Vergabeunterlagen - Bayerisches Staatsministerium für Bildung und

Ausschreibung eines Betriebsdienstleisters für die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
Vergabeunterlagen vom 09.10.2015
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Vergabeunterlagen
Betriebsdienstleisters für die Angebote von
„mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
Az.: I.6-BS1656.5-3.117310 o.V.
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Ausschreibung eines Betriebsdienstleisters für die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
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Inhaltsverzeichnis
1
Einführung .............................................................................................................................................. 4
2
Vergabebestimmungen .......................................................................................................................... 5
2.1
Grundsätzliche Bestimmungen ................................................................................................................ 5
2.2
Ausschreibende Stelle, Auftraggeber ....................................................................................................... 5
2.3
Lose .......................................................................................................................................................... 6
2.4
Fristen ....................................................................................................................................................... 6
2.4.1 Angebotsfrist............................................................................................................................................. 6
2.4.2 Weiteres Verfahren, Angebotsbindefrist und Zuschlagsfrist .................................................................... 6
2.4.3 Frist für Fragen ......................................................................................................................................... 6
2.5
Erläuterungen zur Angebotserstellung ..................................................................................................... 7
2.5.1 Form des Angebots .................................................................................................................................. 7
2.5.2 Einreichung des Angebotes ..................................................................................................................... 7
2.5.3 Inhalt und Aufbau des Angebots .............................................................................................................. 7
2.5.4 Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots ................................................................ 8
2.5.5 Kennzeichnung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen ........................................... 9
2.5.6 Angebotserstellungskosten ...................................................................................................................... 9
2.6
Nebenangebote ........................................................................................................................................ 9
2.7
Unterauftragnehmer/Subunternehmer und verbundene Unternehmen ................................................... 9
2.8
Bietergemeinschaften .............................................................................................................................10
3
Hinweise zur Prüfung der Angebote (nicht abschließend): .............................................................11
3.1
Formelle Prüfung der Angebote .............................................................................................................11
3.2
Eignungsprüfung ....................................................................................................................................11
4
Zuschlagskriterien und Zuschlagserteilung ......................................................................................14
4.1
Zuschlagskriterium nach § 21 EG VOL/A ..............................................................................................14
4.2
Preisprüfung ...........................................................................................................................................15
4.3
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .............................................................................................15
5
Sonstiges ..............................................................................................................................................16
5.1
Angebotserstellungskosten ....................................................................................................................16
5.2
Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, § 101a GWB ...............................................................16
5.3
Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen .....................................................16
5.4
Verwendung der Vergabeunterlagen und deren Vertraulichkeit ............................................................16
5.5
Verschwiegenheit ...................................................................................................................................16
5.6
Rückgabe von Unterlagen ......................................................................................................................16
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5.7
Aufhebung der Ausschreibung ...............................................................................................................17
5.8
Schutzrechte des Bieters .......................................................................................................................17
6
Leistungsbeschreibung .......................................................................................................................18
6.1
Leistungsbeschreibung ..........................................................................................................................18
6.2
Sonstiges ................................................................................................................................................21
7
Angebotspreis und Preiszusammenstellung ....................................................................................22
8
Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................................23
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1
Einführung
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW; im
Folgenden Auftraggeber genannt), beabsichtigt die Vergabe des Betriebsdienstleisters für die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“.
Gegenstand des Auftrages sind Serviceleistungen für das mebis-IT-System und dessen mögliche
Erweiterungen. Folgende Leistungen müssen durch den Auftragnehmer erbracht werden:
• Bestandsaufnahme
• Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
• Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft
• Vor Ort-Service, regelmäßige Anwesenheit beim Auftraggeber
• Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten: Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten
• Sonstige Serviceleistungen, insbesondere Beratungsleistungen
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Näheres zum Leistungsgegenstand, Vergabeverfahren und insb. zum Ablauf entnehmen Sie bitte
den folgenden Vergabeunterlagen und den übrigen Anlagen, insb. dem Vertragsentwurf.
Wichtige Hinweise für die Angebotserstellung
1.1.
Bitte lesen Sie diese Vergabeunterlagen, den jeweiligen Vertragsentwurf sowie die
für die Angebotserstellung zu verwendenden Unterlagen einschließlich aller Anlagen sorgfältig durch.
Das Angebot muss alle dort geforderten Informationen, Angaben und Anlagen enthalten. Die Unterlagen finden Sie eingestellt auf der Homepage des Kultusministeriums unter http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html
1.2.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Angebot und - soweit gefordert - die weiteren
Anlagen und Erklärungen unterschreiben!
1.3.
Sie müssen auf die Konditionen wie vorgegeben bieten und dürfen diese nicht –
beispielsweise auch durch Vorlage Ihrer AGB – ändern.
1.4.
Alle geforderten Unterlagen und Angaben müssen – sofern hiervon nicht ausdrücklich befreit wird – auch von denjenigen Bietern übermittelt werden, die sich bereits
an Vergabeverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst (StMBW) beteiligt bzw. schon Aufträge für das StMBW
abgewickelt haben.
Fehler in der Angebotserstellung können zum Ausschluss Ihres Angebots führen!
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2
Vergabebestimmungen
2.1
Grundsätzliche Bestimmungen
Der Auftraggeber verfährt im Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – VOL/A –Teil A, Abschnitt 2 – Ausgabe 2009 vom 20. November 2009, Bundesanzeiger
vom 29. Dezember 2009.
Auf den Vertragspreis findet die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 in der Fassung vom 29. Oktober 2001 (BGBI l, S. 2857), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBI l, S. 1864), Anwendung.
