Statistik informiert

Statistisches Amt
für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistik informiert ...
Nr. 109/2016
29. Juni 2016
Wohngeld in Schleswig-Holstein 2015
19 Prozent weniger Empfängerhaushalte
Am Jahresende 2015 haben in Schleswig-Holstein 15 137 Haushalte Wohngeld erhalten. Das sind 19 Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord.
47 Prozent der Unterstützten waren Singles, 14 Prozent Zwei- und neun
Prozent Dreipersonenhaushalte. Der Anteil der Wohngeldempfängerhaushalte mit vier Personen belief sich auf 14 Prozent und 16 Prozent der
Haushalte bestanden aus fünf und mehr Mitgliedern.
Im Land zwischen den Meeren wurden durchschnittlich 121 Euro Wohngeld
pro Haushalt und Monat ausgezahlt. Während Singles mit im Durchschnitt
80 Euro unterstützt wurden, erhielten Haushalte mit vier Personen 150 Euro
und solche mit fünf und mehr Personen im Mittel 210 Euro als Zuschuss zur
Deckung ihrer Wohnkosten.
Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gab es in Schleswig-Holstein
Ende 2015 weitere 1 806 wohngeldberechtigte Teilhaushalte, in denen nur
ein Teil der Mitglieder Anspruch auf Wohngeld hatte („Mischhaushalte“).
Ihre Zahl ging binnen Jahresfrist um 26 Prozent zurück.
Wohngeld ist eine von Bund und Ländern getragene Leistung. Es wird
Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt,
wenn die Höhe der Miete oder die Belastung für angemessenen Wohnraum
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts übersteigt.
Kontakt:
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Telefon: 040 42831-1847
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Fachlicher Ansprechpartner:
Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: [email protected]
b. w.
– Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht –
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Haushalte mit Wohngeldbezug in Schleswig-Holstein am 31.12.2015
nach Haushaltsgröße und Wohngeldanspruch
Haushaltstyp/-größe
Reine Wohngeldhaushalte
davon mit
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 und mehr Personen
Wohngeldberechtigte Teilaushalte**
Empfängerhaushalte*
Durchschnittlicher monatlicher
Wohngeldanspruch in Euro
15 137
121
7 049
2 112
1 425
2 142
2 409
80
116
133
150
210
1 806
143
* einschließlich rückwirkender Bewilligungen aus dem ersten Quartal 2016
** „Mischhaushalte", in denen nur ein Teil der Mitglieder Anspruch auf Wohngeld hatte
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