- Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und

Mehr als 120 Delegierte aus allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes
trafen sich am Freitag, den 17. Juni 2016 in der Messe Innsbruck zum
17. Landeskongress der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in Tirol.
der Standes– und Personalvertretung
RUNDSCHREIBEN
GÖD Tirol - Landeskongress 2016
Die fraktionellen Beratungen begannen um 09:00 Uhr. Zum Plenum,
um 11:00 Uhr hatte sich eine ganze Reihe von Ehrengästen angesagt.
An der Spitze der politischen Vertreter stand LR‘in Dr. Beate Palfrader, die gleichzeitig auch M itglied des Landesvorstandes ist
und bis vor kurzem auch Vorsitzende der GÖD-Frauen war. An ihrer
Seite befanden sich in Vertretung der Innsbrucker Bürgermeisterin Vizebürgermeister Franz Xaver Gruber sow ie die Landtagsabgeordnete Gabi Schiessling.
Als Freund und Partner im Bereich der Arbeitnehmervertretung konnte der Vorsitzenden RR Gerhard Seier den AK-Präsidenten Erwin Zangerl begrüßen. Die
weiteren Ehrengäste aus dem Tiroler Raum waren der Präsident des Oberlandesgerichtes Dr. Klaus Schröder, der Direktor des Landesschulrates für Tirol Dr.
Reinhold Raffler sow ie der stellvertretende Militärkommandant für Tirol
Oberst Gerhard Pfeifer.
Neben Vertretern aus dem Tiroler ÖGB bzw. den Sozialversicherungsträgern war
aus Wien fast der gesamte GÖD-Vorstand angereist. Angeführt wurde die Wiener
Delegation vom GÖD-Vorsitzendenden Fritz Neugebauer, der m it seiner
Stellvertreterin Monika Gabriel und den Stellvertretern Dr. Willi Gloss, Dr.
Hans Freiler, Richard Holzer und Mag. Peter Koretzky dem Landeskongress der GÖD Tirol den gebührenden Stellenwert gab.
Von den ehemaligen Vorsitzenden des Landesvorstandes fanden sich HR Dr. Martin
Strimitzer - er ist Ehrenvorsitzender und war als solcher auch im Tagespräsidium
vertreten - und Franz Wurnig zum Landeskongress ein.
Nach Begrüßungs– und Grußworten ging es ab 14:00 Uhr an die wirkliche Gewerkschaftsarbeit. 41 Anträge wurden behandelt und - bis auf wenige Ausnahmen einstimmig angenommen und je nach Kalkül zur weiteren Bearbeitung an den Bundeskongress, den GÖD-Vorstand oder den Landesvorstand Tirol zugewiesen. Kein
einziger Antrag wurde abgewiesen.
Ebenfalls wichtig für die Ausrichtung der GÖD Tirol waren logischerweise die bei
solchen Organtagen abzuhaltenden Neuwahlen. Neben dem Vorsitzenden und den
Stellvertretern wurden die Mitglieder des Landesvorstandes Tirol gewählt, weiters
die Delegierten zum Bundeskongress (im Oktober 2016 in Wien) und zur Länderkonferenz (dafür gibt es noch keinen Termin).
Als Vorsitzender bestätigt wurde RR Gerhard Seier (FCG, 95 %), seine beiden Stellvertreter für die nächsten 5 Jahre sind Walter Meixner (FCG, 98 %) und
Peter Lobenwein (FSG, 98 %). Der Landesvorstand besteht aus insgesamt 20
Mitgliedern. Diese teilen sich w ie folgt auf die einzelnen Fraktionen auf:
16 FCG, 3 FSG, 1 UG.
Fortsetzung nächste Seite
INHALT: Personalvertretung: Pädagogische Beratungszentren - Ausschreibung von Leitungen S 3 /
Teacher ID S 3 / Belohnung für teilzeitbeschäftigte Landeslehrer/innen, die als Begleitpersonen bei
Schulveranstaltungen eingesetzt werden S 4 / Im Auslandsurlaub krank - was tun? S 5 / Betrauung mit
Schulleitungen neu S 6 / Geschenkannahme S 7
Gewerkschaft: GÖD Tirol - Landeskongress 2016 - S 1 und S 2 / Schulfotografen – keine Korruption S 3 / Leserforum - S 4 / The Big Challenge Sieger aus Tirol - Gratulation S 5 / Information für BVAVersicherte S 6 / Latest News S 7 / Öffnungszeiten in den Sommerferien S 7
Rundschreiben 9 - 2016 vom 27. Juni 2016
RS 9 - 2016 / 27. Juni 2016
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GÖD Tirol - Landeskongress 2016
(Fortsetzung)
Erfreulich für unsere Berufsgruppe ist, dass die Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen künftig mit drei
Mandaten im Landesvorstand vertreten ist!
