Sonder-PDF - Schalke 04

MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
2016
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MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Sonntag, 26. Juni 2016
EINLADUNG ZUR
MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016
INFORMATIONEN ZU
ANTRÄGEN UND WAHLVERFAHREN
Sehr geehrtes Mitglied,
hiermit lädt Sie der Vorstand des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zur Mitgliederversammlung am
Sonntag, den 26. Juni 2016, in die VELTINS-Arena (Arenaring 1, 45891 Gelsenkirchen) ein. Beginn ist
um 13.04 Uhr, der Tagungsraum wird um 10 Uhr geöffnet, gegen 11 Uhr beginnt das Rahmenprogramm. Der Vorstand des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. macht darauf aufmerksam, dass NichtMitglieder zur Mitgliederversammlung keinen Zutritt haben. Zutritt wird nur gegen Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis (Lichtbild erforderlich!) und nach
Maßgabe von § 6 der Satzung gewährt. Der Zutritt wird elektronisch überwacht. Sollte der aktuelle
Mitgliedsausweis nicht vorliegen, wenden sich Mitglieder bitte im Vorfeld an die Mitgliederabteilung
des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Aufgrund der Kontrollen der Zutrittsberechtigung wird eine
frühzeitige Anreise empfohlen.
Mit königsblauen Grüßen
Horst Heldt | Vorstand
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Alexander Jobst | Vorstand
Peter Peters | Vorstand
Gemäß § 6.1 der Satzung müssen Anträge zur Mitgliederversammlung
spätestens bis zum 7. Januar jeden Jahres schriftlich, persönlich unterschrieben und begründet dem Vorstand zugegangen sein; eine Einreichung per E-Mail ist nicht ausreichend. Der Aufsichtsrat entscheidet
über die Zulassung von Anträgen zur Tagesordnung.
Tagesordnung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Eröffnung und Begrüßung
Ehrungen
Wahl zum Aufsichtsrat
Satzungsänderungen
Berichte der Gremien
Aussprache/Sonstiges
Entlastungen
Verabschiedung
und Vereinslied
Die fristgerecht eingereichten Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2016 sind einschließlich der Begründungen in diesem
Mitglieder-Kreisel abgedruckt und zusätzlich auf den Internetseiten des
FC Schalke 04 e.V. abrufbar.
Gemäß § 6.3.1.1 der Satzung können stimmberechtigte Mitglieder Kandidaten für die in der Mitgliederversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder schriftlich dem Vorstand vorschlagen. Der Vorschlag für
einen Kandidaten muss mindestens von drei stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich erfolgen und kann nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen eingereicht werden. Der Vorschlag ist mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung
einzureichen. Später eingehende Vorschläge bleiben unberücksichtigt.
Der von der Mitgliederversammlung zu wählende Kandidat muss dem
Verein zum Ende der Vorschlagsfrist mindestens ein Jahr lang ununterbrochen angehören.
Von den sechs zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates sollen jährlich zwei Mitglieder auf drei Jahre gewählt werden. ■
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MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
SATZUNGSÄNDERUNGSANTRÄGE
Alle frist- und formgerecht eingereichten Satzungsänderungsanträge
sowie Anträge zur Tagesordnung sind im Folgenden abgedruckt, sowohl die zugelassenen als auch die nicht zugelassenen. Alle Änderungen, über die auf der Mitgliederversammlung am 26. Juni 2016 abgestimmt werden soll, sind rot markiert. Alle Anträge sind wortgetreu,
also inklusive eventueller Rechtschreibfehler, abgedruckt.
während der Versammlung eine etwaige Rüge bezüglich der Wirksamkeit von Beschlüssen
Begründung:
gen teilzunehmen. Sie haben kein Stimmrecht.
dem Versammlungsleiter gegenüber vorbringen. Nicht anwesende Mitglieder müssen diese
Die bisherige Frist von 60 Tagen zwischen Abgabe der Bewerbung und Durchführung der Mit-
Der Aufsichtsrat kann Gäste zu seinen Sitzungen einladen.
Rüge innerhalb von zwei Wochen nach der Versammlung schriftlich gegenüber dem Vorstand
gliederversammlung hat die an der Auswahl der Kandidaten beteiligten Gremien und die Be-
erheben. Diese Bestimmung gilt insbesondere für formelle Mängel der Beschlussfassung.
werber regelmäßig unter Zeitdruck gesetzt. Auch hatten Mitglieder kaum die Möglichkeit sich
Stellt der Ehrenrat nicht die Unwirksamkeit des Beschlusses fest, kann das jeweilige Mitglied
zungsbestimmungen die jederzeitige Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen. Er hat kein
weiligen Kandidaten zu informieren.
Stimmrecht. Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder dürfen an Beratungen und Ab-
die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit des streitigen Beschlusses nur innerhalb von einem
Monat nach Erhalt der schriftlichen Entscheidung des Ehrenrates gerichtlich geltend machen.
stimmungen nicht teilnehmen, wenn der Gegenstand der Aussprache oder Beschlussfassung
Durch das variable Datum der Mitgliederversammlung war der späteste Termin für die Bewer-
in rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen für
bung zudem in jedem Jahr ein anderer.
sie persönlich, nahe Angehörige oder verbundene Unternehmen hat. Ein unter Verstoß gegen
Begründung:
Im Zuge der angestrebten Vereinheitlichung von Fristen soll nun ein fixes Datum eine höhere
diese Bestimmung gefasster Beschluss ist nichtig.
Um hinsichtlich der Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit der von der Mitgliederversammlung ge-
Sicherheit für Planung und Durchführung gewährleisten.
Folgende Anträge hat der Aufsichtsrat zugelassen:
Antrag: Durchführung Mitgliederversammlung
Antragsteller: Dr. Jens Buchta
Dem Vorsitzenden des Ehrenrates ist zwecks Überprüfung der Einhaltung der formalen Sat-
nach Bekanntgabe der Kandidaten, aber noch vor der Mitgliederversammlung über die je-
fassten Beschlüsse zeitnah Rechtssicherheit zu erlangen, soll für etwaige Einwendungen eine
Der Aufsichtsrat kann mit Mehrheitsbeschluss gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit ver-
Monatsfrist aufgenommen werden. Gleiches gilt für eine etwaige gerichtliche Anfechtung nach
Der vorgeschlagene Termin ist identisch mit dem gleichlautenden Vorschlag zur Bewerbung
pflichtete Personen mit der Vorbereitung von Beschlüssen und der Kontrolle der Durchfüh-
Die Regelung in § 6.1 (Abs. 6 und 7) soll wie folgt geändert werden:
Beschlussfassung durch den Ehrenrat. Derartige Fristen sind zweckmäßig und sinnvoll, da
zum Wahlausschuss.
rung von Beschlüssen beauftragen. Der Aufsichtsrat wird dabei vom Vorsitzenden und einem
6.1 Ordentliche Mitgliederversammlung
ansonsten die Gefahr besteht, dass bereits länger zurückliegende Beschlüsse nachträglich
Die Mitgliederversammlung wird grundsätzlich von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates ge-
noch angefochten werden. Sofern ein später angefochtener Beschluss der Mitgliederver-
Der zweite geänderte Passus „bis zur dann stattfindenden ordentlichen Mitgliederversamm-
leitet, soweit nicht auf dessen Antrag oder bei dessen Verhinderung die Mitgliederversamm-
sammlung bereits umgesetzt sein sollte, kann dies unabsehbare Folgen für den Verein haben.
lung“, dient (analog zur vorgeschlagenen Regelung Wahlausschuss) lediglich der Klarstellung
Begründung:
zum Ende der Amtszeit, die bisher nicht auf das variable Datum der Mitgliederversammlung
Neben der Beseitigung des Bindestrichs zur Herstellung einer einheitlichen Schreibweise in
Bezug nahm.
Abs. 2 soll durch die vorgeschlagene Regelung ausdrücklich klargestellt werden, dass der
lung ein anderes Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglied zum Versammlungsleiter bestimmt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates geleitet. Dieser ist be-
Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
weiteren Mitglied vertreten.
rechtigt, die Leitung auf ein anderes Mitglied des Aufsichtsrates zu übertragen. Ist der Vor-
Ehrenratsvorsitzende bei einer Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen lediglich die EinhalDer Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
sitzende des Aufsichtsrates verhindert, wird die Mitgliederversammlung durch den Stellvertreter des Vorsitzenden geleitet, der die Leitung auf ein anderes Mitglied des Aufsichtsrates
übertragen kann. Sind sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrates als auch sein Stellvertre-
Antrag: Wahlen zum Aufsichtsrat
Antragsteller: Thorsten Altfeld/ Stefan Schorlemmer
ter verhindert, bestimmt der Aufsichtsrat – bei Vorhersehbarkeit der Verhinderung möglichst
vor Beginn der Mitgliederversammlung – aus seiner Mitte den Versammlungsleiter.
Die Regelung in § 6.3.1.1 soll wie folgt geändert werden:
tung der formalen Bestimmung zu überprüfen hat. Darüber hinausgehende Rechte oder Kompetenzen hat er nicht.
Antrag: Vorsitz und Stellvertretung des Aufsichtsrates
Antragsteller: Dr. Jens Buchta
Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
Antrag: Wahlen zum Wahlausschuss
Antragsteller: Thorsten Altfeld/ Dr. Stephan Kleier/
Stefan Schorlemmer/ Maik Deinert/ Stefan Barta
6.3.1.1 Wahlen zum Aufsichtsrat
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Der Protokollführer wird durch
Stimmberechtigte Mitglieder können Kandidaten für die in der Mitgliederversammlung zu
Die Regelung in § 7.2 soll wie folgt geändert werden:
den Versammlungsleiter zu Beginn der Mitgliederversammlung bestimmt. Das Protokoll ist
wählenden Aufsichtsratsmitglieder schriftlich dem Vorstand vorschlagen. Der Vorschlag für
7.2 Vorsitz und Stellvertretung
durch den Versammlungsleiter festzustellen und zu unterzeichnen. Wurde die Mitgliederver-
einen Kandidaten muss mindestens von drei stimmberechtigten Mitgliedern, die zum Zeit-
Der Aufsichtsrat wählt alljährlich auf der ersten Aufsichtsratssitzung nach der ordentlichen
sammlung während der gesamten Dauer nicht durch den selben Versammlungsleiter gelei-
punkt ihrer Erklärung nicht von der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen sein
Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit aus seiner Mitte einen Vorsitzen-
tet, hat jeder Versammlungsleiter das Protokoll in Bezug auf den von ihm geleiteten Teil fest-
dürfen, schriftlich erfolgen und kann nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung des
den und einen Stellvertreter. Vorsitzender und Stellvertreter üben das jeweilige Amt bis zur
Die Regelung in § 6.3.1.3 soll wie folgt geändert werden:
zustellen und zu unterzeichnen.
Vorgeschlagenen eingereicht werden. Der Vorschlag ist bis zum 1. Februar vor der jeweiligen
Durchführung einer Neuwahl aus, sofern sie nicht zuvor aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden
6.3.1.3 Wahlen zum Wahlausschuss
Mitgliederversammlung einzureichen. Später eingehende Vorschläge bleiben unberücksich-
sind oder der Aufsichtsrat den Amtsinhaber zuvor auf der Grundlage eines Beschlusses mit
Der Wahlausschuss besteht aus acht unmittelbar von der Mitgliederversammlung zu wäh-
Begründung:
tigt. Der von der Mitgliederversammlung zu wählende Kandidat muss dem Verein zum Ende
zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Amtes als Vorsitzender oder Stellvertreter ent-
lenden Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre bis zu der dann stattfindenden ordentlichen
Die Neuregelung in Abs. 6 gibt dem Versammlungsleiter nunmehr ausdrücklich die Möglich-
der Vorschlagsfrist mindestens ein Jahr lang ununterbrochen angehören.
hebt. Scheidet im Laufe einer Wahlperiode der Vorsitzende aus seinem Amt aus, so hat der
Mitgliederversammlung. Die Kandidatur kann von jedem Mitglied, welches dem Verein min-
Aufsichtsrat das Amt unverzüglich durch erneute Wahl neu zu besetzen.
destens ein Jahr ununterbrochen angehört, beim Vorstand bis zum 1. Februar vor der jewei-
keit, bei einzelnen Tagesordnungspunkten die Versammlungsleitung auf andere Aufsichtsratsmitglieder zu delegieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Versammlungslei-
Der Vorstand hat die Vorschläge innerhalb einer Woche nach Ablauf der Vorschlagsfrist dem
tung bei Bedarf auch auf andere Aufsichtsratsmitglieder delegiert werden kann. Darüber hin-
Wahlausschuss zu übergeben. Dieser entscheidet abschließend nach pflichtgemäßem Ermes-
Begründung:
lich zu erfolgen. Der Anmeldung sind die Erklärungen von mindestens drei stimmberechtig-
aus wird nunmehr der Fall der Abwesenheit des Aufsichtsratsvorsitzenden ausdrücklich
sen über die Zulassung der Kandidaten. Dazu sollen die Kandidaten vorab persönlich angehört
Mit diesem Antrag soll die Amtsdauer des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie seines Stellver-
ten Mitgliedern beizufügen, die zum Zeitpunkt ihrer Erklärung nicht von der Ausübung der
geregelt, um auch für diese Fälle klare Satzungsvorgaben zu machen.
werden. Die Entscheidungen des Wahlausschusses sind nicht zu begründen und unanfecht-
treters eindeutig geregelt werden. Bisher fehlt eine solche klare Regelung.
Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen sein dürfen und erklären, dass sie die Kandidatur des
Bisher ist in der Satzung nur geregelt, dass über die Mitgliederversammlung Protokoll zu füh-
bar. Die Entscheidung soll sich alleine an der Eignung der Kandidaten zum Aufsichtsratsamt
ren ist. Die Satzung soll nunmehr auch die Bestimmung des Protokollführers und die Feststel-
orientieren. Der Wahlausschuss soll mehr Kandidaten zulassen, als Aufsichtsratsämter zu be-
lung des Protokolls ausdrücklich regeln, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen.
setzen sind, höchstens aber die doppelte Zahl. Der Wahlausschuss muss im Rahmen seiner
ligen Mitgliederversammlung angemeldet werden. Die Anmeldung der Kandidatur hat schrift-
jeweiligen Kandidaten zum Wahlausschuss unterstützen. Die Zugehörigkeit zu anderen VerDer Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
Es ist schriftlich abzustimmen. Jedes Mitglied hat so viele Stimmen wie bei der Wahl Ämter
zu besetzen sind. Gewählt sind diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich ver-
Entscheidungen jeweils ein Mitglied vom Vorstand und Ehrenrat anhören.
Antrag: Aufsichtsratssitzungen
Antragsteller: Dr. Jens Buchta
einen (relative Mehrheit).
werden. Jedes Mitglied hat beim Wahlvorgang so viele Stimmen, wie Aufsichtsratsmitglieder
Die Regelung in § 7.4 soll wie folgt geändert werden:
letzten Wahl zum Wahlausschuss die nächsthöchste Stimmenzahl erreicht hat.
zu wählen sind. Es ist schriftlich abzustimmen.
