Empfehlung von DCSP: Zustimmen - Dokumentationszentrum für

Empfehlungen
des
Dokumentationszentrums für
Artenschutz
( D.C.S.P. )
zu den Anträgen, welche bei der
17. Konferenz der Vertragsstaaten in Johannesburg
(Südafrika)
vom 24. September - 5. Oktober 2016 gestellt
werden.
DOCUMENTATION CENTER FOR SPECIES PROTECTION
CENTRE DE DOCUMENTATION POUR LA PROTECTION DES ESPECES
CENTRO DE DOCUMENTATION PARA LA PROTECCION DE ESPECIES
Wielandgasse 44
A-8010 Graz
TEL.: (0316) 82 21 24
FAX: (0316) 81 21 24
MAIL: [email protected]
www.dcsp.org
1
FAUNA
CHORDATA
MAMMALIA
CARNIVORA
Felidae
Antrag 17.1 von Kanada
Puma concolor coryi und Puma concolor couguar
Florida-Puma und Ost-Puma
Transfer von Anhang I zu Anhang II
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
____________________________________________________
2
Antrag 17.02 von KANADA
Bison bison athabascae
Waldbison
Löschung aus dem Anhang II
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
_______________________________________________________________________
Antrag 17.3 von Tschad, Elfenbeinküste, Gabun,
Guinea, Mali, Mauretanien, Niger,Nigeria und Togo
Panthera leo
Löwe
3
Transfer der afrikanischen Population von Panthera leo vom Anhang II zu Anhang I
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
_________________________________________________________________________________________
Bovidae
Antrag 17.4 von der EU und Georgien
Capra caucasica
Westkaukasischer Steinbock
Aufnahme in Anhang II mit einer 0 Quote für aus der Natur entnommenen Capra c.caucasica
für kommerzielle Zwecke oder von Jagdtrophäen
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
_________________________________________________________________________________________
PRIMATES
Ceropithecidae
.
Antrag 17.5 von der EU und Marokko
4
Macaca sylvanus
Berber Makake
Transfer vom Anhang II in Anhang I
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
_________________________________________________________________________________________
ARTIODACTYLA
Camelidae
Antrag 17.6 von Peru
5
Vicugna vicugna
Vikunja
?????????????
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: ?????????????
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Equidae
Antrag 17.7 von Südafrika
Equus zebra zebra
Kap Bergzebra
Transfer vom Anhang II in Anhang I
6
Die Bestandsentwicklung des in den 1950-er Jahren nahezu ausgerotteten KapBergzebras ist sicherlich als Erfolgsgeschichte von CITES und der nationalen
Schutzmaßnahmen Südafrikas zu bezeichnen. Der Bestand hat sich auf nahezu
5.000 Tiere erholt. Der Antragsteller behauptet, dass die Unterart nicht den Kriterien
des Anhangs I entspricht. Dies ist jedoch keinesfalls nachzuvollziehen. Es handelt
sich um eine endemische, in der Kap-Region beheimateten Art mit niedriger
Reproduktionsrate (1 Jungtier alle 2 bis 3 Jahre). Das Vorkommen ist in 75
Teilpopulationen fragmentiert, von denen mehr als ein Drittel weniger als 20
Individuen umfasst. Lediglich in zwei Nationalparks existieren größere Bestände mit
über 700 Tieren. Eine Bejagung als Wirtschaftsfaktor zu Gunsten des Naturschutzes
kann derzeit nicht als nennenswert bezeichnet werden. Wenn 50 % des derzeitigen
jährlichen Populationszuwachses in individuenreichen lokalen Teilpopulationen
geschossen werden, bedeutet dies nur 50 - 100 Jagdtrophäen pro Jahr. Für gesamt
Südafrika! Unter Annahme einer weiterhin positiven Entwicklung ist durchaus
denkbar, zukünftig eine beschränkte Quote für die Ausfuhr von Jagdtrophäen ins
Auge zu fassen – allerdings unter Beibehaltung des Kap-Bergzebras in Anhang I.