Die maßgeblichen rechtlichen Bedingungen ergeben sich aus Kapitel 8.
Es gilt deutsches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung.
2.2
Ausschreibende Stelle, Auftraggeber
2.2.1 Ausschreibende Stelle, Auftraggeber und somit Vertragspartner:
Freistaat Bayern,
vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Herbert Püls für das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst,
dieser vertreten durch Herrn Studiendirektor Matthias Stein
Salvatorstraße 2
80333 München
Deutschland
2.2.2 Ansprechpartnerin:
Name:
Frau Regierungshauptsekretärin Sandra Jetzfellner
Telefon:
+49 89 2186-2535
Fax:
+49 89 2186-3535
E-Mail:
[email protected]
Postanschrift: Salvatorstraße 2
80333 München
Deutschland
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2.3 Lose
Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.
2.4 Fristen
2.4.1
Angebotsfrist
Die Angebotsfrist endet am Donnerstag, 19.11.2015, 12.00 Uhr.
Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Angebot einschließlich aller Unterlagen bei der Ansprechpartnerin der ausschreibenden Stelle (s. Ziffer 2.2.2) eingegangen sein.
Angebote, die nicht bis zu diesem Termin eingegangen sind, können nicht mehr berücksichtigt
werden, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.
Die Vergabeunterlagen können bis Zuschlagserteilung auf der Homepage des Auftraggebers unter
http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html abgerufen werden.
2.4.2
Weiteres Verfahren, Angebotsbindefrist und Zuschlagsfrist
Nach Öffnung, Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote nimmt die ausschreibende
Stelle ein Ranking vor. Vgl. hierzu insbesondere Kapitel 3 und 4.
Jeder Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist (= 23.12.2015) an sein Angebot gebunden.
Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich berichtigen oder zurückziehen (s. hierzu Ziffer 2.5.4). Das Angebot kann nach Ablauf dieser Angebotsfrist nicht geändert oder zurückgezogen werden.
2.4.3
Frist für Fragen
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis
Mittwoch, 11.11.2015, 12.00 Uhr per Post, per E-Mail ([email protected] ) oder
Fax an die unter Ziffer 2.2.2 genannte Ansprechpartnerin gestellt werden.
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Die Fragen werden ausschließlich auf der Homepage des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beantwortet!
Dazu werden sowohl die Frage als auch die Antwort des Auftraggebers in anonymisierter Form auf
der Homepage des StMBW unter http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html eingestellt. Es obliegt alleine den Bietern, sich auf der Homepage des StMBW über den aktuellen Stand
an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren.
Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Homepage einzustellen.
Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf der Homepage eingestellt sind,
sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich.
Die letzte Aktualisierung der Fragen und Antworten wird - soweit erforderlich - am 12.11.2015
erfolgen.
Bei Störungen der Homepage und des Zugriffs auf die Homepage obliegt es den Bietern, sich umgehend mit der unter Ziffer 2.2.2 genannten Ansprechpartnerin in Verbindung zu setzen.
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2.5
Erläuterungen zur Angebotserstellung
2.5.1 Form des Angebots
Das Angebot ist unter Verwendung des vorformulierten Angebotsschreibens und der erforderlichen Anlagen (auf der Homepage http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html
eingestellt) in deutscher Sprache schriftlich abzufassen. Ein zusätzliches Anschreiben des
Bieters ist nicht erforderlich.
Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle bzw. dem Ansprechpartner ist in deutscher
Sprache zu führen.
2.5.2 Einreichung des Angebotes
Das komplette Angebot ist verschlossen (fensterloser Umschlag oder Paket) in Papierform einzureichen.
Auf der inneren Umschließung, die das Angebot einschließlich aller Anlagen enthält, ist folgende
Aufschrift anzubringen:
„Nicht öffnen!
Angebot für Vergabeverfahren
„Betriebsdienstleister für die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
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Diese Umschließung wiederum ist in einem (äußeren) Umschlag bzw. (äußeren) Paket unterzubringen und wie folgt zu adressieren:
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
z. Hd. Frau Regierungshauptsekretärin Sandra Jetzfellner
Angebot für Vergabeverfahren
„Betriebsdienstleister für die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
Az.: I.6-BS1656.5-3.117310 o.V.
Salvatorstraße 2
80333 München
Die Angebote können per Post, Paketdienst, aber auch unmittelbar durch Abgabe im StMBW zugestellt werden. Andere Zustellungsformen (z. B. elektronische Post, Telefax etc.) sind nicht möglich.
Das Angebot und alle geforderten Erklärungen müssen – wie vorgegeben - unterschrieben sein.
Faksimile, Fax, E-Mail oder Fotokopien genügen nicht.
Nicht unterschriebene Erklärungen gelten als nicht abgegeben und führen zum Ausschluss des
Angebots (§ 16 EG Abs. 1, § 19 EG Abs. 3 VOL/A). Außerdem sind Erklärungen mit der Firmenadresse (Firmenstempel) und Datum zu versehen.
2.5.3 Inhalt und Aufbau des Angebots
Das Angebot soll entsprechend nachfolgender Struktur aufgebaut sein:
•
vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben mit Datum, Unterschrift, Firmenstempel,
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•
ausgefülltes Formblatt „Eignungsprüfung“ mit Datum, Unterschrift, Firmenstempel
•
unterschriebener Vertragsentwurf EVB-IT Servicevertrag sowie Anlage 2 zum EVB-IT Service Vertrag „Vergütung“
•
Bei Bietergemeinschaften ist eine Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft
nach Kapitel 2.8 mit dem Angebot abzugeben.
