zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 2 • Juni 2016 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB ERFOLG K OMMT MIT „ICH K ANN” UND NICHT DURCH „ICH KANN NICHT” Henry Adams INHALTSÜBERSICHT Editorial 2 ZBV INFO Mitgliederbewegung 3 Mitgliedsbeiträge 3 Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht 4 Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 4 Homepage des ZBV Niederbayern 5 Meldeordnung 6 Alle Jahre wieder… 7 Initiative: Spaltkindern eine Brücke zurück ins Leben bauen 8 Strengere Prüfung 10 Umsatzsteuergesetz (UStG) 10 ABZ BestPraxis 11 Niederbayerischer Zahnärztetag an der Donau 2016 12 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskalender 2016 22 Feuer in der Praxis – auf was kommt es an? 23 Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 25 MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte 26 AG Endo Rückblick und Ausblick 27 Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe 28 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 31 Berufsbildungsmesse an der FH Landshut 32 Man muss die Feste feiern, wie sie fallen! – Oder auch nicht 33 Ausbildungsmesse in der Fraunhoferhalle in Straubing 34 REFERAT PRAXISFÜHRUNG Bericht vom Niederbayerischen Zahnärztetag an der Donau 2016 (Seite 12) Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht Juni – Dezember 2016 (siehe Seite 22) Fachkundenachweis für Röntgen ist nicht Bestandteil einer deutschen Approbation bei Anerkennung ausländischer Approbationsnachweise 38 Bringen Sie sich im Hygienebereich auf den neuesten Stand 39 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 41 EDITORIAL Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, in den nächsten Wochen erhalten Sie Ihre Unterlagen zur Wahl der Delegierten in die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Diese Delegierten sollen in den kommenden sechs Jahren diejenigen Entscheidungen treffen, die unsere Arbeit als bayerische Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte jeden Tag wesentlich mitbestimmen. Zumindest bei uns hier in Niederbayern stellt die Vertragszahnheilkunde immer noch den weitaus größten Teil unserer Praxistätigkeit dar; dies wird sicher auch die nächsten sechs Jahre noch so bleiben. Sollte Ihre Praxis tatsächlich einen derart hohen Privatanteil haben, dass Sie von den Einnahmen der KZVB unabhängig sind, können Sie sich locker zurücklehnen und die Wahlbriefe im Papierkorb entsorgen. Andernfalls wäre es sehr ratsam, die Listen auszufüllen und abzusenden. Wen Sie wählen sollen, müssen Sie allerdings schon selbst entscheiden. Sehen Sie sich einmal an, wie sich die Arbeitsbedingungen, insbesondere die Punktwerte, in der GKV in den vergangenen Jahren entwickelt haben und wer dafür verantwortlich war. Persönliche Sympathien und Antipathien sollten hier eigentlich keine entscheidende Rolle spielen, auch wenn sich der menschliche Faktor verständlicherweise nicht vollständig ausschalten lässt. Die bisherigen Wahlbeteiligungen von nicht einmal 40 Prozent sind mehr als peinlich. Anders als bei den Kammerwahlen werden die KZVB-Delegierten nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt, d. h. jede einzelne Stimme zählt und sorgt für eine repräsentative Vertretung der einzelnen Bewerberlisten. Wir alle, die wir uns in der Standespolitik für Sie engagieren, bitten Sie deshalb: Wählen Sie auf jeden Fall, und wählen Sie diejenigen, von denen Sie überzeugt sind, dass sie Ihre beruflichen Interessen am besten vertreten! Dr. Peter Maier Vorsitzender KZVB Bezirksstelle Niederbayern Besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.zbv-niederbayern.de 2 ZNN 2-2016 ZBV INFO Mitgliedsbeiträge Mitgliederbewegungen Anmeldungen: von: ZA Altmannshofer Tobias Josef, Anzenkirchen ZA Bürger Korbinian Matthias Klemens, Waldkirchen ZA Daas Kamel Adi, Regensburg Dr. Detterbeck Andreas, Bogen ZA Djurdjevic Danijel, Passau ZÄ Emslander Angela Maria ZA Fauth Werner, Taufkirchen ZÄ Gidaj Agata Karolina, Regensburg Dr. Gonsberg Christopher Niclas, Rinchnach ZA Hommer Thomas Johannes, Postmünster Dr. Husung Angela, Erfurt ZÄ Kruger Marina, Regensburg Dr. Maier Maximilian Rudolf, Passau ZÄ Meier Nathalie Petra, Tittling Dr. Reichert Beate Susanne, Regensburg ZA Steinbauer David, Kirchroth ZA Tóth Péter Ernö, Passau ZA Szöcs Mihály-Levente, Schönberg Erstmeldung Erstmeldung Oberpfalz Mittelfranken Erstmeldung Oberbayern Oberbayern Oberpfalz Erstmeldung Erstmeldung Erfurt Erstmeldung Erstmeldung Erstmeldung Oberpfalz Erstmeldung Erstmeldung Rumänien Abmeldungen: nach: ZA Akyürek Ersin, Johanniskirchen ZÄ Blaser Anna Marie, Ortenburg ZA El-Gindi Alain Fayd, Regensburg ZÄ Freiin Roeder von Diersburg Barbara Maria, Saal ZÄ Göke Marie-Luise, Regensburg ZÄ Linke Michaela, Hundelshausen ZA Lombardo Salvatore Marco, Berlin ZÄ Saberi Kakhki Ariane Minu, Lappersdorf ZÄ Schmidt Eldrid, Regensburg ZA Todorovic Dragi, Gottfrieding ZA Vasko Jan, Landshut Dr. Wiegand Anja, Greding Türkei Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe München Stadt u. Land München Stadt u. Land Unterfranken unbekannt Oberpfalz Mittelfranken Großbritannien Tübingen Mittelfranken Der Mitgliedsbeitrag für das 3. Quartal 2016 ist am 1. Juli 2016 zur Zahlung fällig. Sofern Sie dem ZBV Niederbayern ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt haben, werden die Beiträge jeweils zum 15. des zweiten Monats eines Quartals eingezogen. Sollte dem ZBV Niederbayern kein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorliegen, sind die Beiträge zum 1. eines Quartals zu überweisen. Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern Gruppe 1 Euro 2B 3A 105,– 37,50 22,50 105,– Gruppe 3B Euro 2A 3C 3D 37,50 37,50 22,50 Gruppe 5 Euro 50 v.H. der Beitragshöhe nach der betreffenden Beitragsgruppe Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG München IBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36, BIC DAAEDEDDXXX Sparkasse Niederbayern-Mitte IBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00, BIC BYLADEM1SRG Gläubiger-ID: DE27ZZZ00000110645 Ernst Binner, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Dr. Bernd Fuchs, 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern betrauert das Ableben seiner Mitglieder: Dr. Helmut Beer Deggendorf geboren 15.11.1950 – verstorben 21.04.2016 Dr. Otto Eichenseher Geisenhausen geboren 12.09.1931 – verstorben 09.05.2016 ZNN 2-2016 3 ZBV INFO Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht In § 4 der Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte (in der ab 01.03.2014 geltenden Fassung) ist folgendes geregelt: „Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich gegen die aus der Ausübung seines Berufs ergebenden Haftpflichtansprüche ausreichend zu versichern und dies auf Verlangen des zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverbands oder der Landeszahn- ärztekammer nachzuweisen. Die Versicherungspflicht besteht für den Zahnarzt persönlich, es sei denn, er ist in vergleichbarem Umfang, insbesondere im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses, gegen Haftpflichtansprüche abgesichert.“ Der ZBV Niederbayern bittet aus diesem Grund bei Neuanmeldungen oder Um- stufungen von Mitgliedern um Vorlage eines Nachweises einer ausreichend abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bescheinigung des Versicherers). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Zuwiderhandlungen dieser Nachweispflicht mit Bußgeld geahndet werden können. Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern ZBV Niederbayern Montag bis Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr Kontaktdaten Telefonzentrale: 0 94 21/56 86 88-0 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerinnen: Melanie Schattenkirchner • Vorstandssekretariat • Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung • Fortbildung Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-30 E-Mail: [email protected] 4 ZNN 2-2016 Gabi Blaschzok • Mitgliederverwaltung • Meldewesen • Fortbildung Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-50 E-Mail: [email protected] Brigitte Zimmermann • Ausbildung zahnärztliches Personal • Kursverwaltung Prothetik/Prophylaxe Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-40 E-Mail: [email protected] Sollte eine Ansprechpartnerin nicht erreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständlich gerne eine Kollegin weiter. Marina Kräh • Auszubildende Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-0 E-Mail: [email protected] KZVB Bezirksstelle Niederbayern Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Ansprechpartnerin: Martina Ottl • Assistentengenehmigungen • Zahnarztregister • Zulassungen / Praxisabgaben • Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-21 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: [email protected] Aktueller Notdienst unter: www.notdienst-zahn.de ZBV INFO Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern Unsere Homepage finden Sie unter www.zbv-niederbayern.de „Anzeigen“ sind hier: Startseite Informationen Anzeigen Anzeige aufgeben Unter dem Menüpunkt "Anzeigen" können Zahnärzte und Praxispersonal kostenlos Kleinanzeigen aufgeben. So funktioniert die Kleinanzeigenbörse Die Anzeigenbörse des ZBV Niederbayern ist in drei Bereiche aufgeteilt: • Stellenmarkt • Verkäufe / Gesuche • Sonstiges Nachdem der Text im Anzeigenfeld formuliert wurde, kann in einer Vorschau zunächst geprüft werden, wie die Anzeige online erscheinen wird. Soll der Text noch geändert oder Fehler behoben werden, sind noch Korrekturen möglich, bevor die Anzeige mit einem Mausklick abgesandt werden kann. Nach Absenden der Anzeige erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem der ZBV die Anzeige freigeschaltet hat, wird der Auftraggeber nochmals per Email benachrichtigt und die Anzeige wird auf der Website angezeigt. In der Email befindet sich ein Link – damit kann die Anzeige auch schon vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit selbständig gelöscht werden, sollte sich das Anliegen erledigt haben. Aufgegebene Anzeigen werden maximal drei Monate angezeigt und danach automatisch gelöscht. ZNN 2-2016 5 ZBV INFO Meldeordnung In Ihrem eigenen Interesse erinnern wir auch bereits geführte Mitglieder um Beachtung der Meldeordnung, da Änderungen und Mitteilungen unter Umständen Auswirkungen auf Beitragseinstufungen und Postzustellungen haben. gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirksverband bei: a) erstmaliger oder erneuter Zulassung sowie bei jeder sonstigen Aufnahme der Berufsausübung, b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheiden aus einer Praxis, c) sonstiger vorübergehender oder dauernder Aufgabe der Berufsausübung, d) Arbeitsplatzwechsel, e) Verlegung der Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, sowohl innerhalb des Bereichs des Zahnärztlichen Bezirksverbandes als auch über dessen Grenze hinweg, f) Änderung von Name oder Familienstand, Erwerb einer Promotion. hend mitzuteilen, dass sie eine Assistentin bzw. einen Assistenten in ihrer Praxis beschäftigen oder wenn eine angestellte Zahnärztin bzw. ein angestellter Zahnarzt tätig wird. Insbesondere sollten wir über den Beginn und die Beendigung derartiger Arbeitsverhältnisse informiert werden, auch wenn die betroffenen Zahnärzte grundsätzlich selbst zu diesen Meldungen verpflichtet sind. Die Angaben sind zum einen notwendig zur Feststellung der korrekten Beitragsgruppe der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, zum anderen kann dem zahnärztlichen Nachwuchs in Zukunft mehr Beratung und Hilfestellung angeboten werden. Eine Meldung des Arbeitgebers an die KZVB ersetzt nicht die