Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Autotester 2016

Teilnahmebedingungen
Antenne Autotester
1.) Allgemeines:
Antenne Steiermark veranstaltet von der KW 26/2016-KW 32/2016 und von der KW 38/2016-KW 46/2016 das
Gewinnspiel „Antenne Autotester“. Der Teilnehmer (m/w) am Gewinnspiel erklärt sich mit diesen
Teilnahmebedingungen einverstanden. Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen ab dem vollendeten 18.
Lebensjahr mit aufrechtem Wohnsitz in der Steiermark. Führerschein B und aufrechte Versicherungen des
Gewinners (z.B. Haftpflicht) notwendig. Dies ist kein Gewinnspiel von „Facebook“. Von der Teilnahme
ausgeschlossen sind Mitarbeiter und deren Familienangehörige von Antenne Steiermark, von
konzernverbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen (Autohäuser). Der Gewinner (m/w) wird per
Telefon oder per Email verständigt. Keine Barablöse, keine Übertragung der Gewinne möglich. Es wird kein
Schriftverkehr über das Gewinnspiel geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Teilnahmeformular ist richtig und vollständig auszufüllen. Der Teilnehmer gewährleistet, dass keine
Gründe gegen die Teilnahme am Gewinnspiel und insbesondere im Falle des Gewinns keine gesundheitlichen
oder sonstigen Bedenken gegen den Antritt des Gewinns vorhanden sind. Die Gewinnerermittlung erfolgt nach
Ende des Gewinnspiels (siehe auch Punkt 3.) per Zufallsziehung durch die Antenne Steiermark. Der Gewinner
wird vom Gewinn schriftlich, telefonisch oder per Email informiert. Nimmt der Gewinner nicht innerhalb von
einem Tag den Gewinn gegenüber der Antenne Steiermark an, verfällt der Gewinn und behält sich Antenne
Steiermark vor, überhaupt keinen Gewinn auszuloben oder einen anderen Gewinner zu ermitteln; dies gilt
auch, wenn der Gewinner aus wichtigem Grund (zB Krankheit, Todesfall in der Familie) den Gewinn bzw. die
Wochenendfahrt nicht antreten kann. Antenne Steiermark ist hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
2.) Rechte:
Antenne Steiermark erhält das Recht alle Daten des Teilnehmers (Name, Adresse, Foto, etc.) und allenfalls
aufgezeichnete Äußerungen auch teilweise, mehrfach, zeitlich, räumlich und inhaltlich hinsichtlich der
Verwertungsrechte unbegrenzt und auch für Werbezwecke in ausgewählten Medien (print, online, digital,
mobile, auch Social Media Plattformen) zu verwenden. Diese Rechtseinräumung umfasst insbesondere das
Recht zur Aufzeichnung, öffentlichen Vortrag, Vorführung und Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung,
Bearbeitung, Kürzung, Übersetzung, , Veröffentlichung, öffentliche Zurverfügungstellung (online), Sendung
Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen mit und ohne Leitungen, analog oder digital, einschließlich Kabel-, Satellit,
etc.), multimediale Nutzung, Video, Speicherung und Archivierung in Datenbanken sowie Sekundärnutzung
(Dokumentationen, etc.), in jedem möglichen oder zukünftig möglichen technischen Verfahren. Alle Rechte,
insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Bildnis-, Recht an der Stimme etc. werden vom Teilnehmer
unbeschränkt und unwiderruflich auf Antenne Steiermark übertragen. Im Falle des Gewinns erklärt sich der
Teilnehmer ausdrücklich mit der Veröffentlichung seines Namens, Wohnorts sowie seines Fotos mit Namen
unter www.antenne.at und in ausgewählten Medien (kein Rechtsanspruch des Teilnehmers) einverstanden.