7.4 Aufsichtsratssitzungen
Bei den ersten Wahlen zum Wahlausschuss nach In-Kraft-Treten der Satzungsänderung, durch
Sitzungen des Aufsichtsrates finden entsprechend den Erfordernissen des Vereins statt. Sie
die diese Regelung zu den Wahlen zum Wahlausschuss geändert worden ist, beträgt die Amts-
sind streng vertraulich.
periode der von der Mitgliederversammlung gewählten Wahlausschussmitglieder abweichend
Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
Von den sechs zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates sollen jährlich zwei Mitglieder
auf drei Jahre bis zu der dann stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt
Antrag: Anfechtung von Beschlüssen
Antragsteller: Dr. Jens Buchta
einsorganen oder die Kandidatur dazu ist mit dem Amt im Wahlausschuss nicht vereinbar.
Scheidet ein Wahlausschussmitglied während der Amtszeit aus, rückt für die verbleibende
Amtszeit des ausgeschiedenen Wahlausschussmitgliedes jeweils der Kandidat auf, der bei der
Die Regelung in § 6.4 soll wie folgt geändert werden:
Stehen weniger Kandidaten zur Verfügung, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind, er-
6.4 Anfechtung von Beschlüssen
folgt keine Nachwahl, sofern damit keine Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrates eintritt.
Die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung kann
Stehen nicht mehr Kandidaten zur Verfügung, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind, gilt
Die Einberufung der Sitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden, auf Einladung von mindestens
wählten Wahlausschussmitglieder, drei Jahre für die beiden mit den nächst meisten Stimmen
von den Mitgliedern nur unter Beachtung der Rechts- und Verfahrensordnung gem. § 5 der
nur als gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht (absolute Mehrheit). An-
drei Aufsichtsratsmitgliedern oder durch Vorstandsbeschluss.
gewählten Wahlausschussmitglieder, zwei Jahre für die danach mit den nächst meisten Stimmen
Satzung schriftlich gegenüber dem Ehrenrat innerhalb eines Monats nach der Mitgliederver-
sonsten sind die Kandidaten gewählt, die die meisten der abgegebenen Stimmen auf sich
sammlung geltend gemacht werden. Ein in der Versammlung anwesendes Mitglied muss noch
vereinen (relative Mehrheit).
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von vorstehendem ersten Absatz vier Jahre nur für die beiden mit den meisten Stimmen ge-
gewählten Wahlausschussmitglieder und ein Jahr für die wiederum danach mit den nächst meiDie Vorstandsmitglieder haben auf Einladung des Aufsichtsrates an den Aufsichtsratssitzun-
sten Stimmen gewählten Wahlausschussmitglieder. Die in diesem Absatz festgelegte Über-
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MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Antrag: Neuregelung zur Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung
Antragsteller: Dr. Stephan Kleier
gangsregelung wird nach Durchführung der ersten Wahlen zum Wahlausschuss nach In-Kraft-
wirtschaftlich persönlich oder über nahe Angehörige oder verbundene Unternehmen begün-
Treten der Satzungsänderung aufgehoben. Die entsprechende Textpassage wird aus der Sat-
stigt oder verpflichtet wird. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, einem Mitarbeiter des Vereins
den Mittel. Sie ist jedoch an Richtlinien und Weisungen des Vorstandes gebunden und unter-
zung entfernt.
für einzelne Rechtsgeschäfte Vollmacht zu erteilen; die Vollmachtserteilung muss von min-
Der Wahlausschuss wählt jeweils bei der ersten Sitzung nach der Wahl neuer Wahlausschuss-
destens zwei Vorstandsmitgliedern schriftlich erfolgen. Die Vollmacht kann sich auch auf
Die Regelung in § 11 soll wie folgt geändert werden:
mitglieder mit einfacher Mehrheit der Stimmen aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Der
den Abschluss von Rechtsgeschäften erstrecken, soweit der einmalige oder jährliche Gegen-
§ 11 Auflösung des Vereins und Ausgliederung der Fußball-Lizenzspielerabteilung
Wahlausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die jedes Mitglied des Vereins einsehen
standswert nicht über € 100.000,- liegt. Sofern für ein Rechtsgeschäft nach § 7.5 ein Geneh-
Der Verein wird aufgelöst, wenn in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen außer-
Jede Abteilung wählt in einer Abteilungsversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bis zu der
kann. Die Geschäftsordnung kann durch den Wahlausschuss jederzeit durch Beschluss ge-
migungsvorbehalt besteht, bezieht sich dieser nicht auf die Bevollmächtigung, sondern auf
ordentlichen Mitgliederversammlung die Auflösung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebe-
dann stattfindenden Abteilungsversammlung einen Abteilungsvorstand, der aus
ändert werden.
den Abschluss des Rechtsgeschäfts durch den Bevollmächtigten. Eine Befreiung von diesen
nen Stimmen beschlossen wird.
-
dem Abteilungsleiter,
-
dem stellvertretenden Abteilungsleiter,
wirft sich den Ordnungen und der Satzung des Vereins. Sie arbeitet gemäß der Jugendordnung des Vereins.
Beschränkungen kann nur durch Beschluss des Aufsichtsrates herbeigeführt werden, und
10.1 Abteilungsversammlung
Begründung:
zwar für jeden Einzelfall. Die Befreiung von der Beschränkung ist vom Vorsitzenden des Auf-
Die Fußball-Lizenzspielerabteilung gehört zum Verein. Eine Ausgliederung der Fußball-Lizenz-
-
dem Sportwart,
Die Regelungen zum Wahlausschuss sollen umfassend geändert werden. Ausgangsüberle-
sichtsrates und einem weiteren Aufsichtsratsmitglied schriftlich dem Vorstand unter konkre-
spielerabteilung – gleich ob im Wege des Umwandlungsgesetzes oder einer Vielzahl von Ein-
-
und Beisitzern
gung ist die Einführung eines rollierenden Systems. Zum einen sollen dadurch die Wahlen
ter Bezeichnung des genehmigten Geschäftes mitzuteilen, ehe es abgeschlossen wird.
zelübertragungen – und sonstige Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, die die Lizenz-
besteht.
zum Wahlausschuss zeitlich gestrafft werden, da nicht immer der gesamte Wahlausschuss
spielerabteilung zum Gegenstand haben, bedürfen der Zustimmung einer besonderen, zu
neu zu wählen ist. Zum anderen soll dadurch sichergestellt werden, dass im Wahlausschuss
8.5 Aufgaben
diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Dreivier-
Die Anzahl der Beisitzer wird in der Abteilungsordnung festgelegt; diese kann auch festlegen,
stets Mitglieder vertreten sind, die bereits in der Vergangenheit das Amt ausgeübt haben
Der Vorstand entscheidet eigenverantwortlich über die ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen
tel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
dass der Abteilungsvorstand keine Beisitzer umfasst.
und über entsprechende Erfahrung mit dieser Tätigkeit verfügen.
und sonstigen Belange des Vereins, soweit diese Befugnisse nicht satzungsgemäß anderen
Die Abstimmung in den außerordentlichen Mitgliederversammlungen nach Absatz 1 und 2 er-
Der vonseiten der Jugendmitglieder gewählte Abteilungs-Jugendwart ist durch die Abteilungs-
folgen durch schriftliche Stimmabgabe.
versammlung zu bestätigen.
Im Fall der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen mit Zustimmung des Finanzam-
Die Abteilungsversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
tes an die Stadt Gelsenkirchen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Über den Versammlungsablauf ist Protokoll zu führen. Dem Vorstand ist eine Abschrift hier-
Ein hauptamtliches Vorstandsmitglied ist verantwortlich für die sportliche Leitung des Ver-
Zwecke zu verwenden hat, und zwar in erster Linie im Sinne des § 2 dieser Satzung; dies gilt
von zuzuleiten. Die Mitglieder des Abteilungsvorstandes müssen vom Vorstand bestätigt wer-
Durch die Einführung eines rollierenden Systems ist eine Übergangsregelung notwendig, die
eins, insbesondere für die Lizenzabteilung, die Fußballjugend- und die Fußballamateurabtei-
nicht, soweit die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen
den. Im Falle einer Ablehnung durch den Vorstand hat innerhalb von sechs Wochen eine Neu-
festlegt, in welchem Verfahren bei der erstmaligen Wahl zum Wahlausschuss nach In-Kraft-Tre-
lung. Ein weiteres hauptamtliches Vorstandsmitglied hat verantwortlich die kaufmännische
vor dem Auflösungsbeschluss einen anderen gemeinnützigen Verwendungszweck bestimmt.
wahl stattzufinden. Dieses Ergebnis ist endgültig.
ten der Satzungsänderung gewählt wird, um erstmals unterschiedlich lang dauernde Amtspe-
Leitung des Vereins wahrzunehmen und im Übrigen die Arbeit der Abteilungen zu koordinie-
Die Durchführung dieses Beschlusses ist abhängig von der Zustimmung des Finanzamtes.
rioden herzustellen. Zugleich ist die spätere Aufhebung dieser Übergangsregelung bereits vor-
ren. Es ist Mitglied im Sportbeirat. Werden weitere Vorstandsmitglieder berufen, so hat der
gegeben, um die Satzung später von der nicht mehr benötigten Übergangslösung zu befreien.
Aufsichtsrat deren Aufgaben in der Geschäftsordnung des Vorstandes festzulegen. Die Zu-
Die Änderung dieser Regelungen in § 11 bedarf einer Mehrheit von Dreiviertel der abgege-
Die im Rahmen des Vereins Fußballsport treibenden Jugendlichen und Amateure einerseits
Die innere Struktur soll sich der Wahlausschuss im Wesentlichen durch eine Geschäftsord-
ständigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder für die verschiedenen Geschäftsbereiche wird
benen Stimmen der Mitgliederversammlung.
sowie die Jungsenioren (Traditionsmannschaft) andererseits bilden je eine eigene Abteilung.
nung selbst vorgeben können. Um die Transparenz zu erhöhen soll die Geschäftsordnung für
durch den Aufsichtsrat festgelegt. Ein vom Aufsichtsrat bestimmtes Vorstandsmitglied ist
jedes Mitglied einsehbar sein.
Mitglied im Sportbeirat.
Begründung:
Abteilungsstruktur der Fußballsport treibenden Jugendlichen und Amateure wird durch den
Das Vorstandshandeln hat sich am Interesse des Vereins, dem Vereinszweck und den ge-
Um den von der Öffentlichkeit bisweilen geführten Diskussionen um eine Ausgliederung der
Vorstand festgelegt. Der Vorstand ist insbesondere zuständig für die Benennung des Abtei-
setzlichen Vorschriften auszurichten. Der Vorstand hat insbesondere entsprechend den ge-
Lizenzspielerabteilung zu begegnen, soll auch in der Satzung ein eindeutiges Bekenntnis zur
lungsleiters, der Mitglied im Sportbeirat ist. Der Abteilungsleiter, sein Stellvertreter und der
setzlichen Bestimmungen die Pflichten des Vereins sorgfältig zu erfüllen, wie die Buchhal-
Rechtsform des eingetragenen Vereins abgegeben werden. Es wird daher ausdrücklich fest-
Kassierer der Jugend und Amateure werden vom Vorstand bestimmt; für die Jungsenioren
tungs-, Bilanzierungs- und Steuervorschriften. Er erfüllt weiter die Arbeitgeberpflichten im
gelegt, dass jede Art der Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung zwingend eines entspre-
gelten die Regelungen gem. der Ziff. 10.1.
Sinn der arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen.
chenden Beschlusses der Mitglieder bedarf, der auf einer außerordentlichen, zu diesem
Vereinsorganen vorbehalten sind. Ihm obliegt die Darstellung des Vereins in der Öffentlichkeit.
Um ein solches rollierendes System einzuführen ist die Aufstockung von sieben auf acht Mitglieder und die Verlängerung der Amtszeit von drei auf vier Jahre sinnvoll, so dass dann jedes
Der 1. Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstandes und repräsentiert den Verein nach
Jahr für die Dauer von je vier Jahren zwei Wahlausschussmitglieder von der Mitgliederver-
außen.
sammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
Antrag: Vorstand
Antragsteller: Dr. Robin Lengelsen/ Dr. Jens Buchta
10.2 Fußballabteilungen
Für die „Traditionsmannschaft“ gelten die vorstehenden Regelungen unter Ziffer 10.1. Die
Zweck einberufenen Mitgliederversammlung gefasst werden muss.
Begründung:
Die Regelungen in den §§ 8.1, 8.4 und 8.5 sollen wie folgt geändert werden:
Die bisherige Satzungsregelung entspricht nicht mehr der Handhabung in der Praxis. Es hat
8.1 Zusammensetzung
sich gezeigt, dass die Benennung eines 1. Vorsitzenden keine Vorteile bringt, so dass zuletzt
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitglie-
auf eine Rangfolge unter den Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat verzichtet wor-
dern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die endgültige Zahl der Vorstandsmitglieder und
den ist. Die Änderung dient daher einer Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.
deren jeweilige Aufgabenbereiche innerhalb des Vorstandes. Es sind mindestens zwei, höch-
Die fußballtreibenden Jugendlichen des Vereins können Vorschläge für diese Position dem
Vorstand einreichen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
10.3 Haftungsausschluss
Der Verein haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitgliedern bei der Ausübung des
Antrag: Abteilungen
Antragsteller: Dr. Robin Lengelsen/ Dr. Jens Buchta
Sportes, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden. Dies gilt nicht, wenn die Schadensverursachung auf einer vor-
stens vier Vorstandsmitgliedern. zu bestellen. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Auf-
Das Ruhen der Mitgliedschaft der Vorstandsmitglieder soll aufgehoben werden. Es ist kein
sichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder und deren jeweiligen Aufgabenbereiche innerhalb
Grund ersichtlich, warum ein hauptamtliches Vorstandsmitglied nicht zugleich auch über eine
Die Regelung in § 10 soll wie folgt geändert werden:
des Vorstandes. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder müssen hauptamtlich tätig sein. Der
„echte“ Mitgliedschaftsstellung mit sämtlichen Rechten und Pflichten verfügen soll.
§10 Abteilungen
Aufsichtsrat entscheidet, wie viele weitere Mitglieder im Vorstand hauptamtlich tätig sein
Derzeit ist jedes Rechtsgeschäft von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern im Namen des
Zur Erfüllung seines Vereinszweckes unterhält der Verein Fachabteilungen. Über Gründung
Begründung:
sollen. Deren Mitgliedschaft ruht für die Dauer der hauptamtlichen Tätigkeit.
