Produktinformationen

Primus®
Herbizid für Getreide, Nichtkulturland und Biodiversitätsfördersflächen.
Bewilligte Anwendungen
Bekämpfung gegen Klettenlabkraut und diverse Unkräuter in allen Getreidearten. Einzelpflanzenbehandlung gegen Aufrechtes Traubenkraut
(Ambrosia artemisiifolia) auf Nichtkulturland und in Biodiversitätsfördersflächen. Anwendung gemäss Gebrauchsanweisung.
Produktinformationen
Zulassung: W 5778
Wirkstoff: 4,84 % (50 g/l) Florasulam
HRAC-Resistenzgruppe: B
Formulierung: SC, Suspensionskonzentrat
Wirkungsweise
Primus wirkt hauptsächlich über die Blätter, mit nachfolgendem Transport zu den Meristemgewebe der Pflanze. Nach einem raschen
Wachstumsstillstand erfolgt ein langsames Absterben der Unkräuter. Primus wirkt auch bei kühlen Temperaturen sicher. Wüchsige Bedingungen
beschleunigen die Wirkung. Bei Mischungen mit anderen Herbiziden werden besonders im Getreidebau, Wirkungssynergien erzielt.
Anwendung im Feldbau
Getreide
- 0,075-0,1 l/ha.
Anwendung in Mischung mit anderen Herbiziden gemäss Beratung.
Sommergetreide
- 0,1 l/ha.
Wintergetreide
- 0,1-0,15 l/ha.
Allgemeine Bemerkungen
Obere Dosierung bei stark entwickelten Klettenlabkräutern (20-30 cm) sowie gegen Acker-Kratzdistel und Acker-Winde (0,15 l/ha) und bei
schwacher Klettenlabkrautwirkung des Mischpartners.
Primus ist alleine ab dem 3-Blatt- bis zum Fahnenblattstadium in allen Getreidearten einsetzbar. Die langsame Wirkung erfordert eine
Anwendung auf eine nicht zu stark entwickelte Unkrautflora, am besten im 2-6 Blattstadium der Unkräuter oder bis im 6-8 Quirlstadium der
Klettenlabkräutern (bis ca. 20 cm). Anwendungszeitpunkt des Mischpartners mitberücksichtigen.
Anwendung in Nichtkulturland
Auf und an National- und Kantonstrassen
- 0,03 % (min. 0,15 l/ha) gegen Ambrosia (Aufrechtes Traubenkraut).
Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV,
Anhang 2.5).
Nur in Kombination mit Mulchen oder Schnitt einsetzen, am besten im 6-8 Blattstadium der Ambrosia-Pflanze.
Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
- 0,03 % (min. 0,15 l/ha) gegen Ambrosia (Aufrechtes Traubenkraut).
Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV,
Anhang 2.5).
Nur in Kombination mit Mulchen oder Schnitt einsetzen, am besten im 6-8 Blattstadium der Ambrosia-Pflanze.
Anwendung in Biodiversitätsförderflächen (BFF)
Offene Ackerfläche
- 0,03 % (min. 0,15 l/ha) gegen Ambrosia (Aufrechtes Traubenkraut).
Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Wirkungsspektrum
Sehr gute Wirkung: Acker-Hellerkraut, Acker-Senf, Ausfallraps, Ausfallsonnenblume, Echte Kamille, Hederich, Hirtentäschelkraut,
Klettenlabkraut, Vogelmiere.
Gute Wirkung: Kornblume, Mohn. Bei günstigen Bedingungen sind auch Acker-Kratzdistel und Acker-Winde (0,15 l/ha, 30 cm hohe Pflanzen mit
ausreichend Blattmasse) bekämpfbar.
Genügende Wirkung: Acker-Gänsedistel, Acker-Vergissmeinnicht, Gemeine Melde, Gemeiner Erdrauch, Gemeines Kreuzkraut, Hohlzahn,
Kleinblütiges Franzosenkraut, Pfirsicheblättriger Knöterich, Schwarzer Nachtschatten, Windenknöterich.
Ungenügende Wirkung: Ungräser; andere Unkräuter.
Wirkungslücken können meistens durch Mischungen mit anderen Herbiziden abgedeckt werden.
Auf nicht Kulturland eignet sich Primus auch zur Einzelpflanzen-Behandlung gegen Ambrosia (Aufrechtes Traubenkraut) gemäss ChemRRV.
Verträglichkeit
Primus, angewendet gemäss Gebrauchsanweisung, ist in allen bewilligten Kulturen verträglich. Keine durch Frost, Bise, Staunässe, Trockenheit,
Nährstoffmangel oder aufgrund anderer Ursachen geschwächten Kulturen sowie Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten und sehr
steinigen Böden sowie Getreide mit Kleeeinsaaten behandeln. Nur trockene Pflanzen und bei wüchsigen Temperaturen behandeln.
