Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS

Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02780
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen entspr. § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2016 für
den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer
(Budgeteinheit 51_364_2ZW) - Eilbedürftig
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in 2016 in der Budgeteinheit
51_364_2ZW "Hilfen zur Erziehung umA" i.H.v. 11.719.000 € werden bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt umA" (10983100000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.16
31.12.16
11.719.000,00 €
Budgeteinheit 51_364_2ZW,
versch. PSP-Elemente
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
x
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
27.04.2016
Überplanmäßige Aufwendungen entspr. § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2016
für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige
Ausländer (Budgeteinheit 51_364_2ZW)
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung.................................................................................................................2
1. Prognose der Entwicklung im Bereich erzieherische Hilfen Bereich unbegleitete
minderjährige Ausländer .............................................................................................2
2. Finanzielle Auswirkungen........................................................................................4
1
27.04.2016
0. Einleitung
Die wirtschaftlichen Jugendhilfen - Hilfen zur Erziehung (HzE), Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige - gehören
gemäß SGB VIII zu den Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig als örtlicher öffentlicher
Träger der Jugendhilfe. Auch die unbegleiteten minderjährigen Ausländer gehören
zu diesem Personenkreis und die entstehenden Kosten sind im Rahmen der Hilfen
zur Erziehung entsprechend zu berücksichtigen.
Mit dem Jahr 2016 wurde für diesen Personenkreis eine neue Produktgruppe gebildet. Entsprechend der Änderung der VwV Kommunale Haushaltssystematik vom
21.12.2015 sind die Kosten für diese Kinder und Jugendlichen in der Produktgruppe
364 „Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer“ zu veranschlagen.
Dazu war es erforderlich, ein neues Produkt inkl. neuer Budgeteinheiten einzurichten. Es erfolgt die Teilung in zwei Budgeteinheiten. Zum Einen wird die Budgeteinheit 51_364_1ZW eingerichtet. Diese enthält die Aufwendungen für die Inobhutnahmeeinrichtungen der Stadt Leipzig. Die erforderlichen Mittel wurden bereits mit Beschluss VI-DS-02213 „Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
im Haushaltsjahr 2015 und 2016 für die Schaffung und den Betrieb von Unterkünften/Einrichtungen zur Inobhutnahme von umA„ bestätigt.
Zum Anderen werden die anfallenden Kosten der Hilfen zur Erziehung nach dem
SGB VIII in der Budgeteinheit 51_364_2ZW verbucht. Es handelt sich hierbei um
einen voraussichtlichen Mehrbedarf in Höhe von 11,7 Mio. €, der jedoch entsprechend § 89d SGB VII sowie § 89f SGB VII zu 100% refinanziert wird. Da die notwendigen Mittel für unbegleitete minderjährige Ausländer in der Haushaltsplanung
2015/2016 für diese Produktgruppe nicht berücksichtigt werden konnten, ist ein
Mehrbedarf für diesen Personenkreis zu bestätigen.
1. Prognose der Entwicklung im Bereich erzieherische Hilfen Bereich unbegleitete minderjährige Ausländer
Fallzahlentwicklung und damit verbundenen Kostenentwicklung
Mit dem am 01.11.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist für diese besonders schutzwürdige Personengruppe eine dem Kindeswohl entsprechende
Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu sichern. Die Primärzuständigkeit des
Jugendamtes für die vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen
(Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige) der Kinder- und Jugendhilfe für
unbegleitete minderjährige Ausländer wird beibehalten.
Der Fallbestand zum 31.07.2015 betrug zunächst 20 unbegleitete minderjährige
Asylbegehrende. Dieser erhöhte sich bis zum 14.12.2015 auf 435, dabei war im August ein Fallzahlanstieg gegenüber dem Vormonat um 36, im September ein Anstieg
um 63, im Oktober ein Anstieg um 189 und im November ein Anstieg um weitere 107
Fälle Inobhutnahmen zu verzeichnen. Per 03.01.2016 befanden sich 391 unbegleitete minderjährige Ausländer in Obhut der Stadt Leipzig.
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27.04.2016
Es wird für das Jahr 2016 prognostisch von einem konstanten Fallbestand von 400
Fällen ausgegangen. Mit aktuellem Stand vom 31.03.2016 werden 381 unbegleitete
minderjährige Ausländer im Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Eine Übersicht der Verteilung per 31.03.2016 ist in der Anlage 1 beigefügt. Dies bestätigt die
bisherigen Annahmen eines relativ konstanten Fallbestandes auch für das Jahr
2016.
