trans aktuell 13 24. Juni 2016 RECHT PRAKTISCH 9 Anwalts Liebling Ob Verkehrsrechtsschutz oder Fahrerrechtsschutz – Unternehmen können auch ihre Mitarbeiter absichern MEHR IM NETZ E s droht ein Führerscheinentzug – ein Albtraum für jeden Berufskraftfahrer und schlechte Nachrichten für jeden Fuhrparkleiter. Schnell muss ein Anwalt her, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Glücklich schätzen sich die Fahrer, die über den Arbeitgeber eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können. Die Versicherung übernimmt nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen die Kosten, etwa für gerichtlich bestellte Sachverständige, Zeugen und natürlich für die Rechtsanwälte. »Längst nicht alle Transportunternehmen haben für die gerichtliche Durchsetzung möglicher eigener Schadensersatzansprüche riante, bietet aber den geringsten Schutzumfang«, sagt Altenburg. Denn die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs ist nicht vom Schutz erfasst: Die Fahrerrechtsschutzversicherung gemäß § 22 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ist laut Altenburg ein Versicherungsangebot für Personen, die kein Fahrzeug besitzen und auf deren Namen auch kein Fahrzeug zugelassen ist. Versichert ist nur die Person des Fahrers, nicht das benutzte Fahrzeug. »Die Geltendmachung eines Sachschadens am Fahrzeug nach einem Unfall, oder vertragsrechtliche Streitigkeiten mit der Werkstatt sind also nicht versichert«, sagt die Mitarbeiterin der Maklergruppe aus München. wichtig ist nach Ansicht von Versicherungsexpertin Altenburg, dass die Rechtsschutzversicherung nicht als Vollkasko-Versicherung angesehen wird, da sie Ausschlüsse beinhaltet. Wer etwa einen Beamten bei einer Verkehrskontrolle vorsätzlich beleidigt, kann nicht erwarten, dass dies über den Straf-Rechtsschutz versichert ist. »Ebenso wenig können Geldstrafen oder Bußgelder über die Rechtsschutzversicherung übernommen werden.« Text: Ilona Jüngst | Fotos: Fotolia, Karl-Heinz Augustin | Montage: Monika Haug 31. Internationaler ADAC TRUCK-GRAND-PRIX NÜRBURGRING ÜBER DIE FIRMA MITVERSICHERT eine eigene Firmen-Rechtsschutzversicherung inklusive Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen, über die die Mitarbeiter in solchen Fällen versichert wären«, sagt Helga Altenburg, Handlungsbevollmächtigte der Schunck-Gruppe aus München. Den besten Schutz bietet der Verkehrsrechtsschutz, der sich auf die Nutzung von fremden und eigenen Fahrzeuge bezieht – also bei einem Angestelltenverhältnis des Fahrers auch auf das Fahrzeug des Arbeitgebers, das mit versichert ist. Für angestellte Fahrer bietet sich aber zudem eine Fahrerrechtsschutzversicherung an. »Ein reiner Fahrerrechtsschutz ist meist preislich die günstigste Va- Allianz. »Wir bieten in diesem Bereich eine weitgehende Absicherung über unsere Standardprodukte an«, teilt ein Sprecher auf Anfrage von trans aktuell mit. Produktabhängig sind auch Familienangehörige mitversichert. Für was man sich zum Wohl der Mitarbeiter entscheidet – EINE KLEINE ÜBERSICHT VON RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN FÜR FAHRER UND WEITERE TIPPS: eurotransport.de/rs 01. – 03. Juli 2016 01. - 03. Juli 2016 Aber: »Diese Rechtsschutzform wird sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen angeboten« – eine gute Zusatzleistung für die Mitarbeiter also. Verkehrsrechtsschutz und Fahrerrechtsschutz unterscheiden sich also in den Leistungen (siehe Tabelle). Bei beiden Produkten ist gleich, dass die versicherten Personen auch als Fußgänger, Radfahrer oder Beifahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert sind. Die wenigsten Versicherungen bieten hingegen einen reinen Fahrerrechtsschutz (siehe »Mehr im Netz«), stattdessen verweisen sie auf ihren generellen Verkehrsrechtsschutz, beispielsweise die FiA Truck Racing Championship BLANCPAIN Sprint Series ADAC Mittelrhein Cup RECHTSSCHUTZ IM VERGLEICH Schadensersatz-Rechtsschutz 1) Steuer-Rechtsschutz vor Gericht Straf- und OWi-Rechtsschutz 2) Vertragsrechtsschutz 3) Verwaltungsrechtsschutz mit Kostenübernahme 4) Fahrerrechtsschutz ja Verkehrsrechtsschutz ja ja ja ja nein nur in Verkehrssachen ja ja ja Beispiele: 1) Schadensersatz-Rechtsschutz: wenn etwa bei einem Unfall der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer das Schmerzensgeld nicht in voller Höhe anerkennt 2) Strafrechtsschutz im Verkehrsbereich: wie Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall; Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: beispielsweise beim Vorwurf eines Rotlichtverstoßes 3) Vertrags-Rechtsschutz, wenn etwa die Reparatur des Fahrzeuges nicht ordnungsgemäß war 4)Verwaltungs-Rechtsschutz: zum Beispiel bei Nichtherausgabe des Führerscheins nach dessen Entzug. Großes Open-Air-Festival WWW.TRUCK-GRAND-PRIX.DE Transaktuell_Anzeige_TGP_2016_ohne_Stoerer_185x248_0516_4c.indd 1 01.02.16 14:42
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