Empfehlungen des Dokumentationszentrums für Artenschutz ( D.C.S.P. ) zu den Anträgen, welche bei der 17. Konferenz der Vertragsstaaten in Johannesburg (Südafrika) vom 24. September - 5. Oktober 2016 gestellt werden. DOCUMENTATION CENTER FOR SPECIES PROTECTION CENTRE DE DOCUMENTATION POUR LA PROTECTION DES ESPECES CENTRO DE DOCUMENTATION PARA LA PROTECCION DE ESPECIES Wielandgasse 44 A-8010 Graz TEL.: (0316) 82 21 24 FAX: (0316) 81 21 24 MAIL: [email protected] www.dcsp.org 1 FAUNA CHORDATA MAMMALIA CARNIVORA Felidae Antrag 17.1 von Kanada Puma concolor coryi und Puma concolor couguar Florida-Puma und Ost-Puma Transfer von Anhang I zu Anhang II wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen ____________________________________________________ 2 Antrag 17.02 von KANADA Bison bison athabascae Waldbison Löschung aus dem Anhang II wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _______________________________________________________________________ Antrag 17.3 von Tschad, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea, Mali, Mauretanien, Niger,Nigeria und Togo Panthera leo Löwe 3 Transfer der afrikanischen Population von Panthera leo vom Anhang II zu Anhang I wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________________ Bovidae Antrag 17.4 von der EU und Georgien Capra caucasica Westkaukasischer Steinbock Aufnahme in Anhang II mit einer 0 Quote für aus der Natur entnommenen Capra c.caucasica für kommerzielle Zwecke oder von Jagdtrophäen wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________________ PRIMATES Ceropithecidae . Antrag 17.5 von der EU und Marokko 4 Macaca sylvanus Berber Makake Transfer vom Anhang II in Anhang I wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________________ ARTIODACTYLA Camelidae Antrag 17.6 von Peru 5 Vicugna vicugna Vikunja ????????????? Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: ????????????? _________________________________________________________________________________________ Equidae Antrag 17.7 von Südafrika Equus zebra zebra Kap Bergzebra Transfer vom Anhang II in Anhang I 6 Die Bestandsentwicklung des in den 1950-er Jahren nahezu ausgerotteten KapBergzebras ist sicherlich als Erfolgsgeschichte von CITES und der nationalen Schutzmaßnahmen Südafrikas zu bezeichnen. Der Bestand hat sich auf nahezu 5.000 Tiere erholt. Der Antragsteller behauptet, dass die Unterart nicht den Kriterien des Anhangs I entspricht. Dies ist jedoch keinesfalls nachzuvollziehen. Es handelt sich um eine endemische, in der Kap-Region beheimateten Art mit niedriger Reproduktionsrate (1 Jungtier alle 2 bis 3 Jahre). Das Vorkommen ist in 75 Teilpopulationen fragmentiert, von denen mehr als ein Drittel weniger als 20 Individuen umfasst. Lediglich in zwei Nationalparks existieren größere Bestände mit über 700 Tieren. Eine Bejagung als Wirtschaftsfaktor zu Gunsten des Naturschutzes kann derzeit nicht als nennenswert bezeichnet werden. Wenn 50 % des derzeitigen jährlichen Populationszuwachses in individuenreichen lokalen Teilpopulationen geschossen werden, bedeutet dies nur 50 - 100 Jagdtrophäen pro Jahr. Für gesamt Südafrika! Unter Annahme einer weiterhin positiven Entwicklung ist durchaus denkbar, zukünftig eine beschränkte Quote für die Ausfuhr von Jagdtrophäen ins Auge zu fassen – allerdings unter Beibehaltung des Kap-Bergzebras in Anhang I. Dafür ist es aber sicherlich noch zu früh Empfehlung von DCSP: Ablehnen ________________________________________________________________________________________ PERISSODACTYLA Rhinocerotidae Antrag 17.8 von Swaziland Ceratotherium simum simum Südliches Breitmaulnashorn Änderung der bestehenden Anmerkung zur Listung der Populationen von Swaziland des Breitmaulnashorns, beschlossen in der 13. Vertragsstaatenkonferenz 2004 zur Bewilligung eines limitierten und regulierten Handels mit Hörnern des Breitmaulnashorns durch Verwendung der Hörner natürlich verstorbener oder gewildeter Individuen sowie an lebenden Tieren entnommener Hörner bei zukünftig beschränkter Anzahl in Swaziland 7 Während das Südliche Breitmaulnashorn in den meisten Ursprungsländern nur mehr kleine Restpopulationen besitzt, konnte sich durch Schutzbestrebungen, unterstützt