•
Sonstige Anlagen
Hinweise:
Es dürfen an den vorgegebenen Texten keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden; vom Bieter ausdrücklich geforderte Angaben, Eintragungen und sonstige Erklärungen, wie etwa im Angebotsschreiben und im Formblatt Eignungsprüfung, sind davon selbstverständlich ausgenommen.
Eintragungen im EVB-IT Servicevertrag sowie Anlage 2 zum EVB-IT Servicevertrag („Vergütung“) sind ausschließlich in den gelb markierten
•
Ziffern 10.2.2.1, 19 und 20 sowie der Kopfzeile und dem Unterschriftsfeld des EVB-IT
Servicevertrages
•
Ziffern 2 und 3 der Anlage 2 zum EVB-IT Servicevertrages („Vergütung“)
zulässig!
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei, d.h. in der Regel mit Datum
und Kürzel versehen sein.
Preisangaben sind in Euro zu beziffern.
Die Abgabe von Angeboten für Teilleistungen ist nicht möglich. Das Angebot muss sich immer auf
den ganzen Auftrag (ggf. das jeweilige Los) beziehen.
Fehlende Unterlagen können gemäß § 19 EG Abs. 3 VOL/A zum Ausschluss des Angebots führen.
2.5.4 Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots
Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots werden nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist berücksichtigt. Hierfür gelten die gleichen Formanforderungen wie für das Angebot
selbst (s. Ziffer 2.5.1 bis 2.5.3).
Die Zustellung hat gem. Ziffer 2.5.2 (Einreichung des Angebots) mit folgender Aufschrift
„Nicht öffnen!
Angebot für Vergabeverfahren
„Betriebsdienstleister für die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
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An die folgende Adresse zu erfolgen:
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Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
z. Hd. Frau Regierungshauptsekretärin Sandra Jetzfellner
Angebot für Vergabeverfahren
„Betriebsdienstleister für die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
Az.: I.6-BS1656.5-3.117310 o.V.
Salvatorstraße 2
80333 München
Eine Rücknahme des Angebots muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist, d.h. bis zum 19.11.2015,
12.00 Uhr, schriftlich bei der ausschreibenden Stelle unter vorgenannter Adresse unter Angabe
des Aktenzeichens I.6-BS1656.5-3.117310 o.V. erfolgen.
2.5.5 Kennzeichnung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen sind als solche
deutlich zu kennzeichnen.
2.5.6 Angebotserstellungskosten
Für die Erstellung des Angebots oder anderer Unterlagen und Muster für dieses Vergabeverfahren
wird keine Vergütung gewährt. Das Angebot und weitere Unterlagen sind auf Kosten des Bieters
zuzustellen.
2.6
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2.7
Unterauftragnehmer/Subunternehmer und verbundene Unternehmen
Hinweise:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass verbundene Unternehmen, wie z.B. Schwester- und
Tochterunternehmen des Bieters, auch Unterauftragnehmer im Sinn dieser Ausschreibung
sind.
Die Übertragung der Leistung oder geschuldeter Leistungsteile an Unterauftragnehmer ist nur in
Generalunternehmerschaft des Bieters zulässig und bedarf – sofern die Übertragung nachträglich
erfolgen soll – der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Beabsichtigt der Bieter von vornherein Unterauftragnehmer einzusetzen, so hat er in diesem Fall
im Angebot Name (soweit schon bekannt), Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will (siehe Vordruck für das Angebotsschreiben).
Für den Fall der Weitervergabe von Leistungen hat der Auftragnehmer
bei der Einholung von Angeboten regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen und die §§ 2, 9, 11, 17, 18 Abs. 3 bis 6, 21 Abs. 1 EG VOL/A zu beachten,
gegenüber den Nachunternehmern die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen,
den Nachunternehmern - insbesondere hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen,
als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
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Der Bieter hat die Eignung des Unterauftragnehmers entsprechend der im Formblatt „Eignungsprüfung“ gestellten Anforderungen zu prüfen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung den Bieter aufzufordern, innerhalb
von 7 Tagen das Formblatt „Eignungsprüfung“ für jeden einzusetzenden Unterauftragnehmer sowie eine entsprechende vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Verpflichtungserklärung vorzulegen.
(Formblatt
und
Verpflichtungserklärung
http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html.)
sind
abrufbar
unter
Der Auftragnehmer hat die Beachtung der vorstehenden Verpflichtungen dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach schriftlicher Abmahnung wegen wiederholter Qualitätsmängel, vom Auftragnehmer den Ausschluss des von ihm beauftragten Nachunternehmers und die
Übertragung an einen anderen geeigneten Nachunternehmer zu verlangen
Des Weiteren sind die Bestimmungen des Vertragsentwurfs über die Ausführung von Leistungen
durch Dritte zu beachten.
2.8
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von
allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Fehlt die Erklärung oder eine dieser Angaben im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung
beizubringen.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter sind Einzelbewerbern gleichgestellt.
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3
Hinweise zur Prüfung der Angebote (nicht abschließend):
3.1
Formelle Prüfung der Angebote
Es werden die Angebote mit inhaltlichen und formellen Mängeln ermittelt und ggf. ausgeschlossen.
Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf fachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 19 EG Abs. 1 VOL/A).
Zu beachten sind insbesondere auch die Ausschlussgründe des § 19 EG Abs. 3 VOL/A:
Danach werden ausgeschlossen:
•
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
•
Angebote, die nicht unterschrieben sind,
•
Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
•
Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
•
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat
dies nicht zu vertreten,
•
Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,
•
Insbesondere
unzulässig
-Gewinnaufschläge,
-Gewinnbeteiligung,
-die zu fordernden Preise,
•
Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u. ä.,
•
nicht zugelassene Nebenangebote
sind
Verabredungen
oder
Empfehlungen
über
Gemäß § 19 EG Abs. 4 VOL/A können Angebote von Bietern ausgeschlossen werden, die auch
als Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb hätten ausgeschlossen werden können.
