Im ersten Berichtsjahr nahmen 124 Schuldnerberatungsstellen teil, für das Berichtsjahr 2015 gingen Angaben von 410 Beratungsstellen in die Datenanalyse ein. Eine „doppelte Freiwilligkeit“ der Teilnahme an der Erhebung liegt dadurch vor, dass nur die Angaben der Beratenen, die der Weitergabe ihrer Daten zugestimmt haben, übermittelt werden. Die Datenübermittlung verläuft auf elektronischem Weg über ein Online-Meldeverfahren. Ein Softwaremodul mit Schnittstelle zur amtlichen Statistik schafft die Voraussetzung zur Erfassung der relevanten Merkmale und ermöglicht eine Meldung der Daten „per Knopfdruck“. Im Rahmen der Plausibilitätsprüfungen fragt das Statistische Bundesamt bei auffälligen bzw. unplausiblen Angaben bei den Beratungsstellen nach, korrigiert anschließend gegebenenfalls einzelne Werte beziehungsweise löscht gänzlich unplausible Fälle. Im Anschluss an die beschriebene Datenbereinigung erfolgt die Tabellierung der Daten. Durch eine Hochrechnung der Ergebnisse sind Aussagen über die Gesamtheit aller im Berichtsjahr erfolgten Schuldnerberatungen in Deutschland möglich. Warum können keine Angaben zur Gesamtzahl aller überschuldeten Personen getroffen werden? Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik lassen keine Aussagen über die Gesamtzahl der überschuldeten Personen in Deutschland zu. Dies liegt zum einen daran, dass nicht alle Menschen mit finanziellen Problemen Hilfe in Schuldnerberatungsstellen suchen. Zum anderen müssen nicht alle Hilfesuchenden tatsächlich überschuldet sein. Für viele sind bereits finanzielle Engpässe der Grund dafür, professionelle Hilfe in Schuldnerberatungsstellen zu suchen. Ferner gibt es neben den in der Überschuldungsstatistik erfassten Schuldnerberatungsstellen auch andere Einrichtungen oder Dienstleister, die Beratungen durchführen sowie Bescheinigungen für das Scheitern außergerichtlicher Einigungsversuche ausstellen und danach das Insolvenzverfahren begleiten können. Hierzu zählen beispielsweise Rechtsanwälte oder Steuer- und Wirtschaftsberater. Statistisches Bundesamt Seite 2 / 2 Warum können keine Zeitreihen mit längerfristigen Vergleichen berechnet werden? Die Überschuldungsstatistik ist als freiwillige Erhebung abhängig von der Teilnahmebereitschaft der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen und deren Klienten. Diese Teilnahme ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich, was sich auch auf die Ergebnisse der Statistik auswirkt. So sind insbesondere Absolutwerte zur Zahl beratener Personen über den Zeitablauf nicht konsistent. Mit Einführung der Hochrechnung soll diesem Effekt entgegengewirkt werden, allerdings stehen erst ab dem Berichtsjahr 2014 hochgerechnete Ergebnisse zur Verfügung. Zeitliche Vergleiche sind so noch nicht sinnvoll möglich. Warum werden nur im Jahr 2015 begonnene Beratungen bei der Analyse der Hauptauslöser berücksichtigt? Der Merkmalskatalog der Überschuldungsstatistik wurde vor einiger Zeit überarbeitet und erweitert. Insbesondere die Ausprägungen zu den Auslösern der Überschuldung wurden angepasst. Sie konnten nur für die im Jahr 2015 neu angelegten Beratungsfälle ausgewertet werden, da bei älteren Beratungsfällen nicht alle Merkmalsausprägungen zur Verfügung standen. Um ein realistisches Abbild über die Hauptauslöser darstellen zu können, wurden für diese Auswertungen auch nur diese Überschuldungsfälle ausgewertet. Statistisches Bundesamt Deutschland
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