durch die Listung in CITES, der südafrikanische Bestand in den letzten Jahrzehnten erholen. Der Bestand wuchs auf annähernd 19.000 Individuen an, was 95 % des gesamtafrikanischen Vorkommens bedeutet. Im Laufe der letzten 10 Jahre hat sich die Situation jedoch drastisch verändert, da die Wilderei und der illegale Handel eine neue Qualitätsstufe erreicht hat. Mittlerweile wird die Wilderei von südostasiatischen transnational organisierten Verbrechersyndikaten durchgeführt. Militärisch ausgebildete Einheimische werden mit schwerkalibrigen Waffen und Nachtsichtgeräten ausgerüstet. Der Schmuggel wird durch die für den Waffen- und Drogenschmuggel bereits effizient entwickelten Transportkanäle geschleust. Hörner werden mit 15.000 bis 35.000 US$ gehandelt, der Preis überstieg sogar den Kilopreis für Gold. Damit ist dieses Geschäft bereits lukrativer geworden, als der Handel mit Waffen und Drogen. Diese Wilderei übersteigt bereits – in Kombination mit legalen Abschüssen – die Nachwuchsrate des Breitmaulnashorns im südlichen Afrika. Solange der illegale Abschuss nicht in den Griff zu bekommen ist, führt jeglicher Antrag auf Forcierung des Handels mit Jagdtrophäen oder Hörnern zu einer weiteren Abnahme der Nashorn-Bestände. Das Vorhaben, Hörner an lebenden Tieren abzusägen, ist zudem schlichtweg als pervers zu bezeichnen. Derartigem ist erst dann zuzustimmen, wenn sich interessierte Großwildjäger vorab kastrieren ließen, als gleichwertige Maßnahme zu diesem Ansinnen. Empfehlung von DCSP: Ablehnen _________________________________________________________________________________________ Elephantidae Antrag 17.9 von Benin, Burkina Faso, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Ethiopien, Kenya, Liberien, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sri Lanka und Uganda Loxodonta africana 8 Afrikanischer Elefant Aufnahme aller Populationen in Anhang I einschließlich dem Transfer von Anhang II in den Anhang I der Populationen von Botswana, Namibia, Südafrika und Zimbbwe. Im Jahr 2007 wurde auf COP 14 in 8-tägigen Marathonsitzungen ein gemeinsamer afrikanischer Antrag ausgearbeitet und sämtliche eingereichten Anträge zurückgezogen. Der gemeinsame Antrag beinhaltete ein 9-jähriges Moratorium und danach den Export von bis dato registrierten Elfenbeinbeständen in einer einzigen Schiffssendung an Japan. Der Beschluss wurde mit großer Erleichterung aufgenommen, erstmals konnte ein gesamtafrikanischer Kompromiss gefunden werden, der den regelmäßigen „Elefantenzirkus“ auf sämtlichen Konferenzen zumindest für eine gewisse Zeitspanne beenden sollte. Dieses Moratorium läuft mit dem heurigen Jahr aus. Die Situation des Afrikanischen Elefanten hat sich innerhalb dieses Zeitraumes weiterhin verschlechtert. In allen Ursprungsländern nimmt die Wilderei wieder zu und übersteigt die natürliche Zuwachsrate bei Weitem. Hohe Bestandsverluste konnten in diesem Zeitraum vor allem in Zentralafrika, Ostafrika und Mozambique festgestellt werden. Auch die Zustände an innerafrikanischen Grenzkontrollen konnte in diesem Zeitraum nicht verbessert werden, wodurch keine ausreichende Begrenzung des Elfenbeinschmuggels gegeben ist. Selbst bei den individuenreichsten Populationen des südlichen Afrika konnte innerhalb der letzten 10 Jahre einen Populationsverlust von 5 % dokumentiert werden. Insgesamt nahm die gesamtafrikanische Elefantenpopulation im Zeitraum dieses sogenannten „Moratoriums“ um 15 % ab! Es ist höchst an der Zeit, dem massiven Rückgang des Afrikanischen Elefanten innerhalb der letzten Jahre ein Ende zu setzen. Gegen die zunehmende, mittlerweile immer besser organisierte Wilderei konnte bislang kein Mittel gefunden werden. Empfehlung von DCSP: Zustimmen ________________________________________________________________________________________ 9 Antrag 17.10 von Namibia Loxodonta africana Afrikanischer Elefant Streichung der den Staat Namibia betreffenden Textteile zur Listung der namibischen Populationen des Afrikanischen Elefanten aus der entsprechenden Anmerkung Im Gegensatz zum restlichen Kontinent scheint sich die namibische Population des Afrikanischen Elefantes in den letzten Jahrzehnten zu erholen. Dem Staat ist jedenfalls zu dessen erfolgreichen Schutzbestreben zu gratulieren. Eine nahezu Verdreifachung der Bestände innerhalb von 20 Jahren erscheint jedoch auf Grund der geringen Reproduktionsrate der Art als unglaubwürdig. Sie ist allenthalben auf effizientere Erhebungsmethoden zurückzuführen. Namibia beherbergt weniger nur ca. 5 % der gesamtafrikanischen Elefantenpopulation. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, löst jegliche Aktivität, die den Schutz der Art rückstuft, einen erhöhten Druck durch Wilderei in anderen Staaten des Afrikanischen Elefanten aus. Aus diesem Grund sind unabhängig von der nationalen Bestandssituation der Art sämtliche Ansinnen einer gesetzlichen Rücknahme von Handelsbeschränkungen abzulehnen. Es ist nur zu hoffen, dass die Länder des afrikanischen Kontinents wieder zu einem zukunftsträchtigen Konsens finden. Empfehlung von DCSP: Ablehnen _________________________________________________________________________________________ Antrag 17.11 von Namibia und Zimbabwe 10 Loxodonta africana Afrikanischer Elefant Annahme der gültigen Listung der Population des Afrikanischen Elefanten Zimbabwes in Anhang II durch Streichung der ungerechtfertigten Listung in Anhang II Im Widerspruch zu sämtlichen anderen Informationsquellen und wissenschaftlichen Studien bezieht sich der antragstellende Staat auf eine Populationszunahme des Afrikanischen Elefanten im gesamten afrikanischen Kontinent innerhalb der letzten 10 Jahre. Dies disqualifiziert den nur als obskur zu bezeichnenden Antrag schon vorweg. Zusätzlich irritieren Aussagen im Rahmen dieses Antrages zu zahlreichen aussterbenden Lokalpopulationen Zimbabwes und erheblicher Wilderei. Sie dokumentieren die katastrophalen Zustände in diesem Staat eindrucksvoll. Empfehlung von DCSP: Zurückziehen (Ablehnen) _________________________________________________________________________________________ Antrag 17.12 von Bangladesch Indien Nepal, Sri Lanka und USA Manidae Manis crassicaudata 11 Indischer Pangolin, Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________________ Antrag 17.13 von Angola, Botswana, Tschad, Elfenbeinküste,Gabun, Guinea, Kenia, Liberia, Nigeria, Senegal, Südafrika, Togo und die USA Manis tetradactyla, M.tricuspis, M.gigantea, M.temminkii, M.javanica, M richechus senegalensis Langschwanzschuppentier, Weißbauchschuppentier, Riesenschuppentier und Südafrika-Schuppentier Wird bearbeitet Transfer vom Anhang II in Anhang I 12 Empfehlung von DCSP: Zustimmen ________________________________________________________________________________________ Antrag 17.14 von USA und Viet Nam Manis javanica, M.pentadactyla Sundaschuppentier, Chinaschuppentier Transfer vom Anhang II in Anhang I wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen ________________________________________________________________________________________ Antrag 17.15 von Philippinen und USA Manis culionensis 13 Philippinenschuppentier Transfer vom Anhang II in Anhang I wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen ________________________________________________________________________________________ AVES Antrag 17.16 von Australien Lichenostomus melanops cassidix 14 Behelmter Honigfresser Transfer vom Anhang I in Anhang II wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: ???????? ________________________________________________________________________________________ Antrag 17.17 von Australien Ninox novaeseelandiae undulata Norfolkinsel-Kuckuckskauz Transfer vom Anhang I in Anhang II wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: ???????? ________________________________________________________________________________________ Antrag 17.18 von Kanada Falco perigrinus 15 Wanderfalke Transfer vom Anhang I in Anhang II wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Ablehnen ________________________________________________________________________________________ Antrag 17.19 von Angola, Tschad, der EU, Gabun, Guinea, Nigeria, Senegal, Togo und die USA Psittacus erithacus Graupapagei 16 Transfer von Anhang II in den Anhang I wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen ________________________________________________________________________________________ REPTILIA Antrag 17.20 von Burkina Faso, Tschad, Gabun, Guinea, Liberia, Mauretania, Nigeria, Togo und die USA Cyclanorbis elegans, C.senegalensis, Rückenflecken-Weichschildkröte, Senegal Weichschildkröte, Cycloderma aubryi, Aubry’s Weichschildkröte, C.frenatum, Zambesi -Weichschildkröte 17 Trionyx triungis, Nil Weichschildkröte, Rafetus euphraticus Euphrat Weichschildkröte Transfer von 6 Arten der Familie Trionychidae in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen ________________________________________________________________________________________ Antrag 17.21 von der Zentralafrikanischen Republik, Tschad, Gabun, Nigeria, Kenya und die USA Rhampholeon spp. und Rieppeleon spp. Zwergchameleons Aufnahme in Anhang II 18 Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen ________________________________________________________________________________________ Antrag 17.22 von China, EU und Viet Nam Shinisaurus crocodilurus Chinesische Krokodilschwanzechse Transfer von Anhang II in den Anhang I Bei der bis zu 50 cm großen Krokodilschwanzechse handelt es sich um eine der seltensten Reptilienarten der Welt. Ihr Vorkommensgebiet beschränkt sich auf kleinräumige isolierte Lebensräume in Süd-China und Nord-Vietnam. Seit ihrer Aufnahme in den Anhang II (COP 7, Lausanne 1989) sanken ihre natürlichen Bestände von 2.500 Individuen auf 600 bis 800 in China und 100 in Vietnam. Als Hauptgefährdung ist der illegale Handel sowohl für die Heimtierhaltung als auch für die traditionelle chinesische Medizin zu bezeichnen. Im deutschen Sprachraum werden diese beliebten Terrarientiere um ca. 500,- € gehandelt. Hinzu kommen noch Lebensraumverluste und Beeinträchtigungen durch den Klimawandel durch diese an Feuchtlebensräume gebundenen Tiere. Die drastische Bestandsabnahme seit 1990 zeigt, dass bei hohem Handelsdruck ein Schutz in Anhang II nicht immer ausreichend ist. Mit Empfehlung von DCSP: Zustimmen ________________________________________________________________________________________ CROCODYLIA 19 Crocodylidae Antrag 17.23 von Kolumbien Crocodylus acutus Spitzkrokodil Transfer der Population der Bay of Cispata, municipality of San Antero, Department of Córdoba, Kolumbien von Anhang I in Anhang II Das Spitzkrokodil besitzt in Mittelamerika und dem nördlichen Südamerika zwar eine weite Verbreitung, wurde aber durch Bestandsrückgänge vieler Populationen durch exzessive Bejagung in den letzten Jahrzehnten mit Ausnahme der Kubanischen Population in Anhang I aufgenommen. Nun möchte Kolumbien mit einer einzigen Subpopulation eines Vorkommensgebietes ohne Aufbau eines Nachzuchtprogrammes ein Split-listing vornehmen. Die Angaben zum lokalen Populationstrend sind als vollkommen unseriös zu bezeichnen. Diese beruhen auf jährlich 70 bis 120 beobachteten Individuen. Ausgerechnet im Jahr 2011 soll der Bestand um 80 % gestiegen sein. Vielleicht sollte das Augenmerk des Proponenten eher auf Ökotourismus gelegt werden, da ein derartiges Naturwunder sicher einem großen Interesse unterliegen könnte. Es gibt in anderen Ländern genügend Anschauungsbeispiele, wie eine nachhaltige Nutzung durch Farming aufgebaut werden kann. Zudem widerspricht ein derartiges Split-listing jeglichen Grundsätzen der Listungskriterien. Empfehlung von DCSP: Ablehnen _________________________________________________________________________________________ Antrag 17.24 von der EU und Viet Nam Cnemaspis psychedelica 20 Psychedelische Felsengecko Aufnahme in Anhang I Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________________ Antrag 17.25 von Guatemala Abronia anzuetoi, A.campbelli, A.frosti, A.meladona, A.aurita, A.galophantasma, A.montecristoi, A.salvadorensi, A.vasconcelosii, 21 Baumschleichen Aufnahme von Abronia anzuetoi, A.campbelli, A.frosti, A.meladona in Anhang I mit folgenden Anmerkungen: 0-Exportquote für waldbewohnende Arten 0-Exportquote für Exemplare aus Nachzuchten für Nicht-Herkunftsländer und A.aurita, A.galophantasma, A.montecristoi, A.salvadorensi, A.vasconcelosii in Anhang II mit folgenden Anmerkungen: 0-Exportquote für waldbewohnende Arten 0-Exportquote für Exemplare aus Nachzuchten von Nicht-Herkunftsländern Die Gattung der Baumschleichen umfasst