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Nach einem Fahrradunfall
Streit mit dem Haftpflichtversicherer über Pflegekosten
Nach einem Fahrradunfall braucht ein Mann Hilfe bei Alltagstätigkeiten. Der Haftpflichtversicherer des
Unfallverursachers will für die Pflegekosten aber nicht in Gänze aufkommen. Wie der Fall ausging, lesen
Sie hier.
Was war geschehen?
Im September 2013 prallen in Stadtbergen zwei Fahrradfahrer zusammen. Der Kläger – ein
querschnittsgelähmter Mann, der auf einem Spezialfahrrad unterwegs ist – wird von dem anderem
Radfahrer übersehen. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt daher den Großteil des
Schadens. Streit gibt es aber über die Höhe der Pflegekosten, berichtet die Augsburger Allgemeine.
Der Kläger hat sich bei dem Unfall nämlich am Arm verletzt und braucht nun Hilfe bei
Alltagshandlungen. Er beauftragt für die Pflege einen Verwandten, der allerdings nicht in der Nähe
wohnt. Die Pflege- und Fahrtkosten in Höhe von etwa 5.000 Euro stellt der Mann der
Haftpflichtversicherung des Verursachers in Rechnung. Diese übernimmt 800 Euro, die sie
außergerichtlich zahlt – mehr will der Anbieter aber nicht abdecken.
Der Gang vor Gericht
Ende 2015 klagt der Mann vor dem Amtsgericht Augsburg die restlichen Pflegekosten ein. Die
Versicherung möchte den Betrag nicht zahlen, weil sie ihn für zu hoch hält – der Stundensatz von 25
Euro und die angefallenen Fahrtkosten seien nicht angemessen. Der Kläger hätte seine Pflege ja auch
ortsnah organisieren können, so der Vorwurf.
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Der Mann erklärt aber, er habe seinen Verwandten beauftragt, da dieser sich mit Pflege auskenne und
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er schleunigst jemanden brauchte. Die vom Kläger angefragten ortsnahen Pflegedienste hätten
außerdem allesamt deutlich mehr als 25 Euro pro Stunde verlangt.
Die Entscheidung
Kläger und Versicherung einigen sich dann doch außergerichtlich. Die Versicherung überweist noch
einmal 1.700 Euro. Damit ist der Streit beigelegt.
Dieser Artikel erschien am 01.07.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/nach-einem-fahrradunfall-streit-mit-dem-haftpflichtversicherer-ueber-pflegekosten-1467360609/
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