Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Praktische Hinweise Förderung der Angebotsvielfalt Gestützt auf Artikel 28 der Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV) sowie Kapitel 2.1 der Förderungskonzepte 2016-2020 (Anhang 2 FiFV). Gültig ab 1. Juli 2016. 1 Ziel Registrierte Vorführunternehmen, die einen wesentlichen Beitrag an die Angebotsvielfalt leisten, können eine jährliche Finanzhilfe beantragen. Die Finanzhilfe wird nach Massgabe des Beitrags zur Angebotsvielfalt gestützt auf eine Abrechnung pro Saal berechnet. Für grössere Städte gelten höhere Anforderungen als für mittlere Städte oder Landregionen. 2 Allgemeine Kriterien und Verfahren Anforderung Gesuchsteller Gesuche sind nur durch beim BAK registrierte Vorführunternehmen möglich (für die Registrierung siehe http://www.bak.admin.ch/film/03579/03580/04447/index.html?lang=de). Vorführunternehmen mit mehr als 25 Sälen sind von der Förderung ausgeschlossen. Wirtschaftlich miteinander verbundene Kinos werden als ein Unternehmen behandelt. Nicht förderberechtigte Kinosäle Säle von Vorführunternehmen, die für das Förderungsprogramm „Europa Cinemas“ des Europarats zugelassen sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Einreichung des Gesuchs Gesuche müssen elektronisch via Förderplattform des BAK eingereicht werden: http://www.bak.admin.ch/dienstleistungen/05346/index.html?lang=de Eingabefrist: 31. August 2016 Prüfung des Gesuchs und Mitteilung Das BAK prüft die Gesuche und berechnet die Finanzhilfen aufgrund der von ProCinema erhobenen und dem Bundesamt für Statistik beglaubigten Kinoeintritte pro Kinosaal. Das BAK informiert die Gesuchsteller anschliessend schriftlich über den Entscheid sowie die Höhe der Finanzhilfe. Höhe der Finanzhilfe Die Finanzhilfe berechnet sich aufgrund der in Kapitel 3 beschriebenen Kriterien. Pro Kinosaal beträgt sie maximal CHF 5‘000. Auszahlung Die Auszahlung der Finanzhilfe erfolgt nach Erhalt der Zahlungsinformationen des Kinobetreibers (Zahlkarte). 3 Berechnung der Finanzhilfe Die Finanzhilfen werden anhand der Programmation des Vorjahres für jeden Kinosaal eines zugelassenen Vorführunternehmens einzeln berechnet. Massgeblich für die Förderung sind die Grösse der Kinoregion sowie zwei Kriterien: Kriterium 1: die Anzahl Vielfaltspunkte (siehe Abschnitt 3.2); Kriterium 2: die Anzahl anrechenbarer Vorstellungen (siehe Abschnitt 3.3). 3.1 Mindestvoraussetzungen Für den Erhalt einer Finanzhilfe gelten pro Kinosaal folgende Mindestvoraussetzungen: Kleine Region Mittlere Region Grosse Region Minimum Vielfaltspunkte (Kriterium 1) 500 550 600 Minimum anrechenbare Vorstellungen (Kriterium 2) 50 50 50 Eine Liste der Kinoregionen und deren Zuordnung zu den drei Gruppen befindet sich in Kapitel 4. 3.2 Vielfaltspunkte (Kriterium 1) Massgeblich für die Berechnung der Vielfaltspunkte eines Kinosaals sind die Anzahl Filme, Eintritte, Vorstellungen sowie die entsprechenden Herkunftsländer und das Alter der Filme. Alle Filme, Eintritte und Vorstellungen des entsprechenden Saals werden gemäss nachfolgender Tabelle einem Koeffizienten (oder Gewicht) zugeordnet: Herkunftsland oder Art des Films Schweiz Europaratsländer Asien, Afrika, Mittel- und Südamerika, Ozeanien Nordamerika (unabhängiger Verleih) Nordamerika (Major) Unklare Herkunft, Reprisen, Kurzfilmprogramme Filme unter 60 Minuten oder mit unbestimmter Dauer Filme, deren Filmstart länger als 5 Jahre zurückliegt Koeffizient 3 3 3 2 1 1 0 1 Anschliessend werden die Anzahl Filme, die Anzahl Vorstellungen und die Anzahl Eintritte des 2/4 Kinosaals mit dem entsprechenden Koeffizienten gewichtet. Ein Schweizer Film hat zum Beispiel das Gewicht 3 und zählt drei Mal so viel wie ein Film eines nordamerikanischen Major-Verleihers. Berechnet werden so folgende Grössen: (a) (b) (c) (d) Die gewichtete Anzahl Vorstellungen; Die gewichtete Anzahl Eintritte; Die gewichtete Anzahl Filme; Das Verhältnis aus der gewichteten Anzahl Vorstellungen zur gesamten Anzahl Vorstellungen des Kinosaals (in Prozentpunkten); (e) Das Verhältnis aus der gewichteten Anzahl Eintritte zur gesamten Anzahl Eintritte des Kinosaals (in Prozentpunkten). Die Summe von (c), (d) und (e) ergibt die Vielfaltspunkte1. Berechnungsbeispiel: Kinosaal REX