Gemeinde: Berlin Wahlkreis: 1 Bezirk Reinickendorf Wahlbezirk: (Nummer) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung im oben genannten Wahlbezirk am 18.09.2016 Die Wahlniederschrift muss von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes am Ende der Wahlniederschrift unterschrieben werden! (s. S. 8) 1. Wahlvorstand Familienname Vorname Funktion als Wahlvorsteher 1. als stellvertretender Wahlvorsteher 2. als Schriftführer 3. als stellvertretender Schriftführer 4. als Beisitzer 5. als Beisitzer 6. als Beisitzer 7. als Beisitzer 8. als Beisitzer 9. Außerdem wurden berufen bzw. als Hilfskraft hinzugezogen: Familienname Vorname Funktion 1. 2. Zum einfacheren Verständnis wird in dieser Wahlniederschrift nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich mit eingeschlossen. 1 2. Stimmabgabe 2.1 Vorbereitungen Anzahl der aufgestellten Wahlkabinen: ______ Beginn der Stimmabgabe (Öffnen des Wahllokals): Uhr Min 2.2 Berichtigung des Wahlverzeichnisses und der Beurkundung des Abschlusses, ungültige Wahlscheine Das Wahlverzeichnis und die Beurkundung des Abschlusses wurden vor Beginn der Stimmabgabe auf Hinweis des Wahlamtes durch den Wahlvorstand berichtigt. Das Wahlverzeichnis und die Beurkundung des Abschlusses wurden nach Beginn der Stimmabgabe auf Hinweis des Wahlamtes durch den Wahlvorstand berichtigt. Der Wahlvorstand wurde über die Ungültigkeit von Wahlscheinen unterrichtet. Ja Nein Ja Nein Ja Nein Wenn Ja: Folgende Wahlscheine wurden für ungültig erklärt: Wahlscheinnummer: Wahlscheinnummer: Wahlscheinnummer: Wahlscheinnummer: Wahlscheinnummer: 2.3 Besondere Vorfälle während der Stimmabgabe (08 - 18 Uhr) Es gab besondere Vorfälle während der Stimmabgabe. Nein Ja Wenn Ja: Es wurden über diese besonderen Vorfälle gesonderte Berichte angefertigt, ggf. nummeriert und der Wahlniederschrift beigefügt. 2.4 Wahlbeteiligung 12 Uhr / 16 Uhr Um 12 Uhr und um 16 Uhr wurde anhand der vorliegenden Zählliste die Wahlbeteiligung festgestellt und das Ergebnis dem Bezirkswahlamt / Stützpunkt übermittelt. 2.5 Ende der Stimmabgabe Der Wahlvorsteher erklärte die Wahl für geschlossen. 2 Uhr Min zu 2. Stimmabgabe 2.1 Vorbereitungen Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies. Er belehrte sie über ihre Aufgaben. Abdrucke des Landeswahlgesetzes sowie der Landeswahlordnung lagen vor. Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne/n in ordnungsgemäßem Zustand befand/en und leer war/en. Sodann wurde/n die Wahlurne/n verschlossen oder versiegelt; der Wahlvorsteher nahm die Schlüssel in Verwahrung. Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahllokal Wahlkabinen aufgestellt. Vom Tisch des Wahlvorstandes konnte/n die Wahlkabine/n überblickt werden. 2.2 Berichtigung des Wahlverzeichnisses und der Beurkundung des Abschlusses Für noch nach dem Abschluss des Wahlverzeichnisses ausgestellte Wahlscheine, z.B. bei plötzlicher Erkrankung, erfolgte die Berichtigung des Wahlverzeichnisses und der Beurkundung des Abschlusses des Wahlverzeichnisses (Vorblatt zum Wahlverzeichnis). 2.3 Besondere Vorfälle während der Stimmabgabe (08 - 18 Uhr) Soweit sich besondere Vorfälle ereigneten (z.B. Zurückweisung von Personen, die nicht im Wahlverzeichnis enthalten waren und keinen Wahlschein besaßen), wurde hierzu ein gesonderter Bericht angefertigt. Sofern Zweifel über die Echtheit oder den rechtmäßigen Besitz eines Wahlscheines bestanden, hat der Wahlvorstand über die Zulassung oder Zurückweisung beschlossen. Der Beschluss wurde in einem gesonderten Bericht zur Wahlniederschrift vermerkt. Bei Zurückweisung wurde der Wahlschein eingezogen. Wahlscheine, über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, sind der Wahlniederschrift beizufügen. 