Wahlniederschrift

Gemeinde: Berlin
Wahlkreis: 1
Bezirk
Reinickendorf
Wahlbezirk:
(Nummer)
Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses
der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung im oben genannten Wahlbezirk am 18.09.2016
Die Wahlniederschrift muss von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes
am Ende der Wahlniederschrift unterschrieben werden! (s. S. 8)
1. Wahlvorstand
Familienname
Vorname
Funktion
als Wahlvorsteher
1.
als stellvertretender
Wahlvorsteher
2.
als Schriftführer
3.
als stellvertretender
Schriftführer
4.
als Beisitzer
5.
als Beisitzer
6.
als Beisitzer
7.
als Beisitzer
8.
als Beisitzer
9.
Außerdem wurden berufen bzw. als Hilfskraft hinzugezogen:
Familienname
Vorname
Funktion
1.
2.
Zum einfacheren Verständnis wird in dieser Wahlniederschrift nur die männliche Form verwendet.
Die weibliche Form ist selbstverständlich mit eingeschlossen.
1
2. Stimmabgabe
2.1 Vorbereitungen
Anzahl der aufgestellten Wahlkabinen:
______
Beginn der Stimmabgabe (Öffnen des Wahllokals):
Uhr
Min
2.2 Berichtigung des Wahlverzeichnisses und der Beurkundung des Abschlusses,
ungültige Wahlscheine
Das Wahlverzeichnis und die Beurkundung des Abschlusses wurden vor Beginn der
Stimmabgabe auf Hinweis des Wahlamtes durch den Wahlvorstand berichtigt.
Das Wahlverzeichnis und die Beurkundung des Abschlusses wurden nach Beginn der
Stimmabgabe auf Hinweis des Wahlamtes durch den Wahlvorstand berichtigt.
Der Wahlvorstand wurde über die Ungültigkeit von Wahlscheinen unterrichtet.
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Wenn Ja: Folgende Wahlscheine wurden für ungültig erklärt:
Wahlscheinnummer:
Wahlscheinnummer:
Wahlscheinnummer:
Wahlscheinnummer:
Wahlscheinnummer:
2.3 Besondere Vorfälle während der Stimmabgabe (08 - 18 Uhr)
Es gab besondere Vorfälle während der Stimmabgabe.
Nein
Ja
Wenn Ja: Es wurden über diese besonderen Vorfälle gesonderte Berichte angefertigt, ggf. nummeriert und der
Wahlniederschrift beigefügt.
2.4 Wahlbeteiligung 12 Uhr / 16 Uhr
Um 12 Uhr und um 16 Uhr wurde anhand der vorliegenden Zählliste die Wahlbeteiligung festgestellt und das Ergebnis dem
Bezirkswahlamt / Stützpunkt übermittelt.
2.5 Ende der Stimmabgabe
Der Wahlvorsteher erklärte die Wahl für geschlossen.
2
Uhr
Min
zu 2. Stimmabgabe
2.1 Vorbereitungen
Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die übrigen Mitglieder
des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur
Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies.
Er belehrte sie über ihre Aufgaben.
Abdrucke des Landeswahlgesetzes sowie der Landeswahlordnung lagen vor.
Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne/n in ordnungsgemäßem Zustand befand/en
und leer war/en. Sodann wurde/n die Wahlurne/n verschlossen oder versiegelt; der
Wahlvorsteher nahm die Schlüssel in Verwahrung.
Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahllokal Wahlkabinen
aufgestellt. Vom Tisch des Wahlvorstandes konnte/n die Wahlkabine/n überblickt werden.
2.2 Berichtigung des Wahlverzeichnisses und der Beurkundung des Abschlusses
Für noch nach dem Abschluss des Wahlverzeichnisses ausgestellte Wahlscheine, z.B. bei
plötzlicher Erkrankung, erfolgte die Berichtigung des Wahlverzeichnisses und der Beurkundung des
Abschlusses des Wahlverzeichnisses (Vorblatt zum Wahlverzeichnis).
2.3 Besondere Vorfälle während der Stimmabgabe (08 - 18 Uhr)
Soweit sich besondere Vorfälle ereigneten (z.B. Zurückweisung von Personen, die nicht im
Wahlverzeichnis enthalten waren und keinen Wahlschein besaßen), wurde hierzu ein gesonderter Bericht
angefertigt.
