Seat Ateca Einführung - Die Schneider Gruppe GmbH

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel anlässlich der
„Seat Ateca Einführung“
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit folgenden Teilnahmebedingungen
einverstanden:
1.
Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Schneider Gruppe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marko
Schneider, Hilbersdorfer Straße 1, 09131 Chemnitz. Das Gewinnspiel wird über die Internetseite
www.dieschneidergruppe.de, zeitgleich im Hörfunkprogramm von Radio Chemnitz sowie auf deren
Internetpräsenz und über Gewinnspielkarten am Veranstaltungstag (02.07.2016) verbreitet.
2.
Geltungsbereich
Der Veranstalter führt das Gewinnspiel begleitend zur Markteinführung des neuen Seat Ateca durch. Dadurch
soll die Bekanntheit der Schneider Gruppe GmbH sowie die Akzeptanz des neuen Seat Atecas gesteigert
werden.
3.
Bekanntgaben
Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder
sonstige Sprecher im Programm von Radio Chemnitz und/oder auf den Internetpräsentationen der Schneider
Gruppe GmbH bzw. von Radio Chemnitz. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der
Internetpräsentation der Schneider Gruppe GmbH maßgeblich.
4.
Unentgeltlichkeit der Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unentgeltlich.
5.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede volljährige natürliche Person, soweit sie nicht geschäftsunfähig ist. Minderjährigen
ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters und die des Mediapartners Radio Chemnitz
sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer darf am 02.07.2016, dem
Veranstaltungstag, nur eine Gewinnspielkarte in die Lostrommel einwerfen.
6.
Ablauf
a) Vom 27.06.2016 bis 01.07.2016 wird täglich im Nachmittagsprogramm von Radio Chemnitz und auf der
Internetseite der Schneider Gruppe GmbH eine Gewinnspielfrage gestellt. Einzelne Buchstaben der
Lösungswörter ergeben chronologisch aneinander gereiht am Ende der Woche ein Lösungswort.
b) Um gewinnen zu können, müssen Sie am Samstag, den 02.07.2016 von 10 Uhr bis 14 Uhr die
Einführungsveranstaltung der Schneider Gruppe GmbH in der Hilbersdorfer Straße 1, 09131 Chemnitz,
besuchen, die Gewinnspielkarte ausfüllen und in die Lostrommel werfen.
c) Die Gewinner der ausgeschriebenen Preise werden am 02.07.2016 um 14 Uhr im Rahmen der Veranstaltung
gezogen. Persönliche Anwesenheit ist Pflicht. Sollte ein ermittelter Gewinner nicht persönlich vor Ort sein, wird
solange weitergezogen, bis dieser Fall eintritt.
7.
Gewinn
Unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels, welche die Gewinnspielkarte mit dem richtigen Lösungswort in die
Lostrommel eingeworfen haben und am 02.07.2016 14 Uhr im Autohaus der Schneider Gruppe GmbH in der
Hilbersdorfer Straße 1, 09131 Chemnitz, anwesend sind, werden folgende Preise verlost:
-
1 Reisegutschein im Wert von 1.000 €
Ein ¼ Jahr lang kostenlos den Seat Ateca fahren
3 Gutscheine im Wert von je 50 € für das spanische Restaurant Hispano in Chemnitz
10 Gutscheine im Wert von je 30 € für die Galeria Kaufhof
An Minderjährige werden keine Preise ausgeschüttet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich vor, vor der Übergabe des Gewinns die Identität des Gewinners, z. B. durch
Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen.
8.
Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende des Gewinnspiels nachträglich – bei Verstößen
gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs
(Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen.
Unvollständige Angaben oder Falschangaben über Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Alter, Anschrift
und/oder Telefonnummer berechtigen den Veranstalter grundsätzlich zum Ausschluss des Teilnehmers. Mit
dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den ausgelobten Preis. Er ist zurück zu
gewähren.
9.
Einwilligung in Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
Die zur Teilnahme nach Ziffer 6 a - c) erhobenen Daten werden für den Zeitraum des Gewinnspiels und nach
dessen Ablauf für die Dauer von bis zu einem Jahr gespeichert. Die Daten werden ausschließlich vom
Veranstalter zur Durchführung des Gewinnspiels genutzt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt – soweit nicht
nach diesen Teilnahmebedingungen zur Durchführung des Gewinnspiels oder zur Übergabe eines Gewinns
notwendig – nicht.
Der Teilnehmer willigt mit der Übermittlung seiner Daten gemäß Ziffer 6 a - c) an den Veranstalter in die
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten (§ 3 BDSG) in vorgenanntem Umfang ein.
Er kann vorstehende Einwilligung jederzeit durch schriftliche Erklärung an die Schneider Gruppe GmbH,
Hilbersdorfer Straße 1, 09131 Chemnitz oder per E- Mail an [email protected] gegenüber dem
Veranstalter widerrufen, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten und/oder deren Löschung verlangen,
soweit der Veranstalter nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben gehalten ist, die Daten weiter vorrätig zu halten.
10.
Einwilligung in Veröffentlichung von persönlichen Angaben
Mit der Übermittlung seiner Daten gemäß Ziffer 6 a - c) an den Veranstalter willigt der Teilnehmer ein, dass sein
Name und Vorname, sein Wohnort, sowie gegebenenfalls anlässlich der Gewinnübergabe angefertigte Fotos
mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel durch den
Veranstalter in den teilnehmenden Hörfunkprogrammen und/oder ihren Internet- und Social-MediaPräsentationen gesendet oder öffentlich zugänglich gemacht werden können.
11.
Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter ist bemüht, eindeutige und zutreffende Aussagen zu Zeitraum und Ablauf des Gewinnspiels
und ausgelobten Preisen zu machen. Technische Probleme oder menschliches Versagen können aber im
Einzelfall Missverständnisse begründen. Grundsätzlich gelten im Zweifelsfall und bei Widersprüchen die
Angaben auf der Internetseite des Veranstalters.
Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere
für Ausfälle jedweder Art, die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind
bzw. für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von
Informationen. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
ausgenommen.
12.
Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen, wenn seine Durchführung unmöglich wird. Das
gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei höherer
Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen
Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und ordnungsgemäße
Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt.
Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch des
Gewinnspiels wird vom Veranstalter bekanntgegeben.
13.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.