attraktive, oft bunt gefärbte, bis zu 25 – 35 cm große Schleichen, die einen kräftigen Körper, langen Greifschwanz und (im Gegensatz zu europäischen Schleichen) ausgeprägte Extremitäten aufweisen. Ihre Lebensräume beschränken sich auf Primärwälder in Gebirgsregionen des nördlichen Mittelamerika (Mexiko, Honduras, El Salvador). Bei den meisten Arten handelt es sich um ExtremEndemiten, die oft nur einen einzigen Gebirgszug oder Vulkan besiedeln. Von einzelnen Arten sind nur einzelne Individuen von einem einzigen Standort bekannt. Es ist auch nicht klar, ob einzelne der 29 beschriebenen Arten nicht bereits ausgestorben sind. Die Hauptgefährdung wird zum einen durch Lebensraumverlust, zum anderen durch den Tierhandel verursacht. Durch die geringe Nachzuchtrate und die schwierige Haltung dieser mehrheitlich Nebelwälder bewohnende Arten sind die Preise für Terrarientiere astronomisch hoch. Für Nachzuchten werden im deutschen Sprachraum bis zu 1.800,- € verlangt. Der Antrag mag aus fachlicher Sicht gerechtfertigt erscheinen, ist jedoch unzulänglich vorbereitet und widerspricht zum Teil den Intensionen von CITES. Die formulierten Anmerkungen sind nicht zweckdienlich. Eine „0“-Exportquote ist für Arten des Anhang I entbehrlich. Der Export von Nachzuchten aus Gefangenschaftshaltung unterstützt das Bestreben des Abkommens, den Bedarf des Tierhaltermarktes durch Aufzucht zu decken – eine 0-Exportquote ist somit kontraproduktiv. Ein split-listing ist im Rahmen von CITES möglichst zu vermeiden. Einzelne Arten der Gattung Abronia mit geringen Naturbeständen und einer Größe des Verbreitungsgebietes von zum Teil weniger als 1 bis über 20 km² würden durchaus den Kriterien des Anhangs I der Konvention entsprechen. Es wird jedoch empfohlen, dass dem dieselbe Gattung betreffende Antrages der EU und Mexikos auf Aufnahme der gesamten Gattung in Anhang II zugestimmt wird. An zukünftigen Konferenzen kann Anträgen zu einzelnen Arten zur Aufnahme in Anhang I zugestimmt werden, sofern auch für die zuständigen Zollbehörden eine gute artspezifische Unterscheidung möglich erscheint. 22 Empfehlung von DCSP: in dieser Form Ablehnen _________________________________________________________________________________________ Antrag 17.26 von der EU und Mexiko Abronia spp. Baumschleichen Aufnahme der Gattung Abronia (29 Arten) in den Anhang II Wie bereits im Antrag Guatemalas beschrieben, handelt es sich bei dieser Gattung überwiegend um stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten mit zumeist äußerst kleinen Verbreitungsgebieten, gefährdeten Lebensräumen, niedrigen Bestandsdichten und geringer Reproduktionsrate bei einer hohen Nachfrage am internationalen Markt zur Tierhaltung. Als erster Schritt ist die Aufnahme der gesamten Gattung in Anhang II dringlichst zu empfehlen. Die Aufnahme einzelner Arten in Anhang I ist an zukünftigen Vertragsstaatenkonferenzen zu erwarten und bei ausreichender Unterscheidbarkeit zu befürworten. Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________________ Antrag 17.27 von der EU und Madagaskar Paroedura masobe 23 Masobe Großkopfgecko Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________________ Antrag 17.28 von der EU und Tanzania Lygodactylus williamsi Himmelblauer Zwergtaggecko Aufnahme in Anhang I Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen __________________________________________________________________________ 24 Antrag 17.29 von Kenia Atheris desaixi Mount Kenya Buschviper Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen __________________________________________________________________________ Antrag 17.30 von Kenia Bitis worthingtoni 25 Kenia Hornviper Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen __________________________________________________________________________ Antrag 17.31 von Madagaskar Crocodylus niloticus Nilkrokodil Aufnahme der Madagaskarpopulation in Anhang II unter Aufnahme folgender Anmerkungen: 26 1. Verbot des nationalen oder internationalen Handels von Häuten oder Derivaten wildlebender Populationen mit Exemplaren mit weniger als 1 m oder mehr als 2,5 m Körperlänge 2. Entnahme von jährlich 3.000 Individuen aus Naturbeständen zur Herstellung von Ziergegenständen