Daraus ergeben sich voraussichtliche Kosten i.H.v. insgesamt 11.719.000 €. Die Untersetzung, die auf den bisher prognostizierten Kosten des Jahres 2015 basiert, ist in
Anlage 2 beigefügt. Hierbei ist zu beachten, dass im Jahr 2015 die durchschnittlichen Fallkosten höher ausgefallen sind, da ein stufenweiser Kapazitätsaufbau durch
die Träger erfolgte und damit höhere Kosten entstanden. Diese Kosten sind bei den
bestehenden Plätzen im Jahr 2016 geringer als in der Startphase.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Die Quote für Sachsen lag
2015 bei 5,1 %. Sie gilt bis zur Neuberechnung auch für die Verteilung 2016.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik ist auf
derzeit 58.720 gewachsen. Zusätzlich befinden sich 8.744 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen
beträgt 3.502 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.327 Minderjährige, d. h. 67,8%
aufgenommen. 1.103 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen.
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,5 % aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.327 Minderjährigen ein Soll von 315 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig hat mit 376 aktuell betreuten Minderjährigen
seine Aufnahmequote derzeit deutlich erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend,
Familie und Bildung angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer zur Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch
nicht ihre Quote erfüllt haben. Auch wenn die Quote in Leipzig übererfüllt ist, bestehen trotzdem unter Umständen nach § 42a SGB VIII Verteilhindernisse. Diese umA
müssen weiterhin in der Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in Leipzig
verbleiben. Wenn Sachsen alle aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer aufgenommen hat, sind davon nach Königsteiner Schlüssel 463 umA in Leipzig zu betreuen.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die
Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit
Stand vom 31.03.2016 wurden 100 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere
154 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und
41/34 SGB VIII und vier lebten in Gastfamilien. Zusätzlich lebten 127 unbegleitete
Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder
engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften.
Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere Jugendämter abgegeben wurden.
3
27.04.2016
Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die übererfüllte Aufnahmequote
verkehrt. Im Januar betrug der Anteil der beendeten und abgegeben Fälle 61 %.
Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Drei Einrichtungen mit insgesamt 132 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme
von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur
Verfügung. Im Kinder- und Jugendnotdienst des VKKJ stehen weitere 16 Plätze zur
Verfügung. Bei der IB Mädchenzuflucht stehen weitere 2 Plätze zur Verfügung.
Standort
Kapazität
Belegte Plätze
Interim „Prinz-Eugen-Straße“
48
40
Interim „Andromedaweg“
48
23
Interim „Leonhard-FrankStraße“
36
30
KJND
7
Summe
132
100
Die Entwicklung wird zeigen, ob die Eröffnung weiterer Einrichtungen notwendig sein
wird. Das Drehkreuz ist seit dem 29.03.16 auf dem Gelände des „Alten Flughafen“ in
Betrieb. Die Folgen für die Stadt Leipzig sind noch nicht abschließend abzusehen.
Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
140 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII stehen derzeit bei verschiedenen
Trägern in der Stadt Leipzig zur Verfügung. Tatsächlich untergebracht sind derzeit
154 Personen. Dies ist durch mögliche Überbelegungen im Rahmen der Betriebserlaubnis und auswärtiger Unterbringung möglich. Im Jahr 2016 befinden sich derzeit
159 Plätze in Wohngruppen im Aufbau.
Betreuung in Gastfamilien
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Gastfamilien. An den vier bisherigen Informationsveranstaltungen des Amtes haben ca. 350 Interessierte teilgenommen. Über
50 potentielle Gastfamilien haben sich bisher gemeldet. Im Januar 2016 fand die
erste Schulung von 25 Gasteltern statt. Im Februar begann die zweite Schulung mit
weiteren 25 Gasteltern. Zum 31.03.2016 leben vier unbegleitete minderjährige Ausländer in Gastfamilien.
2. Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
das Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 11,719 Mio. € in versch. Teilprodukten der Budgeteinheit 51_364_2ZW entsprechend Anlage 2 sind bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung im Ergebnishaushalt umA" (1098310000).