Dafür ist es aber sicherlich noch zu früh
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
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PERISSODACTYLA
Rhinocerotidae
Antrag 17.8 von Swaziland
Ceratotherium simum simum
Südliches Breitmaulnashorn
Änderung der bestehenden Anmerkung zur Listung der Populationen von Swaziland des
Breitmaulnashorns, beschlossen in der 13. Vertragsstaatenkonferenz 2004 zur Bewilligung
eines limitierten und regulierten Handels mit Hörnern des Breitmaulnashorns durch
Verwendung der Hörner natürlich verstorbener oder gewildeter Individuen sowie an lebenden
Tieren entnommener Hörner bei zukünftig beschränkter Anzahl in Swaziland
7
Während das Südliche Breitmaulnashorn in den meisten Ursprungsländern nur mehr
kleine Restpopulationen besitzt, konnte sich durch Schutzbestrebungen, unterstützt
durch die Listung in CITES, der südafrikanische Bestand in den letzten Jahrzehnten
erholen. Der Bestand wuchs auf annähernd 19.000 Individuen an, was 95 % des
gesamtafrikanischen Vorkommens bedeutet. Im Laufe der letzten 10 Jahre hat sich
die Situation jedoch drastisch verändert, da die Wilderei und der illegale Handel eine
neue Qualitätsstufe erreicht hat.
Mittlerweile wird die Wilderei von südostasiatischen transnational organisierten
Verbrechersyndikaten durchgeführt. Militärisch ausgebildete Einheimische werden
mit schwerkalibrigen Waffen und Nachtsichtgeräten ausgerüstet. Der Schmuggel
wird durch die für den Waffen- und Drogenschmuggel bereits effizient entwickelten
Transportkanäle geschleust. Hörner werden mit 15.000 bis 35.000 US$ gehandelt,
der Preis überstieg sogar den Kilopreis für Gold. Damit ist dieses Geschäft bereits
lukrativer geworden, als der Handel mit Waffen und Drogen.
Diese Wilderei übersteigt bereits – in Kombination mit legalen Abschüssen – die
Nachwuchsrate des Breitmaulnashorns im südlichen Afrika. Solange der illegale
Abschuss nicht in den Griff zu bekommen ist, führt jeglicher Antrag auf Forcierung
des Handels mit Jagdtrophäen oder Hörnern zu einer weiteren Abnahme der
Nashorn-Bestände.
Das Vorhaben, Hörner an lebenden Tieren abzusägen, ist zudem schlichtweg als
pervers zu bezeichnen. Derartigem ist erst dann zuzustimmen, wenn sich
interessierte Großwildjäger vorab kastrieren ließen, als gleichwertige Maßnahme zu
diesem Ansinnen.
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
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Elephantidae
Antrag 17.9 von Benin, Burkina Faso,
Zentralafrikanische Republik, Tschad, Ethiopien,
Kenya, Liberien, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sri
Lanka und Uganda
Loxodonta africana
8
Afrikanischer Elefant
Aufnahme aller Populationen in Anhang I einschließlich dem Transfer von Anhang II in den
Anhang I der Populationen von Botswana, Namibia, Südafrika und Zimbbwe.
Im Jahr 2007 wurde auf COP 14 in 8-tägigen Marathonsitzungen ein gemeinsamer
afrikanischer Antrag ausgearbeitet und sämtliche eingereichten Anträge zurückgezogen. Der
gemeinsame Antrag beinhaltete ein 9-jähriges Moratorium und danach den Export von bis
dato registrierten Elfenbeinbeständen in einer einzigen Schiffssendung an Japan. Der
Beschluss wurde mit großer Erleichterung aufgenommen, erstmals konnte ein
gesamtafrikanischer Kompromiss gefunden werden, der den regelmäßigen „Elefantenzirkus“
auf sämtlichen Konferenzen zumindest für eine gewisse Zeitspanne beenden sollte. Dieses
Moratorium läuft mit dem heurigen Jahr aus.
Die Situation des Afrikanischen Elefanten hat sich innerhalb dieses Zeitraumes weiterhin
verschlechtert. In allen Ursprungsländern nimmt die Wilderei wieder zu und übersteigt die
natürliche Zuwachsrate bei Weitem. Hohe Bestandsverluste konnten in diesem Zeitraum vor
allem in Zentralafrika, Ostafrika und Mozambique festgestellt werden.
Auch die Zustände an innerafrikanischen Grenzkontrollen konnte in diesem Zeitraum nicht
verbessert werden, wodurch keine ausreichende Begrenzung des Elfenbeinschmuggels
gegeben ist. Selbst bei den individuenreichsten Populationen des südlichen Afrika konnte
innerhalb der letzten 10 Jahre einen Populationsverlust von 5 % dokumentiert werden.
Insgesamt nahm die gesamtafrikanische Elefantenpopulation im Zeitraum dieses
sogenannten „Moratoriums“ um 15 % ab!
Es ist höchst an der Zeit, dem massiven Rückgang des Afrikanischen Elefanten innerhalb
der letzten Jahre ein Ende zu setzen. Gegen die zunehmende, mittlerweile immer besser
organisierte Wilderei konnte bislang kein Mittel gefunden werden.
