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INFORMATION ZU MATURA-PRÜFUNGSTAXEN
In der Tabelle finden Sie die durch die nach der Novellierung des Prüfungstaxengesetzes
geltenden Prüfungstaxen (siehe auch das Rundschreiben der AHS-Gewerkschaft vom
23. Mai 2016.).
In einem Schreiben vom 31. Mai 2016 weist der LSR für NÖ darauf hin, dass die
Abrechnung erst durchzuführen ist, wenn die Novelle im BGBl. kundgemacht wurde und
ein dementsprechendes Rundschreiben des LSR für NÖ an die Schulen ergangen ist.
Sofern die Abrechnung für die Korrektur inkl. Präsentation und Diskussion der VWA
bereits durchgeführt wurde, ist dann eine entsprechende Korrektur notwendig. Die
Abgeltung für die Betreuung der VWA – 238,84 Euro je Arbeit – ist davon nicht betroffen.
Hauptprüfung der Reifeprüfung
Vorsitzende/r (je Teilprüfung)
Schulleiter/in oder eine von der Schulleitung zu bestellende
Lehrperson (je Teilprüfung)
Klassenvorständin oder Klassenvorstand oder eine von der
Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson (je Teilprüfung)
Prüfer/in:
für den schriftlichen Teil bei standardisierten Prüfungen
für den schriftlichen Teil bei nicht standardisierten Prüfungen
für den mündlichen Teil
für den mündlichen Teil bei Bestellung einer zweiten Prüferin oder
eines zweiten Prüfers anstelle einer Beisitzerin oder eines Beisitzers (je
Prüfer/in)
für die mündliche Kompensationsprüfung
Beisitzer/in (je Teilprüfung, auch Kompensationsprüfung)
Korrektur der abschließenden (vorwissenschaftlichen) Arbeit
einschließlich Präsentation und Diskussion
Vorbereitung mündliche Reifeprüfung (pro Unterrichtseinheit; max. 4)
Haupttermin
2016
2,0 €
Nebentermin
(ab 1.9.2016 )
2,0 €
1,7 €
1,7 €
1,7 €
1,7 €
11,8 €
21,2 €
11,8 €
11,9 €
21,5 €
11,9 €
9,1 €
9,2 €
11,8 €
6,1 €
11,9 €
6,1 €
32,6 €
33,0 €
61,59 €
Prüfungstaxen werden am Gehaltszettel unter „4811 Prüfungsentschäd.“ ausgewiesen,
die Abgeltung für die Vorbereitungsstunden unter „4814 Vorb. mündl. Prüfung“.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Eva Teimel (Vorsitzende der ÖPU NÖ) e.h.
St. Pölten im Juni 2016