Informationsbroschüre - Gefahrstoffzentrum Kaiserslautern

Betreten des Lager- und
Produktionsbereichs
Um den Lager- und Produktionsbereich zu betreten
benötigen Sie einen Besucherausweis, der am
Empfang ausgestellt wird.
Der Besuch des Lager- und
Produktionsbereichs ist nur mit
Begleitung durch einen Betriebsangehörigen erlaubt. Unbefugten
ist der Zutritt verboten!
Das Tragen von Schutzbrille
und Sicherheitsschuhen ist Plicht!
Schutzbrillen erhalten Sie am
Empfang!
Nichts anfassen! Aufgrund der
Menge an Gefahrstoffen in diesem
Bereich bitten wir Sie, keine
Maschinen, Geräte, Rohstoffe, Halbfertigprodukte oder Packmittel anzufassen und diese an ihrem Platz zu
belassen.
Kein Verzehr! Essen und Trinken ist
in diesem Bereich generell verboten!
In einem chemischen Betrieb ist
persönliche Hygiene von größter
Bedeutung. Essen und Trinken ist
daher nur in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt.
Bei Verlassen des Lager- und
Produktionsbereichs
bitte
die
Hände gründlich reinigen!
Informationen über Prozesse und Technologien
die Sie während des Aufenthalts bei der
Gefahrstoffzentrum (GSZ) Kaiserslautern GmbH
erlangen, dürfen nicht an Dritte weitergegeben
werden.
Fotografieren ist, ohne Genehmigung,
im gesamten Gebäude verboten!
In Betriebsteilen die mit dem dreieckigen
Warnschild mit der Aufschrift EX (Warnung vor
explosionsfähiger Atmosphäre) an den Eingangstüren entsprechend gekennzeichnet sind bzw. in
deren
Gebäudeumfeld,
müssen
zusätzliche
Vorschriften und Verhaltensregeln beachtet werden.
In EX-gefährdeten Bereichen ist
es jedem grundsätzlich untersagt
Geräte mitzuführen, die zur
Zündquelle werden können,
z.B. nicht EX-geschützte Werkzeuge,
Mobiltelefone, Taschenlampen,
Kleingeräte wie Taschenrechner,
Feuerzeuge, Streichhölzer usw.
Bei Behältern, Gebinden und Anlagen, die so oder
so ähnlich gekennzeichnet sind, bestehen
Gefährdungen durch die Inhaltsstoffe. Beim
Umgang sind Maßnahmen des jeweiligen
Sicherheitsdatenblattes zu beachten.
Informationsbroschüre
Die wichtigsten
Sicherheitsregeln
im
Gefahrstoffzentrum Kaiserslautern
Aufgrund der Menge an gefährlichen Stoffen
handelt es
sich
beim
Gefahrstoffzentrum
Kaiserslautern um einen Betriebsbereich mit
erweiterten Pflichten nach Störfallverordnung.
Oberstes Ziel ist es, Unfälle und Umweltschäden zu
vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen
wichtige Verhaltensregeln beachtet werden.
Auch wenn Sie sich nur für kurze Zeit in dem
Gebäude der Gefahrstoffzentrum (GSZ) Kaiserslautern
GmbH aufhalten, müssen Sie die hier geltenden
Regeln kennen und beachten.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, sich die
folgenden Informationen aufmerksam durchzulesen
und sich entsprechend zu verhalten.
Insbesondere auf der letzten Seite finden Sie die
wichtigen Hinweise für das richtige Verhalten im
Alarmfall.
An- und Abmeldung am Empfang:
Im Alarmfall ist es für uns sehr wichtig zu wissen,
wer sich auf unserem Gelände aufhält. Deshalb ist
für jeden Besucher eine Anmeldung am Empfang
erforderlich. Dort erhalten Sie diese Broschüre mit
allen für Sie wichtigen Informationen. Am Ende
Ihres Besuchs melden Sie sich dort auch wieder
ab.
Fremdfirmen, die hier Arbeiten ausführen wollen,
haben besondere Regeln zu beachten und werden
grundsätzlich von einem unserer Mitarbeiter
betreut. Die Broschüre „Fremdfirmenmanagement“
gibt hier nähere Auskunft.
Die wichtigsten Sicherheitsregeln!
Beachten Sie die ausgehängten Flucht- und
Rettungspläne.
Auf dem gesamten Betriebsgelände:
Es gelten die Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung und der
Straßenverkehrszulassungsordnung.
Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Beim Ertönen des Alarmsignals
verlassen Sie bitte zügig das
Gebäude über die gekennzeichneten
Fluchtwege und finden sich
auf dem Sammelplatz beim
Eingangstor ein.
Flurförderfahrzeuge haben
Vorrang!
Parkende Fahrzeuge dürfen den Verkehrsfluss
nicht behindern, nur auf den zugewiesenen oder
gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden
und den Zugang zu Sicherheitseinrichtungen nicht
versperren.
Halten Sie die Zufahrtswege für
Einsatzfahrzeuge immer frei!
Der Besucherparkplatz befindet sich links neben
der Einfahrt auf das Gelände.
Auf dem Betriebsgelände besteht ein generelles
Alkoholverbot!
Feuer, offenes Licht und Rauchen
auf dem Gelände sind verboten!
Wichtige Rufnummern:
Die „(0)“ ist erforderlich, um ein Amt zu erhalten!
Die Alarmierung der Feuerwehr, Polizei und
Rettungsdienste (Krankenwagen) erfolgt über die
Rettungsleitstelle Kaiserslautern:
(0) 112
Giftnotruf Mainz: (0) 06131 – 19 240
Klinikum KL:
(0) 0631 – 203-0
Augenklinik KL: (0) 0631 – 203-2300
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände erfolgt
auf eigene Gefahr!
Betriebliche Ersthelfer:
Jürgen Kranyik
Jochen Remle
Jaqueline Kehrein
- 36
- 17 und - 59
- 23