§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-180/-181 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de wissen und bewegen [email protected] I Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen 42 IG Metall Köln-Leverkusen 42 IG Metall Köln-Leverkusen 2016 wissen und bewegen 2016: Vorwort | 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, ■ ■ Leverkusen Köln Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen das Jahr 2016 bildet die Mitte in der Amtsperiode von Betriebsratsgremien. Nach wie vor muss man aber in den Betrieben auf Veränderungen in der Arbeitswelt – angefangen bei Entwicklungen wie „Arbeit 4.0“ bis zur Gestaltung des demographischen Wandels in Betrieben – Antworten und Lösungen im Interesse der Belegschaften finden. Für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben ist eine dauerhaft gute und zielgerichtete Qualifizierung für BR und SBVen unabdingbar. Unser neues Bildungsprogramm soll Dir dabei helfen. Wir richten das Programm gemäß dem Motto aus, bewährte Seminarinhalte und neue Themen miteinander zu verknüpfen. In die Kategorie der bewährten Seminare fallen die Grundqualifizierungen in die Betriebsverfassung im BR I – auch diesmal wieder als Stufenseminar angeboten – aber auch das Grundwissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie verschiedene spezifische Seminare zu Teilgebieten wie z.B. Suchtgefahren, Schlechtes Betriebsklima und Mobbing, Psychische Belastungen. Unsere neuen Seminare befassen sich z.B. mit Themen wie „Öffentlichkeitsarbeit von betrieblichen Interessenvertretungen“. Und die „legendären“ Mittwoch-Schulungen bieten wie immer über das Jahr verteilt die Gelegenheit, ganz schnell auf neue Entwicklungen im Betriebsalltag reagieren zu können, um die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten einer betrieblichen Interessenvertretung effektiv wahrzunehmen. Solltest Du im Bildungsprogramm 2016 trotzdem nicht alle notwendigen Themen finden, die Du für Deine Betriebsratsarbeit brauchst, sprich uns an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Dich und Dein Gremium. Unsere Seminare sind für jedermann / jederfrau zugänglich, der/die eine betriebsverfassungsrechtliche Funktion ausübt. Wir freuen uns, wenn wir Dich demnächst in einem Seminar begrüßen dürfen. Dr. Witich Roßmann 1. Bevollmächtigter IG Metall Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen Elke Hülsmann Geschäftsführerin DGB-Bildungswerk NRW e.V. Sabine Beutert Abteilung Bildung IG Metall Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen Martin Freitag IG Metall Fachbereichsleiter DGB-Bildungswerk NRW e.V. 4 | Inhalt Seminare Inhalt | 5 Informatives Jahresüberblick 2016 .............................................................. 18 Wochenseminare Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) .................................. 8 Hinweis zum Stufenseminar ...................................................... 9 Tagungshäuser ........................................................................ 22 Anschrift der IG Metall vor Ort .................................................. 23 Ratgeber Freistellung ............................................................... 24 Stufenseminar Grundstufe: Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ..................................10 Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 26 Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit ...................... 11 Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 28 Fit für die BR-Arbeit – Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz .................................................................. 13 Suchtgefahren und Suchtverhalten im Betrieb – Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung ............ 14 3-Tages-Seminare Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb – Öffentlichkeitsarbeit der betrieblichen Interessenvertretung ...................................... 12 Schlechtes Betriebsklima und Mobbing – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz .................................... 15 Psychische Belastungen im Betrieb und ihre Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung ...................................................16 Tagesseminare Mittwoch-Seminare ................................................................. 17 Musterschreiben ...................................................................... 30 Seminardurchführung .............................................................. 33 Seminaranmeldung .................................................................. 39 6 | | 7 Seminare 8 | Grundsätzliches zur Betriebsverfassung Hinweis zum Stufenseminar | 9 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Was ist das Stufenseminar? Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. Dem Gedanken des „Stufenseminar“ liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass gemeinsames Lernen in einer Gruppe größere Lernerfolge mit sich bringt. Im Stufenseminar werden die Inhalte der Seminare „Einführung in die Betriebsratsarbeit ( BR I)“ und „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ vermittelt. ❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten ❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung ❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes ❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen ❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: ❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere 13.06. – 17.06.2016 IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel (mit Kinderbetreuung) Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D-160511-034 Dies geschieht in zwei Wochenseminaren mit einem zeitlichen Abstand von ca. vier Monaten. Das Besondere am Stufenseminar ist, dass wegen dieser inhaltlichen Klammer die TeilnehmerInnen und TeamerInnen für beide Seminartermine identisch sein werden. Somit können die TeilnehmerInnen ihr Grundlagenwissen als betriebliche Interessenvertretung über einen längeren Zeitraum gemeinsam erarbeiten, ihr Wissen praktisch erproben, sich besser miteinander austauschen und vernetzen. Für die Anmeldung zum Stufenseminar ist zu berücksichtigen, dass interessierte KollegInnen sich verbindlich für zwei Seminartermine anmelden müssen. Wir bitten euch, dies sowohl bei der betrieblichen als auch bei der persönlichen Terminplanung zu beachten. Haben wir Dein Interesse an der neuen Seminarform geweckt? Dann mach mit. 10 | Grundsätzliches zur Betriebsverfassung Grundsätzliches zur Betriebsverfassung | 11 Stufenseminar Grundstufe Stufenseminar Grundstufe Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen ❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: ❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere ❚ ❚ ❚ ❚ Wichtig: Das Seminar „BR I“ muss als Einheit mit dem Seminar „Organisation“ besucht werden. Die TeilnehmerInnen des Seminars werden sich beschäftigen mit der Vermittlung von Informationsrechten und -möglichkeiten des Betriebsrats. Dies schließt ein: Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, die Arbeit in betrieblichen Gremien, wie z.B. dem Wirtschaftsausschuss, Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen. ❚ Informationsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung ❚ Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ❚ Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen (§§ 42, 43 und 46 BetrVG) ❚ Arbeitsorganisation im Betriebsrat (§§ 27, 28 und 40 BetrVG) Wichtig: Das Seminar „BR I“ muss als Einheit mit dem Seminar „Organisation“ besucht werden. 14.11. – 18.11.2016 13.03. – 17.03.2017 IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel (mit Kinderbetreuung) Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D-160512-034 IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel (mit Kinderbetreuung) Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D-170525-034 12 | Grundsätzliches zur Betriebsverfassung Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb – Öffentlichkeitsarbeit der betrieblichen Interessenvertretung Gemäß dem Motto „Tue Gutes und sprich darüber“ müssen Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung der betrieblichen Öffentlichkeit regelmäßig Informationen geben, um die Bindung zu den Beschäftigen herzustellen und zu erhalten. Aber auch der Umgang mit der außerbetrieblichen Öffentlichkeit (Presse, Radio, Fernsehen) kann schnell zum Bestandteil der Arbeit einer betrieblichen Interessenvertretung werden. In diesem Seminar geben wir einen Überblick über die verschiedenen Facetten der Öffentlichkeits- und Medienarbeit von betrieblichen Interessenvertretungen. Es wird analysiert, welche Methoden und Vorgehensweisen sich für welche Zwecke eignen und es wird mit praktischen Übungen erprobt, wie man seine betrieblichen und außerbetrieblichen Informationskanäle effektiv nutzt. Ziel ist es, dass die TeilnehmerInnen lernen, die bekannten sowie die neuen Medien in ihrer betrieblichen Arbeit sicher einzusetzen. ❚ Überblick und Analyse der verschiedenen Facetten der Öffentlichkeits- und Medienarbeit einer betrieblichen Interessenvertretung ❚ Zielgerichtetes Vorgehen bei der Informationsvermittlung dargestellt an den Beispielen: ❙ Gestaltung von Versammlungen ( Betriebsversammlung, Schwerbehindertenversammlung, Jugend- und Auszubildendenversammlung) ❙ Erstellen von Flugblättern, Aushängen, Newsletter ❙ Nutzung von Intranet und Internet, Soziale Medien ❚ Wie spricht man verschiedene Zielgruppen am