Ausschreibungstext EXTERN AL 51

Stellenausschreibung
Wir suchen
für das Amt für Familie und Jugend, Schule und Sport ab
01.04.2017
eine Amtsleiterin/einen Amtsleiter
(EG 15 TVöD-V/A15 LBesG)
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Teilzeitarbeit ist grundsätzlich möglich. Aufgrund der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben muss gewährleistet werden, dass der Arbeitsplatz ganztägig besetzt ist.
Die Führungsposition wird gem. § 31 TVöD-V zunächst für die
Dauer von zwei Jahren auf Probe übertragen (befristeter Arbeitsvertrag).Bei Bewährung ist die dauerhafte Übertragung der
Führungsposition vorgesehen.
Ihre Aufgaben
Zu den Aufgaben der Leiterin/des Leiters gehören im Wesentlichen:
- die strategische inhaltliche Ausrichtung und Weiterentwicklung des Stadtamtes 51,
- die Führung und Organisation der Abteilungen und Sachgebiete,
- die Gesamtverantwortung für alle Bereiche der Jugendhilfe in
Dorsten,
- die Vertretung des Stadtamtes 51 nach außen (Verwaltung,
städtische Gremien, Träger, Fachverbände, Initiativen usw.).
Ihre Qualifikation
Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes
einschlägiges Studium wie zum Beispiel Erziehungs-, Sozialwissenschaften, Soziale Arbeit nachweisen können.
Führungskompetenz wird erwartet. Mehrjährige praktische Verwaltungserfahrung in dem Bereich Jugend, Familie und Soziales muss vorhanden sein.
Sie müssen über fundiertes Fachwissen im Sinne des § 72
KJHG, betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Erfahrungen
im Bereich des kommunalen Haushaltswesens verfügen.
Erfahrungen in der politischen Gremienarbeit sind ebenso zwingend notwendig wie Erfahrungen in der konzeptionellen Arbeit
der öffentlichen Jugendhilfe.
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Auch Erfahrungen in der Entwicklung und Steuerung von Prozessen bei der Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule, Jobcenter und Arbeitsagentur sind erforderlich.
Außerdem sollen sie über Erfahrungen mit Landes-, Bundesund europäischen Förderprojekten verfügen.
Gute EDV-Kenntnisse müssen vorhanden sein.
Weiterhin erforderlich sind:
• hohes Organisationsvermögen,
• Verantwortungsbereitschaft,
• ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und hohe kommunikative Fähigkeiten,
• Engagement, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit,
• Kooperations- und Innovationsbereitschaft,
• unternehmerisches Denken und Handeln sowie die
nachgewiesene Fähigkeit, Veränderungsprozesse überzeugungsstark und integrativ umsetzen zu können
Die Bereitschaft, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend den Anforderungen des Personalentwicklungskonzeptes
der Stadt Dorsten zu führen, muss vorhanden sein.
Eine Identifikation mit den Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit der Stadt Dorsten wird vorausgesetzt.
Darüber hinaus erwarten wir
• Bereitschaft zur Weiterbildung sowohl fachspezifisch als
auch bezüglich der Leitungsaufgaben
• Flexibilität bei der Arbeitszeit (Dienst auch außerhalb der
üblichen Bürozeiten)
Bewerberinnen und Bewerber müssen über eine Fahrerlaubnis
der Klasse B verfügen und sich bereit erklären, ihren privaten
PKW gegen Entschädigung nach den jeweiligen Sätzen des
Landesreisekostengesetzes für dienstliche Zwecke einzusetzen sofern sie nicht aus triftigem Grund daran gehindert sind.
Ihre Bewerbung
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden
Frauen bevorzugt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schreiben Sie uns
Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien sowie lückenlosen Tätigkeitsnachweisen) erwarten wir bis zum 23.07.2016. Bitte verwenden Sie
keine Schnellhefter oder Klarsichthüllen. Mit der Zusendung der
Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern
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Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet. Die Unterlagen können hier bis zu diesem Zeitpunkt persönlich abgeholt oder gegen einen beigefügten freigemachten
Rückumschlag zurückgesandt werden.
Stadt Dorsten – Personalabteilung
Postfach 21 02 65
46269 Dorsten
Tel.: 02362/ 66 34 15
Mehr über Dorsten unter www.dorsten.de