Die vorsätzliche Abgabe unzutreffender Erklärungen, insbesondere in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, hat den Ausschluss des Angebots zur Folge (siehe § 6 EG
Abs. 6 lit. e VOL/A).
3.2
Eignungsprüfung
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind nur Bieter zu berücksichtigen, die die erforderliche Eignung für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen besitzen (§ 19 EG Abs. 5 VOL/A).
Näheres hierzu ergibt sich aus dem Formblatt „Eignungsprüfung“, das auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen ist.
Auf folgende – dort enthaltene - Kriterien wird hingewiesen:
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Folgende Erklärungen müssen vom Bieter positiv abgegeben werden bzw. folgende Eignungskriterien müssen erfüllt sein, damit ein Bieter seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
(Eignung) nachgewiesen hat (siehe auch Formblatt „Eignungsprüfung’“):
•
Erklärung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens/der Liquidation; falls diese Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist die Anschrift des Insolvenzverwalters anzugeben,
•
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen,
•
Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach §§ 21
Abs. 1, 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
•
Erklärung in Bezug auf eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in § 6 EG Abs. 4
VOL/A oder § 4 Abs. 6 VOF genannten Normen,
•
Erklärung zur Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
•
Erklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Die ausschreibende Stelle behält
sich vor, vor Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach
§ 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 GewO einzuholen.)
Ist dem Bieter die Erfüllung eines der in den vorgenannten 6 Spiegelstrichen aufgeführten Kriterien nicht möglich, so ist dies in Anlage 1 „Eignungsformblatt“ anzugeben und ggf. auf einem
Beiblatt zu begründen
•
Erklärungen zu Referenzaufträgen
•
Erklärung der für den Auftrag geplanten Mitarbeiter/innen sowie Nachweis der Qualifikation
•
Erklärung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens des Bieters in den
vergangenen drei Jahren mindestens das Dreifache des Auftragsvolumens betragen hat,
für das ein Angebot abgegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Leistungsfähigkeit auf den durchschnittlichen Jahresumsatz aller Unternehmen
der
Bietergemeinschaft
in
den
vergangenen
drei
Jahren
an.
Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. „Newcomer“), so hat er
auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der
Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.
•
•
Erklärung, dass der Bieter sowie alle für die Auftragsdurchführung verantwortlichen Personen die Scientology-Schutzerklärung (abrufbar unter
http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html) für den Fall der Zuschlagserteilung abgeben werden.
Im Falle der Einschaltung von Subunternehmern ist die Eignung des Subunternehmers entsprechend den o.g. geforderten Erklärungen zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor,
sich folgende Erklärungen/Nachweise von den Bietern, welche in die engere Auswahl gelangen, innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung noch vor der Zuschlagserteilung vorlegen
zu lassen:
• Verpflichtungserklärung mit Erklärung des Nachunternehmers/Subunternehmers,
die Leistung zu übernehmen inkl. eigenhändiger Unterschrift (bitte Formblatt „Verpflichtungserklärung“ verwenden und ggf. in benötigter Anzahl vervielfältigen; abrufbar
unter http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html)
• Erklärung, dass der Nachunternehmer/Subunternehmer sowie alle für die Auftragsdurchführung Verantwortlichen die Scientology-Schutzerklärung (abrufbar unter
http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html) für den Fall der Zuschlagserteilung abgeben werden sowie diese Anforderung dem Auftraggeber nachweist.
• Abgabe des Formblatts Eignungsprüfung für jeden einzelnen Nachunternehmer/
Subunternehmer.
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Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden ebenfalls
zugelassen. Nichtsdestotrotz haben auch Bieter, die ihre Eignungsnachweise im Übrigen durch ein
Präqualifizierungsverfahren erworben haben, die Erklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz
abzugeben, ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit durch die geforderten Referenzen zu belegen
und die Scientology-Schutzerklärung abzugeben.
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind nur Bieter zu berücksichtigen, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen (§ 19 EG Abs. 5 VOL/A).
Ein Vordruck für diese Erklärungen, in welchem auch niedergelegt ist, wie die anderen o.g. Eignungskriterien nachgewiesen werden, ist im Formblatt „Eignungsprüfung“ beigefügt.
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4
Zuschlagskriterien und Zuschlagserteilung
Die Entscheidung über den Zuschlag (Zuschlagserteilung) wird innerhalb der Zuschlagsfrist (Ziff.
2.4.2) schriftlich mitgeteilt. Der Zuschlag ergeht gemäß § 21 EG Abs. 1 VOL/A an das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird unter Berücksichtigung der Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsregierung über die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Spätaussiedler, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten, Verfolgte-, vom 30. November 1993 Az.: B III 2-519-9-23 (StAnZ Nr. 48, AIIMBl S.
1308), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. November 2001 (AIIMBl S. 666), ermittelt.
Wird der Zuschlag auf das Angebot rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag zu den
Vorgaben dieser Auftragsvergabe auf der Grundlage des Angebots rechtsverbindlich zustande
gekommen; dies gilt unbeschadet einer evtl. späteren urkundlichen Festlegung.
4.1
Zuschlagskriterium nach § 21 EG VOL/A
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der zu erwartenden Kosten. Diese
setzen sich wie folgt zusammensetzt:
•
Monatliche Servicepauschale gem. Anlage 2, Ziffer 2.
