www.tmbjs.de ENTWURF Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 1 Herausgeber Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Postfach 900463 99107 Erfurt Stand: Juni 2016 2 Leitbild 1. 2. Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept 5 1.1 Gesetzliche Grundlagen für den LJFP 2017 bis 2021 5 1.2 Planungskonzept 5 1.3 Durchführung des Planungsverfahrens 9 Bestand 11 2.1 Sozialstruktur 11 2.2 Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016 18 2.3 Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016 23 2.4 Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 27 2.4.1 2.4.2 2.4.3 27 39 58 Zentrale Förderung von Einrichtungen und Verbänden Angebotsförderung in den Planungsfeldern Investive Förderung 3. Die Ziele des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 61 4. Bedarf 63 4.1 Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 64 4.2 Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021 75 4.3 Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 78 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.3.6 5. Jugendverbandsarbeit außerschulische Jugendbildung Kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung Internationale Jugendarbeit Kinder- und Jugenderholung Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung 78 84 90 91 93 93 4.4 Investive Förderung 95 4.5 weitere Bedarfe 96 Maßnahmeplanung 97 3 Leitbild Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 PRÄAMBEL Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 ist geprägt von einer gemeinsamen und partnerschaftlichen Verantwortung von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe zur Schaffung positiver Lebensbedingungen für alle jungen Menschen in Thüringen. Diese beinhaltet die bedarfsgerechte Bereitstellung und Verteilung von personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen. Das Land Thüringen als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt die Planungsverantwortung für die überörtliche Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 trägt zu einer öffentlichen Debatte, über Art, Umfang, Inhalt und Qualität der Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen bei. Mit seinen strategischen Zielen unterstützt der Landesjugendförderplan die Daseinsvorsorge der Thüringer Kinderund Jugendarbeit für die Dauer seiner Gültigkeit. Dies beinhaltet auch die Unterstützung des Ehrenamtes als tragende Säule der Kinder- und Jugendarbeit. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 sichert Leistungen der überregionalen Kinder- und Jugendarbeit, deren Qualität durch einen partnerschaftlichen kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsdialog weiterentwickelt wird. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 richtet sich an alle jungen Menschen bis 27 Jahren in Thüringen. Dabei werden Kernzielgruppen nach demografischen Aspekten und fachpolitischen Herausforderungen definiert. Junge Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere mit Fluchterfahrungen, stellen einen Schwerpunkt dar. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 steht für eine umfassende und gleichberechtigte Partizipation von jungen Menschen. Der Landesjugendförderplan leistet einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur in Thüringen und lehnt die Förderung demokratiefeindlicher und menschenverachtender Strukturen ausdrücklich ab. 4 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept 1. Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept Das Landesjugendamt Thüringen als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe legt mit der vierten Fortschreibung des Landesjugendförderplanes (LJFP) die überörtliche Jugendhilfeplanung in den Planungsfeldern der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit für die Jahre 2017 bis 2021 vor. Der LJFP dient der Information der Fachöffentlichkeit und stellt eine Basis für die Ausgestaltung der überörtlichen Leistungsbereiche der §§ 11 und 12 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) dar. Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) bezog sich 1 mit seinem Beschluss vom 16. März 2015 darauf und beschloss die Fortschreibung des LJFP auf der Grundlage fachpolitischer Herausforderungen und einer damit verbundenen Bedarfsermittlung für die Jahre 2017 bis 2021. Erstmalig waren junge Menschen an dem Prozess der Fortschreibung unmittelbar zu beteiligen. Der LJHA legte in seinem Beschluss die inhaltliche Ausrichtung, die Rahmenbedingungen und die Zusammensetzung der Planungsgruppe für die Fortschreibung des LJFP fest. 1.1 Nach § 18 Abs. 2 ThürKJHAG werden Träger der freien Jugendhilfe, die im LJFP mit Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen ausgewiesen sind, nach Maßgabe der im Landeshaushalt hierfür ausgewiesenen Mittel und den vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) erlassenen Förderrichtlinien gefördert. Die überregionale Arbeit der im Landesjugendring Thüringen e. V. (LJRT) zusammengeschlossenen Jugendverbände wird unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeit, Struktur und Größe gemäß § 18 Abs. 3 ThürKJHAG im Rahmen des LJFP vom Freistaat Thüringen gefördert. Gesetzliche Grundlagen für den LJFP 2017 bis 2021 Der Bundesgesetzgeber verpflichtet im Rahmen der §§ 79, 80 SGB VIII die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, Jugendhilfeplanung mittels Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmeplanung durchzuführen. Nach § 6 