Information an den ZBV. So besteht für Mitglieder Anzeigepflicht nach § 3 Abs. 2 der Meldeordnung Deshalb bitten wir alle Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, dem ZBV umge- Weitere Auskünfte erteilt gerne beim ZBV Niederbayern Frau Gabi Blaschzok unter der Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email: [email protected] Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZK ist jedes neue Mitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbandes verpflichtet, sich bei diesem zu melden. Es ist ein Meldebogen auszufüllen, den der Zahnärztliche Bezirksverband ausgibt. Dem Meldebogen sind die Approbationsurkunde bzw. die Erlaubnis nach § 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde, ggf. die Promotionsurkunde und die Fachgebietsanerkennung, beizufügen. Alle Urkunden müssen mit einem originalen amtlichen Beglaubigungsvermerk versehen sein. 6 ZNN 2-2016 ZBV INFO Alle Jahre wieder… sollten Sie Ihre Rechnungen im Auge behalten Regelmäßige Verjährungsfrist Vertragliche Erfüllungsansprüche verjähren gem. § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Ansprüche, die beispielhaft in 2012 entstanden sind, verjähren in der Regel mit Ablauf des 31.12.2015. Verjährung bedeutet, dass Sie durch den Ablauf einer bestimmten Frist (hier drei Jahre) die Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen, verloren haben. Bei Ärzten & Zahnärzten ist die Rechnung Fälligkeitsvoraussetzung Ein wenig anders ist die Verjährung bei ärztlichem und zahnärztlichem Honorar. Hier ist die Erteilung einer Rechnung überhaupt Fälligkeitsvoraussetzung, um die Dreijahresfrist in Gang zu setzen. So bestimmt § 12 GOÄ bzw. § 10 GOZ, dass die Vergütung fällig wird, wenn dem Patienten eine der Honorarordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. Somit verjähren Ihre Honorarforderungen aus dem Jahr 2012, soweit dem Patienten im Jahr 2012 eine Rechnung übermittelt wurde, mit Ablauf des 31.12.2015. Wurde dem Patienten für die Behandlung im Jahr 2012 allerdings die Rechnung erst im Jahr 2014 übermittelt, verjährt der Anspruch erst mit Ablauf des 31.12.2017. Anerkenntnis lässt die Verjährungsfrist neu laufen (§ 212 BGB). Der sicherste Weg aber ist ein gericht-licher Mahnbescheid oder die Klageerhebung (§ 204 BGB). Aber Achtung! Lassen Sie die Rechnungsstellung jahrelang liegen, droht Ihnen die sog. Verwirkung Ihres Honoraranspruchs. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Rechnung dem Patienten nach Behandlungsabbruch und Aufforderung zur Rechnungsstellung grundlos erst knapp vier Jahre danach übersandt wurde. Sie sollten daher Ihre Rechnungen immer zeitnah zum Behandlungsabschnitt stellen. Rita Schulz-Hillenbrand Fachanwältin für Medizinrecht / Mediatorin im Gesundheitswesen www.schulz-hillenbrand.de Bloße Mahnschreiben verhindern die Verjährung nicht Der Eintritt der Verjährung lässt sich durch Hemmung oder Neubeginn der Verjährung beeinflussen. Dazu reicht allerdings die bloße Mahnung nicht aus. Erforderlich zur Hemmung der Verjährung sind z. B. schwebende Verhandlungen (§ 203 BGB). Das bedeutet, ihr Patient möchte zwar zahlen, kann dies aber nicht in einer Rate und bietet daher Ratenzahlung an. Nachteil ist, Sie müssen den Zahlungseingang ständig im Auge behalten. Sicher ist, wenn Ihr Patient Ihnen schriftlich erklärt, Ihnen das Honorar zu schulden. Ein solches ZNN 2-2016 7 ZBV INFO Initiative: Spaltkindern eine Brücke zurück zum Leben bauen Initiative: Spaltkindern eine Brücke zurück zum Leben bauen. Papst Franziskus dankt Stiftungsgründer Dr. Martin Andreas – Stiftung ermöglicht die Operation von 700 Kindern. Papst Franziskus hat der Dr. Martin Andreas Stiftung – Ärzte für Kinder in Not aus dem niederbayerischen Landau an der Isar für ihr internationales Engagement um sogenannte Spaltkinder gedankt. Nach einer Audienz stärkte er Stiftungsgründer Dr. med. dent. Martin Andreas (45) in seinem Bemühen, das Leben von Kindern mit der angeborenen Fehlbildung zu verbessern. „Wir bauen Kindern mit einer LippenKiefer-Gaumenspalte eine Brücke zurück ins Leben“, sagt der Gründer der gleichnamigen Stiftung (www.aerzte-fuerkinder-in-not.de [2]), die bisher 700 Kindern mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und weiteren 1.600 Slumkindern mit einer basismedizinischen Versorgung in mehr als zehn Ländern helfen konnte. Sehr viele LKG-Fälle in Indien Die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte zählt (Abb.: Dr. Martin Andreas Stiftung) zu den häufigsten Fehlbildungen bei Neugeborenen auf der Welt. Jedes 500. Kind in Deutschland kommt damit auf die Welt. In Indien sei die Zahl wesentlich höher, so Andreas, rund 10 Prozent der Spaltkinder sterben dort sogar vor der rettenden Operation. „Neugeborene können mit einer Gaumenspalte nicht gestillt werden, weil sie mit ihrem Mund keinen Unterdruck aufbauen können.“ Sobald das Kind im ersten Lebensjahr narkosefähig ist, genügt laut Dr. Martin Andreas ein diffiziler Eingriff, der rund 250 Euro kostet. Je nach Schwere der Fehlbildung seien eine oder zwei Operationen nötig. Ziel sei es, dass die Kinder wieder richtig kauen, schlucken und sprechen können. „Damit können wir den Kindern ein Überleben sichern und langfristig eine echte Chance auf ein gesundes Leben geben.“ Hilfsreisen in die ganze Welt Audienz mit apostolischem Segen der Dr. Martin Andreas Stiftung „Ärzte für Kinder in Not” durch Papst Franziskus. Vaticanstadt, 27. April 2016 – 쏘 L’Osservatore Romano Photo 8 ZNN 2-2016 Gemeinsam mit anderen freiwilligen Ärzten reist Andreas, der seit 17 Jahren eine Zahnarztpraxis in Landau an der Isar betreibt, immer wieder auf eigene Kosten in medizinisch unterversorgte Länder und Krisengebiete dieser Welt, um dort während seines Urlaubs ehrenamtlich zu helfen. Die persönliche und oft schockierende Konfrontation mit den meist bettelarmen, kranken und hilflosen Kindern haben ihn 2005 zur Gründung seiner eigenen Stiftung veranlasst. ZBV INFO Bereits von Geburt an leiden viele Kinder in Entwicklungsländern an Unterernährung, Vitaminmangel und in der Folge an einer Schwächung des natürlichen Immunsystems. Die Dr. Martin Andreas Stiftung – Ärzte für Kinder in Not Die Stiftung wurde im Dezember 2005 durch das Finanzamt München für Körperschaften unter der Steuernummer 143/235/11269 als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Die Dr. Martin Andreas Stiftung – Ärzte für Kinder in Not ist eine Treuhandstiftung. Treuhänder ist die Stiftung Kinderfonds. In Indien und Vietnam geht das Engagement weiter Nach zehn Jahren Stiftungsarbeit will Dr. Martin Andreas in Zukunft nicht ruhen und plant neue Aktionen in Indien und Vietnam, um weiteren Spaltkindern in den nächsten Jahren zu helfen. Er tut dies auch im Bewusstsein, den „Ärmsten der Armen zu helfen“, wie dies auch Papst Franziskus immer wieder fordert. „Wenn es meine Zeit im Einklang mit Praxis und Familie zulässt, engagiere ich mich gerne für die armen Kinder mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte.“ Erstveröffentlichung: dzw.de, 13.05.2016 Spendenkonto der Dr. Martin Andreas Stiftung – Ärzte für Kinder in Not: IBAN: DE11 700205 00 375 1010 101 bei der Bank für Sozialwirtschaft Alle Spenden sind in den vergangenen zehn Jahren zu 100 Prozent den Projekten zu Gute gekommen. Kooperation mit Spezialisten vor Ort Angesichts solch mangelnder Abwehrkräfte und der meist katastrophalen hygienischen Umstände sind schwere Erkrankungen an der Tagesordnung. Fehlbildungen, Verbrennungen und Verkrüppelungen bleiben häufig unbehandelt. „Die Kinder haben kaum eine Chance auf eine angemessene medizinische Versorgung, denn die Behandlungskosten würden ihre Familien finanziell ruinieren. Die Kinder sterben oder leiden ein Leben lang an den Folgen“, sagt der vierfache Familienvater. Mit seiner Stiftung „Ärzte für Kinder in Not“ hat Andreas es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Kindern schnell, unbürokratisch und langfristig zu helfen. Dazu kooperiert die Landauer Stiftung mit anerkannten ärztlichen Organisationen im In- und Ausland wie der „Deutsche Cleft Kinderhilfe e.V.“ oder „German Doctors e.V“. Die Stiftung setzt dabei auf spezialisierte Kinderkrankenhäuser und Spalt-Operationszentren vor Ort. Mit diesem Flyer erläuterte der Landauer Zahnarzt Dr. Martin Andreas dem Heiligen Vater die Ziele seiner Stiftung. ZNN 2-2016 9 ZBV INFO Strengere Prüfung Finanzämter fordern Umsatzsteuererklärung an München – Die bayerischen Finanzämter wollen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von (zahn-)medizinischen Leistungen künftig genauer hinschauen. In Zweifelsfällen werde es auch Überprüfungen geben, schrieb das Bayerische Landesamt für Steuern in einer Vorabinformation an die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK). Mit dieser Ankündigung reagiert die Finanzverwaltung auf kritische Äußerungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes. Die Finanzwächter hatten in ihrem Jahresbericht 2016 beanstandet, dass eine „systematische Überprüfung der Umsatzsteuerpflicht von Ärzten durch die Finanzämter in zu vielen Fällen unterbleibt“ – und die Finanzverwaltung aufgefordert, diese Mängel abzustellen. Finanzämter schreiben Praxen an „Um die in den Heilberufen tätigen Unternehmer für die Umsatzsteuer stär- ker zu sensibilisieren“, wird die bayerische Finanzverwaltung Praxen, die bislang nicht zur Umsatzsteuer veranlagt wurden, jetzt zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2015 auffordern. Praxisinhaber müssen daher damit rechnen, dass sie voraussichtlich ab Mitte dieses Jahres ein entsprechendes Anschreiben erhalten. Wenn die Praxis keine umsatzsteuerrelevanten Leistungen erbracht hat, dürfte das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung unproblematisch sein. In Zweifelsfragen könnten allerdings Prüfungen durch die Finanzämter folgen. Betroffene Zahnärzte sollten sich in solchen Fällen an ihren Steuerberater wenden. Heilbehandlungen befreit, Laborarbeiten nicht Nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind die meisten zahnärztlichen Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Diese Auffassung bestätigte der Euro- päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. September 2000 (Az.: C-384/98). Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist demnach, dass die jeweilige Leistung der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und – soweit möglich – der Heilung von Krankheiten dient. Dagegen fallen Kosten für die Herstellung und Reparatur von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten unter die Umsatzsteuer – auch wenn diese Arbeiten in einer Zahnarztpraxis durchgeführt wurden. In einigen Fällen könnte jedoch weiterhin die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ nach § 19 UStG greifen. Kontakt: Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon: 089 72480-211, Telefax: 089 72480-444, E-Mail: [email protected] Umsatzsteuergesetz (UStG) § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 10 ZNN 2-2016 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung. (2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unan- fechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären. (3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze: 1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind; ZBV INFO 2. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind. Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder § 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt. (4) Absatz 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. § 15 Abs. 4a ist entsprechend anzuwenden. ABZ BestPraxis Rat & Tat für Ihren Erfolg Seit 01.01.2016 hat die ABZ eG ihr Leistungsangebot im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung verstärkt und erweitert. Zu diesem Zweck schlossen sich die ABZ eG und die BestPraxis GmbH zur ABZ BestPraxis GmbH zusammen. Beratungsschwerpunkte sind: Dipl. Kfm. Michael Kreuzer, bisher Inhaber der Firma BestPraxis GmbH, wurde geschäftsführender Gesellschafter und Ansprechpartner der neuen ABZ BestPraxis GmbH. - die Entwicklung einer individuellen Praxis- und Business-Planung Ziel des Beratungsangebotes ist es, Zahnärzte bei fast allen betriebswirtschaftlichen Themen zu unterstützen. Dabei wird großer Wert darauf gelegt, dass notwendiges Wissen in einfacher und verständlicher Form vermittelt wird und sofort praktisch umsetzbar ist. Die Beratung erfolgt anbieterneutral und produktunabhängig. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vorher vereinbarten Stundenhonorars, wobei ABZ-Mitglieder sogar einen vergünstigten Stundensatz zahlen. - die Existenzgründungsberatung - die Praxisanalyse und -optimierung für bestehende Praxen - die Entwicklung eines Praxiscontrollings - die Entwicklung einer individuellen und effizienten Marketingstrategie - die Optimierung von Finanzierungen sowie die Unterstützung bei Bankgesprächen Dipl.-Kfm. Michael Kreuzer Geschäftsführer - die Unterstützung bei der Praxisabgabe Der ZVB Niederbayern freut sich, zu diesen Themen eine ganz neue Artikelserie starten zu können. Weiterhin planen wir ab 2017 mit Herrn Kreuzer verschiedene Vorträge und Referate zu organisieren, damit unsere Mitglieder möglichst großen Nutzen von dem neuen Leistungsangebot der ABZ BestPraxis GmbH erhalten. Kaflerstr. 6 81241 München Telefon 0 89/89 26 33-66 Telefax 0 89/89 26 33-65 eMail: [email protected] Internet: www.bestpraxis.de facebook: www.facebook.com/BestPraxis ZNN 2-2016 11 REFERAT FORTBILDUNG Fulminante Resonanz bei den Teilnehmern am Niederbayerischen Zahnärztetag an der Donau 2016 Weit über 220 Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnte Zahnarzt Ernst Binner – 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern – beim diesjährigen Frühjahrskongress für Zahnärzte und Praxispersonal in der Stadthalle Deggendorf begrüßen. Ebenso waren zahlreiche Ehrengäste aus den verschiedensten ZBVen nach Deggendorf gekommen. Binner ging in seiner Rede vor allem auf die Problematik des Fachkräftemangels in unseren Zahnarztpraxen und deren Ursachen ein. Eine bessere und adäquatere Bezahlung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) sei in seinen Augen unumgänglich. Das Grußwort der Bayerischen Landeszahnärztekammer sprach heuer Dr. Rüdiger Schott, Vizepräsident der BLZK. Zahnarzt Walter Wanninger – Fortbildungsreferent des ZBV Niederbayern – zeigte sich in seiner Begrüßungsrede sehr erfreut über die stetig steigenden Teilnehmerzahlen von Jahr zu Jahr an diesem Kongress. Als erster ging Prof. Dr. Thomas Kocher – Leiter der Abteilung Parodontologie (Schwerpunkt Epidemiologie, Wurzeloberflächenbearbeitung und Interaktion Parodontitis/Herz-Kreislauf-Erkrankungen) der Universität Greifswald – mit seinem Vortrag „Parodontologie 3.0 – Fit für 2020“ ins Rennen. In diesem Vortrag wurden fünf Themen behandelt: 1. Parodontitis-Prävalenz, 2. Die orale Situation von Senioren, 3. Die orale Situation von Flüchtlingen, 4. Die individualisierte Medizin und 5. Extraktionen. Parodontitisprävalenz: In den skandinavischen Ländern verbesserte sich die parodontale Situation in 12 ZNN 2-2016 den letzten 40 Jahren sehr stark. Zurzeit haben ca. 10% der Bevölkerung noch eine starke und ca. 20% eine mäßige Parodontitis. Die verbesserte parodontale Situation ging auch mit einer höheren Zahnerhaltungsrate einher: 1993 hatten zum Beispiel 80-Jährige durchschnittlich noch 15 eigene Zähne und im Jahre 2013 21 Zähne. Bei den über 50Jährigen waren 1993 3% der Probanden und 2013 nur noch 1,5% der Probanden mit Teilprothesen versorgt. Die Anzahl der Vollprothesenträger fiel von 5,7% auf 0,5%. Ein ähnlicher Trend, wenn auch nicht so ausgeprägt, konnte auch in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 15 Jahren in der longitudinalen „Study of Health“ in Pomerania beobachtet werden. Die Zahl der parodontal stark erkrankten Probanden fiel in jeder Altersgruppe zwischen 35 und 75 Jahre um 5 bis 10%. In Westdeutschland waren in der Deutschen Mundgesundheitsstudie DMS 3 13% der Senioren und in der DMS 4 Studie 10% stark parodontal erkrankt. Ob dieser Trend bundesweit anhält und sich fortsetzt, wird die DMS 5 Studie zeigen. Bei dieser Betrachtung muss aber berücksichtigt werden, dass durch die Demographie bedingt der Anteil der über 65-Jährigen in Zukunft zunehmen und der 30- bis 50-Jährigen abnehmen wird. Vermutlich wird deshalb trotz abnehmender Prävalenz das parodontale Behandlungsvolumen der Gesamtbevölkerung zunehmen. Die Abnahme der parodontalen Prävalenz ist vermutlich bedingt durch die Abnahme des Rauchens, durch weniger Füllungen (damit weniger Überhänge), durch einen höheren Gebrauch von Zahnzwischenraumbehelfen und Mundspüllösungen sowie durch ein größeres Problembewusstsein in der Bevölkerung. Die orale Situation von Senioren: Der Anteil der Senioren betrug 2005 13,3 Millionen und wird 2030 vermutlich 21,8 Millionen betragen. Der Anteil der pflegebedürftigen Senioren wird von 2,5 Millionen (2015) vermutlich auf 3 Millionen (2020) ansteigen. Zwei Drittel der Senioren werden in der häuslichen Pflege und ein Drittel in Pflegeheimen betreut. Die Hälfte der Pflegebedürftigen in Deutschland ist zahnlos und die „Bezahnten“ haben im Schnitt 10 eigene Zähne. Die Zahnärzteschaft hat für die Betreuung in den Pflegeheimen gute Konzepte erarbeitet, aber ob diese auch für die häusliche Pflege umsetzbar sind, muss die Zukunft zeigen. Der Zahnarzt wird mehr allgemeinmedizinisches Wissen erwerben müssen, um mit den Problemen der Multimorbidität sicher umgehen zu können: 55% der 70- bis 85-Jährigen haben 2 bis 4 Erkrankungen und 24% 5 Erkrankungen und mehr. Die 70-Jährigen nehmen im Durchschnitt 4,8 und die über 80Jährigen in Vorpommern 5,8 Tabletten pro Tag ein. Medikamentös bedingte Hyperplasien können auftreten bei Kalziumantagonisten, Knochenstoffwechselstörungen bei Denosumab, bzw. Bisphosponate oder eine veränderte Blutgerinnung bei Apixaban, Dabigatran oder Rivaroxaban. Zurzeit liegt die Diabetesprävalenz bei den erwachsenen Deutschen bei ca. 9% und 20% der 70bis 80-Jährigen sind Diabetiker. 20 bis 30% der Diabetiker wissen nicht, dass sie einen Typ 2 Diabetes haben. Da in Deutschland der Zahnarzt ein bis 2x im Jahr im Rahmen einer Kontrolluntersuchung aufgesucht wird, könnte dieser Besuch auch zum Screening von Diabetes verwendet werden, um die Rate der nichterkannten Diabetiker in der Bevölkerung zu vermindern. Die orale Situation von Flüchtlingen: Vermutlich haben junge Flüchtlinge aus dem arabischen Raum mehr kariöse Läsionen als gleichaltrige Deutsche. REFERAT FORTBILDUNG „Impressionen vom Niederbayerischen Zahnärztetag in Deggendorf” ZNN 2-2016 13 REFERAT FORTBILDUNG In der Eingewöhnungszeit in Deutschland werden sie vermutlich mehr Karies und mehr Parodontitis entwickeln als die deutsche Bevölkerung. Die individualisierte Medizin: Zurzeit gibt es keine klinischen Anwendungen in der Parodontologie, die auf Erkenntnissen der individualisierten Medizin beruhen. Wir sind leider nicht in der Lage, auf Grund von genetischen oder molekularbiologischen Markern zukünftige, parodontale Erkrankungen vorherzusagen. Bis wann die derzeitigen Forschungsergebnisse in die Praxis umgesetzt werden können, kann nicht vorhergesagt werden. Extraktionen: Eine lege artis durchgeführte Parodontalbehandlung mit anschließendem Recall verhindert bzw. vermindert die Extraktionsrate deutlich und trägt langfristig zum Zahnerhalt bei. Retrospektive Studien aus Kiel und Heidelberg zeigen, dass parodontal behandelte Patienten, die regelmäßig ein Recall wahrnehmen, durchschnittlich 0,15 Zähne pro Jahr verlieren, während hingegen parodontal erkrankte Probanden der „Study of Health“ in Pomerania durchschnittlich 0,4 Zähne pro Jahr verlieren. Sowohl im Kieler als auch im Heidelberger Patientengut konnte gezeigt werden, dass Zähne mit einem Knochenabbau zwischen 50% und 75% zu über 80% über 15 Jahre überlebten und selbst sogenannte hoffnungslose Zähne mit einem Knochenabbau >75% wurden zu 65% erhalten. Auch wenn parodontal stark geschädigte Zähne nicht bis zum Lebensende erhalten werden können, so werden Extraktionen verzögert und erst im höheren Lebensalter Implantate oder prothetische Versorgung eingefügt. Dadurch können in der Regel mehr Zähne langfristig im Mund erhalten werden, denn jeder erneute Restaurationszyklus geht mit einem weiteren Zahnverlust einher. Überdacht werden sollte die Empfehlung, fragliche Zähne zu extrahieren, da sie als Schlupfnischen Nachbarzähne langfristig schädigen; die parodontale 14 ZNN 2-2016 Literatur unterstützt aber diese Empfehlung nicht! Nach der Kaffeepause referierte Dr. Hans Seeholzer (Kieferorthopäde aus Erding und Mitglied der American Association of Orthodontics, Mitglied der deutschen Gesellschaft für Kieferorthopäden und Mitglied im Berufsverband deutscher Kieferorthopäden, internationaler Referent und Coach) mit dem Thema „Erfolgreich anders/anders erfolgreich – Analysieren, Entscheiden, Durchstarten“. Dr. Seeholzer hob zu Beginn seines Vortrages heraus, wie eminent wichtig es sei, seine Patienten zu begeistern, anstatt nur zufrieden zu stellen. In seinem Management-Vortrag beeindruckte Dr. Seeholzer seine Zuhörerschaft sehr; er gab nachhaltige Tipps für den Praxisalltag. Wozu überhaupt ein Management-Vortrag? „Ich möchte Sie verwirren, kreative Unruhe erzeugen und zum Zukunftsmanagement anregen“, eröffnete Dr. Seeholzer. „Ich möchte Ihr geistiger Brandstifter für die Wiedererfindung Ihrer Praxis sein!“ Fachliche Qualität allein entscheide nicht über den Erfolg einer Praxis, weshalb er als Ziel des Kurses ausgab: „Begeisterte und loyale statt nur zufriedene Patienten – sowie ein einfacheres Leben für Sie, Ihre Angestellten und Ihre Patienten.“ Aus der Praxis für die Praxis. Der beliebte Referent – mehr als drei Jahrzehnte Chef einer eigenen KFO-Praxis in Erding – rückte die Schlüsselrolle professioneller Kommunikation – sowohl gegenüber den Angestellten als auch gegenüber den Patienten – in den Fokus seines Vortrags. Daneben erläuterte er 8 Marketingschlüssel für den Erfolg einer Praxis, Erwartungen der Patienten sowie die Begriffe „emotional boosting“, „Neuromarketing“ und „Standard Operation Procederes“. Ein genereller Tipp von Dr. Seeholzer zum Praxis-Marketing: „Verlassen Sie Ihre Komfortzone, öffnen Sie Ihr Herz!