•
Vergütung nach Aufwand (Stundensatz) der Serviceleistungen gem. Anlage 2, Ziffer3.:
Wertungspreis ist der zu erwartende Brutto-Preis für die zu erbringenden Leistungen pro Jahr, d.h.
12 x monatliche Servicepauschale (inkl. USt.)
+ 30 x Stundensatz (inkl. USt.) für Leistung Nr. 1.2.3 (vgl. nachfolgende Tabelle)
+ 320 x Stundensatz (inkl. USt.) für Leistung Nr. 1.3.4 (vgl. nachfolgende Tabelle)
+ 10 x Stundensatz (inkl. USt.) für Leistung Nr. 1.4.1 (vgl. nachfolgende Tabelle)
+ 50 x Stundensatz (inkl. USt.) für Leistung Nr. 1.5.1 (vgl. nachfolgende Tabelle)
+ 100 x Stundensatz (inkl. USt.) für Leistung Nr. 1.6.1(vgl. nachfolgende Tabelle)
Für eine Bewertung der zu erwartenden Kosten ist von folgenden Zeitaufwände auszugehen.
Wichtiger Hinweis:
Die nachfolgenden Zeitaufwände sind nicht verbindlich und dienen allein zur Feststellung
des wirtschaftlichsten Angebotes. Die Schätzungen beruhen auf den bisherigen Aufwänden. Diese können künftig jedoch davon abweichen. Diese Zeitaufwände sind für die spätere Leistungserbringung keine Vorfestlegungen.
Bzgl. der Servicepauschale müssen alle in den Vergabeunterlagen sowie im EVB-IT Servicevertrag genannten Leistungsbestandteile umfasst sein und geleistet werden, unabhängig von den hier genannten Stunden.
Bzgl. der Vergütung des Aufwands entsteht durch die folgenden Angaben keine Pflicht zur
Abnahme dieser Menge.
Servicepauschale
Nr. in
Serviceleistungen
Anlage 2
1.1.1.
Bestandsaufnahme gem. EVB-IT-Service, Ziffer 10.1
1.2.1.
Maßnahmen zur Erstqualifizierung gem. Anlage 1, Ziffer 3.1.1.
1.2.2.
Maßnahmen zur Störungsbeseitigung von Störungen* der Störungsebene 1
Stunden
pro Jahr
25
2
20
Ausschreibung eines Betriebsdienstleisters für die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
Vergabeunterlagen vom 09.10.2015
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1.2.4.
1.3.1.
1.3.2.
1.3.3.
1.3.5.
gem. Anlage 1, Ziffer 3.1.2.1.
Maßnahmen zur Kenntniserlangung von Störungen* gem. Anlage 1, Ziffer
3.1.3.
Umsetzung von Maßnahmen und die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen
des Monitoring und Reporting gem. Anlage 1, Ziffer 3.2.2
Umsetzung von Maßnahmen und die Erfüllung von Aufgaben zum Betrieb**
der Basis-Systeme gem. Anlage 1, Ziffer 3.2.3.1
Umsetzung von Maßnahmen und die Erfüllung von Aufgaben zum Betrieb**
der Middleware**-Komponenten gem. Anlage 1, Ziffer 3.2.3.2
Umsetzung von Maßnahmen und die Erfüllung von Aufgaben im Bereich
der Datensicherung gem. Anlage 1, Ziffer 3.2.4
Vergütung nach Aufwand
Nr. in
Serviceleistungen
Anlage 2
1.2.3.
Maßnahmen zur Störungsbeseitigung von Störungen* der Störungsebene 2
gem. Anlage 1, Ziffer 3.1.2.2., und der Störungsebene 3 gem. Anlage 1,
Ziffer 3.1.2.3.
1.3.4.
Umsetzung von Maßnahmen und die Erfüllung von Aufgaben zum Betrieb**
der mebis-Anwendungen gem. Anlage 1, Ziffer 3.2.3.3
1.4.1.
Vor Ort-Service gem. Anlage 1, Ziffer 3.3.
1.5.1.
Die Umsetzung von Maßnahmen zum Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten gem. Anlage 1, Ziffer 3.4.
1.6.1.
Sonstige Serviceleistungen gem. Anlage 1, Ziffer 3.5.
4.2
10
90
15
25
2
Stunden
pro Jahr
30
320
10
50
100
Preisprüfung
Die Vergabestelle behält sich vor, eine Preisprüfung nach der Verordnung über Preise VO PR
Nr. 30/53 durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständigen Preisprüfungsstellen.
4.3
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Insbesondere unzulässig sind Verabredungen oder Empfehlungen über
Gewinnaufschläge,
Gewinnbeteiligung,
die zu fordernden Preise,
Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u.ä.,
Zahlungs-, Lieferungs- oder andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen, es sei denn, dass sie im Einzelfall nach Maßgabe des GWB ausnahmsweise zulässig sind und
Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten.
Ausschreibung eines Betriebsdienstleisters für die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
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5
Sonstiges
5.1
Angebotserstellungskosten
Für die Erstellung des Angebots oder anderer Unterlagen für diese Ausschreibung wird keine Vergütung gewährt. Das Angebot und weitere Unterlagen sind auf Kosten des Bieters zuzustellen.
5.2
Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, § 101a GWB
Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert.
5.3
Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher
Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren
nach §§ 102 ff. GWB ist schriftlich zu stellen und zu senden an die Stelle:
Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
80534 München
Deutschland
Telefon: +49 89 21762411
Telefax: +49 89 21762847
Rechtsgrundlage zur Erhebung von Kosten für Amtshandlungen der Vergabekammern ist § 128
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 128 Abs. 1 Satz 2 GWB legt fest, dass das Verwaltungskostengesetz des Bundes (VwKostG)
anzuwenden ist. Das bayerische Kostengesetz (KG) gilt subsidiär. Darüber hinaus sind § 80
Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und die entsprechenden Vorschriften des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfg) anzuwenden
(vgl. § 128 Abs. 4 Satz 4 GWB).
