2016_01_04 Ausschreibung Motorsägen Cup

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Ausschreibung
Motorsägen – Cup 2016
25. und 26. Juni 2016
im
Niedersächsischen Forstlichen
Bildungszentrum
Sautalstraße 5
38723 Seesen
Veranstalter:
Niedersächsische Landesforsten
Niedersächsisches Forstliches Bildungszentrum
Veranstaltungsort:
Niedersächsisches Forstliches Bildungszentrum (NFBz)
Sautalstraße 5
38723 Seesen / OT Münchehof
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Programm
Freitag, 24.06.2016
Bis 17.00
Begrüßung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter im NFBz
Ab 19.30
Begrüßungsabend im NFBz
Samstag, 25.06.2016
07.00 – 08.30
Anmeldung der Teilnehmer in der Verwaltung des NFBz und
Ausgabe der Startnummern
09.00
Begrüßung und Eröffnung des Motorsägen - Cups
09.30
Beginn der Wettbewerbe
Kettenwechsel, Kombinationsschnitt, Präzisionsschnitt und Mastenfällung
12.00 – 13.00
Mittagspause
Ab 13.00
Fortsetzung der Wettbewerbe
Kettenwechsel, Kombinationsschnitt, Präzisionsschnitt und Mastenfällung
16.30
Ende des ersten Wettkampftages
Ab 17.00
Gemütliches Beisammensein der Teilnehmer, Schiedsrichter und Gäste im
NFBz
Sonntag, 25. 06. 2016
09.00 – 12.00
Fortsetzen der Wettbewerbe
Kettenwechsel, Kombinationsschnitt, Präzisionsschnitt und Mastenfällung
12.00 – 13.00
Mittagspause
13.00 – 15.00
Entasten auf vier Bahnen
15.00 – 16.00
Kreativwettbewerb
Ab 16.30
Siegerehrung
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1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Auszubildende zum Forstwirt, Forstwirte und Forstwirtschaftsmeister. Die Teilnehmerzahl am Motorsägen – Cup ist auf 50 Personen beschränkt. Die
Teilnehmer aus Niedersachsen werden bei der Anmeldung bevorzugt berücksichtigt.
2. Wertungsklassen
Niedersachsen Klasse:
Teilnehmer über 24 Jahre mit 1.Wohnsitz in Niedersachsen
U 24 Niedersachsen
Teilnehmer bis 24 Jahre (Jahrgang ist ausschlaggebend) mit
1. Wohnsitz oder festem Arbeitsplatz in Niedersachsen
U 24 Gäste
Teilnehmer bis 24 Jahre (Jahrgang ist ausschlaggebend)
Gäste Klasse
Teilnehmer aus anderen Bundesländern und dem Ausland
3. Meldung der Teilnehmer
Die Anmeldung erfolgt mit dem anliegenden Anmeldeformular bis Freitag, den 29.04.2016.
Die Anmeldung kann nur entgegengenommen werden, wenn das Formular vollständig
ausgefüllt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Die
50 Teilnehmer des Wettbewerbes werden schriftlich benachrichtigt und bekommen die
Kontodaten und die Adressen der Unterkünfte mitgeteilt. Später eingehende Anmeldungen
werden nicht mehr berücksichtigt!
4. Startgeld
Das Startgeld pro Teilnehmer beträgt in der Gästeklasse 40 Euro. Nach Erhalt der
Meldebestätigung muss das Startgeld spätestens bis zum 3. Juni 2016 auf dem
angegebenen Konto eingegangen sein, sonst entfällt die Startberechtigung. Nimmt ein
Teilnehmer nicht an dem MS-Cup teil, wird das Startgeld nicht erstattet! Ebenso wird das
Startgeld nicht zurückgezahlt, wenn ein Teilnehmer wegen eines Regelverstoßes
disqualifiziert wird. Die Teilnehmer der anderen Wertungsklassen zahlen kein Startgeld.
5. Sicherheitshinweise
Die Regel Waldarbeit ist verbindlich und muss von allen Teilnehmern des Wettbewerbes
eingehalten werden. Verstöße gegen die Regel Waldarbeit führen zur Disqualifikation des
Teilnehmers. Der Wettbewerber muss eine Arbeitshose mit Schnittschutz, eine komplette
Arbeitsjacke mit Signalfarbe, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und Schnittschutz,
Handschuhe sowie einen Helm mit Gesichts- und Gehörschutz tragen. Eine normale Brille
reicht als Schutz nicht aus. Er muss ein Verbandspäckchen bei sich führen, welches vor
jeder Disziplin durch einen Schiedsrichter überprüft wird. Bei mangelhafter
Sicherheitsausrüstung erfolgt keine Starterlaubnis. Die Sicherheitsausrüstung muss
mindestens die Kennzeichnung durch das CE-Prüfzeichen aufweisen.
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6. Regelwerke
Der MS-Cup wird nach dem neuesten Regelwerk der Deutschen Waldarbeitsmeisterschaften
ausgerichtet. Dieses kann auf www.vwmd.de heruntergeladen werden. Die Motorsägen
müssen FPA und GS geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein.
7. Qualifikation
Der MS-Cup ist bei der Bundesregelkommission angemeldet und ist als Landesmeisterschaft
anerkannt. Hiermit ist die Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft bei diesem Wettbewerb
möglich. Es ist nicht möglich, alle fünf Disziplinen gemäß dem Regelwerk an einem Tag zu
absolvieren.
Allgemeine Hinweise
Der Wettbewerb ist keine dienstliche Veranstaltung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nicht für etwa vorkommende Schäden und Unfälle jeglicher Art bei
Teilnehmern und Zuschauern. Jeder Teilnehmer muss eine ausreichende Haftpflicht- und
Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Die Teilnehmer, die nicht aus Niedersachsen stammen, müssen die Kosten für die Unterkunft
selbst tragen. Kerstin Remus vermittelt Unterkünfte in Seesen oder Bad Grund.
Anfahrtshinweise zum
Niedersächsischen Forstlichen Bildungszentrum
Niedersächsisches Forstliches Bildungszentrum
Sautalstraße 5
38723 Seesen
Telefon:
Telefax:
E-mail:
05381/9850-0
05381/9850-55
[email protected]
Anfahrtsskizze
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