Anmeldung WFS 2016 Anmeldeschluss 30. SEPTEMBER 2016 21. bis 23. Oktober 2016 | Marx Halle | Karl-Farkas-Gasse 19 | 1030 Wien bitte ausgefüllt und unterschrieben per mail an [email protected] schicken – oder per fax an die nummer +49 (0)30 2088 9 1311 senden. bitte in druckbuchstaben ausfüllen und zutreffendes markieren! Rechnungsadresse: Ausstellerangaben: FIRMIERUNG (+ RECHTSFORMzusatz) AUSSTELLERNAME STRASSE HAUS-NR. MARKEN ORTPLZ KONTAKTPERSON LAND E-MAIL UST-ID/ VAT-NR. TELEFON 1.) Area (bitte ankreuzen – mehrfachnennung möglich) urban LIFESTYLE velo couture ® AMBITION handmade e-mobilIty TRAVEL & TOUR organisation sonstiges 2.) segment (bitte ankreuzen – mehrfachnennung möglich) Bikes parts bekleidung accessoires zubehör 3.) Standfläche - !neu: standpreise sind abhängig vom datum der anmeldung! 85,- €/m 2 Bis 31. Dezember 2015 / 95,- €/m 2 bis 31. März 2016 / 105,- €/m 2 bis 31. juni 2016 inkl. W-LAN, Werbekostenzuschuss, Grundbeleuchtung, Hallenbewachung, Brandschutz und GGF. benötigter Stellwände zum Nachbarstand m2 4.) STROMANSCHLUSS Stromanschluss: ja, 150,- € (3,0 KW) Nein, wir benötigen keinen StromanschluSS. FÜR WEITERE ZUSATZBESTELLUNGEN WENDEN SIE SICH BITTE AN IHREN SALES KONTAKT. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gültigen mwst. ja, Wir bauen unsere eigenen Wandsysteme auf und werden das vorhandene System nicht nutzen. BITTE BEACHTEN SIE DIE FOLGENDEN wichtigen Vertragshinweise • VERGEWISSERN SIE SICH, DASS DIE RECHNUNGSADRESSE KORREKT IST. FÜR JEDE NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNG BERECHNEN WIR EINE AUFWANDSPAUSCHALE VON 25 EUR. • WIR KÖNNEN DIE AUSSTELLUNGSFLÄCHE UND -DIENSTLEISTUNGEN NUR NACH VOLLSTÄNDIGEM ZAHLUNGSEINGANG ZUM VEREINBARTEN ZAHLUNGSTERMIN GARANTIEREN. • FÜR AUSSTELLER AUS DEM EU-AUSLAND: BITTE GEBEN SIE EINE GÜLTIGE, FÜR DIE EU REGISTRIERTE UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER GEMÄSS IHRER RECHNUNGSADRESSE AN. ANDERNFALLS SIND WIR GEZWUNGEN, UNSERE RECHNUNGEN AN SIE MIT UMSATZSTEUER ZU STELLEN. • Für Aussteller aus nicht-EU-Ländern: Bitte übersenden Sie uns einen aktuellen Nachweis Ihrer Finanzbehörde über Ihre Registrierung als steuerpflichtiger Unternehmer (in deutscher oder englischer Sprache). Andernfalls sind wir gezwungen, unsere Rechnungen an Sie mit Umsatzsteuer zu stellen. • ZUSÄTZLICHE STEUERKLAUSEL: BITTE ACHTEN SIE DARAUF, DASS IHRE ANGABEN VOLLSTÄNDIG UND RICHTIG SIND, UM EINE NACHTRÄGLICHE UMSATZSTEUERPFLICHT ZU VERMEIDEN. IN DIESEM FALLE BEHALTEN WIR UNS VOR DIE ANFALLENDE STEUER AN SIE WEITER ZU BERECHNEN. • ALLE REKLAMATIONEN, RABATTE, STORNIERUNGEN, ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN IM GANZEN ODER IN TEILEN BEDÜRFEN DER SCHRIFTFORM UND DER GENEHMIGUNG DURCH DIE STATION 10963 BERLIn GMBH. • Besonderer Hinweis: Wir behalten uns vor, ein etwaig mit Ihnen zustande kommendes Vertragsverhältnis auf eine neue Veranstaltungsgesellschaft zu übertragen,voraussichtlich firmierend unter „Berliner Fahrradschau Gmbh“. Mit der Übersendung Ihrer verbindlichen Anmeldung stimmen Sie einer etwaigen Übertragung zu. ! Bzgl. des gewünschten Standplatzes und des Standdesigns kommen wir nach erfolgter Anmeldung auf Sie zurück. In den historischen Hallen der STATION Berlin sind keine Pop-Up Zelte oder Beach Flags gestattet. die StanDbauhöhe liegt zwischen 125 und 175 Zentimeter. Bei Selbstbau bitte um Rücksprache wegen des Standdesigns und der Höhen. Dem Veranstalter bleiben kurzfristige Änderungen in der Standplanung vorbehalten. BITTE BEACHTEN SIE DAS BLATT „WICHTIGE BESTIMMUNGEN UND REGELN BFS 2017“ UND SENDEN SIE UNS DIESES PARALLEL MIT DER ANMELDUNG ZU. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die beigefügten AGB. DATUMORT RECHTSGÜLTIGE UNTERSCHRIFT UND GGF. STEMPEL WIENER FAHRRADSCHAU ist eine Veranstaltung der Station 10963 Berlin GmbH | Luckenwalder Strasse 4-6, 10963 Berlin | GF: Anita Tillmann, Dr. Florian Bachelin, Jörg Arntz HRB 86654B | VAT: DE 81 35 53 957 | fax +49 30 208 89 13 11 | [email protected] | [email protected] | www.wienerfahrradschau.at ! ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN STATION 10963 BERLIN GMBH (Im Folgenden „STATION“) Luckenwalder Str. 4–6 1 0963 Berlin Geschäftsführung: Anita Tillmann, Dr. Florian Bachelin, Jörg Arntz Registergericht/Registernummer: Amtsgericht Berlin Charlottenburg/HRB 86654B Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 81 35 53 957 1. ANMELDUNG Die Anmeldung zur Messe erfolgt durch Einsendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars. Die STATION speichert die Angaben auf diesem Formular im automatischen Verfahren unter Berücksichtigung des § 33 Bundesdatenschutzgesetz und übermittelt sie im Rahmen der Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten an Dritte. Die Anmeldung ist bindend und kann nicht an Bedingungen oder Vorbehalte geknüpft werden. 2. ZULASSUNG | ZUTEILUNG DER STANDFLÄCHE | MITAUSSTELLER LÖSUNG VOM VERTRAG 2.1 Die STATION entscheidet über die Zulassung zur Messe unter Zugrundelegung des Messeprogramms, unter Berücksichtigung der sonstigen Anmeldungen und des zur Verfügung stehenden Platzkontingents nach Ihrem freien Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Ausstellervertrag kommt mit der schriftlichen Mitteilung über die Zulassung zustande. Weicht der Inhalt der Zulassung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Zulassung zustande, sofern dem abweichenden Inhalt nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wird. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Veranstaltung zeitlich oder räumlich verlegt werden muss; an die Stelle der Mitteilung über die Zulassung tritt dabei die entsprechende Änderungsmitteilung der STATION. Die STATION behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Veranstaltung ohne Begründung bis vier Wochen vor dem geplanten Messetermin abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall verzinst erstattet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung, das angemeldete Unternehmen und die angemeldeten Produkte und Dienstleistungen. Andere als die angemeldeten Produkte und Dienstleistungen, dürfen nicht ausgestellt werden. 2.2 Die Zuteilung einer Standfläche erfolgt durch die STATION. Die STATION wird die Wünsche des Ausstellers nach Möglichkeit berücksichtigen. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche in einer bestimmten Ausstellungsfläche oder in einem Hallenbereich besteht nicht. STATION ist berechtigt, dem Aussteller im Einzelfall aus wichtigem Grund nachträglich eine von der Zulassung abweichende Standfläche zuzuteilen, Größe und Maße der zugeteilten Standfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zu verlegen oder zu schließen und bauliche Veränderungen in den Messehallen vorzunehmen, ohne dass der Aussteller hieraus Rechte herleiten kann. Bei einer Verringerung der Standgröße wird der Unterschiedsbetrag der Teilnahmegebühr an den Aussteller zurückerstattet. Beanstandungen müssen unverzüglich, in jedem Fall während der Laufzeit der Veranstaltung, schriftlich geltend gemacht werden; spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. 2.3 Die Verlegung, der Tausch oder die Teilung einer überlassen Standfläche mit Mitausstellern ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung der STATION gestattet. Dies gilt insbesondere für die Benutzung der Standfläche durch ein weiteres Unternehmen mit eigenen Produkten, unabhängig davon, ob dieses Unternehmen eigenes Personal im Rahmen der Messe beschäftigt und unabhängig davon, ob es sich um ein unabhängiges Unternehmen oder eine Konzernfirma bzw. eine Tochtergesellschaft handelt. Wird die Standfläche durch ein weiteres Unternehmen ohne ausdrückliche Zustimmung der STATION genutzt, ist die STATION berechtigt, den Ausstellervertrag fristlos zu kündigen und die Standfläche auf Gefahr und Kosten des Ausstellers räumen zu lassen. Der Aussteller haftet für das Verschulden von weiteren Unternehmen, die auf der ihm zugeteilten Standfläche ausstellen, unabhängig davon, ob die STATION Ihre Zustimmung erteilt hat. Für den Fall, dass die STATION einer gemeinschaftlichen Nutzung der Standfläche durch mehrere Unternehmen schriftlich zugestimmt hat, haften alle Unternehmen der STATION gegenüber für die Zahlung der Teilnahmegebühr und der sonstigen Kosten und Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – als Gesamtschuldner. 