5.4 Verwendung der Vergabeunterlagen und deren Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen der Vergabestelle dürfen nur zur Erstellung des Angebots benutzt werden
und sind absolut vertraulich zu behandeln. Jede Benutzung für andere Zwecke, jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne die ausdrückliche Genehmigung
der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
5.5 Verschwiegenheit
Jeder Bieter hat – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens – über die ihm dabei bekannt
gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Sache befassten Mitarbeiter und die von ihm mit Erlaubnis des Auftraggebers eingeschalteten Subunternehmer zu verpflichten.
5.6 Rückgabe von Unterlagen
Wünscht der Bieter die Rückgabe von Unterlagen, so hat er dieses innerhalb von 15 Werktagen
nach Ablauf der Zuschlagsfrist zu fordern.
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5.7 Aufhebung der Ausschreibung
Sollte eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) erfolgen, so wird dies den Bietern
schriftlich mitgeteilt werden.
5.8 Schutzrechte des Bieters
Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Weiterhin hat der Bieter anzugeben, ob er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten.
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6
Leistungsbeschreibung
6.1 Leistungsbeschreibung
Im Folgenden wird eine exakte Beschreibung des Auftragsgegenstandes vorgenommen. Hierbei
erfolgt eine Bezugnahme auf
-
Vertragsentwurf EVB-IT Servicevertrag
-
ANLAGE 1: Anlage 1 zum EVB-IT Servicevertrag: Ergänzende Angaben
-
ANLAGE 2: Anlage 2 zum EVB-IT Servicevertrag: Vergütung.
-
ANLAGE EVB-IT Service-AGB: Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Service
Gegenstand des Auftrages sind Serviceleistungen für das mebis-IT-System und dessen mögliche
Erweiterungen. Folgende Leistungen müssen durch den Auftragnehmer erbracht werden:
•
Bestandsaufnahme
•
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
•
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft
•
•
Vor Ort-Service, regelmäßige Anwesenheit beim Auftraggeber
Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten: Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten
•
Sonstige Serviceleistungen, insbesondere Beratungsleistungen
Der Auftragnehmer hat die vereinbarten Serviceleistungen beginnenden mit dem 01.01.2016 für
einen Zeitraum von 48 Monaten zu erbringen.
Servicezeiten für die Serviceleistungen sind an Arbeitstagen von Montag bis Freitag von 07.00 bis
18.00 Uhr.
Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem des Auftraggebers, welches über den ALP-Server "Entwicklungsmanagement" bereitgestellt wird.
Bestandsaufnahme
Der Auftragnehmer ist verpflichtet gem. Ziffer 10.1.1 EVB-IT Service bzw. Ziffer 2.1 EVB-IT Service-AGB, mit Aufnahme des Systemservices die einzelnen Systemkomponenten des jeweiligen
Systems, einschließlich Art und Umfang der auf dem System genutzten Software zu erfassen und
das bestimmungsgemäße Funktionieren des Systems zu prüfen.
Der Auftragnehmer stellt in einem Bericht sämtliche Ergebnisse seiner Bestandsaufnahme dar.
Der Bericht umfasst insbesondere sämtliche Abweichungen zwischen den ihm bekannt gegebenen
Spezifikationen des Systems und den tatsächlichen Verhältnissen, einschließlich etwaiger Unter-,
Über- oder sonstiger Fehllizenzierung von Software. In dem Bericht wird der Auftragnehmer dem
Auftraggeber unverbindliche Vorschläge zur Beseitigung der Abweichungen oder mehr als unwesentlichen Defizite einschließlich einer Einschätzung der dafür erforderlichen Kosten unterbreiten.
Der Auftraggeber entscheidet nach Vorlage des Berichts, wie er die einzelnen Befunde bewertet
und damit umgeht. Der Auftragnehmer bleibt zur Erbringung der vereinbarten Leistungen auch
verpflichtet, wenn der Auftraggeber die Befunde anders bewertet oder entscheidet, die Abweichungen oder solche Defizite nicht bzw. nicht vollständig zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
Der Auftragnehmer hat jedoch Anspruch auf eine angemessene Anpassung des Vertrages, soweit
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die Leistungserbringung wegen der Abweichungen odersolche Defizite nachweislich mehr als unwesentlichen Mehraufwand oder mehr als unwesentliche andere Probleme verursacht.
Geplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.1.
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen die Betriebsbereitschaft des IT-Systems gem.
Ziffer 10.2.1 EVB-IT Service bzw. Ziffer 2.2 EVB-IT Service AGB wiederherzustellen.
Erstqualifizierung von Störungen
In jedem Fall nimmt der Auftragnehmer eine Erstqualifizierung einer Störungsmeldung vor, die es
dem Auftraggeber transparent nachvollziehbar macht, in welche Ebene eine Störung einzusortieren ist.
Die Erstqualifizierung beinhaltet:
•
Entgegennahme der Störungsmeldung
•
Prüfung des Monitoring-Systems auf Hinweise zur Störungsursache
•
Manuelle Prüfung der betroffenen Anwendung auf Verfügbarkeit, z.B. durch Anmeldung
und Aufrufen der Testseiten
•
Erste Prüfung von Log-Files oder System-Meldungen der betroffenen Server-Systeme
•
Festlegung der Störungsebene und der Kritikalität (Störungsklasse)
Störungsebene und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung
Störungsebene 1: Störungen der Middleware
•
Fehleranalyse und Behebung werden durchführt.
