Ausgabe 2 - 2016 - ZBV Niederbayern

zahnärztliche nachrichten
niederbayern
Ausgabe 2 • Juni 2016
Organ des ZBV Niederbayern und der
Bezirksstelle Niederbayern der KZVB
ERFOLG K OMMT MIT „ICH K ANN”
UND NICHT DURCH „ICH KANN NICHT”
Henry Adams
INHALTSÜBERSICHT
Editorial
2
ZBV INFO
Mitgliederbewegung
3
Mitgliedsbeiträge
3
Berufshaftpflichtversicherung –
Nachweispflicht
4
Sprechzeiten der Bürogemeinschaft
des ZBV Niederbayern und der
KZVB Bezirksstelle Niederbayern
4
Homepage des ZBV Niederbayern
5
Meldeordnung
6
Alle Jahre wieder…
7
Initiative: Spaltkindern eine Brücke zurück
ins Leben bauen
8
Strengere Prüfung
10
Umsatzsteuergesetz (UStG)
10
ABZ BestPraxis
11
Niederbayerischer Zahnärztetag an der
Donau 2016
12
REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungskalender 2016
22
Feuer in der Praxis – auf was kommt es an? 23
Fortbildungskurse „Prothetische
Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“
25
MERKBLATT für Zahnmedizinische
Fachangestellte
26
AG Endo Rückblick und Ausblick
27
Fortbildungen/Veranstaltungen der
BLZK – andere ZBVe
28
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 31
Berufsbildungsmesse an der FH Landshut
32
Man muss die Feste feiern, wie sie fallen!
– Oder auch nicht
33
Ausbildungsmesse in der Fraunhoferhalle
in Straubing
34
REFERAT PRAXISFÜHRUNG
Bericht vom Niederbayerischen Zahnärztetag an der Donau 2016 (Seite 12)
Fortbildungen des ZBV Niederbayern
Übersicht Juni – Dezember 2016
(siehe Seite 22)
Fachkundenachweis für Röntgen ist nicht
Bestandteil einer deutschen Approbation
bei Anerkennung ausländischer
Approbationsnachweise
38
Bringen Sie sich im Hygienebereich auf
den neuesten Stand
39
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN
DER KZVB
41
EDITORIAL
Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,
in den nächsten Wochen erhalten Sie Ihre
Unterlagen zur Wahl der Delegierten in
die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns.
Diese Delegierten sollen in den kommenden sechs Jahren diejenigen Entscheidungen treffen, die unsere Arbeit als
bayerische Vertragszahnärztinnen und
Vertragszahnärzte jeden Tag wesentlich
mitbestimmen. Zumindest bei uns hier in
Niederbayern stellt die Vertragszahnheilkunde immer noch den weitaus größten
Teil unserer Praxistätigkeit dar; dies wird
sicher auch die nächsten sechs Jahre
noch so bleiben. Sollte Ihre Praxis tatsächlich einen derart hohen Privatanteil
haben, dass Sie von den Einnahmen der
KZVB unabhängig sind, können Sie sich
locker zurücklehnen und die Wahlbriefe
im Papierkorb entsorgen. Andernfalls
wäre es sehr ratsam, die Listen auszufüllen und abzusenden. Wen Sie wählen
sollen, müssen Sie allerdings schon selbst
entscheiden. Sehen Sie sich einmal an,
wie sich die Arbeitsbedingungen, insbesondere die Punktwerte, in der GKV in
den vergangenen Jahren entwickelt
haben und wer dafür verantwortlich war.
Persönliche Sympathien und Antipathien
sollten hier eigentlich keine entscheidende Rolle spielen, auch wenn sich der
menschliche Faktor verständlicherweise
nicht vollständig ausschalten lässt. Die
bisherigen Wahlbeteiligungen von nicht
einmal 40 Prozent sind mehr als peinlich.
Anders als bei den Kammerwahlen werden die KZVB-Delegierten nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt, d. h. jede
einzelne Stimme zählt und sorgt für eine
repräsentative Vertretung der einzelnen
Bewerberlisten. Wir alle, die wir uns in
der Standespolitik für Sie engagieren,
bitten Sie deshalb: Wählen Sie auf jeden
Fall, und wählen Sie diejenigen, von
denen Sie überzeugt sind, dass sie Ihre
beruflichen Interessen am besten vertreten!
Dr. Peter Maier
Vorsitzender KZVB
Bezirksstelle Niederbayern
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage
www.zbv-niederbayern.de
2
ZNN 2-2016
ZBV INFO
Mitgliedsbeiträge
Mitgliederbewegungen
Anmeldungen:
von:
ZA Altmannshofer Tobias Josef, Anzenkirchen
ZA Bürger Korbinian Matthias Klemens, Waldkirchen
ZA Daas Kamel Adi, Regensburg
Dr. Detterbeck Andreas, Bogen
ZA Djurdjevic Danijel, Passau
ZÄ Emslander Angela Maria
ZA Fauth Werner, Taufkirchen
ZÄ Gidaj Agata Karolina, Regensburg
Dr. Gonsberg Christopher Niclas, Rinchnach
ZA Hommer Thomas Johannes, Postmünster
Dr. Husung Angela, Erfurt
ZÄ Kruger Marina, Regensburg
Dr. Maier Maximilian Rudolf, Passau
ZÄ Meier Nathalie Petra, Tittling
Dr. Reichert Beate Susanne, Regensburg
ZA Steinbauer David, Kirchroth
ZA Tóth Péter Ernö, Passau
ZA Szöcs Mihály-Levente, Schönberg
Erstmeldung
Erstmeldung
Oberpfalz
Mittelfranken
Erstmeldung
Oberbayern
Oberbayern
Oberpfalz
Erstmeldung
Erstmeldung
Erfurt
Erstmeldung
Erstmeldung
Erstmeldung
Oberpfalz
Erstmeldung
Erstmeldung
Rumänien
Abmeldungen:
nach:
ZA Akyürek Ersin, Johanniskirchen
ZÄ Blaser Anna Marie, Ortenburg
ZA El-Gindi Alain Fayd, Regensburg
ZÄ Freiin Roeder von Diersburg Barbara Maria, Saal
ZÄ Göke Marie-Luise, Regensburg
ZÄ Linke Michaela, Hundelshausen
ZA Lombardo Salvatore Marco, Berlin
ZÄ Saberi Kakhki Ariane Minu, Lappersdorf
ZÄ Schmidt Eldrid, Regensburg
ZA Todorovic Dragi, Gottfrieding
ZA Vasko Jan, Landshut
Dr. Wiegand Anja, Greding
Türkei
Westfalen-Lippe
Westfalen-Lippe
München Stadt u. Land
München Stadt u. Land
Unterfranken
unbekannt
Oberpfalz
Mittelfranken
Großbritannien
Tübingen
Mittelfranken
Der Mitgliedsbeitrag für das 3. Quartal
2016 ist am 1. Juli 2016 zur Zahlung
fällig.
Sofern Sie dem ZBV Niederbayern ein
SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt haben, werden die Beiträge jeweils zum 15.
des zweiten Monats eines Quartals eingezogen. Sollte dem ZBV Niederbayern
kein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorliegen, sind die Beiträge zum 1. eines
Quartals zu überweisen.
Quartalsbeiträge zum
ZBV Niederbayern
Gruppe 1
Euro
2B
3A
105,– 37,50 22,50 105,–
Gruppe 3B
Euro
2A
3C
3D
37,50 37,50 22,50
Gruppe 5
Euro
50 v.H. der Beitragshöhe nach der
betreffenden Beitragsgruppe
Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
München
IBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36,
BIC DAAEDEDDXXX
Sparkasse Niederbayern-Mitte
IBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00,
BIC BYLADEM1SRG
Gläubiger-ID: DE27ZZZ00000110645
Ernst Binner, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern
Dr. Bernd Fuchs, 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern
Der Zahnärztliche Bezirksverband
Niederbayern betrauert das Ableben seiner Mitglieder:
Dr. Helmut Beer
Deggendorf
geboren 15.11.1950 – verstorben 21.04.2016
Dr. Otto Eichenseher
Geisenhausen
geboren 12.09.1931 – verstorben 09.05.2016
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ZBV INFO
Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht
In § 4 der Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte (in der ab 01.03.2014
geltenden Fassung) ist folgendes geregelt:
„Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich gegen
die aus der Ausübung seines Berufs ergebenden Haftpflichtansprüche ausreichend zu versichern und dies auf Verlangen des zuständigen Zahnärztlichen
Bezirksverbands oder der Landeszahn-
ärztekammer nachzuweisen. Die Versicherungspflicht besteht für den Zahnarzt
persönlich, es sei denn, er ist in vergleichbarem Umfang, insbesondere im Rahmen
eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses, gegen Haftpflichtansprüche abgesichert.“
Der ZBV Niederbayern bittet aus diesem
Grund bei Neuanmeldungen oder Um-
stufungen von Mitgliedern um Vorlage
eines Nachweises einer ausreichend abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice bzw.
Bescheinigung des Versicherers).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
Zuwiderhandlungen dieser Nachweispflicht mit Bußgeld geahndet werden
können.
Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern
und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern
ZBV Niederbayern
Montag bis Freitag,
09.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag,
14.00 bis 16.00 Uhr
Kontaktdaten
Telefonzentrale: 0 94 21/56 86 88-0
Fax:
0 94 21/56 86 88-88
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerinnen:
Melanie Schattenkirchner
• Vorstandssekretariat
• Berufsrechtliche Angelegenheiten
• Buchhaltung
• Fortbildung
Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-30
E-Mail:
[email protected]
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ZNN 2-2016
Gabi Blaschzok
• Mitgliederverwaltung
• Meldewesen
• Fortbildung
Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-50
E-Mail:
[email protected]
Brigitte Zimmermann
• Ausbildung zahnärztliches Personal
• Kursverwaltung Prothetik/Prophylaxe
Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-40
E-Mail:
[email protected]
Sollte eine Ansprechpartnerin nicht
erreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständlich gerne eine Kollegin weiter.
Marina Kräh
• Auszubildende
Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-0
E-Mail:
[email protected]
KZVB Bezirksstelle
Niederbayern
Montag bis Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Martina Ottl
• Assistentengenehmigungen
• Zahnarztregister
• Zulassungen / Praxisabgaben
• Zahnärztlicher Notfalldienst
Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-21
Fax:
0 94 21/56 86 88-88
E-Mail:
[email protected]
Aktueller Notdienst unter:
www.notdienst-zahn.de
ZBV INFO
Zahnärztlicher
Bezirksverband
Niederbayern
Unsere Homepage finden Sie unter www.zbv-niederbayern.de
„Anzeigen“ sind hier:
Startseite Informationen Anzeigen
Anzeige aufgeben
Unter dem Menüpunkt "Anzeigen" können Zahnärzte und Praxispersonal kostenlos Kleinanzeigen aufgeben.
So funktioniert die Kleinanzeigenbörse
Die Anzeigenbörse des ZBV Niederbayern ist in drei Bereiche aufgeteilt:
• Stellenmarkt
• Verkäufe / Gesuche
• Sonstiges
Nachdem der Text im Anzeigenfeld formuliert wurde, kann in einer Vorschau zunächst geprüft werden, wie
die Anzeige online erscheinen wird. Soll der Text noch geändert oder Fehler behoben werden, sind noch
Korrekturen möglich, bevor die Anzeige mit einem Mausklick abgesandt werden kann.
Nach Absenden der Anzeige erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem der ZBV
die Anzeige freigeschaltet hat, wird der Auftraggeber nochmals per Email benachrichtigt und die Anzeige wird
auf der Website angezeigt.
In der Email befindet sich ein Link – damit kann die Anzeige auch schon vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit selbständig gelöscht werden, sollte sich das Anliegen erledigt haben.
Aufgegebene Anzeigen werden maximal drei Monate angezeigt und danach automatisch gelöscht.
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ZBV INFO
Meldeordnung
In Ihrem eigenen Interesse erinnern wir
auch bereits geführte Mitglieder um
Beachtung der Meldeordnung, da Änderungen und Mitteilungen unter Umständen Auswirkungen auf Beitragseinstufungen und Postzustellungen haben.
gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirksverband bei:
a) erstmaliger oder erneuter Zulassung
sowie bei jeder sonstigen Aufnahme
der Berufsausübung,
b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheiden
aus einer Praxis,
c) sonstiger vorübergehender oder dauernder Aufgabe der Berufsausübung,
d) Arbeitsplatzwechsel,
e) Verlegung der Hauptwohnung im
Sinne des Melderechts, sowohl innerhalb des Bereichs des Zahnärztlichen
Bezirksverbandes als auch über dessen
Grenze hinweg,
f) Änderung von Name oder Familienstand, Erwerb einer Promotion.
hend mitzuteilen, dass sie eine Assistentin bzw. einen Assistenten in ihrer Praxis
beschäftigen oder wenn eine angestellte
Zahnärztin bzw. ein angestellter Zahnarzt tätig wird. Insbesondere sollten wir
über den Beginn und die Beendigung
derartiger Arbeitsverhältnisse informiert
werden, auch wenn die betroffenen
Zahnärzte grundsätzlich selbst zu diesen
Meldungen verpflichtet sind. Die Angaben sind zum einen notwendig zur Feststellung der korrekten Beitragsgruppe
der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, zum anderen kann dem zahnärztlichen Nachwuchs in Zukunft mehr Beratung und Hilfestellung angeboten
werden.
Eine Meldung des Arbeitgebers an die
KZVB ersetzt nicht die Information an
den ZBV.