Der Teilnehmer hält Antenne Steiermark aus und im Umfang des Gewinnspiels/Wochenendfahrt umfassend
schad- und klaglos und erklärt, aus keinem Rechtsgrund Forderungen, z.B.: auf Zahlung wegen einer Nutzung
der Rechte durch Antenne, Ansprüche nach §§ 16, 43, 1041f ABGB, 86ff UrhG, oder sonstige Ansprüche aus
welchem Grund auch immer, zu erheben.
3.) Spielablauf:
a) Teilnahme online:
Die Teilnahme ist nur online unter www.antenne.at/steiermark/autotester möglich. Ab KW 26/2016 kann sich
der Teilnehmer während den Spielwochen von Montag (06:00 Uhr) bis Donnerstag (10:00 Uhr) registrieren.
Aus redaktionellen oder sonstigen Gründen kann es jederzeit zu Änderungen des Spielablaufs oder zu einer
gänzlichen oder teilweisen Absage des Gewinnspiels kommen. Darauf wird im Programm der Antenne
Steiermark hingewiesen.
Unrichtige, unvollständige, irreführende Angaben (zB gefälschte oder unrichtige persönliche Angaben oder kein
Vorhandensein eines gültigen Führerscheins), können zur ersatzlosen Annullierung und Rückforderung des
Gewinns auch nach Beendigung des Gewinnspiels durch die Antenne Steiermark führen. Ansprüche von
Teilnehmern welcher Art entstehen dadurch nicht.
b) Verlosung /Gewinne/Haftung:
In jeder Kalenderwoche des Gewinnspieles wird immer am Donnerstag nach 10:00 Uhr ein Gewinner aus den
für diese Woche erfolgten Registrierungen/Teilnahmeformularen (vollständig und richtig ausgefüllt) ermittelt,
der dann der „Antenne Autotester“ für das darauffolgende Wochenende ist.
Der zu testende Autotyp ist im Laufe des Gewinnspieles immer unterschiedlich (wöchentlicher Wechsel), das
jeweils aktuelle Auto, für das man sich online registrieren kann findet man auf www.antenne.at bzw. in der
Bewerbung im On Air Werbeblock. Der Gewinner nimmt zur Kenntnis, dass er Vertragspartner des jeweiligen
Autohauses für dieses Wochenende wird. Es gelten daher die Vertragsbedingungen und AGB des jeweiligen
Autohauses.
Der Gewinner nimmt weiters zur Kenntnis, dass die Teilnahme bzw. Inanspruchnahme des Gewinns auf eigene
Gefahr und Risiko erfolgt. Die Antenne Steiermark übernimmt keine Haftung, weder für Schadenersatz
(Personen-, Sachschaden) beim Gewinner oder bei Dritten, noch für sonstige Ansprüche des Gewinners. Sollte
die Antenne Steiermark gesetzlich zwingend für Schäden des Gewinners zu haften haben, ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Jegliche sonstige Haftung der
Antenne Steiermark wie beispielsweise für leichte Fahrlässigkeit, entgangener Gewinn, Zinsverlust, mittelbare
und Folgeschäden, Schäden Dritter, etc. ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für das jeweilige Autohaus.
Der Gewinner hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden am Auto, Personen- oder
Sachschäden Dritter, für eine Verschmutzung des Autos über das übliche Maß, anfallende Verkehrsstrafen
(beispielsweise, Organmandate für zu schnelles Fahren oder Falschparken), etc., selbst und auf eigene Kosten
zu haften, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist. Schäden, insbesondere Unfälle mit anderen
Verkehrsteilnehmern sind sofort dem Autohaus zur fristgerechten Meldung an die Versicherung mitzuteilen
und gemäß den Vorgaben des Autohauses vorzugehen (Ausfüllen Schadensformular, etc.). Die Bestimmungen
der StVO, insbesondere hinsichtlich Meldepflichten an die Polizei bei Personen- oder Wildschäden, sind
einzuhalten.
