Kreis der Freunde und Förderer der Maristen-Realschule Recklinghausen e.V. Auszug aus der Satzung für den Kreis der Freunde und Förderer der Maristen-Realschule e.V. Recklinghausen Fassung vom 19.06.2001 §2 Aufgaben des Vereins 1. 2. … Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch Förderung aller Belange, die dem Unterricht und der Fortbildung der Schüler der Maristen-Realschule dienen; darüber hinaus soll durch Spendenzuwendungen die Not des Maristenlehrordens in den Missionsgebieten gemildert werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. §3 Organe des Vereins 1. 2. … Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand gemäß §26 BGB ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Die Vertretung des Vereins erfolgt durch den Vorsitzenden in Verbindung mit einem weiteren Vorstandsmitglied. 3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf einberufen, insbesondere wenn durch Abstimmungen außergewöhnliche Entscheidungen herbeigeführt werden sollen. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig, wenn die Einberufung wenigstens zwei Wochen vorher unter der Angabe der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit der Versammlung schriftlich erfolgt. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag. Bei Beschlußfassung über Satzungsänderungen, Vereinsauflösung und Mitgliederausschlüsse sind jedoch ¾ abgegebene Stimmen erforderlich und ausreichend. §4 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft wird durch die Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung an den Vorstand und formlose Annahme seitens des Vorstandes erworben. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche, an keine Frist gebundene Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand, durch Tod oder Ausschluß. Hat ein Mitglied zwei Jahre seinen Mindestbeitrag nach vorheriger Aufforderung nicht gezahlt, erlischt seine Mitgliedschaft. §5 Beiträge Die Mitglieder entrichten Beiträge nach eigenem Ermessen entsprechend ihrem Einkommen, mindestens jedoch € 1,00 je Monat bzw. € 12,00 je Jahr. Vorabinformation: Den Mitgliedsbeitrag, den Sie umseitig gewählt haben ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift mit dem Mandat (Ihre Mitgliedsnummer, wird vom Verein ausgefüllt) und mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DE71MRS00000478938 beginnend mit Datum Ihres Eintrittes, wie folgt ein: Bei 4 x jährlicher Zahlweise: Jeweils zum 1. der Monate Mai, August, November und Februar Bei 2 x jährlicher Zahlweise: Jeweils zum 1. der Monate Mai und November Bei 1 x jährlicher Zahlweise: Jeweils zum 1. des Monats Mai Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/ einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankarbeitstag. Bitte ausfüllen und an die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer zurückgeben oder an den Kreis der Freunde und Förderer der Maristen-Realschule Recklinghausen e.V., Hertener Straße 60, 45667 Recklinghausen senden. Konto-Nr.: 900 396 03, BLZ: 426 501 50 Sparkasse Vest Recklinghausen, IBAN: DE82 4265 0150 0090 0396 03, BIC WELADED1REK, Registergericht: Amtsgericht Recklinghausen, Registernummer: 1011, Steuer-Nr. Finanzamt 340/5842/0619, 1.Vorsitzender: Volker Steinfels, Stellv.Vorsitzende: Andrea Schael, Kassiererin: Daniela Loock
© Copyright 2024 ExpyDoc