2.4 Wahlbeteiligung Um 12 Uhr und um 16 Uhr wurde dem Bezirkswahlamt / dem Stützpunkt die Wahlbeteiligung telefonisch übermittelt. 2.5 Ende der Stimmabgabe Um 18 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch Wahlberechtigte zur Stimmabgabe zugelassen, die sich bereits im Wahllokal aufhielten oder sich aus Platzmangel vor diesem befanden. Der Zeitpunkt, zu dem die Wahl für geschlossen erklärt wurde (ggf. nach 18.00 Uhr), wurde eingetragen. Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimmzettel entfernt. Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich. Textteil zu Seite 2 3. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk 3.1 Zählung der Stimmabgabevermerke und einbehaltenen Wahlscheine Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) - rechte Spalte im Wahlverzeichnis - Wahl zum Abgeordnetenhaus (AH) - linke Spalte im Wahlverzeichnis Personen, die im Wahlverzeichnis aufgeführt sind und einen Stimmabgabevermerk haben _______ Personen (Stimmabgabevermerke) Mit Wahlschein AH/BVV haben zur Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt: _______ Wahlscheine (AH/BVV) Mit Wahlschein nur BVV haben zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung gewählt: Gesamtzahl der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine: _______ Summe Abgeordnetenhaus = _______ Personen (Stimmabgabevermerke) _______ Wahlscheine (AH/BVV) _______ Wahlscheine (nur BVV) _______ Summe BVV 3.2 Sortierung der Stimmzettel in Erst- und Zweitstimmzettel für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und in Stimmzettel für die BVV-Wahl 3 zu 3. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurde unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers bzw. des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen. 3.1 Zählung der Stimmabgabevermerke und einbehaltenen Wahlscheine Es wurden zunächst die Zahlen der Stimmabgabevermerke im Wahlverzeichnis für die Wahl zum Abgeordnetenhaus (linke Spalte des Wahlverzeichnisses) und für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (rechte Spalte des Wahlverzeichnisses) ermittelt. Sodann wurde die Anzahl der einbehaltenen Wahlscheine für die Wahl zum Abgeordnetenhaus (AH/BVV) und für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (nur BVV) ermittelt. 3.2 Sortierung der Stimmzettel Die Wahlurne/n wurde/n geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne/n leer war/en. Nunmehr sortierten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Stimmzettel auseinander, in: l l l Stimmzettel für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin - Zweitstimme - (blau) Stimmzettel für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin - Erststimme - (hellgrau) Stimmzettel für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (orangefarben) Zweitstimme Erststimme Bezirksverordnetenversammlung Textteil zu Seite 3 4. Wahlergebnis Der Schriftführer übertrug aus der Beurkundung des Abschlusses des Wahlverzeichnisses (Vorblatt) die Zahl der Wahlberechtigten in Abschnitt 4, Kennbuchstabe [A] der Wahlniederschrift. 4.1 Abgeordnetenhaus - Zweitstimme - (blaue Stimmzettel) Nach der Sortierung der Stimmzettel wurden zuerst die Zweitstimmen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus ausgezählt; dabei bildeten mehrere Wahlvorstandsmitglieder unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel, die sie unter Aufsicht behielten: 1. nach Wahlvorschlägen getrennte Stapel, auf denen die Stimme zweifelsfrei gültig abgegeben worden ist, 2. einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, 3. einen Stapel mit den verbleibenden benutzten Stimmzetteln (Beschlussfälle). 