Sofern Zweifel über die Echtheit oder den rechtmäßigen Besitz eines Wahlscheines bestanden, hat der
Wahlvorstand über die Zulassung oder Zurückweisung beschlossen. Der Beschluss wurde in einem
gesonderten Bericht zur Wahlniederschrift vermerkt. Bei Zurückweisung wurde der Wahlschein eingezogen.
Wahlscheine, über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, sind der Wahlniederschrift beizufügen.
2.4 Wahlbeteiligung
Um 12 Uhr und um 16 Uhr wurde dem Bezirkswahlamt / dem Stützpunkt die Wahlbeteiligung telefonisch
übermittelt.
2.5 Ende der Stimmabgabe
Um 18 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur
noch Wahlberechtigte zur Stimmabgabe zugelassen, die sich bereits im Wahllokal aufhielten oder
sich aus Platzmangel vor diesem befanden.
Der Zeitpunkt, zu dem die Wahl für geschlossen erklärt wurde (ggf. nach 18.00 Uhr), wurde eingetragen.
Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimmzettel entfernt.
Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der
Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.
Textteil zu Seite 2
3. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk
3.1 Zählung der Stimmabgabevermerke und einbehaltenen Wahlscheine
Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
- rechte Spalte im Wahlverzeichnis -
Wahl zum Abgeordnetenhaus (AH)
- linke Spalte im Wahlverzeichnis Personen, die im Wahlverzeichnis
aufgeführt sind und einen
Stimmabgabevermerk haben
_______
Personen
(Stimmabgabevermerke)
Mit Wahlschein AH/BVV haben zur
Wahl zum Abgeordnetenhaus von
Berlin gewählt:
_______
Wahlscheine
(AH/BVV)
Mit Wahlschein nur BVV haben zur
Wahl der Bezirksverordnetenversammlung gewählt:
Gesamtzahl der
Stimmabgabevermerke und
Wahlscheine:
_______
Summe
Abgeordnetenhaus
=
_______
Personen
(Stimmabgabevermerke)
_______
Wahlscheine
(AH/BVV)
_______
Wahlscheine
(nur BVV)
_______
Summe BVV
3.2 Sortierung der Stimmzettel in Erst- und Zweitstimmzettel für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und
in Stimmzettel für die BVV-Wahl
3
zu 3. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurde unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und
ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers bzw. des stellvertretenden Wahlvorstehers
vorgenommen.
3.1 Zählung der Stimmabgabevermerke und einbehaltenen Wahlscheine
Es wurden zunächst die Zahlen der Stimmabgabevermerke im Wahlverzeichnis für die Wahl zum
Abgeordnetenhaus (linke Spalte des Wahlverzeichnisses) und für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung
(rechte Spalte des Wahlverzeichnisses) ermittelt.
Sodann wurde die Anzahl der einbehaltenen Wahlscheine für die Wahl zum Abgeordnetenhaus (AH/BVV) und für
die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (nur BVV) ermittelt.
3.2 Sortierung der Stimmzettel
Die Wahlurne/n wurde/n geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen.
Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne/n leer war/en.
Nunmehr sortierten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettel auseinander, in:
l
l
l
Stimmzettel für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin - Zweitstimme - (blau)
Stimmzettel für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin - Erststimme - (hellgrau)
Stimmzettel für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (orangefarben)
Zweitstimme
Erststimme
Bezirksverordnetenversammlung
Textteil zu Seite 3
4.
Wahlergebnis
Der Schriftführer übertrug aus der Beurkundung des Abschlusses des Wahlverzeichnisses (Vorblatt) die Zahl der
Wahlberechtigten in Abschnitt 4, Kennbuchstabe [A] der Wahlniederschrift.
4.1
Abgeordnetenhaus - Zweitstimme - (blaue Stimmzettel)
Nach der Sortierung der Stimmzettel wurden zuerst die Zweitstimmen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus
ausgezählt; dabei bildeten mehrere Wahlvorstandsmitglieder unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende
Stimmzettelstapel, die sie unter Aufsicht behielten:
1. nach Wahlvorschlägen getrennte Stapel, auf denen die Stimme zweifelsfrei gültig abgegeben worden ist,
2. einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
3. einen Stapel mit den verbleibenden benutzten Stimmzetteln (Beschlussfälle).