Vereins abzuschließen. Davon werden auch Rechtsgeschäfte mit geringstem wirtschaftli-
und Auflösung von Abteilungen beschließt der Vorstand. Auflösungsbeschlüsse bedürfen der
Die Abteilungsstruktur soll an die bereits heute bestehenden Strukturen (z.B. „Knappen-
chem Wert erfasst (z.B. die Anschaffung von Büromaterial). Diese Einschränkung ist nicht
Bestätigung durch den Aufsichtsrat.
schmiede“) angepasst werden. Durch die Abteilungsordnungen soll den Abteilungen mehr
sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner Organe, seiner Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen beruht.“
8.4 Vertretungsbefugnis des Vorstandes
zeitgemäß und führt im Rahmen der Organisation und Administration zu hohem Aufwand.
Im Außenverhältnis wird der Verein stets durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Die wech-
Der Vorstand soll daher die Möglichkeit erhalten, einem Mitarbeiter des Vereins für einzelne
Den Abteilungen obliegt die Durchführung des Übungs- und Wettkampfbetriebes. Der jewei-
drücklich das Recht, die Anzahl der Beisitzer im Abteilungsvorstand selbst festzulegen.
selseitige Bevollmächtigung ist ausgeschlossen. Urkunden und Verträge, aus denen sich für
Rechtsgeschäfte Vollmacht zu erteilen. Um die satzungsmäßigen Vorgaben zur Vertretung
lige Abteilungsleiter ist hierfür dem Vorstand des Vereins verantwortlich. Jede Abteilung soll
Die Ergänzung der Haftungsregelung in § 10.3 entspricht den Anforderungen der Rechtspre-
den Verein vermögensrechtliche bzw. finanzielle Verpflichtungen ergeben, sowie alle Ver-
durch den Vorstand nicht zu unterlaufen, muss die Vollmachtserteilung durch mindestens
sich eine Abteilungsordnung geben, in der insbesondere die Durchführung der Abteilungsver-
chung.
träge mit Lizenz- bzw. Vertragsspielern können nur schriftlich abgeschlossen werden und
zwei Vorstandsmitglieder ausgesprochen werden. Die Streichungen in § 8.5 sind Folgeände-
sammlung zu regeln ist. Die Abteilungsordnung bedarf der Genehmigung des Vorstandes.
müssen bei Vermeidung ihrer Rechtsunwirksamkeit von mindestens zwei Vorstandsmitglie-
rungen der in § 8.1 vorgeschlagenen Änderungen.
Die Abteilungen können kein eigenes Vermögen erwerben. Die Jugend der Fachabteilungen
60
Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
ist die Sportjugend des FC Schalke 04 e.V. Sie ist die Jugendabteilung des FC Schalke 04. Sie
dern unterzeichnet sein. Der Vorstand ist insgesamt von der Vertretung des Vereins ausgeschlossen, soweit durch ein Rechtsgeschäft eines der Vorstandsmitglieder rechtlich oder
Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit eingeräumt werden. So erhalten diese z.B. aus-
Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
führt und verwaltet sich eigenständig. Sie entscheidet über die Verwaltung der ihr zufließen-
61
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Antrag: Klarstellungen und Behebungen von Schreibfehlern
Antragsteller: Dr. Jens Buchta
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Mitgliederversammlung sein. Die Einladung der Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitglie-
Antrag: Rechts- und Verfahrensordnung
Antragsteller: Kornelia Toporzysek
derversammlung erfolgt mit einer Frist von drei Wochen. Für die Einladungsformalien gilt dieselbe Regelung wie für die ordentliche Mitgliederversammlung, jedoch mit der Maßgabe,
a.
a. Die Regelung in § 4.1 (1. Abs.) soll wie folg geändert werden:
dass Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nur solche sein
(4.4) Ende der Mitgliedschaft
(4.4) Ende der Mitgliedschaft
4.1 Erwerb der Mitgliedschaft
können, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Sofern auf einer außerordentlichen Mitglie-
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus dem
Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen
Mitglied kann jede natürliche und oder juristische Person werden sowie jede rechtsfähige
derversammlung Wahlen anstehen, beträgt die Vorschlagsfrist zwei Wochen. Anträge müs-
Verein kann nur nach mindestens zweijähriger Mitgliedschaft und nur mit dreimonati-
a) bei Rückstand in der Zahlung der Vereinsbeiträge von mehr als drei Monaten oder
Personenvereinigung sein. Juristische Personen und rechtsfähige Personenvereinigun-
sen spätestens eine Woche vor der Versammlung auf der Geschäftsstelle eingegangen sein.“
ger Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Er kann durch eingeschrie-
Nichterfüllung sonstiger Verpflichtungen gegenüber dem Verein,
benen Brief oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle erklärt werden.
b) bei grob unsportlichem Verhalten,
gen können ausschließlich förderndes Mitglied sein.“
Satzung alt
Begründung:
a.
Satzung neu
c) bei einem schweren Verstoß gegen die Vereinssatzung,
Begründung:
Es soll ausdrücklich klargestellt werden, dass nur die Angelegenheiten für die Einberufung
Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle in seiner Verwahrung befindli-
d) bei - auch im Sinne der Wertungen des Leitbildes - grob vereinsschädigendem oder
Da in § 4 Nr. 5 auch Personengesellschaften genannt werden und es sich bei diesen um rechts-
einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ausscheiden, die auf der letzten ordentli-
chen, dem Verein gehörenden Gegenstände, Urkunden oder Schriftstücke unverzüg-
unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins, insbesondere bei Kund-
fähige Personenvereinigungen, nicht aber um juristische Personen handelt, ist es folgerichtig,
chen Mitgliederversammlung behandelt worden sind.
lich an die Vereinsgeschäftsstelle herauszugeben.
gabe rassistischer oder ausländerfeindlicher Gesinnung.
f. Die Regelung in § 6.3.1 (Abs.1) soll wie folgt geändert werden:
Der Ausschluss aus dem Verein kann u. a. erfolgen
(4.5) Sanktionen
rechtsfähige Personenvereinigungen auch in §. 4.1 als mögliche Mitglieder zu erwähnen.
Verstößt ein Mitglied gegen die Vereinssatzung, fügt dem Verein oder dem Ansehen
b. Die Regelung in § 4.6 soll wie folgt geändert werden:
Jedes Vereinsamt beginnt mit der Annahme der Wahl. Es endet mit dem Erlöschen der Mit-
4.6 Ehrenpräsidium
gliedschaft, Tod, Abberufung, Rücktritt oder Annahme der Wahl durch den neu gewählten
- bei schwerem Verstoß gegen die Vereinssatzung,
innerhalb oder außerhalb des Vereins unsportlich oder unehrenhaft, kann der Verein
Mitglieder, die dem Verein 20 Jahre lang ununterbrochen angehören und 10 Jahre Mitglied
Amtsträger. Jedes Vereinsamt setzt die Mitgliedschaft voraus. Wiederwahl ist zu jedem Ver-
- bei grob unsportlichem Verhalten,
gegen das Mitglied folgende Sanktionen verhängen:
eines Vereinsorgans gewesen sind und die sich in besonderer Weise um den Verein verdient
einsamt möglich. Eine Kandidatur eines Amtsträgers für ein anderes Vereinsamt ist nur nach
- bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins, insbesondere
a) Verwarnung
gemacht haben, können auf Vorschlag eines Organs auf der Mitgliederversammlung gemäß
vorheriger Niederlegung des bisherigen Vereinsamtes möglich. Erfolgt die Kandidatur auf-
den Vorschriften von § 6.3.2 in das Ehrenpräsidium berufen werden. Eine solche Berufung ist
grund des Vorschlages eines Organs, dem der Vorgeschlagene angehört, darf der vorge-
nur durch Beschluss des Ehrenrates widerruflich. Das Ehrenpräsidium darf aus nicht mehr als
schlagene Amtsträger an dem Vorschlag zu seiner Benennung für ein anderes Vereinsamt
11 Mitgliedern bestehen. Es kann aus seiner Mitte einen Vorsitzenden wählen. Hat die Mit-
nicht mitwirken.“
- bei anderem vereinsschädigenden Verhalten.
Begründung:
Die übrigen Einzelheiten regelt die Rechts- und Verfahrensordnung,
Zuständig für den Ausschluss und die Verhängung von Sanktionen ist der Vorstand, so-
Die beiden vorhandenen Rechtsschreibversehen sollen behoben werden.
die gem. § 5 Bestandteil dieser Satzung ist.
weit in der Satzung nichts anderes geregelt ist. Dieser entscheidet über den Ausschluss
des Vereins durch sein Verhalten Schaden zu oder verhält sich in vorgenanntem Sinne
durch Kundgabe rassistischer oder ausländerfeindlicher Gesinnung,
- bei Rückstand in der Zahlung der Vereinsbeiträge von mehr als drei Monaten oder
Nichterfüllung sonstiger Verpflichtungen gegenüber dem Verein,
c) Ordnungsgelder bis zu 150,00 €
d) Ausschluss von der Benutzung von Vereinseinrichtungen
e) Enthebung aus Vereinsämtern auf Zeit und Dauer
(4.6) Zuständigkeit
gliederversammlung einen Ehrenpräsidenten ernannt, ist dieser zugleich Vorsitzender des
Ehrenpräsidiums.“
b) Verweis
Begründung:
und die Verhängung von Sanktionen nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Ausschluss
Da sich das Amt im Ehrenpräsidium mit der Innehabung anderer Vereinsämter ausschließt,
g. Die Regelung in § 6.3.1 (Abs. 2) soll wie folgt geändert werden:
beziehungsweise die Sanktion werden mit Bekanntgabe wirksam. Gegen die Entschei-
sollte eine entsprechende Klarstellung erfolgen.
Mitglieder von Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen anderer Vereine oder
dungen des Vorstands ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig. Alles Weitere re-
Tochtergesellschaften der Lizenzligen oder eines Muttervereins dürfen keine Funktionen in Or-
gelt die Rechts- und Verfahrensordnung in § 5 der Satzung.
c. Die Regelung in § 5.2.3 (Abs. 3) soll wie folgt geändert werden:
ganen des Vereins übernehmen. Mitarbeiter oder Mitglieder von Organen von Unternehmen,
Auf übereinstimmenden Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat, der innerhalb von vier Wo-
die zu mehreren Vereinen oder Tochtergesellschaften der Lizenzligen bzw. Muttervereinen
b.
b.
oder mit diesen Vereinen oder Gesellschaften verbundenen Unternehmen in wirtschaftlich
(5.1) Rechts- und Verfahrensordnung/Ehrenrat
(5.1) Rechts- und Verfahrensordnung
erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im Bereich der Vermarktung, einschließlich
Streitigkeiten innerhalb des Vereins, insbesondere unter Vereinsmitgliedern sowie zwi-
Streitigkeiten vereinsrechtlicher Art, d.h. Streitigkeiten unter Vereinsmitgliedern sowie
schen Mitgliedern und dem Verein, sollen vereinsintern geregelt und ggf. geahndet wer-
zwischen Mitgliedern und dem Verein, sollen vereinsintern geregelt werden. Dies betrifft
den. Dies betrifft insbesondere alle Formen von unsportlichem Verhalten, Verstöße
sowohl Streitigkeiten aus Anlass des Ausschlusses von Mitgliedern und der Verhän-
gegen die Vereinssatzung oder die Anfechtung von Entscheidungen des Vorstandes,
gung von Sanktionen gegen Mitglieder durch den Vorstand als auch Streitigkeiten, mit
Aufsichtsrates oder der Mitgliederversammlung, wobei die Wertungen des Leitbildes zu
denen der Ehrenrat auf Antrag oder von sich aus befasst ist. Der ordentliche Rechts-
berücksichtigen sind. Der ordentliche Rechtsweg (z.B. Klage vor einem Zivil- oder Ar-
weg darf in diesen Fällen erst beschritten werden, nachdem der in dieser Satzung ge-
Begründung:
beitsgericht, Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, Privatklage) darf
regelte vereinsinternen Rechtsbehelf ausgeschöpft worden ist.
Zum einen sollen die Rechtschreibversehen behoben werden. Zum anderen soll durch die Än-
nur beschritten werden, wenn die beabsichtigte Einleitung eines gerichtlichen Verfah-
Die gegen Entscheidungen des Vorstands nach § 4.4 und § 4.5 der Satzung zulässige
d. Die Regelung in § 6.1 (Abs. 4 S. 1) soll wie folgt geändert werden:
derung klargestellt werden, dass eine Mitgliedschaft in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Ver-
rens dem Ehrenrat schriftlich zehn Tage vorher mitgeteilt wird, und der Ehrenrat eine
Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens bis zum 7. Januar eines Kalender-
tretungsorganen eines anderen Bundesliga-Vereins mit einer Mitgliedschaft in einem Organ des
vereinsinterne Beilegung und Beendigung der Streitigkeit für unmöglich erklärt hat.
ab Zugang der Entscheidung beim Vorstand einzulegen. Erachtet der Vorstand die Be-
jahres schriftlich, persönlich unterschrieben und begründet dem Vorstand zugegangen sein;
FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. – mit Ausnahme der Mitgliederversammlung – unvereinbar
Ahndungen und Entscheidungen werden durch den Vorstand ausgeübt, insbesondere
schwerde für begründet, so hat er abzuhelfen. Andernfalls hat der Vorstand die Sache
ist. Die bisherige Formulierung („…des Bewerbers …“) ist irritierend und missverständlich.
Entscheidungen über den Vereinsausschluss gem. § 4 Abs. 4 der Vereinssatzung. Gegen
unverzüglich dem Ehrenrat zur Entscheidung zuzuleiten. Die Entscheidungen des Ehren-
die Entscheidung des Vorstands ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, die in-
rates sind endgültig.
chen nach Bekanntgabe der Entscheidung zu treffen ist, kann jede Ehrenratsentscheidung der
nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung zur Überprüfung und Neubescheidung
vorgelegt werden. Bis zur Aufhebung durch die Mitgliederversammlung behält die Entscheidung ihre Wirkungen. Im Übrigen sind die Entscheidungen des Ehrenrates endgültig.“
des Sponsorings, oder des Spielbetriebes stehen, dürfen nicht Mitglied in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen des Bewerbers Vereins sein, wobei Konzerne und die ihnen
angehörenden Unternehmen als ein Unternehmen gelten.“
Begründung:
Es geht ausschließlich um die Behebung eines Rechtschreibversehens.
eine Einreichung per E-Mail ist nicht ausreichend.“
Begründung:
h. Die Regelung in § 9 (Abs. 4) soll wie folgt geändert werden:
Die Schreibweise des Wortes E-Mail soll an die in Deutschland übliche Schreibweise ange-
„Der Sportbeirat wird grundsätzlich durch dessen Aufsichtsratsmitglied einberufen und gelei-
passt werden.
tet. Er tagt mindestens zweimal im Jahr. Die Sitzungsniederschriften sind unverzüglich dem
nerhalb von zehn Tagen nach der Bekanntgabe einzulegen ist. Erachtet der Vorstand die
Beschwerde für begründet, so hat er abzuhelfen. Andernfalls ist die Sache unverzüglich
dem Ehrenrat zuzuleiten. Über Strafmaß und Strafart entscheidet der Vorstand bzw.
