Programm für das Schützenfest 2016 Stand:16.06.2016 Freitag, 1. Juli 2016 15.00 Uhr Schützenfestkaffee (Ü65) auf dem Festzelt an der „Schweizerlust“. Alle Einwohner von Liebenau, die 65 Jahre und älter sind sowie deren Ehegatten sind herzlich eingeladen. 19.30 Uhr Marsch des Feuerwehrblasorchesters Anemolter-Schinna vom Café Grabisch zu den Festzelten und der „Alten Garde“ von der ehemaligen Tankstelle Buchholz über „Löwinne“ - Hausplatz - ebenfalls zu den Festzelten. Die Marschrouten werden in das Ermessen der Hauptmänner gestellt. Ab der Abzweigung von der Nienburger Straße zum Festplatz an der Schweizerlust begleitet der amtierende Schützenkönig den Zug zusammen mit seiner Ehefrau oder Lebensgefährtin/Freundin. 20.00 Uhr Zapfenstreich – Eröffnung des Schützenfestes durch die Bürgermeisterin. Fassanstich der Veltins-Brauerei, Herrn Harke, durch Bürgermeisterin und Schützenkönig. Beginn des Pellkartoffelessens. Musik auf dem Festzelt durch das Feuerwehrblasorchester Anemolter-Schinna bis 21.30 Uhr; danach Tanzmusik durch die Tanzkapelle Albinos. Eröffnung der Tanzrunde in Form eines Ehrentanzes durch den amtierenden Schützenkönig mit seiner Ehefrau oder Lebensgefährtin/Freundin. Samstag, 2 Juli 2016 7.45 Uhr Das Feuerwehrblasorchester Anemolter-Schinna in kleiner Besetzung gibt auf der „Löwinne“ ein Platzkonzert. 8.00 Uhr Antreten der männlichen Einwohner Liebenaus und der amtierenden Schützenkönige auf der „Löwinne“. Abmarsch unter Vorantritt des Blasorchesters Anemolter-Schinna zum Königsfrühstück. Für das Königsfrühstück ist beim Antreten der Betrag von 7,00 € zu entrichten. 8.30 Uhr Beginn des Königsfrühstücks mit einer Ehrung der Toten. Grußworte der Bürgermeisterin. Ständchen des Posaunenchors Binnen. 9.30 Uhr Der amtierende Schützenkönig eröffnet das Schießen. Es folgen Bürgermeisterin und Fleckenrat. Beginn des Schießens um die Kaiserwürde. 9.30 Uhr Beginn des Schießens um die Würde des Jugendkönigs mit dem Luftgewehr im oberen Schießstand. 10.00 Uhr bis ca. 11.45 Uhr Konzert des Feuerwehrblasorchesters Anemolter-Schinna 10.45 Uhr Ende des Jugendkönigsschießens, Beginn des Stechens, Feststellung des Schießergebnisses 2 11.00 Uhr Proklamation der/s neunen Jugendkönigin/s auf dem Festzelt Hinweis: Die Korporalschaft, in der der Jugendkönig wohnt, trifft sich eine Stunde vor der im Programm angegebenen Uhrzeit, um beim Anbringen der Königsscheibe mitzuwirken. 13.00 Uhr Antreten der Korporalschaft „Döhrenkamp-Heide“ auf dem Hofgrundstück Kriemelmeyer. 13.00 Uhr Antreten der Korporalschaft „Kleines Feld“ auf dem Grundstück Hoffmann in der Potsdamer Straße 17. 13.45 Uhr Antreten der Korporalschaft Bahnhofsfeld am Bahnhof. 14.00 Uhr Antreten der restlichen Korporalschaften: „Bruchdorf“ „Liebenau-Ort-Pferdekamp“ „Kleines Feld-Süd“ - Hofgrundstück Hentschel - Gasthaus Sieling - Café Grabisch Die Korporalschaften „Bahnhofsfeld“, „Bruchdorf“, „Liebenau-OrtPferdekamp“ sowie die Fahnenabordnungen werden durch die Feuerwehrkapelle Steyerberg abgeholt. Die Korporalschaft „Döhrenkamp-Heide“ tritt bei Kriemelmeyer an und wird vom Feuerwehrblasorchester Anemolter-Schinna abgeholt. Dieser Korporalschaft schließt sich bei dem Grundstück Hoffmann in der Potsdamer Straße die Korporalschaft „Kleines Feld“ und bei dem Café Grabisch die Korporalschaft „Kleines Feld Süd“ an. 14.30 Uhr Antreten der Korporalschaften auf dem Rathausplatz. Meldung an die Bürgermeisterin. Unter den Klängen des Präsentiermarsches Eingruppierung der Gemeindefahne, der Könige, der Bürgermeisterin, des Rates, des Gemeindedirektors und der Fahnenabordnung in den Festzug. 14.45 Uhr Antreten der Kinder auf dem Kirchplatz. Jedes am Ausmarsch teilnehmende Kind erhält während des Ausmarsches einen Gutschein für ein alkoholfreies Getränk. Eingruppierung in den Festzug und Abmarsch zum Festzelt. 15.00 Uhr Ansprache der Bürgermeisterin auf dem Festplatz an die Ausmarschierer und Kinder. Anschließend Beginn des Kinderkönigsschießens mit dem Lasergewehr im oberen Schießstand sowie Beginn der Kinderbelustigungen. Fortsetzung des Königs- und Kaiserpokalschießens. Musik auf dem Festzelt durch das Feuerwehrblasorchester Anemolter-Schinna. 