Betreten des Lager- und Produktionsbereichs Um den Lager- und Produktionsbereich zu betreten benötigen Sie einen Besucherausweis, der am Empfang ausgestellt wird. Der Besuch des Lager- und Produktionsbereichs ist nur mit Begleitung durch einen Betriebsangehörigen erlaubt. Unbefugten ist der Zutritt verboten! Das Tragen von Schutzbrille und Sicherheitsschuhen ist Plicht! Schutzbrillen erhalten Sie am Empfang! Nichts anfassen! Aufgrund der Menge an Gefahrstoffen in diesem Bereich bitten wir Sie, keine Maschinen, Geräte, Rohstoffe, Halbfertigprodukte oder Packmittel anzufassen und diese an ihrem Platz zu belassen. Kein Verzehr! Essen und Trinken ist in diesem Bereich generell verboten! In einem chemischen Betrieb ist persönliche Hygiene von größter Bedeutung. Essen und Trinken ist daher nur in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt. Bei Verlassen des Lager- und Produktionsbereichs bitte die Hände gründlich reinigen! Informationen über Prozesse und Technologien die Sie während des Aufenthalts bei der Gefahrstoffzentrum (GSZ) Kaiserslautern GmbH erlangen, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Fotografieren ist, ohne Genehmigung, im gesamten Gebäude verboten! In Betriebsteilen die mit dem dreieckigen Warnschild mit der Aufschrift EX (Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre) an den Eingangstüren entsprechend gekennzeichnet sind bzw. in deren Gebäudeumfeld, müssen zusätzliche Vorschriften und Verhaltensregeln beachtet werden. In EX-gefährdeten Bereichen ist es jedem grundsätzlich untersagt Geräte mitzuführen, die zur Zündquelle werden können, z.B. nicht EX-geschützte Werkzeuge, Mobiltelefone, Taschenlampen, Kleingeräte wie Taschenrechner, Feuerzeuge, Streichhölzer usw. Bei Behältern, Gebinden und Anlagen, die so oder so ähnlich gekennzeichnet sind, bestehen Gefährdungen durch die Inhaltsstoffe. Beim Umgang sind Maßnahmen des jeweiligen Sicherheitsdatenblattes zu beachten. Informationsbroschüre Die wichtigsten Sicherheitsregeln im Gefahrstoffzentrum Kaiserslautern Aufgrund der Menge an gefährlichen Stoffen handelt es sich beim Gefahrstoffzentrum Kaiserslautern um einen Betriebsbereich mit erweiterten Pflichten nach Störfallverordnung. Oberstes Ziel ist es, Unfälle und Umweltschäden zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wichtige Verhaltensregeln beachtet werden. Auch wenn Sie sich nur für kurze Zeit in dem Gebäude der Gefahrstoffzentrum (GSZ) Kaiserslautern GmbH aufhalten, müssen Sie die hier geltenden Regeln kennen und beachten. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, sich die folgenden Informationen aufmerksam durchzulesen und sich entsprechend zu verhalten. Insbesondere auf der letzten Seite finden Sie die wichtigen Hinweise für das richtige Verhalten im Alarmfall. An- und Abmeldung am Empfang: Im Alarmfall ist es für uns sehr wichtig zu wissen, wer sich auf unserem Gelände aufhält. Deshalb ist für jeden Besucher eine Anmeldung am Empfang erforderlich. Dort erhalten Sie diese Broschüre mit allen für Sie wichtigen Informationen. Am Ende Ihres Besuchs melden Sie sich dort auch wieder ab. Fremdfirmen, die hier Arbeiten ausführen wollen, haben besondere Regeln zu beachten und werden grundsätzlich von einem unserer Mitarbeiter betreut. Die Broschüre „Fremdfirmenmanagement“ gibt hier nähere Auskunft. Die wichtigsten Sicherheitsregeln! Beachten Sie die ausgehängten Flucht- und Rettungspläne. Auf dem gesamten Betriebsgelände: Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Beim Ertönen des Alarmsignals verlassen Sie bitte zügig das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege und finden sich auf dem Sammelplatz beim Eingangstor ein. Flurförderfahrzeuge haben Vorrang! Parkende Fahrzeuge dürfen den Verkehrsfluss nicht behindern, nur auf den zugewiesenen oder gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden und den Zugang zu Sicherheitseinrichtungen nicht versperren. Halten Sie die Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge immer frei! Der Besucherparkplatz befindet sich links neben der Einfahrt auf das Gelände. Auf dem Betriebsgelände besteht ein generelles Alkoholverbot! Feuer, offenes Licht und Rauchen auf dem Gelände sind verboten! Wichtige Rufnummern: Die „(0)“ ist erforderlich, um ein Amt zu erhalten! Die Alarmierung der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste (Krankenwagen) erfolgt über die Rettungsleitstelle Kaiserslautern: (0) 112 Giftnotruf Mainz: (0) 06131 – 19 240 Klinikum KL: (0) 0631 – 203-0 Augenklinik KL: (0) 0631 – 203-2300 Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände erfolgt auf eigene Gefahr! Betriebliche Ersthelfer: Jürgen Kranyik Jochen Remle Jaqueline Kehrein - 36 - 17 und - 59 - 23
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