Vorsitzenden des Aufsichtsrates zuzuleiten. Der Sportbeirat wählt aus den Abteilungsmitglie-
der Ehrenrat nach pflichtgemäßem Ermessen.
Folgende Strafen und Maßnahmen sind zulässig:
e. Die Regelung in § 6.2 soll wie folgt geändert werden:
dern ein Mitglied des Aufsichtsrates. Bei dieser Wahl haben der Vorstand und der Aufsichts-
a) Verwarnung,
6.2 Außerordentliche Mitgliederversammlung
rat kein Stimmrecht. Die Amtsperiode beträgt drei Jahre. Eine Abberufung kann nur einstim-
b) Verweis,
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Aufsichtsrat einberufen
mig erfolgen, wobei für die Abberufung dieselben Modalitäten gelten wie bei der Wahl.“
c) Ordnungsgelder bis zu 150,00 €
werden.
d) Enthebung aus Vereinsämtern auf Zeit und Dauer
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand unverzüglich einberufen
Begründung:
e) Ausschluss auf Zeit und Dauer
werden, wenn mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies
Durch die Satzungsänderung soll die Satzung den gegebenen Verhältnissen angepasst werden.
Daneben kann der Ehrenrat andere, sachdienliche Maßnahmen nach pflichtgemäßem
Ermessen anordnen, insbesondere die Neufassung von Beschlüssen durch die Vereins-
schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und derselben Sache beantragen. Angelegenheiten, die in der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt und durch Beschlüsse
verabschiedet worden sind, können nicht Anlass zur Einberufung einer außerordentlichen
62
Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
organe anordnen, soweit er deren Rechtswidrigkeit feststellt.
Die Erteilung zusätzlicher Auflagen ist zulässig.
63
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
c.
c.
denen der Ehrenrat von sich aus tätig wird, kann auch bei Nichterscheinen eines Be-
mit einer Frist von mindestens 1 Woche zu laden. Erscheinen ein Betroffener und/oder
(5.2.2) Aufgaben
(5.2.2) Aufgaben
troffenen verhandelt werden. In diesem Fall ist ihm der Gang der Verhandlung mitzu-
sein schriftlich bevollmächtigter Rechtsbeistand trotz Ladung ohne genügende Ent-
Die Aufgaben des Ehrenrates ergeben sich aus der vorstehenden Rechts- und Verfah-
Die Aufgaben des Ehrenrates ergeben sich aus der vorstehenden Rechts- und Verfah-
teilen und Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Der Ehrenrat kann
schuldigung nicht, kann in Abwesenheit des Betroffenen verhandelt werden. In diesem
rensordnung sowie den nachfolgenden Satzungsbestimmungen.
rensordnung sowie den nachfolgenden Satzungsbestimmungen.
14 Tage nach Einräumung der Stellungnahmemöglichkeit nach pflichtgemäßem Ermes-
Fall ist dem Betroffenen der Gang der Verhandlung mitzuteilen und ihm Gelegenheit
Bei der Behandlung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern
a) Dem Ehrenrat obliegt die Überprüfung von Vereinsausschlüssen gemäß § 4.4 und
sen im schriftlichen Verfahren entscheiden oder eine erneute mündliche Verhandlung
zur schriftlichen Stellungnahme mit einer Frist von mindestens 2 Wochen zu geben.
und dem Verein oder Vereinsorganen wird der Ehrenrat nur auf Antrag eines Betroffe-
Sanktionen gemäß § 4.5 der Satzung sowie die Behandlung von Streitigkeiten zwischen
anberaumen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist beziehungsweise nach Eingang der Stellungnahme
nen oder eines Vereinsorgans tätig. Dazu zählen auch die Anfechtung und die Geltend-
Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und dem Verein beziehungsweise seinen Orga-
Alle Entscheidungen des Ehrenrates ergehen schriftlich unter Angabe der Gründe. Die
entscheidet der Ehrenrat nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob im schriftlichen
machung der Unwirksamkeit von Beschlüssen der Vereinsorgane durch Mitglieder.
nen sowie von sonstigen vereinsinternen Streitigkeiten wie zum Beispiel solchen aus An-
Entscheidung ist dem Betroffenen durch Einschreiben bekanntzugeben.
Verfahren entschieden werden kann oder eine mündliche Verhandlung geboten ist. Er-
Der Ehrenrat wird von sich aus tätig, wenn ihm grob unsportliches oder vereinsschädi-
lass der Anfechtung von Beschlüssen der Vereinsorgane durch Mitglieder. Bei der Wahr-
Wird der Ehrenrat auf Beschwerde eines Betroffenen gegen einen Vorstandsbeschluss
gibt die Prüfung durch den Ehrenrat, dass nicht ohne mündliche Verhandlung entschie-
gendes Verhalten von Mitgliedern oder Organmitgliedern oder rechtswidriges bzw. sat-
nehmung der vorgenannten Aufgaben wird der Ehrenrat nur auf Antrag des Betroffenen
tätig, darf die Entscheidung nicht zum Nachteil des Betroffenen vom Vorstandsbe-
den werden soll, ist eine erneute mündliche Verhandlung anzuberaumen.
zungs- oder leitbildwidriges Handeln von Vereinsorganen bekannt wird, wobei die Wer-
oder eines Vereinsorgans tätig.
schluss abweichen.
Der Ehrenrat hat bei seinen Entscheidungen über Beschwerden eines Betroffenen das
tungen des Leitbildes zu berücksichtigen sind. Entscheidungen, die der Ehrenrat nicht
b) Der Ehrenrat kann darüber hinaus von sich aus tätig werden, wenn ihm grob un-
Der Ehrenrat kann vor der Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme durch den Be-
Verschlechterungsverbot zu beachten, d.h. die Entscheidung des Ehrenrates darf nicht
auf Antrag, sondern aufgrund eigenen Tätigwerdens fällt, können nur nach vorheriger An-
sportliches oder vereinsschädigendes Verhalten von Mitgliedern oder Organmitglie-
troffenen vorläufige Maßnahmen beschließen, insbesondere bei Verstoß gegen § 6.3.1
zum Nachteil des Betroffenen von dem Vorstandsbeschluss abweichen.
hörung der Beteiligten und des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates getroffen werden.
dern oder rechtswidriges, satzungswidriges oder leitbildwidriges Verhalten von Vereins-
das Ruhen des Vereinsamtes bis zum Abschluss des Ehrenratsverfahrens anordnen.
Der Ehrenrat kann innerhalb seiner Zuständigkeit vorläufige Maßnahmen beschließen,
organen oder Mitgliedern von Vereinsorganen bekannt wird. Darüber, ob er ein Verfah-
insbesondere bei Verstoß gegen § 6.3.1 das Ruhen des Vereinsamtes bis zum Abschluss
ren gegen den Betroffenen einleitet, entscheidet der Ehrenrat nach pflichtgemäßem
des Ehrenratsverfahrens anordnen.
Ermessen unter Berücksichtigung der Wertungen des Leitbildes. Der Ehrenrat kann
Sanktionen nach § 4.4 und § 4.5 der Satzung verhängen. Entscheidungen, die der Ehrenrat fällt, ohne dass zuvor ein entsprechender Antrag gestellt worden ist, können nur
nach vorheriger Anhörung des Betroffenen sowie des Vorstandes und des Aufsichtsra-
Sollte der Antrag die entsprechende Mehrheit auf der Mitgliederversammlung bekommen,
Der Ehrenrat kann - wie bisher auch - sowohl auf Antrag des Betroffenen oder eines Vereins-
tes getroffen werden.
müssten folgende bestehende §§ wie folgt umbenannt werden:
organs als auch von sich aus tätig werden. Neu ist, dass der Ehrenrat über seine bisherigen
c) Der Ehrenrat hat außerdem die Aufgabe einer vereinsinternen Schlichtungsstelle. Er
4.5 Ehrenordnung -> 4.7 Ehrenordnung
Zuständigkeiten und Aufgaben hinaus als außergerichtliche Schlichtungsstelle angerufen wer-
kann in dieser Funktion sowohl von Mitgliedern einschließlich der Mitglieder von Orga-
4.6 Ehrenpräsidium -> 4.8 Ehrenpräsidium
den kann. Damit wäre eine Aufwertung des Ehrenrates verbunden und würde eine Möglichkeit
nen des Vereins als auch von Mitgliedern der Fanorganisationen angerufen werden, um
geschaffen, den Ehrenrat mit nicht vereinsrechtlichen Streitigkeiten befassen zu können, was
bei vereinsbezogenen Streitigkeiten, die nicht schon unter die vorgenannten zustän-
Begründung zu a.:
nach der Grundkonzeption der Satzung (Vorrang der vereinsinternen Regelung) ein berechtig-
digkeitsbegründenden Bestimmungen fallen, eine Einigung zu vermitteln. Der Ehrenrat
Der Satzungsänderungsantrag dient der klareren und strukturierteren Darstellung der Regelun-
tes Anliegen ist.
wird insoweit nur auf Antrag einer Partei der Streitigkeit und auch in diesem Fall nur
gen in der Satzung, welche die Mitgliedschaft betreffen. Die Satzung würde an Klarheit gewin-
Diese Anträge entsprechen im Hinblick auf die Verfahrensvorschriften inhaltlich weitgehend
dann tätig, wenn die andere Partei der Streitigkeit mit der Durchführung eines Schlich-
nen, wenn die Regelungen zu den möglichen Sanktionen in § 4 der Satzung zusammengefasst
den entsprechenden Vorschlägen des gemeinsamen Antrags der Satzungskommission, der
tungsversuchs durch den Ehrenrat ihr Einverständnis erklärt. Findet ein erfolgreiches
würden. Dort sind Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt. Hierzu gehören die „Vereins-
vom Aufsichtsrat für die letztjährige Mitgliederversammlung zugelassen wurde. Auf deren Be-
Schlichtungsverfahren statt, so ist der Schlichterspruch des Ehrenrates endgültig und
strafen“, da sie die Mitgliedschaft betreffen, d.h. das Thema käme an die systematisch richtige
gründung wird zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen Bezug genommen.
verbindlich. Führt das Schlichtungsverfahren nicht zu einer Einigung der Parteien und
Stelle der Satzung. Ein weiterer Vorteil der beantragten Änderung wäre, dass die Regelung in
einer Beilegung der Streitigkeit, erklärt der Ehrenrat die Schlichtung für gescheitert.
(5.1) deutlich kürzer werden könnte und dadurch auch an Verständlichkeit gewinnen würde.
d.
d.
Begründung zu b. bis d.:
(5.2.3) Entscheidungen
(5.2.3) Entscheidungen
Die den Ehrenrat betreffenden Anträge beinhalten - unter Beibehaltung der Grundkonzeption
Alle Entscheidungen des Ehrenrates sind den Betroffenen und dem Vorstand schriftlich
Die Entscheidungen des Ehrenrates sind dem Betroffenen und dem Vorstand schriftlich
der Satzung - einerseits Klarstellungen in Bezug auf das Verfahren bei vereinsinternen Sank-
mitzuteilen.
unter Angabe der Gründe durch Einschreiben bekanntzugeben. Kostenentscheidungen
tionen und andererseits die Streichung überflüssiger, weil rechtlich irrelevanter Passagen.
Die Entscheidungen sind vom Vorstand zu vollziehen.
sind nicht zu treffen. Die Verfahrenskosten werden vom Verein getragen. Die Betroffe-
Für den Ausspruch von Vereinsstrafen bis hin zum Ausschluss eines Mitglieds auf Zeit und auf
Auf übereinstimmenden Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat, der innerhalb von
nen tragen ihre eigenen Kosten einschließlich etwaiger Rechtsbeistandskosten.
Dauer ist der Vorstand zuständig. Gegen eine vom Vorstand ausgesprochene Sanktion kann
vier Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung zu treffen ist, kann jede Ehrenrats-
Der Vollzug der Entscheidungen des Ehrenrates obliegt dem Vorstand.
innerhalb einer gegenüber der jetzigen Fassung geringfügig verlängerten Frist der Rechtsbe-
entscheidung der nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung zur Überprü-
helf der Beschwerde eingelegt werden. In diesem Fall wird der Ehrenrat als vereinsinternes Be-
fung und Neubescheidung vorgelegt werden. Bis zur Aufhebung durch die Mitglieder-
schwerdegericht tätig, das vor Erhebung einer Klage gegen die verhängte Vereinsstrafe vor
versammlung behält die Entscheidung ihre Wirkung.
einem staatlichen Gericht anzurufen ist. Weitere Schritte kann und muss das Mitglied nicht un-
Im Übrigen sind die Entscheidungen des Ehrenrates endgültig.
ternehmen, wenn es die Entscheidung des Ehrenrates nicht akzeptieren, sondern gerichtlich
Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
überprüfen lassen will. Die bisherige Fassung kann aus Rechtsgründen eine Anrufung staatli-
64
e.
e.
cher Gerichte nicht verhindern. Sie stiftet in Bezug auf den Zugang zu staatlichen Gerichten
(5.2.4) Verfahren
(5.2.4) Verfahren
womöglich sogar Verwirrung. Zum einen ist unklar, welche echten Rechtsbehelfe es überhaupt
Entscheidungen ergehen aufgrund mündlicher Verhandlung. Der Vorsitzende des Ehren-
Der Ehrenrat entscheidet grundsätzlich aufgrund mündlicher Verhandlung, in welcher
gibt. Zum anderen könnte der Eindruck erweckt werden, es seien die in der jetzigen Fassung
rates kann anordnen, dass ein schriftliches Verfahren stattfindet, soweit kein Betroffe-
sich der Betroffene von einem schriftlich bevollmächtigten Rechtsbeistand begleiten
erwähnten Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor ein staatliches Gericht um Rechtsschutz er-
ner widerspricht.
oder vertreten lassen kann. Der Vorsitzende des Ehrenrates kann, wenn dem innerhalb
sucht werden kann. In Bezug auf die namentlich genannten Verfahren wie Klage vor dem Ar-
Den Betroffenen ist auf jeden Fall Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
einer hierfür zu setzenden Frist von keiner Seite widersprochen wird, anordnen, dass
beitsgericht etc. scheidet eine Verweisung auf ein Vereinsorgan wie den Ehrenrat jedoch von
Der Vorsitzende des Ehrenrates hat die Betroffenen, etwaige Zeugen oder Sachverstän-
ein schriftliches Verfahren stattfindet.
vorneherein aus. Dessen Zuständigkeit besteht, soweit hier von Interesse, grundsätzlich nur
dige durch eingeschriebenen Brief unter Angaben des Verfahrensgegenstandes zu
Bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung hat der Vorsitzende des Ehrenrates die
in Bezug auf vereinsrechtliche Streitigkeiten. Da vereinsinterne Rechtebehelfe zunächst aus-
laden. Erscheint ein Betroffener trotz Ladung nicht, gilt eine von ihm gegen eine Vor-
Betroffenen sowie etwaige Zeugen und Sachverständige durch eingeschriebenen Brief
zuschöpfen sind, macht es Sinn, die Regelungen klarer zu fassen.
standsentscheidung erhobene Beschwerde als zurückgenommen. In Verfahren, in
unter Angabe des Verfahrensgegenstandes sowie von Zeit und Ort der Verhandlung
65
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Folgende Satzungsänderungsanträge hat der Aufsichtsrat entsprechend § 6.1 der Vereinssatzung nicht zur Tagesordnung zugelassen:
Antrag: Zusammensetzung und Wahlen zum Aufsichtsrat
Antragsteller: Michael Eckl
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Scheiden von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder vorzeitig aus ihrem
§ 7.5 der Satzung). Derartige Unsicherheiten müssen daher durch eine klare Satzungsgestal-
teilungsleiter oder von seinem Vertreter abgegeben wird. Vorstand und Aufsichtsrat haben je
Amt, so rückt der bei der letzten vorangegangenen Wahl stimmenhöchste Kandidat bis zur näch-
tung unbedingt vermieden werden. Vorliegend würden durch die Formulierung des vorgeschla-
eine Stimme, die von dem Organvertreter abgegeben wird.
sten ordentlichen Mitgliederversammlung nach. Dort erfolgt die Nachwahl für die restliche Amts-
genen Satzungstextes solche Unsicherheiten aber gerade entstehen.