“ Fachliche Kompetenz sei zwar die Quali- fikation zur Olympiade, aber noch keine Medaille: „Begeisterung ist ein strategisches Spiel mit der Erwartungshaltung der Patienten – entwickeln Sie individuelle und zu Ihnen sowie Ihrer Praxis passende Begeisterungsfaktoren“. „Coca-Cola-Denken und Facebook sind unverzichtbar“, so Seeholzer. Anschaulichkeit ist in den Vorträgen von Dr. Seeholzer garantiert. So lieferte er auch dieses Mal wieder Exkurse zur Funktionsweise des Gehirns und zu unterschiedlichen Persönlichkeitsmodellen. In diesem Zusammenhang beantwortete er die Frage, warum so viele Menschen Coca-Cola trinken, obwohl in Blindtests Pepsi doch eindeutig besser schmeckt – und was Zahnärzte von Coca-Cola lernen können. Dazu fanden Disney, McDonalds sowie die Lufthansa Platz im Vortrag; Tipps für ein halbes Dutzend Bücher berühmter Autoren zu den besprochenen Themen kamen bei den Praxisinhabern ebenfalls bestens an. Weiter ging es mit dem Internet und dessen Folgen für die Praxis – das weltweite Netz sei zentraler Meinungs-Beeinflusser; rund jeder zweite User fälle Kaufentscheidungen auf der Basis des Internets. Dr. Seeholzer wies auf das Defizit vieler Zahnärzte bei der Internetnutzung und auf die Wichtigkeit von Social-MediaKanälen wie Facebook hin. Zudem eigne sich das Internet zur erfolgreichen Gestaltung des Erstkontaktes, für Fotodokumentationen und zur Verbesserung des Beratungsgesprächs. Den emotionalen Mehrwert kommunizieren! „Unser Gehirn ist wie ein Klettverschluss“, verdeutlichte Dr. Seeholzer: Je mehr Haken und Ösen die Praxis ihren Patienten anbiete, desto enger die Bindung und desto stärker die Überzeugung von den zahnärztlichen Dienstleistungen sowie von den Produkten. Nicht sinnvoll sei es beispielsweise, gegenüber den Patienten lediglich gesundheitliche Gründe auf Verstandesebene für die zahnärztliche Behandlung anzuführen – drohende schlechte Mundhygiene, Zahnfleischentzündung, Knochenabbau, Zahnverlust: REFERAT FORTBILDUNG „Impressionen vom Niederbayerischen Zahnärztetag in Deggendorf” ZNN 2-2016 15 REFERAT FORTBILDUNG „Der Köder muss nicht dem Arzt schmekken, sondern dem Patienten!“ Also lieber im Patientengespräch Aspekte wie eine gesunde Ausstrahlung, jugendliches Aussehen und der Eindruck höherer Intelligenz durch gerade und schöne Zähne ansprechen. „Kommunizieren Sie proaktiv einen emotionalen Mehrwert anstelle von ausschließlich logischen Argumenten“, appellierte der Referent, ehe er zum Nutzen von Smiley-Aufklebern in der Praxis überging. Eine Persönliche Beziehung aufbauen! „Die wichtigsten Zahlen für ein Unternehmen sind unbekannt oder nicht zählbar“, zitierte Dr. Seeholzer den USamerikanischen Pionier im Qualitätsmanagement, William Edwards Deming – und lieferte damit wertvolle Tipps zum Aufbau einer persönlichen Beziehung mit den Patienten. Die klare Entwicklung eines Kommunikationsdesigns in der zahnärztlichen Praxis führe zur systematischen Entwicklung einer Vertrauenskultur – der Basis für jede gesunde Arzt-Patienten-Beziehung. Kämen dann noch „Überraschungsfaktoren“ im Wartezimmer, außerordentliche Freundlichkeit der Angestellten und aufmerksamer Service hinzu, werden „gute Eindrücke auf das Beziehungskonto zum Patienten eingezahlt – später können Sie dann wieder abheben“, so Dr. Seeholzer. Hinsichtlich der Kommunikation zwischen Praxisinhaber und Angestellten betonte er: „Wichtig sind kristallklare Instruktionen Ihres Teams, geben Sie keine schwammigen Anweisungen – denn was wie Opposition oder Unwille Ihrer Mitarbeiter aussieht, ist oft nur fehlende Klarheit. Am Ende verglich Dr. Seeholzer seinen Vortrag mit Kuchenbacken: Er habe in den vergangenen 1½ Stunden seinen Zuhörern einzelne Zutaten mitgegeben. Nun würden diese Zutaten im Unterbewusstsein arbeiten und sich entwickeln – dann könnten die Teilnehmer daraus das große Ganze „backen“. Entscheidend dabei sei es, ein klares Ziel zu definieren und dieses beharrlich zu verfolgen: 16 ZNN 2-2016 „Anfangs ist es zwar schwierig und es benötigt viel Anlauf, um die Steine zu überwinden, die Ihnen im Weg liegen – aber es lohnt sich!“ Es folgte eine einstündige Mittagspause, die viele Kongressteilnehmer neben dem Essen zum fachlichen Austausch oder zum Besuch der Dentalausstellung nutzten. Das Nachmittagsprogramm eröffnete Prof. Dr. Dr. Peter Proff – Direktor der Poliklinik für Kieferorthopädie am Universitätsklinikum Regensburg – mit seinem Vortrag „Kieferorthopädischer Lückenschluss versus prothetisches Vorgehen“. Die ideale Therapie von Patienten mit Nichtanlagen bleibender Zähne oder Patienten mit Frontzahnverlusten nach Traumata ist eine seit Jahren kontrovers diskutierte Frage, die nach wie vor hohe klinische Aktualität besitzt. Der Behandler steht dabei vor der komplexen Entscheidung, ob eine prothetische bzw. implantat-prothetische Versorgung oder ein kieferorthopädischer Lückenschluss mit funktioneller Umgestaltung und Verkürzung der Zahnreihe zu einem günstigeren Therapieergebnis führt. Diese Entscheidung ist immer für den jeweiligen Patienten individuell und nach sorgfältiger Diagnostik befundgestützt anhand allgemeiner und lokaler Parameter zu treffen. Der Therapieerfolg hängt wesentlich von der engen interdisziplinären Kooperation zwischen dem Zahnarzt und dem Kieferorthopäden ab und erlaubt durch die Ausschöpfung aller heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eine langfristige und gute Versorgung, auch bei Patienten mit mehreren fehlenden Zähnen. Im Vortrag wurde anhand entsprechender klinischer Fälle mit dem Leitsymptom einer Zahnunterzahl der komplexe Entscheidungsprozess und die jeweilige Lösungsstrategie praxisnah aufgezeigt. Nach einer kurzen Kaffeepause referierte Dr. Wolf Richter – Endodontologe in München – (Gründungsmitglied der DGEndo, Ausbilder und Prüfer bei der DGEndo, Spezialist der EDA und DGEndo) über das Thema „Endodontie 3.0 – Fit für 2020“. Im Vordergrund standen die Behandlungsmöglichkeiten bei komplexen Fällen. Es wurde versucht, über die uns vorgegebenen Richtlinien der Europäischen Gesellschaft für Endodontie (ESE), die Notwendigkeit und Möglichkeit der Revision von unzureichend wurzelgefüllten Zähnen aufzuzeigen. Der konventionellen Behandlung ist da der chirurgischen Therapie der Vorrang zu geben. Nur auf diesem Wege ist es möglich, das gesamte Wurzelkanalsystem zu erreichen und die chemo-mechanische Reinigung und Aufbereitung durchzuführen, die zum Erfolg einer endodontischen Therapie führt. Es wurde gezeigt, wie mit Hilfe eines Operationsmikroskops und der Anwendung von Checklisten die Revisionsbehandlung mit einer sehr guten Langzeitprognose und vorhersagbar durchgeführt werden konnte. Die gezeigten Fälle zeigten anschaulich, wie ungeachtet der Größe der apikalen Aufhellung eine Ausheilung erreicht werden kann, wenn die Ursache für das endodontische Problem beseitigt werden konnte. Die Möglichkeit, Zähne nicht extrahieren zu müssen und dadurch gerade in der ästhetischen Zone Implantate zu vermeiden, sollte das Ziel dieser Behandlung sein. Denn auch das Implantat ist nicht ohne Misserfolg und die ästhetische Rehabilitation wird dabei immer schwieriger. Im Anschluss an diesen letzten Vortrag hatten die Kongressteilnehmer die Möglichkeit, an einer Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 Röntgenverordnung teilzunehmen; Referent war Dr. Michael Rottner – 1. Vorsitzender des ZBV Oberpfalz. Etwa 40 Zahnärztinnen und Zahnärzte nutzten dieses Serviceangebot des ZBV Niederbayern. Auch das Programm für das Praxispersonal war heuer wieder ungemein attraktiv, was die hohe Teilnehmerzahl widerspiegelte. REFERAT FORTBILDUNG „Impressionen vom Niederbayerischen Zahnärztetag in Deggendorf” ZNN 2-2016 17 REFERAT FORTBILDUNG Betreuer für diesen Tag war Dr. Peter Maier aus Dingolfing – Co-Referent im Referat Fortbildung des ZBV Niederbayern. Als erste startete Frau Dr. Ursula Hiedl – Allgemeinärztin in Kiel mit Schwerpunkt Ernährungsmedizin, Ganzheitlicheund Präventiv-Medizin – mit dem Thema „Welchen Einfluss haben Mikronährstoffe auf die Zahngesundheit?“ Die wichtigsten Mikro-Nährstoffe zum Erhalt der Zahngesundheit sind Vitamin D, Vitamin C, Omega-3-Fettsäuren und Magnesium, so die Referentin. Ein gesunder Lebensstil mit hochwertiger Ernährung nach dem LOGI oder FlexiCarb Prinzip – viel Bewegung aber auch Entspannung – sorgt für die Gesunderhaltung von Körper, Geist und Seele. Um eine optimale Mikro-Nährstoff-Versorgung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Messung und auch gegebenenfalls die Supplementierung fehlender Vitamine, Mineralien und Spurenelemente. Frau Dr. Hiedl ging dann in ihrem Vortrag ganz speziell auf die einzelnen MikroNährstoffe ein: Vitamin C: Unterstützt das Immunsystem und somit die Abwehrlage. Mangel erhöht die Gefahr an Parodontitis zu erkranken. Außerdem ist Vitamin C wichtig für die Kollagensynthese, d.h. die Festigkeit der Gingiva und für den Zahnhalteapparat. Die minimale Zufuhrempfehlung pro Tag liegt bei etwa 100 mg, Raucher mindestens 200 mg, Naturheilkundler bis 1000 mg. Quellen sind Obst und Gemüse aber auch (Wild-)Kräuter. Vitamin D und Calcium: Knochensubstanz und Knochenstabilität. Vitamin D Mangel ist weit verbreitet. Osteoporose wird immer mehr eine Volkskrankheit. Die maximale Knochendichte erreicht man mit circa 30 Jahren. Wichtig sind Bewegung, gesunde Ernährung, ausreichend Calcium und Vitamin D. Calcium circa 1000 mg pro Tag durch calciumreiche Mineralwasser, grünes Gemüse, Nüsse, Milchprodukte. Für eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D ist häufig jahreszeitabhängig eine Sup- 18 ZNN 2-2016 plementierung erforderlich (circa 3000 IE pro Tag). Folsäure: Entzündungshemmend bei Parodontitis. Zufuhr durch grünes Gemüse, Leber, Nüsse. Omega-3-Fettsäuren: Entzündungshemmend, antiosteoporotisch. Gesunde Öle: Leinöl, Rapsöl, Olivenöl, Walnussöl, fette Seefische, Hering, Lachs, Makrele. Generelle Ernährungsempfehlungen zum Erhalt der Zahngesundheit: • 2 x Obst / 3 x Gemüse pro Tag • Vollkornprodukte • Sparsamer Fleisch- und Wurstkonsum (1 – 2 x/Woche ) • Regelmäßiger Fischverzehr (2 – 3 x/Woche) • Regelmäßiger Verzehr von Milchprodukten • Reduktion von Zuckeraufnahme • Verzehr hochwertiger pflanzlicher Öle, Rapsöl, Olivenöl, Leinöl, Wallnussöl • Vitalstoffreiche, naturbelassene und ökologisch erzeugte Lebensmittel bevorzugen, regional und saisonal • Weitestgehender Verzicht auf Fertigprodukte, fast food, • 1,5 – 2 Liter Flüssigkeitszufuhr pro Tag • Nikotinkarenz • Messung und ggf. Supplementierung von Mikronährstoffen Vit. D, Vit. C, Mgn., B-Vitamine (Folsäure etc.), • Coenzym Q 10. Nach der Kaffeepause ging es weiter mit Frau Betül Hanisch – selbständige Business-Knigge-Trainerin für Fach- und Führungskräfte sowie für zahnmedizinisches Personal – mit dem Thema „Körpersprache in der Zahnarztpraxis“. Es war ein kleiner Exkurs für mehr Erfolg in der Zahnarztpraxis mit dem gezielten Einsatz der Körpersprache. Unzählige wissenschaftliche Studien belegen, dass die Wahrnehmung zu 93% aus nonverbalen Signalen und nur zu 7% aus dem Inhaltlichen besteht. Diesen entscheidenden Themenbereich Körpersprache hatte Frau Hanisch ihren Zuhörern näher gebracht und im wahrsten Sinne des Wortes auch der einen oder anderen zahnmedizinischen Fachangestellten für manche Dinge „die Augen geöffnet“. Auf welche Details es nun wirklich ankommt, wurde auf humorvolle Art demonstriert. Es fängt an beim Blickkontakt, der entscheidet, ob ich an einer Person interessiert bin oder nicht. Eine überzeugende Mimik erreicht man nur mit einem aufrichtigen Lächeln. Ein kleiner Trick, den Frau Hanisch uns verraten hat, ist der Stift-Trick: nehmen Sie einen Stift ca. drei Minuten lang quer zwischen die Zähne. Die Lippen dürfen dabei den Stift nicht berühren. Drei Minuten halten Sie so den Stift im Mund. Sie bewegen dabei dieselben Muskeln, die Sie auch beim Lachen einsetzen. Das Gehirn belohnt mit einer Extraportion Serotonin (Glückshormon). Den Trick können Sie noch auf dem Weg zur Praxis einsetzen; so steigt in kürzester Zeit Ihre Stimmung positiv an. Der Händedruck wird bei uns als angenehm empfunden, wenn er kurz und bestimmt ist. Ein zu langes Händeschütteln mit einem Fremden empfinden wir als aufdringlich und unangenehm. Ein selbstsicheres Auftreten erreichen wir mit einer aufrechten Haltung. Dabei ist auch entscheidend, wieviel Raum wir einnehmen. Das Thema Territorium in Zusammenhang mit dem Status wurde verdeutlicht. Abgerundet haben den Vortrag die vielen liebevollen Empfehlungen der Referentin, was das eigene Wohlbefinden angeht. Den Zuhörern wurde nahegelegt, wie entscheidend es ist, mit sich selbst wertschätzend umzugehen. Nur so ist es möglich, auch anderen mit Achtung zu begegnen. Es folgte die einstündige Mittagspause, die viele Teilnehmerinnen zum Besuch der Dentalausstellung nutzten. Den Nachmittag eröffneten Frau Irmgard Marischler (ZMV und ZMF) aus Bogen mit Herrn Günter Stöger (Zahntechniker – Dentallabor M. & G. Stöger Straubing) mit dem Thema REFERAT FORTBILDUNG „Impressionen vom Niederbayerischen Zahnärztetag in Deggendorf” ZNN 2-2016 19 REFERAT FORTBILDUNG „Optimale Interaktion zwischen Praxis und Labor: Prothetische Abrechnung ohne Umsatzeinbußen!