INFORMATION ZU MATURA-PRÜFUNGSTAXEN In der Tabelle finden Sie die durch die nach der Novellierung des Prüfungstaxengesetzes geltenden Prüfungstaxen (siehe auch das Rundschreiben der AHS-Gewerkschaft vom 23. Mai 2016.). In einem Schreiben vom 31. Mai 2016 weist der LSR für NÖ darauf hin, dass die Abrechnung erst durchzuführen ist, wenn die Novelle im BGBl. kundgemacht wurde und ein dementsprechendes Rundschreiben des LSR für NÖ an die Schulen ergangen ist. Sofern die Abrechnung für die Korrektur inkl. Präsentation und Diskussion der VWA bereits durchgeführt wurde, ist dann eine entsprechende Korrektur notwendig. Die Abgeltung für die Betreuung der VWA – 238,84 Euro je Arbeit – ist davon nicht betroffen. Hauptprüfung der Reifeprüfung Vorsitzende/r (je Teilprüfung) Schulleiter/in oder eine von der Schulleitung zu bestellende Lehrperson (je Teilprüfung) Klassenvorständin oder Klassenvorstand oder eine von der Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson (je Teilprüfung) Prüfer/in: für den schriftlichen Teil bei standardisierten Prüfungen für den schriftlichen Teil bei nicht standardisierten Prüfungen für den mündlichen Teil für den mündlichen Teil bei Bestellung einer zweiten Prüferin oder eines zweiten Prüfers anstelle einer Beisitzerin oder eines Beisitzers (je Prüfer/in) für die mündliche Kompensationsprüfung Beisitzer/in (je Teilprüfung, auch Kompensationsprüfung) Korrektur der abschließenden (vorwissenschaftlichen) Arbeit einschließlich Präsentation und Diskussion Vorbereitung mündliche Reifeprüfung (pro Unterrichtseinheit; max. 4) Haupttermin 2016 2,0 € Nebentermin (ab 1.9.2016 ) 2,0 € 1,7 € 1,7 € 1,7 € 1,7 € 11,8 € 21,2 € 11,8 € 11,9 € 21,5 € 11,9 € 9,1 € 9,2 € 11,8 € 6,1 € 11,9 € 6,1 € 32,6 € 33,0 € 61,59 € Prüfungstaxen werden am Gehaltszettel unter „4811 Prüfungsentschäd.“ ausgewiesen, die Abgeltung für die Vorbereitungsstunden unter „4814 Vorb. mündl. Prüfung“. Mit freundlichen Grüßen Mag. Eva Teimel (Vorsitzende der ÖPU NÖ) e.h. St. Pölten im Juni 2016
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