1. zweifelsfrei gültig 2. ungekennzeichnet = ungültig 3. Beschlussfälle Die Wahlvorstandsmitglieder, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stimmzettel unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil dem stellvertretenden Wahlvorsteher. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel Anlass zu Bedenken, so wurde dieser den verbleibenden benutzten Stimmzetteln zugefügt. Hierauf prüfte der Wahlvorsteher die ungekennzeichneten Stimmzettel, die ihm hierzu von dem Wahlvorstandsmitglied, das sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass hier die Stimme ungültig war. Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Wahlvorstandsmitglieder nacheinander die vorgenannten geprüften Stimmzettelstapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen (Stapel 1) sowie die Zahl der ungültigen (ungekennzeichneten) Stimmen (Stapel 2). Die Zahlen wurden als Zwischensummen in die Wahlniederschrift übertragen. Sodann entschied der Wahlvorstand nach § 15 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimmzettel, über deren Gültigkeit Zweifel bestanden, als gültig anzuerkennen waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ob sie für ungültig erklärt worden war und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Im Beschlussprotokoll waren vom Schriftführer die Gründe anzugeben, aus denen die Stimmzettel für ungültig erklärt worden waren. Die jeweiligen Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen in die Wahlniederschrift übertragen (Stapel 3). Die ermittelten Zahlen der ungültigen und für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen wurden vom Schriftführer in der Wahlniederschrift zusammengezählt. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Mitglieder des Wahlvorstandes überprüften die Zusammenzählung. Abgleich der Zahl der Zweitstimmzettel mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und gültigen Wahlscheine Die Zahl der Zweitstimmzettel wurde mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und gültigen Wahlscheine verglichen. War die Zahl der Stimmzettel größer, wurde die Zählung der Stimmzettel und der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine überprüft und ggf. wiederholt. Die Differenz wurde in der Wahlniederschrift angegeben und die Gründe erläutert. Ausfüllen der Schnellmeldung und Übermittlung der Zahlen an das Bezirkswahlamt Das Ergebnis der ausgezählten Zweitstimmen wurde umgehend in die Schnellmeldung eingetragen und vom Wahlvorsteher an das Bezirkswahlamt übermittelt. Die Uhrzeit wurde in die Niederschrift eingetragen. 4.2 + 4.3 Abgeordnetenhaus - Erststimme - (hellgraue Stimmzettel) sowie BVV (orangefarbene Stimmzettel) Anschließend wurden die Erststimmzettel (hellgrau) sowie die Stimmen zur BVV (orangefarben) in gleicher Weise gezählt, mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine verglichen und sofort im Anschluss übermittelt. Textteil zu Seiten 4-6 4. Wahlergebnis 4.1 Abgeordnetenhaus - Zweitstimme - (blaue Stimmzettel) A Wahlberechtigte zur AH-Wahl laut Beurkundung des Abschlusses des Wahlverzeichnisses mehrere Von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf den Wahlvorschlag: Stapel 2 Stapel zu 1 ungekennzeichnete gültige Zweitstimmen Zweitstimmen Stapel 3 Beschlussfälle Summen F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 F9 F10 F11 F12 F13 F14 F15 F16 F17 F18 F19 F20 F Summe der gültigen Zweitstimmen insgesamt + E Summe der ungültigen Zweitstimmen = F+E Summe der gültigen und ungültigen Zweitstimmen (Zahl der blauen Stimmzettel) Abgleich der Zahl der Zweitstimmzettel (F+E) mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine Summe Stimmabgabevermerke und Wahlscheine bei der AH-Wahl (s. 3.1, linke Spalte) Die Zahl der