13-tägiger Spezial-Zertifikatskurs „Case Management: Ressourcen-, Lösungs- und Sozialraumorientierung in der Sozialen Arbeit“ Beinhaltet auch das Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft“ gem. SGB VIII und KKG September 2016 - Februar 2017 in Norderstedt In der Jugendhilfe erfordern sich verändernde Lebenslagen der Familien neben einem hohen Maß an Koordination und Vernetzung vor allem eine umfangreiche und differenzierte Zusammenarbeit mit der Klientel. Unterstützung für Menschen mit komplexen Problemlagen wird so immer mehr Anlauf-, Unterstützungs- und Managementinstanz. Deshalb sind für das Fallmanagement in der Jugendhilfe lösungsorientiertes Vorgehen, aktivierende und fördernde Verfahren sowie unterstützende Dienstleistungen unabdingbar. Flexible, ergebnisorientierte und kostenbewusste Hilfearrangements erfordern gezieltes Vorgehen, Klarheit, Flexibilität und Kreativität. Zu den häufigsten Missverständnissen im Rahmen sozialraumbezogener Arbeit der Sozialen Dienste, gehört das Bild, dass sozialraumorientierte Herangehensweisen neben der Fallarbeit zusätzlich geleistet werden sollen. In der Fortbildung werden dagegen überwiegend Arbeitsweisen und Methoden vermittelt, die die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe unterstützen den „Fall im Feld“ zu bearbeiten. Die Kompetenz, den Willen und die Ressourcen der Klienten im Beratungsgespräch offen zu erkunden, bildet dabei eine wichtige Grundlage für maßgeschneiderte und sozialraumbezogene Hilfen. Grundlagen und Qualifikationen zur Gestaltung sozialraumbezogener Jugendhilfe werden dargelegt und geübt. Die Inhalte dieser Weiterbildung umfassen zudem die grundlegenden Bausteine von Case Management. Dieses Handlungskonzept für die professionelle Arbeit im Sozial- und Gesundheitswesen umfasst sowohl strukturierte Unterstützung im Einzelfall, als auch adressatenorientierte Gestaltung von Organisationen und Vernetzung von Dienstleistern und informellen Hilfen auf institutioneller Ebene. Weiterbildungsübersicht: Modul 1 Falleinordnung: Das Modell der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung Herr Bürgelin 12.-13. September 2016, je 09:00-16:00 Uhr 1. Tag: Raum K212 2. Tag: Sitzungsraum II, je Rathaus Norderstedt Modul 2 Ressourcenorientiertes Vorgehen im Graubereich und im Gefährdungsbereich: Gestaltung von Aufträgen und Auflagen Frau Paterson 28. Oktober 2016, 10:00-16:30 Uhr Raum K130/131, Rathaus Norderstedt Modul 3 Training on the Job: Ressourcenorientiertes Vorgehen im Kindesschutz Herr Bürgelin 10. November 2016, 09:00-16:00 Uhr Raum K212, Rathaus Norderstedt Modul 4 Fallunspezifische Arbeit / Fallübergreifende Arbeit Frau Lüttringhaus 14.-15. November 2016 1. Tag: 10:30-16:00 Uhr 2. Tag: 09:00-14:30 Uhr Raum „Vera Jörgensen“ Georg-AsmussenHaus, Hamburg St. Georg Modul 5 Aufsichtspflicht, Haftung und Garantenpflicht Datenschutz / Sozialdatenschutz im Kindesschutz Herr Prof. Lehmann 12.-13. Dezember 2016 je 09:30-16:30 Uhr Raum K130/131, Rathaus Norderstedt Modul 6 Ressourcenorientiertes Vorgehen im Leistungsbereich: Wille und Zielerarbeitung Frau Paterson 17.-18. Januar 2017, je 10:00-16:30 Uhr Raum K130/131, Rathaus Norderstedt Modul 7 Ressourcenorientierte Kollegiale Beratung Frau Paterson 19. Januar 2017, 10:00-16:30 Uhr Raum K130/131, Rathaus Norderstedt Modul 8 Trainings- und Implementationsworkshop Frau Paterson 08. Februar 2017, 10:00-16:30 Uhr Raum K130/131, Rathaus Norderstedt Modul 9 Training und Präsentation des Erlernten Frau Paterson 09. Februar 2017, 10:00-16:30 Uhr Raum K30/131, Rathaus Norderstedt Kosten: 1.065 ,- Euro für den 13-tägigen Case Management-Zertifikatskurs; 880,- Euro für den 8-tägigen Kindesschutz-Zertifikatskurs1 220,- Euro für