Der Sportbeirat berät den Vorstand bei der Gestaltung des Jugend- und Amateursportbetriebes des Vereins. Darüber hinaus leiten die Mitglieder des Sportbeirates den Sportbetrieb in
dauer des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.
Der Aufsichtsrat hat weiter berücksichtigt, dass sich die Abteilungen zu diesem Vorschlag ab-
ihren Abteilungen. Der Sportbeirat oder einzelne seiner Mitglieder können vom Vorstand zur
Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche Mitglieder bestimmen. Deren Bestellung erfolgt je-
lehnend geäußert haben. Die Abteilungen möchten gerne an dem bisherigen Verfahren fest-
Beratung und zur Durchführung von weitergehenden Angelegenheiten hinzugezogen werden,
Die ordentliche Mitgliederversammlung möge beschließen:
weils für zwei Jahre und ist jederzeit widerruflich. Bei Bestellung und Abberufung gilt die Mehr-
halten, da sich dieses Verfahren in der Vergangenheit aus ihrer Sicht bewährt hat. Dieser
wobei die Verantwortlichkeit des Vorstandes unberührt bleibt.
In die Satzung des Vereins wird § 6.3.1.1 und § 7.1 wie folgt neu gefasst:
heit der abgegebenen Stimmen. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch den Wahlaus-
Aspekt hat auch für den Aufsichtsrat eine erhebliche Bedeutung, da der FC Schalke 04 nicht
6.3.1.1 Wahlen zum Aufsichtsrat
schuss. Diese Mitglieder des Aufsichtsrates sind erst nach drei Monaten Zugehörigkeit zum Gre-
nur aus Profisport besteht. Nach § 2 der Satzung ist die Förderung von Fußball, Basketball,
Der Sportbeirat wird grundsätzlich durch dessen das vom Aufsichtsrat entsendete Aufsichts-
Stimmberechtigte Mitglieder können Kandidaten für die in der Mitgliederversammlung zu wäh-
mium stimmberechtigt. Die Aufsichtsräte dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis zum Verein
Handball, Leichtathletik und Tischtennis die ureigenste Aufgabe des Vereins. Den Amateurab-
ratsmitglied einberufen und geleitet. Er tagt mindestens zweimal im Jahr. Die Sitzungsnieder-
lenden Aufsichtsratsmitglieder schriftlich dem Vorstand vorschlagen. Der Vorschlag für einen
stehen oder auf anderer Basis entgeltlich für ihn tätig sein, weder unmittelbar noch mittelbar.
teilungen kommt daher ein besonderes Gewicht zu, sodass der Aufsichtsrat sich bei seiner Ab-
schriften sind unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates zuzuleiten.
Kandidaten muss mindestens von drei stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich erfolgen und
lehnungsentscheidung auch von den durch die Amateurabteilungen geäußerten Interessen
kann nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen eingereicht wer-
Begründung:
den. Der Vorschlag ist mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung einzurei-
„Der Name unseres Vereins ist und bleibt Fußball-Club Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Er ist und
chen. Später eingehende Vorschläge bleiben unberücksichtigt. Der von der Mitgliederver-
bleibt ein Verein im Sinne des deutschen Vereinsrechts.“ – so heißt es in unserem Leitbild. Ein
Soweit der Antrag auch darauf ausgerichtet ist, das dem SFCV zustehende Recht auf Entsen-
drei Jahre. Eine Abberufung kann nur einstimmig erfolgen, wobei für die Abberufung diesel-
sammlung zu wählende Kandidat muss dem Verein zum Ende der Vorschlagsfrist mindestens
Verein unterscheidet sich in einer Hinsicht wesentlich von anderen Gesellschaftsformen: Er ist
dung eines Aufsichtsratsmitgliedes dahingehend abzuändern, dass künftig die Mitgliederver-
ben Modalitäten gelten wie bei der Wahl.
ein Jahr lang ununterbrochen angehören.
immer demokratisch.
sammlung des SFCV die Entsendung aussprechen soll, hält der Aufsichtsrat auch diese Regelung nicht für zweckdienlich. Schließlich sollte es dem SFCV selbst überlassen bleiben, wie er
Antrag 2:
Aufsichtsratsvertreter der aktiven Mitglieder müssen zusätzlich seit mindestens einem Jahr
Auch wenn durch die Regelung in § 7.1 unserer Satzung die Möglichkeit besteht, zusätzliche
das Entsendeverfahren in seiner Satzung regelt. Eine Vorgabe durch den FC Schalke 04, wel-
Hiermit stellen wir den folgenden Antrag auf Satzungsänderung, der den § 7.1 betrifft. Die
aktives Vereinsmitglied sein.
Interessen und Kompetenzen in den Aufsichtsrat zu kooptieren, sollte grundsätzlich jedes Mit-
ches Organ des SFCV die Entsendung auszusprechen hat, wird nicht für sachdienlich gehal-
Änderungen sind rot markiert.
glied des Aufsichtsrates durch eine demokratische Wahl legitimiert sein. Gegen dieses Prin-
ten, da sich der FC Schalke 04 damit in die internen Belange des SFCV einmischen würde.
7.1 Zusammensetzung
hat leiten lassen.
Der Sportbeirat wählt aus den Abteilungsmitgliedern ein Mitglied des Aufsichtsrates. Bei dieser Wahl haben der Vorstand und der Aufsichtsrat kein Stimmrecht. Die Amtsperiode beträgt
Der Vorstand hat die Vorschläge innerhalb einer Woche nach Ablauf der Vorschlagsfrist dem
zip wird in § 9 der Satzung verstoßen. Der Repräsentant der „kleineren“ Abteilungen auf
Wahlausschuss zu übergeben. Dieser entscheidet abschließend nach pflichtgemäßem Ermes-
Schalke wird von den Abteilungsleitern ernannt, er wird nicht von den Mitgliedern gewählt.
sen über die Zulassung der Kandidaten. Dazu sollen die Kandidaten vorab persönlich angehört
Ich glaube, dass auch die Mitglieder der Tischtennis-, Basketball- und Leichtathletikabteilung
werden. Die Entscheidungen des Wahlausschusses sind nicht zu begründen und unanfechtbar.
die Möglichkeit haben sollten, ihre Interessen durch gesonderte Wahl mitzubestimmen.
Antrag: Zusammensetzung Aufsichtsrat
Antragsteller: Roman Kolbe/ Dr. Robin Lengelsen
tieren. Der Wahlausschuss soll mehr Kandidaten zulassen, als Aufsichtsratsämter zu besetzen
Der Aufsichtsrat hat diesen Antrag nicht zugelassen und bittet die Mitglieder, diesem
Antrag 1
Aufsichtsratsmitglied. Der Aufsichtsrat bestimmt aus seiner Mitte ein Mitglied, das die Be-
sind, höchstens aber die doppelte Zahl. Der Wahlausschuss muss im Rahmen seiner Entschei-
Votum zu folgen.
Hiermit stellen wir den folgenden Antrag auf Satzungsänderung, der die § 7.1 und § 9 betrifft.
lange der Fans im Aufsichtsrat vertritt.
Der Aufsichtsrat besteht aus maximal elf Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zu Vorstand und Aufsichtsrat schließen sich gegenseitig aus. Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Jahr sind zwei Aufsichtsratsmitglieder neu von der Mitgliederversammlung zu wählen. Ein Aufsichtsratsmitglied wird durch den Sportbeirat bestimmt. Der Schalker Fan-Club-Dachverband entsendet durch seinen Vorstand ein
Die Entscheidung soll sich alleine an der Eignung der Kandidaten zum Aufsichtsratsamt orien-
Die Änderungen sind rot markiert.
dungen jeweils ein Mitglied vom Vorstand und Ehrenrat anhören.
Begründung:
7.1 Zusammensetzung Aufsichtsrat
Von den sechs zu wählenden ordentlichen Mitgliedern des Aufsichtsrates sollen jährlich zwei
Ein wichtiger Hinweis vorab: Im rot markierten Absatz unter 7.1 Zusammensetzung hat der An-
Der Aufsichtsrat besteht aus maximal elf Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zu Vorstand und Auf-
derversammlung. Scheiden von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder
Mitglieder auf drei Jahre gewählt werden. Jedes Mitglied hat beim Wahlvorgang so viele Stim-
tragsteller den Text der aktuellen Satzung falsch wiedergegeben: Korrekt heißt es in der Sat-
sichtsrat schließen sich gegenseitig aus. Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mit-
vorzeitig aus ihrem Amt, so rückt der bei der letzten vorangegangenen Wahl stimmenhöchste
men, wie Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind. Es ist schriftlich abzustimmen.
zung: „Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes
gliederversammlung gewählt. Jedes Jahr sind zwei Aufsichtsratsmitglieder neu von der Mit-
Kandidat bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung nach. Dort erfolgt die Nachwahl
Jahr sind zwei Aufsichtsratsmitglieder neu von der Mitgliederversammlung zu wählen. Ein Auf-
gliederversammlung zu wählen. Ein Aufsichtsratsmitglied wird durch den Sportbeirat be-
für die restliche Amtsdauer des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.
Der zu wählende Vertreter der aktiven Mitglieder im Aufsichtsrat soll alle drei Jahre für drei
sichtsratsmitglied wird durch den Sportbeirat bestimmt. Der Schalker Fan-Club-Dachverband
stimmt. Der Aufsichtsrat bestimmt im Benehmen mit den Abteilungen aus seiner Mitte ein
Jahre in einer getrennten Wahl gewählt werden. Stimmberechtigt bei der Wahl sind lediglich
entsendet durch seinen Vorstand ein Aufsichtsratsmitglied. Die Amtsperiode beträgt jeweils
Mitglied, das die Belange der Abteilungen im Aufsichtsrat vertritt. Der Schalker Fan-Club-
Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche weitere Mitglieder bestimmen. Deren Bestellung
aktive Vereinsmitglieder gem. § 4.1. Jedes stimmberechtigte Vereinsmitglied hat eine Stimme.
drei Jahre.“
Dachverband entsendet durch seinen Vorstand ein Aufsichtsratsmitglied.
erfolgt jeweils für zwei Jahre und ist jederzeit widerruflich. Bei Bestellung und Abberufung gilt
Es ist schriftlich abzustimmen.
Die hier vorgenommenen Änderungen sind somit nicht ausreichend kenntlich gemacht.
Die Amtsperiode beträgt jeweils drei Jahre bis zu der dann stattfindenden ordentlichen Mit-
glieder des Aufsichtsrats. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch den Wahlausschuss.
Die Amtsperiode beträgt jeweils drei Jahre bis zu der dann stattfindenden ordentlichen Mitglie-
die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der von der Mitgliederversammlung gewählten Mit-
Stehen weniger Kandidaten zur Verfügung, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind, erfolgt
Der Aufsichtsrat sieht erhebliche Umsetzungsprobleme. Nach dem Satzungsänderungsvor-
gliederversammlung. Scheiden von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsratsmit-
Diese Mitglieder des Aufsichtsrates sind erst nach drei Monaten Zugehörigkeit zum Gremium
keine Nachwahl, sofern damit keine Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrates eintritt.
schlag von Herrn Eckl sollen die aktiven Mitglieder unmittelbar ein Aufsichtsratsmitglied wäh-
glieder vorzeitig aus ihrem Amt, so rückt der bei der letzten vorangegangenen Wahl stimmen-
stimmberechtigt. Die Aufsichtsräte dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis zum Verein
len. Hier stellt sich bereits die tatsächliche Frage, wann ein Vereinsmitglied als „aktiv" gilt.
höchste Kandidat bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung nach. Dort erfolgt
stehen oder auf anderer Basis entgeltlich für ihn tätig sein, weder unmittelbar noch mittelbar.
Stehen nicht mehr Kandidaten zur Verfügung, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind, gilt
Wie verhält es sich z. B. mit Mitgliedern der Amateurabteilungen, die dort seit Jahren ehren-
die Nachwahl für die restliche Amtsdauer des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsrats-
nur als gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht (absolute Mehrheit). An-
amtlich und betreuerisch tätig sind, aufgrund fortgeschrittenen Alters oder aufgetretener Ver-
mitgliedes.
sonsten sind die Kandidaten gewählt, die die meisten der abgegebenen Stimmen auf sich ver-
letzungen aber selbst den Sport nicht mehr aktiv betreiben? Ist ein Mitglied bereits „aktiv",
einen (relative Mehrheit).
wenn es sich als aktives Mitglied bei einer Abteilung meldet? Soll kontrolliert werden, ob die
Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche weitere Mitglieder bestimmen. Deren Bestellung
Den vom Sportbeirat vertretenen aktiven Mitgliedern kommt damit ein überproportional gro-
in den Abteilungen als aktive Mitglieder geführten Mitglieder tatsächlich aktiv den Sport in
erfolgt jeweils für zwei Jahre und ist jederzeit widerruflich. Bei Bestellung und Abberufung gilt
ßes Stimmgewicht zu, denn sie bestimmen allein eines von höchstens elf Mitgliedern des Auf-
7.1 Zusammensetzung
der Abteilung betreiben? Wenn ja, wie oft müsste das Mitglied im Jahr aktiv Sport treiben, um
die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der von der Mitgliederversammlung gewählten Mit-
sichtsrats, obwohl sie zahlenmäßig erheblich weniger als ein Elftel der Vereinsmitglieder aus-
Der Aufsichtsrat besteht aus maximal elf Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zu Vorstand und Auf-
als aktives Mitglied zu gelten?
glieder des Aufsichtsrats. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch den Wahlausschuss.
machen. Außerdem haben sie damit effektiv ein doppeltes Stimmrecht, denn sie entsenden
Diese Mitglieder des Aufsichtsrates sind erst nach drei Monaten Zugehörigkeit zum Gremium
ein eigenes Aufsichtsratsmitglied und sind zudem bei den Wahlen zum Aufsichtsrat in der Mit-
Die Festlegung des Kreises der Wahlberechtigten, hier also der aktiven Mitglieder, ist natur-
stimmberechtigt. Die Aufsichtsräte dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis zum Verein
gliederversammlung stimmberechtigt.
Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Von den rest-
gemäß aus rechtlicher Sicht von erheblicher Bedeutung, da ein Aufsichtsratsmitglied grund-
stehen oder auf anderer Basis entgeltlich für ihn tätig sein, weder unmittelbar noch mittelbar.
lichen Von den sechs Aufsichtsratsmitgliedern werden jedes Jahr zwei für drei Jahre von der
sätzlich nur dann ordnungsgemäß gewählt ist, wenn auch ausschließlich wahlberechtigte Mit-
Mitgliederversammlung gewählt. Ein Aufsichtsratsmitglied wird für alle drei Jahre als Vertre-
glieder an der Wahl mitgewirkt haben. Sollte ein Aufsichtsratsmitglied nicht ordnungsgemäß
§ 9 Sportbeirat
Verband (SFCV) entsendet wird. Hier gilt Ähnliches: Die bisherige Regelung führt zu einem
ter der aktiven Mitglieder gewählt. Ein Aufsichtsratsmitglied wird durch den Sportbeirat be-
gewählt sein, stellt sich die weitere Frage, wie sich eine fehlerhafte Besetzung des Aufsichts-
Der Sportbeirat besteht aus einem Vorstandsmitglied, den Abteilungsleitern und dem einem
quasi doppelten Einfluss der Schalke-Mitglieder, die gleichzeitig auch Mitglieder in den im
stimmt. Die Mitgliederversammlung des Schalker Fan-Club-Dachverband entsendet ein Auf-
rates auf Entscheidungen auswirkt, die der Aufsichtsrat unter Mitwirkung des nicht ordnungs-
vom Sportbeirat berufenen Mitglied des Aufsichtsrats, das vom Aufsichtsrat im Benehmen
SFCV organisierten Fanclubs sind, denn auch sie sind bei den Wahlen zum Aufsichtsrat in
sichtsratsmitglied. Die Amtsperiode beträgt drei Jahre.
gemäß gewählten Aufsichtsratsmitgliedes trifft (z. B. Genehmigungsentscheidungen nach
mit den Abteilungen entsendet wird. Jede Abteilung hat eine Stimme, die vom jeweiligen Ab-
der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Weiterhin sind die Mitglieder in den im SFCV or-
sichtsrat schließt sich gegenseitig aus.
66
Begründung für beide Anträge:
Die Satzung sieht bislang vor, dass ein Aufsichtsratsmitglied vom Sportbeirat bestimmt wird.
Ferner sieht die Satzung bisher vor, dass ein Aufsichtsratsmitglied vom Schalker Fan-Club
67
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Antrag: Beschlussfassung des Aufsichtsrates
Antragsteller: Jan Henke
ganisierten Fanclubs zu einem überwiegenden Anteil nicht Mitglieder im FC Schalke 04 e.V.,
Mitglied, das die Belange der Fans im Aufsichtsrat vertritt.
Hiermit stelle ich den folgenden Antrag auf Satzungsänderung, der den § 7.3 „Beschlussfas-
Der Aufsichtsrat hat diesen Antrag nicht zugelassen und bittet die Mitglieder, diesem
eins legitimiert wird. Da nach der geltenden Regelung weder der Aufsichtsrat noch der Wahl-
Die Amtsperiode beträgt jeweils drei Jahre bis zu der dann stattfindenden ordentlichen Mitglie-
sung“ betrifft.
Votum zu folgen.
ausschuss der Entsendung zustimmen müssen, kann derzeit eine Position im einflussreichs-
derversammlung. Scheiden von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder
Alte Fassung:
ten Gremium des Vereins ohne jede Einflussmöglichkeit des FC Schalke 04 e.V. und seiner Mit-
vorzeitig aus ihrem Amt, so rückt der bei der letzten vorangegangenen Wahl stimmenhöchste
(7.3) Beschlussfassung
Begründung der Ablehnung:
glieder besetzt werden.
Kandidat bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung nach. Dort erfolgt die Nachwahl
Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. Beschlussfassungen durch schriftliche
Der Antrag von Herrn Henke richtet sich darauf, dass der Aufsichtsrat seine Beschlüsse mit
für die restliche Amtsdauer des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.
oder telegrafische Stimmabgabe sind zulässig, wenn der Vorsitzende aus besonderen Grün-
der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder und zusätzlich einer Stimmenmehrheit der
Wir halten es für wichtig, dass die Belange der Abteilungen sowie der Fans auch weiterhin im
Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche weitere Mitglieder bestimmen. Deren Bestellung er-
den eine solche Beschlussfassung anordnet, und kein Mitglied des Aufsichtsrates diesem Ver-
von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder fasst.
Aufsichtsrat vertreten werden. Die vorgeschlagene Satzungsänderung soll lediglich die demo-
folgt jeweils für zwei Jahre und ist jederzeit widerruflich. Bei Bestellung und Abberufung gilt die
fahren widerspricht.
Der Antrag von Herrn Henke entwertet damit die Rechtsstellung der entsandten/ernannten
kratische Legitimation aller Aufsichtsratsmitglieder durch die Mitgliederversammlung erhö-
Mehrheit der abgegebenen Stimmen der von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder
hen und insofern bestehende Mängel wie die doppelten Stimmgewichte oder -rechte sowie
des Aufsichtsrats. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch den Wahlausschuss. Diese Mit-
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs stimmberechtigte Mitglieder an-
men für positive Beschlussfassungen faktisch nicht mehr ankommt. Letztlich hätten diese Auf-
Doppelbegünstigungen oder Einflussnahmen von außerhalb des Vereins korrigieren.
glieder des Aufsichtsrates sind erst nach drei Monaten Zugehörigkeit zum Gremium stimmbe-
wesend sind. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der anwesenden
sichtsratsmitglieder dann häufig nur noch eine beratende Funktion. Ein derartiger Bedeutungs-
Wir beantragen daher, dass der Aufsichtsrat zukünftig aus seiner Mitte ein Mitglied als Vertre-
rechtigt. Die Aufsichtsräte dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis zum Verein stehen oder
Mitglieder, sofern die Satzung keine andere Regelung vorsieht. Beruht eine Beschlussunfähig-
verlust wird dem Aufsichtsratsamt nicht gerecht. Wer die Verantwortung für bestimmte Ent-
ter der Abteilungen in den Sportbeirat entsendet. Dieser Vorgang soll im Benehmen mit den
auf anderer Basis entgeltlich für ihn tätig sein, weder unmittelbar noch mittelbar.
keit auf dauerhafter Verhinderung oder Amtsniederlegung, so hat der Aufsichtsrat die Be-
scheidungen tragen soll, muss auch die Möglichkeit haben, seine Stimme in den
schlussunfähigkeit unverzüglich zu beseitigen.
Entscheidungsprozess einzubringen. Dies gilt dann gerade auch für die entsendeten bzw. er-
so dass dadurch der Vertreter des SFCV zum erheblichen Teil nicht von Mitgliedern des Ver-
Abteilungen geschehen. Damit können die Interessen der Abteilungen auch weiter im Aufsichtsrat adäquat vertreten werden.
Aufsichtsratsmitglieder sowie der kooptierten Aufsichtsratsmitglieder, da es auf deren Stim-
Der Aufsichtsrat hat diesen Antrag nicht zugelassen und bittet die Mitglieder, diesem
Votum zu folgen.
Wir beantragen ferner, dass der Aufsichtsrat zukünftig aus seiner Mitte ein Mitglied als Vertre-
nannten Aufsichtsratsmitglieder durch den SFCV bzw. den Sportbeirat. Ansonsten käme z. B.
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift zu fertigen;
den Amateurabteilungen faktisch keine Stimme mehr im Aufsichtsrat zu, da für positive Be-
sie ist von dem für die jeweilige Sitzung bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen, danach
schlussfassungen immer die Mehrheit der Stimmen der von der Mitgliederversammlung ge-
ter für die Belange der Fans bestimmt. Dieses wäre berufen wie bisher die Interessen des SFCV,
Gemeinsame Begründung der Ablehnung: hier Antrag 1:
sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrates innerhalb von zwei Wochen zu übersenden und in
wählten Aufsichtsratsmitglieder entscheidend wäre. Lediglich bei etwaigen ablehnenden Ent-
aber künftig auch die Belange aller anderen Fans und Fanorganisationen zu vertreten. Der Auf-
Die Amateurabteilungen des FC Schalke 04 e.V. haben sich einmütig gegen die Änderung die-
der folgenden Sitzung zu genehmigen.
scheidungen könnten die Stimmen der entsandten, ernannten und kooptierten Aufsichtsrats-
sichtsrat könnte nach der vorgeschlagenen Regelung die Vertreter der Abteilungen und der Fan-
ser Bestimmung ausgesprochen. Das bisherige Verfahren über den Sportbeirat hat sich über
belange sowohl aus den Reihen seiner von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder
Jahrzehnte bewährt. Dadurch wird der gemeinnützige Breitensport in Gelsenkirchen gefördert
Neue Fassung:
bestimmen, als auch eigens zu diesem Zweck Mitglieder kooptieren. Da für eine Kooptation ein
und die ideelle sportliche Arbeit sichergestellt. Im Übrigen empfinden es die Abteilungen als
7.3 Beschlussfassung
Gemäß § 7.6 unserer Satzung haften die Aufsichtsratsmitglieder für jeden grob fahrlässig oder
Beschluss des Aufsichtsrats und die Zustimmung des Wahlausschusses erforderlich sind, wären
unangemessen, wenn ohne jede Einbindung von jahrzehntelang ehrenamtlich tätigen Mitglie-
Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. Beschlussfassungen durch schriftliche
vorsätzlich verursachten Schaden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein gleichwertiges Stimm-
auch kooptierte Fanvertreter und Abteilungsvertreter im Aufsichtsrat mit einer höheren demo-
dern ein solcher Antrag ohne Abstimmung gestellt wird.
Stimmabgabe oder im Wege elektronischer Kommunikationsmedien sind zulässig, wenn der
recht aller Aufsichtsratsmitglieder. Dies ist in dem vorliegenden Antrag nicht gewährleistet.
mitglieder überhaupt noch von Bedeutung sein.
Vorsitzende aus besonderen Gründen eine solche Beschlussfassung anordnet und kein Mit-
kratischen Legitimation ausgestattet als nach der geltenden Regelung entsandte Vertreter.
Auch für den Aufsichtsrat ist es von großer Bedeutung, dass die Interessen der Abteilungen
glied des Aufsichtsrates diesem Verfahren widerspricht.
Antrag: Aufgaben und Haftung des Aufsichtsrates
Antragsteller: Axel Hefer, Dr. Andreas Horn und Thomas Wiese
Die Legitimation der kooptierten Aufsichtsratsmitglieder soll zukünftig noch dadurch erhöht
durch das vom Sportbeirat bestimmte Aufsichtsratsmitglied wahrgenommen werden. Würde
werden, dass bei ihrer Bestimmung nur die direkt von der Mitgliederversammlung gewählten
man dieses Sonderrecht entfallen lassen, hätten die in den Sportabteilungen organisierten
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs stimmberechtigte Mitglieder an-
Aufsichtsratsmitglieder stimmberechtigt sein sollen und nicht die weiteren bereits selbst ko-
Mitglieder nicht mehr die Möglichkeit, einen eigenen Interessenvertreter in den Aufsichtsrat
wesend sind oder die Satzung Abweichendes zulässt. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse
optierten Aufsichtsratsmitglieder.
zu wählen. Damit würde letztlich die Bedeutung der Abteilungen eingeschränkt und die Bedeu-
mit Stimmenmehrheit der anwesenden und einer Mehrheit der anwesenden, von der Mitglie-
7.5 Aufgaben
tung des Lizenzspielerbereiches weiter gestärkt. Dies stände dem Satzungszweck entgegen,
derversammlung gewählten Mitglieder, sofern die Satzung keine andere Regelung vorsieht.
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch den Vorstand.
Die Zahl der Mitglieder im Aufsichtsrat soll weiterhin auf maximal elf beschränkt bleiben.
der in § 2 ausdrücklich die Förderung von Fußball, Basketball, Handball, Leichtathletik und
Beruht eine Beschlussunfähigkeit auf dauerhafter Verhinderung oder Amtsniederlegung, so
Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von den Mitgliedern gewählt. Dies steht auch im Ein-
Tischtennis vorgibt. Eine solche sinkende Bedeutung des Amateursports hält der Aufsichtsrat
hat der Aufsichtsrat die Beschlussunfähigkeit unverzüglich zu beseitigen.
klang mit der Lizenzierungsordnung der DFL (§ 4, Nr. 9), die vorsieht, dass die Mehrheit der
daher sowohl hinsichtlich des Festhaltens an der Rechtsform des eingetragenen Vereins als
Mitglieder des Aufsichtsrats von der Mitgliederversammlung gewählt sein muss. Die zukünf-
auch des Fortbestandes der Gemeinnützigkeit für kritisch. Wenn der eingetragene Verein mit
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift anzufertigen, sie
tig fünf (nach Ablauf der Amtszeiten von noch nach der aufzuhebenden Regelung entsandten
seinem ideellen Zweck und der Gemeinnützigkeitsstatus erhalten bleiben sollen, muss auch
ist von dem für die jeweilige Sitzung bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen, danach sämt-
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ab. Vor jeder ordentlichen Hauptver-
Vertretern) weiteren freien Plätze stehen dem Aufsichtsrat für Kooptationen zur Verfügung. Da-
die Satzung die Bedeutung des ideellen Bereiches widerspiegeln.
lichen Mitgliedern des Aufsichtsrates zu übersenden und in der folgenden Sitzung zu genehmigen.
sammlung entscheidet der Aufsichtsrat über die Empfehlung an die Mitgliederversammlung
vertreters und des Fanvertreters nutzen kann, aber nicht muss, gewinnt er auch die von ihm
Gemeinsame Begründung der Ablehnung: hier Antrag 2:
Begründung:
des Vorstandes. Er beschließt genehmigt zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres den vom Vor-
gewünschte größere Flexibilität hinsichtlich der Kooptation weiterer Aufsichtsratsmitglieder.