des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes (ThürKJHAG) ist das Land Thüringen überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB VIII errichtet jeder überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 69 Abs. 3 SGB VIII ein Landesjugendamt. Das Landesjugendamt Thüringen nimmt gemäß § 6 Abs. 1 ThürKJHAG die Aufgaben des überörtlichen Trägers wahr. Basierend auf §§ 79, 80 SGB VIII in Verbindung mit § 18 ThürKJHAG ergibt sich ein Planungsauftrag für den überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gemäß § 18 Abs. 1 ThürKJHAG stellt das Landesjugendamt einen LJFP auf, der den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendarbeit von überregionaler Bedeutung mit den dafür erforderlichen Gebäuden und Räumlichkeiten sowie den notwendigen Fach- und Hilfskräften feststellt. Nach § 16 Abs. 2 Satz 3 und 4 ThürKJHAG sind in den LJFP auch die Rangfolge der genannten Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten aufzunehmen. Das Gesetz sieht vor, dass der LJFP regelmäßig, mindestens einmal in jeder Wahlperiode, fortzuschreiben ist. Nach § 80 Abs. 3 SGB VIII in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ThürKJHAG hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen und über Inhalte, Ziele und Verfahren der Planung umfassend zu unterrichten. 1.2 Planungskonzept Für die vierte Fortschreibung des LJFP erfolgte eine Anpassung und Weiterentwicklung bisheriger Planungsansätze und des Planungsverfahrens auf der Grundlage fachlicher Entwicklungen und der vorliegenden sozialwissenschaftlichen Analyse des Planungsprozesses für den LJFP 2012 bis 2016. Das Planungskonzept nahm folgende Veränderungen vor: Erhöhung der Steuerfunktion der Planungsgruppe durch eine veränderte Zusammensetzung, Steigerung der Zielgerichtetheit des Planungsprozesses durch Vergabe der Moderationsaufgabe an eine externe Person, Erhöhung der Transparenz des Planungsprozesses durch eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit, Qualifizierung der Datenbereitstellung und Datenaufbereitung durch die Fokussierung auf vorliegende Förderdaten und Ergebnisse wissenschaftlicher Expertisen, Festschreibung und Optimierung von Beteiligungsprozessen im gesamten Planungsprozess 1 Beschluss Nummer 3/15 des LJHA vom 16.03.2015 5 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept Erhöhung der Steuerfunktion der Planungsgruppe durch eine veränderte Zusammensetzung Mit Beschlussfassung des LJHA am 16. März 2015 wurde eine Arbeitsgruppe des LJHA (Planungsgruppe) für die Erarbeitung des LJFP 2017 bis 2021 eingerichtet. Sie wurde im gleichberechtigten Verhältnis aus Vertreterinnen und Vertretern der im Landtag vertretenen Fraktionen, aus Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen und überörtlichen öffentlichen Jugendhilfe sowie des TMBJS sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der anerkannten überörtlichen Träger der freien Jugendhilfe zusammengesetzt. Im Einzelnen waren dies: eine Vertreterin und vier Vertreter aus den Planungsfeldern - der Jugendverbandsarbeit (Peter Weise, Landesjugendring Thüringen e. V.), - der kulturellen Jugendarbeit (Dr. Jürg Kasper, Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V.), - der außerschulischen Jugendbildung (Uwe Flurschütz, ARBEIT UND LEBEN Thüringen), - der internationalen Jugendarbeit (Ines Gast, JugendSozialwerk Nordhausen e. V.), - der Kinder- und Jugenderholung (Siegfried Wetzel, Deutsches Jugendherbergswerk, Landesverband Thüringen e. V.), vier Vertreterinnen und ein Vertreter aus den im Landtag vertretenen Fraktionen - CDU-Fraktion (Andreas Bühl, MdL), - SPD-Fraktion (Diana Lehmann, MdL), - Fraktion Die LINKE (Kati Engel, MdL), - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Astrid Rothe-Beinlich, MdL), - AfD-Fraktion (Wiebke Muhsal, MdL), ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen (Olaf Hopfgarten, Jugendamt Erfurt), eine Vertreterin des Thüringer Landkreistages (Sabine Bräunicke, Jugendamt Kyffhäuserkreis), eine Vertreterin des TMBJS aus der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Landesjugendamt (Angela Lorenz), eine Vertreterin des TMBJS aus der Abteilung Schulentwicklung (Dr. Marion Malz), eine Vertreterin des Landesjugendamtes aus dem Bereich der Jugendhilfeplanung (Yvonne Hager). Den Mitgliedern der Planungsgruppe kam während des gesamten Planungsprozesses die Aufgabe zu, transparent und offen in ihren Planungsfeldern bzw. innerhalb ihrer Entsendestrukturen über die jeweiligen Verfahrensschritte zu informieren. Aus den Reihen der Planungsgruppe wurde entsprechend der Beschlussfassung des LJHA eine Kernarbeitsgruppe gebildet. Dieser gehörten die Vertreter aus den Planungsfeldern der Jugendverbandsarbeit (Peter Weise, Landesjugendring Thüringen e. V.), der kulturellen Jugendarbeit (Dr. Jürg Kasper, Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V.) sowie der außerschulischen Jugendbildung (Uwe Flurschütz, ARBEIT UND LEBEN Thüringen), die Vertreterin des TMBJS aus der Abteilung Schulentwicklung (Dr. Marion Malz) und die Vertreterin des Landesjugendamtes aus dem Bereich der Jugendhilfeplanung (Yvonne Hager) an. Aufgaben der Kernarbeitsgruppe waren im gesamten Planungsprozess die inhaltliche Aufbereitung und Vorbereitung jeweiliger Verfahrensinhalte für die Planungsgruppe. In diesem Beratungsprozess stand die tiefgreifende fachinhaltliche Erörterungsarbeit im Vordergrund. Arbeitsaufträge erhielt die Kernarbeitsgruppe durch Beschlussfassung