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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9
Antrag 17.10 von Namibia
Loxodonta africana
Afrikanischer Elefant
Streichung der den Staat Namibia betreffenden Textteile zur Listung der namibischen
Populationen des Afrikanischen Elefanten aus der entsprechenden Anmerkung
Im Gegensatz zum restlichen Kontinent scheint sich die namibische Population des
Afrikanischen Elefantes in den letzten Jahrzehnten zu erholen. Dem Staat ist jedenfalls zu
dessen erfolgreichen Schutzbestreben zu gratulieren. Eine nahezu Verdreifachung der
Bestände innerhalb von 20 Jahren erscheint jedoch auf Grund der geringen
Reproduktionsrate der Art als unglaubwürdig. Sie ist allenthalben auf effizientere
Erhebungsmethoden zurückzuführen.
Namibia beherbergt weniger nur ca. 5 % der gesamtafrikanischen Elefantenpopulation. Wie
die Vergangenheit gezeigt hat, löst jegliche Aktivität, die den Schutz der Art rückstuft, einen
erhöhten Druck durch Wilderei in anderen Staaten des Afrikanischen Elefanten aus. Aus
diesem Grund sind unabhängig von der nationalen Bestandssituation der Art sämtliche
Ansinnen einer gesetzlichen Rücknahme von Handelsbeschränkungen abzulehnen. Es ist
nur zu hoffen, dass die Länder des afrikanischen Kontinents wieder zu einem
zukunftsträchtigen Konsens finden.
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
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Antrag 17.11 von Namibia und Zimbabwe
10
Loxodonta africana
Afrikanischer Elefant
Annahme der gültigen Listung der Population des Afrikanischen Elefanten Zimbabwes in
Anhang II durch Streichung der ungerechtfertigten Listung in Anhang II
Im Widerspruch zu sämtlichen anderen Informationsquellen und wissenschaftlichen Studien
bezieht sich der antragstellende Staat auf eine Populationszunahme des Afrikanischen
Elefanten im gesamten afrikanischen Kontinent innerhalb der letzten 10 Jahre. Dies
disqualifiziert den nur als obskur zu bezeichnenden Antrag schon vorweg. Zusätzlich
irritieren Aussagen im Rahmen dieses Antrages zu zahlreichen aussterbenden
Lokalpopulationen Zimbabwes und erheblicher Wilderei. Sie dokumentieren die
katastrophalen Zustände in diesem Staat eindrucksvoll.
Empfehlung von DCSP: Zurückziehen (Ablehnen)
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Antrag 17.12 von Bangladesch Indien Nepal, Sri
Lanka und USA
Manidae
Manis crassicaudata
11
Indischer Pangolin,
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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Antrag 17.13 von Angola, Botswana, Tschad,
Elfenbeinküste,Gabun, Guinea, Kenia, Liberia,
Nigeria, Senegal, Südafrika, Togo und die USA
Manis tetradactyla, M.tricuspis, M.gigantea, M.temminkii,
M.javanica, M richechus senegalensis
Langschwanzschuppentier, Weißbauchschuppentier,
Riesenschuppentier und Südafrika-Schuppentier
Wird bearbeitet
Transfer vom Anhang II in Anhang I
12
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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Antrag 17.14 von USA und Viet Nam
Manis javanica, M.pentadactyla
Sundaschuppentier, Chinaschuppentier
Transfer vom Anhang II in Anhang I
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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Antrag 17.15 von Philippinen und USA
Manis culionensis
13
Philippinenschuppentier
Transfer vom Anhang II in Anhang I
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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AVES
Antrag 17.16 von Australien
Lichenostomus melanops cassidix
14
Behelmter Honigfresser
Transfer vom Anhang I in Anhang II
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: ????????
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Antrag 17.17 von Australien
Ninox novaeseelandiae undulata
Norfolkinsel-Kuckuckskauz
Transfer vom Anhang I in Anhang II
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: ????????
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Antrag 17.18 von Kanada
Falco perigrinus
15
Wanderfalke
Transfer vom Anhang I in Anhang II
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
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Antrag 17.19 von Angola, Tschad, der EU, Gabun,
Guinea, Nigeria, Senegal, Togo und die USA
Psittacus erithacus
Graupapagei
16
Transfer von Anhang II in den Anhang I
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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REPTILIA
Antrag 17.20 von Burkina Faso, Tschad, Gabun,
Guinea, Liberia, Mauretania, Nigeria, Togo und die
USA
Cyclanorbis elegans,
C.senegalensis,
Rückenflecken-Weichschildkröte, Senegal Weichschildkröte,
Cycloderma aubryi,
Aubry’s Weichschildkröte,
C.frenatum,
Zambesi -Weichschildkröte
17
Trionyx triungis,
Nil Weichschildkröte,
Rafetus euphraticus
Euphrat Weichschildkröte
Transfer von 6 Arten der Familie Trionychidae in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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Antrag 17.21 von der Zentralafrikanischen Republik,
Tschad, Gabun, Nigeria, Kenya und die USA
Rhampholeon spp. und Rieppeleon spp.