Erfreulich ist ebenso, dass alle 6 Anträge aus der Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen
- beschlossen am 21. Jänner bei unserem Landestag - einstimmig angenommen wurden.
Wir werden genau beobachten, was mit diesen Anträgen dann beim Bundeskongress im
Oktober in Wien passiert.
Unsere Anträge lauten:
•
Altersteilzeit für Vertragsbedienstete analog der Regelung für Arbeiter und Angestellte
•
Erweiterung der Altersteilzeit auf nach dem 31. 12. 2004 pragmatisierte Beamte
•
Schaffung von Möglichkeiten von Arbeitserleichterungen für ältere Lehrer/innen
•
Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen eines Informationsaustausches zwischen
Volksschule und Kindergarten und allen anderen Nahtstellen
•
Schaffung von Ausstiegsszenarien bzw. Umschulungsmöglichkeiten - Anerkennung der Ausbildung
an Universitäten - Auf– und Umschulungen
•
Mitgliederwerbung - Anreize für Neubeitritte zur Gewerkschaft müssen verstärkt werden
Hier nun eine Übersicht über die Mitglieder des Landesvorstandes Tirol für die Funktionsperiode der Jahre
2016 - 2021:
STRIMITZER Dr. Martin HR
FCG
Ehrenvorsitzender
SEIER Gerhard RR - Vorsitzender
FCG
Unterrichtsverwaltung
MEIXNER Walter - Vorsitzender-Stellvertreter
FCG
Pflichtschullehrer/innen
LOBENWEIN Peter - Vorsitzender-Stellvertreter
FSG
Finanz
FCG
AHS
Pflichtschullehrer/innen
Gesundheitsgewerkschaft
BMHS
Universität - allg. univ. Personal
Wirtschaftsverwaltung
Gesundheitsgewerkschaft, Frauenvorsitzende
Universität - allg. univ. Personal
BMHS
Bundesheer
Polizei
Finanz
Pflichtschullehrer/innen
Pensionisten
Gesundheitsgewerkschaft
Landesverwaltung
in
GERSTENBAUER Dr. Ursula
GESSMANN-WETZINGER Barbara
HÖDL Gerhard
HÖFLE Markus, Mag.
LANDERS Erika
LECHTHALER Thomas, Ing.
MOSER Elfriede
NAGELE Rosanna
PALFRADER Beate, LRin, Dr.in
SCHÖPF Johann
SIESS Reinhold
SILLOBER-STURM Angelika
SPANBLÖCHL Peter
UHL Franz
WUTTE Karin
ZIEGNER Kurt, DI
UG
FCG
FCG
FCG
FCG
FCG
FSG
FCG
FCG
FCG
FCG
FCG
FCG
FSG
FCG
Übrigens: Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst besteht aus mehr als 240.000 Mitgliedern österreichweit.
In Tirol hat die GÖD derzeit ca. 18.500 Mitglieder - Tendenz steigend!
Aber: Eine Gewerkschaft ist nur so stark wie die Zahl ihrer Mitglieder. Deshalb ist es wichtig für die Gewerkschaft, ständig neue Mitglieder zu bekommen. Eine Mitgliedschaft lohnt sich immer - auch wenn
man keinen Rechtsschutz braucht. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Rufen Sie uns einfach an:
0512/560110 DW 401 - 404 oder m ailen Sie an: [email protected]
RS 9 - 2016 / 27. Juni 2016
Seite 3
„Schulfotografen“ – keine Korruption
In den vergangenen Wochen gab es einiges an Verunsicherung an unseren Schulen etwa auch zum Thema Schulfotografen und Korruption!
