MITGLIEDERVERSAMMLUNG MITGLIEDERVERSAMMLUNG MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016 54 55 MITGLIEDERVERSAMMLUNG MITGLIEDERVERSAMMLUNG Sonntag, 26. Juni 2016 EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016 INFORMATIONEN ZU ANTRÄGEN UND WAHLVERFAHREN Sehr geehrtes Mitglied, hiermit lädt Sie der Vorstand des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zur Mitgliederversammlung am Sonntag, den 26. Juni 2016, in die VELTINS-Arena (Arenaring 1, 45891 Gelsenkirchen) ein. Beginn ist um 13.04 Uhr, der Tagungsraum wird um 10 Uhr geöffnet, gegen 11 Uhr beginnt das Rahmenprogramm. Der Vorstand des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. macht darauf aufmerksam, dass NichtMitglieder zur Mitgliederversammlung keinen Zutritt haben. Zutritt wird nur gegen Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis (Lichtbild erforderlich!) und nach Maßgabe von § 6 der Satzung gewährt. Der Zutritt wird elektronisch überwacht. Sollte der aktuelle Mitgliedsausweis nicht vorliegen, wenden sich Mitglieder bitte im Vorfeld an die Mitgliederabteilung des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Aufgrund der Kontrollen der Zutrittsberechtigung wird eine frühzeitige Anreise empfohlen. Mit königsblauen Grüßen Horst Heldt | Vorstand 56 Alexander Jobst | Vorstand Peter Peters | Vorstand Gemäß § 6.1 der Satzung müssen Anträge zur Mitgliederversammlung spätestens bis zum 7. Januar jeden Jahres schriftlich, persönlich unterschrieben und begründet dem Vorstand zugegangen sein; eine Einreichung per E-Mail ist nicht ausreichend. Der Aufsichtsrat entscheidet über die Zulassung von Anträgen zur Tagesordnung. Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Eröffnung und Begrüßung Ehrungen Wahl zum Aufsichtsrat Satzungsänderungen Berichte der Gremien Aussprache/Sonstiges Entlastungen Verabschiedung und Vereinslied Die fristgerecht eingereichten Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2016 sind einschließlich der Begründungen in diesem Mitglieder-Kreisel abgedruckt und zusätzlich auf den Internetseiten des FC Schalke 04 e.V. abrufbar. Gemäß § 6.3.1.1 der Satzung können stimmberechtigte Mitglieder Kandidaten für die in der Mitgliederversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder schriftlich dem Vorstand vorschlagen. Der Vorschlag für einen Kandidaten muss mindestens von drei stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich erfolgen und kann nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen eingereicht werden. Der Vorschlag ist mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen. Später eingehende Vorschläge bleiben unberücksichtigt. Der von der Mitgliederversammlung zu wählende Kandidat muss dem Verein zum Ende der Vorschlagsfrist mindestens ein Jahr lang ununterbrochen angehören. Von den sechs zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates sollen jährlich zwei Mitglieder auf drei Jahre gewählt werden. ■ 57 MITGLIEDERVERSAMMLUNG MITGLIEDERVERSAMMLUNG SATZUNGSÄNDERUNGSANTRÄGE Alle frist- und formgerecht eingereichten Satzungsänderungsanträge sowie Anträge zur Tagesordnung sind im Folgenden abgedruckt, sowohl die zugelassenen als auch die nicht zugelassenen. Alle Änderungen, über die auf der Mitgliederversammlung am 26. Juni 2016 abgestimmt werden soll, sind rot markiert. Alle Anträge sind wortgetreu, also inklusive eventueller Rechtschreibfehler, abgedruckt. während der Versammlung eine etwaige Rüge bezüglich der Wirksamkeit von Beschlüssen Begründung: gen teilzunehmen. Sie haben kein Stimmrecht. dem Versammlungsleiter gegenüber vorbringen. Nicht anwesende Mitglieder müssen diese Die bisherige Frist von 60 Tagen zwischen Abgabe der Bewerbung und Durchführung der Mit- Der Aufsichtsrat kann Gäste zu seinen Sitzungen einladen. Rüge innerhalb von zwei Wochen nach der Versammlung schriftlich gegenüber dem Vorstand gliederversammlung hat die an der Auswahl der Kandidaten beteiligten Gremien und die Be- erheben. Diese Bestimmung gilt insbesondere für formelle Mängel der Beschlussfassung. werber regelmäßig unter Zeitdruck gesetzt. Auch hatten Mitglieder kaum die Möglichkeit sich Stellt der Ehrenrat nicht die Unwirksamkeit des Beschlusses fest, kann das jeweilige Mitglied zungsbestimmungen die jederzeitige Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen. Er hat kein weiligen Kandidaten zu informieren. Stimmrecht. Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder dürfen an Beratungen und Ab- die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit des streitigen Beschlusses nur innerhalb von einem Monat nach Erhalt der schriftlichen Entscheidung des Ehrenrates gerichtlich geltend machen. stimmungen nicht teilnehmen, wenn der Gegenstand der Aussprache oder Beschlussfassung Durch das variable Datum der Mitgliederversammlung war der späteste Termin für die Bewer- in rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen für bung zudem in jedem Jahr ein anderer. sie persönlich, nahe Angehörige oder verbundene Unternehmen hat. Ein unter Verstoß gegen Begründung: Im Zuge der angestrebten Vereinheitlichung von Fristen soll nun ein fixes Datum eine höhere diese Bestimmung gefasster Beschluss ist nichtig. Um hinsichtlich der Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit der von der Mitgliederversammlung ge- Sicherheit für Planung und Durchführung gewährleisten. Folgende Anträge hat der Aufsichtsrat zugelassen: Antrag: Durchführung Mitgliederversammlung Antragsteller: Dr. Jens Buchta Dem Vorsitzenden des Ehrenrates ist zwecks Überprüfung der Einhaltung der formalen Sat- nach Bekanntgabe der Kandidaten, aber noch vor der Mitgliederversammlung über die je- fassten Beschlüsse zeitnah Rechtssicherheit zu erlangen, soll für etwaige Einwendungen eine Der Aufsichtsrat kann mit Mehrheitsbeschluss gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit ver- Monatsfrist aufgenommen werden. Gleiches gilt für eine etwaige gerichtliche Anfechtung nach Der vorgeschlagene Termin ist identisch mit dem gleichlautenden Vorschlag zur Bewerbung pflichtete Personen mit der Vorbereitung von Beschlüssen und der Kontrolle der Durchfüh- Die Regelung in § 6.1 (Abs. 6 und 7) soll wie folgt geändert werden: Beschlussfassung durch den Ehrenrat. Derartige Fristen sind zweckmäßig und sinnvoll, da zum Wahlausschuss. rung von Beschlüssen beauftragen. Der Aufsichtsrat wird dabei vom Vorsitzenden und einem 6.1 Ordentliche Mitgliederversammlung ansonsten die Gefahr besteht, dass bereits länger zurückliegende Beschlüsse nachträglich Die Mitgliederversammlung wird grundsätzlich von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates ge- noch angefochten werden. Sofern ein später angefochtener Beschluss der Mitgliederver- Der zweite geänderte Passus „bis zur dann stattfindenden ordentlichen Mitgliederversamm- leitet, soweit nicht auf dessen Antrag oder bei dessen Verhinderung die Mitgliederversamm- sammlung bereits umgesetzt sein sollte, kann dies unabsehbare Folgen für den Verein haben. lung“, dient (analog zur vorgeschlagenen Regelung Wahlausschuss) lediglich der Klarstellung Begründung: zum Ende der Amtszeit, die bisher nicht auf das variable Datum der Mitgliederversammlung Neben der Beseitigung des Bindestrichs zur Herstellung einer einheitlichen Schreibweise in Bezug nahm. Abs. 2 soll durch die vorgeschlagene Regelung ausdrücklich klargestellt werden, dass der lung ein anderes Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglied zum Versammlungsleiter bestimmt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates geleitet. Dieser ist be- Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. weiteren Mitglied vertreten. rechtigt, die Leitung auf ein anderes Mitglied des Aufsichtsrates zu übertragen. Ist der Vor- Ehrenratsvorsitzende bei einer Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen lediglich die EinhalDer Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. sitzende des Aufsichtsrates verhindert, wird die Mitgliederversammlung durch den Stellvertreter des Vorsitzenden geleitet, der die Leitung auf ein anderes Mitglied des Aufsichtsrates übertragen kann. Sind sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrates als auch sein Stellvertre- Antrag: Wahlen zum Aufsichtsrat Antragsteller: Thorsten Altfeld/ Stefan Schorlemmer ter verhindert, bestimmt der Aufsichtsrat – bei Vorhersehbarkeit der Verhinderung möglichst vor Beginn der Mitgliederversammlung – aus seiner Mitte den Versammlungsleiter. Die Regelung in § 6.3.1.1 soll wie folgt geändert werden: tung der formalen Bestimmung zu überprüfen hat. Darüber hinausgehende Rechte oder Kompetenzen hat er nicht. Antrag: Vorsitz und Stellvertretung des Aufsichtsrates Antragsteller: Dr. Jens Buchta Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. Antrag: Wahlen zum Wahlausschuss Antragsteller: Thorsten Altfeld/ Dr. Stephan Kleier/ Stefan Schorlemmer/ Maik Deinert/ Stefan Barta 6.3.1.1 Wahlen zum Aufsichtsrat Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Der Protokollführer wird durch Stimmberechtigte Mitglieder können Kandidaten für die in der Mitgliederversammlung zu Die Regelung in § 7.2 soll wie folgt geändert werden: den Versammlungsleiter zu Beginn der Mitgliederversammlung bestimmt. Das Protokoll ist wählenden Aufsichtsratsmitglieder schriftlich dem Vorstand vorschlagen. Der Vorschlag für 7.2 Vorsitz und Stellvertretung durch den Versammlungsleiter festzustellen und zu unterzeichnen. Wurde die Mitgliederver- einen Kandidaten muss mindestens von drei stimmberechtigten Mitgliedern, die zum Zeit- Der Aufsichtsrat wählt alljährlich auf der ersten Aufsichtsratssitzung nach der ordentlichen sammlung während der gesamten Dauer nicht durch den selben Versammlungsleiter gelei- punkt ihrer Erklärung nicht von der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen sein Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit aus seiner Mitte einen Vorsitzen- tet, hat jeder Versammlungsleiter das Protokoll in Bezug auf den von ihm geleiteten Teil fest- dürfen, schriftlich erfolgen und kann nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung des den und einen Stellvertreter. Vorsitzender und Stellvertreter üben das jeweilige Amt bis zur Die Regelung in § 6.3.1.3 soll wie folgt geändert werden: zustellen und zu unterzeichnen. Vorgeschlagenen eingereicht werden. Der Vorschlag ist bis zum 1. Februar vor der jeweiligen Durchführung einer Neuwahl aus, sofern sie nicht zuvor aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden 6.3.1.3 Wahlen zum Wahlausschuss Mitgliederversammlung einzureichen. Später eingehende Vorschläge bleiben unberücksich- sind oder der Aufsichtsrat den Amtsinhaber zuvor auf der Grundlage eines Beschlusses mit Der Wahlausschuss besteht aus acht unmittelbar von der Mitgliederversammlung zu wäh- Begründung: tigt. Der von der Mitgliederversammlung zu wählende Kandidat muss dem Verein zum Ende zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Amtes als Vorsitzender oder Stellvertreter ent- lenden Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre bis zu der dann stattfindenden ordentlichen Die Neuregelung in Abs. 6 gibt dem Versammlungsleiter nunmehr ausdrücklich die Möglich- der Vorschlagsfrist mindestens ein Jahr lang ununterbrochen angehören. hebt. Scheidet im Laufe einer Wahlperiode der Vorsitzende aus seinem Amt aus, so hat der Mitgliederversammlung. Die Kandidatur kann von jedem Mitglied, welches dem Verein min- Aufsichtsrat das Amt unverzüglich durch erneute Wahl neu zu besetzen. destens ein Jahr ununterbrochen angehört, beim Vorstand bis zum 1. Februar vor der jewei- keit, bei einzelnen Tagesordnungspunkten die Versammlungsleitung auf andere Aufsichtsratsmitglieder zu delegieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Versammlungslei- Der Vorstand hat die Vorschläge innerhalb einer Woche nach Ablauf der Vorschlagsfrist dem tung bei Bedarf auch auf andere Aufsichtsratsmitglieder delegiert werden kann. Darüber hin- Wahlausschuss zu übergeben. Dieser entscheidet abschließend nach pflichtgemäßem Ermes- Begründung: lich zu erfolgen. Der Anmeldung sind die Erklärungen von mindestens drei stimmberechtig- aus wird nunmehr der Fall der Abwesenheit des Aufsichtsratsvorsitzenden ausdrücklich sen über die Zulassung der Kandidaten. Dazu sollen die Kandidaten vorab persönlich angehört Mit diesem Antrag soll die Amtsdauer des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie seines Stellver- ten Mitgliedern beizufügen, die zum Zeitpunkt ihrer Erklärung nicht von der Ausübung der geregelt, um auch für diese Fälle klare Satzungsvorgaben zu machen. werden. Die Entscheidungen des Wahlausschusses sind nicht zu begründen und unanfecht- treters eindeutig geregelt werden. Bisher fehlt eine solche klare Regelung. Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen sein dürfen und erklären, dass sie die Kandidatur des Bisher ist in der Satzung nur geregelt, dass über die Mitgliederversammlung Protokoll zu füh- bar. Die Entscheidung soll sich alleine an der Eignung der Kandidaten zum Aufsichtsratsamt ren ist. Die Satzung soll nunmehr auch die Bestimmung des Protokollführers und die Feststel- orientieren. Der Wahlausschuss soll mehr Kandidaten zulassen, als Aufsichtsratsämter zu be- lung des Protokolls ausdrücklich regeln, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen. setzen sind, höchstens aber die doppelte Zahl. Der Wahlausschuss muss im Rahmen seiner ligen Mitgliederversammlung angemeldet werden. Die Anmeldung der Kandidatur hat schrift- jeweiligen Kandidaten zum Wahlausschuss unterstützen. Die Zugehörigkeit zu anderen VerDer Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. Es ist schriftlich abzustimmen. Jedes Mitglied hat so viele Stimmen wie bei der Wahl Ämter zu besetzen sind. Gewählt sind diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich ver- Entscheidungen jeweils ein Mitglied vom Vorstand und Ehrenrat anhören. Antrag: Aufsichtsratssitzungen Antragsteller: Dr. Jens Buchta einen (relative Mehrheit). werden. Jedes Mitglied hat beim Wahlvorgang so viele Stimmen, wie Aufsichtsratsmitglieder Die Regelung in § 7.4 soll wie folgt geändert werden: letzten Wahl zum Wahlausschuss die nächsthöchste Stimmenzahl erreicht hat. zu wählen sind. Es ist schriftlich abzustimmen. 