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27.04.2016
Von einer 100%igen Refinanzierung durch das Land wird entsprechend § 89d SGB
VII sowie § 89f SGB VII nach derzeitigem Kenntnisstand ausgegangen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
Anlage 2:
Entwicklung Fallbestand umA
Prognose der Kostenentwicklung 2016 umA
5
Anlage 1
Aus Statistik ASD zum Stand 31.03.2016
Leistungsbereich erzieherische Hilfen umA - Prognose der Fallzahlen und Aufwendungen für die HH-Jahre 2016
Aufwendungen (Transferleistungen) für Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung
gemäß SGB VIII in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
12
Sachkonto/
Kostenart
PSP-Element
Bezeichnung
Leistungsparagraphen
Stand 02/2016
###
Teilprodukte der Budgeteinheit 51_364_ZW
13
14
V-Ist 2015
Ø Fälle
im Jahr
Anz.
Ø Kosten
pro Fall
Anlage 2
16
17
18
19
20
Plan 2016 inkl. best. MB
21
22
Prog. 2016
Aufwendungen
Ø Fälle
Ø Kosten
Aufwendungen
im Jahr
im Jahr
pro Fall
im Jahr
Ø Fälle
im Jahr
in €
Anz.
in €
Anz.
Ø Kosten
pro Fall
Aufwendungen
Diff. zum
Plan 2016
in €
umA
51_364_1_ZW
###
4211 2031
1.100.36.4.0.01.07
Einrichtungen Inobhutn. umA
Einricht. Inobh. umA
51_364_2_ZW
Summe :
672.724
2.122.597
-
23
1.596.940
-
-
-
-
234
1.596.940
11.719.000
+0
+ 11.719.000
###
4331 6831
Krankenhilfe umA
§ 40 umA
79.546
180.000
+ 180.000
###
4331 7731
1.100.36.4.0.01.01.06
Vollzeitpflege Minderjährige
§ 33 umA
1.855
2
12.552
25.000
+ 25.000
###
4331 8031
1.100.36.4.0.01.02.13
Erziehungsbeistand § 41/30 umA§ 41/30 umA
1.085
10
7.709
77.000
+ 77.000
4331 8031
1.100.36.4.0.01.05.04
Soz.-päd. Familienhilfe uA
§ 31 uA
2.131
5
9.988
50.000
+ 50.000
###
4332 6131
1.100.36.4.0.01.03
Inobhutnahme umA*
§ 42 umA
288.000
+ 288.000
###
4332 6231
1.100.36.4.0.01.01.07
Heimerziehung umA
§ 34 umA
1.634.023
217
50.000
10.850.000
+ 10.850.000
###
4332 6231
1.100.36.4.0.01.02.17
Heimerziehung j. Vollj. umA
§ 41/34 umA
9.051
-
###
4431 2031
Sachverständigenkosten umA
Sachverst.Kost.umA
###
Teilprodukte der Budgeteinheit 51_364_ZW Gesamt:
261.602
23
71.044
133.304
23
2.795.321
-
-
1.596.940
234
9.000
+ 9.000
240.000
+ 240.000
13.315.940
+ 11.719.000
###
### - Erträge - im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe umA
### Sachkonto/ Bezeichnung
###
###
Kostenart
### Teilprodukte der Budgeteinheit 51_364_1ZW und 51_364_2ZW
### 3221 2031 Kostenbeiträge stat./teilstat. umA
### 3482 0031 Kostenerst./-umlage von Gemeiden umA
### 3484 0031 Ertr.Kostenerst./-umlagen (Arztkosten) umA
###
AO-Soll
Plan
V-Ist 2015
2016
EUR
EUR
Prog. 2016
Diff. zum
Plan 2016
EUR
umA
umA ZwS:
### In der Prognose wird von einer 100 %igen Rückerstattung der Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer ausgegangen.
### * Hierbei handelt es sich um Kosten der Inobhutnahme bei geeigneten Personen, dem VKKJ und dem Träger IB.
2.715.775
79.546
1.596.940
-
13.135.940
180.000
2.795.321
1.596.940
13.315.940
+ 11.719.000
27.04.2016
Lenkungsausschuss Asyl vom 15.01.2016 in Dresden
In seiner zwölften Sitzung hat sich der Lenkungsausschuss Asyl schwerpunktmäßig mit den Planungen zur Verteilung der
Asylbewerber auf die Kommunen im Jahr 2016 beschäftigt.
Unterbringung: Verteilung der Flüchtlinge auf die kommunale Ebene
Der Lenkungsausschuss Asyl hat sich auf Planungsgrößen zur Verteilung der Flüchtlinge im Jahr 2016 verständigt.
