bewegen 2016

§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-180/-181
Telefax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
wissen und
bewegen
[email protected]
I
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 4 star
Seminare für betriebliche
InteressenvertreterInnen
42
IG Metall
Köln-Leverkusen
42
IG Metall
Köln-Leverkusen
2016
wissen und
bewegen 2016:
Vorwort | 3
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
■
■
Leverkusen
Köln
Verwaltungsstelle
Köln-Leverkusen
das Jahr 2016 bildet die Mitte in der Amtsperiode von Betriebsratsgremien.
Nach wie vor muss man aber in den Betrieben auf Veränderungen in der Arbeitswelt – angefangen bei Entwicklungen wie
„Arbeit 4.0“ bis zur Gestaltung des demographischen Wandels
in Betrieben – Antworten und Lösungen im Interesse der Belegschaften finden.
Für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben ist eine dauerhaft
gute und zielgerichtete Qualifizierung für BR und SBVen unabdingbar. Unser neues Bildungsprogramm soll Dir dabei helfen.
Wir richten das Programm gemäß dem Motto aus, bewährte Seminarinhalte und neue Themen miteinander zu verknüpfen.
In die Kategorie der bewährten Seminare fallen die Grundqualifizierungen in die Betriebsverfassung im BR I – auch diesmal wieder als Stufenseminar angeboten – aber auch das Grundwissen
zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie verschiedene spezifische Seminare zu Teilgebieten wie z.B. Suchtgefahren, Schlechtes Betriebsklima und Mobbing, Psychische Belastungen.
Unsere neuen Seminare befassen sich z.B. mit Themen wie
„Öffentlichkeitsarbeit von betrieblichen Interessenvertretungen“.
Und die „legendären“ Mittwoch-Schulungen bieten wie immer
über das Jahr verteilt die Gelegenheit, ganz schnell auf neue Entwicklungen im Betriebsalltag reagieren zu können, um die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten einer betrieblichen
Interessenvertretung effektiv wahrzunehmen.
Solltest Du im Bildungsprogramm 2016 trotzdem nicht alle notwendigen Themen finden, die Du für Deine Betriebsratsarbeit
brauchst, sprich uns an. Gemeinsam finden wir eine passende
Lösung für Dich und Dein Gremium.
Unsere Seminare sind für jedermann / jederfrau zugänglich,
der/die eine betriebsverfassungsrechtliche Funktion ausübt.
Wir freuen uns, wenn wir Dich demnächst in einem Seminar
begrüßen dürfen.
Dr. Witich Roßmann
1. Bevollmächtigter
IG Metall Verwaltungsstelle
Köln-Leverkusen
Elke Hülsmann
Geschäftsführerin
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Sabine Beutert
Abteilung Bildung
IG Metall Verwaltungsstelle
Köln-Leverkusen
Martin Freitag
IG Metall Fachbereichsleiter
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
4 | Inhalt
Seminare
Inhalt | 5
Informatives
Jahresüberblick 2016 .............................................................. 18
Wochenseminare
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) .................................. 8
Hinweis zum Stufenseminar ...................................................... 9
Tagungshäuser ........................................................................ 22
Anschrift der IG Metall vor Ort .................................................. 23
Ratgeber Freistellung ............................................................... 24
Stufenseminar Grundstufe:
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ..................................10
Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 26
Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit ...................... 11
Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 28
Fit für die BR-Arbeit – Mitbestimmungsrechte
und Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeits- und
Gesundheitsschutz .................................................................. 13
Suchtgefahren und Suchtverhalten im Betrieb –
Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung ............ 14
3-Tages-Seminare
Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb – Öffentlichkeitsarbeit
der betrieblichen Interessenvertretung ...................................... 12
Schlechtes Betriebsklima und Mobbing –
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach
dem Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz,
Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz .................................... 15
Psychische Belastungen im Betrieb und ihre
Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebsrat und
Schwerbehindertenvertretung ...................................................16
Tagesseminare
Mittwoch-Seminare ................................................................. 17
Musterschreiben ...................................................................... 30
Seminardurchführung .............................................................. 33
Seminaranmeldung .................................................................. 39
6 |
| 7
Seminare
8 | Grundsätzliches zur Betriebsverfassung
Hinweis zum Stufenseminar | 9
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Was ist das Stufenseminar?