7.4 Aufsichtsratssitzungen Bei den ersten Wahlen zum Wahlausschuss nach In-Kraft-Treten der Satzungsänderung, durch Sitzungen des Aufsichtsrates finden entsprechend den Erfordernissen des Vereins statt. Sie die diese Regelung zu den Wahlen zum Wahlausschuss geändert worden ist, beträgt die Amts- sind streng vertraulich. periode der von der Mitgliederversammlung gewählten Wahlausschussmitglieder abweichend Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. Von den sechs zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates sollen jährlich zwei Mitglieder auf drei Jahre bis zu der dann stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt Antrag: Anfechtung von Beschlüssen Antragsteller: Dr. Jens Buchta einsorganen oder die Kandidatur dazu ist mit dem Amt im Wahlausschuss nicht vereinbar. Scheidet ein Wahlausschussmitglied während der Amtszeit aus, rückt für die verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen Wahlausschussmitgliedes jeweils der Kandidat auf, der bei der Die Regelung in § 6.4 soll wie folgt geändert werden: Stehen weniger Kandidaten zur Verfügung, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind, er- 6.4 Anfechtung von Beschlüssen folgt keine Nachwahl, sofern damit keine Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrates eintritt. Die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung kann Stehen nicht mehr Kandidaten zur Verfügung, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind, gilt Die Einberufung der Sitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden, auf Einladung von mindestens wählten Wahlausschussmitglieder, drei Jahre für die beiden mit den nächst meisten Stimmen von den Mitgliedern nur unter Beachtung der Rechts- und Verfahrensordnung gem. § 5 der nur als gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht (absolute Mehrheit). An- drei Aufsichtsratsmitgliedern oder durch Vorstandsbeschluss. gewählten Wahlausschussmitglieder, zwei Jahre für die danach mit den nächst meisten Stimmen Satzung schriftlich gegenüber dem Ehrenrat innerhalb eines Monats nach der Mitgliederver- sonsten sind die Kandidaten gewählt, die die meisten der abgegebenen Stimmen auf sich sammlung geltend gemacht werden. Ein in der Versammlung anwesendes Mitglied muss noch vereinen (relative Mehrheit). 58 von vorstehendem ersten Absatz vier Jahre nur für die beiden mit den meisten Stimmen ge- gewählten Wahlausschussmitglieder und ein Jahr für die wiederum danach mit den nächst meiDie Vorstandsmitglieder haben auf Einladung des Aufsichtsrates an den Aufsichtsratssitzun- sten Stimmen gewählten Wahlausschussmitglieder. Die in diesem Absatz festgelegte Über- 59 MITGLIEDERVERSAMMLUNG MITGLIEDERVERSAMMLUNG Antrag: Neuregelung zur Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung Antragsteller: Dr. Stephan Kleier gangsregelung wird nach Durchführung der ersten Wahlen zum Wahlausschuss nach In-Kraft- wirtschaftlich persönlich oder über nahe Angehörige oder verbundene Unternehmen begün- Treten der Satzungsänderung aufgehoben. Die entsprechende Textpassage wird aus der Sat- stigt oder verpflichtet wird. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, einem Mitarbeiter des Vereins den Mittel. Sie ist jedoch an Richtlinien und Weisungen des Vorstandes gebunden und unter- zung entfernt. für einzelne Rechtsgeschäfte Vollmacht zu erteilen; die Vollmachtserteilung muss von min- Der Wahlausschuss wählt jeweils bei der ersten Sitzung nach der Wahl neuer Wahlausschuss- destens zwei Vorstandsmitgliedern schriftlich erfolgen. Die Vollmacht kann sich auch auf Die Regelung in § 11 soll wie folgt geändert werden: mitglieder mit einfacher Mehrheit der Stimmen aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Der den Abschluss von Rechtsgeschäften erstrecken, soweit der einmalige oder jährliche Gegen- § 11 Auflösung des Vereins und Ausgliederung der Fußball-Lizenzspielerabteilung Wahlausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die jedes Mitglied des Vereins einsehen standswert nicht über € 100.000,- liegt. Sofern für ein Rechtsgeschäft nach § 7.5 ein Geneh- Der Verein wird aufgelöst, wenn in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen außer- Jede Abteilung wählt in einer Abteilungsversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bis zu der kann. Die Geschäftsordnung kann durch den Wahlausschuss jederzeit durch Beschluss ge- migungsvorbehalt besteht, bezieht sich dieser nicht auf die Bevollmächtigung, sondern auf ordentlichen Mitgliederversammlung die Auflösung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebe- dann stattfindenden Abteilungsversammlung einen Abteilungsvorstand, der aus ändert werden. den Abschluss des Rechtsgeschäfts durch den Bevollmächtigten. Eine Befreiung von diesen nen Stimmen beschlossen wird. - dem Abteilungsleiter, - dem stellvertretenden Abteilungsleiter, wirft sich den Ordnungen und der Satzung des Vereins. Sie arbeitet gemäß der Jugendordnung des Vereins. Beschränkungen kann nur durch Beschluss des Aufsichtsrates herbeigeführt werden, und 10.1 Abteilungsversammlung Begründung: zwar für jeden Einzelfall. Die Befreiung von der Beschränkung ist vom Vorsitzenden des Auf- Die Fußball-Lizenzspielerabteilung gehört zum Verein. Eine Ausgliederung der Fußball-Lizenz- - dem Sportwart, Die Regelungen zum Wahlausschuss sollen umfassend geändert werden. Ausgangsüberle- sichtsrates und einem weiteren Aufsichtsratsmitglied schriftlich dem Vorstand unter konkre- spielerabteilung – gleich ob im Wege des Umwandlungsgesetzes oder einer Vielzahl von Ein- - und Beisitzern gung ist die Einführung eines rollierenden Systems. Zum einen sollen dadurch die Wahlen ter Bezeichnung des genehmigten Geschäftes mitzuteilen, ehe es abgeschlossen wird. zelübertragungen – und sonstige Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, die die Lizenz- besteht. zum Wahlausschuss zeitlich gestrafft werden, da nicht immer der gesamte Wahlausschuss spielerabteilung zum Gegenstand haben, bedürfen der Zustimmung einer besonderen, zu neu zu wählen ist. Zum anderen soll dadurch sichergestellt werden, dass im Wahlausschuss 8.5 Aufgaben diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Dreivier- Die Anzahl der Beisitzer wird in der Abteilungsordnung festgelegt; diese kann auch festlegen, stets Mitglieder vertreten sind, die bereits in der Vergangenheit das Amt ausgeübt haben Der Vorstand entscheidet eigenverantwortlich über die ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen tel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. dass der Abteilungsvorstand keine Beisitzer umfasst. und über entsprechende Erfahrung mit dieser Tätigkeit verfügen. und sonstigen Belange des Vereins, soweit diese Befugnisse nicht satzungsgemäß anderen Die Abstimmung in den außerordentlichen Mitgliederversammlungen nach Absatz 1 und 2 er- Der vonseiten der Jugendmitglieder gewählte Abteilungs-Jugendwart ist durch die Abteilungs- folgen durch schriftliche Stimmabgabe. versammlung zu bestätigen. Im Fall der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen mit Zustimmung des Finanzam- Die Abteilungsversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. tes an die Stadt Gelsenkirchen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Über den Versammlungsablauf ist Protokoll zu führen. Dem Vorstand ist eine Abschrift hier- Ein hauptamtliches Vorstandsmitglied ist verantwortlich für die sportliche Leitung des Ver- Zwecke zu verwenden hat, und zwar in erster Linie im Sinne des § 2 dieser Satzung; dies gilt von zuzuleiten. Die Mitglieder des Abteilungsvorstandes müssen vom Vorstand bestätigt wer- Durch die Einführung eines rollierenden Systems ist eine Übergangsregelung notwendig, die eins, insbesondere für die Lizenzabteilung, die Fußballjugend- und die Fußballamateurabtei- nicht, soweit die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen den. Im Falle einer Ablehnung durch den Vorstand hat innerhalb von sechs Wochen eine Neu- festlegt, in welchem Verfahren bei der erstmaligen Wahl zum Wahlausschuss nach In-Kraft-Tre- lung. Ein weiteres hauptamtliches Vorstandsmitglied hat verantwortlich die kaufmännische vor dem Auflösungsbeschluss einen anderen gemeinnützigen Verwendungszweck bestimmt. wahl stattzufinden. Dieses Ergebnis ist endgültig. ten der Satzungsänderung gewählt wird, um erstmals unterschiedlich lang dauernde Amtspe- Leitung des Vereins wahrzunehmen und im Übrigen die Arbeit der Abteilungen zu koordinie- Die Durchführung dieses Beschlusses ist abhängig von der Zustimmung des Finanzamtes. rioden herzustellen. Zugleich ist die spätere Aufhebung dieser Übergangsregelung bereits vor- ren. Es ist Mitglied im Sportbeirat. Werden weitere Vorstandsmitglieder berufen, so hat der gegeben, um die Satzung später von der nicht mehr benötigten Übergangslösung zu befreien. Aufsichtsrat deren Aufgaben in der Geschäftsordnung des Vorstandes festzulegen. Die Zu- Die Änderung dieser Regelungen in § 11 bedarf einer Mehrheit von Dreiviertel der abgege- Die im Rahmen des Vereins Fußballsport treibenden Jugendlichen und Amateure einerseits Die innere Struktur soll sich der Wahlausschuss im Wesentlichen durch eine Geschäftsord- ständigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder für die verschiedenen Geschäftsbereiche wird benen Stimmen der Mitgliederversammlung. sowie die Jungsenioren (Traditionsmannschaft) andererseits bilden je eine eigene Abteilung. nung selbst vorgeben können. Um die Transparenz zu erhöhen soll die Geschäftsordnung für durch den Aufsichtsrat festgelegt. Ein vom Aufsichtsrat bestimmtes Vorstandsmitglied ist jedes Mitglied einsehbar sein. Mitglied im Sportbeirat. Begründung: Abteilungsstruktur der Fußballsport treibenden Jugendlichen und Amateure wird durch den Das Vorstandshandeln hat sich am Interesse des Vereins, dem Vereinszweck und den ge- Um den von der Öffentlichkeit bisweilen geführten Diskussionen um eine Ausgliederung der Vorstand festgelegt. Der Vorstand ist insbesondere zuständig für die Benennung des Abtei- setzlichen Vorschriften auszurichten. Der Vorstand hat insbesondere entsprechend den ge- Lizenzspielerabteilung zu begegnen, soll auch in der Satzung ein eindeutiges Bekenntnis zur lungsleiters, der Mitglied im Sportbeirat ist. Der Abteilungsleiter, sein Stellvertreter und der setzlichen Bestimmungen die Pflichten des Vereins sorgfältig zu erfüllen, wie die Buchhal- Rechtsform des eingetragenen Vereins abgegeben werden. Es wird daher ausdrücklich fest- Kassierer der Jugend und Amateure werden vom Vorstand bestimmt; für die Jungsenioren tungs-, Bilanzierungs- und Steuervorschriften. Er erfüllt weiter die Arbeitgeberpflichten im gelegt, dass jede Art der Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung zwingend eines entspre- gelten die Regelungen gem. der Ziff. 10.1. Sinn der arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen. chenden Beschlusses der Mitglieder bedarf, der auf einer außerordentlichen, zu diesem Vereinsorganen vorbehalten sind. Ihm obliegt die Darstellung des Vereins in der Öffentlichkeit. Um ein solches rollierendes System einzuführen ist die Aufstockung von sieben auf acht Mitglieder und die Verlängerung der Amtszeit von drei auf vier Jahre sinnvoll, so dass dann jedes Der 1. Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstandes und repräsentiert den Verein nach Jahr für die Dauer von je vier Jahren zwei Wahlausschussmitglieder von der Mitgliederver- außen. sammlung zu wählen sind. Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. Antrag: Vorstand Antragsteller: Dr. Robin Lengelsen/ Dr. Jens Buchta 10.2 Fußballabteilungen Für die „Traditionsmannschaft“ gelten die vorstehenden Regelungen unter Ziffer 10.1. Die Zweck einberufenen Mitgliederversammlung gefasst werden muss. Begründung: Die Regelungen in den §§ 8.1, 8.4 und 8.5 sollen wie folgt geändert werden: Die bisherige Satzungsregelung entspricht nicht mehr der Handhabung in der Praxis. Es hat 8.1 Zusammensetzung sich gezeigt, dass die Benennung eines 1. Vorsitzenden keine Vorteile bringt, so dass zuletzt Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitglie- auf eine Rangfolge unter den Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat verzichtet wor- dern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die endgültige Zahl der Vorstandsmitglieder und den ist. Die Änderung dient daher einer Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten. deren jeweilige Aufgabenbereiche innerhalb des Vorstandes. Es sind mindestens zwei, höch- Die fußballtreibenden Jugendlichen des Vereins können Vorschläge für diese Position dem Vorstand einreichen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. 10.3 Haftungsausschluss Der Verein haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitgliedern bei der Ausübung des Antrag: Abteilungen Antragsteller: Dr. Robin Lengelsen/ Dr. Jens Buchta Sportes, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden. Dies gilt nicht, wenn die Schadensverursachung auf einer vor- stens vier Vorstandsmitgliedern. zu bestellen. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Auf- Das Ruhen der Mitgliedschaft der Vorstandsmitglieder soll aufgehoben werden. Es ist kein sichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder und deren jeweiligen Aufgabenbereiche innerhalb Grund ersichtlich, warum ein hauptamtliches Vorstandsmitglied nicht zugleich auch über eine Die Regelung in § 10 soll wie folgt geändert werden: des Vorstandes. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder müssen hauptamtlich tätig sein. Der „echte“ Mitgliedschaftsstellung mit sämtlichen Rechten und Pflichten verfügen soll. §10 Abteilungen Aufsichtsrat entscheidet, wie viele weitere Mitglieder im Vorstand hauptamtlich tätig sein Derzeit ist jedes Rechtsgeschäft von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern im Namen des Zur Erfüllung seines Vereinszweckes unterhält der Verein Fachabteilungen. Über Gründung Begründung: sollen. Deren Mitgliedschaft ruht für die Dauer der hauptamtlichen Tätigkeit. Vereins abzuschließen. Davon werden auch Rechtsgeschäfte mit geringstem wirtschaftli- und Auflösung von Abteilungen beschließt der Vorstand. Auflösungsbeschlüsse bedürfen der Die Abteilungsstruktur soll an die bereits heute bestehenden Strukturen (z.B. „Knappen- chem Wert erfasst (z.B. die Anschaffung von Büromaterial). Diese Einschränkung ist nicht Bestätigung durch den Aufsichtsrat. schmiede“) angepasst werden. Durch die Abteilungsordnungen soll den Abteilungen mehr sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner Organe, seiner Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen beruht.“ 8.4 Vertretungsbefugnis des Vorstandes zeitgemäß und führt im Rahmen der Organisation und Administration zu hohem Aufwand. Im Außenverhältnis wird der Verein stets durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Die wech- Der Vorstand soll daher die Möglichkeit erhalten, einem Mitarbeiter des Vereins für einzelne Den Abteilungen obliegt die Durchführung des Übungs- und Wettkampfbetriebes. Der jewei- drücklich das Recht, die Anzahl der Beisitzer im Abteilungsvorstand selbst festzulegen. selseitige Bevollmächtigung ist ausgeschlossen. Urkunden und Verträge, aus denen sich für Rechtsgeschäfte Vollmacht zu erteilen. Um die satzungsmäßigen Vorgaben zur Vertretung lige Abteilungsleiter ist hierfür dem Vorstand des Vereins verantwortlich. Jede Abteilung soll Die Ergänzung der Haftungsregelung in § 10.3 entspricht den Anforderungen der Rechtspre- den Verein vermögensrechtliche bzw. finanzielle Verpflichtungen ergeben, sowie alle Ver- durch den Vorstand nicht zu unterlaufen, muss die Vollmachtserteilung durch mindestens sich eine Abteilungsordnung geben, in der insbesondere die Durchführung der Abteilungsver- chung. träge mit Lizenz- bzw. Vertragsspielern können nur schriftlich abgeschlossen werden und zwei Vorstandsmitglieder ausgesprochen werden. Die Streichungen in § 8.5 sind Folgeände- sammlung zu regeln ist. Die Abteilungsordnung bedarf der Genehmigung des Vorstandes. müssen bei Vermeidung ihrer Rechtsunwirksamkeit von mindestens zwei Vorstandsmitglie- rungen der in § 8.1 vorgeschlagenen Änderungen. Die Abteilungen können kein eigenes Vermögen erwerben. Die Jugend der Fachabteilungen 60 Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. ist die Sportjugend des FC Schalke 04 e.V. Sie ist die Jugendabteilung des FC Schalke 04. Sie dern unterzeichnet sein. Der Vorstand ist insgesamt von der Vertretung des Vereins ausgeschlossen, soweit durch ein Rechtsgeschäft eines der Vorstandsmitglieder rechtlich oder Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit eingeräumt werden. So erhalten diese z.B. aus- Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. führt und verwaltet sich eigenständig. Sie entscheidet über die Verwaltung der ihr zufließen- 61 MITGLIEDERVERSAMMLUNG Antrag: Klarstellungen und Behebungen von Schreibfehlern Antragsteller: Dr. Jens Buchta MITGLIEDERVERSAMMLUNG Mitgliederversammlung sein. Die Einladung der Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitglie- Antrag: Rechts- und Verfahrensordnung Antragsteller: Kornelia Toporzysek derversammlung erfolgt mit einer Frist von drei Wochen. Für die Einladungsformalien gilt dieselbe Regelung wie für die ordentliche Mitgliederversammlung, jedoch mit der Maßgabe, a. a. Die Regelung in § 4.1 (1. Abs.) soll wie folg geändert werden: dass Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nur solche sein (4.4) Ende der Mitgliedschaft (4.4) Ende der Mitgliedschaft 4.1 Erwerb der Mitgliedschaft können, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Sofern auf einer außerordentlichen Mitglie- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen Mitglied kann jede natürliche und oder juristische Person werden sowie jede rechtsfähige derversammlung Wahlen anstehen, beträgt die Vorschlagsfrist zwei Wochen. Anträge müs- Verein kann nur nach mindestens zweijähriger Mitgliedschaft und nur mit dreimonati- a) bei Rückstand in der Zahlung der Vereinsbeiträge von mehr als drei Monaten oder Personenvereinigung sein. Juristische Personen und rechtsfähige Personenvereinigun- sen spätestens eine Woche vor der Versammlung auf der Geschäftsstelle eingegangen sein.“ ger Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Er kann durch eingeschrie- Nichterfüllung sonstiger Verpflichtungen gegenüber dem Verein, benen Brief oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle erklärt werden. b) bei grob unsportlichem Verhalten, gen können ausschließlich förderndes Mitglied sein.“ Satzung alt Begründung: a. Satzung neu c) bei einem schweren Verstoß gegen die Vereinssatzung, Begründung: Es soll ausdrücklich klargestellt werden, dass nur die Angelegenheiten für die Einberufung Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle in seiner Verwahrung befindli- d) bei - auch im Sinne der Wertungen des Leitbildes - grob vereinsschädigendem oder Da in § 4 Nr. 5 auch Personengesellschaften genannt werden und es sich bei diesen um rechts- einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ausscheiden, die auf der letzten ordentli- chen, dem Verein gehörenden Gegenstände, Urkunden oder Schriftstücke unverzüg- unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins, insbesondere bei Kund- fähige Personenvereinigungen, nicht aber um juristische Personen handelt, ist es folgerichtig, chen Mitgliederversammlung behandelt worden sind. lich an die Vereinsgeschäftsstelle herauszugeben. gabe rassistischer oder ausländerfeindlicher Gesinnung. f. Die Regelung in § 6.3.1 (Abs.1) soll wie folgt geändert werden: Der Ausschluss aus dem Verein kann u. a. erfolgen (4.5) Sanktionen rechtsfähige Personenvereinigungen auch in §. 4.1 als mögliche Mitglieder zu erwähnen. Verstößt ein Mitglied gegen die Vereinssatzung, fügt dem Verein oder dem Ansehen b. Die Regelung in § 4.6 soll wie folgt geändert werden: Jedes Vereinsamt beginnt mit der Annahme der Wahl. Es endet mit dem Erlöschen der Mit- 4.6 Ehrenpräsidium gliedschaft, Tod, Abberufung, Rücktritt oder Annahme der Wahl durch den neu gewählten - bei schwerem Verstoß gegen die Vereinssatzung, innerhalb oder außerhalb des Vereins unsportlich oder unehrenhaft, kann der Verein Mitglieder, die dem Verein 20 Jahre lang ununterbrochen angehören und 10 Jahre Mitglied Amtsträger. Jedes Vereinsamt setzt die Mitgliedschaft voraus. Wiederwahl ist zu jedem Ver- - bei grob unsportlichem Verhalten, gegen das Mitglied folgende Sanktionen verhängen: eines Vereinsorgans gewesen sind und die sich in besonderer Weise um den Verein verdient einsamt möglich. Eine Kandidatur eines Amtsträgers für ein anderes Vereinsamt ist nur nach - bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins, insbesondere a) Verwarnung gemacht haben, können auf Vorschlag eines Organs auf der Mitgliederversammlung gemäß vorheriger Niederlegung des bisherigen Vereinsamtes möglich. Erfolgt die Kandidatur auf- den Vorschriften von § 6.3.2 in das Ehrenpräsidium berufen werden. Eine solche Berufung ist grund des Vorschlages eines Organs, dem der Vorgeschlagene angehört, darf der vorge- nur durch Beschluss des Ehrenrates widerruflich. Das Ehrenpräsidium darf aus nicht mehr als schlagene Amtsträger an dem Vorschlag zu seiner Benennung für ein anderes Vereinsamt 11 Mitgliedern bestehen. Es kann aus seiner Mitte einen Vorsitzenden wählen. Hat die Mit- nicht mitwirken.“ - bei anderem vereinsschädigenden Verhalten. Begründung: Die übrigen Einzelheiten regelt die Rechts- und Verfahrensordnung, Zuständig für den Ausschluss und die Verhängung von Sanktionen ist der Vorstand, so- Die beiden vorhandenen Rechtsschreibversehen sollen behoben werden. die gem. § 5 Bestandteil dieser Satzung ist. weit in der Satzung nichts anderes geregelt ist. Dieser entscheidet über den Ausschluss des Vereins durch sein Verhalten Schaden zu oder verhält sich in vorgenanntem Sinne durch Kundgabe rassistischer oder ausländerfeindlicher Gesinnung, - bei Rückstand in der Zahlung der Vereinsbeiträge von mehr als drei Monaten oder Nichterfüllung sonstiger Verpflichtungen gegenüber dem Verein, c) Ordnungsgelder bis zu 150,00 € d) Ausschluss von der Benutzung von Vereinseinrichtungen e) Enthebung aus Vereinsämtern auf Zeit und Dauer (4.6) Zuständigkeit gliederversammlung einen Ehrenpräsidenten ernannt, ist dieser zugleich Vorsitzender des Ehrenpräsidiums.“ b) Verweis Begründung: und die Verhängung von Sanktionen nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Ausschluss Da sich das Amt im Ehrenpräsidium mit der Innehabung anderer Vereinsämter ausschließt, g. Die Regelung in § 6.3.1 (Abs. 2) soll wie folgt geändert werden: beziehungsweise die Sanktion werden mit Bekanntgabe wirksam. Gegen die Entschei- sollte eine entsprechende Klarstellung erfolgen. Mitglieder von Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen anderer Vereine oder dungen des Vorstands ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig. Alles Weitere re- Tochtergesellschaften der Lizenzligen oder eines Muttervereins dürfen keine Funktionen in Or- gelt die Rechts- und Verfahrensordnung in § 5 der Satzung. c. Die Regelung in § 5.2.3 (Abs. 3) soll wie folgt geändert werden: ganen des Vereins übernehmen. Mitarbeiter oder Mitglieder von Organen von Unternehmen, Auf übereinstimmenden Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat, der innerhalb von vier Wo- die zu mehreren Vereinen oder Tochtergesellschaften der Lizenzligen bzw. Muttervereinen b. b. oder mit diesen Vereinen oder Gesellschaften verbundenen Unternehmen in wirtschaftlich (5.1) Rechts- und Verfahrensordnung/Ehrenrat (5.1) Rechts- und Verfahrensordnung erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im Bereich der Vermarktung, einschließlich Streitigkeiten innerhalb des Vereins, insbesondere unter Vereinsmitgliedern sowie zwi- Streitigkeiten vereinsrechtlicher Art, d.h. Streitigkeiten unter Vereinsmitgliedern sowie schen Mitgliedern und dem Verein, sollen vereinsintern geregelt und ggf. geahndet wer- zwischen Mitgliedern und dem Verein, sollen vereinsintern geregelt werden. Dies betrifft den. Dies betrifft insbesondere alle Formen von unsportlichem Verhalten, Verstöße sowohl Streitigkeiten aus Anlass des Ausschlusses von Mitgliedern und der Verhän- gegen die Vereinssatzung oder die Anfechtung von Entscheidungen des Vorstandes, gung von Sanktionen gegen Mitglieder durch den Vorstand als auch Streitigkeiten, mit Aufsichtsrates oder der Mitgliederversammlung, wobei die Wertungen des Leitbildes zu denen der Ehrenrat auf Antrag oder von sich aus befasst ist. Der ordentliche Rechts- berücksichtigen sind. Der ordentliche Rechtsweg (z.B. Klage vor einem Zivil- oder Ar- weg darf in diesen Fällen erst beschritten werden, nachdem der in dieser Satzung ge- Begründung: beitsgericht, Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, Privatklage) darf regelte vereinsinternen Rechtsbehelf ausgeschöpft worden ist. Zum einen sollen die Rechtschreibversehen behoben werden. Zum anderen soll durch die Än- nur beschritten werden, wenn die beabsichtigte Einleitung eines gerichtlichen Verfah- Die gegen Entscheidungen des Vorstands nach § 4.4 und § 4.5 der Satzung zulässige d. Die Regelung in § 6.1 (Abs. 4 S. 1) soll wie folgt geändert werden: derung klargestellt werden, dass eine Mitgliedschaft in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Ver- rens dem Ehrenrat schriftlich zehn Tage vorher mitgeteilt wird, und der Ehrenrat eine Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens bis zum 7. Januar eines Kalender- tretungsorganen eines anderen Bundesliga-Vereins mit einer Mitgliedschaft in einem Organ des vereinsinterne Beilegung und Beendigung der Streitigkeit für unmöglich erklärt hat. ab Zugang der Entscheidung beim Vorstand einzulegen. Erachtet der Vorstand die Be- jahres schriftlich, persönlich unterschrieben und begründet dem Vorstand zugegangen sein; FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. – mit Ausnahme der Mitgliederversammlung – unvereinbar Ahndungen und Entscheidungen werden durch den Vorstand ausgeübt, insbesondere schwerde für begründet, so hat er abzuhelfen. Andernfalls hat der Vorstand die Sache ist. Die bisherige Formulierung („…des Bewerbers …“) ist irritierend und missverständlich. Entscheidungen über den Vereinsausschluss gem. § 4 Abs. 4 der Vereinssatzung. Gegen unverzüglich dem Ehrenrat zur Entscheidung zuzuleiten. Die Entscheidungen des Ehren- die Entscheidung des Vorstands ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, die in- rates sind endgültig. chen nach Bekanntgabe der Entscheidung zu treffen ist, kann jede Ehrenratsentscheidung der nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung zur Überprüfung und Neubescheidung vorgelegt werden. Bis zur Aufhebung durch die Mitgliederversammlung behält die Entscheidung ihre Wirkungen. Im Übrigen sind die Entscheidungen des Ehrenrates endgültig.