20160624 ZOL Seite 3 Gemeinderat will Haus

ZO/AvU
Freitag, 24. Juni 2016
Bezirk Hinwil l 3
Im Facebook auf Tätersuche
Eine Plattform
zum Vergessen
WETZIKON Die Stiftung Sonnweid und die Sonnweid AG in
Wetzikon haben ein neues Informationsangebot zum Thema Demenz initiiert. Die neue Web­
seite www.alzheimer.ch leistet
laut den Verantwortlichen einen
Beitrag an die Wissensvermittlung, die Aufklärung und den
Diskurs. Sie richtet sich an Betroffene, deren Angehörige und
Menschen, die beruflich oder
privat mit Demenz zu tun haben.
Mittels Foren, Kommentarfunktionen, Sozialer Medien usw.
leiste die Plattform einen Beitrag zur Vernetzung. Das Projekt
wird unterstützt von Stiftungen
und privaten Spendern. zo
BÄRETSWIL Eine Frau stellte
Bilder eines Mannes auf ihr
Facebook-Profil, von dem sie
annimmt, dass er sie zuvor im
Volg Bäretswil bestohlen
hatte. Laut Polizei und dem
kantonalen Datenschützer
ist ein solches Vorgehen aber
nicht zulässig.
Wer den Mann auf den Bildern
kenne, solle sich bei ihr melden.
Mit diesen Worten machte sich
eine Facebook-Userin auf die
­Suche nach dem Dieb, der ihr
am Samstag im Bäretswiler Volg
verschiedene Ausweise geklaut
hatte. Der Beitrag wurde daraufhin mehrfach geteilt und erreichte innert kürzester Zeit
zahlreiche Leute.
Pikant: Zusammen mit dem
Aufruf wurden Bild- und Videodaten der Überwachungskameras des Ladens veröffentlicht, die
den vermeintlichen Täter unverpixelt zeigten. Gegenüber dem
ZO/AvU wollte die Frau keine
Stellung zu ihrem Vorgehen nehmen.
«Da ist ein Fehler passiert»
Doch eigentlich hätte die bestohlene Kundin die Bilder gar
nicht sehen dürfen. «Wir geben grundsätzlich keine Aufnahmen der Überwachungskameras
raus, ausser natürlich an die
Polizei», sagt Stephan Ryffel,
Geschäftsführer der Landi
Bachtel Genossenschaft, zu der
auch der Volg-Laden in Bäretswil gehört. Allerdings gesteht
Ryffel ein: «In diesem Fall ist ein
Fehler passiert.»
Die Verkäuferin habe es gut
gemeint und der Kundin helfen
wollen, als diese den Verlust
ihrer Ausweise bemerkt hatte.
«Also hat sie der Bestohlenen die
Bilder der Kameras gezeigt»,
sagt Ryffel. Als diese dann ihr
Handy gezückt und das Ganze
gefilmt habe, habe sich die Verkäuferin nichts dabei gedacht.
Interessen abwägen
Kurze Zeit später landeten besagte Handyaufnahmen auf
dem Facebook-Profil der bestohlenen Kundin. Für Bruno
Baeriswyl, Datenschutzbeauf-
Gemeinderat will
Haus verkaufen
In der Bäretswiler Volg-Filiale wurde eine Frau bestohlen, worauf sie ein Bild des mutmasslichen Diebs ins Internet stellte.
tragter des Kantons Zürich,
wurde damit eine Grenze überschritten. «Wenn eine Privatperson solche Bilder veröffentlicht, braucht sie dafür einen
Rechtfertigungsgrund», sagt er.
Das sei immer auch eine Frage
der Verhältnismässigkeit. «Man
muss abwägen, ob der Diebstahl
höher zu gewichten ist als das
Recht auf Persönlichkeitsschutz», so Baeriswyl. Das sei
hier nicht der Fall. «Die Frau
hätte die Bilder nicht veröffentlichen dürfen.»
Zumal nicht einmal sicher sei,
ob der Mann auf dem Bild tatsächlich der Dieb sei. «Solange
eine Person nicht verurteilt ist,
gilt sie als unschuldig», erklärt
Baeriswyl. Und um dies abzuklären, müsse die Polizei eingeschaltet werden.
Auch dort hält man von dieser
Art von Selbstjustiz nichts. «Ermittlungen sollten aus verschiedenen Gründen der Polizei überlassen werden», sagt Beat Jost,
Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich. Er habe zwar Verständnis dafür, dass Geschädigte eine grosse Wut hätten und
selber tätig werden wollten. Aber:
«Es können durch solche Handlungen im Endeffekt unangenehme Situationen entstehen.»
Gemäss Jost sind solche Aktionen allerdings selten. Es gebe
immer wieder Privatpersonen,
die polizeiähnliche Handlungen
in den Sozialen Medien vor­
nähmen. «Allerdings würde ich
das aus unserer Erfahrung nicht
als Problem bezeichnen, da es
Einzelfälle sind», so der Polizist.
«Die Leute sind sich mehr und
mehr bewusst, dass das Internet
ein öffentlicher Raum ist und
man sich entsprechend verhalten muss.»
Auch die Frau, die neben dem
Facebook-Post auch Anzeige bei
der Polizei erstattet hatte, habe
man darauf hingewiesen, dass
die Veröffentlichung dieser Bilder gesetzeswidrig sei, sagt Jost.
Kurz darauf wurde der Beitrag
gelöscht, obwohl der vermeint­
liche Täter noch immer unbekannt ist.
Der «Dieb» müsste klagen
Dass die Frau für die Veröffent­
lichung der Bilder zur Rechenschaft gezogen wird, ist unwahrscheinlich. Dazu müsste der Betroffene selber Strafanzeige stellen. «Von Amts wegen kann man
in einem solchen Fall sowieso
Seraina Boner
keinen Strafantrag stellen», sagt
ein Anwalt aus dem Zürcher
Oberland, der namentlich nicht
genannt werden möchte. Solche Fälle seien bei Privatpersonen noch immer Ermessenssache und müssten als Einzelfälle von einem Gericht beurteilt werden, so der Jurist.
Kommt dieses zum Schluss, dass
eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung vorliegt, weil die
Fotos ohne Einwilligung oder
ohne überwiegendes öffentliches oder privates Interesse veröffentlicht wurden, so kann es
die Entfernung und Vernichtung
der Bilder anordnen. Darüber hinaus kann der Kläger Schadenersatz oder eine Genugtuung
einfordern. Dazu müsste er sich
allerdings zu erkennen geben.
Daniel Keller
FISCHENTHAL Der Gemeinderat Fischenthal will ein Wohnhaus mit 95 Quadratmetern
Land an der Althörnlistrasse 18
öffentlich zum Verkauf ausschreiben. Wie der Gemeinderat
in einer Mitteilung schreibt,
prüfe er zurzeit noch, ob die Verkaufsabwicklungen durch ein
externes Immobilienbüro begleitet und durchgeführt werden
sollen. Sofern die Liegenschaft
zu einem Preis von 200 000
Franken oder mehr veräussert
werden könnte, müsste die Gemeindeversammlung über den
Verkauf entscheiden. zo
In Kürze
BÄRETSWIL
Frühschoppen
auf dem Rosinli
Am Sonntag, 26. Juni, ab 10 Uhr
lädt der Musikverein Bäretswil
und die Harmoniemusik Fischen­
thal zu einem Frühschoppen­
konzert auf dem Rosinli ein. Die
Vereine haben ein abwechslungsreiches Konzertprogramm einstudiert. Nur bei schöner Witterung. zo
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