So besteht für Mitglieder Anzeigepflicht
nach § 3 Abs. 2 der Meldeordnung
Deshalb bitten wir alle Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, dem ZBV umge-
Weitere Auskünfte erteilt gerne beim ZBV
Niederbayern Frau Gabi Blaschzok unter
der Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email:
[email protected]
Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZK
ist jedes neue Mitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbandes verpflichtet, sich
bei diesem zu melden. Es ist ein Meldebogen auszufüllen, den der Zahnärztliche Bezirksverband ausgibt. Dem Meldebogen sind die Approbationsurkunde
bzw. die Erlaubnis nach § 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde, ggf. die Promotionsurkunde und die
Fachgebietsanerkennung, beizufügen.
Alle Urkunden müssen mit einem originalen amtlichen Beglaubigungsvermerk
versehen sein.
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ZNN 2-2016
ZBV INFO
Alle Jahre wieder…
sollten Sie Ihre Rechnungen im Auge behalten
Regelmäßige
Verjährungsfrist
Vertragliche Erfüllungsansprüche verjähren gem. § 195 Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB) grundsätzlich innerhalb von drei
Jahren. Ansprüche, die beispielhaft in
2012 entstanden sind, verjähren in der
Regel mit Ablauf des 31.12.2015. Verjährung bedeutet, dass Sie durch den Ablauf
einer bestimmten Frist (hier drei Jahre)
die Möglichkeit, einen bestehenden
Anspruch durchzusetzen, verloren haben.
Bei Ärzten & Zahnärzten ist
die Rechnung Fälligkeitsvoraussetzung
Ein wenig anders ist die Verjährung bei
ärztlichem und zahnärztlichem Honorar.
Hier ist die Erteilung einer Rechnung
überhaupt Fälligkeitsvoraussetzung, um
die Dreijahresfrist in Gang zu setzen. So
bestimmt § 12 GOÄ bzw. § 10 GOZ, dass
die Vergütung fällig wird, wenn dem
Patienten eine der Honorarordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.
Somit verjähren Ihre Honorarforderungen aus dem Jahr 2012, soweit dem
Patienten im Jahr 2012 eine Rechnung
übermittelt wurde, mit Ablauf des
31.12.2015. Wurde dem Patienten für die
Behandlung im Jahr 2012 allerdings die
Rechnung erst im Jahr 2014 übermittelt,
verjährt der Anspruch erst mit Ablauf des
31.12.2017.
Anerkenntnis lässt die Verjährungsfrist neu laufen (§ 212 BGB).
Der sicherste Weg aber ist ein
gericht-licher Mahnbescheid oder
die Klageerhebung (§ 204 BGB).
Aber Achtung!
Lassen Sie die Rechnungsstellung
jahrelang liegen, droht Ihnen die
sog. Verwirkung Ihres Honoraranspruchs. Das gilt jedenfalls dann,
wenn die Rechnung dem Patienten
nach Behandlungsabbruch und
Aufforderung zur Rechnungsstellung grundlos erst knapp vier Jahre
danach übersandt wurde. Sie sollten daher Ihre Rechnungen immer
zeitnah zum Behandlungsabschnitt stellen.
Rita Schulz-Hillenbrand
Fachanwältin für Medizinrecht /
Mediatorin im Gesundheitswesen
www.schulz-hillenbrand.de
Bloße Mahnschreiben verhindern die Verjährung nicht
Der Eintritt der Verjährung lässt sich
durch Hemmung oder Neubeginn der
Verjährung beeinflussen. Dazu reicht
allerdings die bloße Mahnung nicht aus.
Erforderlich zur Hemmung der Verjährung sind z. B. schwebende Verhandlungen (§ 203 BGB). Das bedeutet, ihr
Patient möchte zwar zahlen, kann dies
aber nicht in einer Rate und bietet daher
Ratenzahlung an. Nachteil ist, Sie müssen den Zahlungseingang ständig im
Auge behalten. Sicher ist, wenn Ihr
Patient Ihnen schriftlich erklärt, Ihnen
das Honorar zu schulden. Ein solches
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ZBV INFO
Initiative: Spaltkindern eine Brücke zurück zum Leben bauen
Initiative: Spaltkindern eine Brücke
zurück zum Leben bauen.
Papst Franziskus dankt Stiftungsgründer Dr. Martin Andreas – Stiftung
ermöglicht die Operation von 700 Kindern.
Papst Franziskus hat der Dr. Martin
Andreas Stiftung – Ärzte für Kinder in
Not aus dem niederbayerischen Landau
an der Isar für ihr internationales Engagement um sogenannte Spaltkinder
gedankt. Nach einer Audienz stärkte er
Stiftungsgründer Dr. med. dent. Martin
Andreas (45) in seinem Bemühen, das
Leben von Kindern mit der angeborenen
Fehlbildung zu verbessern.
„Wir bauen Kindern mit einer LippenKiefer-Gaumenspalte eine Brücke zurück
ins Leben“, sagt der Gründer der gleichnamigen Stiftung (www.aerzte-fuerkinder-in-not.de [2]), die bisher 700 Kindern mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und weiteren 1.600 Slumkindern
mit einer basismedizinischen Versorgung
in mehr als zehn Ländern helfen konnte.
Sehr viele LKG-Fälle in Indien
Die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte zählt
(Abb.: Dr. Martin Andreas Stiftung)
zu den häufigsten Fehlbildungen bei
Neugeborenen auf der Welt. Jedes 500.
Kind in Deutschland kommt damit auf
die Welt. In Indien sei die Zahl wesentlich
höher, so Andreas, rund 10 Prozent der
Spaltkinder sterben dort sogar vor
der rettenden Operation. „Neugeborene
können mit einer Gaumenspalte nicht
gestillt werden, weil sie mit ihrem Mund
keinen Unterdruck aufbauen können.“
Sobald das Kind im ersten Lebensjahr
narkosefähig ist, genügt laut Dr. Martin
Andreas ein diffiziler Eingriff, der rund
250 Euro kostet. Je nach Schwere der
Fehlbildung seien eine oder zwei Operationen nötig. Ziel sei es, dass die Kinder
wieder richtig kauen, schlucken und
sprechen können.
„Damit können wir den Kindern ein
Überleben sichern und langfristig eine
echte Chance auf ein gesundes Leben
geben.“
Hilfsreisen in die ganze Welt
Audienz mit apostolischem Segen der Dr. Martin Andreas Stiftung „Ärzte für Kinder
in Not” durch Papst Franziskus.
Vaticanstadt, 27. April 2016 – 쏘 L’Osservatore Romano Photo
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ZNN 2-2016
Gemeinsam mit anderen freiwilligen
Ärzten reist Andreas, der seit 17 Jahren
eine Zahnarztpraxis in Landau an der
Isar betreibt, immer wieder auf eigene
Kosten in medizinisch unterversorgte
Länder und Krisengebiete dieser Welt,
um dort während seines Urlaubs ehrenamtlich zu helfen. Die persönliche und
oft schockierende Konfrontation mit
den meist bettelarmen, kranken und hilflosen Kindern haben ihn 2005 zur Gründung seiner eigenen Stiftung veranlasst.
ZBV INFO
Bereits von Geburt an leiden viele Kinder
in Entwicklungsländern an Unterernährung, Vitaminmangel und in der Folge
an einer Schwächung des natürlichen
Immunsystems.
Die Dr. Martin Andreas
Stiftung – Ärzte für Kinder in
Not
Die Stiftung wurde im Dezember 2005
durch das Finanzamt München für
Körperschaften unter der Steuernummer
143/235/11269 als gemeinnützig und
mildtätig anerkannt. Die Dr. Martin
Andreas Stiftung – Ärzte für Kinder in
Not ist eine Treuhandstiftung. Treuhänder ist die Stiftung Kinderfonds.
In Indien und Vietnam geht
das Engagement weiter
Nach zehn Jahren Stiftungsarbeit will
Dr. Martin Andreas in Zukunft nicht
ruhen und plant neue Aktionen in Indien
und Vietnam, um weiteren Spaltkindern
in den nächsten Jahren zu helfen. Er tut
dies auch im Bewusstsein, den „Ärmsten
der Armen zu helfen“, wie dies auch
Papst Franziskus immer wieder fordert.
„Wenn es meine Zeit im Einklang mit
Praxis und Familie zulässt, engagiere ich
mich gerne für die armen Kinder mit
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte.“
Erstveröffentlichung:
dzw.de, 13.05.2016
Spendenkonto der Dr. Martin Andreas
Stiftung – Ärzte für Kinder in Not:
IBAN: DE11 700205 00 375 1010 101
bei der Bank für Sozialwirtschaft
Alle Spenden sind in den vergangenen
zehn Jahren zu 100 Prozent den Projekten zu Gute gekommen.
Kooperation mit Spezialisten
vor Ort
Angesichts solch mangelnder Abwehrkräfte und der meist katastrophalen
hygienischen Umstände sind schwere
Erkrankungen an der Tagesordnung.
Fehlbildungen, Verbrennungen und
Verkrüppelungen bleiben häufig unbehandelt. „Die Kinder haben kaum eine
Chance auf eine angemessene medizinische Versorgung, denn die Behandlungskosten würden ihre Familien finanziell
ruinieren. Die Kinder sterben oder leiden
ein Leben lang an den Folgen“, sagt der
vierfache Familienvater.
Mit seiner Stiftung „Ärzte für Kinder in
Not“ hat Andreas es sich zur Aufgabe
gemacht, diesen Kindern schnell, unbürokratisch und langfristig zu helfen. Dazu
kooperiert die Landauer Stiftung mit
anerkannten ärztlichen Organisationen
im In- und Ausland wie der „Deutsche
Cleft Kinderhilfe e.V.“ oder „German
Doctors e.V“. Die Stiftung setzt dabei
auf spezialisierte Kinderkrankenhäuser
und Spalt-Operationszentren vor Ort.
Mit diesem Flyer erläuterte der Landauer Zahnarzt Dr. Martin Andreas dem
Heiligen Vater die Ziele seiner Stiftung.
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ZBV INFO
Strengere Prüfung
Finanzämter fordern Umsatzsteuererklärung an
München – Die bayerischen Finanzämter wollen bei der umsatzsteuerlichen
Behandlung von (zahn-)medizinischen
Leistungen künftig genauer hinschauen. In Zweifelsfällen werde es auch
Überprüfungen geben, schrieb das
Bayerische Landesamt für Steuern in
einer Vorabinformation an die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK).
Mit dieser Ankündigung reagiert die
Finanzverwaltung auf kritische Äußerungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes. Die Finanzwächter hatten in
ihrem Jahresbericht 2016 beanstandet,
dass eine „systematische Überprüfung
der Umsatzsteuerpflicht von Ärzten
durch die Finanzämter in zu vielen Fällen
unterbleibt“ – und die Finanzverwaltung
aufgefordert, diese Mängel abzustellen.
Finanzämter schreiben
Praxen an
„Um die in den Heilberufen tätigen
Unternehmer für die Umsatzsteuer stär-
ker zu sensibilisieren“, wird die bayerische Finanzverwaltung Praxen, die bislang nicht zur Umsatzsteuer veranlagt
wurden, jetzt zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2015 auffordern. Praxisinhaber müssen daher
damit rechnen, dass sie voraussichtlich
ab Mitte dieses Jahres ein entsprechendes Anschreiben erhalten. Wenn die
Praxis keine umsatzsteuerrelevanten Leistungen erbracht hat, dürfte das Ausfüllen
der Umsatzsteuererklärung unproblematisch sein. In Zweifelsfragen könnten
allerdings Prüfungen durch die Finanzämter folgen. Betroffene Zahnärzte sollten sich in solchen Fällen an ihren Steuerberater wenden.
Heilbehandlungen befreit,
Laborarbeiten nicht
Nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz
(UStG) sind die meisten zahnärztlichen
Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.
Diese Auffassung bestätigte der Euro-
päische Gerichtshof in seinem Urteil vom
14. September 2000 (Az.: C-384/98).
Voraussetzung für die Steuerbefreiung
ist demnach, dass die jeweilige Leistung
der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung
und – soweit möglich – der Heilung von
Krankheiten dient. Dagegen fallen
Kosten für die Herstellung und Reparatur
von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten unter die Umsatzsteuer
– auch wenn diese Arbeiten in einer
Zahnarztpraxis durchgeführt wurden. In
einigen Fällen könnte jedoch weiterhin
die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ nach § 19 UStG greifen.
Kontakt:
Isolde M. Th. Kohl,
Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation der Bayerischen Landeszahnärztekammer,
Telefon: 089 72480-211,
Telefax: 089 72480-444,
E-Mail: [email protected]
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs.
1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird
von Unternehmern, die im Inland oder in
den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten
ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in
Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der
darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro
nicht überstiegen hat und im laufenden
Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich
nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne
des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten
Entgelten bemessene Gesamtumsatz,
gekürzt um die darin enthaltenen
Umsätze von Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für
die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz
10
ZNN 2-2016
5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1
finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über
den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9),
über den gesonderten Ausweis der Steuer
in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die
Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a
Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären,
dass er auf die Anwendung des Absatzes
1 verzichtet. Nach Eintritt der Unan-
fechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann
nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der
Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des
Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu
erklären.
(3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom
Unternehmer ausgeführten steuerbaren
Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1
abzüglich folgender Umsätze:
1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11
bis 28 steuerfrei sind;
ZBV INFO
2. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr.
10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.