in der Planungsgruppe. Ihre Treffen fanden mindestens einmal monatlich statt. Steigerung der Zielgerichtetheit des Planungsprozesses durch Vergabe der Moderationsaufgabe an eine externe Person Die Moderation der Planungsgruppe wie auch der Kernarbeitsgruppe wurde entsprechend der Beschlussfassung des LJHA nach einer Ausschreibung durch das TMBJS im gesamten Planungsprozess an das Organisationsberatungsunternehmen, Andreas Stäbe, vergeben. Herr Andreas Stäbe moderierte ab Oktober 2015 die Arbeitstreffen der Planungsgruppe und der Kernarbeitsgruppe. Erhöhung der Transparenz des Planungsprozesses durch eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit Qualitative Planungsprozesse zielen darauf ab, die Fachöffentlichkeit über Planungsschritte und Planungsinhalte fortlaufend zu informieren. Die Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 wurde vor diesem Hintergrund folgendermaßen durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit transparent gemacht: Informationsschreiben zum Start des Fortschreibungsprozesses und der namentlichen Besetzung der Planungsgruppe an den Landesjugendring Thüringen e. V. (LJRT), die Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. (LKJ Thüringen), die Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW), die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit 6 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gemäß § 78 SGB VIII (LAG §§ 11-14 SGB VIII), den Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V. und den Thüringischen Landkreistag am 31. März 2015, Information über den Beginn des Fortschreibungsverfahrens auf der Internetseite des TMBJS am 1. April 2015, Veröffentlichung des Fortschreibungsverfahren im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 33/2015 mit dem Angebot der grundsätzlichen Beteiligung aller Träger am Fortschreibungsprozess, laufende mündliche Berichterstattung zum Stand des Fortschreibungsprozesses in den Sitzungen des LJHA im September und Dezember 2015 sowie im März und Juni 2016 durch die Landesjugendhilfeplanung, Information über die Beteiligungsveranstaltungen junger Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP auf der Internetseite des TMBJS und im LJHA, laufende Informationsweitergabe der Arbeitsprozesse der Planungsgruppe und die Aufforderung zur Mitwirkung an die LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen und die LAG §§ 11-14 SGB VIII, Übersendung des in der Planungsgruppe beschlossenen Kapitels Bestand LJFP 2017 bis 2021 und fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 an den LJHA, die LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen und die LAG §§ 11-14 SGB VIII. Qualifizierung der Datenbereitstellung und Datenaufbereitung durch die Fokussierung auf vorliegende Förderdaten und Ergebnisse wissenschaftlicher Expertisen Eine qualitative Jugendhilfeplanung erfordert ein verlässliches Datenkonzept. Die Datenerhebung zur Beschreibung der Ausgangssituation überörtlicher Jugendarbeit und Jugendverbandarbeit in Thüringen wurde bewusst auf die Darstellung geförderter Strukturen und Angebote begrenzt. Das Datenkonzept beinhaltet neben den Förderdaten in den Planungsfeldern des LJFP auch die Planung beeinflussende soziostrukturelle Daten. Die Erhebung des eigenen Datenmaterials wurde mit der Durchführung von zwei wissenschaftlichen Expertisen unterstützt, deren Ergebnisse in den Planungsprozess unmittelbar einflossen: 1. Evaluation der Umsetzung der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 Die Evaluation wurde nach erfolgter beschränkter Ausschreibung im Zeitraum von Oktober 2015 bis Februar 2016 durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. in Frankfurt/Main durchgeführt. Der Gesamtbericht der Untersuchung ist auf der Internetseite des TMBJS veröffentlicht. Die Ergebnisse wurden sowohl der Planungsgruppe als auch dem LJHA vorgestellt. 2. Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 Die Untersuchung wurde nach erfolgter beschränkter Ausschreibung im Zeitraum von Oktober 2015 bis Dezember 2015 als partnerschaftlich angelegter Dialog durch den Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. in Berlin durchgeführt. Der Gesamtbericht der Untersuchung ist auf der Internetseite des TMBJS veröffentlicht. Die Ergebnisse wurden sowohl der Planungsgruppe als auch dem LJHA vorgestellt. Festschreibung und Optimierung von Beteiligungsprozessen im gesamten Planungsprozess Unter Beteiligung an der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 sind alle Prozesse und Aktivitäten zu fassen, die es den Zielgruppen und den Akteuren des LJFP ermöglichen, am Verfahren mitzuwirken. Beteiligung junger Menschen Mit Beschlussfassung des LJHA am 16. März 2015 wurde für das Fortschreibungsverfahren des LJFP 2017 bis 2021 erstmalig die unmittelbare Beteiligung junger Menschen festgelegt. „Im Fortschreibungsprozess des LJFP sind junge Menschen unmittelbar zu beteiligen. Über geeignete Beteiligungsformate sind insbesondere in den Strukturen der Jugendverbandsarbeit, der Schülervertretungen, der Hilfen zur Erziehung, der Kinder- und Jugendparlamente, den Einrichtungen und Diensten der offenen Kinder- und Jugendarbeit und den kulturellen Verbänden die Lebenswelten und deren Bedarfslagen im Hinblick auf Angebote der Jugendarbeit zu erfragen. Strukturen und Einrichtungen von jungen Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen sind entsprechend zu berücksichtigen.