Hier nun ein kurzer Auszug aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom
7.6.2016: Schließt ein Schulleiter einen Vertrag mit einem Fotografen, um diesem die Ausübung seiner Tätigkeit in der Schule zu gestatten, handelt er im
Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Zuwendungen an die Schule aufgrund eines solchen (zivilrechtlich gültigen) Vertrags sind keine Vorteile im
Sinn des Korruptionsstrafrechts.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führte ein Verfahren wegen des Vorwurfs der
Bestechlichkeit gegen mehrere Schulleiter, die Verträge mit einem Fotografen abgeschlossen hatten. Für
die Gestattung von „Schulfotoaktionen“ in den Schulräumen erhielten die Schulen Geld- und Sachzuwendungen. Die Generalprokuratur hatte gegen die Entscheidung der WKStA, das Verfahren einzustellen,
Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erhoben. Sie strebte damit eine Klärung durch den
Obersten Gerichtshof an.
In der Entscheidung des Höchstgerichts finden sich grundlegende Aussagen zu den Korruptionstatbeständen, insbesondere zu den Fragen, was unter tatbildlichem „Vorteil“ zu verstehen ist und ob auch die vom
Amtsträger vertretene Behörde/Dienststelle „Dritter“ sein kann.
Wir freuen uns, dass es uns gemeinsam mit der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gelungen ist, in dieser Angelegenheit Rechtssicherheit für Sie und die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schule
zu erreichen.
Wenn wir weitere Informationen erhalten, leiten wir diese gerne und rasch an die Schulleitungen weiter!
Grundsätzlich raten wir allen Schulleiterinnen und Schulleitern, sich vor allem in Geldangelegenheiten
(z. B. sogenannte „Schulkonten“) immer mit dem Schulerhalter, also der Gemeinde in Verbindung zu setzen.
Pädagogische Beratungszentren - Ausschreibung von Leitungen
Die Errichtung der pädagogischen Beratungszentren ist ein Tiroler Spezifikum und soll
den Eltern objektive Beratung über die Möglichkeiten der Ausbildung von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglichen. Auch wenn der Vorwurf mitschwingt,
die bisherige Form der Beratung in den Sonderpädagogischen Zentren wäre nicht objektiv gewesen, stehen wir dieser neuen Form nicht ablehnend gegenüber. Wichtig für uns
als Personal- und Standesvertretung ist und bleibt jedoch die Objektivität im Auswahlverfahren der entsprechenden Leitungen. Die in den Ausschreibungen geforderten Anforderungen müssen von den Bewerber/innen erfüllt werden!
Als Personalvertretung hätten wir hier eigentlich kein Mitspracherecht, weil es diese Funktionen rechtlich
nicht gibt. Dennoch ist es uns als Zentralausschuss in Gesprächen mit dem Leiter der Abteilung Bildung
HR Dr. Paul Gappmaier gelungen, dass wir nun von der Abteilung Bildung aufgefordert werden, zu den
vorhandenen Reihungsvorschlägen eine Stellungnahme abzugeben.
Die Reihungsvorschläge erstellt ein sogenanntes Fachgremium. Dieses besteht aus LSI Dr. Ingrid Handle,
LSI Dr. Werner Mayr, dem/der zuständigen Pflichtschulinspektor/in, Mag. (FH) Alexander Heiss, dem/der
Vorsitzenden des Dienststellenausschusses der Bildungsregion und Dipl. Päd. Roland Astl.
Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten die Leiter dieser päd. Beratungszentren haben, wird in einem eigenen, derzeit in Ausarbeitung befindlichen Papier festgelegt. Weisungsbefugnis - das können wir schon
jetzt sagen - haben nur Schulleitungen, Landes– bzw. Pflichtschulinspektor/innen und natürlich der
Dienstgeber!
Teacher ID
Gerade in den Ferien kann die Teacher ID wertvolle Dienste leisten - verbilligte oder gar Gratiseintritte in
Museen (auch im Ausland) werden dadurch möglich. Aber auch das StuBay in Telfes im Stubai bietet Ermäßigungen für Inhaber der Teacher ID.