den 2-tägigen Aufbaukurs-Kindesschutz2 Nachholer können Module auch einzeln buchen für 110,- Euro pro Tag/pro Person (Kosten inkl. Zertifikatskosten, Kaffee und Kaltgetränke) __________________________________________________________________________________ 1 der 8-tägige Kindesschutz-Zertifikatskurs beinhaltet die Module 1-3, Modul 5 sowie die Module 8-9 2 der 2-tägige Aufbaukurs Kindesschutz beinhaltet die Module 8-9 Modul 1: Das Modell der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung Kindeswohl und Kindesgefährdung sind Begriffe, die in besonderer Weise auf Deutung angewiesen sind. Deshalb gibt es immer häufiger innerhalb der Organisation eine Festlegung auf Beobachtungs- und Einschätzungsinstrumente. Dennoch ist die Fachkraft immer aufs Neue gefordert, diese auf den Einzelfall zu übertragen und zu einer Bewertung für die Falleinordnung zu kommen. Da man in Fällen des Kinderschutzes oftmals auf eine Häufung von mehreren „kleinen“ Phänomenen trifft und weniger auf die eine ausschlaggebende Tatsache zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung, sind solche Situationen – trotz Arbeitshilfen wie Kindesschutzbögen – mehrdeutig bewertbar. Daher darf man solche Bewertungen nicht einzelnen Personen (Fachkräften) überlassen, die ihre eigenen Maßstäbe anlegen. Die Risikoeinschätzung nach § 8a SGBVIII stellt Fachkräfte vor besondere Herausforderungen: Das Gefährdungsrisiko soll im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt werden. In den zahlreichen Kommentierungen zum § 8a SGB VIII, in der Fachliteratur und im Untersuchungsausschussbericht zum Fall Kevin wird immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, kritische Fälle der Risikoeinschätzung (Leistungsbereich? Graubereich? Gefährdungsbereich?) unter Fachkolleg/innen vorzunehmen. Hierfür ist eine zeitunaufwendige Methode notwendig (das zeigt der Untersuchungsbericht, aber vor allem auch die Gegebenheiten in der Praxis). Zudem ist es wichtig neben einer Falleinordnung auch Begründungen und weitere Vorgehensweisen zu erörtern. Ziel: Das Modell der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung ist vermittelt und geübt. Inhalte: Vorgehensweise in der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung Unterscheidung zwischen der Sondierungsphase und der Risikoeinschätzung Fokussierte Fallpräsentation zu den Aspekten des Kindesschutzes mit Blick auf die Risikound Schutzfaktoren Orientierungshilfen für die Präsentation von Fällen im Grau- und Gefährdungsbereich Gesetzliche Grundlagen und der erweiterte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: SGBVIII insbesondere §§ 8a und 8b SGB VIII, § 4 KKG, BKischG, § 13 StGB, § 1666 BGB Praxistaugliche Dokumentationsmöglichkeiten zur Absicherung Grundhaltungen und Standards in der Fallbesprechung Perspektivwechsel orientiert an Gefährdungsbereichen und Fakten klare Rollen- und Aufgabenverteilung im Team während der Beratung Umgang mit Zeiteinheiten Hilfsmittel zur Effektivierung des Beratungsvorgangs Erfahrungen aus anderen Kommunen Modul 2: Ressourcenorientiertes Vorgehen im Gefährdungs- und Graubereich: Gestaltung von Aufträgen und Auflagen Auflagen/Anweisungen haben den Sinn, eine augenblicklich vorliegende Kindeswohlgefährdung abzuwenden! Aufträge sollen eine vermutete Kindeswohlgefährdung überprüfen bzw. drohender Kindeswohlgefährdung entgegenwirken. Dies soll für alle Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung Klarheit und Verbindlichkeit schaffen. Zugleich sind klare Aufträge und Auflagen/Anweisungen für die Mitarbeiter/innen Grundlage für die Maßnahmenplanung, für eindeutige Vereinbarungen und die notwendigen Kontrollen. Zudem sind sie ein Instrument der Absicherung. Im Rahmen