1. zweifelsfrei gültig
2. ungekennzeichnet = ungültig
3. Beschlussfälle
Die Wahlvorstandsmitglieder, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stimmzettel unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die
einzelnen Stapel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil dem stellvertretenden Wahlvorsteher. Diese
prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen
Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel Anlass zu Bedenken, so wurde dieser den verbleibenden benutzten
Stimmzetteln zugefügt.
Hierauf prüfte der Wahlvorsteher die ungekennzeichneten Stimmzettel, die ihm hierzu von dem Wahlvorstandsmitglied, das sie in
Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass hier die Stimme ungültig war.
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Wahlvorstandsmitglieder nacheinander die vorgenannten geprüften
Stimmzettelstapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen
gültigen Stimmen (Stapel 1) sowie die Zahl der ungültigen (ungekennzeichneten) Stimmen (Stapel 2). Die Zahlen wurden als
Zwischensummen in die Wahlniederschrift übertragen.
Sodann entschied der Wahlvorstand nach § 15 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes, ob und für welchen Wahlvorschlag die
Stimmzettel, über deren Gültigkeit Zweifel bestanden, als gültig anzuerkennen waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung
mündlich bekannt und sagte bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er
vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ob sie für ungültig
erklärt worden war und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Im Beschlussprotokoll waren vom Schriftführer die
Gründe anzugeben, aus denen die Stimmzettel für ungültig erklärt worden waren. Die jeweiligen Stimmenzahlen wurden als
Zwischensummen in die Wahlniederschrift übertragen (Stapel 3).
Die ermittelten Zahlen der ungültigen und für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen wurden vom
Schriftführer in der Wahlniederschrift zusammengezählt. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Mitglieder des Wahlvorstandes
überprüften die Zusammenzählung.
Abgleich der Zahl der Zweitstimmzettel mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und gültigen Wahlscheine
Die Zahl der Zweitstimmzettel wurde mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und gültigen Wahlscheine verglichen.
War die Zahl der Stimmzettel größer, wurde die Zählung der Stimmzettel und der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine
überprüft und ggf. wiederholt. Die Differenz wurde in der Wahlniederschrift angegeben und die Gründe erläutert.
Ausfüllen der Schnellmeldung und Übermittlung der Zahlen an das Bezirkswahlamt
Das Ergebnis der ausgezählten Zweitstimmen wurde umgehend in die Schnellmeldung eingetragen und vom Wahlvorsteher an das
Bezirkswahlamt übermittelt. Die Uhrzeit wurde in die Niederschrift eingetragen.
4.2 + 4.3 Abgeordnetenhaus - Erststimme - (hellgraue Stimmzettel) sowie BVV (orangefarbene Stimmzettel)
Anschließend wurden die Erststimmzettel (hellgrau) sowie die Stimmen zur BVV (orangefarben) in gleicher Weise gezählt, mit der
Zahl der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine verglichen und sofort im Anschluss übermittelt.
Textteil zu Seiten 4-6
4. Wahlergebnis
4.1
Abgeordnetenhaus - Zweitstimme - (blaue Stimmzettel)
A
Wahlberechtigte zur AH-Wahl laut Beurkundung des Abschlusses des Wahlverzeichnisses
mehrere
Von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf den
Wahlvorschlag:
Stapel 2
Stapel zu 1
ungekennzeichnete
gültige
Zweitstimmen Zweitstimmen
Stapel 3
Beschlussfälle
Summen
F1
F2
F3
F4
F5
F6
F7
F8
F9
F10
F11
F12
F13
F14
F15
F16
F17
F18
F19
F20
F
Summe der gültigen Zweitstimmen insgesamt
+
E
Summe der ungültigen Zweitstimmen
=
F+E
Summe der gültigen und ungültigen Zweitstimmen
(Zahl der blauen Stimmzettel)
Abgleich der Zahl der Zweitstimmzettel (F+E) mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine
Summe Stimmabgabevermerke und Wahlscheine bei der AH-Wahl (s. 3.1, linke Spalte)
Die Zahl der Zweitstimmzettel war um _._._ größer als die der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine.