Soweit der Unternehmer die Steuer nach
vereinnahmten Entgelten berechnet (§
13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder
§ 20), ist auch der Gesamtumsatz nach
diesen Entgelten zu berechnen. Hat der
Unternehmer seine gewerbliche oder
berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des
Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der
Umrechnung als volle Kalendermonate
zu behandeln, es sei denn, dass die
Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.
(4) Absatz 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer
Fahrzeuge. § 15 Abs. 4a ist entsprechend
anzuwenden.
ABZ BestPraxis
Rat & Tat für Ihren Erfolg
Seit 01.01.2016 hat die ABZ eG ihr Leistungsangebot im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung verstärkt und
erweitert. Zu diesem Zweck schlossen
sich die ABZ eG und die BestPraxis GmbH
zur ABZ BestPraxis GmbH zusammen.
Beratungsschwerpunkte
sind:
Dipl. Kfm. Michael Kreuzer, bisher Inhaber der Firma BestPraxis GmbH,
wurde geschäftsführender Gesellschafter
und Ansprechpartner der neuen ABZ
BestPraxis GmbH.
- die Entwicklung einer individuellen
Praxis- und Business-Planung
Ziel des Beratungsangebotes ist es, Zahnärzte bei fast allen betriebswirtschaftlichen Themen zu unterstützen. Dabei
wird großer Wert darauf gelegt, dass notwendiges Wissen in einfacher und verständlicher Form vermittelt wird und
sofort praktisch umsetzbar ist.
Die Beratung erfolgt anbieterneutral und
produktunabhängig. Die Vergütung
erfolgt auf Basis eines vorher vereinbarten Stundenhonorars, wobei ABZ-Mitglieder sogar einen vergünstigten Stundensatz zahlen.
- die Existenzgründungsberatung
- die Praxisanalyse und -optimierung für
bestehende Praxen
- die Entwicklung eines Praxiscontrollings
- die Entwicklung einer individuellen
und effizienten Marketingstrategie
- die Optimierung von Finanzierungen
sowie die Unterstützung bei Bankgesprächen
Dipl.-Kfm. Michael Kreuzer
Geschäftsführer
- die Unterstützung bei der Praxisabgabe
Der ZVB Niederbayern freut sich, zu diesen Themen eine ganz neue Artikelserie
starten zu können. Weiterhin planen wir
ab 2017 mit Herrn Kreuzer verschiedene
Vorträge und Referate zu organisieren,
damit unsere Mitglieder möglichst großen Nutzen von dem neuen Leistungsangebot der ABZ BestPraxis GmbH erhalten.
Kaflerstr. 6
81241 München
Telefon 0 89/89 26 33-66
Telefax 0 89/89 26 33-65
eMail: [email protected]
Internet: www.bestpraxis.de
facebook:
www.facebook.com/BestPraxis
ZNN 2-2016
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REFERAT FORTBILDUNG
Fulminante Resonanz bei den Teilnehmern
am Niederbayerischen Zahnärztetag an der Donau 2016
Weit über 220 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer konnte Zahnarzt Ernst Binner – 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern – beim diesjährigen Frühjahrskongress
für
Zahnärzte
und
Praxispersonal in der Stadthalle Deggendorf begrüßen.
Ebenso waren zahlreiche Ehrengäste aus
den verschiedensten ZBVen nach Deggendorf gekommen.
Binner ging in seiner Rede vor allem auf
die Problematik des Fachkräftemangels
in unseren Zahnarztpraxen und deren
Ursachen ein.
Eine bessere und adäquatere Bezahlung
der Zahnmedizinischen Fachangestellten
(ZFA) sei in seinen Augen unumgänglich.
Das Grußwort der Bayerischen Landeszahnärztekammer sprach heuer Dr.
Rüdiger Schott, Vizepräsident der
BLZK.
Zahnarzt Walter Wanninger – Fortbildungsreferent des ZBV Niederbayern –
zeigte sich in seiner Begrüßungsrede sehr
erfreut über die stetig steigenden Teilnehmerzahlen von Jahr zu Jahr an diesem Kongress.
Als erster ging Prof. Dr. Thomas Kocher
– Leiter der Abteilung Parodontologie
(Schwerpunkt Epidemiologie, Wurzeloberflächenbearbeitung und Interaktion
Parodontitis/Herz-Kreislauf-Erkrankungen) der Universität Greifswald – mit
seinem Vortrag
„Parodontologie 3.0 – Fit für
2020“
ins Rennen.
In diesem Vortrag wurden fünf Themen
behandelt:
1. Parodontitis-Prävalenz,
2. Die orale Situation von Senioren,
3. Die orale Situation von Flüchtlingen,
4. Die individualisierte Medizin und
5. Extraktionen.
Parodontitisprävalenz:
In den skandinavischen Ländern verbesserte sich die parodontale Situation in
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ZNN 2-2016
den letzten 40 Jahren sehr stark.
Zurzeit haben ca. 10% der Bevölkerung
noch eine starke und ca. 20% eine mäßige Parodontitis. Die verbesserte parodontale Situation ging auch mit einer höheren Zahnerhaltungsrate einher: 1993
hatten zum Beispiel 80-Jährige durchschnittlich noch 15 eigene Zähne und im
Jahre 2013 21 Zähne. Bei den über 50Jährigen waren 1993 3% der Probanden
und 2013 nur noch 1,5% der Probanden
mit Teilprothesen versorgt. Die Anzahl
der Vollprothesenträger fiel von 5,7% auf
0,5%.
Ein ähnlicher Trend, wenn auch nicht so
ausgeprägt, konnte auch in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 15
Jahren in der longitudinalen „Study of
Health“ in Pomerania beobachtet werden. Die Zahl der parodontal stark
erkrankten Probanden fiel in jeder Altersgruppe zwischen 35 und 75 Jahre um
5 bis 10%. In Westdeutschland waren in
der Deutschen Mundgesundheitsstudie
DMS 3 13% der Senioren und in der DMS
4 Studie 10% stark parodontal erkrankt.
Ob dieser Trend bundesweit anhält und
sich fortsetzt, wird die DMS 5 Studie zeigen.
Bei dieser Betrachtung muss aber
berücksichtigt werden, dass durch die
Demographie bedingt der Anteil der über
65-Jährigen in Zukunft zunehmen und
der 30- bis 50-Jährigen abnehmen wird.
Vermutlich wird deshalb trotz abnehmender Prävalenz das parodontale
Behandlungsvolumen der Gesamtbevölkerung zunehmen.
Die Abnahme der parodontalen Prävalenz ist vermutlich bedingt durch die
Abnahme des Rauchens, durch weniger
Füllungen (damit weniger Überhänge),
durch einen höheren Gebrauch von
Zahnzwischenraumbehelfen und Mundspüllösungen sowie durch ein größeres
Problembewusstsein in der Bevölkerung.
Die orale Situation von
Senioren:
Der Anteil der Senioren betrug 2005
13,3 Millionen und wird 2030 vermutlich
21,8 Millionen betragen.
Der Anteil der pflegebedürftigen Senioren wird von 2,5 Millionen (2015) vermutlich auf 3 Millionen (2020) ansteigen. Zwei Drittel der Senioren werden in
der häuslichen Pflege und ein Drittel in
Pflegeheimen betreut.
Die Hälfte der Pflegebedürftigen in
Deutschland ist zahnlos und die
„Bezahnten“ haben im Schnitt 10 eigene
Zähne. Die Zahnärzteschaft hat für die
Betreuung in den Pflegeheimen gute
Konzepte erarbeitet, aber ob diese auch
für die häusliche Pflege umsetzbar sind,
muss die Zukunft zeigen. Der Zahnarzt
wird
mehr
allgemeinmedizinisches
Wissen erwerben müssen, um mit den
Problemen der Multimorbidität sicher
umgehen zu können:
55% der 70- bis 85-Jährigen haben 2 bis
4 Erkrankungen und 24% 5 Erkrankungen und mehr. Die 70-Jährigen nehmen
im Durchschnitt 4,8 und die über 80Jährigen in Vorpommern 5,8 Tabletten
pro Tag ein. Medikamentös bedingte
Hyperplasien können auftreten bei Kalziumantagonisten, Knochenstoffwechselstörungen bei Denosumab, bzw. Bisphosponate oder eine veränderte Blutgerinnung bei Apixaban, Dabigatran
oder Rivaroxaban. Zurzeit liegt die Diabetesprävalenz bei den erwachsenen
Deutschen bei ca. 9% und 20% der 70bis 80-Jährigen sind Diabetiker. 20 bis
30% der Diabetiker wissen nicht, dass sie
einen Typ 2 Diabetes haben.
Da in Deutschland der Zahnarzt ein bis
2x im Jahr im Rahmen einer Kontrolluntersuchung aufgesucht wird, könnte
dieser Besuch auch zum Screening von
Diabetes verwendet werden, um die Rate
der nichterkannten Diabetiker in der
Bevölkerung zu vermindern.
Die orale Situation von
Flüchtlingen:
Vermutlich haben junge Flüchtlinge aus
dem arabischen Raum mehr kariöse
Läsionen als gleichaltrige Deutsche.
REFERAT FORTBILDUNG
„Impressionen vom Niederbayerischen Zahnärztetag in Deggendorf”
ZNN 2-2016
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REFERAT FORTBILDUNG
In der Eingewöhnungszeit in Deutschland werden sie vermutlich mehr Karies
und mehr Parodontitis entwickeln als die
deutsche Bevölkerung.
Die individualisierte Medizin:
Zurzeit gibt es keine klinischen Anwendungen in der Parodontologie, die auf
Erkenntnissen der individualisierten
Medizin beruhen. Wir sind leider nicht in
der Lage, auf Grund von genetischen
oder molekularbiologischen Markern
zukünftige, parodontale Erkrankungen
vorherzusagen. Bis wann die derzeitigen
Forschungsergebnisse in die Praxis
umgesetzt werden können, kann nicht
vorhergesagt werden.
Extraktionen:
Eine lege artis durchgeführte Parodontalbehandlung mit anschließendem
Recall verhindert bzw. vermindert die
Extraktionsrate deutlich und trägt langfristig zum Zahnerhalt bei. Retrospektive
Studien aus Kiel und Heidelberg zeigen,
dass parodontal behandelte Patienten,
die regelmäßig ein Recall wahrnehmen,
durchschnittlich 0,15 Zähne pro Jahr verlieren, während hingegen parodontal
erkrankte Probanden der „Study of
Health“ in Pomerania durchschnittlich
0,4 Zähne pro Jahr verlieren.
Sowohl im Kieler als auch im Heidelberger Patientengut konnte gezeigt werden,
dass Zähne mit einem Knochenabbau
zwischen 50% und 75% zu über 80%
über 15 Jahre überlebten und selbst
sogenannte hoffnungslose Zähne mit
einem Knochenabbau >75% wurden zu
65% erhalten. Auch wenn parodontal
stark geschädigte Zähne nicht bis zum
Lebensende erhalten werden können, so
werden Extraktionen verzögert und erst
im höheren Lebensalter Implantate oder
prothetische Versorgung eingefügt.
Dadurch können in der Regel mehr Zähne langfristig im Mund erhalten werden,
denn jeder erneute Restaurationszyklus
geht mit einem weiteren Zahnverlust einher. Überdacht werden sollte die Empfehlung, fragliche Zähne zu extrahieren,
da sie als Schlupfnischen Nachbarzähne
langfristig schädigen; die parodontale
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ZNN 2-2016
Literatur unterstützt aber diese Empfehlung nicht!
Nach der Kaffeepause referierte Dr. Hans
Seeholzer (Kieferorthopäde aus Erding
und Mitglied der American Association
of Orthodontics, Mitglied der deutschen
Gesellschaft für Kieferorthopäden und
Mitglied im Berufsverband deutscher
Kieferorthopäden, internationaler Referent und Coach) mit dem Thema
„Erfolgreich anders/anders
erfolgreich – Analysieren,
Entscheiden, Durchstarten“.
Dr. Seeholzer hob zu Beginn seines Vortrages heraus, wie eminent wichtig es sei,
seine Patienten zu begeistern, anstatt
nur zufrieden zu stellen.
In seinem Management-Vortrag beeindruckte Dr. Seeholzer seine Zuhörerschaft sehr; er gab nachhaltige Tipps für
den Praxisalltag.
Wozu überhaupt ein Management-Vortrag? „Ich möchte Sie verwirren, kreative
Unruhe erzeugen und zum Zukunftsmanagement anregen“, eröffnete Dr. Seeholzer.
„Ich möchte Ihr geistiger Brandstifter für
die Wiedererfindung Ihrer Praxis sein!“
Fachliche Qualität allein entscheide nicht
über den Erfolg einer Praxis, weshalb er
als Ziel des Kurses ausgab:
„Begeisterte und loyale statt nur zufriedene Patienten – sowie ein einfacheres
Leben für Sie, Ihre Angestellten und Ihre
Patienten.“ Aus der Praxis für die Praxis.
Der beliebte Referent – mehr als drei
Jahrzehnte Chef einer eigenen KFO-Praxis in Erding – rückte die Schlüsselrolle
professioneller Kommunikation – sowohl
gegenüber den Angestellten als auch
gegenüber den Patienten – in den Fokus
seines Vortrags.
Daneben erläuterte er 8 Marketingschlüssel für den Erfolg einer Praxis,
Erwartungen der Patienten sowie die
Begriffe „emotional boosting“, „Neuromarketing“ und „Standard Operation
Procederes“.