des Seminars wird deshalb trainiert, wegzukommen von der gängigen Praxis, Maßnahmen zu bestimmen und stattdessen klare zukünftig sicherzustellende Mindestzustände zu definieren, die erreicht werden müssen, um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Ziel: Die Erarbeitung von klaren Aufträgen und Auflagen nach fachlichen Standards, bezogen auf die vorhandenen Indikatoren aus den Gefährdungsbereichen der Jugendhilfe, ist trainiert. Inhalte: Das systematische Vorgehen in den drei Arbeitsbereichen der Jugendhilfe: Leistungsbereich, Graubereich und Gefährdungsbereich Die Gefährdungsbereiche der Jugendhilfe und beispielhafte Indikatorenlisten Checkliste für Standards von Auflagen und Aufträgen Exemplarische Auflagen und Aufträge (im Unterschied zu Maßnahmen) Indikatorengestütze Erarbeitung von Auflagen und Aufträgen anhand mitgebrachter Fallbeispiele Arbeitshilfen für die Formulierung von Auflagen und Aufträgen Spezifische Hinweise/ Austauschmöglichkeit für die Praxis anhand Beispiele aus anderen Kommunen Modul 3: Training on the job: ressourcenorientiertes Vorgehen im Kindesschutz In der Durchführung der Kollegialen Beratung zur Risikoeinschätzung stellt sowohl die Formulierung von fokussierten, ressourcenorientierten Fragen und Perspektivwechslerfragen als auch die fundierte Begründung und konkrete Benennung des weiteren Vorgehens immer wieder eine Herausforderung dar. Nur fokussiertes Arbeiten in der Risikoeinschätzung bietet die Chance „sich nicht im Fall zu verlieren“, sondern Klarheit für die Entscheidung zu bekommen. Zudem zieht die fallführende Fachkraft gerade den fundierten Begründung und der konkreten Benennung des weiteren Vorgehens die wesentliche Unterstützung für ihre Arbeit mit den Personensorgeberechtigten, ggf. auch für eine Meldung ans Jugendamt. Ziel: Die Praxis der Fallbesprechungen in Kindesschutzfällen ist unter fachlicher Begleitung umgesetzt und reflektiert, insbesondere mit Blick auf Begründungen, Konkretisierungen für das weitere Vorgehen und die Rolle des Perspektivwechslers. Inhalte: Klärung offener Fragen im Bereich Kindesschutz Erfahrungsaustausch über die Nutzung von Dokumentationsgrundlagen Training: Der kollegialen Kurzberatung zur Risikoeinschätzung und Gestaltung von Aufträgen und Auflagen nach den vorgegebenen Standards Planung, Einleitung und Durchführung von kreativen und ressourcenorientierten Lösungen/Schutzmaßnahmen und Kontrollen Modul 4: Fallunspezifische und Fallübergreifende Arbeit Damit Hilfen greifen, sollten sie möglichst im sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen angesiedelt sein, anstatt sie außerhalb ihres Lebensbezugs zu kreieren. Dies erfordert von den Professionellen, sich im sozialen Raum auszukennen sowie im Sozialraum bekannt und im Kontakt zu sein. Es gilt, Ressourcen und Möglichkeiten, die der Sozialraum zu bieten hat, wahrzunehmen, aufzugreifen, zu mobilisieren, zu erweitern oder gar aufzubauen. Die fallunspezifische Arbeit ermöglicht so qualitativ hochwertige fallspezifische Arbeit in Form von individuellen, angemessenen und lebensweltorientierten Hilfen („Maßanzügen“). Ziel: Die Teilnehmenden kennen Grundlagen der fallunspezifischen Arbeit. Die unterschiedlichen Begriffe der Fachwelt sind definiert. Die berufliche Funktion, Rolle und Tätigkeit der Teilnehmenden wurden im Zusammenhang fallübergreifender und fallunspezifischer Arbeit erklärt, die Teilnehmenden kennen Möglichkeiten sozialraumorientierter Arbeit. Inhalte: Begriffsklärung: Fallspezifische, fallübergreifende und fallunspezifische Arbeit Zeitunaufwendige Methoden der Erkundung von Ressourcen im Sozialraum Methode: 10 Minuten Sozialraumerkundung Formen der Bündelung von Themen für die fallübergreifende