ZO/AvU Freitag, 24. Juni 2016 Bezirk Hinwil l 3 Im Facebook auf Tätersuche Eine Plattform zum Vergessen WETZIKON Die Stiftung Sonnweid und die Sonnweid AG in Wetzikon haben ein neues Informationsangebot zum Thema Demenz initiiert. Die neue Web seite www.alzheimer.ch leistet laut den Verantwortlichen einen Beitrag an die Wissensvermittlung, die Aufklärung und den Diskurs. Sie richtet sich an Betroffene, deren Angehörige und Menschen, die beruflich oder privat mit Demenz zu tun haben. Mittels Foren, Kommentarfunktionen, Sozialer Medien usw. leiste die Plattform einen Beitrag zur Vernetzung. Das Projekt wird unterstützt von Stiftungen und privaten Spendern. zo BÄRETSWIL Eine Frau stellte Bilder eines Mannes auf ihr Facebook-Profil, von dem sie annimmt, dass er sie zuvor im Volg Bäretswil bestohlen hatte. Laut Polizei und dem kantonalen Datenschützer ist ein solches Vorgehen aber nicht zulässig. Wer den Mann auf den Bildern kenne, solle sich bei ihr melden. Mit diesen Worten machte sich eine Facebook-Userin auf die Suche nach dem Dieb, der ihr am Samstag im Bäretswiler Volg verschiedene Ausweise geklaut hatte. Der Beitrag wurde daraufhin mehrfach geteilt und erreichte innert kürzester Zeit zahlreiche Leute. Pikant: Zusammen mit dem Aufruf wurden Bild- und Videodaten der Überwachungskameras des Ladens veröffentlicht, die den vermeintlichen Täter unverpixelt zeigten. Gegenüber dem ZO/AvU wollte die Frau keine Stellung zu ihrem Vorgehen nehmen. «Da ist ein Fehler passiert» Doch eigentlich hätte die bestohlene Kundin die Bilder gar nicht sehen dürfen. «Wir geben grundsätzlich keine Aufnahmen der Überwachungskameras raus, ausser natürlich an die Polizei», sagt Stephan Ryffel, Geschäftsführer der Landi Bachtel Genossenschaft, zu der auch der Volg-Laden in Bäretswil gehört. Allerdings gesteht Ryffel ein: «In diesem Fall ist ein Fehler passiert.» Die Verkäuferin habe es gut gemeint und der Kundin helfen wollen, als diese den Verlust ihrer Ausweise bemerkt hatte. «Also hat sie der Bestohlenen die Bilder der Kameras gezeigt», sagt Ryffel. Als diese dann ihr Handy gezückt und das Ganze gefilmt habe, habe sich die Verkäuferin nichts dabei gedacht. Interessen abwägen Kurze Zeit später landeten besagte Handyaufnahmen auf dem Facebook-Profil der bestohlenen Kundin. Für Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauf- Gemeinderat will Haus verkaufen In der Bäretswiler Volg-Filiale wurde eine Frau bestohlen, worauf sie ein Bild des mutmasslichen Diebs ins Internet stellte. tragter des Kantons Zürich, wurde damit eine Grenze überschritten. «Wenn eine Privatperson solche Bilder veröffentlicht, braucht sie dafür einen Rechtfertigungsgrund», sagt er. Das sei immer auch eine Frage der Verhältnismässigkeit. «Man muss abwägen, ob der Diebstahl höher zu gewichten ist als das Recht auf Persönlichkeitsschutz», so Baeriswyl. Das sei hier nicht der Fall. «Die Frau hätte die Bilder nicht veröffentlichen dürfen.» Zumal nicht einmal sicher sei, ob der Mann auf dem Bild tatsächlich der Dieb sei. «Solange eine Person nicht verurteilt ist, gilt sie als unschuldig», erklärt Baeriswyl. Und um dies abzuklären, müsse die Polizei eingeschaltet werden. Auch dort hält man von dieser Art von Selbstjustiz nichts. «Ermittlungen sollten aus verschiedenen Gründen der Polizei überlassen werden», sagt Beat Jost, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich. Er habe zwar Verständnis dafür, dass Geschädigte eine grosse Wut hätten und selber tätig werden wollten. Aber: «Es können durch solche Handlungen im Endeffekt unangenehme Situationen entstehen.» Gemäss Jost sind solche Aktionen allerdings selten. Es gebe immer wieder Privatpersonen, die polizeiähnliche Handlungen in den Sozialen Medien vor nähmen. «Allerdings würde ich das aus unserer Erfahrung nicht als Problem bezeichnen, da es Einzelfälle sind», so der Polizist. «Die Leute sind sich mehr und mehr bewusst, dass das Internet ein öffentlicher Raum ist und man sich entsprechend verhalten muss.» Auch die Frau, die neben dem Facebook-Post auch Anzeige bei der Polizei erstattet hatte, habe man darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung dieser Bilder gesetzeswidrig sei, sagt Jost. Kurz darauf wurde der Beitrag gelöscht, obwohl der vermeint liche Täter noch immer unbekannt ist. Der «Dieb» müsste klagen Dass die Frau für die Veröffent lichung der Bilder zur Rechenschaft gezogen wird, ist unwahrscheinlich. Dazu müsste der Betroffene selber Strafanzeige stellen. «Von Amts wegen kann man in einem solchen Fall sowieso Seraina Boner keinen Strafantrag stellen», sagt ein Anwalt aus dem Zürcher Oberland, der namentlich nicht genannt werden möchte. Solche Fälle seien bei Privatpersonen noch immer Ermessenssache und müssten als Einzelfälle von einem Gericht beurteilt werden, so der Jurist. Kommt dieses zum Schluss, dass eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung vorliegt, weil die Fotos ohne Einwilligung oder ohne überwiegendes öffentliches oder privates Interesse veröffentlicht wurden, so kann es die Entfernung und Vernichtung der Bilder anordnen. Darüber hinaus kann der Kläger Schadenersatz oder eine Genugtuung einfordern. Dazu müsste er sich allerdings zu erkennen geben. Daniel Keller FISCHENTHAL Der Gemeinderat Fischenthal will ein Wohnhaus mit 95 Quadratmetern Land an der Althörnlistrasse 18 öffentlich zum Verkauf ausschreiben. Wie der Gemeinderat in einer Mitteilung schreibt, prüfe er zurzeit noch, ob die Verkaufsabwicklungen durch ein externes Immobilienbüro begleitet und durchgeführt werden sollen. Sofern die Liegenschaft zu einem Preis von 200 000 Franken oder mehr veräussert werden könnte, müsste die Gemeindeversammlung über den Verkauf entscheiden. zo In Kürze BÄRETSWIL Frühschoppen auf dem Rosinli Am Sonntag, 26. Juni, ab 10 Uhr lädt der Musikverein Bäretswil und die Harmoniemusik Fischen thal zu einem Frühschoppen konzert auf dem Rosinli ein. Die Vereine haben ein abwechslungsreiches Konzertprogramm einstudiert. Nur bei schöner Witterung. zo ANZEIGE Wochenend-Knaller! Inklusive Bordeaux Grands Crus 2012 20% Rindsfilet Black Angus Australien, ca. 800 g, per 100 g Parisienne 1/2 Preis auf alle Weine* – auch auf bestehende Aktionspreise! *ausgenommen Schaumweine und Bordeaux Grands Crus 2013. Nicht mit Gutscheinen, Bons und Rabatten bei Neueröffnungen und Weinmessen kumulierbar. 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