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite
und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen
der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden
behandelt.
Dem Gedanken des „Stufenseminar“ liegt die Erkenntnis zu
Grunde, dass gemeinsames Lernen in einer Gruppe größere
Lernerfolge mit sich bringt. Im Stufenseminar werden die Inhalte
der Seminare „Einführung in die Betriebsratsarbeit ( BR I)“ und
„Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ vermittelt.
❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
Beschäftigten
❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer
Rechtsordnung
❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes
❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von
Interessen der ArbeitnehmerInnen
❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach
dem Betriebsverfassungsgesetz:
❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds
❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere
13.06. – 17.06.2016
IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel (mit Kinderbetreuung)
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D-160511-034
Dies geschieht in zwei Wochenseminaren mit einem zeitlichen
Abstand von ca. vier Monaten. Das Besondere am Stufenseminar
ist, dass wegen dieser inhaltlichen Klammer die TeilnehmerInnen
und TeamerInnen für beide Seminartermine identisch sein werden.
Somit können die TeilnehmerInnen ihr Grundlagenwissen als betriebliche Interessenvertretung über einen längeren Zeitraum gemeinsam erarbeiten, ihr Wissen praktisch erproben, sich besser
miteinander austauschen und vernetzen.
Für die Anmeldung zum Stufenseminar ist zu berücksichtigen, dass
interessierte KollegInnen sich verbindlich für zwei Seminartermine
anmelden müssen. Wir bitten euch, dies sowohl bei der betrieblichen als auch bei der persönlichen Terminplanung zu beachten.
Haben wir Dein Interesse an der neuen Seminarform geweckt?
Dann mach mit.
10 | Grundsätzliches zur Betriebsverfassung
Grundsätzliches zur Betriebsverfassung | 11
Stufenseminar Grundstufe
Stufenseminar Grundstufe
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Organisation und Planung der
Betriebsratsarbeit
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite
und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen
der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden
behandelt.
Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten
Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung
Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes
Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen
der ArbeitnehmerInnen
❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem
Betriebsverfassungsgesetz:
❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds
❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw.
Einstellungen/Kündigungen und andere
❚
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Wichtig:
Das Seminar „BR I“ muss als Einheit mit dem Seminar
„Organisation“ besucht werden.
Die TeilnehmerInnen des Seminars werden sich beschäftigen mit
der Vermittlung von Informationsrechten und -möglichkeiten des
Betriebsrats. Dies schließt ein: Vorbereitung und Durchführung von
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, die Arbeit in betrieblichen Gremien, wie z.B. dem Wirtschaftsausschuss, Vorbereitung und
Durchführung von Betriebsversammlungen.
❚ Informationsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung
❚ Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen mit dem
Arbeitgeber
❚ Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen
(§§ 42, 43 und 46 BetrVG)
❚ Arbeitsorganisation im Betriebsrat (§§ 27, 28 und 40 BetrVG)
Wichtig:
Das Seminar „BR I“ muss als Einheit mit dem Seminar
„Organisation“ besucht werden.
14.11. – 18.11.2016
13.03. – 17.03.2017
IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel (mit Kinderbetreuung)
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D-160512-034
IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel (mit Kinderbetreuung)
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D-170525-034
12 | Grundsätzliches zur Betriebsverfassung
Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb – Öffentlichkeitsarbeit der betrieblichen Interessenvertretung
Gemäß dem Motto „Tue Gutes und sprich darüber“ müssen Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung der betrieblichen Öffentlichkeit regelmäßig Informationen geben, um die Bindung zu den Beschäftigen herzustellen
und zu erhalten. Aber auch der Umgang mit der außerbetrieblichen
Öffentlichkeit (Presse, Radio, Fernsehen) kann schnell zum Bestandteil der Arbeit einer betrieblichen Interessenvertretung werden.
In diesem Seminar geben wir einen Überblick über die verschiedenen Facetten der Öffentlichkeits- und Medienarbeit von betrieblichen Interessenvertretungen. Es wird analysiert, welche Methoden
und Vorgehensweisen sich für welche Zwecke eignen und es wird
mit praktischen Übungen erprobt, wie man seine betrieblichen und
außerbetrieblichen Informationskanäle effektiv nutzt. Ziel ist es, dass
die TeilnehmerInnen lernen, die bekannten sowie die neuen Medien
in ihrer betrieblichen Arbeit sicher einzusetzen.
