16060812_161 23. Juni 2016 pld – Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Herausgegeben vom Amt für Kommunikation Rathaus - Marktplatz 2 Postfach 101120 40002 Düsseldorf Telefon: +49. 211/ 89-93131 Fax: +49. 211/ 89-94179 [email protected] www.duesseldorf.de/presse www.facebook.com/duesseldorf www.twitter.com/duesseldorf Redaktionsteam: mb - Michael Bergmann - 97298 bla - Manfred Blasczyk - 93132 bu - Michael Buch - 93134 br - Anne Braun - 93138 fri - Michael Frisch - 93115 jäk - Kerstin Jäckel - 93131 vm - Valentina Meissner - 93111 pau - Volker Paulat - 93101 Landeshauptstadt Düsseldorf führt "Ventilwächter" für säumige Schuldner ein Die Landeshauptstadt Düsseldorf führt zum 1. Juli 2016 im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen für städtische Behörden den Einsatz von Ventilwächtern ein. Die Ventilwächter, die an den beiden Ventilen der Vorderreifen angebracht werden, bewirken, dass kontrolliert Luft aus den Reifen entweicht, sollte das Auto trotz Pfändung widerrechtlich bewegt werden. Die Ventilwächter können nur mit dem passenden Schlüssel wieder entfernt werden, der beim Vollziehungsbeamten verbleibt. Beim gewaltsamen Versuch, die Ventilwächter zu entfernen drohen Schäden an der Felge. Wie bislang geht dieser Maßnahme eine mehrmalige Zahlungsaufforderung voraus. Alleine im Jahr 2015 gab es ca. 20.000 Fälle von Vollstreckungsverfahren im Vollstreckungsaußendienst, um Bußgelder, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer oder andere öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Düsseldorf beizutreiben. Bislang erfolgte die Pfändung eines Wagens lediglich mit dem Anbringen von Pfandsiegeln. Dies hatte jedoch zur Folge, dass Schuldner das Fahrzeug weiter benutzt oder sogar woanders hingefahren haben, um es der Wegnahme zu entziehen. Dies war beispielsweise im Jahr 2015 in zirka 10 Fällen der Fall. In zirka 15 Fällen im Jahr 2015 wurde auch direkt abgeschleppt – auf Kosten der Schuldner (zirka 70 bis 140 Euro/Abschleppvorgang). Um eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Wagens zu vermeiden, wird nach Montage der Ventilwächter nicht nur auf der Fahrerseite der Windschutzscheibe (im Sichtbereich) das Pfandsiegel angebracht, das auf die Ventilwächter hinweist, sondern auch zwei weitere Warnhinweise ... Landeshauptstadt Düsseldorf führt "Ventilwächter" für säumige Schuldner ein -2- auf jeweils der Seitenscheibe der Fahrer- und der Beifahrertür. Wie bislang auch muss der Schuldner nach Anbringung der Ventilwächter kurzfristig seine Schuld begleichen, anderenfalls wird das Fahrzeug abgeschleppt und bei weiterem Zahlungsverzug verkauft oder versteigert. Der Einsatz der Ventilwächter und damit die Blockierung des Fahrzeuges erfolgt nur, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Forderung einzutreiben und das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt ist. Nach Anbringung der Ventilwächter wird zudem die Leitstelle des Ordnungsund Servicedienstes verständigt, um zum Beispiel Verwarn- oder Bußgelder wegen Überschreitung einer Parkzeit zu vermeiden. Zahlt der Schuldner seine Schuldsumme, werden die Ventilwächter unverzüglich wieder entfernt. Andere Kommunen nutzen Ventilwächter bereits seit Jahren mit gutem Erfolg. Hier stieg die Zahl der prompten Zahlungen nach Pfändung um zirka 50 Prozent. (jäk)
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