1 Ausschreibung Motorsägen – Cup 2016 25. und 26. Juni 2016 im Niedersächsischen Forstlichen Bildungszentrum Sautalstraße 5 38723 Seesen Veranstalter: Niedersächsische Landesforsten Niedersächsisches Forstliches Bildungszentrum Veranstaltungsort: Niedersächsisches Forstliches Bildungszentrum (NFBz) Sautalstraße 5 38723 Seesen / OT Münchehof -1- Programm Freitag, 24.06.2016 Bis 17.00 Begrüßung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter im NFBz Ab 19.30 Begrüßungsabend im NFBz Samstag, 25.06.2016 07.00 – 08.30 Anmeldung der Teilnehmer in der Verwaltung des NFBz und Ausgabe der Startnummern 09.00 Begrüßung und Eröffnung des Motorsägen - Cups 09.30 Beginn der Wettbewerbe Kettenwechsel, Kombinationsschnitt, Präzisionsschnitt und Mastenfällung 12.00 – 13.00 Mittagspause Ab 13.00 Fortsetzung der Wettbewerbe Kettenwechsel, Kombinationsschnitt, Präzisionsschnitt und Mastenfällung 16.30 Ende des ersten Wettkampftages Ab 17.00 Gemütliches Beisammensein der Teilnehmer, Schiedsrichter und Gäste im NFBz Sonntag, 25. 06. 2016 09.00 – 12.00 Fortsetzen der Wettbewerbe Kettenwechsel, Kombinationsschnitt, Präzisionsschnitt und Mastenfällung 12.00 – 13.00 Mittagspause 13.00 – 15.00 Entasten auf vier Bahnen 15.00 – 16.00 Kreativwettbewerb Ab 16.30 Siegerehrung -2- 1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Auszubildende zum Forstwirt, Forstwirte und Forstwirtschaftsmeister. Die Teilnehmerzahl am Motorsägen – Cup ist auf 50 Personen beschränkt. Die Teilnehmer aus Niedersachsen werden bei der Anmeldung bevorzugt berücksichtigt. 2. Wertungsklassen Niedersachsen Klasse: Teilnehmer über 24 Jahre mit 1.Wohnsitz in Niedersachsen U 24 Niedersachsen Teilnehmer bis 24 Jahre (Jahrgang ist ausschlaggebend) mit 1. Wohnsitz oder festem Arbeitsplatz in Niedersachsen U 24 Gäste Teilnehmer bis 24 Jahre (Jahrgang ist ausschlaggebend) Gäste Klasse Teilnehmer aus anderen Bundesländern und dem Ausland 3. Meldung der Teilnehmer Die Anmeldung erfolgt mit dem anliegenden Anmeldeformular bis Freitag, den 29.04.2016. Die Anmeldung kann nur entgegengenommen werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Die 50 Teilnehmer des Wettbewerbes werden schriftlich benachrichtigt und bekommen die Kontodaten und die Adressen der Unterkünfte mitgeteilt. Später eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt! 4. Startgeld Das Startgeld pro Teilnehmer beträgt in der Gästeklasse 40 Euro. Nach Erhalt der Meldebestätigung muss das Startgeld spätestens bis zum 3. Juni 2016 auf dem angegebenen Konto eingegangen sein, sonst entfällt die Startberechtigung. Nimmt ein Teilnehmer nicht an dem MS-Cup teil, wird das Startgeld nicht erstattet! Ebenso wird das Startgeld nicht zurückgezahlt, wenn ein Teilnehmer wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert wird. Die Teilnehmer der anderen Wertungsklassen zahlen kein Startgeld. 5. Sicherheitshinweise Die Regel Waldarbeit ist verbindlich und muss von allen Teilnehmern des Wettbewerbes eingehalten werden. Verstöße gegen die Regel Waldarbeit führen zur Disqualifikation des Teilnehmers. Der Wettbewerber muss eine Arbeitshose mit Schnittschutz, eine komplette Arbeitsjacke mit Signalfarbe, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und Schnittschutz, Handschuhe sowie einen Helm mit Gesichts- und Gehörschutz tragen. Eine normale Brille reicht als Schutz nicht aus. Er muss ein Verbandspäckchen bei sich führen, welches vor jeder Disziplin durch einen Schiedsrichter überprüft wird. Bei mangelhafter Sicherheitsausrüstung erfolgt keine Starterlaubnis. Die Sicherheitsausrüstung muss mindestens die Kennzeichnung durch das CE-Prüfzeichen aufweisen. -3- 6. Regelwerke Der MS-Cup wird nach dem neuesten Regelwerk der Deutschen Waldarbeitsmeisterschaften ausgerichtet. Dieses kann auf www.vwmd.de heruntergeladen werden. Die Motorsägen müssen FPA und GS geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein. 7. Qualifikation Der MS-Cup ist bei der Bundesregelkommission angemeldet und ist als Landesmeisterschaft anerkannt. Hiermit ist die Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft bei diesem Wettbewerb möglich. Es ist nicht möglich, alle fünf Disziplinen gemäß dem Regelwerk an einem Tag zu absolvieren. Allgemeine Hinweise Der Wettbewerb ist keine dienstliche Veranstaltung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für etwa vorkommende Schäden und Unfälle jeglicher Art bei Teilnehmern und Zuschauern. Jeder Teilnehmer muss eine ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Die Teilnehmer, die nicht aus Niedersachsen stammen, müssen die Kosten für die Unterkunft selbst tragen. Kerstin Remus vermittelt Unterkünfte in Seesen oder Bad Grund. Anfahrtshinweise zum Niedersächsischen Forstlichen Bildungszentrum Niedersächsisches Forstliches Bildungszentrum Sautalstraße 5 38723 Seesen Telefon: Telefax: E-mail: 05381/9850-0 05381/9850-55 [email protected] Anfahrtsskizze -4-
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