Ein genereller Tipp von Dr. Seeholzer
zum Praxis-Marketing: „Verlassen Sie
Ihre Komfortzone, öffnen Sie Ihr Herz!“
Fachliche Kompetenz sei zwar die Quali-
fikation zur Olympiade, aber noch keine
Medaille: „Begeisterung ist ein strategisches Spiel mit der Erwartungshaltung
der Patienten – entwickeln Sie individuelle und zu Ihnen sowie Ihrer Praxis passende Begeisterungsfaktoren“.
„Coca-Cola-Denken und Facebook sind
unverzichtbar“, so Seeholzer. Anschaulichkeit ist in den Vorträgen von Dr. Seeholzer garantiert. So lieferte er auch dieses
Mal
wieder
Exkurse
zur
Funktionsweise des Gehirns und zu
unterschiedlichen Persönlichkeitsmodellen. In diesem Zusammenhang beantwortete er die Frage, warum so viele
Menschen Coca-Cola trinken, obwohl in
Blindtests Pepsi doch eindeutig besser
schmeckt – und was Zahnärzte von
Coca-Cola lernen können.
Dazu fanden Disney, McDonalds sowie
die Lufthansa Platz im Vortrag; Tipps für
ein halbes Dutzend Bücher berühmter
Autoren zu den besprochenen Themen
kamen bei den Praxisinhabern ebenfalls
bestens an.
Weiter ging es mit dem Internet und dessen Folgen für die Praxis – das weltweite
Netz sei zentraler Meinungs-Beeinflusser; rund jeder zweite User fälle Kaufentscheidungen auf der Basis des Internets.
Dr. Seeholzer wies auf das Defizit vieler
Zahnärzte bei der Internetnutzung und
auf die Wichtigkeit von Social-MediaKanälen wie Facebook hin. Zudem eigne
sich das Internet zur erfolgreichen
Gestaltung des Erstkontaktes, für Fotodokumentationen und zur Verbesserung
des Beratungsgesprächs.
Den emotionalen Mehrwert
kommunizieren!
„Unser Gehirn ist wie ein Klettverschluss“,
verdeutlichte Dr. Seeholzer: Je mehr
Haken und Ösen die Praxis ihren Patienten
anbiete, desto enger die Bindung und
desto stärker die Überzeugung von den
zahnärztlichen Dienstleistungen sowie
von den Produkten. Nicht sinnvoll sei es
beispielsweise, gegenüber den Patienten
lediglich gesundheitliche Gründe auf Verstandesebene für die zahnärztliche
Behandlung anzuführen – drohende
schlechte Mundhygiene, Zahnfleischentzündung, Knochenabbau, Zahnverlust:
REFERAT FORTBILDUNG
„Impressionen vom Niederbayerischen Zahnärztetag in Deggendorf”
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REFERAT FORTBILDUNG
„Der Köder muss nicht dem Arzt schmekken, sondern dem Patienten!“
Also lieber im Patientengespräch Aspekte
wie eine gesunde Ausstrahlung, jugendliches Aussehen und der Eindruck höherer Intelligenz durch gerade und schöne
Zähne ansprechen. „Kommunizieren Sie
proaktiv einen emotionalen Mehrwert
anstelle von ausschließlich logischen
Argumenten“, appellierte der Referent,
ehe er zum Nutzen von Smiley-Aufklebern in der Praxis überging.
Eine Persönliche Beziehung
aufbauen!
„Die wichtigsten Zahlen für ein Unternehmen sind unbekannt oder nicht zählbar“, zitierte Dr. Seeholzer den USamerikanischen Pionier im Qualitätsmanagement, William Edwards Deming –
und lieferte damit wertvolle Tipps zum
Aufbau einer persönlichen Beziehung
mit den Patienten.
Die klare Entwicklung eines Kommunikationsdesigns in der zahnärztlichen Praxis
führe zur systematischen Entwicklung
einer Vertrauenskultur – der Basis für
jede gesunde Arzt-Patienten-Beziehung.
Kämen dann noch „Überraschungsfaktoren“ im Wartezimmer, außerordentliche
Freundlichkeit der Angestellten und aufmerksamer Service hinzu, werden „gute
Eindrücke auf das Beziehungskonto zum
Patienten eingezahlt – später können Sie
dann wieder abheben“, so Dr. Seeholzer.
Hinsichtlich der Kommunikation zwischen Praxisinhaber und Angestellten
betonte er: „Wichtig sind kristallklare
Instruktionen Ihres Teams, geben Sie keine schwammigen Anweisungen – denn
was wie Opposition oder Unwille Ihrer
Mitarbeiter aussieht, ist oft nur fehlende
Klarheit.
Am Ende verglich Dr. Seeholzer seinen
Vortrag mit Kuchenbacken: Er habe in
den vergangenen 1½ Stunden seinen
Zuhörern einzelne Zutaten mitgegeben.
Nun würden diese Zutaten im Unterbewusstsein arbeiten und sich entwickeln –
dann könnten die Teilnehmer daraus das
große Ganze „backen“. Entscheidend
dabei sei es, ein klares Ziel zu definieren
und dieses beharrlich zu verfolgen:
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ZNN 2-2016
„Anfangs ist es zwar schwierig und es
benötigt viel Anlauf, um die Steine zu
überwinden, die Ihnen im Weg liegen –
aber es lohnt sich!“
Es folgte eine einstündige Mittagspause,
die viele Kongressteilnehmer neben dem
Essen zum fachlichen Austausch oder zum
Besuch der Dentalausstellung nutzten.
Das Nachmittagsprogramm eröffnete
Prof. Dr. Dr. Peter Proff – Direktor der
Poliklinik für Kieferorthopädie am Universitätsklinikum Regensburg – mit seinem Vortrag
„Kieferorthopädischer
Lückenschluss versus
prothetisches Vorgehen“.
Die ideale Therapie von Patienten mit
Nichtanlagen bleibender Zähne oder
Patienten mit Frontzahnverlusten nach
Traumata ist eine seit Jahren kontrovers
diskutierte Frage, die nach wie vor hohe
klinische Aktualität besitzt. Der Behandler steht dabei vor der komplexen Entscheidung, ob eine prothetische bzw.
implantat-prothetische Versorgung oder
ein kieferorthopädischer Lückenschluss
mit funktioneller Umgestaltung und Verkürzung der Zahnreihe zu einem günstigeren Therapieergebnis führt. Diese Entscheidung ist immer für den jeweiligen
Patienten individuell und nach sorgfältiger Diagnostik befundgestützt anhand
allgemeiner und lokaler Parameter zu
treffen. Der Therapieerfolg hängt
wesentlich von der engen interdisziplinären Kooperation zwischen dem Zahnarzt
und dem Kieferorthopäden ab und
erlaubt durch die Ausschöpfung aller
heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eine langfristige und gute Versorgung, auch bei Patienten mit mehreren fehlenden Zähnen. Im Vortrag wurde
anhand entsprechender klinischer Fälle
mit dem Leitsymptom einer Zahnunterzahl der komplexe Entscheidungsprozess
und die jeweilige Lösungsstrategie praxisnah aufgezeigt.
Nach einer kurzen Kaffeepause referierte
Dr. Wolf Richter – Endodontologe in
München – (Gründungsmitglied der
DGEndo, Ausbilder und Prüfer bei der
DGEndo, Spezialist der EDA und DGEndo) über das Thema
„Endodontie 3.0 – Fit für
2020“.
Im Vordergrund standen die Behandlungsmöglichkeiten bei komplexen Fällen. Es wurde versucht, über die uns vorgegebenen Richtlinien der Europäischen
Gesellschaft für Endodontie (ESE), die
Notwendigkeit und Möglichkeit der
Revision von unzureichend wurzelgefüllten Zähnen aufzuzeigen.
Der konventionellen Behandlung ist da
der chirurgischen Therapie der Vorrang
zu geben. Nur auf diesem Wege ist es
möglich, das gesamte Wurzelkanalsystem
zu erreichen und die chemo-mechanische Reinigung und Aufbereitung durchzuführen, die zum Erfolg einer endodontischen Therapie führt.
Es wurde gezeigt, wie mit Hilfe eines
Operationsmikroskops und der Anwendung von Checklisten die Revisionsbehandlung mit einer sehr guten Langzeitprognose und vorhersagbar durchgeführt
werden konnte.
Die gezeigten Fälle zeigten anschaulich,
wie ungeachtet der Größe der apikalen
Aufhellung eine Ausheilung erreicht
werden kann, wenn die Ursache für das
endodontische Problem beseitigt werden
konnte.
Die Möglichkeit, Zähne nicht extrahieren
zu müssen und dadurch gerade in der
ästhetischen Zone Implantate zu vermeiden, sollte das Ziel dieser Behandlung
sein. Denn auch das Implantat ist nicht
ohne Misserfolg und die ästhetische Rehabilitation wird dabei immer schwieriger.
Im Anschluss an diesen letzten Vortrag
hatten die Kongressteilnehmer die Möglichkeit, an einer Aktualisierung der
Fachkunde im Strahlenschutz gem.
§ 18a Abs. 2 Röntgenverordnung teilzunehmen; Referent war Dr. Michael Rottner – 1. Vorsitzender des ZBV Oberpfalz.
Etwa 40 Zahnärztinnen und Zahnärzte
nutzten dieses Serviceangebot des ZBV
Niederbayern.
Auch das Programm für das Praxispersonal war heuer wieder ungemein attraktiv,
was die hohe Teilnehmerzahl widerspiegelte.
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„Impressionen vom Niederbayerischen Zahnärztetag in Deggendorf”
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REFERAT FORTBILDUNG
Betreuer für diesen Tag war Dr. Peter
Maier aus Dingolfing – Co-Referent im
Referat Fortbildung des ZBV Niederbayern.
Als erste startete Frau Dr. Ursula Hiedl –
Allgemeinärztin in Kiel mit Schwerpunkt
Ernährungsmedizin,
Ganzheitlicheund Präventiv-Medizin – mit dem
Thema
„Welchen Einfluss haben
Mikronährstoffe auf die
Zahngesundheit?“
Die wichtigsten Mikro-Nährstoffe zum
Erhalt der Zahngesundheit sind Vitamin
D, Vitamin C, Omega-3-Fettsäuren und
Magnesium, so die Referentin.
Ein gesunder Lebensstil mit hochwertiger
Ernährung nach dem LOGI oder FlexiCarb Prinzip – viel Bewegung aber auch
Entspannung – sorgt für die Gesunderhaltung von Körper, Geist und Seele. Um
eine optimale Mikro-Nährstoff-Versorgung zu gewährleisten, empfiehlt sich
die Messung und auch gegebenenfalls
die Supplementierung fehlender Vitamine, Mineralien und Spurenelemente.
Frau Dr. Hiedl ging dann in ihrem Vortrag
ganz speziell auf die einzelnen MikroNährstoffe ein:
Vitamin C: Unterstützt das Immunsystem und somit die Abwehrlage. Mangel erhöht die Gefahr an Parodontitis zu
erkranken. Außerdem ist Vitamin C wichtig für die Kollagensynthese, d.h. die
Festigkeit der Gingiva und für den Zahnhalteapparat. Die minimale Zufuhrempfehlung pro Tag liegt bei etwa 100 mg,
Raucher mindestens 200 mg, Naturheilkundler bis 1000 mg. Quellen sind Obst
und Gemüse aber auch (Wild-)Kräuter.
Vitamin D und Calcium: Knochensubstanz und Knochenstabilität. Vitamin D
Mangel ist weit verbreitet.
Osteoporose wird immer mehr eine
Volkskrankheit. Die maximale Knochendichte erreicht man mit circa 30 Jahren.
Wichtig sind Bewegung, gesunde Ernährung, ausreichend Calcium und Vitamin
D. Calcium circa 1000 mg pro Tag durch
calciumreiche Mineralwasser, grünes
Gemüse, Nüsse, Milchprodukte. Für eine
ausreichende Versorgung mit Vitamin D
ist häufig jahreszeitabhängig eine Sup-
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ZNN 2-2016
plementierung erforderlich (circa 3000 IE
pro Tag).
Folsäure: Entzündungshemmend bei
Parodontitis. Zufuhr durch grünes
Gemüse, Leber, Nüsse.
Omega-3-Fettsäuren:
Entzündungshemmend, antiosteoporotisch. Gesunde
Öle: Leinöl, Rapsöl, Olivenöl, Walnussöl,
fette Seefische, Hering, Lachs, Makrele.
Generelle Ernährungsempfehlungen zum Erhalt der Zahngesundheit:
• 2 x Obst / 3 x Gemüse pro Tag
• Vollkornprodukte
• Sparsamer Fleisch- und Wurstkonsum
(1 – 2 x/Woche )
• Regelmäßiger Fischverzehr
(2 – 3 x/Woche)
• Regelmäßiger Verzehr von Milchprodukten
• Reduktion von Zuckeraufnahme
• Verzehr hochwertiger pflanzlicher Öle,
Rapsöl, Olivenöl, Leinöl, Wallnussöl
• Vitalstoffreiche, naturbelassene und
ökologisch erzeugte Lebensmittel
bevorzugen, regional und saisonal
• Weitestgehender Verzicht auf Fertigprodukte, fast food,
• 1,5 – 2 Liter Flüssigkeitszufuhr pro Tag
• Nikotinkarenz
• Messung und ggf. Supplementierung
von Mikronährstoffen Vit. D, Vit. C,
Mgn., B-Vitamine (Folsäure etc.),
• Coenzym Q 10.