Die Karte ist für ALLE Kolleginnen und Kollegen kostenlos. Bitte schreiben Sie eine Mail an
[email protected] und wir schicken Ihnen die Karte innerhalb weniger Tage gerne zu!
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RS 9 - 2016 / 27. Juni 2016
Seite 4
Leserforum
Immer wieder erreichen uns interessante Zuschriften aus der Kollegenschaft. Und wir finden,
dass sich solche Texte auch für ein Rundschreiben eignen würden.
Daher starten wir den Versuch, in unseren Rundschreiben auch ein „Leser/innenforum“
zu installieren. Eine Seite (oder auch nur eine halbe Seite), die Anlass zum Nachdenken oder Anstoß für Diskussionen sein soll. Schreiben Sie uns, was Ihnen im Zusammenhang mit
dem Lehrberuf und der Schule am Herzen liegt. Sie müssen sich dabei nicht auf unser Rundschreiben beziehen. Teilen Sie uns auch mit, ob wir Ihren Namen nennen sollen /dürfen,
oder ob sie lieber ungenannt bleiben wollen. Dass wir uns das Recht auf Auswahl vorbehalten, soll hier auch klar betont werden.
Ihre (hoffentlich zahlreichen) Artikel richten Sie bitte an: [email protected]
Ab und zu können wir natürlich auch Fotos verwenden - allerdings sollte das Rundschreiben kein Bildband werden.
Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Plattform ab Herbst starten könnte - also an die Tasten!
Hier als kleines Beispiel eine Reaktion aus der Kollegenschaft auf unser letztes Rundschreiben:
Ministerin Hammerschmid zum Thema ganztägige Schulformen: "Das (Angebot) nehmen jetzt vor allem
höher gebildete Eltern an. Wir müssen auch die weniger gebildeten Eltern motivieren, ihr Kind in der
Schule zu lassen", so die Ministerin in der "Presse".
Eine Reaktion dazu: Ich kenne in Innsbruck zwar Ganztags NMS, aber noch keine Ganztags-AHS, wo ja
die Upperclass ihre Kinder hinschickt! Da liegt noch ein großes, relativ leicht zu bearbeitendes Betätigungsfeld vor ihr!
Belohnung für teilzeitbeschäftigte Landeslehrer/innen, die als Begleitpersonen bei Schulveranstaltungen eingesetzt werden
Immer wieder werden auch teil– bzw. teilzeitbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen als
Begleitpersonen für Schulveranstaltungen gebraucht und auch eingesetzt! Da sie in
dieser Zeit (Woche) natürlich weit mehr Zeitaufwand haben als im Regelunterricht,
eben als vollbeschäftigt anzusehen sind, gibt es die Möglichkeit, für diese Kolleginnen
und Kollegen eine Belohnung zu beantragen, die eigentlich eine Aufzahlung auf die
vollen Bezüge darstellt.
Wir möchten vor allem Schulleiterinnen und Schulleiter an den Erlass 42 erinnern und
sie bitten - wenn sie das nicht ohnehin bereits getan haben - für die betroffenen
Kolleginnen und Kollegen diese Belohnung zu beantragen!
Hier der entsprechende Text aus dem Erlass 42 - zu finden in der Erlassdatenbank der Bildungsabteilung
(https://portal.tirol.gv.at/tirol.gv.at/dvtwiki/pages/viewpage.action?pageId=79693731):
Teilzeitbeschäftigte Landeslehrer/innen sollen - sofern sie nicht selbst einen entsprechenden Wunsch
äußern - nur dann als Begleitpersonen bei Schulveranstaltungen eingesetzt werden, wenn dafür keine
vollbeschäftigten Lehrkräfte zur Verfügung stehen.
Falls teilzeitbeschäftigte Landeslehrer/innen bei einer einwöchigen Schulveranstaltung als Begleitpersonen eingesetzt werden, erhalten sie auf Antrag des Schulleiters/der Schulleiterin eine Belohnung in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem für eine einwöchige Dienstleistung im Ausmaß
der vollen wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung und dem für die einwöchige Dienstleistung im
Ausmaß der herabgesetzten Unterrichtsverpflichtung gebührenden Bezug. Bei Teilnahme an einer
mehrtägigen Schulveranstaltung, die sich über eine kürzere Dauer als eine Woche erstreckt, wird
eine entsprechend niedrigere Belohnung gewährt.
