INFORMATION Juni 2016 VOLKSSCHULE JAHRESZEUGNIS Zusammengestellt von Silvia HABERLER und Walter DONNER Ein Service der fcg-wiener lehrerInnen Juni 2016 Herausgeber: fcg - wiener lehrerInnen Redaktionsteam: Stephan Maresch, Martin Höflehner, Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Johannes Idinger, Thomas Krebs, Mehmet Altuntas, Tanja Dolezal, Dir. Gabriele Gellner, Christoph Klempa, Monika Köck, Shahrazad Lauss-Francis, Christoph Liebhart, Susanne Schramm, Sylvia Schulz, Mag. Petra Tunzer-John Layout: Christoph Liebhart Alle: 1010 Schenkenstraße 4/5, Tel.: 534 54/431, 436 www.fcg-wien-aps.at Volksschule Jahreszeugnis 2016 1. Ein Jahreszeugnis erhalten alle ordentlichen Schüler. Alle außerordentlichen Schüler erhalten eine Schulbesuchsbestätigung. 2. Das Jahreszeugnis ist in WISION zu erstellen. Handreichungen dazu finden Sie auf der moodle-Plattform (WISION-Info). Anmerkung: Sollte das Erstellen in WISION aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann das Zeugnis entweder handschriftlich (dokumentenechte Tinte bzw. Kugelschreiber), in Maschinschrift oder computerunterstützt ausgefüllt werden (gilt auch für verbale Beurteilung). 3. Die Unterschriften der Lehrer/innen und Leiter/innen müssen handschriftlich eingesetzt werden. 4. Bei Fehlern: Keine Ausbesserungen im Zeugnis vornehmen, neues Formular anfertigen! 5. Schüler/innen, die von der Teilnahme an einem Pflichtgegenstand befreit sind, erhalten in der Beurteilungsspalte den Vermerk -befreit - . 6. Schüler/innen, die in einzelnen Gegenständen nicht beurteilt werden können (z.B. außerordentliche oder mit langen Absenzen), erhalten in der jeweiligen Spalte den Vermerk - nicht beurteilt. 7. Alternative Formen der Leistungsbeschreibung Verbale Beurteilung Kommentierte direkte Leistungsvorlage (KDL) Pensenbuch (Pb) bzw. Studienbuch (Stb) Lernfortschrittsdokumentation (LFD) Bei KDL und Pb kann zwischen alternativer oder Ziffernbeurteilung in den Gegenständen Religion und Werkerziehung gewählt werden. Die Formulare für alternative Leistungsbeschreibungen werden in WISION automatisch geöffnet, wenn in der Schulliste bei Schwerpunkte/Projekte Schulversuche die unterschiedlichen Beurteilungen eingetragen sind. in den Klassenmerkmalen bei Schulversuch/e die alternative Leistungsbeschreibung als Schulversuch angelegt ist. Hinweis: Fehlende Einträge bei der Schulliste können dzt. ausschließlich von Herrn Max Steiner (Tel. 01/ 525 25/77 125) bzw. [email protected] ergänzt werden. 2 Volksschule Jahreszeugnis Stand Juni 2016 Ein Service der fcg – wiener lehrerInnen in der Gewerkschaft PflichtschullehrerInnen 8. Religion a) gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften Katholische Kirche: römisch-katholisch maronitisch-katholisch italo-albanisch chaldäisch-katholisch syro-malabar-katholisch koptisch-katholisch armenisch-katholisch syrisch-katholisch äthiopisch-katholisch syro-malankar-katholisch melkitisch-katholisch ukrainisch-katholisch ruthenisch-katholisch rumänisch-katholisch griechisch-katholisch byzantinisch-katholisch bulgarisch-katholisch slowakisch-katholisch ungarisch-katholisch Evangelische Kirche: evangelisch A.B. evangelisch H.B. Altkatholische Kirche Österreichs altkatholisch Griechisch-orientalische Kirche in Österreich: griechisch-orthodox serbisch-orthodox rumänisch-orthodox russisch-orthodox bulgarisch-orthodox Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich koptisch-orthodox Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich syrisch- orthodox Israelitische Religionsgesellschaft israelitisch Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich evangelisch-methodistisch Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage in Österreich Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage Armenisch-apostolische Kirche in Österreich Armenisch-apostolisch Neuapostolische Kirche in Österreich neuapostolisch Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich röm.-kath. armen.-kath. griech.-kath. evang. A.B. evang. H.B. altkath. griech.-orth. serb.