❚ Überblick und Analyse der verschiedenen Facetten der Öffentlichkeits- und Medienarbeit einer betrieblichen Interessenvertretung
❚ Zielgerichtetes Vorgehen bei der Informationsvermittlung dargestellt an den Beispielen:
❙ Gestaltung von Versammlungen ( Betriebsversammlung,
Schwerbehindertenversammlung, Jugend- und Auszubildendenversammlung)
❙ Erstellen von Flugblättern, Aushängen, Newsletter
❙ Nutzung von Intranet und Internet, Soziale Medien
❚ Wie spricht man verschiedene Zielgruppen am besten an?
❚ Welche Methode eignet sich für welche Gelegenheit?
❚ Analyse der rechtlichen Fragen:
❙ Was darf man als betriebliche Interessenvertretung?
❙ Wo liegen die Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit der betrieblichen
Interessenvertretung?
❚ Umsetzungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis
Themenschwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz | 13
Fit für die BR-Arbeit – Mitbestimmungsrechte
und Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Was darf der Betriebsarzt? Wie schwer darf man heben?
Wie viele KollegInnen erreichen überhaupt das Rentenalter?
Unsicher mit der richtigen Antwort?
Das Grundlagenseminar vermittelt das Basiswissen im Bereich
Arbeits- und Gesundheitsschutz, das jede betriebliche Interessenvertretung für die Bewältigung ihrer Aufgaben benötigt.
Die TeilnehmerInnen finden hier den „Weg aus dem (vermeintlichen)
Paragraphen-Dschungel“ Arbeits- und Gesundheitsschutz.
❚ Rolle und Funktion des Betriebsrates auf dem Gebiet des
Arbeitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG)
❚ Rechtsstellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
❚ Übersicht über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im
Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Zusammenarbeit des Betriebsrates mit außerbetrieblichen
Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 99 BetrVG; § 20 SGB VII)
❚ Der Präventionsgedanke im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Maximal 15 Teilnehmer
18.05. – 20.05.2016
05.09. – 09.09.2016
IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel (mit Kinderbetreuung)
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 380,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D-160518-034
IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel (mit Kinderbetreuung)
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D-160513-034
14 | Themenschwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz
Suchtgefahren und Suchtverhalten im Betrieb –
Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung
Betriebliche Interessenvertretungen sind oft erste AnsprechpartnerInnen bei Suchtproblemen – zumeist aber ohne konkrete
Erfahrungen für den Umgang mit Suchtkrankheiten.
In diesem Seminar sollen die TeilnehmerInnen für Suchtgefahren
im Betrieb sensibilisiert werden und Handreichungen und Hilfestellungen für den Umgang mit Sucht in der Arbeitswelt erhalten.
Sie lernen neben Institutionen und Organisationen, die Hilfe für
den Umgang mit Suchtkranken anbieten, auch ihre Mitwirkungsrechte als betriebliche Interessenvertretung kennen.
❚ Erkennen von Suchtverhalten am Beispiel Alkohol,
Medikamente, illegale Drogen, Arbeitssucht uvm.
❚ Analyse der Ursachen von Suchtverhalten
❚ Arbeitsrechtliche Folgen von Sucht in der Arbeitswelt
❚ Möglichkeiten der Suchtprävention
❚ Funktion von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
beim Umgang mit Suchtkrankheiten
❚ Mitwirkungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung im
Umgang mit Suchtkrankheiten
❚ Anforderungen an Betriebsvereinbarungen gegen
Suchtmittelmissbrauch, zur Hilfe für abhängig Kranke usw.
Themenschwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz | 15
Schlechtes Betriebsklima und Mobbing –
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach
dem Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz,
Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Wenn Mobbingverhalten – begünstigt durch permanente Arbeitsverdichtung im Betrieb, durch schlechte Arbeitsorganisation,
durch Personalmangel, durch Über- bzw. Unterforderung – immer
häufiger im Betrieb zu bemerken ist, müssen betriebliche InteressenvertreterInnen handeln.
Der Umgang mit diesen Themen erfordert ein großes Maß an
Sensibilität bei Beteiligten und BetriebsrätInnen.