innerhalb der ersten 3 Durchführungsjahre (2017 – 2019) 3. Kein Export unbearbeiteter Häute oder weiterverarbeiteter Produkte innerhalb der ersten 3 Jahre 4. Aufzuchten werden im Rahmen eines „Ranching“ oder einer Gefangenschaftshaltung unter Festlegung nationaler Exportquoten von Häuten wirtschaftlich genutzt 5. Management, Naturentnahmen und die nationale Produktion von Häuten werden durch internationale Experten innerhalb der ersten drei Jahre zur Überwachung einer nachhaltigen Nutzung geprüft Unabhängig der Bestandssituation lokaler Bestände des Nilkrokodils in Madagaskar würden derartige Anträge den Vollzug durch Zollbehörden in erheblichem Ausmaß erschweren. Ein Übermaß an kaum überwachbaren Anmerkungen entspricht nicht den Intentionen von CITES zu einer durchführbaren Kontrolle des internationalen Handels und wirkt sich unmittelbar auch auf Populationen von Vertragsstaaten mit geringen Naturbeständen aus. Empfehlung von DCSP: Ablehnen __________________________________________________________________________ Antrag 17.32 von Malaysia Crocodylus porosus Salzwasser Krokodil Transfer des Leistenkrokodiles (Crocodylus porosus) in Malaysia von Anhang I in Anhang II unter Beschränkung auf Naturentnahmen innerhalb des Bundesstaates Sarawak bei Festlegung einer 0-Exportquote für sonstige Bundesstaaten (Sabah und Halbinsel Malaysia) ohne Abänderung der 0-Exportquote vor Annahme durch die Vertragsstaaten 27 Das Leistenkrokodil befindet sich mit Ausnahme der Populationen Australiens, Indonesiens und Papua Neuguinea (jeweils Anhang II) im Anhang I von CITES. Sein Verbreitungsgebiet im pazifischen Raum ist sehr ausgedehnt und umfasst vor allem Küstenregionen und ozeanisch geprägte Lebensräume. Auf Grund einer hemmungslosen Ausbeutung und Bejagung wurde die Art vor allem an den Küsten Asiens mehrheitlich durch Aufnahme in Anhang I geschützt. Im Rahmen dieses Antrages sollen Gelege und adulte Tiere des natürlichen Vorkommens an Küstenwäldern einer einzelnen Region (Sarawak) entnommen werden. Hier konnten seitens der regionalen Forstbehörde 2014 immerhin bereits wieder 107 subadulte und adulte Tiere beobachtet werden. Dies rechtfertigt keinesfalls eine Rücklistung der Art in Anhang II. Dem Antragsteller ist nahezulegen, für eine zukünftige kommerzielle Nutzung des Leistenkrokodils die bestehenden Bemühungen zur Aufzucht der Art zu forcieren, ein ordentliches Ranching-Programm zu etablieren und die regional durchaus zunehmenden Populationen weiterhin zu schützen. Keinesfalls sind regionale Zunahmen von Teilpopulationen Grund für ein split-listing einer in weiten Bereichen ihres Verbreitungsgebietes extrem gefährdeten Art. Bei Vorlage ausreichender Datengrundlagen ist die Festlegung von Exportquoten von Produkten und Derivaten aus erfolgreichen Nachzuchten zukünftig in Erwägung zu ziehen. Dies ist jedoch nicht Bestandteil dieses Antrages. Empfehlung von DCSP: Ablehnen __________________________________________________________________________ Antrag 17.33 von Malaysia Lanthanotidae spp. Taubwarane Aufnahme in Anhang I Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen 28 __________________________________________________________________________ Antrag 17.34 von Mexiko Crocodylus moreletii Beulenkrokodil Antrag auf Streichung der Anmerkung zu einer 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken für die in Anhang II gelisteten Populationen des Beulenkrokodils in Mexiko Seit der 11. Vertragsstaatenkonferenz (2000) stellt Mexiko Anträge hinsichtlich einer kommerziellen Nutzung des Beulenkrokodils. Auf der COP 15 (Doha, 2010) wurde die Rückstufung des Schutzstatus der mexikanischen Populationen von C. moreletii von Anhang I in Anhang II unter Auflage einer 0-Exportquote beschlossen. In Mexiko wird seit über 20 Jahren ein erfolgreiches Ranching-Programm bei zunehmenden Bestandsdichten der Art durchgeführt. Der landesweite Naturbestand wird auf aktuell 76.000 Individuen geschätzt. Illegaler Handel konnte zwar regelmäßig, aber auf niedrigem Niveau festgestellt werden. Der weltweite legale Handel mit Individuen und Derivaten des Mohrenkrokodils belief sich innerhalb der letzten 10 Jahre auf durchschnittlich 775 Individuen pro