“ (Auszug Beschluss Nr. 3/15 LJHA vom 16. März 2015) Der LJFP nimmt die Lebenslagen junger Menschen in Thüringen in den Blick und leitet auf der Grundlage fachpolitischer Herausforderungen Angebote, Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ab, die auf überregionaler 7 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept Ebene dem Bedarf der heranwachsenden Generation entsprechen. Damit werden hier Dinge erörtert, die sich unmittelbar auf die Lebenssituation junger Menschen in Thüringen beziehen. Auf der Ebene der Landesjugendförderplanung geht es dabei vor allem um konzeptionelle und programmatische Planungen in den Handlungsfeldern der Jugendarbeit und den Strukturen der Jugendverbände, denen ohne die Expertise der Adressaten wichtige Informationen und Erfahrungen fehlen. Junge Menschen haben einen anderen Blick auf die Angebote und Leistungen und können aus ihrer Perspektive wichtige Hinweise geben. Bei der direkten Beteiligung der jungen Menschen wurde in der Landesjugendförderplanung eine neue, fachlich und fachpolitisch wichtige Richtung eingeschlagen. Als Ausdruck demokratischer Werteorientierung meinte Beteiligung hier, dass die jungen Menschen als Adressaten an den Diskussionsprozessen teilhaben, sich einmischen und sich damit von Planungsbetroffenen zu Planungsmitbestimmenden entwickeln. Folgende Ziele wurden in diesem Rahmen verfolgt: 1. Auf das Expertenwissen der Adressaten - junge Menschen - wird in der Fortschreibung des LJFP nicht verzichtet. 2. Die Landesjugendförderplanung betrachtet junge Menschen durch unmittelbare Beteiligung als Akteure ihrer Lebensumwelt und schätzt sie entsprechend wert. 3. Der Maßstab einer wirklichen Beteiligung an der Landesjugendförderplanung ist eine gelingende Kommunikation mit den jungen Menschen. 4. Durch die unmittelbare Beteiligung junger Menschen im Rahmen der Landesjugendförderplanung liegt ein Einblick in das Freizeitverhalten junger Menschen in Thüringen vor. 5. Die Professionellen sind bereit, ihre Ansichten und Einschätzungen möglichst breit und umfassend stören zu lassen. 6. Die Beteiligung junger Menschen am Planungsprozess des LJFP beeinflusst die örtliche Jugendhilfeplanung, junge Menschen stärker direkt in Planungsprozesse einzubeziehen. Da kein in sich geschlossenes, ganzheitlich angelegtes Gesamtkonzept der Partizipation für alle Ebenen und Situationen im Land Thüringen vorlag, auf welches in der Fortschreibung des LJFP zurückgegriffen werden konnte, wurde die direkte Beteiligung junger Menschen in Form von fünf Veranstaltungen im Zeitraum von Oktober 2015 bis Dezember 2015 projektbezogen organisiert. Der LJFP spielte in der Lebenswelt junger Menschen bisher eine sehr geringe bis gar keine Rolle. Es war also nicht davon auszugehen, dass junge Menschen ihre Rolle bei der Beteiligung an der Landesjugendförderplanung bereits reflektieren konnten. Die Beteiligung hatte damit ausdrücklich einen initiierenden Charakter, d. h. es ging nicht um eine bloße Abfrage von Einstellungen und Sichtweisen junger Menschen, sondern darum, junge Menschen dort abzuholen, wo sie stehen und gemeinsam Entwicklungen zu vollziehen. Die Durchführung der Veranstaltungen und die Teilnahme der jungen Menschen wurden daher über die einzelnen Strukturen und Einrichtungen der freien Träger organisiert. Damit wurde an vorhandenen Regelstrukturen angesetzt, in denen sich derzeit junge Menschen in Thüringen bewegen. Insgesamt 241 junge Menschen im Alter von 12 bis 21 Jahren traten in fünf Veranstaltungen mit der Landesjugendhilfeplanung in den direkten Austausch und brachten dabei ihre Sichtweisen, Einstellungen und Interessenlagen zum Planungsgegenstand und zur eigenen Lebenssituation in Thüringen ein. Die Ergebnisse dieser Veranstaltungsforen wurden anschließend durch die Landesjugendhilfeplanung ausgewertet. Dabei wurde in der Ausführung der Veranstaltungen auf externe fachliche Begleitung und Unterstützung zurückgegriffen werden. Die fünf Veranstaltungen waren als Tagesveranstaltungen konzipiert. Die jungen Menschen arbeiteten mit jeweils mindestens zwei Workshopleiterinnen und Workshopleitern in insgesamt vier Workshops. Ziel der Workshops war es, Themen junger Menschen in Thüringen herauszuarbeiten, die deren Lebenswelt, deren Lebensphase „Jugend“, aber auch deren Sicht auf herausfordernde Themen beschreiben. Das Gesamtergebnis legte eine Vielzahl an Themen junger Menschen in Thüringen offen, die im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 als eine Grundlage für die Entwicklung der fachpolitischen Herausforderungen herangezogen wurden. Weiterhin leiteten sich aus den Ergebnissen wichtige Hinweise für die Entscheidung über grundlegende Bedarfe im Rahmen von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit auf überörtlicher Ebene ab. Beteiligung der überörtlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe An der Planung des LJFP sind neben den jungen Menschen insbesondere auch die Träger der freien Jugendhilfe beteiligt. Der Gesetzgeber schreibt eine Pflicht der Beteiligung für alle anerkannten Trä- 8 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept ger der freien Jugendhilfe verbindlich in allen Phasen der Planung frühzeitig vor. § 12 ThürKJHAG regelt hierzu, dass die von der Landesjugendförderplanung berührten anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von Anfang an zu beteiligen sind. Die Zusammenschlüsse der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die nach Kenntnis