In diesem Seminar wird den TeilnehmerInnen vermittelt, welche
Ursachen und Folgen bei Mobbing eine Rolle spielen. Die TeilnehmerInnen sollen in die Lage versetzt werden, ihre Handlungsmöglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung wahrzunehmen.
❚ Mobbing: Definition,Täter und Opfer
❚ Mobbingfolgen für Betroffene und individuelle
Handlungsmöglichkeiten
❚ Konfliktlösungsstrategien bei Mobbing im Betrieb
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz
07.11. – 11.11.2016
07.03. – 09.03.2016
Landhotel Goldener Acker, Morsbach
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D-160517-034
Landhotel Goldener Acker, Morsbach
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D-160515-034
16 | Themenschwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen im Betrieb und ihre
Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebsrat
und Schwerbehindertenvertretung
Begriffe wie „Burnout“, „Stress“, „Mobbing“, „psychische Fehlbelastung“ kennzeichnen Missstände im betrieblichen Alltag. Ein Report der Techniker Krankenkasse belegt, dass von 2000 bis 2010
die psychisch bedingten Fehlzeiten in Betrieben um 40% gestiegen sind. Das Krankheitsbild "Depression" belegt mittlerweile
Platz 3 der „Hitliste“ aller Krankschreibungen.
Die TeilnehmerInnen lernen ihre Gestaltungs-, Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsmöglichkeiten kennen, um die betrieblichen Arbeitsbedingungen zu verbessern und um präventiv wirken zu
können.
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❚
Was sind psychische Krisen und Erkrankungen?
Ursachen und Präventionsmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei
Mitarbeitern auf dem Weg in psychische Krisen/Erkrankungen
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung während der
AU wegen psychischer Krisen
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei
Rückkehr von MitarbeiterInnen nach psychischer Krise/
Erkrankung
Interne und externe Hilfs- und Beratungsangebote kennen
und nutzen lernen
BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Wie schütze ich mich selbst vor Überforderung im Umgang
mit Menschen in Krisen?
Mittwoch-Schulungen | 17
Tagesseminare für Betriebsräte
In den „Mittwoch-Schulungen“ beschäftigen sich Betriebsräte und
Ersatzmitglieder mit aktuellen Problemen der betrieblichen Praxis.
Hierzu können neue Entwicklungen in arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen genauso gehören wie neue Erkenntnisse durch die
aktuelle Rechtsprechung. Die genauen Themen und ReferentInnen
werden in den Einladungsschreiben rechtzeitig bekannt gegeben
Übersicht Mittwoch-Schulungen 2016
27.01.2016 Technologische Entwicklung im Betrieb:
das Beispiel Industrie 4.0
D-160500-034
24.02.2016
Neueste Rechtsprechung Arbeits- und Sozialrecht
D-160501-034
30.03.2016
Außendienst - Montagetätigkeit
D-160502-034
27.04.2016
Behinderung der Betriebsratsarbeit
D-160503-034
25.05.2016
Datenschutz
D-160504-034
29.06.2016
Arbeitszeit und Mitbestimmungsrechte
D-160505-034
31.08.2016
„Außer Tarif“ und die Möglichkeiten der
betrieblichen Interessenvertretung
D-160506-034
28.09.2016
TV Bildung praktisch und Bildungsplanung –
Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung
D-160507-034
26.10.2016
Werkverträge – Anforderungen an die Arbeit der
betrieblichen Interessenvertretung
D-160508-034
23.11.2016
Neueste Rechtsprechung Betriebsverfassungsrecht
D-160509-034
14.12.2016
Praxis der BR-Arbeit: Korrekte Beschlussfassung
D-160510-034
20.06. – 22.06.2016
Landhotel Goldener Acker, Morsbach
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 235,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D-160516-034
Veranstaltungsort
Leonardo Hotel, Köln-Buchforst
Seminarkostenpauschale 165,- Euro (USt frei)
zzgl. Verpflegung ca. 56,- Euro (zzgl. USt)
18 | Jahresüberblick 2016
Jahresüberblick 2016 | 19
Hier alle Seminare auf einen Blick. Tagesseminare sind nicht aufgeführt.
