Praktische Hinweise Förderung der Angebotsvielfalt

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Kultur BAK
Praktische Hinweise
Förderung der Angebotsvielfalt
Gestützt auf Artikel 28 der Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV) sowie
Kapitel 2.1 der Förderungskonzepte 2016-2020 (Anhang 2 FiFV). Gültig ab 1. Juli 2016.
1 Ziel
Registrierte Vorführunternehmen, die einen wesentlichen Beitrag an die Angebotsvielfalt leisten,
können eine jährliche Finanzhilfe beantragen. Die Finanzhilfe wird nach Massgabe des Beitrags zur
Angebotsvielfalt gestützt auf eine Abrechnung pro Saal berechnet. Für grössere Städte gelten höhere
Anforderungen als für mittlere Städte oder Landregionen.
2 Allgemeine Kriterien und Verfahren
Anforderung
Gesuchsteller
Gesuche sind nur durch beim BAK registrierte Vorführunternehmen
möglich (für die Registrierung siehe
http://www.bak.admin.ch/film/03579/03580/04447/index.html?lang=de).
Vorführunternehmen mit mehr als 25 Sälen sind von der Förderung
ausgeschlossen. Wirtschaftlich miteinander verbundene Kinos werden
als ein Unternehmen behandelt.
Nicht
förderberechtigte
Kinosäle
Säle von Vorführunternehmen, die für das Förderungsprogramm
„Europa Cinemas“ des Europarats zugelassen sind, sind von der
Förderung ausgeschlossen.
Einreichung des
Gesuchs
Gesuche müssen elektronisch via Förderplattform des BAK eingereicht
werden:
http://www.bak.admin.ch/dienstleistungen/05346/index.html?lang=de
Eingabefrist: 31. August 2016
Prüfung des
Gesuchs und
Mitteilung
Das BAK prüft die Gesuche und berechnet die Finanzhilfen aufgrund
der von ProCinema erhobenen und dem Bundesamt für Statistik
beglaubigten Kinoeintritte pro Kinosaal. Das BAK informiert die
Gesuchsteller anschliessend schriftlich über den Entscheid sowie die
Höhe der Finanzhilfe.
Höhe der Finanzhilfe
Die Finanzhilfe berechnet sich aufgrund der in Kapitel 3 beschriebenen
Kriterien. Pro Kinosaal beträgt sie maximal CHF 5‘000.
Auszahlung
Die Auszahlung der Finanzhilfe erfolgt nach Erhalt der
Zahlungsinformationen des Kinobetreibers (Zahlkarte).
3 Berechnung der Finanzhilfe
Die Finanzhilfen werden anhand der Programmation des Vorjahres für jeden Kinosaal eines
zugelassenen Vorführunternehmens einzeln berechnet. Massgeblich für die Förderung sind die
Grösse der Kinoregion sowie zwei Kriterien:


Kriterium 1: die Anzahl Vielfaltspunkte (siehe Abschnitt 3.2);
Kriterium 2: die Anzahl anrechenbarer Vorstellungen (siehe Abschnitt 3.3).
3.1 Mindestvoraussetzungen
Für den Erhalt einer Finanzhilfe gelten pro Kinosaal folgende Mindestvoraussetzungen:
Kleine Region
Mittlere Region
Grosse Region
Minimum Vielfaltspunkte
(Kriterium 1)
500
550
600
Minimum anrechenbare Vorstellungen
(Kriterium 2)
50
50
50
Eine Liste der Kinoregionen und deren Zuordnung zu den drei Gruppen befindet sich in Kapitel 4.
3.2 Vielfaltspunkte (Kriterium 1)
Massgeblich für die Berechnung der Vielfaltspunkte eines Kinosaals sind die Anzahl Filme, Eintritte,
Vorstellungen sowie die entsprechenden Herkunftsländer und das Alter der Filme.
Alle Filme, Eintritte und Vorstellungen des entsprechenden Saals werden gemäss nachfolgender
Tabelle einem Koeffizienten (oder Gewicht) zugeordnet:
Herkunftsland oder Art des Films
Schweiz
Europaratsländer
Asien, Afrika, Mittel- und Südamerika, Ozeanien
Nordamerika (unabhängiger Verleih)
Nordamerika (Major)
Unklare Herkunft, Reprisen, Kurzfilmprogramme
Filme unter 60 Minuten oder mit unbestimmter Dauer
Filme, deren Filmstart länger als 5 Jahre zurückliegt
Koeffizient
3
3
3
2
1
1
0
1
Anschliessend werden die Anzahl Filme, die Anzahl Vorstellungen und die Anzahl Eintritte des
2/4
Kinosaals mit dem entsprechenden Koeffizienten gewichtet. Ein Schweizer Film hat zum Beispiel das
Gewicht 3 und zählt drei Mal so viel wie ein Film eines nordamerikanischen Major-Verleihers.
Berechnet werden so folgende Grössen:
(a)
(b)
(c)
(d)
Die gewichtete Anzahl Vorstellungen;
Die gewichtete Anzahl Eintritte;
Die gewichtete Anzahl Filme;
Das Verhältnis aus der gewichteten Anzahl Vorstellungen zur gesamten Anzahl Vorstellungen
des Kinosaals (in Prozentpunkten);
(e) Das Verhältnis aus der gewichteten Anzahl Eintritte zur gesamten Anzahl Eintritte des
Kinosaals (in Prozentpunkten).
Die Summe von (c), (d) und (e) ergibt die Vielfaltspunkte1.
Berechnungsbeispiel:
Kinosaal REX
Filme mit Koeffizient 3
Filme mit Koeffizient 2
Filme mit Koeffizient 1
Filme mit Koeffizient 0
Total
Anzahl Filme
(Total Vorjahr)
30
25
15
3
73
Anzahl Vorstellungen
(Total Vorjahr)
350
400
250
17
1‘017
Anzahl Eintritte
(Total Vorjahr)
7‘500
10‘000
7‘500
500
25‘500
Die Vielfaltspunkte dieses Saals berechnen sich wie folgt:
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)