Die vorhin erwähnte Belohnung gebührt auch bei Teilnahme an aneinander gereihten eintägigen
Schulveranstaltungen (z. B. Standortschikurse).
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RS 9 - 2016 / 27. Juni 2016
Seite 5
The Big Challenge Sieger aus Tirol - Gratulation
Fremdsprachenwettbewerb: Bundessiegerin aus Wörgl
Beim österreichweiten Fremdsprachenwettbewerb in Englisch „The Big Challenge“ erzielte im Mai 2016
Anna-Lena Gschösser, Schülerin der Neuen Mittelschule 2 Wörgl den Bundessieg! Die Schülerin der 4d Klasse der NMS2 holte 342,50 von 350 möglichen Punkten. Geschafft hat sie das ohne Auslandsaufenthalt. Zum großartigen Erfolg gratulierten im Rahmen der Lions-Quest-QualitätssiegelVerleihung auch Landesrätin Dr. Beate Palfrader
und Pflichtschulinspektorin Margarethe Egger. Mit
Anna-Lena freuen sich auch ihre beiden EnglischLehrerinnen Kathrin Haun und Elfriede FuchsStotter.
Worum geht es „The Big Challenge“?
Der Big Challenge ist ein spielerischer Englischwettbewerb, basiert auf 54 Multiple-Choice-Fragen zu
Wortschatz, Grammatik, Phonetik und Landeskunde. Für jede Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten. Das Ziel ist es, die einzig richtige Antwort herauszufinden. Pro Jahrgangsstufe wird ein eigener
Fragebogen entwickelt, welcher sich nach den Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) richtet.
LR‘in Dr. Beate Palfrader, Dir. Hubert Kronberger,Anna-Lena Gschösser, PSI Margarethe Egger
Wir gratulieren allen - vor allem den unterrichtenden Lehrerinnen Kathrin Haun und Elfriede FuchsStotter - zu dieser tollen Leistung und laden alle Schulen ein, uns über allfällige Erfolge ihrer Schüler/
innen oder Lehrer/innen zu informieren. Stellen wir das Licht nicht unter den Scheffel - wir brauchen uns
des Erfolges unserer Arbeit nicht zu schämen!
Im Auslandsurlaub krank - was tun?
Alle Tiroler Pflichtschullehrer/innen sollten im Besitz einer e-Card sein - auch die KUF-Anspruchsberechtigten, obwohl diese die e-Card beim Arztbesuch in der Regel nicht vorweisen müssen.
Mit dieser e-Card haben alle auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) - es ist einfach die
Rückseite der e-Card.
Auf dieser Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ermöglicht die
Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Fall akut auftretender Erkrankung bei vorübergehenden Aufenthalten (z. B. Urlaubsreisen) in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, der Schweiz, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Mazedonien.
In welchen Ländern gilt die Europäische Krankenversicherungskarte?
Die EKVK ersetzt den Auslandskrankenschein auf Urlaubsreisen
in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, der Schweiz, Mazedonien,
Serbien und Bosnien-Herzegowina (seit 1.7.2015). Für Serbien
und Bosnien-Herzegowina ist zu beachten, dass Sie die EKVK
dem für Ihren Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorlegen und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen müssen. Die EKVK gilt also in folgenden Staaten:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Für die Länder Montenegro und die Türkei besorgen Sie sich bitte rechtzeitig beim Versicherungsträger
(gilt für Pensionisten, Arbeitslose, Beamte, Gewerbetreibende, Bauern) einen Auslandskrankenschein.
Sie haben noch keine e-card (EKVK)?
Wem noch keine e-card zur Verfügung steht, hat der Dienstgeber oder der Krankenversicherungsträger
grundsätzlich die „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte"
zur Verfügung zu stellen. Von den österreichischen Anspruchsberechtigten sollten aber jedenfalls folgende
Hinweise beachtet werden: Die provisorische Ersatzbescheinigung ist personengebunden. Das heißt, dass
für den Versicherten und für jeden anspruchsberechtigten Familienangehörigen ein eigenes Formular
durch den Dienstgeber oder den zuständigen Krankenversicherungsträger ausgegeben wird.