“ des Sponsorings, oder des Spielbetriebes stehen, dürfen nicht Mitglied in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen des Bewerbers Vereins sein, wobei Konzerne und die ihnen angehörenden Unternehmen als ein Unternehmen gelten.“ Begründung: Es geht ausschließlich um die Behebung eines Rechtschreibversehens. eine Einreichung per E-Mail ist nicht ausreichend.“ Begründung: h. Die Regelung in § 9 (Abs. 4) soll wie folgt geändert werden: Die Schreibweise des Wortes E-Mail soll an die in Deutschland übliche Schreibweise ange- „Der Sportbeirat wird grundsätzlich durch dessen Aufsichtsratsmitglied einberufen und gelei- passt werden. tet. Er tagt mindestens zweimal im Jahr. Die Sitzungsniederschriften sind unverzüglich dem nerhalb von zehn Tagen nach der Bekanntgabe einzulegen ist. Erachtet der Vorstand die Beschwerde für begründet, so hat er abzuhelfen. Andernfalls ist die Sache unverzüglich dem Ehrenrat zuzuleiten. Über Strafmaß und Strafart entscheidet der Vorstand bzw. Vorsitzenden des Aufsichtsrates zuzuleiten. Der Sportbeirat wählt aus den Abteilungsmitglie- der Ehrenrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Folgende Strafen und Maßnahmen sind zulässig: e. Die Regelung in § 6.2 soll wie folgt geändert werden: dern ein Mitglied des Aufsichtsrates. Bei dieser Wahl haben der Vorstand und der Aufsichts- a) Verwarnung, 6.2 Außerordentliche Mitgliederversammlung rat kein Stimmrecht. Die Amtsperiode beträgt drei Jahre. Eine Abberufung kann nur einstim- b) Verweis, Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Aufsichtsrat einberufen mig erfolgen, wobei für die Abberufung dieselben Modalitäten gelten wie bei der Wahl.“ c) Ordnungsgelder bis zu 150,00 € werden. d) Enthebung aus Vereinsämtern auf Zeit und Dauer Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand unverzüglich einberufen Begründung: e) Ausschluss auf Zeit und Dauer werden, wenn mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies Durch die Satzungsänderung soll die Satzung den gegebenen Verhältnissen angepasst werden. Daneben kann der Ehrenrat andere, sachdienliche Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen anordnen, insbesondere die Neufassung von Beschlüssen durch die Vereins- schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und derselben Sache beantragen. Angelegenheiten, die in der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt und durch Beschlüsse verabschiedet worden sind, können nicht Anlass zur Einberufung einer außerordentlichen 62 Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. organe anordnen, soweit er deren Rechtswidrigkeit feststellt. Die Erteilung zusätzlicher Auflagen ist zulässig. 63 MITGLIEDERVERSAMMLUNG MITGLIEDERVERSAMMLUNG c. c. denen der Ehrenrat von sich aus tätig wird, kann auch bei Nichterscheinen eines Be- mit einer Frist von mindestens 1 Woche zu laden. Erscheinen ein Betroffener und/oder (5.2.2) Aufgaben (5.2.2) Aufgaben troffenen verhandelt werden. In diesem Fall ist ihm der Gang der Verhandlung mitzu- sein schriftlich bevollmächtigter Rechtsbeistand trotz Ladung ohne genügende Ent- Die Aufgaben des Ehrenrates ergeben sich aus der vorstehenden Rechts- und Verfah- Die Aufgaben des Ehrenrates ergeben sich aus der vorstehenden Rechts- und Verfah- teilen und Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Der Ehrenrat kann schuldigung nicht, kann in Abwesenheit des Betroffenen verhandelt werden. In diesem rensordnung sowie den nachfolgenden Satzungsbestimmungen. rensordnung sowie den nachfolgenden Satzungsbestimmungen. 14 Tage nach Einräumung der Stellungnahmemöglichkeit nach pflichtgemäßem Ermes- Fall ist dem Betroffenen der Gang der Verhandlung mitzuteilen und ihm Gelegenheit Bei der Behandlung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern a) Dem Ehrenrat obliegt die Überprüfung von Vereinsausschlüssen gemäß § 4.4 und sen im schriftlichen Verfahren entscheiden oder eine erneute mündliche Verhandlung zur schriftlichen Stellungnahme mit einer Frist von mindestens 2 Wochen zu geben. und dem Verein oder Vereinsorganen wird der Ehrenrat nur auf Antrag eines Betroffe- Sanktionen gemäß § 4.5 der Satzung sowie die Behandlung von Streitigkeiten zwischen anberaumen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist beziehungsweise nach Eingang der Stellungnahme nen oder eines Vereinsorgans tätig. Dazu zählen auch die Anfechtung und die Geltend- Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und dem Verein beziehungsweise seinen Orga- Alle Entscheidungen des Ehrenrates ergehen schriftlich unter Angabe der Gründe. Die entscheidet der Ehrenrat nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob im schriftlichen machung der Unwirksamkeit von Beschlüssen der Vereinsorgane durch Mitglieder. nen sowie von sonstigen vereinsinternen Streitigkeiten wie zum Beispiel solchen aus An- Entscheidung ist dem Betroffenen durch Einschreiben bekanntzugeben. Verfahren entschieden werden kann oder eine mündliche Verhandlung geboten ist. Er- Der Ehrenrat wird von sich aus tätig, wenn ihm grob unsportliches oder vereinsschädi- lass der Anfechtung von Beschlüssen der Vereinsorgane durch Mitglieder. Bei der Wahr- Wird der Ehrenrat auf Beschwerde eines Betroffenen gegen einen Vorstandsbeschluss gibt die Prüfung durch den Ehrenrat, dass nicht ohne mündliche Verhandlung entschie- gendes Verhalten von Mitgliedern oder Organmitgliedern oder rechtswidriges bzw. sat- nehmung der vorgenannten Aufgaben wird der Ehrenrat nur auf Antrag des Betroffenen tätig, darf die Entscheidung nicht zum Nachteil des Betroffenen vom Vorstandsbe- den werden soll, ist eine erneute mündliche Verhandlung anzuberaumen. zungs- oder leitbildwidriges Handeln von Vereinsorganen bekannt wird, wobei die Wer- oder eines Vereinsorgans tätig. schluss abweichen. Der Ehrenrat hat bei seinen Entscheidungen über Beschwerden eines Betroffenen das tungen des Leitbildes zu berücksichtigen sind. Entscheidungen, die der Ehrenrat nicht b) Der Ehrenrat kann darüber hinaus von sich aus tätig werden, wenn ihm grob un- Der Ehrenrat kann vor der Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme durch den Be- Verschlechterungsverbot zu beachten, d.h. die Entscheidung des Ehrenrates darf nicht auf Antrag, sondern aufgrund eigenen Tätigwerdens fällt, können nur nach vorheriger An- sportliches oder vereinsschädigendes Verhalten von Mitgliedern oder Organmitglie- troffenen vorläufige Maßnahmen beschließen, insbesondere bei Verstoß gegen § 6.3.1 zum Nachteil des Betroffenen von dem Vorstandsbeschluss abweichen. hörung der Beteiligten und des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates getroffen werden. dern oder rechtswidriges, satzungswidriges oder leitbildwidriges Verhalten von Vereins- das Ruhen des Vereinsamtes bis zum Abschluss des Ehrenratsverfahrens anordnen. Der Ehrenrat kann innerhalb seiner Zuständigkeit vorläufige Maßnahmen beschließen, organen oder Mitgliedern von Vereinsorganen bekannt wird. Darüber, ob er ein Verfah- insbesondere bei Verstoß gegen § 6.3.1 das Ruhen des Vereinsamtes bis zum Abschluss ren gegen den Betroffenen einleitet, entscheidet der Ehrenrat nach pflichtgemäßem des Ehrenratsverfahrens anordnen. Ermessen unter Berücksichtigung der Wertungen des Leitbildes. Der Ehrenrat kann Sanktionen nach § 4.4 und § 4.5 der Satzung verhängen. Entscheidungen, die der Ehrenrat fällt, ohne dass zuvor ein entsprechender Antrag gestellt worden ist, können nur nach vorheriger Anhörung des Betroffenen sowie des Vorstandes und des Aufsichtsra- Sollte der Antrag die entsprechende Mehrheit auf der Mitgliederversammlung bekommen, Der Ehrenrat kann - wie bisher auch - sowohl auf Antrag des Betroffenen oder eines Vereins- tes getroffen werden. müssten folgende bestehende §§ wie folgt umbenannt werden: organs als auch von sich aus tätig werden. Neu ist, dass der Ehrenrat über seine bisherigen c) Der Ehrenrat hat außerdem die Aufgabe einer vereinsinternen Schlichtungsstelle. Er 4.5 Ehrenordnung -> 4.7 Ehrenordnung Zuständigkeiten und Aufgaben hinaus als außergerichtliche Schlichtungsstelle angerufen wer- kann in dieser Funktion sowohl von Mitgliedern einschließlich der Mitglieder von Orga- 4.6 Ehrenpräsidium -> 4.8 Ehrenpräsidium den kann. Damit wäre eine Aufwertung des Ehrenrates verbunden und würde eine Möglichkeit nen des Vereins als auch von Mitgliedern der Fanorganisationen angerufen werden, um geschaffen, den Ehrenrat mit nicht vereinsrechtlichen Streitigkeiten befassen zu können, was bei vereinsbezogenen Streitigkeiten, die nicht schon unter die vorgenannten zustän- Begründung zu a.: nach der Grundkonzeption der Satzung (Vorrang der vereinsinternen Regelung) ein berechtig- digkeitsbegründenden Bestimmungen fallen, eine Einigung zu vermitteln. Der Ehrenrat Der Satzungsänderungsantrag dient der klareren und strukturierteren Darstellung der Regelun- tes Anliegen ist. wird insoweit nur auf Antrag einer Partei der Streitigkeit und auch in diesem Fall nur gen in der Satzung, welche die Mitgliedschaft betreffen. Die Satzung würde an Klarheit gewin- Diese Anträge entsprechen im Hinblick auf die Verfahrensvorschriften inhaltlich weitgehend dann tätig, wenn die andere Partei der Streitigkeit mit der Durchführung eines Schlich- nen, wenn die Regelungen zu den möglichen Sanktionen in § 4 der Satzung zusammengefasst den entsprechenden Vorschlägen des gemeinsamen Antrags der Satzungskommission, der tungsversuchs durch den Ehrenrat ihr Einverständnis erklärt. Findet ein erfolgreiches würden. Dort sind Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt. Hierzu gehören die „Vereins- vom Aufsichtsrat für die letztjährige Mitgliederversammlung zugelassen wurde. Auf deren Be- Schlichtungsverfahren statt, so ist der Schlichterspruch des Ehrenrates endgültig und strafen“, da sie die Mitgliedschaft betreffen, d.h. das Thema käme an die systematisch richtige gründung wird zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen Bezug genommen. verbindlich. Führt das Schlichtungsverfahren nicht zu einer Einigung der Parteien und Stelle der Satzung. Ein weiterer Vorteil der beantragten Änderung wäre, dass die Regelung in einer Beilegung der Streitigkeit, erklärt der Ehrenrat die Schlichtung für gescheitert. (5.1) deutlich kürzer werden könnte und dadurch auch an Verständlichkeit gewinnen würde. d. d. Begründung zu b. bis d.: (5.2.3) Entscheidungen (5.2.3) Entscheidungen Die den Ehrenrat betreffenden Anträge beinhalten - unter Beibehaltung der Grundkonzeption Alle Entscheidungen des Ehrenrates sind den Betroffenen und dem Vorstand schriftlich Die Entscheidungen des Ehrenrates sind dem Betroffenen und dem Vorstand schriftlich der Satzung - einerseits Klarstellungen in Bezug auf das Verfahren bei vereinsinternen Sank- mitzuteilen. unter Angabe der Gründe durch Einschreiben bekanntzugeben. Kostenentscheidungen tionen und andererseits die Streichung überflüssiger, weil rechtlich irrelevanter Passagen. Die Entscheidungen sind vom Vorstand zu vollziehen. sind nicht zu treffen. Die Verfahrenskosten werden vom Verein getragen. Die Betroffe- Für den Ausspruch von Vereinsstrafen bis hin zum Ausschluss eines Mitglieds auf Zeit und auf Auf übereinstimmenden Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat, der innerhalb von nen tragen ihre eigenen Kosten einschließlich etwaiger Rechtsbeistandskosten. Dauer ist der Vorstand zuständig. Gegen eine vom Vorstand ausgesprochene Sanktion kann vier Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung zu treffen ist, kann jede Ehrenrats- Der Vollzug der Entscheidungen des Ehrenrates obliegt dem Vorstand. innerhalb einer gegenüber der jetzigen Fassung geringfügig verlängerten Frist der Rechtsbe- entscheidung der nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung zur Überprü- helf der Beschwerde eingelegt werden. In diesem Fall wird der Ehrenrat als vereinsinternes Be- fung und Neubescheidung vorgelegt werden. Bis zur Aufhebung durch die Mitglieder- schwerdegericht tätig, das vor Erhebung einer Klage gegen die verhängte Vereinsstrafe vor versammlung behält die Entscheidung ihre Wirkung. einem staatlichen Gericht anzurufen ist. Weitere Schritte kann und muss das Mitglied nicht un- Im Übrigen sind die Entscheidungen des Ehrenrates endgültig. ternehmen, wenn es die Entscheidung des Ehrenrates nicht akzeptieren, sondern gerichtlich Der Aufsichtsrat empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. überprüfen lassen will. Die bisherige Fassung kann aus Rechtsgründen eine Anrufung staatli- 64 e. e. cher Gerichte nicht verhindern. Sie stiftet in Bezug auf den Zugang zu staatlichen Gerichten (5.2.4) Verfahren (5.2.4) Verfahren womöglich sogar Verwirrung. Zum einen ist unklar, welche echten Rechtsbehelfe es überhaupt Entscheidungen ergehen aufgrund mündlicher Verhandlung. Der Vorsitzende des Ehren- Der Ehrenrat entscheidet grundsätzlich aufgrund mündlicher Verhandlung, in welcher gibt. Zum anderen könnte der Eindruck erweckt werden, es seien die in der jetzigen Fassung rates kann anordnen, dass ein schriftliches Verfahren stattfindet, soweit kein Betroffe- sich der Betroffene von einem schriftlich bevollmächtigten Rechtsbeistand begleiten erwähnten Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor ein staatliches Gericht um Rechtsschutz er- ner widerspricht. oder vertreten lassen kann. Der Vorsitzende des Ehrenrates kann, wenn dem innerhalb sucht werden kann. In Bezug auf die namentlich genannten Verfahren wie Klage vor dem Ar- Den Betroffenen ist auf jeden Fall Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. einer hierfür zu setzenden Frist von keiner Seite widersprochen wird, anordnen, dass beitsgericht etc. scheidet eine Verweisung auf ein Vereinsorgan wie den Ehrenrat jedoch von Der Vorsitzende des Ehrenrates hat die Betroffenen, etwaige Zeugen oder Sachverstän- ein schriftliches