des Ausschusses von der Planung besonders betroffenen einzelnen Träger sind über Inhalte, Ziele und Verfahren der Planung umfassend zu unterrichten. Der LJHA hat mit seiner Beschlussfassung zum Fortschreibungsverfahren des LJFP den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe den Beginn des Fortschreibungsverfahrens zur Kenntnis gegeben. Unterstützt wurde dies durch die Veröffentlichung des Beginns des Fortschreibungsprozesses auf der Internetseite des TMBJS und im Thüringer Staatsanzeiger. Beide Veröffentlichungen wiesen wie auch der Beschluss des LJHA darauf hin, dass sich Träger der freien Jugendhilfe grundsätzlich und ohne Hinderungsgründe an der Fortschreibung des LJFP beteiligen konnten. Über die Besetzung der Planungsgruppe in allen Planungsfeldern des LJFP wurden entsendete Personen bestimmt, die wiederum für die Mitwirkung an der Planung in ihren Planungsfeldern geworben haben. Gleichzeitig wurde in jeder Sitzung des LJHA für eine Beteiligung am Planungsprozess seitens der Verwaltung des Landesjugendamtes eingeladen. Im Rahmen der Bestandserstellung wurden die Zusammenschlüsse der freien Träger LJRT, LKJ Thüringen, LAG §§ 11-14 SGB VIII und die Stiftung EJBW mit Schreiben vom 17. November 2015 angeschrieben und um Rückmeldungen im laufenden Planungsverfahren gebeten. Nach Erstellung des Bestandes und der Erarbeitung der fachpolitischen Herausforderungen für den LJFP 2017 bis 2021 wurden explizit alle überörtlich anerkannten Träger der Jugendhilfe und alle im LJFP 2012 bis 2016 relevanten Träger der freien Jugendhilfe durch die Landesjugendhilfeplanung am 14. Januar 2016 angeschrieben und um Mitteilung ihrer fachlichen Bedarfe bis einschließlich 7. März 2016 gebeten (Anlage 2). Die Träger wurden explizit eingeladen, ihre fachliche Expertise, fachlichen Vorstellungen und ihre Bedürfnisse für die Jahre 2017 bis 2021 entlang der von der Planungsgruppe beschriebenen fachpolitischen Herausforderungen einzubringen. Damit wurde die direkte Beteiligung aller überörtlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der Bedarfsermittlung erstmalig auf der Ebene der einzelnen Träger durchgeführt und diese gleichzeitig unter dem Aspekt der fachlichen Orientierung strukturiert. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens wurde allen freien Trägern die Möglichkeit gegeben, andere fachpolitische Herausforderungen zu benennen und diese mit dem jeweiligen individuellen Bedarf zu untersetzen. Von der Erfassung bloßer Bedürfnisse ohne inhaltliche Zuordnung wurde im Zuge der Qualifizierung von Planungsprozessen abgesehen. Sollten Träger neben den von der Planungsgruppe definierten fachpolitischen Herausforderungen für die Jahre 2017 bis 2021 weitere sehen, konnten sie diese in dem Beteiligungsverfahren unter Benennung ihrer entsprechenden Vorstellungen, Bedürfnisse und fachlichen Expertise einbringen. 1.3 Durchführung des Planungsverfahrens Der Planungszeitraum der Fortschreibung umfasste 14 Monate. Die Planungsorganisation oblag der Verwaltung des Landesjugendamtes/Landesjugendhilfeplanung. Die Fortschreibung folgte dem Planungskreislauf von Bestandserhebung über die Bedarfsermittlung zur Maßnahmeplanung (§ 80 Abs. 1 SGB VIII). Die Planungsgruppe erarbeitete in den Arbeitstreffen im Juli und August 2015 ein Leitbild für den LJFP 2017 bis 2021. Auf Grundlage dessen wurden fortlaufend im Prozess Handlungsziele für den LJFP entwickelt. Zeitgleich zur Arbeitsaufnahme der Planungsgruppe erfolgten die Ausschreibungen zur Durchführung der wissenschaftlichen Untersuchungen zur Evaluation der Konzeptförderung und der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen. Die Evaluation der Konzeptförderung wurde nach erfolgtem Auswahlverfahren in der Zeit von Oktober 2015 bis Februar 2016 durchgeführt. Die Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen erfolgte im Zeitraum von Oktober 2015 bis Dezember 2015. Der Schwerpunkt der Arbeit der Planungsgruppe lag nach Beschlussfassung über das Leitbild auf der Erarbeitung des Bestandes. Parallel dazu begleitete sie die inhaltliche Vorbereitung der Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP. Organisiert und durchgeführt wurden die Beteiligungsveranstaltungen im Zeitraum von Oktober 2015 bis Dezember 2015 durch die Landesjugendhilfeplanung mit Unterstützung des LJRT, der LKJ Thüringen e. V., der Landesschülervertretung Thüringen, der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung und der Jugendhilfeträger von stationären Einrichtungen der Stadt Erfurt, die mit jungen geflüchteten Menschen in der stationären Jugendhilfe arbeiten. Die Beteiligungsveranstaltungen wurden ausführ- 9 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept lich durch die Landesjugendhilfeplanung dokumentiert. Parallel zur Durchführung der Beteiligungsveranstaltungen wurde seitens der Landesjugendhilfeplanung der Bestand des LJFP datenbasiert untersetzt. Vorhandene Daten aus den Förderjahren 2012 bis 2015 wurden aufbereitet und der Planungsgruppe zur Diskussion gestellt. Die Zusammenschlüsse der freien Träger LJRT, LKJ Thüringen, die EJBW und die LAG §§ 11 bis 14 SGB VIII wurden unmittelbar in die Bestandserfassung einbezogen. Auf der Grundlage der Ergebnisse in den Beteiligungsveranstaltungen, der Fachexpertise der Planungsgruppenmitglieder und vorliegender wissenschaftlicher Untersuchungen zu den Lebenslagen junger Menschen formulierte die Planungsgruppe im Januar 2016 die fachpolitischen