VONTOBEL FUND Investmentgesellschaft mit variablem Kapital 11-13, boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg R.C.S. Luxemburg B38170 (der "Fonds") MITTEILUNG AN DIE ANLEGER DER FOLGENDEN TEILFONDS DES FONDS: VONTOBEL FUND – FUTURE RESOURCES VONTOBEL FUND – CLEAN TECHNOLOGY (die „Übernehmenden Teilfonds“) Sehr geehrter Anleger, der Verwaltungsrat des Fonds (der "Verwaltungsrat") weist die Anleger der Übernehmenden Teilfonds (die "Anleger") darauf hin, dass er beschlossen hat, die Übernehmenden Teilfonds wie folgt mit Teilfonds des Raiffeisen Schweiz (Luxemburg) Fonds, einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital luxemburgischen Rechts mit Sitz in 11-13, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg, R.C.S. Luxemburg B45656, (die „Übertragenden Teilfonds“), zu verschmelzen (die „Verschmelzungen“): • Der Teilfonds Raiffeisen Fonds – Future Resources wird mit dem Teilfonds Vontobel Fund – Future Resources verschmolzen; • Der Teilfonds Raiffeisen Fonds – Clean Technology wird mit dem Teilfonds Vontobel Fund – Clean Technology verschmolzen. Die Verschmelzungen werden beide am 29. Juli 2016 wirksam werden (der "Verschmelzungsstichtag"). Am 1. August 2016 werden die Nettovermögenswerte per 29. Juli 2016 berechnet, welche für den Umtausch zur Anwendung kommen. Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie über die Gründe und Auswirkungen der Verschmelzungen gemäss Artikel 72 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner zur Zeit gültigen Fassung informieren. 1. GRÜNDE FÜR DIE VERSCHMELZUNGEN Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Verschmelzungen aus den folgenden Gründen vorzunehmen: Die Vermögen der Übertragenden Teilfonds liegen unterhalb des Betrages, den der Verwaltungsrat als erforderlichen Mindestbetrag für die effiziente Verwaltung der Übertragenden Teilfonds im Interesse der Anteilinhaber erachtet. Mit den beiden Verschmelzungen wird die Effizienz und somit die langfristige Weiterführung der Anlagestrategien gesichert. Mit den Verschmelzungen steht dem Portfolio Management der Übernehmenden Teilfonds jeweils ein grösseres Anlagevolumen zur Umsetzung der Investment strategien zur Verfügung, wodurch Marktchancen noch umfassender und flexibler verfolgt und anfallende anteilige Wertpapiertransaktionskosten voraussichtlich reduziert werden können. 2. MÖGLICHKEIT DER RÜCKGABE ODER DES KOSTENLOSEN UMTAUSCHS DER ANTEILE DER ÜBERNEHMENDEN TEILFONDS Die Anleger der Übernehmenden Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass Sie ab dem Datum dieser Mitteilung bis zum 22. Juli 2016 das Recht haben, ohne weitere Kosten als jene, die vom Fonds im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden, die Rücknahme ihrer Anteile zu verlangen. Entsprechende Rücknahmeanträge sind bis 15.45 Uhr (MEZ) am 22. Juli 2016 einzureichen. Diese werden auf der Grundlage des am 25. Juli 2016 für diesen Rücknahmestichtag berechneten Nettovermögenswerts gemäss den Bestimmungen des Verkaufsprospekts ausgeführt; anderenfalls nehmen die Anleger an der jeweiligen Verschmelzung teil. Die Rücknahme, Umwandlung und Ausgabe von Anteilen der Übertragenden Teilfonds werden zwischen dem 25. Juli und dem Verschmelzungsstichtag ausgesetzt. Neue Anträge auf Zeichnung, Umwandlung und Rücknahme in den Übernehmenden Teilfonds werden ab dem 1. August 2016 wieder behandelt. 3. BEDINGUNGEN Vorbehaltlich der Genehmigung durch die CSSF werden die Verschmelzungen am 29. Juli 2016 wirksam. Am 1. August 2016 werden die Nettovermögenswerte per 29. Juli 2016 berechnet, welche für den Umtausch zur Anwendung kommen. Alle Gebühren und Kosten, die nach dem Verschmelzungsstichtag anfallen, werden von den Übernehmenden Teilfonds getragen. 4. KOSTEN DER VERSCHMELZUNGEN Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verschmelzungen entstandenen Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten werden keinem der betroffenen Teilfonds belastet. 5. DOKUMENTE UND INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN VERSCHMELZUNGEN Eine aktuelle Fassung des Verkaufsprospekts des Fonds ist am eingetragenen Sitz des Fonds erhältlich. Informationen zu den Verschmelzungen erhalten Sie auch auf www.vontobel.com/am. Anlegern wird geraten, ihre eigenen Finanz-, Rechts- und/oder Steuerberater zu konsultieren, wenn sie Fragen zu diesen Verschmelzungen haben. Der Prüfbericht, die Bestätigung der Verwahrstelle, die aktuellen Fassungen der Verkaufsprospekte und der Wesentlichen Anlegerinformationen für alle betroffenen Klassen sowie weitere Informationen zu den Verschmelzungen, insbesondere der Verschmelzungsplan, sind kostenlos am eingetragenen Sitz des Fonds erhältlich. Zahl- und Informationsstelle in Liechtenstein: Bank Vontobel (Liechtenstein) AG, Pflugstrasse 20, FL-9490 Vaduz Mit freundlichen Grüssen Luxemburg, den 22. Juni 2016 Für den Verwaltungsrat Anlagen: - Anteilsklassen der Übertragenden und Übernehmenden Teilfonds Anlage 1 Anteilsklasse des Übertragenden Teilfonds Anteilsklasse des Übernehmenden Teilfonds Raiffeisen Fonds - Future Resources A CHF LU0401026397 Vontobel Fund - Future Resources A CHF ISIN: LU1407930194 Raiffeisen Fonds - Future Resources B CHF LU0401026710 Vontobel Fund - Future Resources B CHF ISIN: LU1407930277 Anteilsklasse des Übertragenden Teilfonds Anteilsklasse des Übernehmenden Teilfonds Raiffeisen Fonds - Clean Technology A CHF LU0401025746 Vontobel Fund - Clean Technology A CHF ISIN: LU1407930350 Raiffeisen Fonds - Clean Technology B CHF LU0401026041 Vontobel Fund - Clean Technology B CHF ISIN: LU1407930780
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