Einen ausführlichen Überblick zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage
www.aps-tirol.at
RS 9 - 2016 / 27. Juni 2016
Seite 6
Betrauung mit Schulleitungen neu
In Gesprächen mit der Abteilung Bildung konnten wir eine transparente Vorgehensweise bei der Betrauung mit Schulleitungen erreichen. Bisher wurde uns nur mitgeteilt, wer mit der Schulleitung betraut
wurde. Um mehreren Interessenten die Möglichkeit zu geben, eine solche Betrauung anzustreben, hat
die Abteilung Bildung folgende Richtlinien erlassen:
Betrauung bei Schulen bis zu 4,99 VBÄ (Vollbeschäftigungsäquivalenten) —> wie bisher auf Vorschlag
der Schulaufsicht!
Betrauung bei Schulen ab 5 VBÄ —> Ablauf siehe unten!
Dazu gibt es jetzt auch schon die erste Mitteilung, die schon an die Schulen ergangen ist, die wir aber
gerne nochmals veröffentlichen:
Nachbesetzung von Leiterstellen durch Betrauung
Geschäftszahl Iva - 2017/12
Innsbruck, 21. Juni 2016
Sehr geehrte Damen und Herren!
An den angeführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen ist die Schulleitung durch Betrauung
zu besetzen.
· Volksschule Virgen , 7 Klassen, 105 Schüler/innen
· Volksschule Stams , 4 Klassen, 64 Schüler/innen
Sollten Sie daran interessiert sein, die Schulleitung zu übernehmen, teilen Sie dies bis 29.6.2016 der Abteilung Bildung schriftlich auf elektronischem Weg ( [email protected] ) mit.
Der Landesschulrat benötigt für die Vorschlagserstattung folgende Angaben (bitte Ihrem Schreiben anschließen):
1. Lebenslauf/Beruflicher Werdegang
Neben kurzen privaten Angaben zur Person soll in erster Linie der eigene berufliche Werdegang dargestellt werden. Wesentlich sind die Angabe der relevanten pädagogischen Ausbildung(en) bzw. eine Kurzdarstellung der Fort- und Weiterbildungsaktivitäten sowie die Nennung der bisherigen beruflichen Stationen. Alle Angaben sollen kurz und prägnant erfolgen.
2. Motivationsschreiben
Wesentlich ist die Erläuterung von standortspezifischen Entwicklungsmöglichkeiten der Schule im Sinne
von inklusiver Schul- und Unterrichtsentwicklung aus der Perspektive der eigenen Führungskompetenz.
Ebenso ist eine Angabe von künftigen schulspezifischen Schwerpunktsetzungen im Sinne von Schulqualität Allgemeinbildung (SQA) gewünscht.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Landesregierung
Dr. Paul Gappmaier
Information für BVA-Versicherte
Behandlungsbeitrag halbiert:
Mit Beschluss der Generalversammlung der BVA wurde der von den Versicherten zu leistende Behandlungsbeitrag ab 01.04.2016 halbiert, d.h. von 20 % auf 10 % gesenkt. Davon ausgenommen sind lediglich kieferorthopädische Behandlungen mit abnehmbarem Gerät.
Meeraufenthalt bei Asthma:
Ein Meeraufenthalt kann bei verschiedenen Krankheiten eine medizinisch sinnvolle, nichtmedikamentöse Therapie sein. Die BVA hat daher beschlossen, nicht mehr nur bei ausgedehnter Psoriasis oder ausgedehnter Neurodermitis, sondern auch bei Asthma bronchiale einen Zuschuss von 21,Euro je Tag für selbstgewählte drei- bis vierwöchige Meeraufenthalte zu gewähren. Voraussetzung für
die Bewilligung ist der Befund eines Lungenfacharztes (mit Lungenfunktionsmessung und Allergietest).
Zuschüsse für solche Aufenthalte sind jährlich möglich.