Als sich der FC Schalke 04 e.V. im Jahr 1994 eine neue moderne Vereinssatzung gab, schrieb
Dieser Antrag ist inhaltlich weitgehend identisch mit dem entsprechenden Teil des gemeinsa-
stand vorzulegenden Finanzplan. Er bestellt die Wirtschaftsprüfer und verabschiedet den Jah-
Aus unserer Sicht handelt es sich um einen Aspekt der Satzung, zu dem auch eine einheitli-
er auch mit dieser Neuerung ein Stück Fußballgeschichte: Erstmals entsandten Fans einen
men Antrags der Satzungskomission, der vom Aufsichtsrat für die letztjährige Mitgliederver-
resabschluss mit Geschäftsbericht. Der Aufsichtsrat erlässt eine Finanzordnung für die Or-
che Regelung getroffen werden sollte. Wir möchten allerdings den Mitgliedern die Freiheit las-
Vertreter in den Aufsichtsrat eines Bundesligaclubs. Gut zwei Jahrzehnte später hat sich der
sammlung zugelassen wurde. Er weicht lediglich dahingehend ab, dass die Neuregelung für Ab-
gane des Vereins. Diese Finanzordnung bedarf der Genehmigung durch den Ehrenrat.
sen, dies auch anders zu sehen und deshalb die beiden Teilbereiche „Sportbeirat“ und „Fan-
damals festgelegte Weg bewährt. Der Schalker Fan-Club Verband (SFCV) ist aufgrund seiner
stimmungen im Aufsichtsrat sofort greift, nicht erst bei zusätzlichen Kooptationen zu den be-
vertreter“ getrennt zur Abstimmung stellen.
Mitgliederzahl und seiner historischen Bedeutung unverändert geeignet, den Fanvertreter
reits bestehenden Entsendungen/Kooptationen.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu diesem Zweck entsprechend § 90 AktG zu berichten,
wobei eine mündliche Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat ausreichend ist.
zur Entlastung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat beschließt genehmigt die Geschäftsordnung
durch dass der Aufsichtsrat die Kooptationsmöglichkeiten für die Besetzung des Abteilungs-
Der Vorstand bedarf stets der Zustimmung Genehmigung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften:
für den Aufsichtsrat zu benennen. Ganz bewusst vertritt der SFCV nicht nur Vereinsmitglie-
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
Sollten beide Anträge angenommen werden, erhielte Abschnitt 7.1
der, sondern gibt auch den rund fünf Millionen S04-Anhängern in ganz Deutschland und dar-
Zur Wahrung der demokratischen Mitbestimmung und der Achtung der Mehrheitsmeinung
der Satzung folgende Fassung:
über hinaus eine Stimme. Der FC Schalke 04 e.V. will schließlich seiner Verantwortung nicht
auf der Mitgliederversammlung besteht aber bereits heute - ohne eine zusätzliche Kooptation
- Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mietverpflichtungen für Verbindlichkeiten
allein für Vereinsmitglieder, sondern für alle Schalker gerecht werden, die sich zu den Zielen
im Aufsichtsrat - Handlungsbedarf. Bereits jetzt ist es theoretisch möglich, mit den 5 kooptier-
Dritter;
und Werten des Vereins bekennen und sich mit ihnen identifizieren.
ten/entsendeten Mitgliedern des Aufsichtsrates und lediglich einem gewählten Mitglied des
- Abschluss und Kündigung von Darlehnsverträgen und Stundungsvereinbarungen
Aufsichtsrates (17 %), Entscheidungen gegen den Willen von 5 gewählten (83 %) Mitgliedern
sowie von Sicherungsgeschäften dazu;
- Abschluss, wesentliche Änderung und Kündigung von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art,
7.1 Zusammensetzung
Der Aufsichtsrat besteht aus maximal elf Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zu Vorstand und Aufsichtsrat schließen sich gegenseitig aus. Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitglie-
Weiter entwerten diese Anträge die Rechtsstellung der entsandten/ernannten Aufsichtsratsmit-
zu treffen. Dieser Zustand, der demokratischen Grundprinzipien widerspricht, wird durch die
derversammlung gewählt. Jedes Jahr sind zwei Aufsichtsratsmitglieder neu von der Mitglieder-
glieder sowie der kooptierten Aufsichtsratsmitglieder. Ein derartiger Bedeutungsverlust wird
angestrebte Satzungsänderung geheilt. Hiermit wird zukünftig verhindert, dass die von der
deren Laufzeit entweder zwei Jahre überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Ge-
versammlung zu wählen. Ein Aufsichtsratsmitglied wird durch den Sportbeirat bestimmt. Der
dem Aufsichtsratsamt nicht gerecht. Wer die Verantwortung für bestimmte Entscheidungen
Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates durch lediglich kooptierte
genstandswert von mehr als € 300500.000,- haben.
Schalker Fan-Club-Dachverband entsendet durch seinen Vorstand ein Aufsichtsratsmitglied. Der
tragen soll, muss auch die Möglichkeit haben, seine Stimme in den Entscheidungsprozess ein-
und entsandte Mitglieder überstimmt werden und somit der Wille der Mitgliederversammlung
Durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates kann dieser, sowohl im Einzelfall wie generell,
Aufsichtsrat bestimmt im Benehmen mit den Abteilungen aus seiner Mitte ein Mitglied, das die
zubringen. Letztlich haften auch alle Aufsichtsratsmitglieder gemeinsam und zu gleichen Teilen.
auf undemokratische Art und Weise missachtet wird. Wer den e.V. erhalten will, bekennt sich
den Abschluss von Rechtsgeschäften durch den Vorstand auch außerhalb des vorstehenden
Belange der Abteilungen im Aufsichtsrat vertritt. Der Aufsichtsrat bestimmt aus seiner Mitte ein
Deshalb muss auch jedes Aufsichtsratsmitglied bei allen Entscheidungen eine Stimme haben.
zu seinen demokratischen Strukturen.
Rahmens von seiner Einwilligung abhängig machen.
68
69
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Zustimmung Genehmigung des Aufsichtsrates ist vorher schriftlich einzuholen zu doku-
Aufsichtsrat nicht übertragen werden.“ Die klare Trennung von Geschäftsführung des Vor-
der Satzung vorgesehene Kontrollfunktion des Aufsichtsrates hinaus, wenn der Aufsichtsrat
mentieren.
stands und Kontrolle dieser Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat ist eines der wesentlichen
den Vorstand bei der Entscheidung, ob ein Vertrag gekündigt werden kann, Weisungen ertei-
Prinzipien des Aktiengesetzes. Wenn der Aufsichtsrat selbst die Geschäfte führt, muss er sich
len kann und den Vorstand zwingt, mit einem Vertrag weiterzuarbeiten, den er eigentlich kün-
anschließend selbst kontrollieren. Das widerspricht einer professionellen Aufgabenteilung.
digen will. Dies ist auch mit der Haftung des Vorstandes für die Geschäftsführung des Vereins
7.6 Haftung und innere Ordnung
Die Aufsichtsratsmitglieder haften dem Verein für jeden grob fahrlässig oder vorsätzlich ver-
(§ 8.6.3 der Satzung) nicht vereinbar.
ursachten Schaden, insbesondere auch für solche Schäden, die durch Rechtshandlungen des
3. § 115 „Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder“ regelt, dass der Verein keine Kredite
Vorstandes dem Verein zugefügt werden und bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Aufsichts-
an Aufsichtsratsmitglieder oder ihnen nahstehende Personen und Gesellschaften vergeben
pflichten hätten abgewandt werden können. Soweit in dieser Satzung nichts Abweichendes ge-
darf, ohne dass der Aufsichtsrat dem Kredit zugestimmt hat. Durch einen Kredit kann eine
regelt ist, gelten für die Rechte und Pflichten, die innere Ordnung und die Haftung des Auf-
Abhängigkeit entstehen, die, wenn sie schon nicht zu vermeiden ist, zumindest dem gesam-
sichtsrates die Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere §§ 107, 111, 115, 116 und 117.
ten Aufsichtsrat bekannt sein muss.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat diesen Antrag nicht zugelassen und bittet die Mitglieder, diesem
Dieser Antrag wurde im Wesentlichen identisch vom Aufsichtsrat der letzten Mitgliederver-
Votum zu folgen.
sammlung im Jahr 2015 mit folgender Begründung zur Zustimmung empfohlen:
Nicht zugelassener Antrag zur Tagesordnung
3. Nachhaltigkeit
Antrag: Vorwärts Schalke
Antragsteller: Roman Kolbe/ Dr. Robin Lengelsen
Nur durch nachhaltiges Wirtschaften können wir unsere Gemeinschaft erhalten. Deshalb sind
für uns kurzfristige Erfolge von nachgeordneter Bedeutung. An erster Stelle steht die langfristige Entwicklung unseres Vereins und unserer Mannschaften. Das Fundament dafür bildet die
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Förderung des Jugendbereiches, sowohl im Breiten- als auch im Spitzensport.
„Vorstand und Aufsichtsrat werden gebeten, bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversamm-
Wir sind als eingetragener Verein organisiert und lehnen jegliche Einflussnahme von außen ab,
„Es soll ausdrücklich klargestellt werden, dass entsprechend der bisherigen Handhabung und
Begründung:
lung eine strategische Planung für die Entwicklung der wesentlichen Bereiche des Vereins (Li-
insbesondere den Verkauf von Anteilen oder die Einräumung von Gewinnbeteiligungen. Schul-
Vorgehensweise des Vorstandes der Aufsichtsrat – wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesell-
Grundsätzlich weicht der Antrag in wesentlichen Punkten von dem Antrag ab, der auf der letz-
zenzspielerabteilung, Knappenschmiede, Finanzen) zu erarbeiten und der Mitgliederversamm-
den schränken den Verein dauerhaft ein und sollen lediglich zur Finanzierung von langfristigen
schaft – umfassend zu informieren ist. Hinsichtlich der genehmigungspflichtigen Geschäfte
ten Mitgliederversammlung in 2015 zur Zustimmung empfohlen wurde.
lung vorzustellen.“
Investitionen aufgenommen werden. Die Finanzierung des Tagesgeschäftes durch Kredite leh-
Genehmigung gesprochen. (..) Inhaltlich wird sodann das Genehmigungserfordernis für Ver-
Für den e.V. gilt das Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Aufsichtsrat hat sich
Begründung:
gigkeit verliert und seine Existenz gefährdet. Unabhängig von den Interessen unseres Vereins
tragsverhältnisse mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren gestrichen, da sich dieses als nicht
eindeutig zu dieser Rechtsform bekannt und sieht sich dabei im Einklang mit dem Meinungs-
Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. ist ein eingetragener Verein. Wir als seine Mitglieder sind
treten wir im Sport für fairen Wettbewerb ein und unterstützen deshalb die Initiativen für ein
praktikabel erwiesen hat. Danach mussten auch Vertragsverhältnisse von geringster wirt-
bild, das die Mitglieder auf den Mitgliederversammlungen der vergangenen Jahre stets zum
sehr stolz darauf, dass wir die Geschicke unseres Vereins selbst in der Hand haben und sie
„financial fairplay“.
schaftlicher Bedeutung dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Schließlich soll
Ausdruck brachten. Es wäre deshalb widersinnig, sich einerseits zum eingetragenen Verein zu
nicht durch die Interessen von Investoren und anderen Geldgebern bestimmt werden. Deshalb
der Gegenstandswert der genehmigungspflichtigen Geschäfte von 300.000 € auf 500.000 €
bekennen, andererseits Paragrafen des Aktiengesetzes für Kapitalgesellschaften in die Satzung
ist es für uns wichtig, eine von den Mitgliedern und Gremien gemeinsam getragene Strategie
4. Professionalität
angehoben werden, um eine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung des Umfeldes und
aufzunehmen. Mit der Ablehnung dieses Antrages stellt sich der Aufsichtsrat konsequent
zu entwickeln und diese systematisch zu verfolgen.
Professionalität in unserem Verein widerspricht nicht unseren Werten, sie ist vielmehr die
des Vereins vorzunehmen.“
gegen eine Veränderung unserer Vereinsstrukturen, weil diese sonst den Weg in die Umwand-
wird die Terminologie angepasst. Es wird nunmehr ausschließlich und einheitlich von einer
nen wir ab. Der Verein darf nicht über seine Verhältnisse leben, weil er damit seine Unabhän-
lung zu einer Kapitalgesellschaft bereiten könnte.
Basis für deren langfristige Sicherung. Die Vereinsführung muss als Team einzig im Interesse
Die konsequente Förderung der Jugendarbeit und die in der laufenden Saison wieder erwachte
des Vereins arbeiten.
Nähe der Mannschaft zu den Fans sind gute Ansätze, die der Verein in Zukunft ausbauen soll.
„Da sich die Lizenzspielerabteilung des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. wirtschaftlich in
den letzten Jahren stark weiterentwickelt hat, sollen auch die innere Struktur des Aufsichts-
Diese Satzungsänderung würde zudem zu Rechtsunsicherheit führen und die Handlungsfä-
Wir Mitglieder wünschen uns, dass diese Ansätze in eine Strategie eingebunden werden und
Eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten, insbesondere der Geschäftsführung und der
rates, seine Rechte und Pflichten sowie seine Haftung an die Vorschriften des Aktiengesetzes
higkeit des Vorstandes in kaum zumutbarer Weise einschränken. Sie widerspricht der von der
den Mitgliedern regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichtet wird. Daher formulieren
Aufsichtsfunktionen, ist Grundlage jeder professionellen Führung. Demokratische Strukturen
angepasst werden. Dazu ist darauf hinzuweisen, dass das Vereinsrecht als Organe ausschließ-
Satzung vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Vereinsorganen Vorstand und Auf-
wir mit diesem Antrag die Bitte an Vorstand und Aufsichtsrat, bis zur nächsten Mitgliederver-
und Legitimation durch die Mitglieder sind Voraussetzung unseres Handelns. Jegliche Interes-
lich die Mitgliederversammlung und den Vorstand kennt. Für einen zusätzlich eingerichteten
sichtsrat.
sammlung eine strategische Planung für die Entwicklung der wesentlichen Bereiche des Ver-
senskonflikte der Gremien sind auszuschließen. Wir wollen gemeinsam in eine ehrliche und
eins (Lizenzspielerabteilung, Knappenschmiede, Finanzen) zu erarbeiten und der Mitglieder-
nachhaltige, in eine professionelle und erfolgreiche Zukunft des FC Schalke 04 aufbrechen.
versammlung vorzustellen.
Lasst uns anpacken und mit harter Arbeit neue Erfolge zu Tage fördern. Vorwärts Schalke!
