Neue Anzeigepflicht für Unternehmen aus - IHK zu Coburg

Aktuelles - coburg.ihk.de
Neue Anzeigepflicht für Unternehmen aus Energiesteuer- und
Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) gilt ab 1. Juli 2016
Nach Inkrafttreten der Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und
Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) am 18. Mai 2016 gilt für Unternehmen,
die bestimmte energie- und stromsteuerrechtliche Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen, künftig eine Anzeigepflicht
gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt. Die Meldung muss erstmals bis 30.06.2017 für den Zeitraum vom 01.07.2016
bis 31.12.2016 erfolgen, sofern kein Antrag auf Befreiung von der Anzeige- und Erklärungspflicht gewährt wurde. Weitere
Informationen finden Sie hier.
Vortrag des Monats - Verleihung Innovationspreis Neue Materialien
2016
Dienstag, 5. Juli 2016
Die Teilnahme ist kostenfrei. Formlose Anmeldungen an [email protected].
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nmbgmbh.de.
"Systemintegration dezentraler Batteriespeicher - Ergebnisse aus dem
Modellprojekt SWARM"
Mittwoch, 29. Juni 2016 am Energie Campus Nürnberg
Das detaillierte Programm und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier.
EU-Verordnung REACH: Textil, Kunststoff & Automobil
Expertenvorträge der Textil-, Kunststoff- und Automobilindustrie präsentieren auf einer Informationsveranstaltung bei der
Neue Materialien Bayreuth GmbH am 28. Juli 2016 regulatorische Anforderungen, neueste Trends und aktuelle
Herausforderungen sowie Best-Practice-Beispiele.
Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.