Liebe Funktionärinnen und Funktionäre, liebe Mitglieder, liebe

Liebe Funktionärinnen und Funktionäre, liebe Mitglieder,
liebe Freundinnen und Freunde der Steirischen Volkspartei!
Seitdem die Bundesregierung auf Druck der SPÖ die Registrierkassenpflicht beschlossen hat, waren wir alle auf Orts- und Landesebene sowie in den Teilorganisationen mit zahlreichen Fragen und kritischen Anmerkungen zu dieser Regelung
konfrontiert.
Die Steirische Volkspartei mit unserem Landesparteiobmann Landeshauptmann
Hermann Schützenhöfer an der Spitze hat sich daher in den letzten Monaten intensiv darum bemüht, dass es hier zu Erleichterungen für Vereine und kleine Betriebe
kommt. Das ist nun gelungen!
Ein großer Teil unseres Forderungspaketes zur Entlastung von Vereinen und Gastronomen, das auf STVP-Initiative vor wenigen Wochen auch im Landtag beschlossen wurde, soll noch vor dem Sommer auf Bundesebene umgesetzt werden. Ein
wichtiger Schritt ist damit getan, für weitere wollen wir in den kommenden Monaten sorgen!
Konkret hat sich der Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung für zahlreiche Erleichterungen für Vereine und Wirte ausgesprochen.
So wird etwa mit der Vereinheitlichung der zeitlichen Begrenzungen bei den „kleinen
Vereinsfesten“ einer wesentlichen Forderung entsprochen, die der Landtag Steiermark
in seiner letzten Sitzung auf Initiative der Steirischen Volkspartei beschlossen hat.
Zur Erleichterung von Kooperationen zwischen Vereinen und Gastronomen – einem
zentralen Anliegen der Steirischen Volkspartei – hat sich der Ministerrat dafür ausgesprochen, dass Vereine, die mit Gastronomen kooperieren, nicht mehr automatisch ihre
Gemeinnützigkeit verlieren. Darüber hinaus sollen auch die geforderte Lockerung der
„Kalte-Hände-Regelung“ (keine Registrierkasse bis 30.000 Euro Umsatz im Freien), die
Befreiung von Vereinsmitgliedern von der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht
bei der Mitarbeit bei Vereinsfesten mit Wirtebeteiligung, eine einfachere und unbürokratischere Anstellung von Aushilfskräften für Wirte sowie die Befreiung kleiner Vereinskantinen von der Registrierkassenpflicht (bei maximaler Öffnung von 52 Tagen pro
Jahr) beschlossen werden.
Die Erleichterungen kommen übrigens auch unseren Ortsgruppen und Teilorganisationen zugute, da auch Veranstaltungen politischer Parteien künftig unter die Regelungen
des „kleinen Vereinsfestes“ fallen, sofern der Jahresumsatz nicht mehr als 15.000 Euro
beträgt.
Ein weiteres zentrales Anliegen der Steirischen Volkspartei konnte leider noch nicht
umgesetzt werden. So will die Bundesregierung die generellen maßgeblichen Grenzen
für die Registrierkassenpflicht nicht auf 30.000 Euro (Jahresumsatz) bzw. 15.000 Euro
(Bareinnahmen) verdoppeln, so wie die ÖVP in der Steiermark das seit Wochen gefordert hat. Wir hätten uns hier gewünscht, dass die Bundesregierung noch einen Schritt
weiter geht, um kleine Betriebe und Vereine zu entlasten. Offensichtlich war das mit der
Bundes-SPÖ aber nicht möglich.
Wir werden weiter für Entlastung kämpfen!
Für die Steirische Volkspartei ist somit klar, dass der aktuelle Ministerratsbeschluss nur
ein erster – wenn auch wichtiger – Schritt zur Entlastung von Vereinen und Betrieben
sein kann. Es geht uns weiter darum, das Engagement von Vereinen und Unternehmerinnen und Unternehmern zu würdigen und zu fördern. Dazu sind weitere Schritte der
Entbürokratisierung und Unterstützung notwendig.
Alle Detailregelungen findet Ihr in den beiliegenden Unterlagen.
Detlev Eisel-Eiselsberg
Landesgeschäftsführer
MMag. Barbara Eibinger-Miedl
Klubobfrau