Zwergchameleons
Aufnahme in Anhang II
18
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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Antrag 17.22 von China, EU und Viet Nam
Shinisaurus crocodilurus
Chinesische Krokodilschwanzechse
Transfer von Anhang II in den Anhang I
Bei der bis zu 50 cm großen Krokodilschwanzechse handelt es sich um eine der seltensten
Reptilienarten der Welt. Ihr Vorkommensgebiet beschränkt sich auf kleinräumige isolierte
Lebensräume in Süd-China und Nord-Vietnam. Seit ihrer Aufnahme in den Anhang II (COP
7, Lausanne 1989) sanken ihre natürlichen Bestände von 2.500 Individuen auf 600 bis 800 in
China und 100 in Vietnam. Als Hauptgefährdung ist der illegale Handel sowohl für die
Heimtierhaltung als auch für die traditionelle chinesische Medizin zu bezeichnen. Im
deutschen Sprachraum werden diese beliebten Terrarientiere um ca. 500,- € gehandelt.
Hinzu kommen noch Lebensraumverluste und Beeinträchtigungen durch den Klimawandel
durch diese an Feuchtlebensräume gebundenen Tiere.
Die drastische Bestandsabnahme seit 1990 zeigt, dass bei hohem Handelsdruck ein Schutz
in Anhang II nicht immer ausreichend ist.
Mit Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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CROCODYLIA
19
Crocodylidae
Antrag 17.23 von Kolumbien
Crocodylus acutus
Spitzkrokodil
Transfer der Population der Bay of Cispata, municipality of San Antero, Department of
Córdoba, Kolumbien von Anhang I in Anhang II
Das Spitzkrokodil besitzt in Mittelamerika und dem nördlichen Südamerika zwar eine weite
Verbreitung, wurde aber durch Bestandsrückgänge vieler Populationen durch exzessive
Bejagung in den letzten Jahrzehnten mit Ausnahme der Kubanischen Population in Anhang I
aufgenommen. Nun möchte Kolumbien mit einer einzigen Subpopulation eines
Vorkommensgebietes ohne Aufbau eines Nachzuchtprogrammes ein Split-listing vornehmen.
Die Angaben zum lokalen Populationstrend sind als vollkommen unseriös zu bezeichnen.
Diese beruhen auf jährlich 70 bis 120 beobachteten Individuen. Ausgerechnet im Jahr 2011
soll der Bestand um 80 % gestiegen sein. Vielleicht sollte das Augenmerk des Proponenten
eher auf Ökotourismus gelegt werden, da ein derartiges Naturwunder sicher einem großen
Interesse unterliegen könnte. Es gibt in anderen Ländern genügend Anschauungsbeispiele,
wie eine nachhaltige Nutzung durch Farming aufgebaut werden kann. Zudem widerspricht
ein derartiges Split-listing jeglichen Grundsätzen der Listungskriterien.
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
_________________________________________________________________________________________
Antrag 17.24 von der EU und Viet Nam
Cnemaspis psychedelica
20
Psychedelische Felsengecko
Aufnahme in Anhang I
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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Antrag 17.25 von Guatemala
Abronia anzuetoi, A.campbelli, A.frosti, A.meladona,
A.aurita, A.galophantasma, A.montecristoi,
A.salvadorensi, A.vasconcelosii,
21
Baumschleichen
Aufnahme von Abronia anzuetoi, A.campbelli, A.frosti, A.meladona in Anhang I mit folgenden
Anmerkungen:
0-Exportquote für waldbewohnende Arten
0-Exportquote für Exemplare aus Nachzuchten für Nicht-Herkunftsländer
und A.aurita, A.galophantasma, A.montecristoi, A.salvadorensi, A.vasconcelosii in Anhang II
mit folgenden Anmerkungen:
0-Exportquote für waldbewohnende Arten
0-Exportquote für Exemplare aus Nachzuchten von Nicht-Herkunftsländern
Die Gattung der Baumschleichen umfasst attraktive, oft bunt gefärbte, bis zu 25 – 35 cm
große Schleichen, die einen kräftigen Körper, langen Greifschwanz und (im Gegensatz zu
europäischen Schleichen) ausgeprägte Extremitäten aufweisen. Ihre Lebensräume
beschränken sich auf Primärwälder in Gebirgsregionen des nördlichen Mittelamerika
(Mexiko, Honduras, El Salvador). Bei den meisten Arten handelt es sich um ExtremEndemiten, die oft nur einen einzigen Gebirgszug oder Vulkan besiedeln. Von einzelnen
Arten sind nur einzelne Individuen von einem einzigen Standort bekannt. Es ist auch nicht
klar, ob einzelne der 29 beschriebenen Arten nicht bereits ausgestorben sind.