Verfahren stattfindet. vorneherein aus. Dessen Zuständigkeit besteht, soweit hier von Interesse, grundsätzlich nur dige durch eingeschriebenen Brief unter Angaben des Verfahrensgegenstandes zu Bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung hat der Vorsitzende des Ehrenrates die in Bezug auf vereinsrechtliche Streitigkeiten. Da vereinsinterne Rechtebehelfe zunächst aus- laden. Erscheint ein Betroffener trotz Ladung nicht, gilt eine von ihm gegen eine Vor- Betroffenen sowie etwaige Zeugen und Sachverständige durch eingeschriebenen Brief zuschöpfen sind, macht es Sinn, die Regelungen klarer zu fassen. standsentscheidung erhobene Beschwerde als zurückgenommen. In Verfahren, in unter Angabe des Verfahrensgegenstandes sowie von Zeit und Ort der Verhandlung 65 MITGLIEDERVERSAMMLUNG Folgende Satzungsänderungsanträge hat der Aufsichtsrat entsprechend § 6.1 der Vereinssatzung nicht zur Tagesordnung zugelassen: Antrag: Zusammensetzung und Wahlen zum Aufsichtsrat Antragsteller: Michael Eckl MITGLIEDERVERSAMMLUNG Scheiden von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder vorzeitig aus ihrem § 7.5 der Satzung). Derartige Unsicherheiten müssen daher durch eine klare Satzungsgestal- teilungsleiter oder von seinem Vertreter abgegeben wird. Vorstand und Aufsichtsrat haben je Amt, so rückt der bei der letzten vorangegangenen Wahl stimmenhöchste Kandidat bis zur näch- tung unbedingt vermieden werden. Vorliegend würden durch die Formulierung des vorgeschla- eine Stimme, die von dem Organvertreter abgegeben wird. sten ordentlichen Mitgliederversammlung nach. Dort erfolgt die Nachwahl für die restliche Amts- genen Satzungstextes solche Unsicherheiten aber gerade entstehen. Der Sportbeirat berät den Vorstand bei der Gestaltung des Jugend- und Amateursportbetriebes des Vereins. Darüber hinaus leiten die Mitglieder des Sportbeirates den Sportbetrieb in dauer des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes. Der Aufsichtsrat hat weiter berücksichtigt, dass sich die Abteilungen zu diesem Vorschlag ab- ihren Abteilungen. Der Sportbeirat oder einzelne seiner Mitglieder können vom Vorstand zur Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche Mitglieder bestimmen. Deren Bestellung erfolgt je- lehnend geäußert haben. Die Abteilungen möchten gerne an dem bisherigen Verfahren fest- Beratung und zur Durchführung von weitergehenden Angelegenheiten hinzugezogen werden, Die ordentliche Mitgliederversammlung möge beschließen: weils für zwei Jahre und ist jederzeit widerruflich. Bei Bestellung und Abberufung gilt die Mehr- halten, da sich dieses Verfahren in der Vergangenheit aus ihrer Sicht bewährt hat. Dieser wobei die Verantwortlichkeit des Vorstandes unberührt bleibt. In die Satzung des Vereins wird § 6.3.1.1 und § 7.1 wie folgt neu gefasst: heit der abgegebenen Stimmen. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch den Wahlaus- Aspekt hat auch für den Aufsichtsrat eine erhebliche Bedeutung, da der FC Schalke 04 nicht 6.3.1.1 Wahlen zum Aufsichtsrat schuss. Diese Mitglieder des Aufsichtsrates sind erst nach drei Monaten Zugehörigkeit zum Gre- nur aus Profisport besteht. Nach § 2 der Satzung ist die Förderung von Fußball, Basketball, Der Sportbeirat wird grundsätzlich durch dessen das vom Aufsichtsrat entsendete Aufsichts- Stimmberechtigte Mitglieder können Kandidaten für die in der Mitgliederversammlung zu wäh- mium stimmberechtigt. Die Aufsichtsräte dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis zum Verein Handball, Leichtathletik und Tischtennis die ureigenste Aufgabe des Vereins. Den Amateurab- ratsmitglied einberufen und geleitet. Er tagt mindestens zweimal im Jahr. Die Sitzungsnieder- lenden Aufsichtsratsmitglieder schriftlich dem Vorstand vorschlagen. Der Vorschlag für einen stehen oder auf anderer Basis entgeltlich für ihn tätig sein, weder unmittelbar noch mittelbar. teilungen kommt daher ein besonderes Gewicht zu, sodass der Aufsichtsrat sich bei seiner Ab- schriften sind unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates zuzuleiten. Kandidaten muss mindestens von drei stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich erfolgen und lehnungsentscheidung auch von den durch die Amateurabteilungen geäußerten Interessen kann nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen eingereicht wer- Begründung: den. Der Vorschlag ist mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung einzurei- „Der Name unseres Vereins ist und bleibt Fußball-Club Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Er ist und chen. Später eingehende Vorschläge bleiben unberücksichtigt. Der von der Mitgliederver- bleibt ein Verein im Sinne des deutschen Vereinsrechts.“ – so heißt es in unserem Leitbild. Ein Soweit der Antrag auch darauf ausgerichtet ist, das dem SFCV zustehende Recht auf Entsen- drei Jahre. Eine Abberufung kann nur einstimmig erfolgen, wobei für die Abberufung diesel- sammlung zu wählende Kandidat muss dem Verein zum Ende der Vorschlagsfrist mindestens Verein unterscheidet sich in einer Hinsicht wesentlich von anderen Gesellschaftsformen: Er ist dung eines Aufsichtsratsmitgliedes dahingehend abzuändern, dass künftig die Mitgliederver- ben Modalitäten gelten wie bei der Wahl. ein Jahr lang ununterbrochen angehören. immer demokratisch. sammlung des SFCV die Entsendung aussprechen soll, hält der Aufsichtsrat auch diese Regelung nicht für zweckdienlich. Schließlich sollte es dem SFCV selbst überlassen bleiben, wie er Antrag 2: Aufsichtsratsvertreter der aktiven Mitglieder müssen zusätzlich seit mindestens einem Jahr Auch wenn durch die Regelung in § 7.1 unserer Satzung die Möglichkeit besteht, zusätzliche das Entsendeverfahren in seiner Satzung regelt. Eine Vorgabe durch den FC Schalke 04, wel- Hiermit stellen wir den folgenden Antrag auf Satzungsänderung, der den § 7.1 betrifft. Die aktives Vereinsmitglied sein. Interessen und Kompetenzen in den Aufsichtsrat zu kooptieren, sollte grundsätzlich jedes Mit- ches Organ des SFCV die Entsendung auszusprechen hat, wird nicht für sachdienlich gehal- Änderungen sind rot markiert. glied des Aufsichtsrates durch eine demokratische Wahl legitimiert sein. Gegen dieses Prin- ten, da sich der FC Schalke 04 damit in die internen Belange des SFCV einmischen würde. 7.1 Zusammensetzung hat leiten lassen. Der Sportbeirat wählt aus den Abteilungsmitgliedern ein Mitglied des Aufsichtsrates. Bei dieser Wahl haben der Vorstand und der Aufsichtsrat kein Stimmrecht. Die Amtsperiode beträgt Der Vorstand hat die Vorschläge innerhalb einer Woche nach Ablauf der Vorschlagsfrist dem zip wird in § 9 der Satzung verstoßen. Der Repräsentant der „kleineren“ Abteilungen auf Wahlausschuss zu übergeben. Dieser entscheidet abschließend nach pflichtgemäßem Ermes- Schalke wird von den Abteilungsleitern ernannt, er wird nicht von den Mitgliedern gewählt. sen über die Zulassung der Kandidaten. Dazu sollen die Kandidaten vorab persönlich angehört Ich glaube, dass auch die Mitglieder der Tischtennis-, Basketball- und Leichtathletikabteilung werden. Die Entscheidungen des Wahlausschusses sind nicht zu begründen und unanfechtbar. die Möglichkeit haben sollten, ihre Interessen durch gesonderte Wahl mitzubestimmen. Antrag: Zusammensetzung Aufsichtsrat Antragsteller: Roman Kolbe/ Dr. Robin Lengelsen tieren. Der Wahlausschuss soll mehr Kandidaten zulassen, als Aufsichtsratsämter zu besetzen Der Aufsichtsrat hat diesen Antrag nicht zugelassen und bittet die Mitglieder, diesem Antrag 1 Aufsichtsratsmitglied. Der Aufsichtsrat bestimmt aus seiner Mitte ein Mitglied, das die Be- sind, höchstens aber die doppelte Zahl. Der Wahlausschuss muss im Rahmen seiner Entschei- Votum zu folgen. Hiermit stellen wir den folgenden Antrag auf Satzungsänderung, der die § 7.1 und § 9 betrifft. lange der Fans im Aufsichtsrat vertritt. Der Aufsichtsrat besteht aus maximal elf Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zu Vorstand und Aufsichtsrat schließen sich gegenseitig aus. Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Jahr sind zwei Aufsichtsratsmitglieder neu von der Mitgliederversammlung zu wählen. Ein Aufsichtsratsmitglied wird durch den Sportbeirat bestimmt. Der Schalker Fan-Club-Dachverband entsendet durch seinen Vorstand ein Die Entscheidung soll sich alleine an der Eignung der Kandidaten zum Aufsichtsratsamt orien- Die Änderungen sind rot markiert. dungen jeweils ein Mitglied vom Vorstand und Ehrenrat anhören. Begründung: 7.1 Zusammensetzung Aufsichtsrat Von den sechs zu wählenden ordentlichen Mitgliedern des Aufsichtsrates sollen jährlich zwei Ein wichtiger Hinweis vorab: Im rot markierten Absatz unter 7.1 Zusammensetzung hat der An- Der Aufsichtsrat besteht aus maximal elf Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zu Vorstand und Auf- derversammlung. Scheiden von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder Mitglieder auf drei Jahre gewählt werden. Jedes Mitglied hat beim Wahlvorgang so viele Stim- tragsteller den Text der aktuellen Satzung falsch wiedergegeben: Korrekt heißt es in der Sat- sichtsrat schließen sich gegenseitig aus. Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mit- vorzeitig aus ihrem Amt, so rückt der bei der letzten vorangegangenen Wahl stimmenhöchste men, wie Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind. Es ist schriftlich abzustimmen. zung: „Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes gliederversammlung gewählt. Jedes Jahr sind zwei Aufsichtsratsmitglieder neu von der Mit- Kandidat bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung nach. Dort erfolgt die Nachwahl Jahr sind zwei Aufsichtsratsmitglieder neu von der Mitgliederversammlung zu wählen. Ein Auf- gliederversammlung zu wählen. Ein Aufsichtsratsmitglied wird durch den Sportbeirat be- für die restliche Amtsdauer des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes. Der zu wählende Vertreter der aktiven Mitglieder im Aufsichtsrat soll alle drei Jahre für drei sichtsratsmitglied wird durch den Sportbeirat bestimmt. Der Schalker Fan-Club-Dachverband stimmt. Der Aufsichtsrat bestimmt im Benehmen mit den Abteilungen aus seiner Mitte ein Jahre in einer getrennten Wahl gewählt werden. Stimmberechtigt bei der Wahl sind lediglich entsendet durch seinen Vorstand ein Aufsichtsratsmitglied. Die Amtsperiode beträgt jeweils Mitglied, das die Belange der Abteilungen im Aufsichtsrat vertritt. Der Schalker Fan-Club- Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche weitere Mitglieder bestimmen. Deren Bestellung aktive Vereinsmitglieder gem. § 4.1. Jedes stimmberechtigte Vereinsmitglied hat eine Stimme. drei Jahre.“ Dachverband entsendet durch seinen Vorstand ein Aufsichtsratsmitglied. erfolgt jeweils für zwei Jahre und ist jederzeit widerruflich. Bei Bestellung und Abberufung gilt Es ist schriftlich abzustimmen. Die hier vorgenommenen Änderungen sind somit nicht ausreichend kenntlich gemacht. Die Amtsperiode beträgt jeweils drei Jahre bis zu der dann stattfindenden ordentlichen Mit- glieder des Aufsichtsrats. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch den Wahlausschuss. Die Amtsperiode beträgt jeweils drei Jahre bis zu der dann stattfindenden ordentlichen Mitglie- die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der von der Mitgliederversammlung gewählten Mit- Stehen weniger Kandidaten zur Verfügung, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind, erfolgt Der Aufsichtsrat sieht erhebliche Umsetzungsprobleme. Nach dem Satzungsänderungsvor- gliederversammlung. Scheiden von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsratsmit- Diese Mitglieder des Aufsichtsrates sind erst nach drei Monaten Zugehörigkeit zum Gremium keine Nachwahl, sofern damit keine Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrates eintritt. schlag von Herrn Eckl sollen die aktiven Mitglieder unmittelbar ein Aufsichtsratsmitglied wäh- glieder vorzeitig aus ihrem Amt, so rückt der bei der letzten vorangegangenen Wahl stimmen- stimmberechtigt. Die Aufsichtsräte dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis zum Verein len. Hier stellt sich bereits die tatsächliche Frage, wann ein Vereinsmitglied als „aktiv" gilt. höchste Kandidat bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung nach. Dort erfolgt stehen oder auf anderer Basis entgeltlich für ihn tätig sein, weder unmittelbar noch mittelbar. Stehen nicht mehr Kandidaten zur Verfügung, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind, gilt Wie verhält es sich z. B. mit Mitgliedern der Amateurabteilungen, die dort seit Jahren ehren- die Nachwahl für die restliche Amtsdauer des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsrats- nur als gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht (absolute Mehrheit). An- amtlich und betreuerisch tätig sind, aufgrund fortgeschrittenen Alters oder aufgetretener Ver- mitgliedes. sonsten sind die Kandidaten gewählt, die die meisten der abgegebenen Stimmen auf sich ver- letzungen aber selbst den Sport nicht mehr aktiv betreiben? Ist ein Mitglied bereits „aktiv", einen (relative Mehrheit). wenn es sich als aktives Mitglied bei einer Abteilung meldet? Soll kontrolliert werden, ob die Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche weitere Mitglieder bestimmen. Deren Bestellung Den vom Sportbeirat vertretenen aktiven Mitgliedern kommt damit ein überproportional gro- in den Abteilungen als aktive Mitglieder geführten Mitglieder tatsächlich aktiv den Sport in erfolgt jeweils für zwei Jahre und ist jederzeit widerruflich. Bei Bestellung und Abberufung gilt ßes Stimmgewicht zu, denn sie bestimmen allein eines von höchstens elf Mitgliedern des Auf- 7.1 Zusammensetzung der Abteilung betreiben? Wenn ja, wie oft müsste das Mitglied im Jahr aktiv Sport treiben, um die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der von der Mitgliederversammlung gewählten Mit- sichtsrats, obwohl sie zahlenmäßig erheblich weniger als ein Elftel der Vereinsmitglieder aus- Der Aufsichtsrat besteht aus maximal elf Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zu Vorstand und Auf- als aktives Mitglied zu gelten? glieder des Aufsichtsrats. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch den Wahlausschuss. machen. Außerdem haben sie damit effektiv ein doppeltes Stimmrecht, denn sie entsenden Diese Mitglieder des Aufsichtsrates sind erst nach drei Monaten Zugehörigkeit zum Gremium ein eigenes Aufsichtsratsmitglied und sind zudem bei den Wahlen zum Aufsichtsrat in der Mit- Die Festlegung des Kreises der Wahlberechtigten, hier also der aktiven Mitglieder, ist natur- stimmberechtigt. Die Aufsichtsräte dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis zum Verein gliederversammlung stimmberechtigt. Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Von den rest- gemäß aus rechtlicher Sicht von erheblicher Bedeutung, da ein Aufsichtsratsmitglied grund- stehen oder auf anderer Basis entgeltlich für ihn tätig sein, weder unmittelbar noch mittelbar. lichen Von den sechs Aufsichtsratsmitgliedern werden jedes Jahr zwei für drei Jahre von der sätzlich nur dann ordnungsgemäß gewählt ist, wenn auch ausschließlich wahlberechtigte Mit- Mitgliederversammlung gewählt. Ein Aufsichtsratsmitglied wird für alle drei Jahre als Vertre- glieder an der Wahl mitgewirkt haben. Sollte ein Aufsichtsratsmitglied nicht ordnungsgemäß § 9 Sportbeirat Verband (SFCV) entsendet wird. Hier gilt Ähnliches: Die bisherige Regelung führt zu einem ter der aktiven Mitglieder gewählt. Ein Aufsichtsratsmitglied wird durch den Sportbeirat be- gewählt sein, stellt sich die weitere Frage, wie sich eine fehlerhafte Besetzung des Aufsichts- Der Sportbeirat besteht aus einem Vorstandsmitglied, den Abteilungsleitern und dem einem quasi doppelten Einfluss der Schalke-Mitglieder, die gleichzeitig auch Mitglieder in den im stimmt. Die Mitgliederversammlung des Schalker Fan-Club-Dachverband entsendet ein Auf- rates auf Entscheidungen auswirkt, die der Aufsichtsrat unter Mitwirkung des nicht ordnungs- vom Sportbeirat berufenen Mitglied des Aufsichtsrats, das vom Aufsichtsrat im Benehmen SFCV organisierten Fanclubs sind, denn auch sie sind bei den Wahlen zum Aufsichtsrat in sichtsratsmitglied. Die Amtsperiode beträgt drei Jahre. gemäß gewählten Aufsichtsratsmitgliedes trifft (z. B. Genehmigungsentscheidungen nach mit den Abteilungen entsendet wird. Jede Abteilung hat eine Stimme, die vom jeweiligen Ab- der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Weiterhin sind die Mitglieder in den im SFCV or- sichtsrat schließt sich gegenseitig aus. 66 Begründung für beide Anträge: Die Satzung sieht bislang vor, dass ein Aufsichtsratsmitglied vom Sportbeirat bestimmt wird. Ferner sieht die Satzung bisher vor, dass ein Aufsichtsratsmitglied vom Schalker Fan-Club 67 MITGLIEDERVERSAMMLUNG MITGLIEDERVERSAMMLUNG Antrag: Beschlussfassung des Aufsichtsrates Antragsteller: Jan Henke ganisierten Fanclubs zu einem überwiegenden Anteil nicht Mitglieder im FC Schalke 04 e.V., Mitglied, das die Belange der Fans im Aufsichtsrat vertritt. Hiermit stelle ich den folgenden Antrag auf Satzungsänderung, der den § 7.3 „Beschlussfas- Der Aufsichtsrat hat diesen Antrag nicht zugelassen und bittet die Mitglieder, diesem eins legitimiert wird. Da nach der geltenden Regelung weder der Aufsichtsrat noch der Wahl- Die Amtsperiode beträgt jeweils drei Jahre bis zu der dann stattfindenden ordentlichen Mitglie- sung“ betrifft. Votum zu folgen. ausschuss der Entsendung zustimmen müssen, kann derzeit eine Position im einflussreichs- derversammlung. Scheiden von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder Alte Fassung: ten Gremium des Vereins ohne jede Einflussmöglichkeit des FC Schalke 04 e.V. und seiner Mit- vorzeitig aus ihrem Amt, so rückt der bei der letzten vorangegangenen Wahl stimmenhöchste (7.3) Beschlussfassung Begründung der Ablehnung: glieder besetzt werden. Kandidat bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung nach. Dort erfolgt die Nachwahl Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. Beschlussfassungen durch schriftliche Der Antrag von Herrn Henke richtet sich darauf, dass der Aufsichtsrat seine Beschlüsse mit für die restliche Amtsdauer des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes. oder telegrafische Stimmabgabe sind zulässig, wenn der Vorsitzende aus besonderen Grün- der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder und zusätzlich einer Stimmenmehrheit der Wir halten es für wichtig, dass die Belange der Abteilungen sowie der Fans auch weiterhin im Der Aufsichtsrat kann bis zu drei zusätzliche weitere Mitglieder bestimmen. Deren Bestellung er- den eine solche Beschlussfassung anordnet, und kein Mitglied des Aufsichtsrates diesem Ver- von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder fasst. Aufsichtsrat vertreten werden. Die vorgeschlagene Satzungsänderung soll lediglich die demo- folgt jeweils für zwei Jahre und ist jederzeit widerruflich. Bei Bestellung und Abberufung gilt die fahren widerspricht. Der Antrag von Herrn Henke entwertet damit die Rechtsstellung der entsandten/ernannten kratische Legitimation aller Aufsichtsratsmitglieder durch die Mitgliederversammlung erhö- Mehrheit der abgegebenen Stimmen der von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder hen und insofern bestehende Mängel wie die doppelten Stimmgewichte oder -rechte sowie des Aufsichtsrats. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch den Wahlausschuss. Diese Mit- Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs stimmberechtigte Mitglieder an- men für positive Beschlussfassungen faktisch nicht mehr ankommt. Letztlich hätten diese Auf- Doppelbegünstigungen oder Einflussnahmen von außerhalb des Vereins korrigieren. glieder des Aufsichtsrates sind erst nach drei Monaten Zugehörigkeit zum Gremium stimmbe- wesend sind. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der anwesenden sichtsratsmitglieder dann häufig nur noch eine beratende Funktion. Ein derartiger Bedeutungs- Wir beantragen daher, dass der Aufsichtsrat zukünftig aus seiner Mitte ein Mitglied als Vertre- rechtigt. Die Aufsichtsräte dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis zum Verein stehen oder Mitglieder, sofern die Satzung keine andere Regelung vorsieht. Beruht eine Beschlussunfähig- verlust wird dem Aufsichtsratsamt nicht gerecht. Wer die Verantwortung für bestimmte Ent- ter der Abteilungen in den Sportbeirat entsendet. Dieser Vorgang soll im Benehmen mit den auf anderer Basis entgeltlich für ihn tätig sein, weder unmittelbar noch mittelbar. keit auf dauerhafter Verhinderung oder Amtsniederlegung, so hat der Aufsichtsrat die Be- scheidungen tragen soll, muss auch die Möglichkeit haben, seine Stimme in den schlussunfähigkeit unverzüglich zu beseitigen. Entscheidungsprozess einzubringen. Dies gilt dann gerade auch für die entsendeten bzw. er- so dass dadurch der Vertreter des SFCV zum erheblichen Teil nicht von Mitgliedern des Ver- Abteilungen geschehen. Damit können die Interessen der Abteilungen auch weiter im Aufsichtsrat adäquat vertreten werden. Aufsichtsratsmitglieder sowie der kooptierten Aufsichtsratsmitglieder, da es auf deren Stim- Der Aufsichtsrat hat diesen Antrag nicht zugelassen und bittet die Mitglieder, diesem Votum zu folgen. Wir beantragen ferner, dass der Aufsichtsrat zukünftig aus seiner Mitte ein Mitglied als Vertre- nannten Aufsichtsratsmitglieder durch den SFCV bzw. den Sportbeirat. Ansonsten käme z. B. Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift zu fertigen; den Amateurabteilungen faktisch keine Stimme mehr im Aufsichtsrat zu, da für positive Be- sie ist von dem für die jeweilige Sitzung bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen, danach schlussfassungen immer die Mehrheit der Stimmen der von der Mitgliederversammlung ge- ter für die Belange der Fans bestimmt. Dieses wäre berufen wie bisher die Interessen des SFCV, Gemeinsame Begründung der Ablehnung: hier Antrag 1: sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrates innerhalb von zwei Wochen zu übersenden und in wählten Aufsichtsratsmitglieder entscheidend wäre. Lediglich bei etwaigen ablehnenden Ent- aber künftig auch die Belange aller anderen Fans und Fanorganisationen zu vertreten. Der Auf- Die Amateurabteilungen des FC Schalke 04 e.V. haben sich einmütig gegen die Änderung die- der folgenden Sitzung zu genehmigen. scheidungen könnten die Stimmen der entsandten, ernannten und kooptierten Aufsichtsrats- sichtsrat könnte nach der vorgeschlagenen Regelung die Vertreter der Abteilungen und der Fan- ser Bestimmung ausgesprochen. Das bisherige Verfahren über den Sportbeirat hat sich über belange sowohl aus den Reihen seiner von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder Jahrzehnte bewährt. Dadurch wird der gemeinnützige Breitensport in Gelsenkirchen gefördert Neue Fassung: bestimmen, als auch eigens zu diesem Zweck Mitglieder kooptieren. Da für eine Kooptation ein und die ideelle sportliche Arbeit sichergestellt. Im Übrigen empfinden es die Abteilungen als 7.3 Beschlussfassung Gemäß § 7.6 unserer Satzung haften die Aufsichtsratsmitglieder für jeden grob fahrlässig oder Beschluss des Aufsichtsrats und die Zustimmung des Wahlausschusses erforderlich sind, wären unangemessen, wenn ohne jede Einbindung von jahrzehntelang ehrenamtlich tätigen Mitglie- Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. Beschlussfassungen durch schriftliche vorsätzlich verursachten Schaden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein gleichwertiges Stimm- auch kooptierte Fanvertreter und Abteilungsvertreter im Aufsichtsrat mit einer höheren demo- dern ein solcher Antrag ohne Abstimmung gestellt wird. Stimmabgabe oder im Wege elektronischer Kommunikationsmedien sind zulässig, wenn der recht aller Aufsichtsratsmitglieder. Dies ist in dem vorliegenden Antrag nicht gewährleistet. mitglieder überhaupt noch von Bedeutung sein. Vorsitzende aus besonderen Gründen eine solche Beschlussfassung anordnet und kein Mit- kratischen Legitimation ausgestattet als nach der geltenden Regelung entsandte Vertreter. Auch für den Aufsichtsrat ist es von großer Bedeutung, dass die Interessen der Abteilungen glied des Aufsichtsrates diesem Verfahren widerspricht. Antrag: Aufgaben und Haftung des Aufsichtsrates Antragsteller: Axel Hefer, Dr. Andreas Horn und Thomas Wiese Die Legitimation der kooptierten Aufsichtsratsmitglieder soll zukünftig noch dadurch erhöht durch das vom Sportbeirat bestimmte Aufsichtsratsmitglied wahrgenommen werden. Würde werden, dass bei ihrer Bestimmung nur die direkt von der Mitgliederversammlung gewählten man dieses Sonderrecht entfallen lassen, hätten die in den Sportabteilungen organisierten Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs stimmberechtigte Mitglieder an- Aufsichtsratsmitglieder stimmberechtigt sein sollen und nicht die weiteren bereits selbst ko- Mitglieder nicht mehr die Möglichkeit, einen eigenen Interessenvertreter in den Aufsichtsrat wesend sind oder die Satzung Abweichendes zulässt. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse optierten Aufsichtsratsmitglieder. zu wählen. Damit würde letztlich die Bedeutung der Abteilungen eingeschränkt und die Bedeu- mit Stimmenmehrheit der anwesenden und einer Mehrheit der anwesenden, von der Mitglie- 7.5 Aufgaben tung des Lizenzspielerbereiches weiter gestärkt. Dies stände dem Satzungszweck entgegen, derversammlung gewählten Mitglieder, sofern die Satzung keine andere Regelung vorsieht. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch den Vorstand. Die Zahl der Mitglieder im Aufsichtsrat soll weiterhin auf maximal elf beschränkt bleiben. der in § 2 ausdrücklich die Förderung von Fußball, Basketball, Handball, Leichtathletik und Beruht eine Beschlussunfähigkeit auf dauerhafter Verhinderung oder Amtsniederlegung, so Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von den Mitgliedern gewählt. Dies steht auch im Ein- Tischtennis vorgibt. Eine solche sinkende Bedeutung des Amateursports hält der Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat die Beschlussunfähigkeit unverzüglich zu beseitigen. klang mit der Lizenzierungsordnung der DFL (§ 4, Nr. 9), die vorsieht, dass die Mehrheit der daher sowohl hinsichtlich des Festhaltens an der Rechtsform des eingetragenen Vereins als Mitglieder des Aufsichtsrats von der Mitgliederversammlung gewählt sein muss. Die zukünf- auch des Fortbestandes der Gemeinnützigkeit für kritisch. Wenn der eingetragene Verein mit Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift anzufertigen, sie tig fünf (nach Ablauf der Amtszeiten von noch nach der aufzuhebenden Regelung entsandten seinem ideellen Zweck und der Gemeinnützigkeitsstatus erhalten bleiben sollen, muss auch ist von dem für die jeweilige Sitzung bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen, danach sämt- Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ab. Vor jeder ordentlichen Hauptver- Vertretern) weiteren freien Plätze stehen dem Aufsichtsrat für Kooptationen zur Verfügung. Da- die Satzung die Bedeutung des ideellen Bereiches widerspiegeln. lichen Mitgliedern des Aufsichtsrates zu übersenden und in der folgenden Sitzung zu genehmigen. sammlung entscheidet der Aufsichtsrat über die Empfehlung an die Mitgliederversammlung vertreters und des Fanvertreters nutzen kann, aber nicht muss, gewinnt er auch die von ihm Gemeinsame Begründung der Ablehnung: hier Antrag 2: Begründung: des Vorstandes. Er beschließt genehmigt zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres den vom Vor- gewünschte größere Flexibilität hinsichtlich der Kooptation weiterer Aufsichtsratsmitglieder. Als sich der FC Schalke 04 e.V. im Jahr 1994 eine neue moderne Vereinssatzung gab, schrieb Dieser Antrag ist inhaltlich weitgehend identisch mit dem entsprechenden Teil des gemeinsa- stand vorzulegenden Finanzplan. Er bestellt die Wirtschaftsprüfer und verabschiedet den Jah- Aus unserer Sicht handelt es sich um einen Aspekt der Satzung, zu dem auch eine einheitli- er auch mit dieser Neuerung ein Stück Fußballgeschichte: Erstmals entsandten Fans einen men Antrags der Satzungskomission, der vom Aufsichtsrat für die letztjährige Mitgliederver- resabschluss mit Geschäftsbericht. Der Aufsichtsrat erlässt eine Finanzordnung für die Or- che Regelung getroffen werden sollte. Wir möchten allerdings den Mitgliedern die Freiheit las- Vertreter in den Aufsichtsrat eines Bundesligaclubs. Gut zwei Jahrzehnte später hat sich der sammlung zugelassen wurde. Er weicht lediglich dahingehend ab, dass die Neuregelung für Ab- gane des Vereins. Diese Finanzordnung bedarf der Genehmigung durch den Ehrenrat. sen, dies auch anders zu sehen und deshalb die beiden Teilbereiche „Sportbeirat“ und „Fan- damals festgelegte Weg bewährt. Der Schalker Fan-Club Verband (SFCV) ist aufgrund seiner stimmungen im Aufsichtsrat sofort greift, nicht erst bei zusätzlichen Kooptationen zu den be- vertreter“ getrennt zur Abstimmung stellen. Mitgliederzahl und seiner historischen Bedeutung unverändert geeignet, den Fanvertreter reits bestehenden Entsendungen/Kooptationen. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu diesem Zweck entsprechend § 90 AktG zu berichten, wobei eine mündliche Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat ausreichend ist. zur Entlastung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat beschließt genehmigt die Geschäftsordnung durch dass der Aufsichtsrat die Kooptationsmöglichkeiten für die Besetzung des Abteilungs- Der Vorstand bedarf stets der Zustimmung Genehmigung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften: für den Aufsichtsrat zu benennen. Ganz bewusst vertritt der SFCV nicht nur Vereinsmitglie- - Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Sollten beide Anträge angenommen werden, erhielte Abschnitt 7.1 der, sondern gibt auch den rund fünf Millionen S04-Anhängern in ganz Deutschland und dar- Zur Wahrung der demokratischen Mitbestimmung und der Achtung der Mehrheitsmeinung der Satzung folgende Fassung: über hinaus eine Stimme. Der FC Schalke 04 e.V. will schließlich seiner Verantwortung nicht auf der Mitgliederversammlung besteht aber bereits heute - ohne eine zusätzliche Kooptation - Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mietverpflichtungen für Verbindlichkeiten allein für Vereinsmitglieder, sondern für alle Schalker gerecht werden, die sich zu den Zielen im Aufsichtsrat - Handlungsbedarf. Bereits jetzt ist es theoretisch möglich, mit den 5 kooptier- Dritter; und Werten des Vereins bekennen und sich mit ihnen identifizieren. ten/entsendeten Mitgliedern des Aufsichtsrates und lediglich einem gewählten Mitglied des - Abschluss und Kündigung von Darlehnsverträgen und Stundungsvereinbarungen Aufsichtsrates (17 %), Entscheidungen gegen den Willen von 5 gewählten (83 %) Mitgliedern sowie von Sicherungsgeschäften dazu; - Abschluss, wesentliche Änderung und Kündigung von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, 7.1 Zusammensetzung Der Aufsichtsrat besteht aus maximal elf Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zu Vorstand und Aufsichtsrat schließen sich gegenseitig aus. Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitglie- Weiter entwerten diese Anträge die Rechtsstellung der entsandten/ernannten Aufsichtsratsmit- zu treffen. Dieser Zustand, der demokratischen Grundprinzipien widerspricht, wird durch die derversammlung gewählt. Jedes Jahr sind zwei Aufsichtsratsmitglieder neu von der Mitglieder- glieder sowie der kooptierten Aufsichtsratsmitglieder. Ein derartiger Bedeutungsverlust wird angestrebte Satzungsänderung geheilt. Hiermit wird zukünftig verhindert, dass die von der deren Laufzeit entweder zwei Jahre überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Ge- versammlung zu wählen. Ein Aufsichtsratsmitglied wird durch den Sportbeirat bestimmt. Der dem Aufsichtsratsamt nicht gerecht. Wer die Verantwortung für bestimmte Entscheidungen Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates durch lediglich kooptierte genstandswert von mehr als € 300500.000,- haben. Schalker Fan-Club-Dachverband entsendet durch seinen Vorstand ein Aufsichtsratsmitglied. Der tragen soll, muss auch die Möglichkeit haben, seine Stimme in den Entscheidungsprozess ein- und entsandte Mitglieder überstimmt werden und somit der Wille der Mitgliederversammlung Durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates kann dieser, sowohl im Einzelfall wie generell, Aufsichtsrat bestimmt im Benehmen mit den Abteilungen aus seiner Mitte ein Mitglied, das die zubringen. Letztlich haften auch alle Aufsichtsratsmitglieder gemeinsam und zu gleichen Teilen. auf undemokratische Art und Weise missachtet wird. Wer den e.V. erhalten will, bekennt sich den Abschluss von Rechtsgeschäften durch den Vorstand auch außerhalb des vorstehenden Belange der Abteilungen im Aufsichtsrat vertritt. Der Aufsichtsrat bestimmt aus seiner Mitte ein Deshalb muss auch jedes Aufsichtsratsmitglied bei allen Entscheidungen eine Stimme haben. zu seinen demokratischen Strukturen. Rahmens von seiner Einwilligung abhängig machen. 68 69 MITGLIEDERVERSAMMLUNG MITGLIEDERVERSAMMLUNG Die Zustimmung Genehmigung des Aufsichtsrates ist vorher schriftlich einzuholen zu doku- Aufsichtsrat nicht übertragen werden.“ Die klare Trennung von Geschäftsführung des Vor- der Satzung vorgesehene Kontrollfunktion des Aufsichtsrates hinaus, wenn der Aufsichtsrat mentieren. stands und Kontrolle dieser Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat ist eines der wesentlichen den Vorstand bei der Entscheidung, ob ein Vertrag gekündigt werden kann, Weisungen ertei- Prinzipien des Aktiengesetzes. Wenn der Aufsichtsrat selbst die Geschäfte führt, muss er sich len kann und den Vorstand zwingt, mit einem Vertrag weiterzuarbeiten, den er eigentlich kün- anschließend selbst kontrollieren. Das widerspricht einer professionellen Aufgabenteilung. digen will. Dies ist auch mit der Haftung des Vorstandes für die Geschäftsführung des Vereins 7.6 Haftung und innere Ordnung Die Aufsichtsratsmitglieder haften dem Verein für jeden grob fahrlässig oder vorsätzlich ver- (§ 8.6.3 der Satzung) nicht vereinbar. ursachten Schaden, insbesondere auch für solche Schäden, die durch Rechtshandlungen des 3. § 115 „Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder“ regelt, dass der Verein keine Kredite Vorstandes dem Verein zugefügt werden und bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Aufsichts- an Aufsichtsratsmitglieder oder ihnen nahstehende Personen und Gesellschaften vergeben pflichten hätten abgewandt werden können. Soweit in dieser Satzung nichts Abweichendes ge- darf, ohne dass der Aufsichtsrat dem Kredit zugestimmt hat. Durch einen Kredit kann eine regelt ist, gelten für die Rechte und Pflichten, die innere Ordnung und die Haftung des Auf- Abhängigkeit entstehen, die, wenn sie schon nicht zu vermeiden ist, zumindest dem gesam- sichtsrates die Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere §§ 107, 111, 115, 116 und 117. ten Aufsichtsrat bekannt sein muss. Begründung: Der Aufsichtsrat hat diesen Antrag nicht zugelassen und bittet die Mitglieder, diesem Dieser Antrag wurde im Wesentlichen identisch vom Aufsichtsrat der letzten Mitgliederver- Votum zu folgen. sammlung im Jahr 2015 mit folgender Begründung zur Zustimmung empfohlen: Nicht zugelassener Antrag zur Tagesordnung 3. Nachhaltigkeit Antrag: Vorwärts Schalke Antragsteller: Roman Kolbe/ Dr. Robin Lengelsen Nur durch nachhaltiges Wirtschaften können wir unsere Gemeinschaft erhalten. Deshalb sind für uns kurzfristige Erfolge von nachgeordneter Bedeutung. An erster Stelle steht die langfristige Entwicklung unseres Vereins und unserer Mannschaften. Das Fundament dafür bildet die Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Förderung des Jugendbereiches, sowohl im Breiten- als auch im Spitzensport. „Vorstand und Aufsichtsrat werden gebeten, bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversamm- Wir sind als eingetragener Verein organisiert und lehnen jegliche Einflussnahme von außen ab, „Es soll ausdrücklich klargestellt werden, dass entsprechend der bisherigen Handhabung und Begründung: lung eine strategische Planung für die Entwicklung der wesentlichen Bereiche des Vereins (Li- insbesondere den Verkauf von Anteilen oder die Einräumung von Gewinnbeteiligungen. Schul- Vorgehensweise des Vorstandes der Aufsichtsrat – wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesell- Grundsätzlich weicht der Antrag in wesentlichen Punkten von dem Antrag ab, der auf der letz- zenzspielerabteilung, Knappenschmiede, Finanzen) zu erarbeiten und der Mitgliederversamm- den schränken den Verein dauerhaft ein und sollen lediglich zur Finanzierung von langfristigen schaft – umfassend zu informieren ist. Hinsichtlich der genehmigungspflichtigen Geschäfte ten Mitgliederversammlung in 2015 zur Zustimmung empfohlen wurde. lung vorzustellen.“ Investitionen aufgenommen werden. Die Finanzierung des Tagesgeschäftes durch Kredite leh- Genehmigung gesprochen. (..) Inhaltlich wird sodann das Genehmigungserfordernis für Ver- Für den e.V. gilt das Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Aufsichtsrat hat sich Begründung: gigkeit verliert und seine Existenz gefährdet. Unabhängig von den Interessen unseres Vereins tragsverhältnisse mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren gestrichen, da sich dieses als nicht eindeutig zu dieser Rechtsform bekannt und sieht sich dabei im Einklang mit dem Meinungs- Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. ist ein eingetragener Verein. Wir als seine Mitglieder sind treten wir im Sport für fairen Wettbewerb ein und unterstützen deshalb die Initiativen für ein praktikabel erwiesen hat. Danach mussten auch Vertragsverhältnisse von geringster wirt- bild, das die Mitglieder auf den Mitgliederversammlungen der vergangenen Jahre stets zum sehr stolz darauf, dass wir die Geschicke unseres Vereins selbst in der Hand haben und sie „financial fairplay“. schaftlicher Bedeutung dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Schließlich soll Ausdruck brachten. Es wäre deshalb widersinnig, sich einerseits zum eingetragenen Verein zu nicht durch die Interessen von Investoren und anderen Geldgebern bestimmt werden. Deshalb der Gegenstandswert der genehmigungspflichtigen Geschäfte von 300.000 € auf 500.000 € bekennen, andererseits Paragrafen des Aktiengesetzes für Kapitalgesellschaften in die Satzung ist es für uns wichtig, eine von den Mitgliedern und Gremien gemeinsam getragene Strategie 4. Professionalität angehoben werden, um eine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung des Umfeldes und aufzunehmen. Mit der Ablehnung dieses Antrages stellt sich der Aufsichtsrat konsequent zu entwickeln und diese systematisch zu verfolgen. Professionalität in unserem Verein widerspricht nicht unseren Werten, sie ist vielmehr die des Vereins vorzunehmen.“ gegen eine Veränderung unserer Vereinsstrukturen, weil diese sonst den Weg in die Umwand- wird die Terminologie angepasst. Es wird nunmehr ausschließlich und einheitlich von einer nen wir ab. Der Verein darf nicht über seine Verhältnisse leben, weil er damit seine Unabhän- lung zu einer Kapitalgesellschaft bereiten könnte. Basis für deren langfristige Sicherung. Die Vereinsführung muss als Team einzig im Interesse Die konsequente Förderung der Jugendarbeit und die in der laufenden Saison wieder erwachte des Vereins arbeiten. Nähe der Mannschaft zu den Fans sind gute Ansätze, die der Verein in Zukunft ausbauen soll. „Da sich die Lizenzspielerabteilung des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. wirtschaftlich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt hat, sollen auch die innere Struktur des Aufsichts- Diese Satzungsänderung würde zudem zu Rechtsunsicherheit führen und die Handlungsfä- Wir Mitglieder wünschen uns, dass diese Ansätze in eine Strategie eingebunden werden und Eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten, insbesondere der Geschäftsführung und der rates, seine Rechte und Pflichten sowie seine Haftung an die Vorschriften des Aktiengesetzes higkeit des Vorstandes in kaum zumutbarer Weise einschränken. Sie widerspricht der von der den Mitgliedern regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichtet wird. Daher formulieren Aufsichtsfunktionen, ist Grundlage jeder professionellen Führung. Demokratische Strukturen angepasst werden. Dazu ist darauf hinzuweisen, dass das Vereinsrecht als Organe ausschließ- Satzung vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Vereinsorganen Vorstand und Auf- wir mit diesem Antrag die Bitte an Vorstand und Aufsichtsrat, bis zur nächsten Mitgliederver- und Legitimation durch die Mitglieder sind Voraussetzung unseres Handelns. Jegliche Interes- lich die Mitgliederversammlung und den Vorstand kennt. Für einen zusätzlich eingerichteten sichtsrat. sammlung eine strategische Planung für die Entwicklung der wesentlichen Bereiche des Ver- senskonflikte der Gremien sind auszuschließen. Wir wollen gemeinsam in eine ehrliche und eins (Lizenzspielerabteilung, Knappenschmiede, Finanzen) zu erarbeiten und der Mitglieder- nachhaltige, in eine professionelle und erfolgreiche Zukunft des FC Schalke 04 aufbrechen. versammlung vorzustellen. Lasst uns anpacken und mit harter Arbeit neue Erfolge zu Tage fördern. Vorwärts Schalke! Aufsichtsrat enthält das Vereinsrecht keine Regelungen, so dass die Anlehnung an das Aktienrecht – soweit die Vorschriften des AktG auf unseren Verein und unsere Satzung passen Die Zustimmungserfordernisse in § 7.5 der Satzung entfalten Außenwirkung. D. h. Rechtsge- – sinnvoll und zweckmäßig ist.