Mischbarkeit
Getreide: Primus ist mit unseren Getreide-Herbiziden und CCC grundsätzlich mischbar. Für Mischungen mit dem Halmverkürzer Metro Class
sowie mit unseren Getreide-Fungiziden ist besonders in Gerste Vorsicht geboten
Für weitere Mischungen (Drittprodukte, Blattdünger, usw.) oder Mehrfachmischungen ist unser Beratungsdienst zu konsultieren. Bei Mischungen
sind die Vorschriften der anderen Produkte ebenfalls zu berücksichtigen.
Nachbau
Getreide: Nach der Ernte können Getreide, Kartoffeln, Mais, Rüben und Winterraps nachgebaut werden. Die Einsaat von Klee/Grasmischungen
im Frühjahr ist nicht möglich. Bei frühzeitigem Umbruch ist der Nachbau von Mais oder Sommergetreide (Wartefrist 4 Wochen) möglich. Bei
Mischungen sind die Vorschriften der anderen Produkte ebenfalls zu berücksichtigen.
Vorbereitung der Spritzbrühe
Vor Gebrauch gut schütteln.
Das Produkt bei laufendem Rührwerk direkt in den halb mit Wasser gefüllten Tank einfüllen. Bei Mischungen zuerst feste Formulierungen
dazugeben und flüssige Produkte erst nach deren Auflösung einfüllen. Die Spritzbrühe sofort nach der Vorbereitung ausbringen.
Vorschriften
RRV: Die Verwendung auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und
Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen ist verboten.
Reinigung: Um Schäden in anschliessend zu behandelnden Kulturen (z.B. Rüben, Raps, Gemüse) zu verhindern, ist nach der Anwendung von
Sulfonylharnstoffen eine gründliche Reinigung der Spritze, inkl. Filter, Schläuche, Gestänge und Düsen unbedingt notwendig. Zuerst soll die
Spritze mit Wasser gründlich durchgespült werden und danach ein zweites Mal mit mind. 100-150 l Wasser und Reinigungsmittel wie Agroclean,
All Clear Extra, P-3 Asepto und P-3 Trial (0,3 %) oder Calgonit DA (0,5 %) nachgespült werden. Vor der Entleerung, Rührwerk ca. 2 Minuten
laufen lassen.
Gewässerschutz: Jede Verunreinigung von Gewässern mit Produkt, Brüheresten, Spülwasser und Abdrift vermeiden.
Entsorgung des Produktes: Leere Gebinde gründlich reinigen und der Gemeindesammelstelle übergeben. Mittelreste zur Entsorgung der
Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle für Sonderabfälle übergeben.
Gefahrensymbole und -bezeichnungen
GHS09
Gewässergefährdend
Signalwort
Achtung
Gefahrenkennzeichnungen
EUH208: Enthält Florasulam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Wiederverwendung der Verpackung verboten.
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Notfalltelefon: 145 oder 044 251 51 51, Toxikologisches Informationszentrum Zürich.
Bewilligungsinhaber / Vertrieb
Bayer (Schweiz) AG
Crop Science
Postfach
3052 Zollikofen
Telefon: 031 869 16 66
www.agrar.bayer.ch
Registrierte Marke
Dow AgroScience & Co. Ltd, USA
Haftungsbeschränkung
Die Qualität dieses Präparates sowie die Gebrauchsanweisung und Vorsichtsmassnahmen entsprechen den Anforderungen der offiziellen
Stellen. Faktoren wie z.B. nicht empfohlene Anwendungen, von uns nicht empfohlene Tankmischungen, Bodenbeschaffenheit, Behandlung der
Vor- und Nachkultur, Pflanzensorten, Witterungsverhältnisse, Resistenzbildung, usw. können in ihrer Auswirkung nicht immer zum Voraus erfasst
werden. Das damit verbundene Risiko geht zu Lasten des Anwenders.
Allgemeine Hinweise zur Nutzung der Daten
1.
Unbedingt die auf der Packung aufgedruckte bzw. beigegebene Gebrauchsanleitung lesen und beachten. Die Angaben entsprechen dem
heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren.
Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die
Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da
Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels jedoch ausserhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder
indirekte Folgen aus unsachgemässer oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemässer oder vorschriftswidriger Anwendung der
Produkte.
Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten,
Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc., können Einfluss auf die Wirkung des
Produktes nehmen. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes
oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht
haften.
2.
Die Daten dürfen nicht verändert und an Dritte nur dann vollständig oder auszugsweise weitergegeben werden, wenn sie folgende Hinweise
enthalten:
• Bayer CropScience ist Eigentümerin der Daten
• Stand der Daten
• Vorbehalt gemäss Bedingung 1
3.
Bei einer auszugsweisen Weitergabe übernimmt der Weitergebende die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Auszugs.
Stand: 27.06.2016