Die Hauptgefährdung wird zum einen durch Lebensraumverlust, zum anderen durch den
Tierhandel verursacht. Durch die geringe Nachzuchtrate und die schwierige Haltung dieser
mehrheitlich Nebelwälder bewohnende Arten sind die Preise für Terrarientiere astronomisch
hoch. Für Nachzuchten werden im deutschen Sprachraum bis zu 1.800,- € verlangt.
Der Antrag mag aus fachlicher Sicht gerechtfertigt erscheinen, ist jedoch unzulänglich
vorbereitet und widerspricht zum Teil den Intensionen von CITES. Die formulierten
Anmerkungen sind nicht zweckdienlich. Eine „0“-Exportquote ist für Arten des Anhang I
entbehrlich. Der Export von Nachzuchten aus Gefangenschaftshaltung unterstützt das
Bestreben des Abkommens, den Bedarf des Tierhaltermarktes durch Aufzucht zu decken –
eine 0-Exportquote ist somit kontraproduktiv.
Ein split-listing ist im Rahmen von CITES möglichst zu vermeiden. Einzelne Arten der
Gattung Abronia mit geringen Naturbeständen und einer Größe des Verbreitungsgebietes
von zum Teil weniger als 1 bis über 20 km² würden durchaus den Kriterien des Anhangs I
der Konvention entsprechen. Es wird jedoch empfohlen, dass dem dieselbe Gattung
betreffende Antrages der EU und Mexikos auf Aufnahme der gesamten Gattung in Anhang II
zugestimmt wird. An zukünftigen Konferenzen kann Anträgen zu einzelnen Arten zur
Aufnahme in Anhang I zugestimmt werden, sofern auch für die zuständigen Zollbehörden
eine gute artspezifische Unterscheidung möglich erscheint.
22
Empfehlung von DCSP: in dieser Form Ablehnen
_________________________________________________________________________________________
Antrag 17.26 von der EU und Mexiko
Abronia spp.
Baumschleichen
Aufnahme der Gattung Abronia (29 Arten) in den Anhang II
Wie bereits im Antrag Guatemalas beschrieben, handelt es sich bei dieser Gattung
überwiegend um stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten mit zumeist äußerst
kleinen Verbreitungsgebieten, gefährdeten Lebensräumen, niedrigen Bestandsdichten und
geringer Reproduktionsrate bei einer hohen Nachfrage am internationalen Markt zur
Tierhaltung.
Als erster Schritt ist die Aufnahme der gesamten Gattung in Anhang II dringlichst zu
empfehlen. Die Aufnahme einzelner Arten in Anhang I ist an zukünftigen
Vertragsstaatenkonferenzen zu erwarten und bei ausreichender Unterscheidbarkeit zu
befürworten.
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
_________________________________________________________________________________________
Antrag 17.27 von der EU und Madagaskar
Paroedura masobe
23
Masobe Großkopfgecko
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
_________________________________________________________________________________________
Antrag 17.28 von der EU und Tanzania
Lygodactylus williamsi
Himmelblauer Zwergtaggecko
Aufnahme in Anhang I
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
__________________________________________________________________________
24
Antrag 17.29 von Kenia
Atheris desaixi
Mount Kenya Buschviper
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
__________________________________________________________________________
Antrag 17.30 von Kenia
Bitis worthingtoni
25
Kenia Hornviper
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
__________________________________________________________________________
Antrag 17.31 von Madagaskar
Crocodylus niloticus
Nilkrokodil
Aufnahme der Madagaskarpopulation in Anhang II unter Aufnahme folgender
Anmerkungen:
26
1. Verbot des nationalen oder internationalen Handels von Häuten oder
Derivaten wildlebender Populationen mit Exemplaren mit weniger als 1 m oder
mehr als 2,5 m Körperlänge
2. Entnahme von jährlich 3.000 Individuen aus Naturbeständen zur Herstellung
von Ziergegenständen innerhalb der ersten 3 Durchführungsjahre (2017 –
2019)
3. Kein Export unbearbeiteter Häute oder weiterverarbeiteter Produkte innerhalb
der ersten 3 Jahre
4. Aufzuchten werden im Rahmen eines „Ranching“ oder einer
Gefangenschaftshaltung unter Festlegung nationaler Exportquoten von
Häuten wirtschaftlich genutzt
5. Management, Naturentnahmen und die nationale Produktion von Häuten
werden durch internationale Experten innerhalb der ersten drei Jahre zur
Überwachung einer nachhaltigen Nutzung geprüft
Unabhängig der Bestandssituation lokaler Bestände des Nilkrokodils in Madagaskar würden
derartige Anträge den Vollzug durch Zollbehörden in erheblichem Ausmaß erschweren. Ein
Übermaß an kaum überwachbaren Anmerkungen entspricht nicht den Intentionen von
CITES zu einer durchführbaren Kontrolle des internationalen Handels und wirkt sich
unmittelbar auch auf Populationen von Vertragsstaaten mit geringen Naturbeständen aus.