Filme mit Koeffizient 3 Filme mit Koeffizient 2 Filme mit Koeffizient 1 Filme mit Koeffizient 0 Total Anzahl Filme (Total Vorjahr) 30 25 15 3 73 Anzahl Vorstellungen (Total Vorjahr) 350 400 250 17 1‘017 Anzahl Eintritte (Total Vorjahr) 7‘500 10‘000 7‘500 500 25‘500 Die Vielfaltspunkte dieses Saals berechnen sich wie folgt: (a) (b) (c) (d) (e) Gewichtete Anzahl Vorstellungen: 350∙3+400∙2+250∙1+17∙0 = 2100 Gewichtete Anzahl Eintritte: 7500∙3+10000∙2+7500∙1+500∙0 = 50000 Gewichtete Anzahl Filme: 30∙3+25∙2+15∙1+3∙0 = 155 Anteil der gewichteten Vorstellungen: 2100 / 1017∙100 = 206.49 Anteil der gewichteten Eintritte: 50000 / 25500∙100 = 196.08 Summe von (c), (d) und (e) = Vielfaltspunkte = 557.57 3.3 Anrechenbare Vorstellungen (Kriterium 2) Kinosäle mit wenigen Filmvorstellungen und wenigen Eintritten erreichen insgesamt ein kleineres Publikum als Kinosäle mit vielen Vorstellungen und Eintritten. Um sicherzustellen, dass die Programmation des Saals auch einer gewissen Nachfrage entspricht, werden die sogenannten anrechenbaren Vorstellungen berechnet. Liegt die durchschnittliche Anzahl Eintritte pro Vorstellung bei 20 Personen oder mehr, gelten sämtliche Vorstellungen als anrechenbar. Liegt die durchschnittliche Zuschauerzahl unter 20 Personen, werden die effektiven Vorstellungen anhand der Gesamtzahl der Eintritte in anrechenbare Vorstellungen umgerechnet. Berechnungsbeispiele: 1 Als Formel ausgedrückt: (𝑉𝑜𝑟𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑔. 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 3) ∙ 3 + (𝑉𝑜𝑟𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑔. 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 2) ∙ 2 + (𝑉𝑜𝑟𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑔. 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 1) ∙ 1 𝑉𝑖𝑒𝑙𝑓𝑎𝑙𝑡𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = { } ∙ 100 + 𝑇𝑜𝑡𝑎𝑙 𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑉𝑜𝑟𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑒𝑛 (𝐸𝑖𝑛𝑡𝑟𝑖𝑡𝑡𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 3) ∙ 3 + (𝐸𝑖𝑛𝑡𝑟𝑖𝑡𝑡𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 2) ∙ 2 + (𝐸𝑖𝑛𝑡𝑟𝑖𝑡𝑡𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 1) ∙ 1 { } ∙ 100 + 𝑇𝑜𝑡𝑎𝑙 𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐸𝑖𝑛𝑡𝑟𝑖𝑡𝑡𝑒 (𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐹𝑖𝑙𝑚𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 3) ∙ 3 + (𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐹𝑖𝑙𝑚𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 2) ∙ 2 + (𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐹𝑖𝑙𝑚𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 1) ∙ 1 3/4 100 Vorstellungen mit insgesamt 2'200 Eintritten gelten als 100 anrechenbare Vorstellungen (pro Vorstellung betrug die durchschnittliche Zuschauerzahl mehr als 20 Personen). 100 Vorstellungen mit insgesamt 1'800 Eintritten gelten als 90 anrechenbare Vorstellungen (1'800 geteilt durch 20 = 90). 3.4 Höhe der Finanzhilfe Je nach Höhe der Vielfaltspunkte, der Anzahl anrechenbarer Vorstellungen und der Grösse der Kinoregion ergeben sich abgestufte Förderbeiträge. Diese sind in nachfolgender Tabelle als Prozentsätze des Höchstbeitrages dargestellt. Prozentsätze des Höchstbeitrages Anzahl Vielfaltspunkte (Kriterium 1) Kleine Region ≥ 600 500-599 Mittlere Region ≥ 650 550-649 Grosse Region ≥ 700 600-699 Anzahl anrechenbare Vorstellungen (Kriterium 2) ≥ 200 150-199 50-149 100% 75% 50% 50% 37.5% 25% 100% 75% 50% 50% 37.5% 25% 100% 75% 50% 50% 37.5% 25% Bei einem Höchstbeitrag von CHF 5‘000 ergibt dies folgende Fördersummen: Erreichter Prozentsatz 100% 75% 50% 25% Maximale Finanzhilfe pro Leinwand CHF 5‘000 CHF 3‘750 CHF 2‘500 CHF 1‘250 Übersteigt die pro Jahr berechnete Fördersumme den verfügbaren Kredit, so werden die Beträge linear gekürzt. 4 Liste der Kinoregionen Es gelten folgende Zuordnungen: Grosse Kinoregionen: Basel, Bern, Luzern, Zürich, St. Gallen, Genève, Lausanne Mittlere Regionen: Aarau, Baden, Biel, Chur, Olten, Schaffhausen, Solothurn, Thun, Winterthur, Zug, Fribourg, Neuchâtel, Yverdon, La-Chaux-de-Fonds, Vevey-Montreux, Sion, Bellinzona-Locarno, Lugano Kleine Kinoregionen: Übrige 4/4
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