VS - Zeugnisse - FCG

INFORMATION
Juni 2016
VOLKSSCHULE
JAHRESZEUGNIS
Zusammengestellt von
Silvia HABERLER und Walter DONNER
Ein Service der fcg-wiener lehrerInnen
Juni 2016
Herausgeber: fcg - wiener lehrerInnen Redaktionsteam: Stephan Maresch, Martin Höflehner, Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Johannes Idinger,
Thomas Krebs, Mehmet Altuntas, Tanja Dolezal, Dir. Gabriele Gellner, Christoph Klempa, Monika Köck, Shahrazad Lauss-Francis, Christoph Liebhart,
Susanne Schramm, Sylvia Schulz, Mag. Petra Tunzer-John Layout: Christoph Liebhart Alle: 1010 Schenkenstraße 4/5, Tel.: 534 54/431, 436
www.fcg-wien-aps.at
Volksschule Jahreszeugnis 2016
1. Ein Jahreszeugnis erhalten alle ordentlichen Schüler.
Alle außerordentlichen Schüler erhalten eine Schulbesuchsbestätigung.
2. Das Jahreszeugnis ist in WISION zu erstellen. Handreichungen dazu finden Sie
auf der moodle-Plattform (WISION-Info).
Anmerkung: Sollte das Erstellen in WISION aus technischen Gründen nicht
möglich sein, kann das Zeugnis entweder handschriftlich (dokumentenechte Tinte
bzw. Kugelschreiber), in Maschinschrift oder computerunterstützt ausgefüllt
werden (gilt auch für verbale Beurteilung).
3. Die Unterschriften der Lehrer/innen und Leiter/innen müssen handschriftlich
eingesetzt werden.
4. Bei Fehlern:
Keine Ausbesserungen im Zeugnis vornehmen, neues Formular anfertigen!
5. Schüler/innen, die von der Teilnahme an einem Pflichtgegenstand befreit sind,
erhalten in der Beurteilungsspalte den Vermerk -befreit - .
6. Schüler/innen, die in einzelnen Gegenständen nicht beurteilt werden können
(z.B. außerordentliche oder mit langen Absenzen), erhalten in der jeweiligen
Spalte den Vermerk - nicht beurteilt.
7. Alternative Formen der Leistungsbeschreibung
 Verbale Beurteilung
 Kommentierte direkte Leistungsvorlage (KDL)
 Pensenbuch (Pb) bzw. Studienbuch (Stb)
 Lernfortschrittsdokumentation (LFD)
Bei KDL und Pb kann zwischen alternativer oder Ziffernbeurteilung in den
Gegenständen Religion und Werkerziehung gewählt werden.
Die Formulare für alternative Leistungsbeschreibungen werden in WISION
automatisch geöffnet, wenn
 in der Schulliste bei Schwerpunkte/Projekte  Schulversuche die
unterschiedlichen Beurteilungen eingetragen sind.
 in den Klassenmerkmalen bei Schulversuch/e die alternative
Leistungsbeschreibung als Schulversuch angelegt ist.
Hinweis:
Fehlende Einträge bei der Schulliste können dzt. ausschließlich von Herrn Max
Steiner (Tel. 01/ 525 25/77 125) bzw. [email protected] ergänzt werden.
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Volksschule Jahreszeugnis Stand Juni 2016
Ein Service der fcg – wiener lehrerInnen in der Gewerkschaft PflichtschullehrerInnen
8. Religion
a) gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften
Katholische Kirche:
römisch-katholisch
maronitisch-katholisch
italo-albanisch
chaldäisch-katholisch
syro-malabar-katholisch
koptisch-katholisch
armenisch-katholisch
syrisch-katholisch
äthiopisch-katholisch
syro-malankar-katholisch
melkitisch-katholisch
ukrainisch-katholisch
ruthenisch-katholisch
rumänisch-katholisch
griechisch-katholisch
byzantinisch-katholisch
bulgarisch-katholisch
slowakisch-katholisch
ungarisch-katholisch
Evangelische Kirche:
evangelisch A.B.
evangelisch H.B.
Altkatholische Kirche Österreichs
altkatholisch
Griechisch-orientalische Kirche in Österreich:
griechisch-orthodox
serbisch-orthodox
rumänisch-orthodox
russisch-orthodox
bulgarisch-orthodox
Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
koptisch-orthodox
Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich
syrisch- orthodox
Israelitische Religionsgesellschaft
israelitisch
Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich
evangelisch-methodistisch
Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage in
Österreich
Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
Armenisch-apostolisch
Neuapostolische Kirche in Österreich
neuapostolisch
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
röm.-kath.
armen.-kath.
griech.-kath.
evang. A.B.
evang. H.B.
altkath.
griech.-orth.
serb.-orth.
rumän.-orth.
russ.-orth.
bulg.-orth.
kopt.-orth.
syr.-orth.
israel.