2.4 Die STATION ist berechtigt, die Zulassung zu verweigern bzw. von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere, wenn ein zulässiger Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Ausstellers gestellt oder ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen worden ist. Die STATION ist hiervon unverzüglich zu informieren. Nach verbindlicher Anmeldung und Zulassung ist eine Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich. Bis zum 31. Januar kann die STATION dem Wunsch nach Entlassung aus dem Vertragsverhältnis ausnahmsweise zustimmen, wenn die freiwerdende Standfläche anderweitig vermietet werden kann. In diesem Fall ist STATION berechtigt, einen pauschalen Ersatz der verursachten Kosten in Höhe von 50 % des Beteiligungspreises ohne Nachweis zu fordern. Eine Haftung für Kataloggebühren und sonstige Kosten, die insbesondere durch Inanspruchnahme Dritter entstanden sind, bleibt hiervon unberührt. 3. AUFBAU UND GESTALTUNG DER STÄNDE | MUSIK AUF DEM STAND 3.1 Standbau und Gestaltung müssen den gesetzlichen Vorschriften und den Richtlinien der STATION für die Gestaltung der Stände entsprechen. Die Beauftragung von Standbauunternehmen muss vor Beginn des Aufbaus der Stände der STATION angezeigt und von Ihr genehmigt werden. Die Stände müssen während der Dauer der Veranstaltung mit dem angemeldeten und zugelassenen Ausstellungsgut belegt und personell besetzt sein. 3.2 Die STATION kann vom Aussteller die Beseitigung von Ausstellungsgut verlangen, das durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder durch sein Aussehen eine erhebliche Störung des Messebetriebes oder eine Gefährdung der Sicherheit von Ausstellern und Besuchern herbeiführen könnte. Kommt der Aussteller dem Verlangen nicht unverzüglich nach, so ist die STATION berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsgüter auf seine Kosten und Gefahr beseitigen zu lassen und den betreffenden Stand zu schließen, ohne dass dem Aussteller hieraus Ansprüche gegen die STATION zustehen. 3.3 Das Abspielen von Musik auf dem Stand durch die Aussteller ist nur mit vorheriger Zustimmung der STATION zugelassen. 4. TEILNAHMEGEBÜHR UND SONSTIGE KOSTEN | ZAHLUNGSBEDINGUNGEN | PFANDRECHT | AUFRECHNUNG 4.1 Die Teilnahmegebühr und die sonstigen Kosten bemessen sich nach der Größe und Lage der Standfläche und ergeben sich aus der Preisliste der STATION. Die Preisliste ist verbindlich und nur für jeweils einen Messetermin gültig. Nachträgliche Erhöhungen der Preise sind nur mit Zustimmung des Ausstellers wirksam. Bei der Berechnung der Standfläche werden bauliche Gegebenheiten wie Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten nicht berücksichtigt. Sofern die Nutzbarkeit gewährleistet ist und sofern insgesamt keine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, berechtigen vorhandene Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten auf der gemieteten Standfläche nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr oder der sonstigen Kosten. WIENER FAHRRADSCHAU ist eine Veranstaltung der Station 10963 Berlin GmbH | Luckenwalder Strasse 4-6, 10963 Berlin | GF: Anita Tillmann, Dr. Florian Bachelin, Jörg Arntz HRB 86654B | VAT: DE 81 35 53 957 | fax +49 30 208 89 13 11 | [email protected] | [email protected] | www.wienerfahrradschau.at 4.2 Mit der Zulassung zur Messe erhält der Aussteller eine Rechnung über die Teilnahmegebühr und die sonstigen Kosten. Beanstandungen der Rechnung sind vom Aussteller unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Zugang, schriftlich geltend zu machen; spätere Einwendungen können nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. Die Teilnahmegebühr steht der STATION auch dann in voller Höhe zu, wenn der Aussteller die vermietete Standfläche nicht oder nur zum Teil nutzt. Sollte der Vertrag durch STATION nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, hat der Aussteller einen Anspruch auf anteilige Erstattung, der von Ihm gezahlten Beträge. Weitergehende Ansprüche bestimmen sich nach der Regelung der nachfolgenden Ziffer 6. Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungseingang vor Beginn der Messe ist Voraussetzung für den Bezug der Standfläche. Kommt der Aussteller mit der Zahlung in Verzug, so ist die STATION berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe von 8 % über Basiszinssatz (§§ 288, 247 BGB) zu verlangen. Der STATION bleibt es unbenommen, weitere Schäden geltend zu machen, sofern Ihr solche in Folge des Verzugs entstehen. Die Schadensersatzpflicht entfällt oder verringert sich, wenn der Aussteller nachweist, dass der STATION als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die STATION ist darüber hinaus berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, sofern der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht binnen weiteren 14 Tagen nachkommt. 4.3 Zur Sicherung der Forderungen der STATION aus der Vermietung der Standflächen sowie der sonstigen Forderungen aus diesem Vertrag, räumt der Aussteller der STATION ein Pfandrecht an den von ihm eingebrachten Sachen ein. 4.4 Der Aussteller ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der STATION aus dem Vertragsverhältnis aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn die Forderungen des Ausstellers sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder die STATION hat der Aufrechnung ausdrücklich zugestimmt. 5. HAUSRECHT Die STATION übt innerhalb des Messegeländes das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn Ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten. Bei schwerwiegenden Verstößen ist die STATION berechtigt, den Stand des betreffenden Ausstellers zu schließen oder räumen zu lassen. 6. VERSICHERUNG | HAFTUNG 6.1 Die STATION wird ein Sicherheitsunternehmen mit der Bewachung des Messegeländes während der gesamten Dauer der Messe, einschließlich der Auf- und Abbauzeiten beauftragen. Dessen ungeachtet übernimmt die STATION keine Obhutspflicht für vom Aussteller eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden. Jegliche Haftung für Schäden und Abhandenkommen ist ausgeschlossen, sofern der Aussteller diese Risiken über eine Ausstellungsversicherung versichern kann. Auf Wunsch kann die STATION den Abschluss einer Ausstellungsversicherung vermitteln. nach ist die Haftung der STATION begrenzt auf die Deckungssumme Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Ansprüche, die sich aufgrund und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben könnten. 6.3 Ist die STATION infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenen Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, so kann der Aussteller hieraus keine Rechte herleiten, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen die STATION. 6.4 Für Schäden der STATION, die durch das Personal des Ausstellers, durch Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte, die für den Aussteller auf dem Messegelände tätig werden, verursacht werden, haftet der Aussteller nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7. VERJÄHRUNG Ansprüche gegen die STATION aus dem Vertragsverhältnis und allen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnissen verjähren innerhalb von einem Jahr, gerechnet ab dem Tag, an dem der Aussteller über den jeweiligen Anspruch Kenntnis erlangt. 8. ERFÜLLUNGSORT | GERICHTSSTAND | ANWENDBARES RECHT 8.1 Erfüllungsort ist Berlin. 8.2 Gerichtsstand, auch im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess ist, soweit der Aussteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Berlin. Die STATION ist nach Ihrer Wahl berechtigt, Ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz oder seine Niederlassung hat. 8.