Nach der Kaffeepause ging es weiter mit
Frau Betül Hanisch – selbständige Business-Knigge-Trainerin für Fach- und
Führungskräfte sowie für zahnmedizinisches Personal – mit dem Thema
„Körpersprache in der Zahnarztpraxis“.
Es war ein kleiner Exkurs für mehr Erfolg
in der Zahnarztpraxis mit dem gezielten
Einsatz der Körpersprache.
Unzählige wissenschaftliche Studien
belegen, dass die Wahrnehmung zu 93%
aus nonverbalen Signalen und nur zu 7%
aus dem Inhaltlichen besteht.
Diesen entscheidenden Themenbereich
Körpersprache hatte Frau Hanisch ihren
Zuhörern näher gebracht und im wahrsten Sinne des Wortes auch der einen
oder anderen zahnmedizinischen Fachangestellten für manche Dinge „die
Augen geöffnet“.
Auf welche Details es nun wirklich
ankommt, wurde auf humorvolle Art
demonstriert. Es fängt an beim Blickkontakt, der entscheidet, ob ich an einer Person interessiert bin oder nicht.
Eine überzeugende Mimik erreicht man
nur mit einem aufrichtigen Lächeln. Ein
kleiner Trick, den Frau Hanisch uns verraten hat, ist der Stift-Trick: nehmen Sie
einen Stift ca. drei Minuten lang quer
zwischen die Zähne. Die Lippen dürfen
dabei den Stift nicht berühren. Drei
Minuten halten Sie so den Stift im Mund.
Sie bewegen dabei dieselben Muskeln,
die Sie auch beim Lachen einsetzen. Das
Gehirn belohnt mit einer Extraportion
Serotonin (Glückshormon). Den Trick
können Sie noch auf dem Weg zur Praxis
einsetzen; so steigt in kürzester Zeit Ihre
Stimmung positiv an.
Der Händedruck wird bei uns als angenehm empfunden, wenn er kurz und
bestimmt ist. Ein zu langes Händeschütteln mit einem Fremden empfinden wir
als aufdringlich und unangenehm.
Ein selbstsicheres Auftreten erreichen wir
mit einer aufrechten Haltung. Dabei ist
auch entscheidend, wieviel Raum wir
einnehmen. Das Thema Territorium in
Zusammenhang mit dem Status wurde
verdeutlicht.
Abgerundet haben den Vortrag die vielen
liebevollen Empfehlungen der Referentin, was das eigene Wohlbefinden
angeht. Den Zuhörern wurde nahegelegt,
wie entscheidend es ist, mit sich selbst
wertschätzend umzugehen. Nur so ist es
möglich, auch anderen mit Achtung zu
begegnen.
Es folgte die einstündige Mittagspause,
die viele Teilnehmerinnen zum Besuch
der Dentalausstellung nutzten.
Den Nachmittag eröffneten Frau Irmgard Marischler (ZMV und ZMF) aus
Bogen mit Herrn Günter Stöger (Zahntechniker – Dentallabor M. & G. Stöger
Straubing) mit dem Thema
REFERAT FORTBILDUNG
„Impressionen vom Niederbayerischen Zahnärztetag in Deggendorf”
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REFERAT FORTBILDUNG
„Optimale Interaktion
zwischen Praxis und Labor:
Prothetische Abrechnung
ohne Umsatzeinbußen!“.
mittlung von Fotos immer mehr zum
Tragen kommt.
In dem Vortrag wurde, anhand von aktuellen Beispielen aus dem Alltag auf die
wichtige und richtige Kommunikation
zwischen Praxis und Labor eingegangen.
Bei der Frage Festzuschusszuordnung
Praxis und Zeitmanagement Labor ist die
Interaktion gerade mit den neuen
Medien zukunftsweisend und erspart viel
Zeit, unnötige Telefonate und damit
Ärger.
Beginnend mit einem Fall, bei dem vom
Chirurgen weiter zum Behandler und
schließlich hin zum Labor aufgezeigt
wurde, welche Probleme bei der finalen
Abrechnung entstehen können, wenn
sich eine Veränderung am Behandlungsplan unbemerkt bis zum Ende hinzieht.
Zum Abschluss des Kongresstages referierte Frau Dora von Bülow (ehem. Tarnoki) – Auditorin für QM, Beraterin im
Bereich Praxisorganisation und Qualitätsmanagement – über das Thema
„Die 5-Sterne-Praxis: Patienten gewinnen und binden!“
Ein weiterer Schwerpunkt war die Dokumentation, angefangen bei der Anamnese etc., bis hin zur Einverständniserklärung des Patienten zur Fotodokumentation. Die beschäftigte uns nämlich im
3.Teil des Vortrags.
Dieses Thema beschäftigt immer mehr
Praxen, dies zeigen die steigenden Teilnehmerzahlen. Es geht hier nicht darum,
teuer zu investieren und eine „LuxusPraxis“ zu entwickeln, sondern um die
Zusammenhänge von Patientenbedürfnissen und das gezielte Eingehen auf
diese, damit sich Patienten in einer Praxis
wohl fühlen.
Dabei wurde auf die neuen Medien (wie
z.B.: WhatsApp) hingewiesen, was
besonders bei Reparaturen durch Über-
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ZNN 2-2016
Oft sind es einfache Maßnahmen und
Verhaltensänderungen, die sehr viel
bewirken. Der Vortrag klärte über wichtige Zusammenhänge auf, sensibilisierte
für ein patientenorientiertes Denken
und gab systematisch eine Vielzahl von
Beispielen, wie mit einfachen Mitteln
das Wohlfühlklima in einer Praxis deutlich erhöht werden kann.
Der Einbau dieser Ausrichtung auf den
Patienten in das eigene QM-System bietet sich an.
Gegen 17:20 Uhr verabschiedete Dr.
Peter Maier die sympathischen Kongressteilnehmerinnen in ihr verdientes
Rest-Wochenende und dankte ihnen für
deren Teilnahme und „Ausharren“ bis
zum Schluss!
REFERAT FORTBILDUNG
„Impressionen vom Niederbayerischen Zahnärztetag in Deggendorf”
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REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungskalender 2016
Termin
Thema
Referent/in
Zielgruppe
Kursnummer
Ort
Feuer in der Praxis – auf was kommt
es an?
Dr. W. Heigl / A. Lorenz
ZÄ, Personal
T29.06.16
Straubing
Mi., 13.07.
Prophylaxe 2.0 – Fit und auf dem
neuesten Stand für 2020
Prof. Dr. Johannes Einwag ZÄ, Personal
ZFA13.07.16
Straubing
Fr., 22.07.
Notfallmanagement in der
Zahnarztpraxis
Martin Schmauser
ZÄ, Personal
T22.07.16
SR/BRK
Mi., 14.09.
Keine Leistungsbeschreibung in der
GOZ/GOÄ?
Die Lösung: Analogabrechnung!
Was, Wie, Wann?
Irmgard Marischler
ZÄ, Personal
T14.09.16
Straubing
Mi., 28.09.
Aktualisierung der Fachkunde im
Strahlenschutz für ZFA
Dr. Ludwig Leibl
Personal
RoeZFA28.09.16
Straubing
Mi., 12.10.
Keine Angst vor Stress – was uns
stabil macht und hält
Priv.-Doz. Dr. med. habil.
Volker Busch
ZÄ, Personal
T12.10.16
Straubing
Mi., 19.10.
Praxisübernahme und Praxisabgabe
Dr. iur. Andreas Zach
Zahnärzte
ZAE19.10.16
Straubing
Mi., 19.10.
Aktualisierung der Fachkunde im
Strahlenschutz für ZAE
Dr. Michael Ueding
Zahnärzte
RoeZAE19.10.16
Straubing
Mi., 26.10.
Anti-Korruptionsgesetz
Dr. iur. Andreas Zach
Zahnärzte
ZAE26.10.16
Straubing
Mi., 09.11.
Update QM
Dora von Bülow
Personal
ZFA-QM09.11.16
Straubing
Mi., 09.11.
Update Arbeitsschutz
Dora von Bülow
Personal
ZFA-ArbSch09.11.16 Straubing
Gerinnung in der Zahnheilkunde
Dr. Harald Krebs, M.SC.
Zahnärzte
ZAE09.12.16
Juni
Mi., 29.06.
Juli
September
Oktober
November
Dezember
Fr., 09.12.
Straubing
Detaillierte Ausschreibungen und Anmeldeformulare zu den einzelnen Fortbildungen unter www.zbv-niederbayern.de (Anmeldungen
online möglich). Das Jahresprogramm erhebt bei Druck keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kurzfristig geplante Fortbildungen
werden aktuell auf unserer Homepage veröffentlicht.
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REFERAT FORTBILDUNG
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Fortbildungskurse
„Prothetische Assistenz“ und
„Prophylaxe-Basiskurs
– Kursvoraussetzungen –
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
um eine effiziente Kursgestaltung und
einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, bitten wir höflich um
Beachtung folgender Anmerkungen:
Die Kurse verlangen den Besitz von Vorkenntnissen seitens der fortzubildenden
Teilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe des
Kurses, die Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Thematik erstmals vertraut
zu machen. Vielmehr sollen die bereits
bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten
verbessert, vertieft und bestätigt werden.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass
die Fortbildungskurse als Bausteine zur
ZMF-Weiterbildung anerkannt werden
und deshalb eine Mindestqualifikation
vorausgesetzt werden muss.
Unabdingbare Kursvoraussetzungen:
• überdurchschnittliches Engagement in
der täglichen Praxis
• überdurchschnittlich gute Noten bei
der Helferinnen-Abschlussprüfung
• und/oder mehrjährige Berufserfahrung
• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fortbildung (kein „geschickt“ werden)
• Fähigkeit zum selbstständigen und
gründlichen Arbeiten
Zusätzlich unabdingbar für den Kurs
„Prothetische Assistenz“:
• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der
Praxis
wünschenswert:
• Modellherstellung in der Praxis
• mindestens 10-malige Anfertigung von
provisorischen Kronen in der Praxis
Zusätzlich unabdingbar für den Kurs
„Prophylaxe-Basiskurs“:
ANMELDUNG FÜR
Prophylaxe Basiskurs Teil I
Ort: Straubing
Kursgebühr: 695,00 €
Prothetische Assistenz Teil II
Ort: Straubing
Kursgebühr:
495,00 €
ZA Walter Wanninger
Referent für Fortbildung
• Ermöglichung der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einem tragfähigen
Prophylaxekonzept in der Praxis nach
dem Kurs (verhindert Demotivation)
wünschenswert:
• mögliche Kandidatinnen zur späteren
ZMF- oder ZMP Weiterbildung
• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe
Dr. Peter Maier
1. Vorsitzender
ZA Walter Wanninger
Fortbildungsreferent
Eingangsvoraussetzungen für beide Kurse
➔ Zahnarzthelferinnenbrief bzw. Helferinnenurkunde (Kopie)
➔ Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a (3) RöV, nicht älter
als 5 Jahre! (Kopie)
Bitte beachten: Die Anmeldung ist nur mit den beigefügten Nachweisen gültig!
Vorname, Name Teilnehmer/in
Geburtsname und Geburtsdatum
첸 Ich
wünsche eine Teilnahme an
den freiwilligen kursbegleitenden
Leistungskontrollen zur Erlangung
des Zertifikates über eine erfolgreiche Kursteilnahme.
Praxisadresse
Unterschrift Praxisinhaber/in
Praxisstempel
Rückfax an: 0 94 21 -56 86 88 88
oder per E-Mail an: [email protected]
ZNN 2-2016
25
REFERAT FORTBILDUNG
MERKBLATT
für Zahnmedizinische Fachangestellte
FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Wie in jedem modernen Beruf heißt es
am Ball bleiben, um auch in Zukunft
zufrieden zu sein. Dies bedeutet in erster Linie Fortbildung, sei es durch Seminare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher.
Folgende Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen nach den Fortbildungsordnungen der Bayerische Landeszahnärztekammer können derzeit absolviert
werden:
2. Zahnmedizinische/r
Prophylaxeassistent/in (ZMP)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– 1 Jahr Berufserfahrung als ZFA
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
– Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden),
nicht älter als zwei Jahre
1. Anpassungsfortbildungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Dauer:
mindestens 400 Unterrichtsstunden
1.1 Prophylaxe Basiskurs
3. Dentalhygieniker/in (DH)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 60 Unterrichtsstunden
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) oder
Zahnmedizinische/r Fachassistent/in
(ZMF)
– 1 Jahr Berufserfahrung als ZMP oder
ZMF
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
– Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden),
nicht älter als zwei Jahre
1.2 Prothetische Assistenz
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 30 Unterrichtsstunden
1.3 Kieferorthopädische Assistenz
Voraussetzungen:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 60 Unterrichtsstunden
Die Nachweise über die erfolgreiche
Teilnahme am freiwilligen Testat zu den
Kursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzung
zur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung.
26
ZNN 2-2016
Dauer:
mindestens 800 Unterrichtsstunden
4. Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– ein Jahr Berufserfahrung als ZFA
Dauer:
mindestens 350 Unterrichtsstunden
Information über Inhalte und Fortbildungsanbieter finden Sie auf der
Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer, www.blzk.de, unter
Praxispersonal, Fortbildung.
Bei einem Notendurchschnitt von mehr
als 87 Punkten im Prüfungszeugnis zur
ZFA können Sie sich rechtzeitig vor
Beginn einer Fortbildung um ein Stipendium bewerben. Sie dürfen jedoch noch
keine 25 Jahre alt sein.