Aufsichtsrat enthält das Vereinsrecht keine Regelungen, so dass die Anlehnung an das Aktienrecht – soweit die Vorschriften des AktG auf unseren Verein und unsere Satzung passen
Die Zustimmungserfordernisse in § 7.5 der Satzung entfalten Außenwirkung. D. h. Rechtsge-
– sinnvoll und zweckmäßig ist.“
schäfte sind unwirksam, wenn der Vorstand die in § 7.5 verlangte Zustimmung des Aufsichtsrates nicht einholt. Bei der Frage, was eine „wesentliche Änderung“ eines Rechtsgeschäftes
Es ist nicht Aufgabe der Mitgliederversammlung, Details dieser Planung vorzugeben. Aller-
Der Aufsichtsrat hat diesen Antrag nicht zugelassen und bittet die Mitglieder, diesem
Das Profifußballgeschäft wird zunehmend von Kapitalgesellschaft beherrscht, die den stren-
sein soll, ist ein weiter Interpretationsspielraum eröffnet. Sämtliche Änderungen von Rechts-
dings ist die Mitgliederversammlung dafür zuständig, Grundsätze der Vereinsarbeit – wie bei-
Votum zu folgen.
geren Regelungen des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes unterliegen. Um langfristig
geschäften sähen sich daher einem Unwirksamkeitsrisiko ausgesetzt. Ein Zustand, der weder
spielsweise das Leitbild – zu beschließen. Die strategische Planung soll sich an den folgenden
als Verein gegen diesen Wettbewerb zu bestehen ist sinnvoll, sich ebenso professionell zu or-
für den FC Schalke 04 e.V. noch für seine Vertragspartner zumutbar wäre. Für den Vorstand
Grundsätzen orientieren:
ganisieren.
besteht ein Haftungsrisiko bei Geschäften, die er ohne eine erforderliche Zustimmung des
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat die wortgleichen Anträge von Herrn Dr. Robin Lengelsen und Herrn Roman
Aufsichtsrates durchführt. Unter dem Gesichtspunkt der Vorsicht würde auch er bei sämtlichen
1. Gemeinschaft
Kolbe nicht zur Tagesordnung zugelassen, da die Anträge lediglich eine Vorgabe machen, die
Wir haben uns vor vielen Jahren dazu entschieden, den Vorstand des Vereins durch einen von
Änderungen von Rechtsgeschäften, die zwar ursprünglich ein Auftragsvolumen von mehr als
Wir verstehen uns als Gemeinschaft, deren Werte und Tradition in unserem Leitbild festgehal-
Vorstand und Aufsichtsrat ohnehin Jahr für Jahr erfüllen, indem zu den Bereichen Sport, Finan-
der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsrat zu besetzen und zu kontrollieren. Damit äh-
500.000,00 EUR hätten, aber keine oder lediglich geringfügige finanzielle Auswirkungen hät-
ten sind. Alle Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins sollen diese Werte respektieren und
zen und Marketing auf jeder Mitgliederversammlung ein Bericht über das letzte Geschäfts-
nelt die Struktur unserer Führungsgremien der einer Aktiengesellschaft. Das Aktiengesetz ist
ten, die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen. Bei allen eilbedürftigen oder fristgebunde-
leben. Soziales Engagement, die Anerkennung der besonderen Verantwortung für die Region
jahr sowie ein Ausblick einschließlich strategischer Überlegungen für das kommende Jahr ge-
eine seit vielen Jahren bewährte und rechtssichere Grundlage für die Bestimmung der Rechte
nen Entscheidungen bestünde durch die vorherige Befassung des Aufsichtsrates die Gefahr
und die Identifikation mit dem Verein, seinen Mitgliedern und seiner Geschichte sind Voraus-
geben werden. Der Aufsichtsrat hält es daher für widersprüchlich, einen Antrag zur Tagesord-
und Pflichten von Vorständen und Aufsichtsräten. Aus diesem Grund sollten die Regelungen
der Fristversäumnis.
setzung für die Tätigkeit im Verein. Unsere Gemeinschaft und unsere Werte sind uns wichti-
nung zuzulassen, dessen Begehren bereits nachgekommen wird.
ger als kurzfristige finanzielle Vorteile. Unser Verein ist lebendig und vielfältig. Das heißt auch,
Im Übrigen legt der Aufsichtsrat Wert auf die Feststellung, dass sowohl Vorstand als auch Auf-
des Aktiengesetzes, wo sie nicht der Satzung und dem Willen der Vereinsmitglieder widersprechen, Anwendung finden. Der Antragsteller stimmt der Begründung des Aufsichtsrates
Die Konsequenzen aus der Satzungsänderung würden die Tätigkeit von Vorstand und Auf-
dass jeder Schalker, unabhängig von Herkunft, Alter oder Einkommen, die Möglichkeit haben
sichtsrat eine langfristige Strategie verfolgen, die zwischen den Gremien stets abgestimmt
aus dem Vorjahr vollumfänglich zu. Allerdings wurden seinerzeit einige wichtige Regelungen
sichtsrat lähmen und von den Aufgaben ablenken, die die Satzung diesen eigentlich zugewie-
muss, aktives Mitglied unserer Gemeinschaft zu sein.
und weiterentwickelt wird. Als zwei wichtige Leitpunkte dieser langfristigen Strategie sollen
in dem Antrag ausgenommen, die sinnvoll sind. Einige wesentlichen Unterschiede zu dem Vor-
sen hat. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins (§ 8.6 der Satzung) und der Aufsichts-
jahresantrag sind:
rat kontrolliert den Vorstand (§ 7.5 der Satzung). Sinn der Zustimmungserfordernisse in § 7.5
2. Ehrliche Arbeit
eigenen Nachwuchses in die Profimannschaft genannt werden. Zu diesen Leitpunkten, aber
der Satzung ist es, untragbare Belastungen des Vereins zu vermeiden. Es soll sichergestellt
Wir sind überzeugt, dass man durch harte Arbeit viel erreichen kann. Wir wollen nichts ge-
auch zu weiteren strategischen Ausrichtungen (z. B. internationale Ausrichtung der Marke
1. Es soll nicht nur der Abschluss von Verträgen, sondern auch deren Kündigung oder wesent-
werden, dass der Vorstand nicht mehr Geld ausgibt als budgetiert und nicht übergeordneten
schenkt und keinen Erfolg kaufen. Unsere Spieler, Mitarbeiter und Mitglieder sind eine Einheit.
„Schalke“, Umbau „Berger Feld“ oder Vertragsverlängerungen mit wichtigen Spielern der Pro-
liche Änderung genehmigungspflichtig sein. Insbesondere bei der Freistellung von Spielern
Zielen des Vereins zuwider handelt. Dieser Kontrollfunktion kann der Aufsichtsrat ausreichend
Wir brauchen keine Einzelkämpfer, sondern ein Team, in dem jeder für jeden einsteht und hart
fimannschaft) berichten die Gremien alljährlich ohnehin auf der Mitgliederversammlung.
oder Trainern ist offensichtlich, dass die wirtschaftliche Bedeutung einer Kündigung ebenso
nachkommen, wenn er kontrolliert, welche Geschäfte der Vorstand eingeht. Dabei kann der
arbeitet, um so den gemeinsamen Erfolg langfristig zu sichern. Auf dem Platz und in der Ge-
groß sein kann, wie der ursprüngliche Abschluss des Vertrages.
Aufsichtsrat auch die Kündigungsmöglichkeiten der jeweiligen Geschäfte überprüfen. Die Ent-
schäftsstelle. Nur wenn alle Mitglieder und Mitarbeiter an einem Strang ziehen und ihren Teil
Vorgaben wie eine Ablehnung von Krediten stellen eine Einmischung ins operative Geschäft
scheidung, ob die Verträge gekündigt werden oder ob diese im Rahmen des genehmigten Um-
leisten, kann unser Verein erfolgreich sein. Dazu gehört auch die geduldige Unterstützung un-
dar und stehen damit im Widerspruch zu elementaren Grundsätzen der Vereinssatzung, ins-
fangs geändert werden, ist eine Entscheidung des operativen Geschäfts. Es geht über die von
serer Mannschaft. Besonders dann, wenn es nicht so gut läuft.
besondere zu § 8.6, wonach der Vorstand die Geschäfte des Vereins zu führen hat.
2. § 111 Abs. 4 des Aktiengesetzes regelt: „Maßnahmen der Geschäftsführung können dem
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hier insbesondere die finanzielle Konsolidierung und die Weiterentwicklung und Einbindung des
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MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Internes Schiedsgericht
EHRENRAT SCHLICHTET
UND SANKTIONIERT
Der Ehrenrat des FC Schalke 04 e.V. spielt im Vereinsleben eine
wichtige Rolle. Er ist ein Vereinsorgan, das als internes Schiedsgericht fungiert. Grundlage des Handelns bilden immer die Vereinssatzung und das Leitbild. § 5 der Satzung regelt neben der Rechtsund Verfahrensordnung sowohl die Zusammensetzung als auch
Rolle und Aufgaben des Ehrenrats.
Prof. Dr. Klaus Bernsmann
Hans-Joachim Dohm
Klaus Fischer
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Das Gremium besteht aus insgesamt fünf Mitgliedern. Auf der Mitgliederversammlung 2015 wurden Prof. Dr. Klaus Bernsmann, Hans-Joachim Dohm, Klaus Fischer, Volker Stuckmann und Dr. Herbert Tegenthoff als Mitglieder des Ehrenrats für zwei Jahre gewählt. Mindestens zwei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben –
in der aktuellen Besetzung sind das Prof. Dr. Klaus Bernsmann und
Volker Stuckmann. Gewählter Vorsitzender des Ehrenrats ist HansJoachim Dohm.
Die an den Ehrenrat gerichtete Aufgabenzuweisung verleiht dem Gremium Schiedsgerichtscharakter. Gemäß § 5.1 der Satzung ist bei
Streitigkeiten innerhalb des Vereins, insbesondere unter Vereinsmitgliedern sowie zwischen Mitgliedern und Verein, der Ehrenrat zuständig und erfüllt dabei sowohl eine schlichtende als auch sanktionierende Aufgabe.
Nach § 5.2.2 der Satzung wird der Ehrenrat bei der Behandlung von
Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und
dem Verein oder Vereinsorganen nur auf Antrag eines Betroffenen oder
eines Vereinsorgans tätig. Anders sieht es bei grob unsportlichem
oder vereinsschädigendem Verhalten aus – dann darf der Ehrenrat
auch von sich aus tätig werden.
Volker Stuckmann
Der Ehrenrat, der keinem anderen Gremium verpflichtet und vollkommen unabhängig ist, arbeitet zum Schutz aller Verfahrensbeteiligten
auf der Suche nach einvernehmlichen Lösungen vereinsintern. Er ist
jederzeit für Vereinsmitglieder ansprechbar, die Probleme mit ihrer
persönlichen Situation in Bezug auf den Verein haben.
Dr. Herbert Tegenthoff
Mit dem Ehrenrat beschäftigt sich auch der Satzungsänderungsantrag
von Kornelia Toporzysek zur Rechts- und Verfahrensordnung. Dieser
dient einer strukturierteren Darstellung der Regelungen in der Satzung. Die Satzung würde dadurch an Klarheit gewinnen und noch verständlicher sein. Daher unterstützt auch der Ehrenrat den Satzungsänderungsantrag. ■
„ZUR STEIGERUNG DER
TRANSPARENZ VERÖFFENTLICHT“
Der Wahlausschuss des FC Schalke 04 hat seine neue Geschäftsordnung veröffentlicht, die ab sofort auf schalke04.de unter dem
Menüpunkt Verein – Aufbau – Wahlausschuss einsehbar ist. Über
die Hintergründe und die anstehenden Aufgaben vor der Mitgliederversammlung 2016 äußern sich die beiden Wahlausschuss-Mitglieder Stefan Schorlemmer (Vorsitzender) und Maik Deinert.
Der Wahlausschuss hat gerade seine Geschäftsordnung veröffentlicht. Was steckt dahinter?
Schorlemmer: Nach der jüngsten Mitgliederversammlung haben wir unsere Geschäftsordnung nochmals überarbeitet und nun zur Steigerung
der Transparenz online veröffentlicht. Dadurch erfahren die Mitglieder
mehr über die Kriterien, nach denen die Auswahl der Kandidaten zum
Aufsichtsrat erfolgt.
Wie läuft die Auswahl denn ab?
Schorlemmer: Das Auswahlverfahren wird in geheimer Abstimmung in
mehreren Runden durchgeführt. Dies gibt dem Wahlausschuss die
Chance, im laufenden Verfahren stets zu überprüfen, ob die Gewichtung der gewünschten Qualifikationen unter den Kandidaten noch gegeben ist. Ebenso ist uns aber eine Diskussion über alle verbleibenden
Kandidaten nach jeder Abstimmungsrunde wichtig.
Deinert: Über die Veröffentlichung hinaus haben wir im Wahlausschuss
initiativ einen offenen Dialog zwischen den Gremien angestoßen. Um
die Möglichkeit zu haben, bei der Kandidatenauswahl noch gezielter
nach Schlüsselqualifikationen zu suchen, halten wir einen regelmäßigen
Austausch zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und Wahlausschuss für unerlässlich.
Mittlerweile ist rund die Hälfte Ihrer Amtszeit um. Wie fällt das
Zwischenfazit aus?
Schorlemmer: Auch wenn die ersten Entscheidungen nicht bei allen auf
Verständnis trafen, so haben wir unsere Auswahl immer auf Basis der
Qualifikation der Kandidaten getroffen.
Deinert: Hierbei ist es uns wichtig, nochmals herauszustellen, dass wir
uns zu keinem Zeitpunkt gegen einen Kandidaten entschieden haben,
sondern immer nur für bestimmte Kandidaten, die ihre Konzepte schlüssig und nachvollziehbar präsentiert haben. Bewerber werden von uns im
Vorfeld einer Mitgliederversammlung sorgfältig durch Fragebögen, Internetrecherchen und persönliche Gespräche vorausgewählt.
Stefan Schorlemmer
Die nächste Mitgliederversammlung steht vor der Tür ...
Schorlemmer: Es stehen wichtige Entscheidungen an. Satzungsgemäß
enden dieses Jahr die Amtszeiten von Clemens Tönnies und Peter
Lange. An dieser Stelle möchten wir uns noch mal für die zahlreichen
Bewerbungen des Vorjahres bedanken und hoffen dieses Jahr erneut
auf ein starkes Bewerberfeld.
Deinert: Wir freuen uns über Kandidaten, die engagiert Verantwortung
übernehmen wollen und die Zukunft aktiv mitgestalten möchten.
Schorlemmer: Die Bewerbungsfrist für die diesjährige Mitgliederversammlung läuft ja noch bis zum 17. Mai, die Mindestvoraussetzungen
zur Bewerbung regelt unsere Satzung in § 6.3.1.1.
Was haben Sie sich für die zweite Hälfte der Amtszeit vorgenommen?
Schorlemmer: Wir haben aus dem Gremium heraus schon in diesem
Jahr zwei Satzungsänderungsanträge gestellt, die wir gerne umsetzen
würden und zu denen wir die Mitglieder um Zustimmung bitten. Beide
Anträge werden vom gesamten Gremium unterstützt. Zum einen plädieren wir für einen Wahlmodus analog dem des Aufsichtsrats, bei dem
jährlich immer zwei Mitglieder unseres Gremiums neu gewählt werden.
Dies wird mehr Konstanz bringen und die Arbeit verstetigen.
Deinert: Die Bewerbungsfrist für Kandidaten zum Aufsichtsrat endet
derzeit erst sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung. Dies ist der
zweite Punkt, den wir gerne aufgreifen möchten. Eine größere Zeitspanne zwischen Bewerbungsende und Mitgliederversammlung wäre
wünschenswert, damit alle Beteiligten sich noch intensiver mit den Bewerbern beschäftigen können. ■
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