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
__________________________________________________________________________
Antrag 17.32 von Malaysia
Crocodylus porosus
Salzwasser Krokodil
Transfer des Leistenkrokodiles (Crocodylus porosus) in Malaysia von Anhang I in Anhang II
unter Beschränkung auf Naturentnahmen innerhalb des Bundesstaates Sarawak bei
Festlegung einer 0-Exportquote für sonstige Bundesstaaten (Sabah und Halbinsel Malaysia)
ohne Abänderung der 0-Exportquote vor Annahme durch die Vertragsstaaten
27
Das Leistenkrokodil befindet sich mit Ausnahme der Populationen Australiens, Indonesiens
und Papua Neuguinea (jeweils Anhang II) im Anhang I von CITES. Sein Verbreitungsgebiet
im pazifischen Raum ist sehr ausgedehnt und umfasst vor allem Küstenregionen und
ozeanisch geprägte Lebensräume. Auf Grund einer hemmungslosen Ausbeutung und
Bejagung wurde die Art vor allem an den Küsten Asiens mehrheitlich durch Aufnahme in
Anhang I geschützt.
Im Rahmen dieses Antrages sollen Gelege und adulte Tiere des natürlichen Vorkommens an
Küstenwäldern einer einzelnen Region (Sarawak) entnommen werden. Hier konnten seitens
der regionalen Forstbehörde 2014 immerhin bereits wieder 107 subadulte und adulte Tiere
beobachtet werden. Dies rechtfertigt keinesfalls eine Rücklistung der Art in Anhang II.
Dem Antragsteller ist nahezulegen, für eine zukünftige kommerzielle Nutzung des
Leistenkrokodils die bestehenden Bemühungen zur Aufzucht der Art zu forcieren, ein
ordentliches Ranching-Programm zu etablieren und die regional durchaus zunehmenden
Populationen weiterhin zu schützen. Keinesfalls sind regionale Zunahmen von
Teilpopulationen Grund für ein split-listing einer in weiten Bereichen ihres
Verbreitungsgebietes extrem gefährdeten Art. Bei Vorlage ausreichender Datengrundlagen
ist die Festlegung von Exportquoten von Produkten und Derivaten aus erfolgreichen
Nachzuchten zukünftig in Erwägung zu ziehen. Dies ist jedoch nicht Bestandteil dieses
Antrages.
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
__________________________________________________________________________
Antrag 17.33 von Malaysia
Lanthanotidae spp.
Taubwarane
Aufnahme in Anhang I
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
28
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Antrag 17.34 von Mexiko
Crocodylus moreletii
Beulenkrokodil
Antrag auf Streichung der Anmerkung zu einer 0-Exportquote für Wildfänge zu
kommerziellen Zwecken für die in Anhang II gelisteten Populationen des Beulenkrokodils in
Mexiko
Seit der 11. Vertragsstaatenkonferenz (2000) stellt Mexiko Anträge hinsichtlich einer
kommerziellen Nutzung des Beulenkrokodils. Auf der COP 15 (Doha, 2010) wurde die
Rückstufung des Schutzstatus der mexikanischen Populationen von C. moreletii von Anhang
I in Anhang II unter Auflage einer 0-Exportquote beschlossen. In Mexiko wird seit über 20
Jahren ein erfolgreiches Ranching-Programm bei zunehmenden Bestandsdichten der Art
durchgeführt. Der landesweite Naturbestand wird auf aktuell 76.000 Individuen geschätzt.