Bitte fordern Sie die Bewerbungsunterlagen per e-mail, über die Bayerische
Landeszahnärztekammer, www.cberger
@blzk.de oder [email protected],
Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“,
an.
REFERAT FORTBILDUNG
Bringen Sie sich im Hygienebereich auf den neuesten Stand
Am 16.03.2016 referierte Frau Marina
Nörr-Müller in den Räumlichkeiten des
Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern zu diesem Thema.
Mit der Forderung, in den Praxen ein
Hygienemanagement zu etablieren, verlangt der Gesetzgeber eine systematische
und gelenkte Umsetzung sämtlicher
Maßnahmen zur Infektionsprävention.
Dazu gehören eine klare Regelung der
Verantwortlichkeiten, eine Festlegung
strukturierter Hygieneprozesse sowie ein
sicherer Umgang mit den hygienerelevanten Aufzeichnungen und Dokumenten. Alleine das Wissen um die Gesetzesvorgaben, Richtlinien und Normen
machen noch kein Hygienemanagement
aus. Vielmehr verlangt dies ein deutliches
Auseinandersetzen mit den in der Praxis
vorhandenen Ressourcen wie der apparativen Ausstattung, den räumlichen Begebenheiten und nicht zu vergessen der
personellen Kapazitäten mit dem dazu
gehörigen Wissensstand. Mit alldem
muss nun auch noch erreicht werden,
dass die Hygiene ein fester Bestand der
täglichen Praxisarbeit ist, der keinen
Schwankungen unterliegen darf, auch
wenn sich an manchen Tagen die Notfälle besonders zahlreich ankündigen oder
ein krankheitsbedingter oder chronischer
Personalmangel besteht. Das stellt große
Herausforderungen an das Praxispersonal, zudem die Schulung und Unterweisung, besonders bei den noch am Anfang
des Berufsweges stehenden Mitarbeitern
und Neuankömmlingen auch zusätzlich
viel Zeit in Anspruch nimmt. Ziel dieses
Seminares war es, Hygienekenntnisse auf
den aktuellen Stand zu bringen. Nicht
allein, weil Richtlinien und Gesetze sich
verändern, auch bislang bekannte Hygienestandards brauchen dann und wann
eine Auffrischung.
SONSTIGE FORTBILDUNGEN
AG Endo Rückblick und Ausblick
LASER
– unter diesem Überbegriff stand das
Treffen der AG Endo am 09.März 2016 in
den Räumen des ZBV Niederbayern in
Straubing.
Dr. Ralf Schlichting, Spezialist für Endodontie, stellt zu Beginn die physikalischen Grundlagen und die Interaktion
von Laser mit unterschiedlichen Geweben dar. Im Folgenden wurde auf die
unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten von Laserstrahlung in der Zahnmedizin, insbesondere in der Endodontie
eingegangen. Hier wurden die bisherigen
Ansätze zur Verwendung von LASER
kritisch hinterfragt.
PIPS, die Laseraktivierung von Spülflüs-
sigkeit im Wurzelkanal, stellt einen völlig
neuartigen Ansatz für die Verwendung
von Laser in der Endodontie dar. Dr.
Schlichting erklärte den Teilnehmern
sehr genau die physikalischen Mechanismen welche dieser Anwendung zugrundeliegen. Ebenso zeigte er Fallbeispiele
aus der täglichen Praxis und ging
abschließend ausführlich auf die aktuelle
Studienlage zum Thema PIPS ein. Hier
zeigt sich in einer Vielzahl von Studien,
dass dieser neuartige Ansatz zur Desinfektion von Wurzelkanälen allen bisher
bekannten Verfahren signifikant überlegen scheint.
Ausblick auf unser nächstes Treffen
Der Zahnunfall. Was tun?
Wann? Warum?
Ein im wahrsten Sinne des Wortes traumatisches Ereignis … natürlich für unsere
zumeist jungen Patienten, die Angehörigen aber auch für uns als Praxisteam.
Gerade bei der Erstbehandlung können
häufig die entscheidenden therapeutischen Schritte eingeleitet werden, um
Zähne langfristig erhalten zu können.
Deshalb soll dieser Nachmittag ganz im
Zeichen des Zahntraumas stehen.
Termin:
Mittwoch 21.09.2016
von 16 Uhr bis 19 Uhr
in den Räumen des ZBV Niederbayern
ZNN 2-2016
27
SONSTIGE FORTBILDUNGEN
Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern
Am Essigberg 14, 94315 Straubing
Fax: 0 94 21/56 86 88-88
Verbindliche Anmeldung
Arbeitskreis Endodontie Niederbayern
Termin:
Mittwoch, 21. September 2016, 16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing
(Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center)
Anmerkung:
Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!
Name Zahnärztin/Zahnarzt
Name Zahnärztin/Zahnarzt
Ort, Datum
Praxisstempel/Unterschrift
Parkmöglichkeiten:
• Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten)
• Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 €)
Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps:
Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit!
Fußweg vom Großparkplatz:
Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen
Sie an der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca.
100 m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern.
28
ZNN 2-2016
SONSTIGE FORTBILDUNGEN
Fortbildungen/Veranstaltungen der
Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe
Information/Anmeldung:
Zahnärztlicher Bezirksverband
Oberpfalz
Albertstraße 8
93047 Regensburg
Fax 09 41/5 92 04-70
Programm für Zahnärzte
und Zahntechniker
am Samstag, 25.06.2016
Für die Anmeldung der Zahntechniker
wenden Sie sich bitte direkt an den Förderverein Fachgruppe Zahntechnik e.V.,
Herrn Roland Birner
Böhmerwaldstr. 17
93128 Regenstauf
Tel. 0 91 29/4 03 06 71
Fax 0 91 29/4 03 05 56 71
ZNN 2-2015
29
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Meldepflicht nach dem
Mutterschutzgesetz
Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich gemeldet werden.
- Mutterschutzgesetz
- Regelung zum Beschäftigungsverbot
www.blzk.de
QM online
Entsprechende Anträge bzw. Formulare
wie
Suchbegriff: „Mutterschutz“
- Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt
(Benachrichtigung nach § 5 MuSchG)
- Meldung an die Krankenkasse
Dr. Ludwig Leibl
Referent für Zahnärztliches Personal /
Haushalt
Statistik Zwischenprüfung
2016
Teilnehmer/innen
Note 5+6
%
Vergleichszahlen aus dem Vorjahr:
2015
Teilnehmer/innen
Note 5+6
%
Landshut
41
11
26,83
Landshut
55
4
7,27
Passau
50
5
10,00
Passau
53
4
7,55
Straubing
49
22
44,90
Straubing
55
9
16,36
140
38
27,14
163
17
10,43
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage
www.zbv-niederbayern.de
ZNN 2-2016
31
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Berufsbildungsmesse an der FH Landshut
Zum vierten Mal durfte ich auf der
Berufsbildungsmesse den ZBV Niederbayern vertreten. Der Andrang der Aussteller war größer denn je. Der Wettlauf
um die Auszubildenden ist voll im Gange.
Bekam man vor 15 Jahren noch auf eine
Annonce in der lokalen Zeitung viele
Bewerbungen, unter denen man sich die
besten zum Vorstellungsgespräch einladen konnte, ist man heute um jede
Bewerbung froh. Die Probleme hierfür
sind vielfältig. Über mangelndes Interesse bei der Messe könnte ich nicht klagen,
aber die Betreuung der Interessentinnen
nach der Messe ist mehr als mangelhaft.
Eine große Firma hat eine Personalabteilung, die sich intensiv um die zukünftigen Lehrlinge kümmert. Wir Zahnärzte
haben da ein Problem. Wir sind Einzelunternehmer und haben nicht die
personellen und finanziellen Ressourcen
großer Firmen, wie BMW oder Drexelmeier etc..
Aber gemeinsam können wir doch mehr
als jeder für sich alleine. Die Besucher der
Berufsbildungsmessen suchen in erster
Linie keinen Ausbildungsplatz, sondern
Praktikumsplätze, um sich ein Bild über
den zukünftigen Beruf machen zu können. Die jungen Leute informieren sich
ausschließlich über digitale Medien, und
32
ZNN 2-2016
wer dort nicht präsent ist existiert nicht.
Leider sieht die Landeszahnärztekammer
unter FDZ-Führung da noch nicht den
großen Handlungsbedarf. Aber vielleicht
ist es auch besser regional zu agieren,
denn Bayern ist groß und vor Ort ist man
immer näher am Menschen als dort oben
in München.
Meine Vision wie wir die Praxen, die
Auszubildende suchen, unterstützen
können, sieht so aus. Wir brauchen ein
Logo aus dem ersichtlich wird, um was es
geht. Dieses sollte natürlich auch unseren
Messestand zieren. Mit inbegriffen sollte
ein QR-Code sein mit dessen Hilfe man
auf unsere ZBV –Seite gelangt, auf der
weiterführende Informationen wie der
sehr gute Video-Clip des Landes BadenWürttemberg, aber auch eine stets aktuelle Liste aller Kolleginnen und Kollegen,
die einen Praktikumsplatz oder einen
Ausbildungsplatz anbieten. Wenn wir
dann noch in den Hausaufgabenheften,
die jedem bayerischen Schüler und jeder
Schülerin in der Abschlussklasse zur Verfügung gestellt werden mit unserem
Logo Werbung machen, erreichen wir mit
Sicherheit mehr Interessentinnen als bisher. Auch ein Plakat mit dem Logo und
dem Titel „Wir bilden aus“ sollte der ZBV
jeder ausbildungswilligen Praxis zur Verfügung stellen. Dies wird natürlich Geld
kosten und ich bitte um Unterstützung,
damit der Vorstand diese Mittel aus dem
knappen Haushalt bereitstellt.
Dr. Winfried Benda
Referent Praxisführung
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Man muss die Feste feiern, wie sie fallen! – Oder auch nicht
Und sie einfach verlegen, wie bei der
Staatlichen Berufsschule II StraubingBogen, der Mathias-von-Flurl-Schule.
Weil das übliche 25-jährige Jubiläum vor
fünf Jahren wegen größerer Feierlichkeiten, wie dem 100-jährigen Bestehen des
Schulgebäudes, untergegangen wäre,
wurde am 24. April die 30-jährige Selbstständigkeit als eigenständige Berufsschule gefeiert.
Mit einem Tag der offenen Tür präsentierten sich die 16 unterschiedlichen
Berufe, und auch der ZBV war mit seinem neuen Ausstellungsstand und seinem Vorsitzenden Ernst Binner, sowie
den Fachlehrern Frau Irmgard Marischler
und Dr. Ludwig Leibl präsent.
Auch die Schülerinnen der ZFA-Klassen
waren mit einer eigenen Präsentation
aktiv. Sie stellten zahnmedizinische Prophylaxe-Konzepte vor und luden ein zu
einem Quiz über den Zuckerinhalt verschiedener Nahrungsmittel.
Die angebotenen Informationsmöglichkeiten wurden von den vielen Besuchern
sehr stark frequentiert.
Im Rahmen des Festaktes mit Landrat
Josef Laumer und Bürgermeisterin Stelzl
ehrte OStD Werner Kiese u. a. Irmgard
Marischler für 24 Jahre, Dr. Ludwig Leibl
für 35 Jahre und Dr. Roland Obtmeier für
22 Jahre nebenberufliche engagierte
Tätigkeit in den 6 Fachklassen für unsere
Azubis.
Dr. Ludwig Leibl
Referent für Zahnärztliches Personal
ZNN 2-2016
33
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Ausbildungsmesse in der Fraunhoferhalle in Straubing
Viele Kolleginnen und Kollegen klagen,
dass es immer schwieriger wird gutes
Personal und motivierte Auszubildende
zu finden.
Noch sind die Ausbildungszahlen in diesem Bereich gut. Aber wir haben immer
stärkere Konkurrenz unter anderem aus
der Industrie und eingetretene Pfade
funktionieren nicht mehr.
Aus diesem Grund hat sich der ZBV Niederbayern entschieden einen neuen,
attraktiven Messestand anzuschaffen
und auf die Ausbildungsmesse in Straubing zu gehen.
Der Standort war gut, die Konkurrenz auf der einen Seite BMW, auf der anderen das Krankenhaus - hart.
Mit Filmen zur Ausbildung zur ZFA,
einem Phantomkopf für erste Behandlungsversuche (ein Selfie zum Beweis
wurde gleich mitgeliefert) und einer
mobilen Behandlungseinheit haben wir
versucht die Schülerinnen und Schüler
für den Beruf zu begeistern.
Der Andrang hielt sich – besonders nachmittags – in Grenzen. Vormittags, als die
Schulen die Jugendlichen mit Bussen
herangefahren haben, war das Interesse
größer. Erstaunlicherweise haben sogar
einige junge Männer ernsthaftes Interesse gezeigt.
Dank gebührt hier den Kolleginnen, Kollegen und Mitarbeiterinnen aus den Praxen, die einige Stunden bereit waren auf
dem Stand mitzuarbeiten und versucht
haben junge Menschen für den Beruf der
ZFA zu gewinnen.
Der Stand steht auch anderen niederbayerischen Obmannsbezirken kostenlos
zur Verfügung. Wir werden uns wieder
für einen Stand auf der Messe im nächsten Jahr bewerben und ich hoffe, dass
sich dann noch mehr Zahnärzte/Zahnärztinnen für die Aktion melden werden.
Zahnärztin Gisela Sandmann
34
ZNN 2-2016
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Zahnärztliches Personal Aus- und Fortbildung
Beruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
München – Der aufgelegte Flyer „Ja!
Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten – Mehr als ein
Job, Karriere inklusive“ der Bayerischen
Landeszahnärztekammer (BLZK) gibt
einen Überblick über das Berufsbild
Zahnmedizinische/r
Fachangestellte/r
ZFA. Er beantwortet wichtige Fragen zu
Ausbildung und Aufstiegschancen und
vermittelt einen ersten Einblick in die
Arbeitswelt des/r ZFA, um junge Menschen für den Ausbildungsberuf in der
Zahnarztpraxis zu interessieren.
Schulabschluss und Eintritt in das
Berufsleben – für Schulabgänger steht
spätestens mit Ende des Schuljahres die
große Entscheidung an: Welche Ausbildung ist die richtige? Welcher Beruf hat
Zukunft? Gute Aussichten bietet eine
Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen
Fachangestellten ZFA.
Der Flyer zeigt, welche Grundvoraussetzungen ein junger Mensch erfüllen sollte,
wenn er sich für eine Ausbildung in einer
Zahnarztpraxis entscheidet, wie z.B.
Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicheren
Umgang mit Menschen jeden Alters,
Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Interesse an Technik. In Stichpunkten werden die Ausbildungsinhalte im dualen System in Praxis
und Berufsschule, die Dauer der Ausbildung, die Zwischen- und Abschlussprüfung und die Vergütungsempfehlung
dargestellt.
Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung ergeben sich umfangreiche Perspektiven zur berufsbegleitenden
Fort- und Weiterbildung. Nach der
Anpassungsfortbildung
Prophylaxe
Basiskurs und Prothetische bzw. Kieferorthopädische Assistenz folgen Aufstiegsfortbildungen
• zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz ZMP für den Bereich Prophylaxe und Gesundheitsberatung,
• zur Zahnmedizinischen Fachassistenz
ZMF, tätig in der Prävention, Praxisorganisation und Mitarbeiterführung
• zur Dentalhygieniker/in DH, spezialisiert für die Praxis mit parodontologischem Schwerpunkt,
• für Organisation, Management und
Abrechnung bietet sich die Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz ZMV an.
Als Kernaussage soll den Interessenten
„ZFA: Ihr Beruf – vielseitig, verantwortungsvoll und zukunftssicher mit Perspektiven durch Qualifikation“ im
Gedächtnis bleiben. Für weitere Informationen zum Berufsbild ZFA verweist der
Flyer auf die Zahnärztlichen Bezirksverbände als Ansprechpartner vor Ort.
Den Flyer gibt es als PDF zum Herunterladen, Ansehen oder Ausdrucken auf der
Internetseite der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er ist auch kostenfrei
als Druckwerk im Online-Shop unter
www.blzk.de/shop oder per Fax unter
089/7 24 80-272 erhältlich.
Kontakt:
Referat Zahnärztliches Personal der
Bayerischen Landeszahnärztekammer,
Telefon 089/7 24 80-172,
Fax 089/7 24 80-173,
E-Mail:
[email protected]
Ausbildungsplätze für anerkannte Asylbewerber-/innen
Im Januar 2016 führte der ZBV Niederbayern eine Umfrage durch, in wie vielen
und welchen Praxen Interesse besteht,
zukünftig Auszubildende mit Migrationshintergrund bzw. anerkannte Asylbewerber-/innen in ihre Praxis zu integrieren.
Im Ergebnis teilten 21 Praxen ihre Bereitschaft mit, diesen Personenkreis zukünftig als Auszubildende aufnehmen zu
wollen, jedoch schränkten 2 Praxen ihre
Bereitschaft dahingehend ein, dass ausreichend sprachliche Deutschkenntnisse
vorhanden sein müssen.
Der ZBV Niederbayern steht seit längerem insbesondere mit der Agentur für
Arbeit in Landshut, aber auch mit ande-
ren Behörden in engem Kontakt, um die
Voraussetzungen für Praktikas und Ausbildungsstellen in Zahnarztpraxen zu
prüfen. Hauptsächlich liegt hier das
Hauptaugenmerk auf einer sicheren Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach der
Ausbildung sowie zufriedenstellender
Sprachkenntnisse zum Ausbildungsbeginn. Derzeit wird ebenfalls geprüft, ob
der ZBV Niederbayern hinsichtlich Vermittlung der Fachtheorie und der deutschen Fachbegriffe für diesen Personenkreis Unterstützung bereitstellen kann.
praxis bestehen, so bitten wir um
Kontaktaufnahme mit dem ZBV Niederbayern.
Ernst Binner
1. Vorsitzender
Sollten in Ihren Praxen bereits positive
Erfahrungen mit dieser Bewerbergruppe
vorliegen bzw. eine besondere Bereitschaft zur Integration in der Zahnarzt-
ZNN 2-2016
35
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Begabtenförderung Berufliche Bildung
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können sich
nach abgeschlossener Berufsausbildung um ein Stipendium bewerben
Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung bietet voraussichtlich auch
2016 im Rahmen des Förderprogramms
„Begabtenförderung Berufliche Bildung“
Stipendien für die berufliche Fort- und
Weiterbildung von Zahnmedizinischen
Fachangestellten an. Von allen Bewerber/innen können die besten drei Jahre
lang, beginnend ab Januar 2017, Fördergelder in Höhe von insgesamt 6000 € für
Fort- und Weiterbildungen abrufen. Alle
Bewerber werden von der Bayerischen
Landeszahnärztekammer informiert, ob
sie für die Förderung ausgewählt wurden
und ein Stipendium erhalten.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Stipendium sind:
• Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) mit
Prüfung in Bayern, Gesamtergebnis
Prüfungstermine
2017
Winterabschlussprüfung
Zwischenprüfung
Sommerabschlussprüfung
18.01.2017
26.04.2017
01.06.2017
(Donnerstag)
Bitte beachten Sie: Die Sommerabschlussprüfung findet 2017 an einem
Donnerstag statt. Um die Prüfung rechtzeitig im Schuljahr abschließen zu können, musste der Termin vor die Pfingstferien gelegt werden. Da die Prüfung der
MFA bereits am Mittwoch, dem
31.05.2017 stattfindet, wurde die Prüfung der ZFA ausnahmsweise auf einen
Donnerstag gelegt.
36
ZNN 2-2016
der Berufsabschlussprüfung (Prüfungszeugnis ZFA) mindestens 87,00 Punkte
• Der Bewerber darf zu Beginn der Förderung (Januar 2017) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Interessenten wenden sich bitte bis spätestens 31.10.2016 per Mail unter
Angabe der Postanschrift an das Referat
Zahnärztliches Personal: [email protected].
Nähere Informationen erhalten Sie auch
auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung
gem. GmbH, www.begabtenfoerderung.de,
Weiterbildungsstipendium sowie auf der
Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer www.blzk.de, Praxispersonal, Ausbildung.
Bayerische Landeszahnärztekammer
Referat Zahnärztliches Personal
Gebühren für
Zweitschriften
Die Ausstellung von Zweitschriften von
Urkunden, wie z. B. Zahnarzthelferinnenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,
Röntgenbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen etc., verursacht Arbeitsund Kostenaufwand.
Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern stellt Zweitschriften nur mit
Vorauszahlung aus (10,– €). Von dieser
Regelung bleiben die satzungsgemäßen
Mitglieder des ZBV Niederbayern selbstverständlich ausgenommen. Einzelheiten
klären Sie bitte vorab unter Tel.
0 94 21/56 86 88-0.
Ehrung verdienter
Zahnarzthelferinnen
Der ZBV Niederbayern ehrt Zahnarzthelferinnen mit einer Praxiszugehörigkeit
von 15, 20, 25 Jahren und mehr. Bei der
Festlegung der Berufsjahre kann die Ausbildungszeit angerechnet werden.
Die Ehrung erfolgt in der Form, dass der
betreffenden Mitarbeiterin eine Urkunde
sowie ein kleines Präsent zugesandt
werden.
Wenn Sie die Ehrung einer Praxismitarbeiterin wünschen, senden Sie bitte den
Antrag unter Angabe des Namens und
des Geburtsdatums der zu Ehrenden an
den Zahnärztlichen Bezirksverband
Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315
Straubing.
Den Antrag finden Sie unter:
www.zbv-niederbayern.de/zahnärzte/
Infos für Zahnärzte/Antrag Helferinnenehrung.
Ausbildungsverträge für ZFA
Ausbildungsverträge sind nur in Papierform erhältlich und beim ZBV Niederbayern schriftlich oder telefonisch im Original anzufordern und können nicht vom
Netz geladen werden.
Ansprechpartner beim ZBV Niederbayern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 2156 86 88-40.
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Merkblatt – Ausbildungsverträge
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsverträge vor Beginn der Ausbildung
dem ZBV Niederbayern zur Genehmigung und Eintragung in die Stammrolle
vorzulegen sind.
Einreichung beim ZBV Niederbayern:
• drei Originalexemplare, von allen Vertragspartnern unterschrieben
– bei Minderjährigen beide Elternteile
– gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen,
die das alleinige Sorgerecht haben,
eine Sorgerechtsbestätigung erforderlich (= Negativattest – kann kostenfrei beim für den Wohnort der
Mutter zuständigen Jugendamt
angefordert werden)
• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
(Auszubildende, die bei Beginn der
Ausbildung das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben)
• Kopie der Arbeitserlaubnis oder der
unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung
(Auszubildende, die keine deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen)
• Ergänzungsfragebogen
(ergänzende Fragen zur Ausbildung)
Ausbildungszeit:
• grundsätzlich exakt drei Jahre
(z.B. 01.09.2016 bis 31.08.2019)
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
Bei entsprechenden Leistungen in
Berufsschule und Praxis kann ein Antrag
auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1
Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird die
Prüfung an dem unmittelbar der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin abgelegt.
Als Nachweis der schulischen Leistungen
für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand
der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februar
maßgeblich.
Beendigung von
Ausbildungsverhältnissen
Wir bitten alle ausbildenden Kolleginnen
und Kollegen darauf zu achten, dass
Lösungen von Ausbildungsverhältnissen
grundsätzlich nur während der Probezeit
ohne Angabe von Gründen möglich sind.
Nach der Probezeit können Ausbildungsverhältnisse nur in gegenseitigem Einvernehmen mit einem Aufhebungsvertrag
gelöst werden.
Das Beenden von Ausbildungsverhältnissen ist dem ZBV Niederbayern
umgehend schriftlich mitzuteilen.
Ärztliche Nachuntersuchung:
Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz
hat sich der Arbeitgeber ein Jahr nach
Aufnahme der Beschäftigung die
Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, sofern die
Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig ist. Die
Nachuntersuchung darf nicht länger als
drei Monate zurückliegen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist ohne
diese Bescheinigung nicht möglich.
Für die Ausbildungszeit wünschen wir
viel Erfolg.
• tatsächliches Ausbildungsende:
Mit Bestehen der Abschlussprüfung
• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung
möglich
Empfehlungen der Bayerischen
Landeszahnärztekammer für die
Ausbildungsvergütung (brutto):
Ab 1.9.2013 abgeschlossene Verträge
• 1. Ausbildungsjahr
610,00 €
• 2. Ausbildungsjahr
650,00 €
• 3. Ausbildungsjahr
700,00 €
In diesen Vergütungen je Ausbildungsjahr können auch Zuschüsse z.B. für
Fahrtkosten beinhaltet oder explizit ausgewiesen werden, jedoch darf hierbei die
Grundvergütung maximal um 20%
unterschritten werden.
ZNN 2-2016
37
REFERAT PRAXISFÜHRUNG
Fachkundenachweis für Röntgen ist nicht Bestandteil
einer deutschen Approbation bei Anerkennung ausländischer
Approbationsnachweise
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nach entsprechenden Vorkommnissen im
Bezirk Niederbayern möchte ich für alle
Kolleginnen und Kollegen, die im Ausland Zahnmedizin studiert haben und im
Anerkennungsverfahren die deutsche
Approbation erlangt haben, folgenden
wichtigen Hinweis geben:
Die Ausstellung einer deutschen Approbationsurkunde beinhaltet nicht den
Fachkundenachweis im Strahlenschutz.
Somit dürfen Röntgenbilder nicht angefertigt und befundet werden. Auch das
Betreiben einer Röntgeneinrichtung ist
nicht erlaubt. Nicht einmal das Anfertigen von Röntgenbildern auf Anweisung
des Praxisbetreibers (Röntgenschutzbeauftragten). Für alle diese Tätigkeiten
muss die Fachkunde nachgewiesen werden. Und diese ist eben nicht in der
Approbation enthalten. Hierfür möchte
ich auch auf den Hinweis der Bayerischen
Landeszahnärztekammer
verweisen:
Zahnärzte, die in Deutschland studieren,
erwerben die Fachkunde in der Regel im
Rahmen des Staatsexamens. Zahnärzte,
die ihr Studium nicht in Deutschland
absolviert haben, müssen die Fachkunde
nach Erhalt der Approbation gesondert
erwerben. Dazu muss die Sachkunde
nachgewiesen und ein von der zuständigen Stelle anerkannter Kurs absolviert
werden. Die erfolgreiche Teilnahme an
einem Kurs darf für die Ausstellung der
Fachkundebescheinigung nicht länger
als fünf Jahre zurückliegen.
Dr. Winfried Benda
Referent Praxisführung
Dr. Winfried Benda
Referent Praxisführung
Aktualisierung nicht vergessen!