Das zu gewinnende Auto-Tester Wochenende beinhaltet:
•
•
Ein Wochenende – Abholung immer Freitag, ab 12:00 Uhr, Retournierung immer bis zum darauffolgenden
Montag, 08:00 Uhr vom/zum jeweiligen Autohaus – mit dem Auto, für das man sich online als Autotester
registriert hat
Maximal 300 km (gesamt, inkl. Rückfahrt) für das ganze Testwochenende sind frei. Es gelten die
Vertragsbedingungen (Leihvertrag) und die AGBs des jeweiligen Autohauses, insbesondere in Bezug auf
Versicherungen, Selbstbehalt des Gewinners, allfälliger voller Schadenersatz bei Unfällen, Tragung von
Benzin und anderen Kosten, eventuell anfallende Mehrkilometer etc.
4.) Antenne Steiermark ist immer bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen zu machen.
Für versehentlich unrichtige Aussagen des Moderators oder für technische Probleme haftet Antenne
Steiermark jedoch nicht.
5.) Datenschutz/Zustimmung zur Datenverwendung:
Mit der Teilnahme stimmt der Teilnehmer zu, dass seine selbst angegebenen personenbezogenen Daten
(Name, etwaige Userbezeichnungen, Anrede, Titel, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geschlecht,
Geburtsdatum, Berufs- oder Branchenbezeichnung, Fotos) und während der Geschäftsbeziehung (über
Bestellungen, Abonnements, Verträge (inkl. deren Inhalt), Zahlungen, Nachfrageinteressen, gewonnene
Informationen auf den digitalen Plattformen des Unternehmens etc) weiter anfallenden personenbezogenen
Bewegungsdaten von der Antenne Steiermark Regionalradio GmbH & Co KG zur Kontaktaufnahme per Post, EMail, Push-Nachrichten, Telefax, Telefon oder SMS zu Zwecken der Zusendung von Informationen über eigene
Waren und Dienstleistungen, sowie Sonder- und Werbeaktionen zu diesen (zB (Test-)Angebote, Produkte,
Einladungen zu Veranstaltungen, Gewinnspiele, Umfragen, Bestellungen über die digitalen Plattformen,
Newsletter etc) auch in Form von Massensendungen verarbeitet werden dürfen.
Der Teilnehmer stimmt darüber hinaus zu, dass seine personenbezogenen Daten zur oben dargestellten
Kontaktaufnahme zu Werbezwecken auch an das jeweilige Autohaus (Partnerunternehmen), das das jeweilige
Auto für das Wochenende zur Verfügung stellt, für das sich der Teilnehmer registriert hat (siehe auch auf
antenne.at ersichtlich) sowie an das Direktmarketingunternehmen Styria Marketing Services GmbH & Co KG
(Gadollaplatz 1, 8010 Graz; DVR Nummer: 4011754) übermittelt und von diesen verarbeitet werden dürfen.
Styria Marketing Services GmbH & Co KG, ein Adressverlag und Direktmarketingunternehmen der Styria
Unternehmensgruppe, wird die personenbezogenen Daten des Teilnehmers im Rahmen der
Gewerbeberechtigung iSd § 151 GewO zur Vorbereitung und Durchführung von Marketingaktionen
einschließlich der Gestaltung und des Versandes von Werbemitteln sowie zum Listbroking auf Basis meiner
Zustimmung verarbeiten. Gem. § 151 Abs. 5 GewO ist Styria Marketing Services GmbH & Co KG überdies
berechtigt, aus den Daten die Datenarten Namen, Geschlecht, Titel, akademischer Grad, Anschrift,
Geburtsdatum, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung sowie die Zugehörigkeit zu ihrer Kunden- und
Interessentendatei an Adressverlage und Direktmarketingunternehmen weiterzugeben, solange dies vom
Teilnehmer nicht untersagt wurde.
Diese Zustimmungen können jederzeit, auch getrennt voneinander, mit Brief an Antenne Steiermark,
Gadollaplatz 1, 8010 Graz oder per E-Mail an [email protected] widerrufen werden.
6.) Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand Graz; es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von
Verweisnormen.