Jahr. Staaten, die konsequent Schutzmaßnahmen, ein ordentliches Monitoring sowie langfristige Ranching-Programme durchführen, sollen zu gegebenem Zeitpunkt auch die Möglichkeit bekommen, eine kommerzielle Nutzung der betroffenen Art durchzuführen. Der aktuelle Antrag zielt nicht auf ein weiteres split-listing der Art, sondern möchte lediglich die Anmerkung zu einer 0-Exportquote streichen lassen. Aus Sicht von DCSP wäre es sinnvoller, eine definierte Exportquote von Produkten und Derivaten festzulegen. Dies wurde jedoch nicht beantragt. Es wird trotz dieses Kritikpunktes dennoch empfohlen, dem Antrag zuzustimmen. Empfehlung von DCSP: Zustimmen __________________________________________________________________________ 29 Antrag 17.35 von Bolivie un Peru Telmatobius culeus Titicaca Riesenfrosch Aufnahme in Anhang I Bei T. culeus handelt es sich um den größten aquatisch lebenden Froschlurch der Welt. Die Art kommt ausschließlich am Titicaca-See vor. Diese zu den Anden-Pfeiffröschen zählende Taxon fällt durch seine zahlreichen Hautfalten auf (Sauerstoffaufnahme überwiegend durch Hautatmung) auf, als ökologische Anpassung an einen Lebensraum über 3.800 m Seehöhe mit geringem Sauerstoffgehalt sowohl im Wasser als auch an Land. Die nahezu bis zu 1 kg schwer werdenden Tiere erlitten in den vergangenen 60 Jahren einen nicht restlos geklärten Zusammenbruch ihrer Population und werden derzeit als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Auf Grund seiner Größe wird die Art massiv zum Verzehr ausgebeutet, findet aber auch als Heilmittel gegen Tuberkulose, Blutarmut und Unfruchtbarkeit in der traditionellen lokalen Volksmedizin Anwendung. Auch das Aussetzen nicht heimischer Predatoren wie der Regenbogenforelle trug zum Rückgang bei. Mittlerweile findet die Ausbeutung von T. culeus nach wie vor auf hohem Niveau illegal statt. Nachzuchtprogramme wurden mittlerweile in Lima (Peru) gestartet. Ein internationaler Handel konnte in geringem Umfang festgestellt werden. Hier stehen 6 bis 13 jährlich dokumentierte und exportierte Individuen als Terrarientiere etwa 10.000 jährlich auf den Lebensmittelmärkten Perus feilgebotenen Tieren gegenüber. Die Konsumation der Art innerhalb Boliviens als Nahrungsmittel und zur Volksmedizin übersteigt diesen Wert sogar. Die beiden angrenzenden und somit einzigen Ursprungsländer – Bolivien und Peru – haben die Aufnahme in Anhang I beantragt. Die Hauptgefährdung resultiert jedoch aus einer übermäßigen Nutzung zum menschlichen Verzehr und für lokale volksmedizinische Zwecke. Sofern keine Belege zu einem nennenswerten internationalen Handel im Laufe der kommenden Vertragsstaatenkonferenz zu Tage treten, empfiehlt DCSP die Ablehnung dieses Antrages. Empfehlung von DCSP: Ablehnen __________________________________________________________________________ 30 Antrag 17.36 von China Paramesotriton hongkongensis Hongkong Warzenmolch Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen __________________________________________________________________________ Antrag 17.37 von Madagaskar Scaphiophryne marmorata und S.boribory Grünes Marmorkrötchen Borybory Marmorkrötchen Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet 31 Empfehlung von DCSP: Zustimmen __________________________________________________________________________ Trionychidae Antrag 17.38 von Madagaskar Dyscophus guineti, D.insularis Felsen Tomatenfrosch Antsouhy Tomatenfrosch Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen __________________________________________________________________________ Antrag 17.39 von Madagaskar Dyscophus antongilii Tomatenfrosch 32 Transfer von Anhang I in den Anhang II wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________ Antrag 17.40 von Bahamas, Bangladesch, Benin, Brasilien, Burkina Faso, Komoren, Dominilanische Republik, Egypten, EU, Fitschi, Gabun, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kenia, Malediven, Mauretanien, Palau, Panama, Samoa, Senegal, Seyschellen, Sri Lanka und Ukraine. Alopias spp. Fuchshaie Aufnahme von der Gattung Alopias spp. in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________________ 33 Antrag 17.41 von Bahamas, Bangladesch, Benin, Brasilien, Burkina Faso, Komoren, Costa Rica, Ecuador, Egypten, EU, Fitschi, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Malediven, Mauretanien, Palau, Panama, Samoa, Senegal, Seyschellen, Sri Lanka, Und die USA. Mobula spp. Teufelsrochen Aufnahme von der Gattung Mobula spp. in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________________ Antrag 17.42 von Bahamas, Bangladesch, Benin, Brasilien, Burkina Faso, Komoren, Dominilanische Republik, Egypten, EU, Fitschi, Gabun, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Malediven, Mauretanien, Palau, Panama, Samoa, Senegal, Sri Lanka und Ukraine. 