Institut für angewandte Forschung Berlin e.V. Ausschreibung der 12. Förderrunde 30.6.2016 Antragsberechtigte Ab dem 1.7.2016 können Professorinnen und Professoren der vier Mitgliedshochschulen des IFAF Berlin e.V. (Alice Salomon Hochschule Berlin, Beuth Hochschule für Technik Berlin, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) Projektanträge beim IFAF Berlin, dem Forschungsverbund der vier staatlichen Berliner Hochschulen für angewandte Wissenschaften, stellen. Förderfähige Vorhaben Primär werden Verbundprojekte gefördert, an denen zwei oder mehr der am IFAF Berlin beteiligten Hochschulen sowie regionale Praxispartner (KMU, Verbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen etc.) mitarbeiten (Förderlinie 1). Darüber hinaus können Anträge in den folgenden Förderlinien eingereicht werden: Kofinanzierungen von bewilligten Drittmittelprojekten (Förderlinie 2), Anteilige Lehrentlastung (Förderlinie 4) in Kombination mit Förderlinie 1 sowie hochschulübergreifende „freie Forschungsprojekte“ (Förderlinie 6). Die genauen Bedingungen zu den einzelnen Förderlinien sind dem Förderstatut (Stand 24.01.2013) zu entnehmen. Dieses sowie Vorlagen für Deckblätter und Mustergliederungen der Anträge zu den jeweiligen Förderlinien finden Sie im Downloadbereich des IFAF Berlin unter: www.ifaf-berlin.de/downloads. In allen Förderlinien können Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten eingereicht werden. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 1.4.2017. Antragstellung Die Anträge sind über das Kompetenzzentrum des IFAF Berlin e.V. einzureichen, welches den inhaltlichen Schwerpunkt repräsentiert: Kompetenzzentrum Angewandte Informatik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Kompetenzzentrum Ingenieurwissenschaften an der Beuth Hochschule für Technik Berlin, Kompetenzzentrum Integration und Gesundheit an der Alice Salomon Hochschule Berlin, Kompetenzzentrum Wirtschaft und Verwaltung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. IFAF Berlin – Ausschreibung der 12. Förderrunde 1 Einreichfristen bei allen Kompetenzzentren: 19. September 2016 Auswahlverfahren Nachdem die Anträge beim Kompetenzzentrum der jeweiligen Hochschule eingereicht wurden, trifft die Hochschule eine Vorauswahl der Projekte und leitet jeweils bis zu vier ausgewählte Projekte an das IFAF Berlin weiter. Projekte der Förderlinie 1 und 6 werden extern anhand der geltenden Förderkriterien (Stand 6.7.2015) durch die AiF FTK GmbH begutachtet. Die Förderkriterien finden Sie unter: www.ifaf-berlin.de/fileadmin/docs/Downloads/IFAF_Foerderkriterien_150706.pdf Pro Antrag werden zwei Gutachten erstellt. Bei Punktedifferenzen zwischen den beiden Gutachten von 25 oder mehr Punkten wird ein Drittgutachten eingefordert. Der Vorstand fertigt auf Grundlage der Gutachten eine Vorlage für das Kuratorium des IFAF Berlin an, welches dann über die Förderung der Anträge entscheidet. Anträge, die von den Gutachtern im Mittel mit weniger als 65 von maximal 100 Punkten bewertet werden, sind grundsätzlich nicht förderungsfähig. Ansprechpartner/-innen der Kompetenzzentren Dorit von Derschau Sandra Arndt Juliane Jurewicz Jens Westerfeld Kompetenzzentrum Angewandte Informatik Kompetenzzentrum Ingenieurwissenschaften Kompetenzzentrum Integration und Gesundheit Kompetenzzentrum Wirtschaft und Verwaltung Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) Beuth Hochschule für Technik Berlin (Beuth HS) Alice Salomon Hochschule (ASH Berlin) Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin) 030 5019 2427 030 4504 2043 030 99245 342 030 30877 1007 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] IFAF Berlin – Ausschreibung der 12. Förderrunde 2
© Copyright 2024 ExpyDoc