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Stufenseminar: BR I
Suchtgefahren und Suchtverhalten
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
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01. Januar
25. März
28. März
01. Mai
Neujahr
Karfreitag
Ostermontag
Tag der Arbeit
05. Mai
16. Mai
26. Mai
03. Oktober
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Tag der Deutschen Einheit
01. November
24. Dezember
25. Dezember
26. Dezember
Allerheiligen
Heiligabend
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2017.
20 | Notizen
| 21
Informatives
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22 | Tagungshäuser
Anschriften | 23
Tagungshäuser
IG Metall-Bildungszentrum
Otto-Brenner-Straße 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 02324 706-0
Fax: 02324 706-330
www.igmetall-sprockhoevel.de
[email protected]
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen
Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit
zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,
bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer
entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,
Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die
schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit
der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV,
Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in
waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind
kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
Landhotel Goldener Acker
Zum Goldenen Acker 44
51597 Morsbach
Tel.: 02294 8024
Fax: 02294 7375
www.goldener-acker.de
[email protected]
Idyllisch und ruhig, umgeben von weiten Wiesen und Wäldern, liegt das
Landhotel Goldener Acker in Morsbach/Sieg am südöstlichsten Punkt
des Naturparks Bergisches Land, an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.
Die Zimmer sind mit Dusche/Bad und WC, Föhn sowie TV, Telefon und
Schreibtisch sowie teilweise Wireless-LAN bestens ausgestattet. Abends
und in der Freizeit bietet das Haus seinen Gästen neben Bar, Bier- und
Weinstube, Sauna und Kegelbahn einen großen Garten. Im Umfeld bieten
sich zahlreiche weitere Sport- und Freizeitmöglichkeiten.
Die Anschrift der
IG Metall vor Ort
IGM Köln-Leverkusen
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln
Doris Lehnert
Tel.: 0221 951524-17
www.igmetall-koeln.de
Sabine Beutert
Tel.: 0221 951524-23
Fax: 0221 951524-40/-41
[email protected]
www.igmetall-koeln.de
24 | Ratgeber Freistellung
Ratgeber Freistellung
Erforderliches Wissen
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung
erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,
muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,
sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang
mit der Seminarteilnahme entstehen.
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen
aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es
gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien:
Grundlagen- und Spezialwissen
Grundlagenwissen
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig
von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums
– einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes
Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es
sich um folgende Themenfelder:
❚ Betriebsverfassungsgesetz
❚ Allgemeines Arbeitsrecht
❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)
muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B konkrete Hinweise
auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts
der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 25
Beschlussfassung
Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht
nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.
Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die
Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss
das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter
Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den
Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6
P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will
deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,
worauf sich seine Zweifel gründen.
Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h.
auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.
Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)
❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen
erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch
Reisekosten hinzukommen)
❚ Anbieter
❚ Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist
abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 28)
Weiterführende Literatur/Links:
❙ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber
❙ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
26 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme
für Betriebsrats-Mitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Weg zur Teilnahme | 27
Der Weg zur Teilnahme
für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 96 (4) SGB IX
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/
der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
Auswahl
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums
und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)
genug berücksichtigen.
Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Entscheidung
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an
Arbeitgeber
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung
über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an
Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in
diesem Heft).
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW
e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage
kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Siehe Seite 33
Siehe Seite 33
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die
Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und
der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss
ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen.
Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
28 | Vorgehen bei Streitigkeiten
Notizen | 29
Vorgehen bei Streitigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber blockt
......................................................................................................
Der Arbeitgeber bestreitet die
Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn
er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über
die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen,
dass der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit der
Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.
Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und entsprechend
begründen.
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht
auf den Beschluss des Betriebsrats
reagiert oder kurzfristig ohne vorherige
Ankündigung die Seminarteilnahme
verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig
(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall
einschalten und Rechtsschutz beantragen.
30 | Musterschreiben
Musterschreiben | 31
Musterschreiben
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
gem. § 37 (6) BetrVG / § 20 (3) BetrVG / § 65 (1) BetrVG
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gemäß § 37 (6) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
gemäß § 20 (3) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
gemäß § 65 (1) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
dass ........................................................................... in seiner
Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an
der Schulungsveranstaltung gemäß § 96 (4) SGB IX
..................................................................................................
vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gemäß § 37 (6) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
gemäß § 20 (3) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
gemäß § 65 (1) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie
beiliegenden Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
32 | BR-kompakt
Seminardurchführung | 33
BR kompakt
Seminardurchführung
Eine Ausbildungsreihe
für Betriebsräte
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Dietrich Scheibe.
