vontobel fund - Swiss Fund Data

VONTOBEL FUND
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
11-13, boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B38170
(der "Fonds")
MITTEILUNG AN DIE ANLEGER DER FOLGENDEN TEILFONDS DES FONDS:
VONTOBEL FUND – FUTURE RESOURCES
VONTOBEL FUND – CLEAN TECHNOLOGY
(die „Übernehmenden Teilfonds“)
Sehr geehrter Anleger,
der Verwaltungsrat des Fonds (der "Verwaltungsrat") weist die Anleger der Übernehmenden Teilfonds
(die "Anleger") darauf hin, dass er beschlossen hat, die Übernehmenden Teilfonds wie folgt mit
Teilfonds des Raiffeisen Schweiz (Luxemburg) Fonds, einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
luxemburgischen Rechts mit Sitz in 11-13, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg, R.C.S. Luxemburg
B45656, (die „Übertragenden Teilfonds“), zu verschmelzen (die „Verschmelzungen“):
• Der Teilfonds Raiffeisen Fonds – Future Resources wird mit dem Teilfonds Vontobel Fund – Future
Resources verschmolzen;
• Der Teilfonds Raiffeisen Fonds – Clean Technology wird mit dem Teilfonds Vontobel Fund – Clean
Technology verschmolzen.
Die Verschmelzungen werden beide am 29. Juli 2016 wirksam werden (der "Verschmelzungsstichtag").
Am 1. August 2016 werden die Nettovermögenswerte per 29. Juli 2016 berechnet, welche für den
Umtausch zur Anwendung kommen.
Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie über die Gründe und Auswirkungen der Verschmelzungen
gemäss Artikel 72 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in
seiner zur Zeit gültigen Fassung informieren.
1. GRÜNDE FÜR DIE VERSCHMELZUNGEN
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Verschmelzungen aus den folgenden Gründen vorzunehmen:
Die Vermögen der Übertragenden Teilfonds liegen unterhalb des Betrages, den der Verwaltungsrat
als erforderlichen Mindestbetrag für die effiziente Verwaltung der Übertragenden Teilfonds im
Interesse der Anteilinhaber erachtet.
Mit den beiden Verschmelzungen wird die Effizienz und somit die langfristige Weiterführung der
Anlagestrategien gesichert. Mit den Verschmelzungen steht dem Portfolio Management der
Übernehmenden Teilfonds jeweils ein grösseres Anlagevolumen zur Umsetzung der Investment­
strategien zur Verfügung, wodurch Marktchancen noch umfassender und flexibler verfolgt und
anfallende anteilige Wertpapiertransaktionskosten voraussichtlich reduziert werden können.
2. MÖGLICHKEIT DER RÜCKGABE ODER DES KOSTENLOSEN UMTAUSCHS DER ANTEILE DER
ÜBERNEHMENDEN TEILFONDS
Die Anleger der Übernehmenden Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass Sie ab dem Datum dieser
Mitteilung bis zum 22. Juli 2016 das Recht haben, ohne weitere Kosten als jene, die vom Fonds im
Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden,
die Rücknahme ihrer Anteile zu verlangen.
Entsprechende Rücknahmeanträge sind bis 15.45 Uhr (MEZ) am 22. Juli 2016 einzureichen. Diese
werden auf der Grundlage des am 25. Juli 2016 für diesen Rücknahmestichtag berechneten
Nettovermögenswerts gemäss den Bestimmungen des Verkaufsprospekts ausgeführt; anderenfalls
nehmen die Anleger an der jeweiligen Verschmelzung teil.
Die Rücknahme, Umwandlung und Ausgabe von Anteilen der Übertragenden Teilfonds werden
zwischen dem 25. Juli und dem Verschmelzungsstichtag ausgesetzt. Neue Anträge auf Zeichnung,
Umwandlung und Rücknahme in den Übernehmenden Teilfonds werden ab dem 1. August 2016
wieder behandelt.
3. BEDINGUNGEN
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die CSSF werden die Verschmelzungen am 29. Juli 2016
wirksam. Am 1. August 2016 werden die Nettovermögenswerte per 29. Juli 2016 berechnet, welche
für den Umtausch zur Anwendung kommen.
Alle Gebühren und Kosten, die nach dem Verschmelzungsstichtag anfallen, werden von den
Übernehmenden Teilfonds getragen.
4. KOSTEN DER VERSCHMELZUNGEN
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verschmelzungen entstandenen
Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten werden keinem der betroffenen Teilfonds belastet.
5. DOKUMENTE UND INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN VERSCHMELZUNGEN
Eine aktuelle Fassung des Verkaufsprospekts des Fonds ist am eingetragenen Sitz des Fonds erhältlich.
Informationen zu den Verschmelzungen erhalten Sie auch auf www.vontobel.com/am.
Anlegern wird geraten, ihre eigenen Finanz-, Rechts- und/oder Steuerberater zu konsultieren, wenn
sie Fragen zu diesen Verschmelzungen haben.
Der Prüfbericht, die Bestätigung der Verwahrstelle, die aktuellen Fassungen der Verkaufsprospekte und
der Wesentlichen Anlegerinformationen für alle betroffenen Klassen sowie weitere Informationen zu
den Verschmelzungen, insbesondere der Verschmelzungsplan, sind kostenlos am eingetragenen Sitz
des Fonds erhältlich.
Zahl- und Informationsstelle in Liechtenstein:
Bank Vontobel (Liechtenstein) AG, Pflugstrasse 20, FL-9490 Vaduz
Mit freundlichen Grüssen
Luxemburg, den 22. Juni 2016
Für den Verwaltungsrat
Anlagen:
- Anteilsklassen der Übertragenden und Übernehmenden Teilfonds
Anlage 1
Anteilsklasse des Übertragenden Teilfonds
Anteilsklasse des Übernehmenden Teilfonds
Raiffeisen Fonds - Future Resources A CHF
LU0401026397
Vontobel Fund - Future Resources A CHF
ISIN: LU1407930194
Raiffeisen Fonds - Future Resources B CHF
LU0401026710
Vontobel Fund - Future Resources B CHF
ISIN: LU1407930277
Anteilsklasse des Übertragenden Teilfonds
Anteilsklasse des Übernehmenden Teilfonds
Raiffeisen Fonds - Clean Technology A CHF
LU0401025746
Vontobel Fund - Clean Technology A CHF
ISIN: LU1407930350
Raiffeisen Fonds - Clean Technology B CHF
LU0401026041
Vontobel Fund - Clean Technology B CHF
ISIN: LU1407930780