“ schäfte sind unwirksam, wenn der Vorstand die in § 7.5 verlangte Zustimmung des Aufsichtsrates nicht einholt. Bei der Frage, was eine „wesentliche Änderung“ eines Rechtsgeschäftes Es ist nicht Aufgabe der Mitgliederversammlung, Details dieser Planung vorzugeben. Aller- Der Aufsichtsrat hat diesen Antrag nicht zugelassen und bittet die Mitglieder, diesem Das Profifußballgeschäft wird zunehmend von Kapitalgesellschaft beherrscht, die den stren- sein soll, ist ein weiter Interpretationsspielraum eröffnet. Sämtliche Änderungen von Rechts- dings ist die Mitgliederversammlung dafür zuständig, Grundsätze der Vereinsarbeit – wie bei- Votum zu folgen. geren Regelungen des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes unterliegen. Um langfristig geschäften sähen sich daher einem Unwirksamkeitsrisiko ausgesetzt. Ein Zustand, der weder spielsweise das Leitbild – zu beschließen. Die strategische Planung soll sich an den folgenden als Verein gegen diesen Wettbewerb zu bestehen ist sinnvoll, sich ebenso professionell zu or- für den FC Schalke 04 e.V. noch für seine Vertragspartner zumutbar wäre. Für den Vorstand Grundsätzen orientieren: ganisieren. besteht ein Haftungsrisiko bei Geschäften, die er ohne eine erforderliche Zustimmung des Begründung: Der Aufsichtsrat hat die wortgleichen Anträge von Herrn Dr. Robin Lengelsen und Herrn Roman Aufsichtsrates durchführt. Unter dem Gesichtspunkt der Vorsicht würde auch er bei sämtlichen 1. Gemeinschaft Kolbe nicht zur Tagesordnung zugelassen, da die Anträge lediglich eine Vorgabe machen, die Wir haben uns vor vielen Jahren dazu entschieden, den Vorstand des Vereins durch einen von Änderungen von Rechtsgeschäften, die zwar ursprünglich ein Auftragsvolumen von mehr als Wir verstehen uns als Gemeinschaft, deren Werte und Tradition in unserem Leitbild festgehal- Vorstand und Aufsichtsrat ohnehin Jahr für Jahr erfüllen, indem zu den Bereichen Sport, Finan- der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsrat zu besetzen und zu kontrollieren. Damit äh- 500.000,00 EUR hätten, aber keine oder lediglich geringfügige finanzielle Auswirkungen hät- ten sind. Alle Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins sollen diese Werte respektieren und zen und Marketing auf jeder Mitgliederversammlung ein Bericht über das letzte Geschäfts- nelt die Struktur unserer Führungsgremien der einer Aktiengesellschaft. Das Aktiengesetz ist ten, die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen. Bei allen eilbedürftigen oder fristgebunde- leben. Soziales Engagement, die Anerkennung der besonderen Verantwortung für die Region jahr sowie ein Ausblick einschließlich strategischer Überlegungen für das kommende Jahr ge- eine seit vielen Jahren bewährte und rechtssichere Grundlage für die Bestimmung der Rechte nen Entscheidungen bestünde durch die vorherige Befassung des Aufsichtsrates die Gefahr und die Identifikation mit dem Verein, seinen Mitgliedern und seiner Geschichte sind Voraus- geben werden. Der Aufsichtsrat hält es daher für widersprüchlich, einen Antrag zur Tagesord- und Pflichten von Vorständen und Aufsichtsräten. Aus diesem Grund sollten die Regelungen der Fristversäumnis. setzung für die Tätigkeit im Verein. Unsere Gemeinschaft und unsere Werte sind uns wichti- nung zuzulassen, dessen Begehren bereits nachgekommen wird. ger als kurzfristige finanzielle Vorteile. Unser Verein ist lebendig und vielfältig. Das heißt auch, Im Übrigen legt der Aufsichtsrat Wert auf die Feststellung, dass sowohl Vorstand als auch Auf- des Aktiengesetzes, wo sie nicht der Satzung und dem Willen der Vereinsmitglieder widersprechen, Anwendung finden. Der Antragsteller stimmt der Begründung des Aufsichtsrates Die Konsequenzen aus der Satzungsänderung würden die Tätigkeit von Vorstand und Auf- dass jeder Schalker, unabhängig von Herkunft, Alter oder Einkommen, die Möglichkeit haben sichtsrat eine langfristige Strategie verfolgen, die zwischen den Gremien stets abgestimmt aus dem Vorjahr vollumfänglich zu. Allerdings wurden seinerzeit einige wichtige Regelungen sichtsrat lähmen und von den Aufgaben ablenken, die die Satzung diesen eigentlich zugewie- muss, aktives Mitglied unserer Gemeinschaft zu sein. und weiterentwickelt wird. Als zwei wichtige Leitpunkte dieser langfristigen Strategie sollen in dem Antrag ausgenommen, die sinnvoll sind. Einige wesentlichen Unterschiede zu dem Vor- sen hat. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins (§ 8.6 der Satzung) und der Aufsichts- jahresantrag sind: rat kontrolliert den Vorstand (§ 7.5 der Satzung). Sinn der Zustimmungserfordernisse in § 7.5 2. Ehrliche Arbeit eigenen Nachwuchses in die Profimannschaft genannt werden. Zu diesen Leitpunkten, aber der Satzung ist es, untragbare Belastungen des Vereins zu vermeiden. Es soll sichergestellt Wir sind überzeugt, dass man durch harte Arbeit viel erreichen kann. Wir wollen nichts ge- auch zu weiteren strategischen Ausrichtungen (z. B. internationale Ausrichtung der Marke 1. Es soll nicht nur der Abschluss von Verträgen, sondern auch deren Kündigung oder wesent- werden, dass der Vorstand nicht mehr Geld ausgibt als budgetiert und nicht übergeordneten schenkt und keinen Erfolg kaufen. Unsere Spieler, Mitarbeiter und Mitglieder sind eine Einheit. „Schalke“, Umbau „Berger Feld“ oder Vertragsverlängerungen mit wichtigen Spielern der Pro- liche Änderung genehmigungspflichtig sein. Insbesondere bei der Freistellung von Spielern Zielen des Vereins zuwider handelt. Dieser Kontrollfunktion kann der Aufsichtsrat ausreichend Wir brauchen keine Einzelkämpfer, sondern ein Team, in dem jeder für jeden einsteht und hart fimannschaft) berichten die Gremien alljährlich ohnehin auf der Mitgliederversammlung. oder Trainern ist offensichtlich, dass die wirtschaftliche Bedeutung einer Kündigung ebenso nachkommen, wenn er kontrolliert, welche Geschäfte der Vorstand eingeht. Dabei kann der arbeitet, um so den gemeinsamen Erfolg langfristig zu sichern. Auf dem Platz und in der Ge- groß sein kann, wie der ursprüngliche Abschluss des Vertrages. Aufsichtsrat auch die Kündigungsmöglichkeiten der jeweiligen Geschäfte überprüfen. Die Ent- schäftsstelle. Nur wenn alle Mitglieder und Mitarbeiter an einem Strang ziehen und ihren Teil Vorgaben wie eine Ablehnung von Krediten stellen eine Einmischung ins operative Geschäft scheidung, ob die Verträge gekündigt werden oder ob diese im Rahmen des genehmigten Um- leisten, kann unser Verein erfolgreich sein. Dazu gehört auch die geduldige Unterstützung un- dar und stehen damit im Widerspruch zu elementaren Grundsätzen der Vereinssatzung, ins- fangs geändert werden, ist eine Entscheidung des operativen Geschäfts. Es geht über die von serer Mannschaft. Besonders dann, wenn es nicht so gut läuft. besondere zu § 8.6, wonach der Vorstand die Geschäfte des Vereins zu führen hat. 2. § 111 Abs. 4 des Aktiengesetzes regelt: „Maßnahmen der Geschäftsführung können dem 70 hier insbesondere die finanzielle Konsolidierung und die Weiterentwicklung und Einbindung des 71 MITGLIEDERVERSAMMLUNG MITGLIEDERVERSAMMLUNG Internes Schiedsgericht EHRENRAT SCHLICHTET UND SANKTIONIERT Der Ehrenrat des FC Schalke 04 e.V. spielt im Vereinsleben eine wichtige Rolle. Er ist ein Vereinsorgan, das als internes Schiedsgericht fungiert. Grundlage des Handelns bilden immer die Vereinssatzung und das Leitbild. § 5 der Satzung regelt neben der Rechtsund Verfahrensordnung sowohl die Zusammensetzung als auch Rolle und Aufgaben des Ehrenrats. Prof. Dr. Klaus Bernsmann Hans-Joachim Dohm Klaus Fischer 72 Das Gremium besteht aus insgesamt fünf Mitgliedern. Auf der Mitgliederversammlung 2015 wurden Prof. Dr. Klaus Bernsmann, Hans-Joachim Dohm, Klaus Fischer, Volker Stuckmann und Dr. Herbert Tegenthoff als Mitglieder des Ehrenrats für zwei Jahre gewählt. Mindestens zwei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben – in der aktuellen Besetzung sind das Prof. Dr. Klaus Bernsmann und Volker Stuckmann. Gewählter Vorsitzender des Ehrenrats ist HansJoachim Dohm. Die an den Ehrenrat gerichtete Aufgabenzuweisung verleiht dem Gremium Schiedsgerichtscharakter. Gemäß § 5.1 der Satzung ist bei Streitigkeiten innerhalb des Vereins, insbesondere unter Vereinsmitgliedern sowie zwischen Mitgliedern und Verein, der Ehrenrat zuständig und erfüllt dabei sowohl eine schlichtende als auch sanktionierende Aufgabe. Nach § 5.2.2 der Satzung wird der Ehrenrat bei der Behandlung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und dem Verein oder Vereinsorganen nur auf Antrag eines Betroffenen oder eines Vereinsorgans tätig. Anders sieht es bei grob unsportlichem oder vereinsschädigendem Verhalten aus – dann darf der Ehrenrat auch von sich aus tätig werden. Volker Stuckmann Der Ehrenrat, der keinem anderen Gremium verpflichtet und vollkommen unabhängig ist, arbeitet zum Schutz aller Verfahrensbeteiligten auf der Suche nach einvernehmlichen Lösungen vereinsintern. Er ist jederzeit für Vereinsmitglieder ansprechbar, die Probleme mit ihrer persönlichen Situation in Bezug auf den Verein haben. Dr. Herbert Tegenthoff Mit dem Ehrenrat beschäftigt sich auch der Satzungsänderungsantrag von Kornelia Toporzysek zur Rechts- und Verfahrensordnung. Dieser dient einer strukturierteren Darstellung der Regelungen in der Satzung. Die Satzung würde dadurch an Klarheit gewinnen und noch verständlicher sein. Daher unterstützt auch der Ehrenrat den Satzungsänderungsantrag. ■ „ZUR STEIGERUNG DER TRANSPARENZ VERÖFFENTLICHT“ Der Wahlausschuss des FC Schalke 04 hat seine neue Geschäftsordnung veröffentlicht, die ab sofort auf schalke04.de unter dem Menüpunkt Verein – Aufbau – Wahlausschuss einsehbar ist. Über die Hintergründe und die anstehenden Aufgaben vor der Mitgliederversammlung 2016 äußern sich die beiden Wahlausschuss-Mitglieder Stefan Schorlemmer (Vorsitzender) und Maik Deinert. Der Wahlausschuss hat gerade seine Geschäftsordnung veröffentlicht. Was steckt dahinter? Schorlemmer: Nach der jüngsten Mitgliederversammlung haben wir unsere Geschäftsordnung nochmals überarbeitet und nun zur Steigerung der Transparenz online veröffentlicht. Dadurch erfahren die Mitglieder mehr über die Kriterien, nach denen die Auswahl der Kandidaten zum Aufsichtsrat erfolgt. Wie läuft die Auswahl denn ab? Schorlemmer: Das Auswahlverfahren wird in geheimer Abstimmung in mehreren Runden durchgeführt. Dies gibt dem Wahlausschuss die Chance, im laufenden Verfahren stets zu überprüfen, ob die Gewichtung der gewünschten Qualifikationen unter den Kandidaten noch gegeben ist. Ebenso ist uns aber eine Diskussion über alle verbleibenden Kandidaten nach jeder Abstimmungsrunde wichtig. Deinert: Über die Veröffentlichung hinaus haben wir im Wahlausschuss initiativ einen offenen Dialog zwischen den Gremien angestoßen. Um die Möglichkeit zu haben, bei der Kandidatenauswahl noch gezielter nach Schlüsselqualifikationen zu suchen, halten wir einen regelmäßigen Austausch zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und Wahlausschuss für unerlässlich. Mittlerweile ist rund die Hälfte Ihrer Amtszeit um. Wie fällt das Zwischenfazit aus? Schorlemmer: Auch wenn die ersten Entscheidungen nicht bei allen auf Verständnis trafen, so haben wir unsere Auswahl immer auf Basis der Qualifikation der Kandidaten getroffen. Deinert: Hierbei ist es uns wichtig, nochmals herauszustellen, dass wir uns zu keinem Zeitpunkt gegen einen Kandidaten entschieden haben, sondern immer nur für bestimmte Kandidaten, die ihre Konzepte schlüssig und nachvollziehbar präsentiert haben. Bewerber werden von uns im Vorfeld einer Mitgliederversammlung sorgfältig durch Fragebögen, Internetrecherchen und persönliche Gespräche vorausgewählt. Stefan Schorlemmer Die nächste Mitgliederversammlung steht vor der Tür ... Schorlemmer: Es stehen wichtige Entscheidungen an. Satzungsgemäß enden dieses Jahr die Amtszeiten von Clemens Tönnies und Peter Lange. An dieser Stelle möchten wir uns noch mal für die zahlreichen Bewerbungen des Vorjahres bedanken und hoffen dieses Jahr erneut auf ein starkes Bewerberfeld. Deinert: Wir freuen uns über Kandidaten, die engagiert Verantwortung übernehmen wollen und die Zukunft aktiv mitgestalten möchten. Schorlemmer: Die Bewerbungsfrist für die diesjährige Mitgliederversammlung läuft ja noch bis zum 17. Mai, die Mindestvoraussetzungen zur Bewerbung regelt unsere Satzung in § 6.3.1.1. Was haben Sie sich für die zweite Hälfte der Amtszeit vorgenommen? Schorlemmer: Wir haben aus dem Gremium heraus schon in diesem Jahr zwei Satzungsänderungsanträge gestellt, die wir gerne umsetzen würden und zu denen wir die Mitglieder um Zustimmung bitten. Beide Anträge werden vom gesamten Gremium unterstützt. Zum einen plädieren wir für einen Wahlmodus analog dem des Aufsichtsrats, bei dem jährlich immer zwei Mitglieder unseres Gremiums neu gewählt werden. Dies wird mehr Konstanz bringen und die Arbeit verstetigen. Deinert: Die Bewerbungsfrist für Kandidaten zum Aufsichtsrat endet derzeit erst sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung. Dies ist der zweite Punkt, den wir gerne aufgreifen möchten. Eine größere Zeitspanne zwischen Bewerbungsende und Mitgliederversammlung wäre wünschenswert, damit alle Beteiligten sich noch intensiver mit den Bewerbern beschäftigen können. ■ 73
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