Die Differenz hat folgende Gründe:
Ausfüllen der Schnellmeldung (Zweitstimme) und telefonische Übermittlung der Zahlen ans Bezirkswahlamt
Das Ergebnis wurde in die Schnellmeldung eingetragen und vom Wahlvorsteher übermittelt, um:
_._:_._ Uhr
4
4. Wahlergebnis
4.2
Abgeordnetenhaus - Erststimme - (hellgraue Stimmzettel)
A
Wahlberechtigte zur AH-Wahl laut Beurkundung des Abschlusses des Wahlverzeichnisses
Von den gültigen Erststimmen entfallen auf den
Wahlvorschlag:
mehrere
Stapel 2
Stapel zu 1
ungekennzeichnete
Erststimmen
gültige
Erststimmen
Stapel 3
Beschlussfälle
Summen
D1
D2
D3
D4
D5
D6
D7
D8
D9
D10
D11
D12
D13
D14
D15
D16
D17
D18
D19
D20
D
Summe der gültigen Erststimmen insgesamt
+
C
Summe der ungültigen Erststimmen
=
D+C
Summe der gültigen und ungültigen Erststimmen
(Zahl der hellgrauen Stimmzettel)
Abgleich der Zahl der Erststimmzettel (D+C) mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine
Summe Stimmabgabevermerke und Wahlscheine bei der AH-Wahl (s. 3.1, linke Spalte)
Die Zahl der Erststimmzettel war um _._._ größer als die der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine.
Die Differenz hat folgende Gründe:
Ausfüllen der Schnellmeldung (Erststimme) und telefonische Übermittlung der Zahlen ans Bezirkswahlamt
Das Ergebnis wurde in die Schnellmeldung eingetragen und vom Wahlvorsteher übermittelt, um:
5
_._:_._ Uhr
4. Wahlergebnis
4.3
Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (orangefarbene Stimmzettel)
A Wahlberechtigte zur BVV-Wahl laut Beurkundung des Abschlusses des Wahlverzeichnisses
Von den gültigen BVV-Stimmen entfallen auf den
Wahlvorschlag:
mehrere
Stapel 2
Stapel zu 1
ungekennzeichnete BVVStimmen
gültige BVVStimmen
Stapel 3
Beschlussfälle
Summen
D1
D2
D3
D4
D5
D6
D7
D8
D9
D10
D11
D12
D13
D14
D15
D16
D17
D18
D19
D20
D
Summe der gültigen BVV-Stimmen insgesamt
+
C
Summe der ungültigen BVV-Stimmen
=
D+C
Summe der gültigen und ungültigen BVV-Stimmen
(Zahl der orangefarbenen Stimmzettel)
Abgleich der Zahl der BVV-Stimmzettel (D+C) mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine
Summe Stimmabgabevermerke und Wahlscheine bei der BVV-Wahl (s. 3.1, rechte Spalte)
Die Zahl der BVV-Stimmzettel war um _._._ größer als die der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine.
Die Differenz hat folgende Gründe:
Ausfüllen der Schnellmeldung (BVV) und telefonische Übermittlung der Zahlen ans Bezirkswahlamt
Das Ergebnis wurde in die Schnellmeldung eingetragen und vom Wahlvorsteher übermittelt, um:
_._:_._ Uhr
6
5. Abschluss der Ergebnisfeststellung
5.1 Besondere Vorkommnisse während der Ergebnisfeststellung
Bei der Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses gab es besondere
Vorkommnisse.
Ja
Nein
Wenn JA: Bitte die besonderen Vorkommnisse erläutern (ggf. gesondertes Blatt beifügen):
Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse (ggf. gesondertes Blatt beifügen):
5.2 Wiederholung der Auszählung auf Antrag eines Mitgliedes des Wahlvorstandes
Ja
Nein
Eine erneute Zählung der Stimmen wurde beantragt.
Wenn JA: Welche/s Mitglied/er des Wahlvorstandes (Vor- und Nachname) beantragte/n eine erneute Zählung der
Stimmen:
Begründung: (ggf. gesondertes Blatt beifügen)
Daraufhin wurde der Zählvorgang wiederholt.
Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde mit dem
selben Ergebnis erneut festgestellt.
Wenn NEIN: Das Ergebnis wurde berichtigt und von dem Wahlvorsteher mündlich
bekannt gegeben.
7
Ja
Nein
zu 5.
