ANMELDUNG (bis 10 Jahre) Unterrichtsteilnehmer: geb. Name/Vorname (gesetzlicher Vertreter): Straße: PLZ, Ort: Telefon/Handy: Geb.-Datum: E-Mail: Der/die Kursteilnehmer/in nimmt einmal wöchentlich an der/den folgenden Unterrichtsstunde/n teil: 1. 2. 3. 1 Kurs 12 Monate 2. Kurs 3. Kurs 28,00 € 47,60 € 67,20 € 32,00 € 57,60 € 83,20 € (Mindestvertragslaufzeit) 30% Erlass auf jeden weiteren Kurs (=19,60 €) 6 Monate (Mindestvertragslaufzeit) 20% Erlass auf jeden weiteren Kurs (=25,60 €) 6 Monate 32,00 € (Mindestvertragslaufzeit) klassisches Ballett 60 Minuten Vertragsbeginn: Die Vertragsbedingungen auf der Rückseite dieses Vertrages habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre ausdrücklich, dass ich alle Bestandteile des Vertrages und der AGB ab sofort als wirksam anerkenne. ✗ Ort, Datum und Unterschrift (gesetzlicher Vertreter) Zahlungsart Dauerauftrag: Ich werde einen Dauerauftrag in Höhe von _________€ einrichten. Die Gebühr ist zum 3. Werktages eines jeden Monats zu zahlen. STEPSnSTYLES Danceschool Inh. Nadine Lohsse Rabanusstr. 9 36037 Fulda T 0661 90021014 E [email protected] I www.stepsnstyles.de Büroanschrift: Hövelstr. 37a 36100 Petersberg Bankverbindung: Deutsche Bank Fulda BLZ 530 700 24 Konto-Nr. 068 684 001 Steuer-Nr. 01886601686 IBAN: DE02530700240068684001 BIC: DEUTDEDB530 VERTRAGSBEDINGUNGEN (1) Mitgliedschaft und Nutzung 1.1 Im eigenen Interesse verpflichtet sich das Mitglied, den Empfehlungen und Anweisungen des fachlich geschulten Coaches hinsichtlich des Kurses Folge zu leisten. 1.2 Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Coaches. Die Tanzschule ist in der Wahl des Coaches des angebotenen Kurses frei und kann diese nach eigenem Ermessen jederzeit ändern. 1.3 Die Unterrichtsmethoden sowie die Ausführung der Schritte darf nicht an Dritte weitergegeben werden. (4) Schulferien, Feiertage und Öffnungszeiten 4.1 Der Unterricht findet an den gesetzlichen Feiertagen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr nicht statt. Während der gesetzlichen Schulferien (in Hessen) findet kein Unterricht statt, welche nicht beitragsfrei gestellt sind. Der Unterrichtsausfall der Schulferien wurde bereits bei der Festlegung der Unterrichtsgebühr berücksichtigt. Etwaige Leistungen, die von Nadine Lohsse oder einer Vertretung während des Betriebsurlaubs erbracht werden, sind freiwillig und begründen keinen Leistungsanspruch des Mitglieds. (2) Zahlung und Fälligkeit der Beiträge 2.1 Der vertragliche Monatsbeitrag ist pünktlich bis zum 3. eines jeden Monats im voraus per Dauerauftrag zahlbar. Die Berechnung des Beitrages beginnt mit dem Monat der Anmeldung. 2.2 Für Mahnungen, die die Tanzschule oder dessen Verwaltung aufgrund eines Zahlungsrückstandes verschickt, werden dem Mitglied EUR 5,00 Bearbeitungsgebühr belastet. 2.3 Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines monatlichen Mitgliedsbeitrages in Rückstand, so ist die Tanzschule oder dessen Verwaltung berechtigt, die Kursteilnahme des Mitglieds bis zum vollständigen Zahlungsausgleichs zu versagen, ohne dass hierdurch die Mitgliedschaft und/oder die Beitragsverpflichtung endet. 2.4 Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Rückstand und wird der Rückstand trotz Mahnung nicht ausgeglichen, so ist die Tanzschule oder dessen Verwaltung berechtigt den Vertrag zu kündigen. Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsrückstandes bleibt der Anspruch der Tanzschule auf die Beiträge bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit in Höhe der umseitig monatlich benannten Mitgliedsbeitrages bestehen. 2.5 Der Monatsbeitrag bleibt für die Dauer von 1 Jahr bindend. Nach Ablauf dieser Zeit ist Nadine Lohsse berechtigt, den Beitrag um max. 4% pro Jahr zu erhöhen. (3) Vertragslaufzeit 4.3 Änderungen der Öffnungszeiten, Unterrichtszeiten und Kurspläne bleiben der Tanzschule vorbehalten. (5) Verlegung der Schulräume | höhere Gewalt Die Verlegung der Schulräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Wird es Nadine Lohsse aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz, jedoch bei Nachhaltigkeit ein fristloses Kündigungsrecht. (6) Haftung 6.1 Die Teilnahme am Unterricht erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Körperschäden, die sich das Mitglied während des Unterrichts zuzieht, ist ausgeschlossen. Jedes Mitglied versichert vor Teilnahme am Unterricht, dass es an keinen Krankheiten oder Verletzungen leidet, die eine Kursteilnahme in Frage stellt. 6.2 Für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe, die das Mitglied in die Tanzschule mitbringt, wird keine Haftung übernommen. (7) Daten 7.1 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Tanzschule STEPSnSTYLES darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwenigen Daten mittels der EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 3.1 Die Vertragslaufzeit beträgt nach Wahl des Mitglieds 6 oder 12 Monate. Sofern sich der Vertrag über diese Laufzeit hinaus nicht verlängern soll, hat das Mitglied die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten auf das Enddatum der vereinbarten Laufzeit zu kündigen. 7.2 Sollten sich beim Mitglied wesentliche persönliche Daten ändern, z.B. Wohnort, so ist das Mitglied verpflichtet, die Tanzschule oder dessen Verwaltung darüber umgehend zu informieren. 3.2 Die Kündigung hat ausnahmslos schriftlich zu erfolgen an: Nadine Lohsse, STEPSnSTYLES, Rabanusstr. 9, 36037 Fulda Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis 3.3 Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag unbefristet und ist danach mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. (9) Salvatorische Klausel 3.4 Ausfallzeiten: Eine Nichtteilnahme am Unterricht befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung. Verantwortet die Tanzschule den Ausfall einzelner Unterrichtseinheiten, werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Sollte der Kursteilnehmer/das Mitglied durch Vorlage eines ärztlichen Attestes über einen längeren Zeitraum nicht am Tanzen teilnehmen können, kann das Mitglied für diesen Zeitraum vom Kursbeitrag freigestellt werden. Erfolgt die Kündigung innerhalb dieses Zeitraums, gilt die reguläre beitragspflichtige Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. 3.5 In Härtefällen wie unbefristete Dauererkrankung oder Schwangerschaft kann das Vertragsverhältnis schriftlich im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern aufgehoben oder ausgesetzt werden. (8) Nebenabreden Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. An Stelle der unwirksamen Vertragsteile vereinbaren die Parteien eine Lösung zu suchen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erklärung des Kursmitglieds/Vertragsinhaber Mit Unterschrift auf der Vorderseite des Vertrags erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zu den vorstehenden, verbindlichen Vertragsbedingungen.
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