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Aussteller und der STATION ist deutsches Recht und der deutsche Text dieser Teilnahmebedingungen maßgebend. 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9.1 Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Aussteller die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der STATION, sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis betreffenden Bestimmungen als verbindlich an. 9.2 Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung der vorstehenden Bestimmungen im ganzen bzw. einzelner Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nicht, auch nicht konkludent verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. 9.3 Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. 6.2 Unberührt hiervon haftet die STATION im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, sofern es sich nicht um vorhersehbare Schäden oder die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder um Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit handelt. Der Höhe WIENER FAHRRADSCHAU ist eine Veranstaltung der Station 10963 Berlin GmbH | Luckenwalder Strasse 4-6, 10963 Berlin | GF: Anita Tillmann, Dr. Florian Bachelin, Jörg Arntz HRB 86654B | VAT: DE 81 35 53 957 | fax +49 30 208 89 13 11 | [email protected] | [email protected] | www.wienerfahrradschau.at WICHTIGE BESTIMMUNGEN UND REGELN WFS 2016 Bitte lesen Sie sich die folgenden Bestimmungen unD Regeln aufmerksam durch und unterschreiben Sie diese. Ein Standauftritt ist erst möglich, wenn der Berliner Fahrradschau ein unterzeichnetes Exemplar vorliegt. 1. Aufbau ist am Donnerstag, 20.10.2016, bis einschlieSSlich Freitag, 21.10.2016, 16 Uhr möglich. Ein vorgezogener Aufbau ist genehmigungspflichtig. Am Freitag, 21.10.2016 sind nur noch kleinere Arbeiten gestattet (keine Säge-oder Schleifarbeiten mehr)! 2. Die Einweisung zu den zugeteilten Messeständen/Plätzen erfolgt über das Produktionsbüro, nach der Akkreditierung und Ausgabe der Ausweise. 3. Schleif-und Sägearbeiten dürfen nur mit funktionierender Absaugvorrichtung durchgeführt werden. 4. Kein Bohren und Verankern, Kein Bemalen und Lackieren in den Wänden und/oder dem Boden der Ausstellungsräumlichkeiten. 5. Messebauwände und Mobiliar der Messe darf nicht ohne Genehmigung der Messeleitung/Befugten in Farbe oder ZustanD und Platzierung geändert werden. 6. Bei Schäden oder Reklamation bitte umgehend die Messebauleitung Informieren. 7. In den Hallen besteht absolutes Rauchverbot! 8. Brandschutz: eine Kopie der Brandschutzzertifikation (DIN4102 B1 bzw. EN13501-1) muss vorliegen und vorgezeigt werden. 9. Bei den Konstruktionen und baulichen Ausführungen darf keine Gefährdung für Dritte ausgehen. 10. Elektrische Versorgung: Es wird bestätigt, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektronische Ausrüstung der Maschine oder Anlage den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGVR/A3) entsprechend geprüft wurde und nicht zu beanstanden ist. Zudem sind die dazugehörigen VDE Normen einzuhalten. 11. Arbeitssicherheit: wir weisen darauf hin, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Ihre Mitarbeiter/IHR Standbauteam vor Ort die Arbeitsschutzgesetze einhalten müssen. 12. Bitte beachten Sie, dass am letzten Messetag nicht vor 19:00 Uhr abgebaut werden darf. Hiermit bestätige ich, dass ich die oben stehenden Bestimmungen und Regeln gelesen und verstanden habe und akzeptiere diese vollumfänglich. FIRMA NAME (IN BLOCKBUCHSTABEN) DATUMORT RECHTSGÜLTIGE UNTERSCHRIFT UND GGF. STEMPEL WIENER FAHRRADSCHAU ist eine Veranstaltung der Station 10963 Berlin GmbH | Luckenwalder Strasse 4-6, 10963 Berlin | GF: Anita Tillmann, Dr. Florian Bachelin, Jörg Arntz HRB 86654B | VAT: DE 81 35 53 957 | fax +49 30 208 89 13 11 | [email protected] | [email protected] | www.wienerfahrradschau.at
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