Zum Nachlesen

Klaus Hempel
29.06.2016
ARD-Angebot: BGH Standzeit von Gebrauchtwagen MoE
Der Kläger hatte sich 2012 bei einem Händler einen gebrauchten Audi
gekauft, für rund 35.000 Euro. Der Wagen hatte schon knapp 40.000
Kilometer als Mietwagen zurückgelegt. Im Kaufvertrag stand:
Erstzulassung laut Kfz-Brief Februar 2010. Später stellte sich heraus,
dass der Audi schon 2008 produziert worden war. Das heißt: Vor der
Erstzulassung stand das Auto relativ lange ungefahren herum. Der
Käufer fühlte sich getäuscht und wollte sein Geld zurück. Doch der BGH
hat seine Klage abgewiesen. Die relativ lange Standzeit von 19 Monaten
sei kein Mangel. Bevor der Kläger das Auto gekauft habe, sei es als
Mietwagen schon erheblich abgenutzt gewesen, so die Richter. Hinzu
komme mit 40.000 Kilometern eine relativ hohe Laufleistung. Deshalb
spiele die längere Standzeit keine große Rolle. Der Käufer könne den
Vertrag nicht rückabwickeln. Ansonsten kommt es auf den Einzelfall an.
Wenn es sich um einen sehr jungen Gebrauchtwagen handelt, der etwa
ein Jahr alt ist und relativ wenig benutzt wurde, kann eine lange
Standzeit einen Mangel begründen – mit der Folge, dass der Käufer vom
Vertrag zurücktreten kann.
Klaus Hempel, Karlsruhe
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