-orth. rumän.-orth. russ.-orth. bulg.-orth. kopt.-orth. syr.-orth. israel. EmK Kirche Jesu Christi HLT armen.-apostol. neuapostol. islam. 3 Volksschule Jahreszeugnis Stand Juni 2016 Ein Service der fcg – wiener lehrerInnen in der Gewerkschaft PflichtschullehrerInnen islamisch Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich Islamisch-alevitisch Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft buddhistisch Jehovas Zeugen in Österreich Jehovas Zeugen Freikirchen in Österreich Bund der Baptistengemeinden Bund Evangelikaler Gemeinden ELAIA Christengemeinschaft Freie ChristgemeindePfingstgemeinde Österreich Mennonitische Freikirche Österreich alevi buddhist. Jehovas Zeugen freikl. BBGÖ freikl. BEG freikl. ECG freikl. FCGÖ freikl. MFÖ b) staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften, kein schulischer Religionsunterricht! Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich AAGÖ Baha’i- Religionsgemeinschaft Österreich Bahai Die ChristengemeinschaftChristengemeinschaft Bewegung für religiöse Erneuerung- in Österreich Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich HRÖ Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Schia Österreich Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten Kirche der STA Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich PfK Gem. Gottes iÖ Seit Februar 2000 ist im Jahreszeugnis beim Religionsbekenntnis von Amts wegen die Zugehörigkeit auch zu einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft zu vermerken. Auf Ersuchen der Erziehungsberechtigten und einer diesbezüglichen Bestätigung des betreffenden Religionslehrers ist folgender Vermerk anzubringen: Der/Die Schüler/in hat den Religionsunterricht der/des .....(siehe 6b) besucht. (eine Beurteilung ist unzulässig) ER 220 vom 30.03.2007 c) Bei Teilnahme konfessionsloser Schüler/innen am Religionsunterricht einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft gilt der Besuch als Teilnahme an einem Freigegenstand gemäß § 8 lit. g des SCHOG. In analoger Anwendung der Zeugnisformularverordnung ist in der Schulnachricht und im Jahreszeugnis unter der Rubrik Freigegenstände Religion aufzunehmen und mit der entsprechenden Beurteilung zu versehen. 4 Volksschule Jahreszeugnis Stand Juni 2016 Ein Service der fcg – wiener lehrerInnen in der Gewerkschaft PflichtschullehrerInnen d) Schüler/innen ohne religiöses Bekenntnis erhalten in der Zeile Religionsbekenntnis und bei der Note einen Strich. e) Schüler/innen, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, erhalten statt der Note für Religion einen Strich. HINWEIS: Bei Unklarheiten Erlass (ER I 220) vom 30.3.2007 lesen! 9. Vordrucke (wie z.B. verbindliche und unverbindliche Übungen) sind individuell auszufüllen oder zu entwerten. 10. Vergessen Sie nicht, die unverbindlichen Übungen einzutragen: a) Chorgesang Spielmusik Bewegung und Sport Darstellendes Spiel Musikalisches Gestalten Bildnerisches Gestalten Lebende Fremdsprache Interessens- und Begabungsförderung Muttersprachlicher Unterricht Achtung: Sprachförderkurse in Deutsch werden nicht eingetragen! (aber Vermerk im Stammblatt) b) Vermehrtes musikalisches, bildnerisches ...... Angebot und Projekt „Bewegtes Lernen - Gesundheitsförderung“ (BWL) 11. Hinweise auf Lehrpläne / Schulversuche: Schüler/innen, die in einzelnen Unterrichtsgegenständen nach einem anderen Lehrplan unterrichtet werden, erhalten einen entsprechenden Vermerk: „Die Beurteilung erfolgte im Unterrichtsgegenstand ... nach dem Lehrplan der ...., .... Schulstufe.“ 12. Ausstellungsdatum des Jahreszeugnisses: 1. Juli 2016 13. Die Zeugnisse sind unbedingt zu kollationieren! Dies ist mit der Unterschrift auf der letzten Seite des Klassenbuches zu bestätigen. Neu überarbeitet von Silvia HABERLER und Walter DONNER Stand Juni 2016 P.S.: Es ist unzulässig, Zeugnisse vor dem Ausstellungsdatum auszuhändigen. 5 Volksschule Jahreszeugnis Stand Juni 2016 Ein Service der fcg – wiener lehrerInnen in der Gewerkschaft PflichtschullehrerInnen
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