Beim Strahlenschutz müssen Fristen beachtet werden
München – Nach der Röntgenverordnung (RöV) sind Zahnärzte verpflichtet, ihre Fachkunde im Strahlenschutz
mindestens alle fünf Jahre durch den
Besuch eines entsprechenden Kurses zu
aktualisieren.
Für Zahnärzte gibt es zwei Wege zur
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz:
1. Teilnahme an einem gesonderten
mehrstündigen Aktualisierungskurs.
Dabei ist zu beachten, dass die in
Bayern stattfindenden Kurse von der
Bayerischen Landeszahnärztekammer
anerkannt sein müssen.
2. Teilnahme an einem sonstigen Fortbildungskurs mit ausreichend strahlenschutzrelevanten Inhalten, zum
Beispiel bei der eazf, dem Fortbildungsinstitut der BLZK. Diese Kurse
sind mit dem Hinweis „unter besonderer Berücksichtigung der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlen-
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ZNN 2-2016
schutz konzipiert“ oder einer ähnlichen Formulierung ausgewiesen. Die
Lehrgänge müssen, sofern sie in Bayern stattfinden, ebenfalls von der
BLZK anerkannt sein.
Neben der eazf bieten zum Beispiel auch
die Zahnärztlichen Bezirksverbände solche Kurse an. Die Termine werden regelmäßig im BZB und in den Publikationen
der ZBV veröffentlicht.
Regelung gilt auch für
zahnärztliches Personal
Nach § 18a Absatz 3 RöV sind Zahnarzthelfer/-innen (ZAH) beziehungsweise
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
sowie Hilfspersonal ohne abgeschlossene
Ausbildung mit Kenntnissen im Strahlenschutz analog zur Regelung für Zahnärzte verpflichtet, ihre Kenntnisse mindestens alle fünf Jahre im Rahmen eines
Kurses zu aktualisieren. Auch hierfür bieten beispielsweise ZBV und eazf entsprechende Kurse an. Über die Termine kön-
nen sich Interessenten im Referat Praxisführung der BLZK informieren.
Dr. Michael Rottner
Mitglied des Vorstands
Referent Praxisführung der BLZK
Kontakt:
Referat Praxisführung der BLZK Telefon:
089 72480-174
E-Mail: [email protected]
In Niederbayern bietet sich für Zahnärzte die Möglichkeit der Aktualisierung am 19.10.2016 in den Räumen
der apoBank Passau (Anmeldung siehe
www.zbv-niederbayern.de).
Für zahnärztliches Personal findet am
28.09.2016 ein Kurs im Seminarraum
des ZBV Niederbayern in Straubing
statt (Anmeldung siehe www.zbvniederbayern.de).
REFERAT PRAXISFÜHRUNG
Validierung von Sterilisatoren
Die Validierung der Sterilisatoren ist
Pflicht. Die Validierung mit Hilfe von
Bioindikatoren, die man zur Prüfung einschickt, wie sie kostengünstig von
STERIDATA oder UTC angeboten wurde,
wird von der Gewerbeaufsicht nicht mehr
akzeptiert. Die Gewerbeaufsicht verlangt
eine Validierung vor Ort. Auf der Suche
nach für die Praxen kostengünstigen
Anbietern wurde Herr Kollege Dr.
Christopher Höglmüller vom ZBV Oberbayern auf die Firma DeWeTec aus
Aachen aufmerksam. Diese bietet Validierungen ab 349,- € für ZBV Mitglieder
an.
Internetadresse:
dewetec-thermodesinfektor.de
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0 18 50/11 08 00
Anschrift:
DeWeTec, Steinweg 6, 52222 Stolberg
✁
Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck
oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
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Salzbergweg 20, 85368 Wang
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Anzeigengröße
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Straße
PLZ/Ort
Telefon
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Stellengesuch
Stellenangebot
1/8 Seite (90 x 64 mm)
90,00 Euro
95,00 Euro
105,00 Euro
90 x 50 mm
75,00 Euro
80,00 Euro
95,00 Euro
1/16 (90 x 32 mm)
55,00 Euro
60,00 Euro
72,00 Euro
1/32 (43 x 32 mm)
35,00 Euro
38,00 Euro
50,00 Euro
Chiffre
7,00 Euro
7,00 Euro
Alle Preis zzgl. 19% MwST.
7,00 Euro
Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug
Bank
ZNN –
Ausgabe Nr.:
Kto.-Nr.
Verschiedenes
BLZ
ANZEIGENTEXT:
Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (42 x 32 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt.
ZNN 2-2016
39
REFERAT PRAXISFÜHRUNG
Praxishygiene
Eine der häufigsten Beanstandungen des
Gewerbeaufsichtsamtes Niederbayern bei
den Praxisbegehungen ist die maschinelle Aufbereitung zahnärztlicher Übertragungsinstrumente (zu Deutsch: Handund Winkelstücke). Nur, welche Möglichkeiten gibt es da und wie viel kosten sie.
Unser Kollege Dr. Manuel Eichinger hat
sich die Mühe gemacht, die verschiedenen Möglichkeiten betriebswirtschaftlich
durchzukalkulieren und hat einen durchschnittlichen Stückpreis pro Aufberei-
tung errechnet. Diese Berechnung beruht
auf Durchschnittswerten der bayerischen
Zahnarztpraxen, was Lohnkosten, Anzahl
von Patienten/Behandlungen pro Tag
etc. betrifft. Diese Werte sind deshalb
nicht allgemein gültig, noch berücksichtigen sie nicht eventuelle Behandlungsschwerpunkte etc.. So wurde zum Beispiel bei den Investitionskosten nicht
berücksichtigt, wie viele und welche
Hand- und Winkelstücke in der Praxis
vorhanden sind oder eventuell noch hin-
zugekauft werden müssen. Zur Verdeutlichung: persönlich arbeite ich viel mit
dem Sonic Handstück zur Kavitätenpräparation. Wenn ich nun eine zeitintensive Aufbereitung wähle (z.B. RDG +
Pflegegerät + Steri), muss ich mehr Sonic
Handstücke vorhalten, somit erhöhen
sich die Investitionskosten beträchtlich
gegenüber einer schnelleren Methode
(z.B. DAC) und damit der Stückpreis pro
Aufbereitung.
Methode
Kommentar
MAZI
(manuelle Aufbereitung zahnärztlicher
Instrumente)
Die Aufbereitung muss 10 min nach
Behandlungsende erfolgen,
6 min Einwirkungszeit
Hoher personeller Aufwand
Nicht anerkannt
1,60 €
RDG (Thermodesinfektor)
+ Pflegegerät (nicht validierbar)
+ Sterilisator
Sehr wichtig, die Hand- und Winkelstücke
müssen nach dem Reinigen im
Thermodesinfektor gut getrocknet werden
(Heißlufttrocknung!!!)
Spezieller Wagen mit Adapter und Filter
0,53 €
NSK iCare (validierbares Reinigungsund Pflegegerät)
+ Sterilisator
Das NSK iCare ist nicht für die Desinfektion
validierbar
0,76 €
Sirona DAC
Validierbares Reinigungs- und
Desinfektionsgerät
Hand- und Winkelstücke sind nach ca.
20 min wieder einsatzfähig
0,56 €
Assistina 3x3 ( validierbares
Reinigungs- und Pflegegerät)
+ Sterilisator
Preis pro Aufbereitung ca.
0,28 €
Diese Tabelle ist als Entscheidungshilfe gedacht, sie erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Die angegeben Preise können
von Praxis zu Praxis erheblich differieren (s.o. Bereithaltung von Hand- und Winkelstücken etc.)
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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
Assistenten- und
Niederlassungsberatung
Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungen
durch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Dr. Peter Maier oder durch die stellvertretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß-Eckert .
Terminvereinbarungen bitte bei Frau Martina Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21.
Sitzungstermine des
Zulassungsausschusses für Zahnärzte
– Südbayern –
Sitzungstermine
jeweils mittwochs
Termine 2016
20. Juli 2016
07. September 2016
05. Oktober 2016
09. November 2016
14. Dezember 2016
Da der Zulassungsausschuss an Ladungsfristen gebunden ist, sind die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Monat
vor dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen. Eine Bearbeitung des Antra-
Einreichungsfristen
Montag, 20. Juni 2016
Montag, 08. August 2016
Montag, 05. September 2016
Montag, 10. Oktober 2016
Montag, 14. November 2016
ges zum gewünschten Sitzungstermin
kann ansonsten nicht erfolgen.
Eine rückwirkende Genehmigung/Beendigung ist nicht möglich.
Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst
• An der Teilnahme am zahnärztlichen
Notdienst sind grundsätzlich alle Vertragszahnärzte ohne Begrenzung auf
ein bestimmtes Lebensalter verpflichtet.
Die Verpflichtung zum zahnärztlichen
Notdienst ist dem gemäß eine unabdingbare Verpflichtung des Zahnarztes
für die Dauer seiner Kassenzulassung.
• Ist ein zum Notdienst eingeteilter
Zahnarzt, insbesondere bei Krankheit
verhindert, so hat er selbst für eine
geeignete Vertretung zu sorgen und
diese Änderung unverzüglich seiner
Bezirksstelle mitzuteilen.
• Am Eingang seiner Praxis hat er
außerdem unter Angabe der Anschrift
seines Vertreters auf die Vertretung
durch einen Aushang hinzuweisen,
• zusätzlich ist dementsprechend auch
der Anrufbeantworter zu besprechen.
• Der zeitliche Umfang des Notdienstes
wird einheitlich auf die Zeit von
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 18:00
Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt. In dieser Zeit muss der für den Notdienst
eingeteilte Zahnarzt in seiner Praxis
anwesend sein.
• In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis
24:00 Uhr) muss seitens des Notdienstzahnarztes Behandlungsbereitschaft bestehen.
• Bei einem Verstoß gegen die Notdienstpflicht werden disziplinarische
Maßnahmen gegen den betreffenden
Zahnarzt eingeleitet, bei evtl. hieraus
resultierender nachhaltiger Gefährdung der Sicherstellung des Notdienstes werden entstehende Kosten dem
betreffenden Zahnarzt in Rechnung
gestellt.
Dr. Peter Maier
Bezirksstellenvorsitzender
Der aktuelle Wochenendnotdienst
kann abgerufen werden unter:
www.notdienst-zahn.de
Hinweis zur
Urlaubsvertretung
Aufgrund gehäuft eingehender Beschwerden bei der Bezirksstelle Niederbayern,
möchten wir darauf aufmerksam machen,
dass laut Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte (BO) vom 18. Januar
2006, zuletzt geändert durch Satzung vom
20. Januar 2014 (ab 01. März 2014 geltende Fassung) eindeutig geregelt ist, wie bei
Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung im
Zuge der Kollegialität vorzugehen ist:
§ 10 Vertretung
(1) Steht der Zahnarzt während seiner
angekündigten Behandlungszeiten nicht
zur Verfügung, so hat er für eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Name,
Anschrift und Telefonnummer eines Vertreters außerhalb der Praxis sind in geeigneter Form bekannt zu geben.
Wir bitten Sie, dies künftig zu beachten.
ZNN 2-2016
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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
Aktualisierung der Umfrage für Basistarifversicherte
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir beziehen uns auf unsere Umfrage aus
dem Jahr 2010, in welcher wir Sie darum
gebeten haben uns anhand eines Fragebogens nach dem Freiwilligkeitsprinzip
mitzuteilen, ob Sie bereit sind, derartig
Versicherte zu den vorgegebenen Honorar-Bedingungen zu behandeln bzw. ob
wir Ihre Praxis auf einer Liste benennen
dürfen, welche wir bei Anfragen herausgeben können.
Für Ihre freundliche Unterstützung
bedanken wir uns vorab recht herzlich.
Dr. Peter Maier
Vorsitzender der
Bezirksstelle Niederbayern
Aktualisierung der Umfrage
für Basistarifversicherte
der Bezirksstelle Niederbayern
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Bezirksstelle Niederbayern
Am Essigberg 14/II
94315 Straubing
Fax 0 94 21/56 86 88-88
Ich stimme zu, dass ich bereit bin, mich in eine Liste eintragen zu lassen,
die an Patienten bei Anfrage weitergegeben werden kann,
welche eine Basis-Versicherung haben.
ja
nein
ABE-Stempel
Unterschrift Praxisinhaber/-in
42
ZNN 2-2016
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
Aktualisierung der Assistentenbörse!
Die Bezirksstelle Niederbayern führt zwei
verschiedene Listen:
– einmal, eine Liste mit Assistenten die
eine Arbeitsstelle suchen
– zum anderen, eine Liste mit Zahnärzten die Assistenten einstellen.
Bitte melden Sie sich bei der Bezirksstelle
Niederbayern der KZVB, falls Sie an einer
der beiden Listen Interesse zeigen.
[email protected] oder telefonisch zu
erreichen unter: 0 94 21/ 56 86 88-21,
Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl.
Die Bezirksstelle Niederbayern ist per
E-Mail:
N otdie nstände rung
KZVB
Bezirksstelle Niederbayern
Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing
oder per Fax an: 0 94 21/56 86 88-88
Notdienstbereich:
Termin:
übernimmt:
Termin:
übernimmt:
Datum, Unterschrift
ABE-Stempel
KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing,
Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88
Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl
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Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender ZA Ernst Binner und Bezirksstelle Niederbayern der
KZVB, Vorsitzender Dr. Peter Maier. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 0, Telefax 0 94 21 / 56 86 88 - 88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten
Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing und Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61- 72 90 541, EMail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlag
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