Abschluss der Ergebnisfeststellung
Soweit besondere Vorkommnisse zu verzeichnen waren, wurden diese im Ausfüllteil bzw. auf
gesondertem Blatt erläutert.
Wurde der Zählvorgang auf Antrag eines Wahlvorstandsmitgliedes wiederholt und das Ergebnis
daraufhin berichtigt, so sind die berichtigten Zahlen in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf
andere Weise kenntlich zu machen. Alle Zahlenangaben nicht löschen oder radieren.
Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und
Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter
jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.
Das Wahlergebnis wurde durch den Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.
Textteil zu Seite 7
5.3
Vorstehende Wahlniederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.
Die Wahlniederschrift muss von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes
unterschrieben werden!
Familienname
5.4
Vorname
Funktion
1.
als Wahlvorsteher
2.
als stellvertretender
Wahlvorsteher
3.
als Schriftführer
4.
als stellvertretender
Schriftführer
5.
als Beisitzer
6.
als Beisitzer
7.
als Beisitzer
8.
als Beisitzer
9.
als Beisitzer
Das/Die Mitglied/er des Wahlvorstandes
verweigerte/n die Unterschrift
auf der Wahlniederschrift, weil
8
Unterschrift
6.
Abschlussarbeiten
6.1
Dieser Wahlniederschrift sind unversiegelt verpackt beigefügt:
1. Anlage 1
(Umschlag mit ______ Beschlussfällen
für die Wahl zum Abgeordnetenhaus - Zweitstimme - über deren Gültigkeit bzw. Ungültigkeit
der Wahlvorstand beschlossen hat - einschl. Beschlussprotokoll -)
2. Anlage 2
(Umschlag mit ______ Beschlussfällen
für die Wahl zum Abgeordnetenhaus - Erststimme - über deren Gültigkeit bzw. Ungültigkeit
der Wahlvorstand beschlossen hat - einschl. Beschlussprotokoll -)
3. Anlage 3
(Umschlag mit ______ Beschlussfällen
für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung über deren Gültigkeit bzw. Ungültigkeit
der Wahlvorstand beschlossen hat - einschl. Beschlussprotokoll -)
4. Zählliste über die Wahlbeteiligung
5. drei Schnellmeldungen
6.2
Es wurden alle Unterlagen, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlage beigefügt sind,
wie folgt geordnet und verpackt:
a) Pakete mit den Stimmzetteln der Zweitstimmen der Wahl zum Abgeordnetenhaus, geordnet nach Wahlvorschlägen
b) Pakete mit den Stimmzetteln der Erststimmen der Wahl zum Abgeordnetenhaus, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen
c) Pakete mit den Stimmzetteln der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung, geordnet nach Wahlvorschlägen
d) Paket/e mit ungekennzeichneten Stimmzetteln (getrennt nach Zweitstimme, Erststimme und BVV)
e) Wahlscheine der Wähler
f) Paket/e mit unbenutzten Stimmzetteln
Alle Pakete (außer zu Buchstabe f) wurden versiegelt und mit dem Namen des Bezirks, der Nummer des Wahlbezirks
und der Inhaltsangabe versehen.
6.3
Dem Beauftragten des Bezirkswahlamtes wurden die folgenden Unterlagen übergeben:
1. diese Wahlniederschrift mit Anlagen
2. die Pakete wie in Abschnitt 6.2 beschrieben
3. das Wahlverzeichnis
(Zutreffendes bitte ankreuzen / ggf. Streichungen vornehmen)
Die Wahlurne/n - mit Schloss/Schlössern und Schlüsseln - sowie alle sonstigen dem Wahlvorstand vom Bezirkswahlamt zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen wurden dem Beauftragten des Bezirkswahlamtes
übergeben.
Im Wahllokal verblieb/en ______ Wahlurne/n – mit Schloss/Schlössern und Schlüsseln – sowie alle sonstigen
dem Wahlvorstand vom Bezirkswahlamt zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.
Der Wahlvorsteher
Unterschrift
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den
weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
Von dem/der Beauftragten des Bezirkswahlamtes wurden die folgenden Unterlagen
gemäß 6.1
gemäß 6.2
gemäß 6.3
am _______________________, um ___________Uhr,
auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.
_____________________________________________
Unterschrift des Beauftragten des Bezirkswahlamtes
9