34 Carcharhinus falciformis Seidenhai Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen ________________________________________________________________________________________ Antrag 17.43 von Mexiko Holacanthus clarionensis 35 Orange-Prachtkaiserfisch Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen Antrag 17.44 von Bolivien Potamotrygon motoro 36 Pfauenaugen-Stechrochen Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen Antrag 17.45 von der EU Pterapogon kauderni Molukken-Kardinalbarsch Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen 37 Antrag 17.46 von Kuba Polimita spp. Polymita-Schnecken Aufnahme der Gattung Polymita in Anhang I Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________________ Antrag 17.47 von Fitschi, Indien, Palau und die USA Nautilidae Perlboote 38 Aufnahme der Familie Nautilidae in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Unterstützen _________________________________________________________________________________________ PFLANZEN Antrag 17.48 von Algerien Abies numidica 39 Numidische Tanne Aufnahme in Anhang I Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________________ Antrag 17.49 von Benin, Burkina Faso, Tschad, Elfenbeinküste, EU, Guinea, Guinea-Bissau, Mali, Nigeria und Senegal Pterocarpus erinaceus Afrikanischer Palisander Aufnahme in Anhang II ohne Anmerkung Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen Antrag 17.50 von der EU und Gabun Guibourtia tessmannii, G.pellegrinniana, G.demoisei 40 Bubinga Aufnahme in den Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen Antrag 17.51 von Madagaskar Adansonia grandidieri Baobab Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen 41 Antrag 17.52 von Mexiko Tillandsia mauryana Maurey’s Tillandsie Streichung aus Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen Antrag 17.53 von Südafrika Siphonochilus aethiopicus 42 Afrikanischer Ingwer Aufnahme in Anhang II Wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen Antrag 17.54 von USA Scerocactus spinosior ssp., S.cloverae und S.sileri Sclerokaktusarten Transfer von Anhang I in den Anhang II wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen Antrag 17.55 von USA 43 Aquilaria spp. und Gyrinops spp. Agarholz Anmerkung zur Listung von Aquilaria spp. und Gyrinops spp. in Anhang II wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen Antrag 17.56 von Mexiko Beaucarnea spp. 44 Elephantenfußbäume Aufnahme der Gattung Beaucarnea In den Anhang II wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen Antrag 17.57 von den USA Bulnesia sarmientoi 45 Heiliges Holz Anmerkung zur Listung von Bulnesia sarmientoi in Anhang II wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen Antrag 17.58 von Argentinien, Brasilien, Guatemala und Kenia Dalbergia spp. Palisander Aufnahme der Gattung Dahlbergia in den Anhang II mit Ausnahme der Arten in Anhang I wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen Antrag 17.59 von Mexiko Dahlbergia calderoni, D.calycina, D.congestiflora, D.cubilquitzensis, D.glomerata, D.longepedunculata, 46 D.luteola, D.melanocardium, D.modesta, D.palo-escrito, D.rhachiflexa, D.ruddae und D.tucurensis Rosenhölzer Aufnahme von 13 Arten der Gattung Dahlbergia in den Anhang II wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen 47Antrag 17.60 von Thailand Dalbergia cochinchinensis 47 Thailand-Rosenholz Aufnahme in Anhang II mit folgender Anmerkung: . wird bearbeitet Empfehlung von DCSP: Zustimmen _________________________________________________________________________________ 48
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