EmK
Kirche Jesu Christi
HLT
armen.-apostol.
neuapostol.
islam.
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Volksschule Jahreszeugnis Stand Juni 2016
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islamisch
Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in
Österreich
Islamisch-alevitisch
Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
buddhistisch
Jehovas Zeugen in Österreich
Jehovas Zeugen
Freikirchen in Österreich
Bund der Baptistengemeinden
Bund Evangelikaler Gemeinden
ELAIA Christengemeinschaft
Freie ChristgemeindePfingstgemeinde Österreich
Mennonitische Freikirche Österreich
alevi
buddhist.
Jehovas Zeugen
freikl. BBGÖ
freikl. BEG
freikl. ECG
freikl. FCGÖ
freikl. MFÖ
b) staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften,
kein schulischer Religionsunterricht!
Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich AAGÖ
Baha’i- Religionsgemeinschaft Österreich
Bahai
Die ChristengemeinschaftChristengemeinschaft
Bewegung für religiöse Erneuerung- in Österreich
Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich
HRÖ
Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in
Schia
Österreich
Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten
Kirche der STA
Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich
PfK Gem. Gottes iÖ
Seit Februar 2000 ist im Jahreszeugnis beim Religionsbekenntnis von Amts
wegen die Zugehörigkeit auch zu einer staatlich eingetragenen religiösen
Bekenntnisgemeinschaft zu vermerken.
Auf Ersuchen der Erziehungsberechtigten und einer diesbezüglichen
Bestätigung des betreffenden Religionslehrers ist folgender Vermerk
anzubringen:
Der/Die Schüler/in hat den Religionsunterricht der/des .....(siehe 6b) besucht.
(eine Beurteilung ist unzulässig)
ER 220 vom 30.03.2007
c) Bei Teilnahme konfessionsloser Schüler/innen am
Religionsunterricht einer gesetzlich anerkannten Kirche oder
Religionsgemeinschaft gilt der Besuch als Teilnahme an einem
Freigegenstand gemäß § 8 lit. g des SCHOG.
In analoger Anwendung der Zeugnisformularverordnung ist in der
Schulnachricht und im Jahreszeugnis unter der Rubrik Freigegenstände
Religion aufzunehmen und mit der entsprechenden Beurteilung zu
versehen.
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Volksschule Jahreszeugnis Stand Juni 2016
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d) Schüler/innen ohne religiöses Bekenntnis erhalten in der Zeile
Religionsbekenntnis und bei der Note einen Strich.
e) Schüler/innen, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, erhalten
statt der Note für Religion einen Strich.
HINWEIS: Bei Unklarheiten Erlass (ER I 220) vom 30.3.2007 lesen!
9. Vordrucke (wie z.B. verbindliche und unverbindliche Übungen) sind
individuell auszufüllen oder zu entwerten.
10. Vergessen Sie nicht, die unverbindlichen Übungen einzutragen:
a) Chorgesang
Spielmusik
Bewegung und Sport
Darstellendes Spiel
Musikalisches Gestalten
Bildnerisches Gestalten
Lebende Fremdsprache
Interessens- und Begabungsförderung
Muttersprachlicher Unterricht
Achtung: Sprachförderkurse in Deutsch werden nicht
eingetragen! (aber Vermerk im Stammblatt)
b) Vermehrtes musikalisches, bildnerisches ...... Angebot und
Projekt „Bewegtes Lernen - Gesundheitsförderung“ (BWL)
11. Hinweise auf Lehrpläne / Schulversuche:
Schüler/innen, die in einzelnen Unterrichtsgegenständen nach einem
anderen Lehrplan unterrichtet werden, erhalten einen entsprechenden
Vermerk: „Die Beurteilung erfolgte im Unterrichtsgegenstand ... nach
dem Lehrplan der ...., .... Schulstufe.“
12. Ausstellungsdatum des Jahreszeugnisses: 1. Juli 2016
13. Die Zeugnisse sind unbedingt zu kollationieren! Dies ist mit der
Unterschrift auf der letzten Seite des Klassenbuches zu bestätigen.
Neu überarbeitet von Silvia HABERLER und Walter DONNER
Stand Juni 2016
P.S.: Es ist unzulässig, Zeugnisse vor dem Ausstellungsdatum
auszuhändigen.
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Volksschule Jahreszeugnis Stand Juni 2016
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