Landeshauptstadt Düsseldorf führt "Ventilwächter" für säumige

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23. Juni 2016
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Landeshauptstadt Düsseldorf führt "Ventilwächter"
für säumige Schuldner ein
Die Landeshauptstadt Düsseldorf führt zum 1. Juli 2016 im Rahmen von
Vollstreckungsmaßnahmen für städtische Behörden den Einsatz von
Ventilwächtern ein.
Die Ventilwächter, die an den beiden Ventilen der Vorderreifen
angebracht werden, bewirken, dass kontrolliert Luft aus den Reifen
entweicht, sollte das Auto trotz Pfändung widerrechtlich bewegt werden.
Die Ventilwächter können nur mit dem passenden Schlüssel wieder
entfernt werden, der beim Vollziehungsbeamten verbleibt. Beim
gewaltsamen Versuch, die Ventilwächter zu entfernen drohen Schäden
an der Felge.
Wie bislang geht dieser Maßnahme eine mehrmalige
Zahlungsaufforderung voraus. Alleine im Jahr 2015 gab es ca. 20.000
Fälle von Vollstreckungsverfahren im Vollstreckungsaußendienst, um
Bußgelder, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer oder andere
öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Düsseldorf beizutreiben.
Bislang erfolgte die Pfändung eines Wagens lediglich mit dem Anbringen
von Pfandsiegeln. Dies hatte jedoch zur Folge, dass Schuldner das
Fahrzeug weiter benutzt oder sogar woanders hingefahren haben, um es
der Wegnahme zu entziehen. Dies war beispielsweise im Jahr 2015 in
zirka 10 Fällen der Fall. In zirka 15 Fällen im Jahr 2015 wurde auch
direkt abgeschleppt – auf Kosten der Schuldner (zirka 70 bis 140
Euro/Abschleppvorgang).
Um eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Wagens zu vermeiden,
wird nach Montage der Ventilwächter nicht nur auf der Fahrerseite der
Windschutzscheibe (im Sichtbereich) das Pfandsiegel angebracht, das
auf die Ventilwächter hinweist, sondern auch zwei weitere Warnhinweise
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Landeshauptstadt Düsseldorf führt "Ventilwächter"
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auf jeweils der Seitenscheibe der Fahrer- und der Beifahrertür. Wie
bislang auch muss der Schuldner nach Anbringung der Ventilwächter
kurzfristig seine Schuld begleichen, anderenfalls wird das Fahrzeug
abgeschleppt und bei weiterem Zahlungsverzug verkauft oder versteigert.
Der Einsatz der Ventilwächter und damit die Blockierung des Fahrzeuges
erfolgt nur, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Forderung
einzutreiben und das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt ist. Nach
Anbringung der Ventilwächter wird zudem die Leitstelle des Ordnungsund Servicedienstes verständigt, um zum Beispiel Verwarn- oder
Bußgelder wegen Überschreitung einer Parkzeit zu vermeiden.
Zahlt der Schuldner seine Schuldsumme, werden die Ventilwächter
unverzüglich wieder entfernt.
Andere Kommunen nutzen Ventilwächter bereits seit Jahren mit gutem
Erfolg. Hier stieg die Zahl der prompten Zahlungen nach Pfändung um
zirka 50 Prozent.
(jäk)