Gewichtete Anzahl Vorstellungen: 350∙3+400∙2+250∙1+17∙0 = 2100
Gewichtete Anzahl Eintritte: 7500∙3+10000∙2+7500∙1+500∙0 = 50000
Gewichtete Anzahl Filme: 30∙3+25∙2+15∙1+3∙0 = 155
Anteil der gewichteten Vorstellungen: 2100 / 1017∙100 = 206.49
Anteil der gewichteten Eintritte: 50000 / 25500∙100 = 196.08
Summe von (c), (d) und (e) = Vielfaltspunkte = 557.57
3.3 Anrechenbare Vorstellungen (Kriterium 2)
Kinosäle mit wenigen Filmvorstellungen und wenigen Eintritten erreichen insgesamt ein kleineres
Publikum als Kinosäle mit vielen Vorstellungen und Eintritten. Um sicherzustellen, dass die
Programmation des Saals auch einer gewissen Nachfrage entspricht, werden die sogenannten
anrechenbaren Vorstellungen berechnet. Liegt die durchschnittliche Anzahl Eintritte pro Vorstellung
bei 20 Personen oder mehr, gelten sämtliche Vorstellungen als anrechenbar. Liegt die
durchschnittliche Zuschauerzahl unter 20 Personen, werden die effektiven Vorstellungen anhand der
Gesamtzahl der Eintritte in anrechenbare Vorstellungen umgerechnet.
Berechnungsbeispiele:
1
Als Formel ausgedrückt:
(𝑉𝑜𝑟𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑔. 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 3) ∙ 3 + (𝑉𝑜𝑟𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑔. 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 2) ∙ 2 + (𝑉𝑜𝑟𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑔. 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 1) ∙ 1
𝑉𝑖𝑒𝑙𝑓𝑎𝑙𝑡𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = {
} ∙ 100 +
𝑇𝑜𝑡𝑎𝑙 𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑉𝑜𝑟𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑒𝑛
(𝐸𝑖𝑛𝑡𝑟𝑖𝑡𝑡𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 3) ∙ 3 + (𝐸𝑖𝑛𝑡𝑟𝑖𝑡𝑡𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 2) ∙ 2 + (𝐸𝑖𝑛𝑡𝑟𝑖𝑡𝑡𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 1) ∙ 1
{
} ∙ 100 +
𝑇𝑜𝑡𝑎𝑙 𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐸𝑖𝑛𝑡𝑟𝑖𝑡𝑡𝑒
(𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐹𝑖𝑙𝑚𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 3) ∙ 3 + (𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐹𝑖𝑙𝑚𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 2) ∙ 2 + (𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐹𝑖𝑙𝑚𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝐾𝑜𝑒𝑓𝑓. 1) ∙ 1
3/4


100 Vorstellungen mit insgesamt 2'200 Eintritten gelten als 100 anrechenbare Vorstellungen
(pro Vorstellung betrug die durchschnittliche Zuschauerzahl mehr als 20 Personen).
100 Vorstellungen mit insgesamt 1'800 Eintritten gelten als 90 anrechenbare Vorstellungen
(1'800 geteilt durch 20 = 90).
3.4 Höhe der Finanzhilfe
Je nach Höhe der Vielfaltspunkte, der Anzahl anrechenbarer Vorstellungen und der Grösse der
Kinoregion ergeben sich abgestufte Förderbeiträge. Diese sind in nachfolgender Tabelle als
Prozentsätze des Höchstbeitrages dargestellt.
Prozentsätze des Höchstbeitrages
Anzahl
Vielfaltspunkte
(Kriterium 1)
Kleine Region
≥ 600
500-599
Mittlere Region
≥ 650
550-649
Grosse Region
≥ 700
600-699
Anzahl anrechenbare Vorstellungen
(Kriterium 2)
≥ 200
150-199
50-149
100%
75%
50%
50%
37.5%
25%
100%
75%
50%
50%
37.5%
25%
100%
75%
50%
50%
37.5%
25%
Bei einem Höchstbeitrag von CHF 5‘000 ergibt dies folgende Fördersummen:
Erreichter Prozentsatz
100%
75%
50%
25%
Maximale Finanzhilfe pro Leinwand
CHF 5‘000
CHF 3‘750
CHF 2‘500
CHF 1‘250
Übersteigt die pro Jahr berechnete Fördersumme den verfügbaren Kredit, so werden die Beträge
linear gekürzt.
4 Liste der Kinoregionen
Es gelten folgende Zuordnungen:
Grosse Kinoregionen:
Basel, Bern, Luzern, Zürich, St. Gallen, Genève, Lausanne
Mittlere Regionen:
Aarau, Baden, Biel, Chur, Olten, Schaffhausen, Solothurn, Thun, Winterthur, Zug, Fribourg,
Neuchâtel, Yverdon, La-Chaux-de-Fonds, Vevey-Montreux, Sion, Bellinzona-Locarno, Lugano
Kleine Kinoregionen:
Übrige
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