besten an? ❚ Welche Methode eignet sich für welche Gelegenheit? ❚ Analyse der rechtlichen Fragen: ❙ Was darf man als betriebliche Interessenvertretung? ❙ Wo liegen die Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit der betrieblichen Interessenvertretung? ❚ Umsetzungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis Themenschwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz | 13 Fit für die BR-Arbeit – Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz Was darf der Betriebsarzt? Wie schwer darf man heben? Wie viele KollegInnen erreichen überhaupt das Rentenalter? Unsicher mit der richtigen Antwort? Das Grundlagenseminar vermittelt das Basiswissen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, das jede betriebliche Interessenvertretung für die Bewältigung ihrer Aufgaben benötigt. Die TeilnehmerInnen finden hier den „Weg aus dem (vermeintlichen) Paragraphen-Dschungel“ Arbeits- und Gesundheitsschutz. ❚ Rolle und Funktion des Betriebsrates auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG) ❚ Rechtsstellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten ❚ Übersicht über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Zusammenarbeit des Betriebsrates mit außerbetrieblichen Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 99 BetrVG; § 20 SGB VII) ❚ Der Präventionsgedanke im Arbeits- und Gesundheitsschutz Maximal 15 Teilnehmer 18.05. – 20.05.2016 05.09. – 09.09.2016 IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel (mit Kinderbetreuung) Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 380,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D-160518-034 IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel (mit Kinderbetreuung) Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D-160513-034 14 | Themenschwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz Suchtgefahren und Suchtverhalten im Betrieb – Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung Betriebliche Interessenvertretungen sind oft erste AnsprechpartnerInnen bei Suchtproblemen – zumeist aber ohne konkrete Erfahrungen für den Umgang mit Suchtkrankheiten. In diesem Seminar sollen die TeilnehmerInnen für Suchtgefahren im Betrieb sensibilisiert werden und Handreichungen und Hilfestellungen für den Umgang mit Sucht in der Arbeitswelt erhalten. Sie lernen neben Institutionen und Organisationen, die Hilfe für den Umgang mit Suchtkranken anbieten, auch ihre Mitwirkungsrechte als betriebliche Interessenvertretung kennen. ❚ Erkennen von Suchtverhalten am Beispiel Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Arbeitssucht uvm. ❚ Analyse der Ursachen von Suchtverhalten ❚ Arbeitsrechtliche Folgen von Sucht in der Arbeitswelt ❚ Möglichkeiten der Suchtprävention ❚ Funktion von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung beim Umgang mit Suchtkrankheiten ❚ Mitwirkungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung im Umgang mit Suchtkrankheiten ❚ Anforderungen an Betriebsvereinbarungen gegen Suchtmittelmissbrauch, zur Hilfe für abhängig Kranke usw. Themenschwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz | 15 Schlechtes Betriebsklima und Mobbing – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz Wenn Mobbingverhalten – begünstigt durch permanente Arbeitsverdichtung im Betrieb, durch schlechte Arbeitsorganisation, durch Personalmangel, durch Über- bzw. Unterforderung – immer häufiger im Betrieb zu bemerken ist, müssen betriebliche InteressenvertreterInnen handeln. Der Umgang mit diesen Themen erfordert ein großes Maß an Sensibilität bei Beteiligten und BetriebsrätInnen. In diesem Seminar wird den TeilnehmerInnen vermittelt, welche Ursachen und Folgen bei Mobbing eine Rolle spielen. Die TeilnehmerInnen sollen in die Lage versetzt werden, ihre Handlungsmöglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung wahrzunehmen. ❚ Mobbing: Definition,Täter und Opfer ❚ Mobbingfolgen für Betroffene und individuelle Handlungsmöglichkeiten ❚ Konfliktlösungsstrategien bei Mobbing im Betrieb ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz 07.11. – 11.11.2016 07.03. – 09.03.2016 Landhotel Goldener Acker, Morsbach Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D-160517-034 Landhotel Goldener Acker, Morsbach Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D-160515-034 16 | Themenschwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen im Betrieb und ihre Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Begriffe wie „Burnout“, „Stress“, „Mobbing“, „psychische Fehlbelastung“ kennzeichnen Missstände im betrieblichen Alltag. Ein Report der Techniker Krankenkasse belegt, dass von 2000 bis 2010 die psychisch bedingten Fehlzeiten in Betrieben um 40% gestiegen sind. Das Krankheitsbild "Depression" belegt mittlerweile Platz 3 der „Hitliste“ aller Krankschreibungen. Die TeilnehmerInnen lernen ihre Gestaltungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten kennen, um die betrieblichen Arbeitsbedingungen zu verbessern und um präventiv wirken zu können. ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Was sind psychische Krisen und Erkrankungen? Ursachen und Präventionsmöglichkeiten Gesetzliche Bestimmungen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei Mitarbeitern auf dem Weg in psychische Krisen/Erkrankungen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung während der AU wegen psychischer Krisen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei Rückkehr von MitarbeiterInnen nach psychischer Krise/ Erkrankung Interne und externe Hilfs- und Beratungsangebote kennen und nutzen lernen BEM und stufenweise Wiedereingliederung Wie schütze ich mich selbst vor Überforderung im Umgang mit Menschen in Krisen? Mittwoch-Schulungen | 17 Tagesseminare für Betriebsräte In den „Mittwoch-Schulungen“ beschäftigen sich Betriebsräte und Ersatzmitglieder mit aktuellen Problemen der betrieblichen Praxis. Hierzu können neue Entwicklungen in arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen genauso gehören wie neue Erkenntnisse durch die aktuelle Rechtsprechung. Die genauen Themen und ReferentInnen werden in den Einladungsschreiben rechtzeitig bekannt gegeben Übersicht Mittwoch-Schulungen 2016 27.01.2016 Technologische Entwicklung im Betrieb: das Beispiel Industrie 4.0 D-160500-034 24.02.2016 Neueste Rechtsprechung Arbeits- und Sozialrecht D-160501-034 30.03.2016 Außendienst - Montagetätigkeit D-160502-034 27.04.2016 Behinderung der Betriebsratsarbeit D-160503-034 25.05.2016 Datenschutz D-160504-034 29.06.2016 Arbeitszeit und Mitbestimmungsrechte D-160505-034 31.08.2016 „Außer Tarif“ und die Möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung D-160506-034 28.09.2016 TV Bildung praktisch und Bildungsplanung – Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung D-160507-034 26.10.2016 Werkverträge – Anforderungen an die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung D-160508-034 23.11.2016 Neueste Rechtsprechung Betriebsverfassungsrecht D-160509-034 14.12.2016 Praxis der BR-Arbeit: Korrekte Beschlussfassung D-160510-034 20.06. – 22.06.2016 Landhotel Goldener Acker, Morsbach Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D-160516-034 Veranstaltungsort Leonardo Hotel, Köln-Buchforst Seminarkostenpauschale 165,- Euro (USt frei) zzgl. Verpflegung ca. 56,- Euro (zzgl. USt) 18 | Jahresüberblick 2016 Jahresüberblick 2016 | 19 Hier alle Seminare auf einen Blick. Tagesseminare sind nicht aufgeführt. 1 2 3 Januar 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Fr Sa So Mo 27 28 29 30 31 Sa So TS Weihnachtsferien Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Februar So Mo Di Mi Do Fr Fr Sa So Mo So Mo Di Mi TS Mo Di Mi Do Fr Sa So März Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Mobbing Osterferien TS Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa TS Osterferien April Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Mai So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Juni Mo Di Di Mi Do Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Sa Mo Fr Di Mi Do Fr Sa Do Fr Sa So Mo TS Sa So Mo Di Mi Psych. Belastung BR I Mi Mi Öffentlichkeitsarbeit Pfingstferien So Do Do Fr Sa So Juli Mo Di Di TS Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Sommerferien Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo August Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Mo Di Mi Do September Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Oktober Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Herbstferien Sa So Mo Di Mi Do November Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Mo Di Mi Do Fr So Sa So Mo Di Mi Mo Di Mi Do Fr Sa So Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Sa So Do Fr Sa So Mo Di Mi Mo TS Do Fr Sa So Mo Di Mi Weihnachtsferien TS Dezember Mo TS Stufenseminar: BR I Suchtgefahren und Suchtverhalten Di So TS Arbeits- und Gesundheitsschutz Do So TS Sommerferien Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 01. Januar 25. März 28. März 01. Mai Neujahr Karfreitag Ostermontag Tag der Arbeit 05. Mai 16. Mai 26. Mai 03. Oktober Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Tag der Deutschen Einheit 01. November 24. Dezember 25. Dezember 26. Dezember Allerheiligen Heiligabend 1. Weihnachtstag 2. Weihnachtstag Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2017. 20 | Notizen | 21 Informatives ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... 