Regelwerk der Grundschule

GRUNDSCHULE W EILERBACH
Ganztagsschule in Angebotsform
Regelwerk der Grundschule
Eltern mit gutem Beispiel voraus!
Das Redaktionsteam (bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Elternvertretern)
hat einen Regelkatalog erstellt.
Sehr geehrte Eltern,
wir freuen uns, dass Ihr Kind unsere Schule besucht. Auf dem Weg zu wachsender
Eigenverantwortung und Selbständigkeit braucht Ihr Kind Ihre und unsere Begleitung. Wir Lehrer
sind für das Lernen in der Schule verantwortlich, Sie für Tisch- und Essmanieren, die
Hausaufgaben und den Schulweg.
Im Rahmen einer guten Erziehungs- und Bildungspartnerschaft bitten wir Sie heute, Zutrauen in die
wachsenden Fähigkeiten Ihres Kindes zu zeigen und seine Selbständigkeit zu fördern. In diesem
Sinne bitten wir Sie, durch die Einhaltung folgender mit dem Schulelternbeirat vereinbarten
Regelungen die Entwicklung Ihres Kindes zu fördern und die Schulorganisation zu unterstützen.
Herzlichen Dank
Walter Stein (Rektor)
Eduard Steinert (Elternbeiratsvorsitzender)
Schulstraße 8, 67685 Weilerbach, Tel. 06374 – 1410, Fax 06374 – 995173
[email protected]
GRUNDSCHULE W EILERBACH
Ganztagsschule in Angebotsform
§ 23 Schulordnung (SO)
(1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen verbindlich erklärten schulischen
Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen
erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.
(2) Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die zuständige Lehrkraft.
Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, in anderen
Fällen die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien sollen nicht ausgesprochen werden;
Ausnahmen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer
schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.
(2) Das fachlich zuständige Ministerium kann schulfreie Tage festlegen.
Freistellungskriterien in der Ganztagsschule (Konferenzbeschluss):
1. Schriftlicher Antrag mindestens einen Tag vor dem Freistellungstermin
2. Ansprechpartner: Schulleitung
3. Auf dem Antrag bitte unbedingt angeben:
- Vorname und Name des Kindes
- Klasse
- Exakte Abholzeit
- Freistellungsgrund
4. Freistellungen werden nur bei folgenden Begründungen gewährt:
a) Arzttermin
b) therapeutische Maßnahmen
c) Tagesklinik
d) Jugendamt
e) Schulpsychologe
f) Kirchliche Veranstaltungen (Kommunion)
g) eigener Geburtstag
h) Todesfall/ Beerdigung
i) ein beliebiger Wochentag für eine Freizeitaktivität (Training, Tanzen, Reiten, …)
Bei allen sonstigen Begründungen wird in der Regel keine Befreiung vom Ganztag gewährt.
Hausaufgaben: Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, sich eine zuverlässige Arbeitshaltung
anzugewöhnen, indem Sie:
 den Hausaufgaben einen hohen Stellenwert einräumen,
 Interesse für die Hausaufgaben zeigen,
 das systematische Vorgehen fördern.
Schulstraße 8, 67685 Weilerbach, Tel. 06374 – 1410, Fax 06374 – 995173
[email protected]
GRUNDSCHULE W EILERBACH
Ganztagsschule in Angebotsform
Wenn Sie Ihr Kind auf seinem Schulweg anfangs noch begleiten möchten – zur Schule bringen oder
abholen – tun Sie dies nur bis zum Eingangstor.
In dringenden Fällen können Sie selbstverständlich die Schule schon vor Unterrichtsbeginn betreten
um Kontaktpersonen/ Sekretariat aufzusuchen.
Bitte beachten Sie beim Bringen oder Abholen mit dem Pkw die StVO:
Parken, bzw. Halten Sie bitte nicht vor dem Eingangstor/ Bürgersteig.
Gespräche mit und über Ihr Kind sind wichtig. Sie brauchen aber Zeit. Deshalb können Sie nur
nach Vereinbarung eines Termins über das Mitteilungsheft oder per E-Mail stattfinden. Bitte
sehen Sie von spontanen Gesprächen mit der Lehrkraft ab. Diese muss während der Schulzeit ihre
Aufmerksamkeit auf die Klasse richten.
Gibt es Fragen, Probleme oder Anregungen gilt die Devise:
Der direkte Weg ist immer der beste. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der Fach- und der
Klassenlehrkraft. Im Großteil der Fälle lassen sich auf diesem Weg Unstimmigkeiten vermeiden
und Missverständnisse ausräumen. Bitte nutzen Sie für Kurzmitteilungen den vereinbarten
Kommunikationskanal: Mitteilungsheft/ Telefon bzw. E-Mail.
Pünktlichkeit:
Schicken Sie bitte Ihr Kind rechtzeitig zur Schule, sodass es ohne Hetze zum Unterrichtsbeginn im
Klassenraum ist. Bitte halten Sie sich an die vereinbarten Öffnungszeiten in der betreuenden
Grundschule.
Keine Haftungspflicht!
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind keine wertvollen Dinge, z.B. Schmuck oder teure technische
Geräte mit in die Schule bringt.
Kleidung:
Wir bieten Ihnen zusätzlich an, einen beschrifteten Kleiderbeutel mit Ersatzkleidung/
witterungsgerechten Kleidungsstücken in der Betreuung abzugeben.
Das Tragen von jeglichen Schmuckstücken im Sportunterricht ist untersagt!!!
Schulstraße 8, 67685 Weilerbach, Tel. 06374 – 1410, Fax 06374 – 995173
[email protected]