Aufnahmeantrag Rückseite

Kreis der Freunde und Förderer der
Maristen-Realschule Recklinghausen e.V.
Auszug aus der Satzung
für den Kreis der Freunde und Förderer der Maristen-Realschule e.V.
Recklinghausen
Fassung vom 19.06.2001
§2
Aufgaben des Vereins
1.
2.
…
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar insbesondere
durch Förderung aller Belange, die dem Unterricht und der Fortbildung der Schüler der
Maristen-Realschule dienen; darüber hinaus soll durch Spendenzuwendungen die Not des
Maristenlehrordens in den Missionsgebieten gemildert werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3
Organe des Vereins
1.
2.
…
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand gemäß §26 BGB ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der
Kassierer und der Schriftführer.
Die Vertretung des Vereins erfolgt durch den Vorsitzenden in Verbindung mit einem weiteren
Vorstandsmitglied.
3.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf einberufen, insbesondere wenn
durch Abstimmungen außergewöhnliche Entscheidungen herbeigeführt werden sollen. Sie ist
ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig, wenn die Einberufung
wenigstens zwei Wochen vorher unter der Angabe der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit
der Versammlung schriftlich erfolgt. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des
Versammlungsleiters den Ausschlag. Bei Beschlußfassung über Satzungsänderungen,
Vereinsauflösung und Mitgliederausschlüsse sind jedoch ¾ abgegebene Stimmen erforderlich
und ausreichend.
§4
Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird durch die Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung an den Vorstand und
formlose Annahme seitens des Vorstandes erworben.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche, an keine Frist gebundene Austrittserklärung gegenüber dem
Vorstand, durch Tod oder Ausschluß. Hat ein Mitglied zwei Jahre seinen Mindestbeitrag nach vorheriger
Aufforderung nicht gezahlt, erlischt seine Mitgliedschaft.
§5
Beiträge
Die Mitglieder entrichten Beiträge nach eigenem Ermessen entsprechend ihrem Einkommen, mindestens
jedoch € 1,00 je Monat bzw. € 12,00 je Jahr.
Vorabinformation:
Den Mitgliedsbeitrag, den Sie umseitig gewählt haben ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift mit dem Mandat (Ihre Mitgliedsnummer, wird vom Verein ausgefüllt) und mit der
Gläubiger-Identifikationsnummer DE71MRS00000478938 beginnend mit Datum Ihres Eintrittes, wie folgt ein:
 Bei 4 x jährlicher Zahlweise: Jeweils zum 1. der Monate Mai, August, November und Februar
 Bei 2 x jährlicher Zahlweise: Jeweils zum 1. der Monate Mai und November
 Bei 1 x jährlicher Zahlweise: Jeweils zum 1. des Monats Mai
Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/ einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankarbeitstag.
Bitte ausfüllen und an die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer zurückgeben oder an den
Kreis der Freunde und Förderer der Maristen-Realschule Recklinghausen e.V., Hertener Straße 60, 45667 Recklinghausen senden.
Konto-Nr.: 900 396 03, BLZ: 426 501 50 Sparkasse Vest Recklinghausen, IBAN: DE82 4265 0150 0090 0396 03, BIC WELADED1REK,
Registergericht: Amtsgericht Recklinghausen, Registernummer: 1011, Steuer-Nr. Finanzamt 340/5842/0619, 1.Vorsitzender: Volker Steinfels, Stellv.Vorsitzende: Andrea Schael, Kassiererin: Daniela Loock