Als Grundlage dient demnach die Annahme, dass den Freistaat in diesem Jahr etwa 51.000 neue Asylbewerber erreichen.
Um den Prozess von der Erstaufnahme bis zur Unterbringung der Menschen in den Landkreisen und Kreisfreien Städte kontinuierlich und planbar zu gestalten,
wären rechnerisch wöchentlich durchschnittlich 1.000 Flüchtlinge aus der Erstaufnahme des Landes in die Landkreise und Kreisfreien Städte zu verteilen.
Die Landkreise und Kreisfreien Städte, wie auch der Freistaat sind gefordert, ihre Unterbringungskapazitäten hinreichend flexibel zu planen,
da eine deutlich Unter-, aber auch Überschreitung der Plangrößen möglich ist.
Land Sachsen richtet in Mockau Drehkreuz für Flüchtingsverteilung im Freistaat ein
Datum: 03.03.2016, Mockau, Flüchtlinge
Die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen wird in der ersten Märzhälfte 2016 am Standort Mockau I in Leipzig
ein Verteilzentrum für in Sachsen ankommende Asylsuchende einrichten.
Das Verteilzentrum soll die zügige und koordinierte Erstaufnahme von Flüchtlingen durch das Land Sachsen sichern.
Vor allem für die Flüchtlinge, die als sogenannte Kontingentzuweisung von der bayrischen Grenze aus Sachsen erreichen.
Im Verteilzentrum erfolgt eine Vorregistrierung und Auswahl geeigneter Unterbringungsobjekte für
die Ankommenden durch die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK).
Mockau I übernimmt damit eine Drehscheibenfunktion zu allen Unterkünften der Erstaufnahme für Asylbewerber in Sachsen.
Die Asylsuchenden werden von dort aus entweder auf diese Unterkünfte der sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt
oder - wenn die Zahl der Ankommenden die laut Königsteiner Schlüssel für Sachsen maßgebliche Zahl
überschreitet - in andere Bundesländer weitergeleitet. Nationalitäten oder auch der Familienstand finden bei dieser Verteilung Berücksichtigung.
Verteilung innerhalb von 48 Stunden
Die aktuelle Kapazität von 1.360 Plätzen am Standort Mockau I wird beibehalten und die Aufenthaltsdauer der Neuankömmlinge im sächsischen
Verteilzentrum soll in der Regel 48 Stunden nicht überschreiten. Als Betreiber vor Ort fungiert der Landesverband des DRK.
Erforderliche medizinische Erst- und Akutbetreuungen werden im Verteilzentrum abgesichert, die obligatorische Gesundheitsuntersuchung der
Asylsuchenden wird wie bisher nach der Weiterverteilung bei den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates durchgeführt.
Weitere Notunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates in Mockau
Das Land Sachsen wird in Mockau - unabhängig vom Verteilzentrum - Notunterkünfte der Erstaufnahmeeinrichtung
weiter betrieben oder demnächst neu in Betrieb nehmen
Es handelt sich um die Standorte:
Leipzig-Mockau II mit 900 Plätzen in Leichtbauhallen - (Fertigstellung geplant für I. Quartal 2016; bei Bedarf kann die Kapazität des
sächsischen Verteilzentrums durch Mockau II erweitert werden)
Leipzig-Mockau III mit 600 Plätzen in Leichtbauhallen (in Bau, Fertigstellung voraussichtlich April 2016)
Leipzig-Mockau IV, derzeit in Planung, Kapazität noch offen
§ 42a
Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu
nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird.
…
§ 42b
Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
(4) Die Durchführung eines Verteilungsverfahrens ist bei einem unbegleiteten ausländischen Kind oder Jugendlichen ausgeschlossen, wenn
1. dadurch dessen Wohl gefährdet würde,
2. dessen Gesundheitszustand die Durchführung eines Verteilungsverfahrens innerhalb von 14 Werktagen nach Beginn der
vorläufigen Inobhutnahme gemäß § 42a nicht zulässt,
3. dessen Zusammenführung mit einer verwandten Person kurzfristig erfolgen kann, zum Beispiel aufgrund der Verordnung (EU)
Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung
des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags
auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 31), und dies dem Wohl des Kindes entspricht oder
4. die Durchführung des Verteilungsverfahrens nicht innerhalb von einem Monat nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme erfolgt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
Begründung in
Vorlage Seite 1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1