Zweitstimmzettel war um _._._ größer als die der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine. Die Differenz hat folgende Gründe: Ausfüllen der Schnellmeldung (Zweitstimme) und telefonische Übermittlung der Zahlen ans Bezirkswahlamt Das Ergebnis wurde in die Schnellmeldung eingetragen und vom Wahlvorsteher übermittelt, um: _._:_._ Uhr 4 4. Wahlergebnis 4.2 Abgeordnetenhaus - Erststimme - (hellgraue Stimmzettel) A Wahlberechtigte zur AH-Wahl laut Beurkundung des Abschlusses des Wahlverzeichnisses Von den gültigen Erststimmen entfallen auf den Wahlvorschlag: mehrere Stapel 2 Stapel zu 1 ungekennzeichnete Erststimmen gültige Erststimmen Stapel 3 Beschlussfälle Summen D1 D2 D3 D4 D5 D6 D7 D8 D9 D10 D11 D12 D13 D14 D15 D16 D17 D18 D19 D20 D Summe der gültigen Erststimmen insgesamt + C Summe der ungültigen Erststimmen = D+C Summe der gültigen und ungültigen Erststimmen (Zahl der hellgrauen Stimmzettel) Abgleich der Zahl der Erststimmzettel (D+C) mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine Summe Stimmabgabevermerke und Wahlscheine bei der AH-Wahl (s. 3.1, linke Spalte) Die Zahl der Erststimmzettel war um _._._ größer als die der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine. Die Differenz hat folgende Gründe: Ausfüllen der Schnellmeldung (Erststimme) und telefonische Übermittlung der Zahlen ans Bezirkswahlamt Das Ergebnis wurde in die Schnellmeldung eingetragen und vom Wahlvorsteher übermittelt, um: 5 _._:_._ Uhr 4. Wahlergebnis 4.3 Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (orangefarbene Stimmzettel) A Wahlberechtigte zur BVV-Wahl laut Beurkundung des Abschlusses des Wahlverzeichnisses Von den gültigen BVV-Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag: mehrere Stapel 2 Stapel zu 1 ungekennzeichnete BVVStimmen gültige BVVStimmen Stapel 3 Beschlussfälle Summen D1 D2 D3 D4 D5 D6 D7 D8 D9 D10 D11 D12 D13 D14 D15 D16 D17 D18 D19 D20 D Summe der gültigen BVV-Stimmen insgesamt + C Summe der ungültigen BVV-Stimmen = D+C Summe der gültigen und ungültigen BVV-Stimmen (Zahl der orangefarbenen Stimmzettel) Abgleich der Zahl der BVV-Stimmzettel (D+C) mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine Summe Stimmabgabevermerke und Wahlscheine bei der BVV-Wahl (s. 3.1, rechte Spalte) Die Zahl der BVV-Stimmzettel war um _._._ größer als die der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine. Die Differenz hat folgende Gründe: Ausfüllen der Schnellmeldung (BVV) und telefonische Übermittlung der Zahlen ans Bezirkswahlamt Das Ergebnis wurde in die Schnellmeldung eingetragen und vom Wahlvorsteher übermittelt, um: _._:_._ Uhr 6 5. Abschluss der Ergebnisfeststellung 5.1 Besondere Vorkommnisse während der Ergebnisfeststellung Bei der Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses gab es besondere Vorkommnisse. Ja Nein Wenn JA: Bitte die besonderen Vorkommnisse erläutern (ggf. gesondertes Blatt beifügen): Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse (ggf. gesondertes Blatt beifügen): 5.2 Wiederholung der Auszählung auf Antrag eines Mitgliedes des Wahlvorstandes Ja Nein Eine erneute Zählung der Stimmen wurde beantragt. Wenn JA: Welche/s Mitglied/er des Wahlvorstandes (Vor- und Nachname) beantragte/n eine erneute Zählung der Stimmen: Begründung: (ggf. gesondertes Blatt beifügen) Daraufhin wurde der Zählvorgang wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde mit dem selben Ergebnis erneut festgestellt. Wenn NEIN: Das Ergebnis wurde berichtigt und von dem Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. 