Arbeit Die drei Ebenen Vernetzung, Stolpersteine in der Kooperation und Tipps diese zu umgehen Praxisbeispiele sozialraumbezogener fallübergreifender Arbeit Prinzipien der Stadtteilarbeit Unterscheidung Gemeinwesenarbeit und sozialraumorientierter Arbeit Modul 5: Aufsichtspflicht, Haftung und Garantenpflicht Frühe Hilfen werden im Rahmen des Kinderschutzes als ein wesentliches Unterstützungselement für Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft eingesetzt. Sie verfolgen das Ziel, Elternkompetenzen von Anfang an zu stärken, um Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern bestmöglich zu fördern, Risiken für ihr Wohl möglichst früh wahrzunehmen und Gefährdungen systematisch abzuwenden. Zu den Bausteinen im Kinderschutz gehören die Grundkenntnisse der Aufsichtspflicht. Verstöße der Personensorgeberechtigten gegen die Aufsichtspflicht können das Kindeswohl gefährden. Obwohl die bloße Aufsichtspflichtverletzung allein nicht strafbar ist, kann aber das Unterlassen der gebotenen Aufsicht als Beschützer- oder Überwachergarant doch nach Vorschriften des Strafrechts geahndet werden. Auch wenn notwendigerweise Rechtsgrundlagen erörtert werden, wird durch den hohen Praxisbezug und die Art und Weise der Vermittlung des Basiswissens das Vorurteil, „Recht“ sei langweilig, widerlegt. Die Kriterien der Aufsichtspflicht werden gemeinsam erarbeitet und durch Gerichtsurteile erläutert. Ziel: Die Teilnehmer/innen können Aufsichtspflichtverletzungen sicher erkennen und in ihrem Ausmaß beurteilen. Sie beherrschen die Grundlagen der Aufsichtspflicht und Haftung. Inhalte: Inhalte und Grenzen der Aufsichtspflicht Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht der Einrichtung (Leitungs-ebene) und der Mitarbeiter gegenüber Betreuten Aufsichtspflicht gegenüber Dritten Zivilrechtliche Haftung Anzeige- und Schweigepflicht, Garantenpflicht Datenschutz/Sozialdatenschutz im Bereich Kindesschutz Im Arbeitsalltag ist Datenschutz oft nur ein geduldetes Mauerblümchen. Eltern, Kinder und Jugendliche, Erzieher, Sozialarbeiter sind oft unsicher: Habe ich Anspruch darauf, dass meine Eltern über mein bestimmtes Problem nicht unterrichtet werden? Darf ich als Sozialpädagoge mir anvertraute Geheimnisse an andere schweigepflichtige Teammitglieder weitergeben? In welchen Fällen im Kindesschutz darf die Schweigepflicht gebrochen werden? Datenschutzrechtliche verbindliche Normen sind in einer Reihe von Gesetzen erfasst. Diese geringe Transparenz schürt die Unsicherheit und vertieft die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Ziel: Die bei der Arbeit im Kindesschutz zentralen datenschutzrechtlichen Grundlagen sind vermittelt. Inhalte: Datenschutz als Haltung Grundlagen der beruflichen Schweigepflicht nach § 203 StGB Sozialdatenschutz Rechtsgrundlagen und Handlungsoptionen in Fragen des Datenschutzes Das neue Bundeskinderschutzgesetz Fragen der Praxis- an eigenen Fällen erörtern Modul 6: Ressourcenorientiertes Vorgehen im Leistungsbereich: Wille und Zielerarbeitung In der Falleingangsphase gilt es zunächst zu klären, ob und was jemand verändern will (Was soll aus Sicht der Betroffenen anders werden?). Aus dem Willem ergeben sich- bei Übereinstimmung mit dem Auftrag der sozialen Beratungsdienste die Ziele. Ziele- als zukünftige Zustände- vermitteln den beteiligten handlungsleitende Klarheit, wenn sie konkret und nicht vielschichtig und abstrakt formuliert werden (z.B. „Sabine ist selbstständig“, „der Alltag ist strukturiert“). Konkrete Ziele steigern nicht nur die Motivation, sie erleichtern auch die Überprüfbarkeit und erhöhen die Verbindlichkeit. Nur aus konkreten und klaren Zielformulierungen können Lösungswege im Feld entwickelt werden. Aus der Übereinstimmung