RS 9 - 2016 / 27. Juni 2016
Seite 7
Latest News - Druck auf Länder beim Teamteaching in der NMS
Sie sind das Herzstück der Neuen Mittelschule (NMS) und ebenso umstritten: die sechs Zusatzstunden
für "pädagogische Fördermaßnahmen", in denen AHS- und BHS-Lehrer das Leistungsniveau an das der
Gymnasien annähern sollen. In der Praxis halten AHS- und BHS-Lehrer aber gerade einmal ein Viertel
der Zusatzstunden. Das Ministerium macht nun finanziellen Druck auf die Länder, die Vorgaben einzuhalten… Nachdem aber auch diese Regelung nicht von allen Bundesländern eingehalten wurde, bittet
das Ministerium nun zur Kasse: Wer weniger Bundeslehrer in den NMS einsetzt als vereinbart, muss die
Differenz selbst berappen, wie den Ländern jüngst mitgeteilt wurde.
Dort stößt das Ministerium mit seinem Plan auf teils energischen Widerspruch. Immerhin könnten die
Länder Bundeslehrer nicht zum Unterricht an den NMS verpflichten und hätten außerdem kein Geld für
zusätzliche Pädagogen, kritisierte Oberösterreichs Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer (ÖVP) zuletzt vor Medienvertretern…
(Auszugsweise aus der apa vom 22. Juni 2016)
Geschenkannahme (§ 41)
Der Lehrkraft ist es untersagt, im Hinblick auf ihre amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. Unter „Geschenken“ und „Vermögensvorteilen“ sind primär Geld (Provisionen), aber
auch alle Vorteile zu verstehen, die einer Bewertung in Geld zugänglich sind (z. B. Urlaubsreisen oder die
Erbringung von Dienstleistungen). Als „sonstige Vorteile“ sind beispielsweise die Vermittlung einer Nebenbeschäftigung oder eine Einladung anzusehen. Orts- und landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert“ (z. B. eine Flasche preisgünstigen Weins, ein Blumenstrauß oder eine kleine Bonbonniere) sind nicht als Geschenke zu betrachten.
Eine Geschenkannahme liegt nur vor, wenn diese im Hinblick auf die amtliche Stellung der Lehrkraft erfolgt. Darunter fallen Zuwendungen, die Lehrkräfte nur deswegen erhalten, weil sie im Schuldienst tätig sind. Durch die Einschränkung „im Hinblick auf die amtliche Stellung“ soll die Abgrenzung zur Privatsphäre der Lehrkraft
gezogen werden (z.B. sind Geburtstagsgeschenke aus dem Freundeskreis selbstverständlich erlaubt). Ehrengeschenke (das sind Geschenke, die anlässlich eines besonderen Anlasses übergeben werden, z. B. eine Kristallschale, die eine Lehrerin anlässlich ihrer Verehelichung von Klassenelternvertretern erhält) dürfen von Lehrkräften
entgegengenommen werden. Sie haben allerdings ihre Dienstbehörde hievon in
Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.
Öffnungszeiten in den Sommerferien
Unser Büro ist auch in den Sommerferien grundsätzlich geöffnet.
Allerdings haben wir als Personalvertreter auch Ferien und sind nicht im
Büro. Dennoch werden wir versuchen, in wichtigen Angelegenheiten erreichbar zu sein. Dazu wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat und unsere Mitarbeiterinnen werden sich mit uns in Verbindung setzen. Natürlich
kann es auch passieren, dass aus irgendwelchen Gründen unser Büro einmal wirklich nicht besetzt ist. Dann schreiben Sie uns einfach eine Mail
oder Sie wenden sich an den Landesvorstand Tirol (0512/560110 - 408,
409, 412 oder 414). Die M itarbeiterinnen der GÖD w erden Ihr Anliegen verlässlich an uns weiterleiten.
Schöne Ferien!
Bei dieser Gelegenheit bedanken wir uns für die außerordentlich gute und
verlässliche Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Schuljahr - nochmals
besonders für die unerwartet hohe Beteiligung an der Belastungsstudie!
Wir wünschen in den kommenden Ferien viel Sonne,
Zeit für Erholung, Zeit für Abenteuer, Zeit zum Relaxen und Abschalten. Lassen
Sie die Schule für einige Wochen Schule sein und sammeln Sie Kraft für ein
neues Schuljahr. Wir wünschen einen schönen Sommer und erholsame Ferien!
Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Schatz
Walter Meixner
Vorsitzender
Peter Spanblöchl MSc