7 Ja Nein zu 5. Abschluss der Ergebnisfeststellung Soweit besondere Vorkommnisse zu verzeichnen waren, wurden diese im Ausfüllteil bzw. auf gesondertem Blatt erläutert. Wurde der Zählvorgang auf Antrag eines Wahlvorstandsmitgliedes wiederholt und das Ergebnis daraufhin berichtigt, so sind die berichtigten Zahlen in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alle Zahlenangaben nicht löschen oder radieren. Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich. Das Wahlergebnis wurde durch den Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. Textteil zu Seite 7 5.3 Vorstehende Wahlniederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben. Die Wahlniederschrift muss von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschrieben werden! Familienname 5.4 Vorname Funktion 1. als Wahlvorsteher 2. als stellvertretender Wahlvorsteher 3. als Schriftführer 4. als stellvertretender Schriftführer 5. als Beisitzer 6. als Beisitzer 7. als Beisitzer 8. als Beisitzer 9. als Beisitzer Das/Die Mitglied/er des Wahlvorstandes verweigerte/n die Unterschrift auf der Wahlniederschrift, weil 8 Unterschrift 6. Abschlussarbeiten 6.1 Dieser Wahlniederschrift sind unversiegelt verpackt beigefügt: 1. Anlage 1 (Umschlag mit ______ Beschlussfällen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus - Zweitstimme - über deren Gültigkeit bzw. Ungültigkeit der Wahlvorstand beschlossen hat - einschl. Beschlussprotokoll -) 2. Anlage 2 (Umschlag mit ______ Beschlussfällen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus - Erststimme - über deren Gültigkeit bzw. Ungültigkeit der Wahlvorstand beschlossen hat - einschl. Beschlussprotokoll -) 3. Anlage 3 (Umschlag mit ______ Beschlussfällen für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung über deren Gültigkeit bzw. Ungültigkeit der Wahlvorstand beschlossen hat - einschl. Beschlussprotokoll -) 4. Zählliste über die Wahlbeteiligung 5. drei Schnellmeldungen 6.2 Es wurden alle Unterlagen, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlage beigefügt sind, wie folgt geordnet und verpackt: a) Pakete mit den Stimmzetteln der Zweitstimmen der Wahl zum Abgeordnetenhaus, geordnet nach Wahlvorschlägen b) Pakete mit den Stimmzetteln der Erststimmen der Wahl zum Abgeordnetenhaus, geordnet nach Wahlkreisvorschlägen c) Pakete mit den Stimmzetteln der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung, geordnet nach Wahlvorschlägen d) Paket/e mit ungekennzeichneten Stimmzetteln (getrennt nach Zweitstimme, Erststimme und BVV) e) Wahlscheine der Wähler f) Paket/e mit unbenutzten Stimmzetteln Alle Pakete (außer zu Buchstabe f) wurden versiegelt und mit dem Namen des Bezirks, der Nummer des Wahlbezirks und der Inhaltsangabe versehen. 6.3 Dem Beauftragten des Bezirkswahlamtes wurden die folgenden Unterlagen übergeben: 1. diese Wahlniederschrift mit Anlagen 2. die Pakete wie in Abschnitt 6.2 beschrieben 3. das Wahlverzeichnis (Zutreffendes bitte ankreuzen / ggf. Streichungen vornehmen) Die Wahlurne/n - mit Schloss/Schlössern und Schlüsseln - sowie alle sonstigen dem Wahlvorstand vom Bezirkswahlamt zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen wurden dem Beauftragten des Bezirkswahlamtes übergeben. Im Wahllokal verblieb/en ______ Wahlurne/n – mit Schloss/Schlössern und Schlüsseln – sowie alle sonstigen dem Wahlvorstand vom Bezirkswahlamt zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen. Der Wahlvorsteher Unterschrift Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind. Von dem/der Beauftragten des Bezirkswahlamtes wurden die folgenden Unterlagen gemäß 6.1 gemäß 6.2 gemäß 6.3 am _______________________, um ___________Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen. _____________________________________________ Unterschrift des Beauftragten des Bezirkswahlamtes 9
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