mit Wille und Auftrag können maßgeschneiderte Lösungswege entwickelt werden, die die Ziele der Adressaten/innen unterstützen. Ziel: Die Teilnehmenden kennen Haltung und Prinzipien der Zielerarbeitung. Bedeutung der Erarbeitung des Willens der Beteiligten ist verdeutlicht. Kriterien für „wohlgestaltete“ Ziele sind vermittelt. Kleinteilige, handlungsleitende Ziele sind exemplarisch erarbeitet. Techniken zur Erarbeitung zukünftiger Zustände sind bekannt. Inhalte: Grundlagen der lösungs-, ressourcen- und sozialraumorientierten Arbeit Die Arbeitsbereiche der Jugendhilfe: Leistungsbereich, Graubereich, Gefährdungsbereich Der Weg vom Wille zum Ziel Unterscheidung zwischen Zielen, Maßnahmen, Aufträgen usw. Methoden der Zielerarbeitung Ziele und Handlungsschritte in plausiblen Zusammenhängen Steuerungsfragen als Methode der Zielerarbeitung Konstruktive Fragen als Methode um zukünftige Zustände zu ermitteln Nutzung von Ressourcen bezogen auf die Zielerarbeitung Rahmenbedingungen für gelingende Zielerarbeitung Modul 7: Ressourcenorientierten Kollegialen Beratung Die Fallbesprechung kann effektiver werden, wenn systematisch gearbeitet wird. Die Gefahr sich zu verzetteln, sich im Kreis zu drehen, zu wiederholen, wichtige Aspekte bei der Fallbearbeitung zu vergessen (z.B. die Ressourcen), in ein Fahrwasser zu geraten, die Zeit aus den Augen zu verlieren usw., ist groß. Deshalb ist es hilfreich konkrete Aufgaben im Team zu verteilen (z.B. Moderation) und formale und inhaltliche Regeln aufzustellen (z.B. Zeitstruktur, Visualisierung, Konkretisierung von Zielen, Präsentation der Willensäußerung der Adressaten/innen etc.). zur effektiven Fallbearbeitung gehört auch die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel. Nur wenn die Professionellen in der Lage sind, die Perspektiven der am Prozess Beteiligten zu übernehmen, ist die Voraussetzung geschaffen, mit ihnen angemessen Handlungsmodelle zu entwerfen. Ziel: Eine Systematik der ressourcenorientierten kollegialen Beratung ist eingeführt. Die Möglichkeiten des gezielten Perspektivwechsels (Übernahme unterschiedlicher Sichtweisen im Beratungsprozess) sind vermittelt. Die Teilnehmenden sind mit der Praxis der ressourcenorientierten Fallberatung vertraut. Inhalte: Grundlagen der lösungs-, ressourcen- und sozialraumorientierten Arbeit Grundhaltungen in der Fallbesprechung Klare Rollen- und Aufgabenverteilung im Team während der Beratung Umgang mit Zeiteinheiten Einsatz von Perspektivwechsel Ressourcenorientierung in der Fallbesprechung Rolle und zentrale Aufgabe von Moderation (Ergebnisorientierung, Anwältin der Ressourcen, Förderung kreativer Ideen zum Lösungsweg) Arbeitsformen/Methoden/Materialien: Vermittlung theoretischen Grundlagenwissens anhand von Impulsreferaten, kurzen Inputs mit alltagstauglichen knappen Arbeitspapieren; Gruppenarbeiten; Bearbeitung von Fragen und Fällen aus der Praxis der Teilnehmenden. Aufbau- Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft / Kindesschutzfachkraft gem. SGB VIII und KKG Der Aufbau-Zertifikatskurs orientiert sich an den aktuellen theoretischen und praktischen Anforderungen des zeitgemäßen Kindesschutzes und wurde für Mitarbeiter/innen in Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sowie wesentlichen institutionellen Schnittstellen (Kindertagesstätten, Schulen, etc.) entwickelt. Die Fortbildungsreihe ist angelehnt an bestehende Eckpunktpapieren und Orientierungshilfen öffentlicher Träger (u. a. werden die inhaltlichen und zeitlichen Empfehlungen des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein aufgegriffen und praktisch umgesetzt)* und berücksichtigt die Aspekte des Fachkonzepts „Sozialraumorientierung“. ___________________________________________ * http://www.schleswig- holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/Downloads/jugendhilfe_Landesjugendamt_Landesjugendhilfeausschuss_Em pfehlung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Modul 8: Trainings- und Implementationsworkshop Um die Umsetzung von Fortbildungsinhalten in der Praxis zu unterstützen, ist es hilfereich, die Trainingsinhalte mit Elementen eines „Training-on-the-job“ zu verknüpfen. Nach den Übungen in der „Laborsitutaion“ der Fortbildung, wird durch das „Training-on-the-job“ die unmittelbare praktische Anwendung und Reflexion der Elemente in den konkreten Alltagsbezügen möglich. Insbesondere wird durch diese Fallsupervision gewährleistet, dass an konkreten Praxisfällen der Teilnehmende das Vorgehen im Case-Management reflektiert. So werden Berufsfeld und Qualifizierungselemente handlungsorientiert verbunden. Die Fallsupervision unterstützt und vertieft so die Implementation der Trainingsinhalte. Ziele: Aktuelle, offene Fragen sind in der Fallsupervision mit konkreten Handlungsperspektiven bearbeitet. Grundlagen der Netzwerkarbeit und Verantwortlichkeiten der Insoweit erfahrenen Fachkraft vermittelt. Inhalte: Fallsupervisionen Coaching bei der Kollegialen Beratung zur Risikoeinschätzung Kurskorrektur in „Sackgassen“ während der Umsetzungsphasen Netzwerkarbeit und Institutionswissen der Insoweit erfahrenen Fachkraft über Kooperationspartner, Hilfssystemen und deren Zugängen Gesprächsführung und Einbezug von Personensorgeberechtigten und Kindern und Jugendlichen zur Sicherung eines partizipativen Kindesschutzes Umgang mit Abwehr und Widerstand in Elterngesprächen Reflexion der eigenen Rolle, des Selbstverständnisses und strukturellen Rahmenbedingungen des eigenen Arbeitsfeldes Evaluation im Sinne der Qualitätssicherung und Fehlerkultur- aus schwierigen Verläufen lernen Modul 9: Training und Präsentation des Erlernten An diesem Abschlusstag wird neben der Thematisierung abschließender Fragen der Teilnehmenden im Wesentlichen das Erlernte von den Teilnehmenden präsentiert und durchgeführt. Dies bedeutet zum einen, dass jede/r Teilnehmende einen auf dem Falldarstellungsbogen verschriftlichten Fall zur Kollegialen Beratung zur Risikoeinschätzung mitbringt. Zum anderen haben alle Teilnehmenden in mindestens einer Kollegialen Beratung zur Risikoeinschätzung Moderation, Perspektivwechsel, Protokoll und/oder Beratungsaufgabe zu übernehmen. So werden Berufsfeld und Qualifizierungselemente handlungsorientiert verbunden und jede/r Teilnehmende kann an konkreten Praxisfällen das eigene Vorgehen in der Risikoeinschätzung reflektieren und präsentierten. Inhalte: Präsentation der Arbeitsergebnisse (Verschriftlichung eines Falls aus der eigenen Praxis anhand des Falldarstellungsbogens zur kollegialen Kurzberatung zur Risikoeinschätzung) Umsetzung der Moderation, des Perspektivwechslers, des Protokollanten und des Beraters Das Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft gem. SGB VIII und KKG“ kann in diesem Aufbaukurs nur erteilt werden, wenn die folgenden Seminarveranstaltungen des Institutes LüttringHaus im Vorfeld besucht wurden: Das Modell der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung (2 Tage) Ressourcenorientiertes Vorgehen im Grau- und Gefährdungsbereich; Gestaltung von Aufträgen und Auflagen (1 Tag) Aufsichtspflicht, Haftung und Garantenpflicht (1 Tag) Datenschutz / Sozialdatenschutz im Kindesschutz (1 Tag) Training on the Job: Ressourcenorientiertes Vorgehen im Kindesschutz / Vertiefung der Risikoeinschätzung und Gestaltung von Aufträgen und Auflagen (1 Tag) Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen muss mit Teilnahmebestätigungen oder dem bereits erhaltenen 6-tägigen