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit
eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.
Kosten
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkostenpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die
Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in
Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung
mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
**
***
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW.
Besser ist es, sich früher anzumelden!
Ausfallkosten
***
**
Einführung in die
Betriebsratsarbeit
(BR I)*
***
***
***
* »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 8.
** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.
Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar.
*** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen
Fällen stellen wir 100% der Seminarkostenpauschale in Rechnung.
Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar
Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren
kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt
werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50%
der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte nach
(§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen nach
(§ 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach
(§ 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden
versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
Lösung zu finden.
Gremienseminare für eine erfolgreiche
Betriebsratsarbeit
Gemeinsam besser werden
Betriebsratsgremien möchten oder müssen schnell gemeinsam auf
den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein
neugewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will, eine
Strategie entwerfen oder die Aufgaben intern verteilen möchte. Auch
wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen erfordern.
Hier bieten wir genau abgestimmte Hilfestellungen und finden für die
jeweiligen Anforderungen passgenaue Lösungen.
Fit für den
Vorsitz!
Seminare 2016
, stellvertretende BR-Vorsit
Für Betriebsratsvorsitzende
der
und freigestellte BR-Mitglie
2016
Fit für den Vorsitz | 35
zende
Bezirk NRW
en
Gemeinsam weiterbild
Möglichkeit 1: Ihr nennt uns euren Wissensbedarf und wir entwickeln
für das Gremium ein passendes Seminarkonzept.
Möglichkeit 2: Ihr kombiniert Schwerpunkte aus verschiedenen
betrieblichen Themen zu eurem gewünschten Seminar.
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende,
stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder:
Möglichkeit 3: Wir helfen euch mit unseren erfahrenen ReferentInnen
und ModeratorInnen bei eurer Teamentwicklung und bei der Erarbeitung von betrieblichen Handlungsstrategien.
Kompetenz, Führungsqualität und
Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Kosten:
Ihr erhaltet ein detailliertes Angebot.
Seminarort: Betrieb/Unternehmen/Seminarhotel/Bildungsstätte
Dauer:
Nach Bedarf und Absprache
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for excellence 3 star
Anfragen, Beratung und Planung:
Dietrich Scheibe
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 17523-180, Fax.: 0211/ 17523-197
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Benjamin Weigel
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-263
Fax: 0211 175 23-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
DER GEWERKSCHAFTEN
36 | Betriebliche Gesundheitsförderung
Willkommen
e.V.
DGB-Bildungswerk NRW
Modulare Fortbildung:
Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG)
in 0 Sekunden geht es
weiter
bzw.
Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG)
Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem
DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest
Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden,
die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)”
zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt.
Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenos
senschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung.
Sie wünschen weitere Informationen?
Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-269
Fax: 0211 17523-261
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/betriebliche-gesundheitsberater
Qualität ist uns wichtig:
Wir sind EFQM – zertifiziert
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
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DER GEWERKSCHAFTEN
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mehr, funktioniert auch auf dem Smartphone.
Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App auf
kurzem Weg direkt zu uns – einfach im
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Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen
gern persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
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38 | von profis für profis
Seminaranmeldung | 39
Seminaranmeldung 2016
IG Metall
Kopieren und faxen an
Köln-Leverkusen
DGB-Bildungswerk NRW
Fax: 02 11 17 52 3- 19 7
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Name, Vorname ......................................................................................
Straße .....................................................................................................
PLZ, Ort ..................................................................................................
Seminare 2016
ExpertInnenwissen zur Gest
Telefon privat ...........................................................................................
altung der Arbeitswelt
Telefon beruflich.......................................................................................
E-Mail ......................................................................................................
en
Gemeinsam weiterbild
Firma .......................................................................................................
ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt:
Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und
DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen
im Betrieb meistern.
Seminartitel .............................................................................................
Seminartermin .........................................................................................
Seminarnummer ......................................................................................
Information und Programm gibt es beim
Beschlussfassung am ..............................................................................
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Katharina Rischke
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-281
Fax: 0211 17523-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen
Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der SeminaroSganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen
des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet
werden.
Datum.................................... Unterschrift ..............................................