“. mittlung von Fotos immer mehr zum Tragen kommt. In dem Vortrag wurde, anhand von aktuellen Beispielen aus dem Alltag auf die wichtige und richtige Kommunikation zwischen Praxis und Labor eingegangen. Bei der Frage Festzuschusszuordnung Praxis und Zeitmanagement Labor ist die Interaktion gerade mit den neuen Medien zukunftsweisend und erspart viel Zeit, unnötige Telefonate und damit Ärger. Beginnend mit einem Fall, bei dem vom Chirurgen weiter zum Behandler und schließlich hin zum Labor aufgezeigt wurde, welche Probleme bei der finalen Abrechnung entstehen können, wenn sich eine Veränderung am Behandlungsplan unbemerkt bis zum Ende hinzieht. Zum Abschluss des Kongresstages referierte Frau Dora von Bülow (ehem. Tarnoki) – Auditorin für QM, Beraterin im Bereich Praxisorganisation und Qualitätsmanagement – über das Thema „Die 5-Sterne-Praxis: Patienten gewinnen und binden!“ Ein weiterer Schwerpunkt war die Dokumentation, angefangen bei der Anamnese etc., bis hin zur Einverständniserklärung des Patienten zur Fotodokumentation. Die beschäftigte uns nämlich im 3.Teil des Vortrags. Dieses Thema beschäftigt immer mehr Praxen, dies zeigen die steigenden Teilnehmerzahlen. Es geht hier nicht darum, teuer zu investieren und eine „LuxusPraxis“ zu entwickeln, sondern um die Zusammenhänge von Patientenbedürfnissen und das gezielte Eingehen auf diese, damit sich Patienten in einer Praxis wohl fühlen. Dabei wurde auf die neuen Medien (wie z.B.: WhatsApp) hingewiesen, was besonders bei Reparaturen durch Über- 20 ZNN 2-2016 Oft sind es einfache Maßnahmen und Verhaltensänderungen, die sehr viel bewirken. Der Vortrag klärte über wichtige Zusammenhänge auf, sensibilisierte für ein patientenorientiertes Denken und gab systematisch eine Vielzahl von Beispielen, wie mit einfachen Mitteln das Wohlfühlklima in einer Praxis deutlich erhöht werden kann. Der Einbau dieser Ausrichtung auf den Patienten in das eigene QM-System bietet sich an. Gegen 17:20 Uhr verabschiedete Dr. Peter Maier die sympathischen Kongressteilnehmerinnen in ihr verdientes Rest-Wochenende und dankte ihnen für deren Teilnahme und „Ausharren“ bis zum Schluss! REFERAT FORTBILDUNG „Impressionen vom Niederbayerischen Zahnärztetag in Deggendorf” ZNN 2-2016 21 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskalender 2016 Termin Thema Referent/in Zielgruppe Kursnummer Ort Feuer in der Praxis – auf was kommt es an? Dr. W. Heigl / A. Lorenz ZÄ, Personal T29.06.16 Straubing Mi., 13.07. Prophylaxe 2.0 – Fit und auf dem neuesten Stand für 2020 Prof. Dr. Johannes Einwag ZÄ, Personal ZFA13.07.16 Straubing Fr., 22.07. Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis Martin Schmauser ZÄ, Personal T22.07.16 SR/BRK Mi., 14.09. Keine Leistungsbeschreibung in der GOZ/GOÄ? Die Lösung: Analogabrechnung! Was, Wie, Wann? Irmgard Marischler ZÄ, Personal T14.09.16 Straubing Mi., 28.09. Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für ZFA Dr. Ludwig Leibl Personal RoeZFA28.09.16 Straubing Mi., 12.10. Keine Angst vor Stress – was uns stabil macht und hält Priv.-Doz. Dr. med. habil. Volker Busch ZÄ, Personal T12.10.16 Straubing Mi., 19.10. Praxisübernahme und Praxisabgabe Dr. iur. Andreas Zach Zahnärzte ZAE19.10.16 Straubing Mi., 19.10. Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für ZAE Dr. Michael Ueding Zahnärzte RoeZAE19.10.16 Straubing Mi., 26.10. Anti-Korruptionsgesetz Dr. iur. Andreas Zach Zahnärzte ZAE26.10.16 Straubing Mi., 09.11. Update QM Dora von Bülow Personal ZFA-QM09.11.16 Straubing Mi., 09.11. Update Arbeitsschutz Dora von Bülow Personal ZFA-ArbSch09.11.16 Straubing Gerinnung in der Zahnheilkunde Dr. Harald Krebs, M.SC. Zahnärzte ZAE09.12.16 Juni Mi., 29.06. Juli September Oktober November Dezember Fr., 09.12. Straubing Detaillierte Ausschreibungen und Anmeldeformulare zu den einzelnen Fortbildungen unter www.zbv-niederbayern.de (Anmeldungen online möglich). Das Jahresprogramm erhebt bei Druck keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kurzfristig geplante Fortbildungen werden aktuell auf unserer Homepage veröffentlicht. 22 ZNN 2-2016 Z REFERAT FORTBILDUNG ZNN 2-2016 23 REFERAT FORTBILDUNG 24 ZNN 2-2016 Z REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs – Kursvoraussetzungen – Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, um eine effiziente Kursgestaltung und einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, bitten wir höflich um Beachtung folgender Anmerkungen: Die Kurse verlangen den Besitz von Vorkenntnissen seitens der fortzubildenden Teilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe des Kurses, die Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Thematik erstmals vertraut zu machen. Vielmehr sollen die bereits bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten verbessert, vertieft und bestätigt werden. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Fortbildungskurse als Bausteine zur ZMF-Weiterbildung anerkannt werden und deshalb eine Mindestqualifikation vorausgesetzt werden muss. Unabdingbare Kursvoraussetzungen: • überdurchschnittliches Engagement in der täglichen Praxis • überdurchschnittlich gute Noten bei der Helferinnen-Abschlussprüfung • und/oder mehrjährige Berufserfahrung • Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fortbildung (kein „geschickt“ werden) • Fähigkeit zum selbstständigen und gründlichen Arbeiten Zusätzlich unabdingbar für den Kurs „Prothetische Assistenz“: • 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der Praxis wünschenswert: • Modellherstellung in der Praxis • mindestens 10-malige Anfertigung von provisorischen Kronen in der Praxis Zusätzlich unabdingbar für den Kurs „Prophylaxe-Basiskurs“: ANMELDUNG FÜR Prophylaxe Basiskurs Teil I Ort: Straubing Kursgebühr: 695,00 € Prothetische Assistenz Teil II Ort: Straubing Kursgebühr: 495,00 € ZA Walter Wanninger Referent für Fortbildung • Ermöglichung der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einem tragfähigen Prophylaxekonzept in der Praxis nach dem Kurs (verhindert Demotivation) wünschenswert: • mögliche Kandidatinnen zur späteren ZMF- oder ZMP Weiterbildung • Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender ZA Walter Wanninger Fortbildungsreferent Eingangsvoraussetzungen für beide Kurse ➔ Zahnarzthelferinnenbrief bzw. Helferinnenurkunde (Kopie) ➔ Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a (3) RöV, nicht älter als 5 Jahre! (Kopie) Bitte beachten: Die Anmeldung ist nur mit den beigefügten Nachweisen gültig! Vorname, Name Teilnehmer/in Geburtsname und Geburtsdatum 첸 Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitenden Leistungskontrollen zur Erlangung des Zertifikates über eine erfolgreiche Kursteilnahme. Praxisadresse Unterschrift Praxisinhaber/in Praxisstempel Rückfax an: 0 94 21 -56 86 88 88 oder per E-Mail an: [email protected] ZNN 2-2016 25 REFERAT FORTBILDUNG MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Wie in jedem modernen Beruf heißt es am Ball bleiben, um auch in Zukunft zufrieden zu sein. Dies bedeutet in erster Linie Fortbildung, sei es durch Seminare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher. Folgende Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen nach den Fortbildungsordnungen der Bayerische Landeszahnärztekammer können derzeit absolviert werden: 2. Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – 1 Jahr Berufserfahrung als ZFA – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV – Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre 1. Anpassungsfortbildungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Dauer: mindestens 400 Unterrichtsstunden 1.1 Prophylaxe Basiskurs 3. Dentalhygieniker/in (DH) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 60 Unterrichtsstunden Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) oder Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF) – 1 Jahr Berufserfahrung als ZMP oder ZMF – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV – Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre 1.2 Prothetische Assistenz Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 30 Unterrichtsstunden 1.3 Kieferorthopädische Assistenz Voraussetzungen: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 60 Unterrichtsstunden Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am freiwilligen Testat zu den Kursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzung zur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung. 26 ZNN 2-2016 Dauer: mindestens 800 Unterrichtsstunden 4. Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – ein Jahr Berufserfahrung als ZFA Dauer: mindestens 350 Unterrichtsstunden Information über Inhalte und Fortbildungsanbieter finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer, www.blzk.de, unter Praxispersonal, Fortbildung. Bei einem Notendurchschnitt von mehr als 87 Punkten im Prüfungszeugnis zur ZFA können Sie sich rechtzeitig vor Beginn einer Fortbildung um ein Stipendium bewerben. Sie dürfen jedoch noch keine 25 Jahre alt sein. Bitte fordern Sie die Bewerbungsunterlagen per e-mail, über die Bayerische Landeszahnärztekammer, www.cberger @blzk.de oder [email protected], Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“, an. REFERAT FORTBILDUNG Bringen Sie sich im Hygienebereich auf den neuesten Stand Am 16.03.2016 referierte Frau Marina Nörr-Müller in den Räumlichkeiten des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern zu diesem Thema. Mit der Forderung, in den Praxen ein Hygienemanagement zu etablieren, verlangt der Gesetzgeber eine systematische und gelenkte Umsetzung sämtlicher Maßnahmen zur Infektionsprävention. Dazu gehören eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten, eine Festlegung strukturierter Hygieneprozesse sowie ein sicherer Umgang mit den hygienerelevanten Aufzeichnungen und Dokumenten. Alleine das Wissen um die Gesetzesvorgaben, Richtlinien und Normen machen noch kein Hygienemanagement aus. Vielmehr verlangt dies ein deutliches Auseinandersetzen mit den in der Praxis vorhandenen Ressourcen wie der apparativen Ausstattung, den räumlichen Begebenheiten und nicht zu vergessen der personellen Kapazitäten mit dem dazu gehörigen Wissensstand. Mit alldem muss nun auch noch erreicht werden, dass die Hygiene ein fester Bestand der täglichen Praxisarbeit ist, der keinen Schwankungen unterliegen darf, auch wenn sich an manchen Tagen die Notfälle besonders zahlreich ankündigen oder ein krankheitsbedingter oder chronischer Personalmangel besteht. Das stellt große Herausforderungen an das Praxispersonal, zudem die Schulung und Unterweisung, besonders bei den noch am Anfang des Berufsweges stehenden Mitarbeitern und Neuankömmlingen auch zusätzlich viel Zeit in Anspruch nimmt. Ziel dieses Seminares war es, Hygienekenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Nicht allein, weil Richtlinien und Gesetze sich verändern, auch bislang bekannte Hygienestandards brauchen dann und wann eine Auffrischung. SONSTIGE FORTBILDUNGEN AG Endo Rückblick und Ausblick LASER – unter diesem Überbegriff stand das Treffen der AG Endo am 09.März 2016 in den Räumen des ZBV Niederbayern in Straubing. Dr. Ralf Schlichting, Spezialist für Endodontie, stellt zu