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trans aktuell 13
24. Juni 2016
RECHT PRAKTISCH
9
Anwalts Liebling
Ob Verkehrsrechtsschutz oder Fahrerrechtsschutz – Unternehmen können auch ihre Mitarbeiter absichern
MEHR IM NETZ
E
s droht ein Führerscheinentzug – ein Albtraum für
jeden Berufskraftfahrer und
schlechte Nachrichten für jeden Fuhrparkleiter. Schnell muss
ein Anwalt her, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Glücklich schätzen sich die
Fahrer, die über den Arbeitgeber
eine Rechtsschutzversicherung
in Anspruch nehmen können. Die
Versicherung übernimmt nach
den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen die Kosten, etwa für
gerichtlich bestellte Sachverständige, Zeugen und natürlich für die
Rechtsanwälte.
»Längst nicht alle Transportunternehmen haben für die gerichtliche Durchsetzung möglicher
eigener Schadensersatzansprüche
riante, bietet aber den geringsten
Schutzumfang«, sagt Altenburg.
Denn die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs ist nicht vom
Schutz erfasst: Die Fahrerrechtsschutzversicherung gemäß § 22
der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ist laut Altenburg ein Versicherungsangebot
für Personen, die kein Fahrzeug
besitzen und auf deren Namen
auch kein Fahrzeug zugelassen
ist. Versichert ist nur die Person
des Fahrers, nicht das benutzte
Fahrzeug. »Die Geltendmachung
eines Sachschadens am Fahrzeug
nach einem Unfall, oder vertragsrechtliche Streitigkeiten mit der
Werkstatt sind also nicht versichert«, sagt die Mitarbeiterin
der Maklergruppe aus München.
wichtig ist nach Ansicht von Versicherungsexpertin Altenburg,
dass die Rechtsschutzversicherung nicht als Vollkasko-Versicherung angesehen wird, da sie
Ausschlüsse beinhaltet. Wer etwa
einen Beamten bei einer Verkehrskontrolle vorsätzlich beleidigt,
kann nicht erwarten, dass dies
über den Straf-Rechtsschutz versichert ist. »Ebenso wenig können
Geldstrafen oder Bußgelder über
die Rechtsschutzversicherung
übernommen werden.«
Text: Ilona Jüngst | Fotos: Fotolia,
Karl-Heinz Augustin | Montage:
Monika Haug
31. Internationaler ADAC
TRUCK-GRAND-PRIX
NÜRBURGRING
ÜBER DIE FIRMA
MITVERSICHERT
eine eigene Firmen-Rechtsschutzversicherung inklusive Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen, über
die die Mitarbeiter in solchen Fällen versichert wären«, sagt Helga
Altenburg, Handlungsbevollmächtigte der Schunck-Gruppe aus
München.
Den besten Schutz bietet der
Verkehrsrechtsschutz, der sich auf
die Nutzung von fremden und eigenen Fahrzeuge bezieht – also bei
einem Angestelltenverhältnis des
Fahrers auch auf das Fahrzeug des
Arbeitgebers, das mit versichert ist.
Für angestellte Fahrer bietet
sich aber zudem eine Fahrerrechtsschutzversicherung an.
»Ein reiner Fahrerrechtsschutz ist
meist preislich die günstigste Va-
Allianz. »Wir bieten in diesem
Bereich eine weitgehende Absicherung über unsere Standardprodukte an«, teilt ein Sprecher
auf Anfrage von trans aktuell mit.
Produktabhängig sind auch Familienangehörige mitversichert.
Für was man sich zum Wohl
der Mitarbeiter entscheidet –
EINE KLEINE ÜBERSICHT
VON RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN FÜR FAHRER UND WEITERE TIPPS:
eurotransport.de/rs
01. – 03. Juli 2016
01. - 03. Juli 2016
Aber: »Diese Rechtsschutzform
wird sowohl für Einzelpersonen
als auch für Unternehmen angeboten« – eine gute Zusatzleistung
für die Mitarbeiter also.
Verkehrsrechtsschutz und
Fahrerrechtsschutz unterscheiden sich also in den Leistungen
(siehe Tabelle). Bei beiden Produkten ist gleich, dass die versicherten Personen auch als Fußgänger,
Radfahrer oder Beifahrer bei der
Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert sind.
Die wenigsten Versicherungen bieten hingegen einen reinen
Fahrerrechtsschutz (siehe »Mehr
im Netz«), stattdessen verweisen
sie auf ihren generellen Verkehrsrechtsschutz, beispielsweise die
FiA Truck Racing Championship
BLANCPAIN Sprint Series
ADAC Mittelrhein Cup
RECHTSSCHUTZ IM VERGLEICH
Schadensersatz-Rechtsschutz
1)
Steuer-Rechtsschutz vor
Gericht
Straf- und OWi-Rechtsschutz 2)
Vertragsrechtsschutz 3)
Verwaltungsrechtsschutz mit
Kostenübernahme 4)
Fahrerrechtsschutz
ja
Verkehrsrechtsschutz
ja
ja
ja
ja
nein
nur in
Verkehrssachen
ja
ja
ja
Beispiele:
1) Schadensersatz-Rechtsschutz: wenn etwa bei einem Unfall der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer das Schmerzensgeld nicht in voller Höhe
anerkennt
2) Strafrechtsschutz im Verkehrsbereich: wie Vorwurf der fahrlässigen
Körperverletzung nach einem Unfall; Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz:
beispielsweise beim Vorwurf eines Rotlichtverstoßes
3) Vertrags-Rechtsschutz, wenn etwa die Reparatur des Fahrzeuges nicht
ordnungsgemäß war
4)Verwaltungs-Rechtsschutz: zum Beispiel bei Nichtherausgabe des Führerscheins nach dessen Entzug.
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