Insoweit erfahrene Fachkraft-Zertifikat nachgewiesen werden. Abschluss: Für den Erwerb des Zertifikats ist neben einer aktiven Teilnahme und dem Besuch von allen Modulen (100% Teilnahme) Literaturarbeit und die Präsentation von Arbeitsergebnissen Voraussetzung (d.h. Verschriftlichung eines Falles aus der eigenen Praxis anhand des Falldarstellungsbogens zur Kollegialen Beratung zur Risikoeinschätzung sowie Auseinandersetzung mit Moderation, Perspektivwechsel, Protokoll und Beratungsaufgabe). Kosten: 1.065 ,- Euro für den 13-tägigeCase Management-Zertifikatskurs; 880,- Euro für den 8-tägigen Kindesschutz-Zertifikatskurs 220,- Euro für den 2-tägigen Aufbaukurs Kindesschutz Nachholer können Module auch einzeln buchen für 110,- Euro pro Tag/pro Person (Kosten inkl. Zertifikatskosten beider Zertifikate, Kaffee und Kaltgetränke) Anmeldung: [email protected] Ort: Rathaus Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt Das Modul 4 „Fallunspezifische /Fallübergreifende Arbeit“ am 14./15. November 2016 findet im Georg-Asmussen-Haus, Böckmannstr. 3-4, 20099 Hamburg (in direkter Nähe zum HBF) statt. Referentinnen: Tobias Bürgelin Krankenpfleger (Onkologie; Stationäres Kinderhospiz); Dipl. Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge, Case Manager (DGCC). Hauptberuflich seit mehreren Jahren im Allgemeinen Sozialen Dienst einer Großstadt tätig. In einem Team, das, im Rahmen eines Modellprojektes seit dem Jahr 2012, sozialraumorientiert arbeitet. Innerhalb des Teams beratend tätig im Bereich Sucht-kranke Familien(systeme). Ebenfalls mehrjähriger Mitarbeiter im dortigen Kinder- und Jugendnotdienst (24/h Erreichbarkeit des ASD). Freiberuflich tätig in den Bereichen, Modell der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung, sowie Aufträge und Auflagen im Grau- und Gefährdungsbereich. Lehmann, M. Karl-Heinz, Prof., Ass.jur., Referent für Fortbildungsveranstaltungen von Jugendämtern, freien Trägern und Wohlfahrtsverbänden mit den Schwerpunkten Aufsichtspflicht und Haftung, Sozialdatenschutz und Betäubungsmittelrecht, sowie externer Datenschutzbeauftragter in sozialen Einrichtungen (www.sozialdatenschutz.net), Lehrbeauftragter an der Hochschule Hannover. Dr. Maria Lüttringhaus Sozial- und Diplompädagogin, LüttringHaus: Institut für Sozialraumorientierung, Quartier- und Case Management (DGCC); Mitglied im Vorstand der DGS; freie Mitarbeiterin am Institut für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung (ISSAB – Universität Duisburg-Essen); Arbeitsschwerpunkte: Qualifizierungsprozesse in der beruflichen Fortbildung in der Jugendhilfe/ sozialer Dienste, Gemeinwesenarbeit/ Quartiermanagement Brigitte Paterson, Dipl. Sozialpädagogin (FH); Case Managerin (DGCC); Weiterbildung in systemischer Beratung und prozessorientiertem Coaching in moderner Psychologie und Organisationsberatung; Zusatzausbildung in Tanz- und Bewegungspädagogik. Langjährige Tätigkeit im Jugendamt in verschiedenen Funktionen insbesondere ASD; Mitwirkung bei der sozialräumlichen Neuausrichtung einer Kommune; Mehrjährige Erfahrung in der SPFH mit Schwerpunkt Rückführungsprojekte und Verselbstständigung; Leitungsverantwortlich bei verschiedenen freien Trägern der Jugendhilfe. Freiberuflich tätig im Profit- und Non-Profit Bereich mit den Schwerpunkten Teamentwicklung, Personaleignungsdiagnostik, Mentoring, Teamcard; Development / Assessmentcenter im nationalen und internationalen Kontext und Mediation, sowie in den Bereichen Training und Beratung von Mitarbeiterund Leitungsteams mit den Schwerpunkten Kollegiale Beratung, Ressourcen- und Sozialraumorientierung, Arbeit mit Familien im Gefährdungsbereich, sowie Zielerarbeitung.
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