Illegaler Handel konnte zwar regelmäßig, aber auf niedrigem Niveau festgestellt werden. Der
weltweite legale Handel mit Individuen und Derivaten des Mohrenkrokodils belief sich
innerhalb der letzten 10 Jahre auf durchschnittlich 775 Individuen pro Jahr.
Staaten, die konsequent Schutzmaßnahmen, ein ordentliches Monitoring sowie langfristige
Ranching-Programme durchführen, sollen zu gegebenem Zeitpunkt auch die Möglichkeit
bekommen, eine kommerzielle Nutzung der betroffenen Art durchzuführen.
Der aktuelle Antrag zielt nicht auf ein weiteres split-listing der Art, sondern möchte lediglich
die Anmerkung zu einer 0-Exportquote streichen lassen. Aus Sicht von DCSP wäre es
sinnvoller, eine definierte Exportquote von Produkten und Derivaten festzulegen. Dies wurde
jedoch nicht beantragt. Es wird trotz dieses Kritikpunktes dennoch empfohlen, dem Antrag
zuzustimmen.
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
__________________________________________________________________________
29
Antrag 17.35 von Bolivie un Peru
Telmatobius culeus
Titicaca Riesenfrosch
Aufnahme in Anhang I
Bei T. culeus handelt es sich um den größten aquatisch lebenden Froschlurch der Welt. Die
Art kommt ausschließlich am Titicaca-See vor. Diese zu den Anden-Pfeiffröschen zählende
Taxon fällt durch seine zahlreichen Hautfalten auf (Sauerstoffaufnahme überwiegend durch
Hautatmung) auf, als ökologische Anpassung an einen Lebensraum über 3.800 m Seehöhe
mit geringem Sauerstoffgehalt sowohl im Wasser als auch an Land. Die nahezu bis zu 1 kg
schwer werdenden Tiere erlitten in den vergangenen 60 Jahren einen nicht restlos geklärten
Zusammenbruch ihrer Population und werden derzeit als „vom Aussterben bedroht“
eingestuft. Auf Grund seiner Größe wird die Art massiv zum Verzehr ausgebeutet, findet
aber auch als Heilmittel gegen Tuberkulose, Blutarmut und Unfruchtbarkeit in der
traditionellen lokalen Volksmedizin Anwendung. Auch das Aussetzen nicht heimischer
Predatoren wie der Regenbogenforelle trug zum Rückgang bei.
Mittlerweile findet die Ausbeutung von T. culeus nach wie vor auf hohem Niveau illegal statt.
Nachzuchtprogramme wurden mittlerweile in Lima (Peru) gestartet.
Ein internationaler Handel konnte in geringem Umfang festgestellt werden. Hier stehen 6 bis
13 jährlich dokumentierte und exportierte Individuen als Terrarientiere etwa 10.000 jährlich
auf den Lebensmittelmärkten Perus feilgebotenen Tieren gegenüber. Die Konsumation der
Art innerhalb Boliviens als Nahrungsmittel und zur Volksmedizin übersteigt diesen Wert
sogar.
Die beiden angrenzenden und somit einzigen Ursprungsländer – Bolivien und Peru – haben
die Aufnahme in Anhang I beantragt. Die Hauptgefährdung resultiert jedoch aus einer
übermäßigen Nutzung zum menschlichen Verzehr und für lokale volksmedizinische Zwecke.
Sofern keine Belege zu einem nennenswerten internationalen Handel im Laufe der
kommenden Vertragsstaatenkonferenz zu Tage treten, empfiehlt DCSP die Ablehnung
dieses Antrages.
Empfehlung von DCSP: Ablehnen
__________________________________________________________________________
30
Antrag 17.36 von China
Paramesotriton hongkongensis
Hongkong Warzenmolch
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
__________________________________________________________________________
Antrag 17.37 von Madagaskar
Scaphiophryne marmorata und S.boribory
Grünes Marmorkrötchen Borybory Marmorkrötchen
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
31
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
__________________________________________________________________________
Trionychidae
Antrag 17.38 von Madagaskar
Dyscophus guineti, D.insularis
Felsen Tomatenfrosch
Antsouhy Tomatenfrosch
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
__________________________________________________________________________
Antrag 17.39 von Madagaskar
Dyscophus antongilii
Tomatenfrosch
32
Transfer von Anhang I in den Anhang II
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
_________________________________________________________________________
Antrag 17.40 von Bahamas, Bangladesch, Benin,
Brasilien, Burkina Faso, Komoren, Dominilanische
Republik, Egypten, EU, Fitschi, Gabun, Ghana,
Guinea, Guinea-Bissau, Kenia, Malediven,
Mauretanien, Palau, Panama, Samoa, Senegal,
Seyschellen, Sri Lanka und Ukraine.