Herausforderungen für den LJFP 2017 bis 2021. Basierend auf den fachpolitischen Herausforderungen wurde im Zeitraum vom 14. Januar 2016 bis 7. März 2016 eine Bedarfsabfrage bei den anerkannten und den im LJFP 2012 bis 2016 relevanten Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt. Die Träger waren hier aufgefordert ihre fachliche Expertise, ihre Vorstellungen und Bedürfnisse auf dem fachlichen Tableau der fachpolitischen Herausforderungen zu formulieren. Sollte es aus Sicht der Träger weitere fachpolitische Herausforderungen mit entsprechenden Bedarfsgrößen geben, waren die Träger angehalten, diese ergänzend zu formulieren. Die Planungsgruppe arbeitete bis einschließlich April 2016 an der inhaltlichen Untersetzung der fachpolitischen Herausforderungen und würdigte in diesem Zusammenhang umfassend die Rückmeldungen der Träger der freien Jugendhilfe. Mit Blick auf die darin inhaltlich formulierten Zielsetzungen der Jahre 2017 bis 2021, den Ergebnissen der beiden wissenschaftlichen Untersuchungen, den gemeldeten Bedarfen der Träger, den Erkenntnissen aus der Bestandsbewertung und den Rückmeldungen der jungen Menschen wurden im Mai 2016 die Bedarfsgrößen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 formuliert. Diese wurden im Rahmen der Maßnahmeplanung im Juni 2016 finanziell und zeitlich untersetzt. Abbildung 1: Prozess der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Beteiligung junger Menschen Evaluation der Konzeptförderung Evaluation Jugendbildungseinrichtungen Leitbild LJFP Zielformulierung Bestandsdarstellung Trägerbefragung Bedarfsermittlung Trägerbefragung Maßnahmeplanung Auslegung Beschlussfassung Arbeitstreffen der Planungsgruppe Arbeitstreffen der Kernarbeitsgruppe 10 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Sozialstruktur 2. Bestand Im folgenden Kapitel wird der Bestand im Planungsbereich der §§ 11 und 12 SGB VIII beschrieben. Die Darstellungen beziehen sich auf folgende Aspekte: 1. Sozialstruktur 2. Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016 3. Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016 4. Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 2.1 Sozialstruktur Ausgangspunkt für eine Planung der überörtlichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit muss eine Aufnahme der die Planung beeinflussenden Aspekte der Sozialstruktur sein. Soziale Strukturen bilden den Rahmen für das Handeln von Individuen. Welche und wie viele Handlungsalternativen zur Verfügung stehen, ist wesentlich von der sozialen Struktur bestimmt. Sozialstrukturelle Bedingungen beeinflussen damit auch die Sozialisationsbedingungen von jungen Menschen und nehmen Einfluss auf die Inanspruchnahme aller Jugendhilfeleistungen. Demographischer Aufbau der Bevölkerung in Thüringen von 2011 bis 2014 Am 31. Dezember 2014 hatte Thüringen 2.156.759 Einwohner, davon 1.062.930 Personen männlichen und 1.093.829 weiblichen Geschlechts. Damit verringerte sich die Bevölkerungszahl seit 2011 um insgesamt 24.844 Personen. Nach den Angaben der Bevölkerungsvorausberechnungen wird für Thüringen ein weiterer Bevölkerungsrückgang um ca. 78.000 Menschen bis zum Jahr 2021 erwartet. Dies bedeutet eine jährliche Reduzierung von ca. 2 11.000 Menschen durchschnittlich . Abbildung 2: Entwicklung der Bevölkerung in den Jahren 2011 bis 2014 in Thüringen Seit 2011 ist der Anteil der jungen Menschen an der Bevölkerung in Thüringen leicht gesunken und der Anteil der Älteren hat dagegen zugenommen. Der Anteil der Kinder unter 6 Jahren liegt seit 2011 in Thüringen durchschnittlich bei ca. 5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Auf kommunaler Ebene liegt der geringste Wert der unter 6-jährigen im Durchschnitt für die Jahre 2011 bis 2014 bei 3,8 Prozent in der kreisfreien Stadt Suhl und der höchste Wert bei durchschnittlich 5,7 Prozent in den kreisfreien Städten Weimar und Jena. Abbildung 3: Anteil der Kinder unter sechs Jahren, Anteil der Kinder und Jugendlichen bis unter 18 Jahren, Anteil der jungen Heranwachsenden zwischen 18 bis unter 27 Jahren an der Gesamtbevölkerung in Thüringen in den Jahren 2011 bis 2014 (in Prozent) Quelle Statistisches Landesamt Thüringen 31.12.2014 Der Anteil der 6- bis unter 18-jährigen steigt in Thüringen seit 2011 tendenziell leicht an. In der Betrachtung der kommunalen Ebene wird deutlich, dass diese Entwicklung in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zwar grundsätzlich ebenfalls zutreffend, wobei die Steigerungsrate zwischen 2011 und 2014 unterschiedlich ist. Mit einer Steigerung von 0,3 Prozent hat sich in der kreisfreien Stadt Suhl die Zahl der 6- bis unter 18jährigen am geringsten nach oben entwickelt. In den Landkreisen Altenburger Land, Greiz, SaaleOrla, Saale-Holzland, Sonneberg, Gotha, Schmalkalden, Unstrut-Hainich, Wartburgkreis und in der kreisfreien Stadt Eisenach liegt eine Steigerung von 0,5 Prozent vor. Die höchste Steigerung von 1 Prozent verzeichnet die Stadt Weimar. Quelle: Statistisches Landesamt Thüringen 31.12.2014 2 Statistisches Landesamt Thüringen Stand 31.12.2014 11 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Sozialstruktur Abbildung 4: Anteil der Kinder und Jugendlichen bis unter 18 Jahren an der Gesamtbevölkerung in den Thüringer Gebietskörperschaften in den Jahren 2011 bis 2014 (in Prozent) Quelle Statistisches Landesamt Thüringen 31.12.2014 Die Entwicklung des Anteils der 18- bis unter 27jährigen ist in Thüringen in den Jahren 2011 bis 2014 