22 | Tagungshäuser Anschriften | 23 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum Otto-Brenner-Straße 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de [email protected] Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Landhotel Goldener Acker Zum Goldenen Acker 44 51597 Morsbach Tel.: 02294 8024 Fax: 02294 7375 www.goldener-acker.de [email protected] Idyllisch und ruhig, umgeben von weiten Wiesen und Wäldern, liegt das Landhotel Goldener Acker in Morsbach/Sieg am südöstlichsten Punkt des Naturparks Bergisches Land, an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Die Zimmer sind mit Dusche/Bad und WC, Föhn sowie TV, Telefon und Schreibtisch sowie teilweise Wireless-LAN bestens ausgestattet. Abends und in der Freizeit bietet das Haus seinen Gästen neben Bar, Bier- und Weinstube, Sauna und Kegelbahn einen großen Garten. Im Umfeld bieten sich zahlreiche weitere Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Die Anschrift der IG Metall vor Ort IGM Köln-Leverkusen Hans-Böckler-Platz 1 50672 Köln Doris Lehnert Tel.: 0221 951524-17 www.igmetall-koeln.de Sabine Beutert Tel.: 0221 951524-23 Fax: 0221 951524-40/-41 [email protected] www.igmetall-koeln.de 24 | Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: ❚ Betriebsverfassungsgesetz ❚ Allgemeines Arbeitsrecht ❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Ratgeber Freistellung | 25 Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: ❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) ❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) ❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) ❚ Anbieter ❚ Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 28) Weiterführende Literatur/Links: ❙ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber ❙ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag 26 | Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme | 27 Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Entscheidung Beschluss Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Ausfallkosten Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 33 Siehe Seite 33 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 28 | Vorgehen bei Streitigkeiten Notizen | 29 Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt ...................................................................................................... Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrats reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 30 | Musterschreiben Musterschreiben | 31 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 (6) BetrVG / § 20 (3) BetrVG / § 65 (1) BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gemäß § 37 (6) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) gemäß § 20 (3) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) gemäß § 65 (1) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am ...................................................................... entschieden, vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ............................................... die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. dass ........................................................................... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung gemäß § 96 (4) SGB IX .................................................................................................. vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gemäß § 37 (6) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) gemäß § 20 (3) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) gemäß § 65 (1) BetrVG an der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ................................................ die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift 32 | BR-kompakt Seminardurchführung | 33 BR kompakt Seminardurchführung Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Dietrich Scheibe. Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkostenpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Anmeldung ** *** In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten *** ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* *** *** *** * »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 8. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminarkostenpauschale in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte nach (§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen nach (§ 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach (§ 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden. Gremienseminare für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit Gemeinsam besser werden Betriebsratsgremien möchten oder müssen schnell gemeinsam auf den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein neugewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will, eine Strategie entwerfen oder die Aufgaben intern verteilen möchte. Auch wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen erfordern. Hier bieten wir genau abgestimmte Hilfestellungen und finden für die jeweiligen Anforderungen passgenaue Lösungen. Fit für den Vorsitz! Seminare 2016 , stellvertretende BR-Vorsit Für Betriebsratsvorsitzende der und freigestellte BR-Mitglie 2016 Fit für den Vorsitz | 35 zende Bezirk NRW en Gemeinsam weiterbild Möglichkeit 1: Ihr nennt uns euren Wissensbedarf und wir entwickeln für das Gremium ein passendes Seminarkonzept. Möglichkeit 2: Ihr kombiniert Schwerpunkte aus verschiedenen betrieblichen Themen zu eurem gewünschten Seminar. Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Möglichkeit 3: Wir helfen euch mit unseren erfahrenen ReferentInnen und ModeratorInnen bei eurer Teamentwicklung und bei der Erarbeitung von betrieblichen Handlungsstrategien. Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Kosten: Ihr erhaltet ein detailliertes Angebot. Seminarort: Betrieb/Unternehmen/Seminarhotel/Bildungsstätte Dauer: Nach Bedarf und Absprache DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for excellence 3 star Anfragen, Beratung und Planung: Dietrich Scheibe Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211/ 17523-180, Fax.: 0211/ 17523-197 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. DGB-Bildungswerk NRW e.V. Benjamin Weigel [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm DER GEWERKSCHAFTEN 36 | Betriebliche Gesundheitsförderung Willkommen e.V. DGB-Bildungswerk NRW Modulare Fortbildung: Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG) in 0 Sekunden geht es weiter bzw. Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG) Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden, die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)” zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt. Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenos senschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung. Sie wünschen weitere Informationen? Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-269 Fax: 0211 17523-261 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de/betriebliche-gesundheitsberater Qualität ist uns wichtig: Wir sind EFQM – zertifiziert www.dgb-bildungswerk-nrw.de Ein Kooperationsprojekt mit: DER GEWERKSCHAFTEN Gemeinsam weiterbilden Immer wieder mal reinschauen! Alles, was unsere Website zu bieten hat: Seminarangebot, Termine, Buchung, AnsprechpartnerInnen, Rat zur Freistellung und vieles mehr, funktioniert auch auf dem Smartphone. Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App auf kurzem Weg direkt zu uns – einfach im „Play Store“ , „App Store“ oder „Windows Phone Store“ herunterladen. Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen gern persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. www.dgb-bildungswerk-nrw.de 38 | von profis für profis Seminaranmeldung | 39 Seminaranmeldung 2016 IG Metall Kopieren und faxen an Köln-Leverkusen DGB-Bildungswerk NRW Fax: 02 11 17 52 3- 19 7 Hiermit melde ich mich verbindlich an: Name, Vorname ...................................................................................... Straße ..................................................................................................... PLZ, Ort .................................................................................................. Seminare 2016 ExpertInnenwissen zur Gest Telefon privat ........................................................................................... altung der Arbeitswelt Telefon beruflich....................................................................................... E-Mail ...................................................................................................... en Gemeinsam weiterbild Firma ....................................................................................................... ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Seminartitel ............................................................................................. Seminartermin ......................................................................................... Seminarnummer ...................................................................................... Information und Programm gibt es beim Beschlussfassung am .............................................................................. DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-281 Fax: 0211 17523-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der SeminaroSganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Datum.................................... Unterschrift ..............................................
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