16.30 Uhr Ende des Königsschießens sowie des Schießens um die Kaiserwürde. Feststellung des Schießergebnisses. 17.00 Uhr Ende des Kinderkönigsschießens. Beginn des Stechens. 17.30 Uhr Proklamation des neuen Kinderkönigs, des neuen Königs sowie des Kaiserpokalgewinners am Sängerstein auf dem Festplatz durch die Bürgermeisterin. Ü- 3 berreichung von Ehrennadel und Urkunde an den vorjährigen Schützenkönig. Einmarsch in das Festzelt zum Königstrunk. 19.00 Uhr Abmarsch zur Wohnung des Schützenkönigs unter Begleitung des Feuerwehrblasorchesters Anemolter-Schinna und der Alten Garde. Anbringen der Königsscheibe und Freibier. Danach löst sich der Zug auf. 21.00 Uhr „Disco“ in den Festzelten Sonntag, 3. Juli 2016 Hinweis: Die Korporalschaft, in der der Kinderkönig wohnt, trifft sich eine Stunde vor der im Programm angegebenen Uhrzeit, um beim Anbringen der Königsscheibe mitzuwirken. 13.00 Uhr Antreten der Korporalschaften „Döhrenkamp-Heide“ sowie „Kleines Feld“. 13.45 Uhr Antreten der Korporalschaft „Bahnhofsfeld“. 14.00 Uhr Antreten der Korporalschaften „Bruchdorf“, „Liebenau-Ort-Pferdekamp“, Kleines Feld-Süd“ und der Damengruppen bei den jeweiligen Vereins- bzw. Korporalschaftslokalen. Antreten der „Alten Garde“ des Spielmannszuges“ beim Gasthaus Sieling. Gegenüber dem Vortag ergeben sich folgende Änderungen: Die Korporalschaften „Bahnhofsfeld“, „Bruchdorf“, „Liebenau-OrtPferdekamp“, die Fahnenabordnungen sowie die Damengruppen werden von dem Feuerwehrblasorchester Anemolter-Schinna abgeholt. Die Korporalschaft „Döhrenkamp-Heide“ wird von der Feuerwehrkapelle Steyerberg abgeholt. Die Korporalschaft „Kleines Feld“ wird durch den Fanfarenzug Steyerberg abgeholt. Die Korporalschaft „Kleines Feld-Süd“ schließt sich beim Café Grabisch mit den Korporalschaften „Döhrenkamp-Heide“ und „Kleines Feld“ zusammen. 14.30 Uhr Antreten der Korporalschaften, der Damengruppen und der Musikzüge auf dem Rathausplatz. 15.00 Uhr Ansprache der Bürgermeisterin am Sängerstein. Beginn des Damenpokalschießens im unteren Schießstand. Darbietungen der einzelnen Musikzüge auf dem Festzelt wie vereinbart. 17.30 Uhr Tanzmusik mit „DJ Gerry“ “ 18.00 Uhr Ende des Damenpokalschießens. Beginn des Stechens. 4 ca. 18.45 Uhr Proklamation der Damenpokalsiegerin im Festzelt. Tanz in den Festzelten ohne Unterbrechung bis zum Festausklang. 5 Teilnahmebedingungen und Ordnungshinweise zum Königsschießen 1. Um einen reibungslosen Ablauf des Königsschießens zu gewährleisten, sind alle Teilnehmer verpflichtet, Ruhe und Ordnung im Schießstand zu wahren. 2. Für die Sicherheitsmaßnahmen im Schießstand sowie für die Durchführung des Schießens ist der jeweilige Leiter des Vereins oder Verbandes verantwortlich, der die Organisation des Königsschießens übernommen hat. Um ein Verstellen der Gewehre während des Schießens zu unterbinden, werden die Verstellvorrichtungen von der Schießaufsicht verplombt. 3. Vom jeweils verantwortlichen Leiter können Betrunkene aus dem Schießstand und von der Teilnahme am Königsschießen ausgeschlossen werden. 4. Das Königsschießen findet auf 2 Ständen mit einer automatischen Anzeigerscheibe (10 Ringe) statt. Es wird auf eine Entfernung von 50 m mit Kleinkaliberbüchsen geschossen. 5. Am Königsschießen sind teilnahmeberechtigt alle männlichen Einwohner aus Liebenau, welche a) das 21. Lebensjahr vollendet haben; b) seit mindestens einem Jahr (Stichtag ist jeweils der 01.07. des Vorjahres) ihren Hauptwohnsitz im Flecken Liebenau haben; c) in den letzten fünf vorangegangenen Jahren die Königswürde nicht errungen haben. d) Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind die Bewohner Spelshausens, Arkenberg sowie Rothenkamp. Bürger, deren Wahlrecht ruht, oder die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, können sich am Königsschießen nicht beteiligen. Liebenauer Einwohner, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind am Königsschießen teilnahmeberechtigt, wenn sie seit mindestens fünf Jahren (Stichtag ist jeweils der 01.07. des Vorjahres) ihren Hauptwohnsitz in Liebenau haben. 6. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor dem Antreten zum Ausmarsch zum Königsfrühstück zwecks namentlicher Erfassung bei einem der Mitarbeiter der Verwaltung der Samtgemeinde Liebenau zu melden, um die Teilnahmeberechtigung zum Königsschießen zu erlangen. Es wird zum Schießen nur zugelassen, wer sich am Ausmarsch beteiligt hat. Diese Regelung gilt jedoch nicht für gehbehinderte Personen. 7. Jeder Schütze gibt 3 Schuss auf die Königsscheibe ab. Zusätzlich sind ihm zwei Probeschüsse gestattet, wenn er sie vorher gewünscht hat. Am Schützenfestsamstag darf jeder Schütze nur eine Serie schießen. 8. Der erste Schuss auf die Königsscheibe gebührt dem Schützenkönig. Die weitere Teilnahme am Schießen ist zwanglos. 9. Ein Teilnehmer darf erst dann auf die Königsscheibe schießen, wenn die automatische Anzeige gelöscht ist und die Schießaufsicht den Schuss freigibt. 6 10. Die Reihenfolge der am Stechen beteiligten Schützen wird durch Los, welches die Schießaufsicht zieht, bestimmt. Die Verlosung findet außerhalb des Schießstandes statt. Danach betreten die am Stechen Beteiligten einzeln den Schießstand, um zum Schießen zugelassen zu werden. Während des Stechens dürfen sich weitere Personen im Schießstand nicht aufhalten. 11. Wird die Königswürde nicht angenommen, ist diese Person für die nächsten 10 Jahre vom Königsschießen auszuschließen. 12. Bei der Proklamation hat der König einen dunklen Anzug und einen Zylinder zu tragen. Nach der Proklamation des neuen Königs wird erwartet, dass ihn alle Schützen begleiten, nachdem sie sich zu einem Zug formiert haben. Die Marschroute des Zuges wird nach der Proklamation bekannt gegeben. 13. Der König erhält vom Flecken eine Prämie von 1.400,00 € in bar. Der zweitbeste Schütze erhält einen Geldpreis von 80,00 € und der drittbeste Schütze von 50,00 €. Der Kaiserpokalgewinner erhält vom Flecken eine Prämie von 50,00 € in bar. Der Jugendkönig erhält 120,00 € in bar. Der zweitbeste Schütze 50,00 €, der drittbeste Schütze 30,00 €. Der Kinderkönig erhält vom Flecken 80,00 €, der Zweitplazierte 30,00 € und der Drittplazierte 20,00 €. Die Damenpokalsiegerin erhält 200,00 €, der zweite Preis beträgt 50,00 € und der dritte Preis 30,00 €. 14. Der König hat nach der Proklamation 50 l Bier im Festzelt aufzulegen. Nachdem an seinem Haus in Liebenau die Königsscheibe angebracht ist, erhalten der Rat und die übrige Begleitung vom König 150 l Freibier. Der Schützenkönig muss für die Königskette ein Anhängsel in Silber stiften. Auf dem Anhängsel müssen mindestens die Jahreszahl und der Name des Königs eingraviert sein. Der Schützenkönig ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Gemeinderates Neuerungen im Verlauf des Schützenfestes einzuführen. Die Bierfässer sind jeweils vom Festwirt zu beziehen. 15. Falls bei gleicher Ringzahl mehrere Schützen um die Königswürde oder um einen der bezeichneten Preise stechen müssen, ist derjenige, der beim Stechen eine Ringzahl auch nur mit einem Schuss nicht trifft sowie derjenige, der zum Stechen nicht rechtzeitig erscheint, von dem jeweiligen Wettbewerb ausgeschlossen. 16. Die Bürgermeisterin und der 1. Beigeordnete begleiten den König während des Marsches. 17. Ziff. 1 - 3, 7, 10 und 15 gelten für das Ausschießen des Jugendkönigs, Ziff. 1 - 5, 7, 9, 10, 11 und 15 gelten für das Ausschießen der Damenpokalsiegerin entsprechend. 18. Der Jugendkönig wird mit dem Luftgewehr im oberen Luftgewehrschießstand ausgeschossen. Schießen dürfen Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren, welche in den letzten 2 Jahren nicht die Jugendkönigswürde errungen haben. Der Kinderkönig wird mit dem Lasergewehr im oberen Luftgewehrstand ausgeschossen. Schießen dürfen Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren, welche im Vorjahr nicht die Kinderkönigswürde errungen haben. 31618 Liebenau, im Juni 2016
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