•
Störungsmeldung wird unter Angabe der Störungsebene an die Projektgruppe von "mebis
– Landesmedienzentrum Bayern" über Mail-Verteiler gesendet.
Störungsebene 2: Störungen der ITDLZ-Infrastruktur
•
Ticket beim ITDLZ eröffnen und Störungsbehebung koordinieren.
•
Bei Bedarf unterstützt der Auftragnehmer den Service-Provider (ITDLZ / ALP IT) bei der
Fehlersuche und Behebung, z.B. durch Bereitstellung von System-Protokollen oder notwendige Arbeiten an den betroffenen System, z.B. Neustart von Systemen oder Diensten.
•
Störungsmeldung wird unter Angabe der Störungsebene an die Projektgruppe von "mebis
– Landesmedienzentrum Bayern" über Mail-Verteiler gesendet.
Störungsebene 3: Störungen im Bereich der mebis-Anwendungen
•
Sollte die Störung im Bereich der Anwendung selbst liegen, übermittelt der Auftragnehmer
seine Analyseergebnisse mit möglichst detaillierter Problembeschreibung an die Anwendungs-Entwickler/Koordinatoren zur weiteren Störungsanalyse und Beseitigung.
•
Die Anwendungs-Entwickler/Koordinatoren werden bei Bedarf bei der weiteren Störungsanalyse und Beseitigung unterstützt.
•
Störungsmeldung wird unter Angabe der Störungsebene an die Projektgruppe von "mebis
– Landesmedienzentrum Bayern" über Mail-Verteiler gesendet.
Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer eine in Ergänzung zu der Störungsklassifizierung gem.
Ziffer 6 EVB-IT-Service-AGB eine Bewertungsmatrix auf der Basis zu implementierender System/Service-Checks vor, die eine konkrete Einordnung in die Störungsklassen
•
Betriebsverhindernde Störung,
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•
Betriebsbehindernde Störung,
•
Leichte Störung
ermöglichen (siehe Anlage 1, Ziffer 3.1.3.).
Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich selbst Kenntnis von Störungen zu verschaffen. Dies erfolgt
mittels des im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft vorgesehen Monitorings
und Reportings (siehe Anlage 1, Ziffer 3.2.2)
Geplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.2.
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft
Der Auftragnehmer ist für den Betrieb aller Server-Systeme und der Middleware verantwortlich.
Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer die Anwendungsverantwortlichen beim Betrieb der
Anwendungen des Projektes "mebis – Landesmedienzentrum Bayern".
Der Auftragnehmer hat die Verfügbarkeit der Anwendungen aus Benutzersicht (End-to-End Verfügbarkeit) sicherzustellen und alle dafür notwendigen betrieblichen Maßnahmen zu konzipieren
und durchzuführen.
Folgende Leistungen sind zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft zu erbringen:
•
Monitoring und Reporting gem. Anlage 1, Ziffer 3.2.2.
•
Betrieb der IT-Systeme gem. Anlage 1, Ziffer 3.2.3.
•
Datensicherung gem. Anlage 1, Ziffer 3.2.4.
Geplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.3.
Vor Ort-Service, regelmäßige Anwesenheit beim Auftraggeber
Folgende Vor-Ort-Services müssen erbracht werden:
Leistung
Vor-OrtLeistung
1
Standort
ALP Dillingen
Vor-OrtLeistung
2
ITDLZ
München
Vor-OrtLeistung
ALP Dillingen
Beschreibung
Regelmäßige Meetings mit der ITAbteilung der ALP-Dillingen im
Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Systemlandschaft
und der Prozesse sowie zur Einrichtung von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten.
Regelmäßige Teilnahme an Meetings im ITDLZ in München zur Bearbeitung (Steuerung des ITDLZ,
Unterstützung bei der Analyse und
Behebung, Nachbereitung) von
technischen Problemen bzw. im
Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Anwendungslandschaft und der Prozesse
Teilnahme an Workshops und Planungs-Sitzungen zur Konzeption und
Häufigkeit, Zeiten
1 x im Monat nach
Terminvereinbarung
Umfang
4 Stunden
1 x pro Quartal
nach Terminvereinbarung
8 Stunden
1 x pro Quartal
nach Terminverein-
durchschnittliche Dauer von 2
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Vergabeunterlagen vom 09.10.2015
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3
Weiterentwicklung von MebisTeilanwendungen.
Diese Workshops finden in der Regel in der ALP Dillingen statt.
barung
Tagen
Geplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.4. und Ziffer 5.
Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten
Auf Anforderung des Auftraggebers und nach seinen näheren Maßgaben ist der Auftragnehmer
zum Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des IT-Systems gemäß Ziffer 2.10.3 EVB-IT Service-AGB verpflichtet (siehe Anlage 1, Ziffer 3.4.).
Geplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.5.
Sonstige Serviceleistungen
Zur Unterstützung einzelner Projektphasen, der Neukonzeption von Anwendungen oder Anwendungsbestandteilen und dem fortlaufenden Anwendungsbetrieb werden fallbezogen Beratungsund Unterstützungsleistungen durch den Auftraggeber eingefordert, die durch den Auftragnehmer
zu erbringen sind.
Diese umfassen die in Anlage 1, Ziffer 3.5. genannten Bereiche.
Geplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.6.
Anforderungen an das einzusetzende Personal:
In der Anlage „Formblatt Eignungsprüfung“ hat der Bieter die Eignung durch die Angabe der geplanten Mitarbeiter/innen, welche zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden sollen, sowie deren
Qualifikationen nachgewiesen.