Beginn die physikalischen Grundlagen und die Interaktion von Laser mit unterschiedlichen Geweben dar. Im Folgenden wurde auf die unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten von Laserstrahlung in der Zahnmedizin, insbesondere in der Endodontie eingegangen. Hier wurden die bisherigen Ansätze zur Verwendung von LASER kritisch hinterfragt. PIPS, die Laseraktivierung von Spülflüs- sigkeit im Wurzelkanal, stellt einen völlig neuartigen Ansatz für die Verwendung von Laser in der Endodontie dar. Dr. Schlichting erklärte den Teilnehmern sehr genau die physikalischen Mechanismen welche dieser Anwendung zugrundeliegen. Ebenso zeigte er Fallbeispiele aus der täglichen Praxis und ging abschließend ausführlich auf die aktuelle Studienlage zum Thema PIPS ein. Hier zeigt sich in einer Vielzahl von Studien, dass dieser neuartige Ansatz zur Desinfektion von Wurzelkanälen allen bisher bekannten Verfahren signifikant überlegen scheint. Ausblick auf unser nächstes Treffen Der Zahnunfall. Was tun? Wann? Warum? Ein im wahrsten Sinne des Wortes traumatisches Ereignis … natürlich für unsere zumeist jungen Patienten, die Angehörigen aber auch für uns als Praxisteam. Gerade bei der Erstbehandlung können häufig die entscheidenden therapeutischen Schritte eingeleitet werden, um Zähne langfristig erhalten zu können. Deshalb soll dieser Nachmittag ganz im Zeichen des Zahntraumas stehen. Termin: Mittwoch 21.09.2016 von 16 Uhr bis 19 Uhr in den Räumen des ZBV Niederbayern ZNN 2-2016 27 SONSTIGE FORTBILDUNGEN Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern Am Essigberg 14, 94315 Straubing Fax: 0 94 21/56 86 88-88 Verbindliche Anmeldung Arbeitskreis Endodontie Niederbayern Termin: Mittwoch, 21. September 2016, 16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing (Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center) Anmerkung: Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen! Name Zahnärztin/Zahnarzt Name Zahnärztin/Zahnarzt Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift Parkmöglichkeiten: • Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten) • Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 €) Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps: Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit! Fußweg vom Großparkplatz: Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen Sie an der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca. 100 m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern. 28 ZNN 2-2016 SONSTIGE FORTBILDUNGEN Fortbildungen/Veranstaltungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe Information/Anmeldung: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberpfalz Albertstraße 8 93047 Regensburg Fax 09 41/5 92 04-70 Programm für Zahnärzte und Zahntechniker am Samstag, 25.06.2016 Für die Anmeldung der Zahntechniker wenden Sie sich bitte direkt an den Förderverein Fachgruppe Zahntechnik e.V., Herrn Roland Birner Böhmerwaldstr. 17 93128 Regenstauf Tel. 0 91 29/4 03 06 71 Fax 0 91 29/4 03 05 56 71 ZNN 2-2015 29 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich gemeldet werden. - Mutterschutzgesetz - Regelung zum Beschäftigungsverbot www.blzk.de QM online Entsprechende Anträge bzw. Formulare wie Suchbegriff: „Mutterschutz“ - Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt (Benachrichtigung nach § 5 MuSchG) - Meldung an die Krankenkasse Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal / Haushalt Statistik Zwischenprüfung 2016 Teilnehmer/innen Note 5+6 % Vergleichszahlen aus dem Vorjahr: 2015 Teilnehmer/innen Note 5+6 % Landshut 41 11 26,83 Landshut 55 4 7,27 Passau 50 5 10,00 Passau 53 4 7,55 Straubing 49 22 44,90 Straubing 55 9 16,36 140 38 27,14 163 17 10,43 Besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.zbv-niederbayern.de ZNN 2-2016 31 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Berufsbildungsmesse an der FH Landshut Zum vierten Mal durfte ich auf der Berufsbildungsmesse den ZBV Niederbayern vertreten. Der Andrang der Aussteller war größer denn je. Der Wettlauf um die Auszubildenden ist voll im Gange. Bekam man vor 15 Jahren noch auf eine Annonce in der lokalen Zeitung viele Bewerbungen, unter denen man sich die besten zum Vorstellungsgespräch einladen konnte, ist man heute um jede Bewerbung froh. Die Probleme hierfür sind vielfältig. Über mangelndes Interesse bei der Messe könnte ich nicht klagen, aber die Betreuung der Interessentinnen nach der Messe ist mehr als mangelhaft. Eine große Firma hat eine Personalabteilung, die sich intensiv um die zukünftigen Lehrlinge kümmert. Wir Zahnärzte haben da ein Problem. Wir sind Einzelunternehmer und haben nicht die personellen und finanziellen Ressourcen großer Firmen, wie BMW oder Drexelmeier etc.. Aber gemeinsam können wir doch mehr als jeder für sich alleine. Die Besucher der Berufsbildungsmessen suchen in erster Linie keinen Ausbildungsplatz, sondern Praktikumsplätze, um sich ein Bild über den zukünftigen Beruf machen zu können. Die jungen Leute informieren sich ausschließlich über digitale Medien, und 32 ZNN 2-2016 wer dort nicht präsent ist existiert nicht. Leider sieht die Landeszahnärztekammer unter FDZ-Führung da noch nicht den großen Handlungsbedarf. Aber vielleicht ist es auch besser regional zu agieren, denn Bayern ist groß und vor Ort ist man immer näher am Menschen als dort oben in München. Meine Vision wie wir die Praxen, die Auszubildende suchen, unterstützen können, sieht so aus. Wir brauchen ein Logo aus dem ersichtlich wird, um was es geht. Dieses sollte natürlich auch unseren Messestand zieren. Mit inbegriffen sollte ein QR-Code sein mit dessen Hilfe man auf unsere ZBV –Seite gelangt, auf der weiterführende Informationen wie der sehr gute Video-Clip des Landes BadenWürttemberg, aber auch eine stets aktuelle Liste aller Kolleginnen und Kollegen, die einen Praktikumsplatz oder einen Ausbildungsplatz anbieten. Wenn wir dann noch in den Hausaufgabenheften, die jedem bayerischen Schüler und jeder Schülerin in der Abschlussklasse zur Verfügung gestellt werden mit unserem Logo Werbung machen, erreichen wir mit Sicherheit mehr Interessentinnen als bisher. Auch ein Plakat mit dem Logo und dem Titel „Wir bilden aus“ sollte der ZBV jeder ausbildungswilligen Praxis zur Verfügung stellen. Dies wird natürlich Geld kosten und ich bitte um Unterstützung, damit der Vorstand diese Mittel aus dem knappen Haushalt bereitstellt. Dr. Winfried Benda Referent Praxisführung REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Man muss die Feste feiern, wie sie fallen! – Oder auch nicht Und sie einfach verlegen, wie bei der Staatlichen Berufsschule II StraubingBogen, der Mathias-von-Flurl-Schule. Weil das übliche 25-jährige Jubiläum vor fünf Jahren wegen größerer Feierlichkeiten, wie dem 100-jährigen Bestehen des Schulgebäudes, untergegangen wäre, wurde am 24. April die 30-jährige Selbstständigkeit als eigenständige Berufsschule gefeiert. Mit einem Tag der offenen Tür präsentierten sich die 16 unterschiedlichen Berufe, und auch der ZBV war mit seinem neuen Ausstellungsstand und seinem Vorsitzenden Ernst Binner, sowie den Fachlehrern Frau Irmgard Marischler und Dr. Ludwig Leibl präsent. Auch die Schülerinnen der ZFA-Klassen waren mit einer eigenen Präsentation aktiv. Sie stellten zahnmedizinische Prophylaxe-Konzepte vor und luden ein zu einem Quiz über den Zuckerinhalt verschiedener Nahrungsmittel. Die angebotenen Informationsmöglichkeiten wurden von den vielen Besuchern sehr stark frequentiert. Im Rahmen des Festaktes mit Landrat Josef Laumer und Bürgermeisterin Stelzl ehrte OStD Werner Kiese u. a. Irmgard Marischler für 24 Jahre, Dr. Ludwig Leibl für 35 Jahre und Dr. Roland Obtmeier für 22 Jahre nebenberufliche engagierte Tätigkeit in den 6 Fachklassen für unsere Azubis. Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal ZNN 2-2016 33 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Ausbildungsmesse in der Fraunhoferhalle in Straubing Viele Kolleginnen und Kollegen klagen, dass es immer schwieriger wird gutes Personal und motivierte Auszubildende zu finden. Noch sind die Ausbildungszahlen in diesem Bereich gut. Aber wir haben immer stärkere Konkurrenz unter anderem aus der Industrie und eingetretene Pfade funktionieren nicht mehr. Aus diesem Grund hat sich der ZBV Niederbayern entschieden einen neuen, attraktiven Messestand anzuschaffen und auf die Ausbildungsmesse in Straubing zu gehen. Der Standort war gut, die Konkurrenz auf der einen Seite BMW, auf der anderen das Krankenhaus - hart. Mit Filmen zur Ausbildung zur ZFA, einem Phantomkopf für erste Behandlungsversuche (ein Selfie zum Beweis wurde gleich mitgeliefert) und einer mobilen Behandlungseinheit haben wir versucht die Schülerinnen und Schüler für den Beruf zu begeistern. Der Andrang hielt sich – besonders nachmittags – in Grenzen. Vormittags, als die Schulen die Jugendlichen mit Bussen herangefahren haben, war das Interesse größer. Erstaunlicherweise haben sogar einige junge Männer ernsthaftes Interesse gezeigt. Dank gebührt hier den Kolleginnen, Kollegen und Mitarbeiterinnen aus den Praxen, die einige Stunden bereit waren auf dem Stand mitzuarbeiten und versucht haben junge Menschen für den Beruf der ZFA zu gewinnen. Der Stand steht auch anderen niederbayerischen Obmannsbezirken kostenlos zur Verfügung. Wir werden uns wieder für einen Stand auf der Messe im nächsten Jahr bewerben und ich hoffe, dass sich dann noch mehr Zahnärzte/Zahnärztinnen für die Aktion melden werden. Zahnärztin Gisela Sandmann 34 ZNN 2-2016 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Zahnärztliches Personal Aus- und Fortbildung Beruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r München – Der aufgelegte Flyer „Ja! Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten – Mehr als ein Job, Karriere inklusive“ der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) gibt einen Überblick über das Berufsbild Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ZFA. Er beantwortet wichtige Fragen zu Ausbildung und Aufstiegschancen und vermittelt einen ersten Einblick in die Arbeitswelt des/r ZFA, um junge Menschen für den Ausbildungsberuf in der Zahnarztpraxis zu interessieren. Schulabschluss und Eintritt in das Berufsleben – für Schulabgänger steht spätestens mit Ende des Schuljahres die große Entscheidung an: Welche Ausbildung ist die richtige? Welcher Beruf hat Zukunft? Gute Aussichten bietet eine Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten ZFA. Der Flyer zeigt, welche Grundvoraussetzungen ein junger Mensch erfüllen sollte, wenn er sich für eine Ausbildung in einer Zahnarztpraxis entscheidet, wie z.B. Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicheren Umgang mit Menschen jeden Alters, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Interesse an Technik. In Stichpunkten werden die Ausbildungsinhalte im dualen System in Praxis und Berufsschule, die Dauer der Ausbildung, die Zwischen- und Abschlussprüfung und die Vergütungsempfehlung dargestellt. Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung ergeben sich umfangreiche Perspektiven zur berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung. Nach der Anpassungsfortbildung Prophylaxe Basiskurs und Prothetische bzw. Kieferorthopädische Assistenz folgen Aufstiegsfortbildungen • zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz ZMP für den Bereich Prophylaxe und Gesundheitsberatung, • zur Zahnmedizinischen Fachassistenz ZMF, tätig in der Prävention, Praxisorganisation und Mitarbeiterführung • zur Dentalhygieniker/in DH, spezialisiert für die Praxis mit parodontologischem Schwerpunkt, • für Organisation, Management und Abrechnung bietet sich die Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz ZMV an. Als Kernaussage soll den Interessenten „ZFA: Ihr Beruf – vielseitig, verantwortungsvoll und zukunftssicher mit Perspektiven durch Qualifikation“ im Gedächtnis bleiben. Für weitere Informationen zum Berufsbild ZFA verweist der Flyer auf die Zahnärztlichen Bezirksverbände als Ansprechpartner vor Ort. Den Flyer gibt es als PDF zum Herunterladen, Ansehen oder Ausdrucken auf der Internetseite der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er ist auch kostenfrei als Druckwerk im Online-Shop unter www.blzk.de/shop oder per Fax unter 089/7 24 80-272 erhältlich. Kontakt: Referat Zahnärztliches Personal der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon 089/7 24 80-172, Fax 089/7 24 80-173, E-Mail: [email protected] Ausbildungsplätze für anerkannte Asylbewerber-/innen Im Januar 2016 führte der ZBV Niederbayern eine Umfrage durch, in wie vielen und welchen Praxen Interesse besteht, zukünftig Auszubildende mit Migrationshintergrund bzw. anerkannte Asylbewerber-/innen in ihre Praxis zu integrieren. Im Ergebnis teilten 21 Praxen ihre Bereitschaft mit, diesen Personenkreis zukünftig als Auszubildende aufnehmen zu wollen, jedoch schränkten 2 Praxen ihre Bereitschaft dahingehend ein, dass ausreichend sprachliche Deutschkenntnisse vorhanden sein müssen. Der ZBV Niederbayern steht seit längerem insbesondere mit der Agentur für Arbeit in Landshut, aber auch mit ande- ren Behörden in engem Kontakt, um die Voraussetzungen für Praktikas und Ausbildungsstellen in Zahnarztpraxen zu prüfen. Hauptsächlich liegt hier das Hauptaugenmerk auf einer sicheren Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach der Ausbildung sowie zufriedenstellender Sprachkenntnisse zum Ausbildungsbeginn. Derzeit wird ebenfalls geprüft, ob der ZBV Niederbayern hinsichtlich Vermittlung der Fachtheorie und der deutschen Fachbegriffe für diesen Personenkreis Unterstützung bereitstellen kann. praxis bestehen, so bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem ZBV Niederbayern. Ernst Binner 1. Vorsitzender Sollten in Ihren Praxen bereits positive Erfahrungen mit dieser Bewerbergruppe vorliegen bzw. eine besondere Bereitschaft zur Integration in der Zahnarzt- ZNN 2-2016 35 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Begabtenförderung Berufliche Bildung Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können sich nach abgeschlossener Berufsausbildung um ein Stipendium bewerben Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet voraussichtlich auch 2016 im Rahmen des Förderprogramms „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ Stipendien für die berufliche Fort- und Weiterbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten an. Von allen Bewerber/innen können die besten drei Jahre lang, beginnend ab Januar 2017, Fördergelder in Höhe von insgesamt 6000 € für Fort- und Weiterbildungen abrufen. Alle Bewerber werden von der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert, ob sie für die Förderung ausgewählt wurden und ein Stipendium erhalten. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Stipendium sind: • Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) mit Prüfung in Bayern, Gesamtergebnis Prüfungstermine 2017 Winterabschlussprüfung Zwischenprüfung Sommerabschlussprüfung 18.01.2017 26.04.2017 01.06.2017 (Donnerstag) Bitte beachten Sie: Die Sommerabschlussprüfung findet 2017 an einem Donnerstag statt. Um die Prüfung rechtzeitig im Schuljahr abschließen zu können, musste der Termin vor die Pfingstferien gelegt werden. Da die Prüfung der MFA bereits am Mittwoch, dem 31.05.2017 stattfindet, wurde die Prüfung der ZFA ausnahmsweise auf einen Donnerstag gelegt. 36 ZNN 2-2016 der Berufsabschlussprüfung (Prüfungszeugnis ZFA) mindestens 87,00 Punkte • Der Bewerber darf zu Beginn der Förderung (Januar 2017) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Interessenten wenden sich bitte bis spätestens 31.10.2016 per Mail unter Angabe der Postanschrift an das Referat Zahnärztliches Personal: [email protected]. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gem. GmbH, www.begabtenfoerderung.de, Weiterbildungsstipendium sowie auf der Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer www.blzk.de, Praxispersonal, Ausbildung. Bayerische Landeszahnärztekammer Referat Zahnärztliches Personal Gebühren für Zweitschriften Die Ausstellung von Zweitschriften von Urkunden, wie z. B. Zahnarzthelferinnenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis, Röntgenbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen etc., verursacht Arbeitsund Kostenaufwand. Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern stellt Zweitschriften nur mit Vorauszahlung aus (10,– €). Von dieser Regelung bleiben die satzungsgemäßen Mitglieder des ZBV Niederbayern selbstverständlich ausgenommen. Einzelheiten klären Sie bitte vorab unter Tel. 0 94 21/56 86 88-0. Ehrung verdienter Zahnarzthelferinnen Der ZBV Niederbayern ehrt Zahnarzthelferinnen mit einer Praxiszugehörigkeit von 15, 20, 25 Jahren und mehr. Bei der Festlegung der Berufsjahre kann die Ausbildungszeit angerechnet werden. Die Ehrung erfolgt in der Form, dass der betreffenden Mitarbeiterin eine Urkunde sowie ein kleines Präsent zugesandt werden. Wenn Sie die Ehrung einer Praxismitarbeiterin wünschen, senden Sie bitte den Antrag unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums der zu Ehrenden an den Zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. Den Antrag finden Sie unter: www.zbv-niederbayern.de/zahnärzte/ Infos für Zahnärzte/Antrag Helferinnenehrung. Ausbildungsverträge für ZFA Ausbildungsverträge sind nur in Papierform erhältlich und beim ZBV Niederbayern schriftlich oder telefonisch im Original anzufordern und können nicht vom Netz geladen werden. Ansprechpartner beim ZBV Niederbayern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 2156 86 88-40. REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Merkblatt – Ausbildungsverträge Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsverträge vor Beginn der Ausbildung dem ZBV Niederbayern zur Genehmigung und Eintragung in die Stammrolle vorzulegen sind. Einreichung beim ZBV Niederbayern: • drei Originalexemplare, von allen Vertragspartnern unterschrieben – bei Minderjährigen beide Elternteile – gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen, die das alleinige Sorgerecht haben, eine Sorgerechtsbestätigung erforderlich (= Negativattest – kann kostenfrei beim für den Wohnort der Mutter zuständigen Jugendamt angefordert werden) • ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) • Kopie der Arbeitserlaubnis oder der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (Auszubildende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen) • Ergänzungsfragebogen (ergänzende Fragen zur Ausbildung) Ausbildungszeit: • grundsätzlich exakt drei Jahre (z.B. 01.09.2016 bis 31.08.2019) Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung: Bei entsprechenden Leistungen in Berufsschule und Praxis kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird die Prüfung an dem unmittelbar der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin abgelegt. Als Nachweis der schulischen Leistungen für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februar maßgeblich. Beendigung von Ausbildungsverhältnissen Wir bitten alle ausbildenden Kolleginnen und Kollegen darauf zu achten, dass Lösungen von Ausbildungsverhältnissen grundsätzlich nur während der Probezeit ohne Angabe von Gründen möglich sind. Nach der Probezeit können Ausbildungsverhältnisse nur in gegenseitigem Einvernehmen mit einem Aufhebungsvertrag gelöst werden. Das Beenden von Ausbildungsverhältnissen ist dem ZBV Niederbayern umgehend schriftlich mitzuteilen. Ärztliche Nachuntersuchung: Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz hat sich der Arbeitgeber ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, sofern die Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig ist. Die Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist ohne diese Bescheinigung nicht möglich. Für die Ausbildungszeit wünschen wir viel Erfolg. • tatsächliches Ausbildungsende: Mit Bestehen der Abschlussprüfung • Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung möglich Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto): Ab 1.9.2013 abgeschlossene Verträge • 1. Ausbildungsjahr 610,00 € • 2. Ausbildungsjahr 650,00 € • 3. Ausbildungsjahr 700,00 € In diesen Vergütungen je Ausbildungsjahr können auch Zuschüsse z.B. für Fahrtkosten beinhaltet oder explizit ausgewiesen werden, jedoch darf hierbei die Grundvergütung maximal um 20% unterschritten werden. ZNN 2-2016 37 REFERAT PRAXISFÜHRUNG Fachkundenachweis für Röntgen ist nicht Bestandteil einer deutschen Approbation bei Anerkennung ausländischer Approbationsnachweise Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach entsprechenden Vorkommnissen im Bezirk Niederbayern möchte ich für alle Kolleginnen und Kollegen, die im Ausland Zahnmedizin studiert haben und im Anerkennungsverfahren die deutsche Approbation erlangt haben, folgenden wichtigen Hinweis geben: Die Ausstellung einer deutschen Approbationsurkunde beinhaltet nicht den Fachkundenachweis im Strahlenschutz. Somit dürfen Röntgenbilder nicht angefertigt und befundet werden. Auch das Betreiben einer Röntgeneinrichtung ist nicht erlaubt. Nicht einmal das Anfertigen von Röntgenbildern auf Anweisung des Praxisbetreibers (Röntgenschutzbeauftragten). Für alle diese Tätigkeiten muss die Fachkunde nachgewiesen werden. Und diese ist eben nicht in der Approbation enthalten. Hierfür möchte ich auch auf den Hinweis der Bayerischen Landeszahnärztekammer verweisen: Zahnärzte, die in Deutschland studieren, erwerben die Fachkunde in der Regel im Rahmen des Staatsexamens. Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen die Fachkunde nach Erhalt der Approbation gesondert erwerben. Dazu muss die Sachkunde nachgewiesen und ein von der zuständigen Stelle anerkannter Kurs absolviert werden. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs darf für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Dr. Winfried Benda Referent Praxisführung Dr. Winfried Benda Referent Praxisführung Aktualisierung nicht vergessen! Beim Strahlenschutz müssen Fristen beachtet werden München – Nach der Röntgenverordnung (RöV) sind Zahnärzte verpflichtet, ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch den Besuch eines entsprechenden Kurses zu aktualisieren. Für Zahnärzte gibt es zwei Wege zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz: 1. Teilnahme an einem gesonderten mehrstündigen Aktualisierungskurs. Dabei ist zu beachten, dass die in Bayern stattfindenden Kurse von der Bayerischen Landeszahnärztekammer anerkannt sein müssen. 