zurückgegangen. Waren in 2011 noch durchschnittlich 9,7 Prozent der 18- bis unter 27-jährigen ist dieser Wert im Jahr 2014 auf bis zu 7,9 Prozent zurückgegangen. Die kommunale Entwicklung zeigt sich in dieser Altersgruppe sehr heterogen. Bereits in 2011 liegen die Standardabweichungen zum Mittelwert (7,9 Prozent) bei 7,4 Prozent im Landkreis Greiz und 17, 3 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena. Diese Entwicklung setzte sich auch bis zum Jahr 2014 fort. Hier liegt wiederum der geringste Wert bei 5,8 Prozent im Landkreis Greiz und der höchste Wert mit 15 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena. Dies bedeutet, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte – zwar in sehr heterogenem Maße – von einem Absenken des Anteils der 18- bis unter 27jährigen betroffen sind. Abbildung 5: Entwicklung des jeweiligen Anteils der 18- bis unter 27-jährigen an der Gesamtbevölkerung in den Thüringer Gebietskörperschaften in den Jahren 2011 bis 2014 (in Prozent) Der Anteil der unter 6-jährigen ist in Thüringen im Zeitraum von 2011 bis 2014 konstant. Der Anteil der 6- bis unter 18-jährigen dagegen leicht gestiegen. Die Abnahme des Bevölkerungsanteils junger Menschen ist allein auf einen stärkeren Rückgang in der Altersgruppe der 18- bis 27-jährigen zurückzuführen. Die Bevölkerungsvorausberechnung für das Jahr 2020 zeigt, dass die Anzahl der jungen Menschen im Alter von 0 bis unter 6 Jahren um ca. 3,5 Prozent (3.660) sinken, aber auch weiterhin bei einem Bevölkerungsanteil von ca. 4,9 Prozent liegen wird (Statistisches Landesamt Thüringen 31.12.2014). Weiterhin gibt die Bevölkerungsvorausberechnung die Entwicklung des Anteils der jungen Menschen im Alter von 6 bis 15 Jahren an. In dieser Altersgruppe wird eine Steigerung von 4,7 Prozent (7.075) prognostiziert. Diese Altersgruppe wird dann einen Anteil von 7,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung ausmachen. Weiterhin zeichnet sich eine deutliche Zunahme der Bevölkerungsgruppe der Menschen ab 65 Jahren um fast 10 Prozent ab. Diese Bevölkerungsgruppe wird wahrscheinlich 2020 einen Anteil von 27 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Thüringen ausmachen Neben den Kennzahlen zur Charakterisierung des Altersaufbaus der Bevölkerung in Thüringen wird der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung dokumentiert. Zum einen dient dies einer umfassenden Betrachtung der Bevölkerungszusammensetzung in Thüringen. Zum anderen wird vor dem Hintergrund der veränderten Ausrichtung in der Flüchtlingspolitik und der Menschen, die aktuell aufgrund von internationalen Krisengebieten nach Deutschland und damit auch nach Thüringen kommen, diese Kennzahl für die Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 möglicherweise an Bedeutung zunehmen. Wie die folgende Abbildung zeigt, zeichnet sich bei einem insgesamt sehr geringen Anteil seit 2011 im Hinblick auf den Ausländeranteil an der Bevölkerung in Thüringen eine leichte Zunahme ab. Quelle Statistisches Landesamt Thüringen 31.12.2014 12 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Sozialstruktur Abbildung 6: Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung und Verteilung des Anteils des Ausländeranteils in Alterskohorten in den Jahren 2011 bis 2014 (in Prozent) (Stand des Ausländeranteils gesamt 30.06.2015) Quelle Statistisches Landesamt Thüringen 31.12.2014 Zum 31.12.2014 hatte die Bevölkerung einen Ausländeranteil von 2,5 Prozent (54.003 Personen). Eine differenzierte Betrachtung der Bevölkerungsgruppe zeigt, dass die ausländischen Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis unter 18 Jahren innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe nahezu stabil geblieben ist, wobei der Anteil der 18- bis unter 27jährigen stark und der Anteil der unter 6-jährigen innerhalb der Bevölkerungsgruppe leicht zugenommen hat. Eine Betrachtung des Anteils der jeweiligen Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung Thüringens gibt dazu noch ein anderes Bild. Abbildung 7: Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in den jeweiligen Altersgruppen (in Prozent) Quelle Statistisches Landesamt Thüringen 30.06.2015 Vor allem die Steigerung des Anteils der 18- bis unter 27-jährigen ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe in Thüringen gibt vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Reduzierung dieser Altersgruppe in der Gesamtbetrachtung Hinweise und Aufgabenstellungen für die Ausrichtung von Angeboten der Jugendarbeit in Thüringen. Entwicklung von Ganztagsschulbildung Bildung ist die aktive Auseinandersetzung mit der 3 Welt und sich selbst . Junge Menschen wachsen in einer natürlichen und zugleich von Menschen gestalteten Umgebung auf. Im Laufe ihrer Entwicklung setzen sie sich zunehmend selbstbestimmt mit dieser Umgebung auseinander. Dieses im Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre beschriebene Bildungsverständnis setzt darauf, dass junge Menschen die komplexe materiale, soziale und kulturelle Welt und ihre eigene Position in ihr verstehen, darüber reflektieren können und handlungsfähig werden. Gleichzeitig haben sie einen Anspruch darauf, gebildet, also urteils- und handlungsfähig zu sein. Bildung als umfassenderes Geschehen betont dabei stark die Eigentätigkeit des jungen Menschen, also Bildung in seiner je eigenen Weise, seinem je eigenen Tempo und nach seinen je eigenen Interessen. Bildungserfahrungen können zu jeder Zeit, an jedem Ort