Alopias spp.
Fuchshaie
Aufnahme von der Gattung Alopias spp. in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
_________________________________________________________________________________________
33
Antrag 17.41 von Bahamas, Bangladesch, Benin,
Brasilien, Burkina Faso, Komoren, Costa Rica,
Ecuador, Egypten, EU, Fitschi, Ghana, Guinea,
Guinea-Bissau, Malediven, Mauretanien, Palau,
Panama, Samoa, Senegal, Seyschellen, Sri Lanka,
Und die USA.
Mobula spp.
Teufelsrochen
Aufnahme von der Gattung Mobula spp. in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
_________________________________________________________________________________________
Antrag 17.42 von Bahamas, Bangladesch, Benin,
Brasilien, Burkina Faso, Komoren, Dominilanische
Republik, Egypten, EU, Fitschi, Gabun, Ghana,
Guinea, Guinea-Bissau, Malediven, Mauretanien,
Palau, Panama, Samoa, Senegal, Sri Lanka und
Ukraine.
34
Carcharhinus falciformis
Seidenhai
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
________________________________________________________________________________________
Antrag 17.43 von Mexiko
Holacanthus clarionensis
35
Orange-Prachtkaiserfisch
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Antrag 17.44 von Bolivien
Potamotrygon motoro
36
Pfauenaugen-Stechrochen
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Antrag 17.45 von der EU
Pterapogon kauderni
Molukken-Kardinalbarsch
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
37
Antrag 17.46 von Kuba
Polimita spp.
Polymita-Schnecken
Aufnahme der Gattung Polymita in Anhang I
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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Antrag 17.47 von Fitschi, Indien, Palau und die USA
Nautilidae
Perlboote
38
Aufnahme der Familie Nautilidae in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Unterstützen
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PFLANZEN
Antrag 17.48 von Algerien
Abies numidica
39
Numidische Tanne
Aufnahme in Anhang I
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
_________________________________________________________________________________________
Antrag 17.49 von Benin, Burkina Faso, Tschad,
Elfenbeinküste, EU, Guinea, Guinea-Bissau, Mali,
Nigeria und Senegal
Pterocarpus erinaceus
Afrikanischer Palisander
Aufnahme in Anhang II ohne Anmerkung
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Antrag 17.50 von der EU und Gabun
Guibourtia tessmannii, G.pellegrinniana, G.demoisei
40
Bubinga
Aufnahme in den Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Antrag 17.51 von Madagaskar
Adansonia grandidieri
Baobab
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
41
Antrag 17.52 von Mexiko
Tillandsia mauryana
Maurey’s Tillandsie
Streichung aus Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Antrag 17.53 von Südafrika
Siphonochilus aethiopicus
42
Afrikanischer Ingwer
Aufnahme in Anhang II
Wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Antrag 17.54 von USA
Scerocactus spinosior ssp., S.cloverae und S.sileri
Sclerokaktusarten
Transfer von Anhang I in den Anhang II
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Antrag 17.55 von USA
43
Aquilaria spp. und Gyrinops spp.
Agarholz
Anmerkung zur Listung von Aquilaria spp. und Gyrinops spp. in Anhang II
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Antrag 17.56 von Mexiko
Beaucarnea spp.
44
Elephantenfußbäume
Aufnahme der Gattung Beaucarnea In den Anhang II
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Antrag 17.57 von den USA
Bulnesia sarmientoi
45
Heiliges Holz
Anmerkung zur Listung von Bulnesia sarmientoi in Anhang II
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Antrag 17.58 von Argentinien, Brasilien, Guatemala
und Kenia
Dalbergia spp.
Palisander
Aufnahme der Gattung Dahlbergia in den Anhang II mit Ausnahme der Arten in Anhang I
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
Antrag 17.59 von Mexiko
Dahlbergia calderoni, D.calycina, D.congestiflora,
D.cubilquitzensis, D.glomerata, D.longepedunculata,
46
D.luteola, D.melanocardium, D.modesta, D.palo-escrito,
D.rhachiflexa, D.ruddae und D.tucurensis
Rosenhölzer
Aufnahme von 13 Arten der Gattung Dahlbergia in den Anhang II
wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
47Antrag 17.60 von Thailand
Dalbergia cochinchinensis
47
Thailand-Rosenholz
Aufnahme in Anhang II mit folgender Anmerkung:
. wird bearbeitet
Empfehlung von DCSP: Zustimmen
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48