2. Teilnahme an einem sonstigen Fortbildungskurs mit ausreichend strahlenschutzrelevanten Inhalten, zum Beispiel bei der eazf, dem Fortbildungsinstitut der BLZK. Diese Kurse sind mit dem Hinweis „unter besonderer Berücksichtigung der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlen- 38 ZNN 2-2016 schutz konzipiert“ oder einer ähnlichen Formulierung ausgewiesen. Die Lehrgänge müssen, sofern sie in Bayern stattfinden, ebenfalls von der BLZK anerkannt sein. Neben der eazf bieten zum Beispiel auch die Zahnärztlichen Bezirksverbände solche Kurse an. Die Termine werden regelmäßig im BZB und in den Publikationen der ZBV veröffentlicht. Regelung gilt auch für zahnärztliches Personal Nach § 18a Absatz 3 RöV sind Zahnarzthelfer/-innen (ZAH) beziehungsweise Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) sowie Hilfspersonal ohne abgeschlossene Ausbildung mit Kenntnissen im Strahlenschutz analog zur Regelung für Zahnärzte verpflichtet, ihre Kenntnisse mindestens alle fünf Jahre im Rahmen eines Kurses zu aktualisieren. Auch hierfür bieten beispielsweise ZBV und eazf entsprechende Kurse an. Über die Termine kön- nen sich Interessenten im Referat Praxisführung der BLZK informieren. Dr. Michael Rottner Mitglied des Vorstands Referent Praxisführung der BLZK Kontakt: Referat Praxisführung der BLZK Telefon: 089 72480-174 E-Mail: [email protected] In Niederbayern bietet sich für Zahnärzte die Möglichkeit der Aktualisierung am 19.10.2016 in den Räumen der apoBank Passau (Anmeldung siehe www.zbv-niederbayern.de). Für zahnärztliches Personal findet am 28.09.2016 ein Kurs im Seminarraum des ZBV Niederbayern in Straubing statt (Anmeldung siehe www.zbvniederbayern.de). REFERAT PRAXISFÜHRUNG Validierung von Sterilisatoren Die Validierung der Sterilisatoren ist Pflicht. Die Validierung mit Hilfe von Bioindikatoren, die man zur Prüfung einschickt, wie sie kostengünstig von STERIDATA oder UTC angeboten wurde, wird von der Gewerbeaufsicht nicht mehr akzeptiert. Die Gewerbeaufsicht verlangt eine Validierung vor Ort. Auf der Suche nach für die Praxen kostengünstigen Anbietern wurde Herr Kollege Dr. Christopher Höglmüller vom ZBV Oberbayern auf die Firma DeWeTec aus Aachen aufmerksam. Diese bietet Validierungen ab 349,- € für ZBV Mitglieder an. Internetadresse: dewetec-thermodesinfektor.de E-Mail: [email protected] Telefon: 0 18 50/11 08 00 Anschrift: DeWeTec, Steinweg 6, 52222 Stolberg ✁ Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. ANZEIGENAUFTRAG HaasMedia, Angelika Haas Salzbergweg 20, 85368 Wang Telefax 0 87 61-72 90 541 Anzeigengröße Name/Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Zahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck Stellengesuch Stellenangebot 1/8 Seite (90 x 64 mm) 90,00 Euro 95,00 Euro 105,00 Euro 90 x 50 mm 75,00 Euro 80,00 Euro 95,00 Euro 1/16 (90 x 32 mm) 55,00 Euro 60,00 Euro 72,00 Euro 1/32 (43 x 32 mm) 35,00 Euro 38,00 Euro 50,00 Euro Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro Alle Preis zzgl. 19% MwST. 7,00 Euro Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug Bank ZNN – Ausgabe Nr.: Kto.-Nr. Verschiedenes BLZ ANZEIGENTEXT: Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (42 x 32 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt. ZNN 2-2016 39 REFERAT PRAXISFÜHRUNG Praxishygiene Eine der häufigsten Beanstandungen des Gewerbeaufsichtsamtes Niederbayern bei den Praxisbegehungen ist die maschinelle Aufbereitung zahnärztlicher Übertragungsinstrumente (zu Deutsch: Handund Winkelstücke). Nur, welche Möglichkeiten gibt es da und wie viel kosten sie. Unser Kollege Dr. Manuel Eichinger hat sich die Mühe gemacht, die verschiedenen Möglichkeiten betriebswirtschaftlich durchzukalkulieren und hat einen durchschnittlichen Stückpreis pro Aufberei- tung errechnet. Diese Berechnung beruht auf Durchschnittswerten der bayerischen Zahnarztpraxen, was Lohnkosten, Anzahl von Patienten/Behandlungen pro Tag etc. betrifft. Diese Werte sind deshalb nicht allgemein gültig, noch berücksichtigen sie nicht eventuelle Behandlungsschwerpunkte etc.. So wurde zum Beispiel bei den Investitionskosten nicht berücksichtigt, wie viele und welche Hand- und Winkelstücke in der Praxis vorhanden sind oder eventuell noch hin- zugekauft werden müssen. Zur Verdeutlichung: persönlich arbeite ich viel mit dem Sonic Handstück zur Kavitätenpräparation. Wenn ich nun eine zeitintensive Aufbereitung wähle (z.B. RDG + Pflegegerät + Steri), muss ich mehr Sonic Handstücke vorhalten, somit erhöhen sich die Investitionskosten beträchtlich gegenüber einer schnelleren Methode (z.B. DAC) und damit der Stückpreis pro Aufbereitung. Methode Kommentar MAZI (manuelle Aufbereitung zahnärztlicher Instrumente) Die Aufbereitung muss 10 min nach Behandlungsende erfolgen, 6 min Einwirkungszeit Hoher personeller Aufwand Nicht anerkannt 1,60 € RDG (Thermodesinfektor) + Pflegegerät (nicht validierbar) + Sterilisator Sehr wichtig, die Hand- und Winkelstücke müssen nach dem Reinigen im Thermodesinfektor gut getrocknet werden (Heißlufttrocknung!!!) Spezieller Wagen mit Adapter und Filter 0,53 € NSK iCare (validierbares Reinigungsund Pflegegerät) + Sterilisator Das NSK iCare ist nicht für die Desinfektion validierbar 0,76 € Sirona DAC Validierbares Reinigungs- und Desinfektionsgerät Hand- und Winkelstücke sind nach ca. 20 min wieder einsatzfähig 0,56 € Assistina 3x3 ( validierbares Reinigungs- und Pflegegerät) + Sterilisator Preis pro Aufbereitung ca. 0,28 € Diese Tabelle ist als Entscheidungshilfe gedacht, sie erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Die angegeben Preise können von Praxis zu Praxis erheblich differieren (s.o. Bereithaltung von Hand- und Winkelstücken etc.) 40 ZNN 2-2016 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Assistenten- und Niederlassungsberatung Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungen durch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Dr. Peter Maier oder durch die stellvertretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß-Eckert . Terminvereinbarungen bitte bei Frau Martina Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21. Sitzungstermine des Zulassungsausschusses für Zahnärzte – Südbayern – Sitzungstermine jeweils mittwochs Termine 2016 20. Juli 2016 07. September 2016 05. Oktober 2016 09. November 2016 14. Dezember 2016 Da der Zulassungsausschuss an Ladungsfristen gebunden ist, sind die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen. Eine Bearbeitung des Antra- Einreichungsfristen Montag, 20. Juni 2016 Montag, 08. August 2016 Montag, 05. September 2016 Montag, 10. Oktober 2016 Montag, 14. November 2016 ges zum gewünschten Sitzungstermin kann ansonsten nicht erfolgen. Eine rückwirkende Genehmigung/Beendigung ist nicht möglich. Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst • An der Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst sind grundsätzlich alle Vertragszahnärzte ohne Begrenzung auf ein bestimmtes Lebensalter verpflichtet. Die Verpflichtung zum zahnärztlichen Notdienst ist dem gemäß eine unabdingbare Verpflichtung des Zahnarztes für die Dauer seiner Kassenzulassung. • Ist ein zum Notdienst eingeteilter Zahnarzt, insbesondere bei Krankheit verhindert, so hat er selbst für eine geeignete Vertretung zu sorgen und diese Änderung unverzüglich seiner Bezirksstelle mitzuteilen. • Am Eingang seiner Praxis hat er außerdem unter Angabe der Anschrift seines Vertreters auf die Vertretung durch einen Aushang hinzuweisen, • zusätzlich ist dementsprechend auch der Anrufbeantworter zu besprechen. • Der zeitliche Umfang des Notdienstes wird einheitlich auf die Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt. In dieser Zeit muss der für den Notdienst eingeteilte Zahnarzt in seiner Praxis anwesend sein. • In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr) muss seitens des Notdienstzahnarztes Behandlungsbereitschaft bestehen. • Bei einem Verstoß gegen die Notdienstpflicht werden disziplinarische Maßnahmen gegen den betreffenden Zahnarzt eingeleitet, bei evtl. hieraus resultierender nachhaltiger Gefährdung der Sicherstellung des Notdienstes werden entstehende Kosten dem betreffenden Zahnarzt in Rechnung gestellt. Dr. Peter Maier Bezirksstellenvorsitzender Der aktuelle Wochenendnotdienst kann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de Hinweis zur Urlaubsvertretung Aufgrund gehäuft eingehender Beschwerden bei der Bezirksstelle Niederbayern, möchten wir darauf aufmerksam machen, dass laut Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte (BO) vom 18. Januar 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Januar 2014 (ab 01. März 2014 geltende Fassung) eindeutig geregelt ist, wie bei Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung im Zuge der Kollegialität vorzugehen ist: § 10 Vertretung (1) Steht der Zahnarzt während seiner angekündigten Behandlungszeiten nicht zur Verfügung, so hat er für eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Name, Anschrift und Telefonnummer eines Vertreters außerhalb der Praxis sind in geeigneter Form bekannt zu geben. Wir bitten Sie, dies künftig zu beachten. ZNN 2-2016 41 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Aktualisierung der Umfrage für Basistarifversicherte Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beziehen uns auf unsere Umfrage aus dem Jahr 2010, in welcher wir Sie darum gebeten haben uns anhand eines Fragebogens nach dem Freiwilligkeitsprinzip mitzuteilen, ob Sie bereit sind, derartig Versicherte zu den vorgegebenen Honorar-Bedingungen zu behandeln bzw. ob wir Ihre Praxis auf einer Liste benennen dürfen, welche wir bei Anfragen herausgeben können. Für Ihre freundliche Unterstützung bedanken wir uns vorab recht herzlich. Dr. Peter Maier Vorsitzender der Bezirksstelle Niederbayern Aktualisierung der Umfrage für Basistarifversicherte der Bezirksstelle Niederbayern Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns Bezirksstelle Niederbayern Am Essigberg 14/II 94315 Straubing Fax 0 94 21/56 86 88-88 Ich stimme zu, dass ich bereit bin, mich in eine Liste eintragen zu lassen, die an Patienten bei Anfrage weitergegeben werden kann, welche eine Basis-Versicherung haben. ja nein ABE-Stempel Unterschrift Praxisinhaber/-in 42 ZNN 2-2016 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Aktualisierung der Assistentenbörse! Die Bezirksstelle Niederbayern führt zwei verschiedene Listen: – einmal, eine Liste mit Assistenten die eine Arbeitsstelle suchen – zum anderen, eine Liste mit Zahnärzten die Assistenten einstellen. Bitte melden Sie sich bei der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB, falls Sie an einer der beiden Listen Interesse zeigen. [email protected] oder telefonisch zu erreichen unter: 0 94 21/ 56 86 88-21, Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl. Die Bezirksstelle Niederbayern ist per E-Mail: N otdie nstände rung KZVB Bezirksstelle Niederbayern Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing oder per Fax an: 0 94 21/56 86 88-88 Notdienstbereich: Termin: übernimmt: Termin: übernimmt: Datum, Unterschrift ABE-Stempel KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88 Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl ZNN 2-2016 43 ✁ Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. ANZEIGENAUFTRAG HaasMedia, Angelika Haas Salzbergweg 20, 85368 Wang Telefax 0 87 61-72 90 541 Anzeigengröße Name/Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Zahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck Stellengesuch Stellenangebot 1/8 Seite (90 x 64 mm) 90,00 Euro 95,00 Euro 105,00 Euro 90 x 50 mm 75,00 Euro 80,00 Euro 95,00 Euro 1/16 (90 x 32 mm) 55,00 Euro 60,00 Euro 72,00 Euro 1/32 (43 x 32 mm) 35,00 Euro 38,00 Euro 50,00 Euro Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro Alle Preis zzgl. 19% MwST. 7,00 Euro Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug Bank ZNN – Ausgabe Nr.: Kto.-Nr. Verschiedenes BLZ ANZEIGENTEXT: Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (42 x 32 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt. Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender ZA Ernst Binner und Bezirksstelle Niederbayern der KZVB, Vorsitzender Dr. Peter Maier. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 0, Telefax 0 94 21 / 56 86 88 - 88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing und Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61- 72 90 541, EMail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien. 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