Der Einsatz anderer als die genannten Mitarbeiter/innen muss vom Auftraggeber schriftlich genehmigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den vorgeschlagenen Berater abzulehnen. Auf
Verlangen des Auftraggebers tauscht der Auftragnehmer auch während der Projektlaufzeit die von
ihm eingesetzten Mitarbeiter aus, wenn für den Auftraggeber ein wichtiger Grund (z. B. Leistungsstörung, Abweichen von Vereinbarungen) vorliegt. Auf Ziffer 12 EVB-IT Service-AGB wird nochmals hingewiesen.
Die Anforderungen an das einzusetzende Personal ergeben sich aus Ziffer 4 der Anlage 1.
Es sind ausschließlich Mitarbeiter einzusetzen, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Personen in Schlüsselpositionen (mindestens zwei Personen) sind in Ziffer 20 des EVB-IT Servicevertrag einzusetzen.
6.2 Sonstiges
Die übrigen Anforderungen sind dem Vertragsentwurf sowie den entsprechenden Anlagen
zu entnehmen.
Ausschreibung eines Betriebsdienstleisters für die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
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7
Angebotspreis und Preiszusammenstellung
Im Angebotsschreiben unter Ziffer 3 und in Anlage 2 zum EVB-IT Servicevertrag „Vergütung“ unter Ziffer 2 und 3 finden Sie Preistabellen. Dort sind die Preise Ihres Angebots wie
gefordert einzutragen.
Die Preise Ihres Angebots müssen
soweit die angebotene Leistung umsatzsteuerpflichtig ist - die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, (bei einer Änderung des derzeit gültigen Umsatzsteuersatzes ist der Preis
entsprechend zu vermindern oder zu erhöhen)
als Festpreise angegeben werden und sämtliche Nebenkosten enthalten
zutreffend berechnet sein
und alle Leistungsbestandteile der Vergabebedingungen und des Vertragsentwurfs
umfassen.
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8
Rechtliche Grundlagen
Die Leistungen des Auftragnehmers sind gemäß folgender vertraglicher Regelungen zu erbringen,
die allesamt Bestandteil der Vergabeunterlagen in der aufgelisteten Reihenfolge sind:
dem Vertragsentwurf EVB-IT Servicevertrag inkl. Anlagen,
diesen Vergabeunterlagen einschließlich der aktualisierten Bieterfragen und Konkretisierungen entsprechend Ziffer 2.4.3,
dem Angebotsschreiben des Bieters,
den Erklärungen zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters (Formblatt
Eignungsprüfung),
die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B, Fassung
2003),
gesetzlichen Vorschriften,
Normen und Standards.
Es gilt deutsches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung.
Bitte machen Sie in Ihrem Angebot deutlich, dass Sie auf die Konditionen der Vergabeunterlagen bieten. Die Vergabeunterlagen dürfen nicht abgeändert werden. Eine Änderung der
Vergabeunterlagen führt zwingend zum Ausschluss Ihres Angebots. Die Vorlage Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine Veränderung der Vergabeunterlagen
dar. Stellen Sie daher sicher, dass
Ihrem Angebot keine AGB beigefügt sind und
in Ihrem Angebot an keiner Stelle auf Ihre AGB Bezug genommen wird!
Anhang: Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise:
1.
Angebotsschreiben mit Abfragen zu Subunternehmern, Bietergemeinschaft und bevorzugten Bietern
2.
Formblatt „Eignungsprüfung“ mit
•
Erklärung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens/der Liquidation; falls diese Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist die Anschrift des Insolvenzverwalters anzugeben,
•
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen,
•
Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach §§ 21
Abs. 1, 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
•
Erklärung in Bezug auf eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in § 6 EG Abs. 4
VOL/A oder § 4 Abs. 6 VOF genannten Normen,
•
Erklärung zur Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
•
Erklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Die ausschreibende Stelle behält
sich vor, vor Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach
§ 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 GewO einzuholen.)
Ausschreibung eines Betriebsdienstleisters für die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
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Ist dem Bieter die Erfüllung eines der in den vorgenannten 6 Spiegelstrichen aufgeführten
Kriterien nicht möglich, so ist dies in Anlage 1 „Eignungsformblatt“ anzugeben und ggf. auf
einem Beiblatt zu begründen
•
Erklärungen zu Referenzaufträgen
•
Erklärung der für den Auftrag geplanten Mitarbeiter/innen sowie Nachweis der Qualifikation
•
Erklärung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens des Bieters in den
vergangenen drei Jahren mindestens das Dreifache des Auftragsvolumens betragen hat,
für das ein Angebot abgegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Leistungsfähigkeit auf den durchschnittlichen Jahresumsatz aller Unternehmen
der
Bietergemeinschaft
in
den
vergangenen
drei
Jahren
an.
Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. „Newcomer“), so hat er auf
einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.
•
Erklärung, dass der Bieter sowie alle für die Auftragsdurchführung verantwortlichen Personen die Scientology-Schutzerklärung (abrufbar unter
http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html) für den Fall der Zuschlagserteilung abgeben werden.
•
Im Falle der Einschaltung von Subunternehmern ist die Eignung des Subunternehmers entsprechend den o.g. geforderten Erklärungen zu prüfen.
3.
Unterzeichneter Vertragsentwurf EVB-IT Servicevertrag sowie dessen Anlage 2 („Vergütung“)
4.
Soweit einschlägig: Erklärung zur Bietergemeinschaft
5.
Sonstige Anlagen des Bieters, z.B. weitere Referenzen