und bei jeder Gelegenheit gemacht werden. Lernen passiert nicht nur in formalen Bildungssettings. Die Lebenswelt junger Menschen bietet unzählige Formen und Anlässe zu lernen: in der Familie, bei der Bewegung in Natur oder Stadt, im Jugendverband oder Verein, im freiwilligen Engagement und vor allem auch im Zusammensein 4 mit Freunden . Bundesweit wurde insbesondere seit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 – 2007 die Diskussion zur Entwicklung von Ganztagsschulen sowohl bildungspolitisch als auch familien- und wirtschaftspolitisch geführt. Die Stärke der Ganztagsschule liegt nach dem Ergebnis der bundesweiten Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) in einer positiven Wirkung auf psychosoziale Entwicklungsfaktoren junger Men5 schen . Im Freistaat Thüringen gibt es zum Stand 31.12.2015 insgesamt 902 allgemein bildende Schulen, von denen sich 695 zu Ganztagsschulen (77 Prozent) entwickelt haben. In der Statistik der Ganztagsschulen werden der Primärbereich und der Sekundarbereich I berücksichtigt und zwar öffentliche und private Schulen gleichermaßen. 3 4 5 Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, 2015 Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, 2015 Quelle: https://www.projekt-steg.de/ 13 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Sozialstruktur Abbildung 8: Anzahl der Ganztagsschulen in Thüringen zum 31.12.2015 Abbildung 9: Anzahl der Ganztagsschulen in Thüringen zum 31.12.2015 (je nach Form und Schulart getrennt betrachtet) Quelle: amtliche Schulstatistik TMBJS 2016 Das Angebot von Ganztagsschulen ist in Thüringen seit 2012 als primär konstant zu beschreiben. Im Jahr 2013 hatte Thüringen 694 Ganztagsschulen bei insgesamt 905 Schulen. Die Anzahl der offenen Ganztagsschulen ist von 523 auf 500 zurückgegangen und die teilweise gebundene Ganztagsschule von 32 auf 58 im Jahr 2015 gestiegen. Nach der Definition für Ganztagsschulen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesländer (kurz: Kultusministerkonferenz KMK) von 2011 werden drei Formen der Ganztagsschule wie folgt bestimmt: Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote der Schule gibt es an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden. In der voll gebundenen Form sind alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen und Schüler (z. B. einzelne Klassen oder Klassenstufen) an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. In der offenen Form können einzelne Schülerinnen und Schüler auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten dieser Schulform teilnehmen. Quelle: amtliche Schulstatistik TMBJS 2016 In der obigen Abbildung wird deutlich, dass sich vor allem die Thüringer Grundschulen zu Ganztagsschulen entwickelt haben. Zu fast 100 Prozent bieten sie Kindern ein Angebot ganztägiger Bildung und Erziehung in schulischer Verantwortung bis zu 10 Stunden täglich an. Dieses umfasst zu 94 Prozent offene, zu 2 Prozent teilweise gebundene und zu 4 Prozent gebundene Ganztagsangebote. Mit dem Übergang der Kinder in weiterführende Schulen und für die Thüringer Gemeinschaftsschulen bestehen noch abzusichernde Bedarfe. Es ist festzustellen, dass im Bereich der 369 weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und den Thüringer Gemeinschaftsschulen 48 Prozent der Schulen ganztägige Angebote unterbreiten. Dies allein lässt jedoch noch keinen Schluss auf die Beeinflussung von Angeboten und Institutionen der Jugendarbeit sowie das zur Verfügung stehenden Zeitfenster von Schülern zu. Veränderungen der sozialen Lage Die soziale Lage als Indikator für Planungsprozesse gibt Aufschluss über die Lebenssituation der Bevölkerung, ihrer Entwicklungschancen und damit einhergehend auch über die Entwicklungschancen der heranwachsenden Generation. Um die soziale Lage der Bevölkerung in Thüringen zu beschreiben, werden Kennzahlen zum Bezug von SGB II Leistungen sowie zur Jugendarbeitslosigkeit abgebildet. 14 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Sozialstruktur Bezug von Leistungen nach dem SGB II Die materielle Situation von Familie ist von großer Bedeutung für die Bedingungen unter denen junge Menschen aufwachsen. Sie bestimmt den Spielraum, innerhalb dessen junge Menschen und ihre Familien ihr Leben gestalten können. Sie beeinflusst damit die Wohnsituation, die Ausstattung mit Spielzeug und Lernmaterialien und die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe. Sie nimmt damit unmittelbar Einfluss auf Bildungschancen und die zukünftigen Erwerbs- und Einkommenschancen von jungen Menschen. Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der SGB II Quote von 2011 bis 2014 für Thüringen. Da Leistungen nach dem SGB II nur bis zum Alter von unter 65 Jahren bezogen werden können, wird die Quote auf die Bevölkerung bis 64 Jahren bezogen. Daneben wird der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren an der Bevölkerung der jungen Menschen im Alter von 0 bis 15 Jahren ausgewiesen, die in Bedarfsgemeinschaften von SGB II Empfängern leben und damit Sozialgeld erhalten. Abbildung 10: Anteil der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II in Thüringen 2011 bis 2014 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 31.12.2015 Wie die Abbildung verdeutlicht, hat sich der Anteil der Personen, die auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen sind, in Thüringen insgesamt kaum verändert. Der nur geringe Rückgang um 1 Prozent vollzog sich in den Jahren 2011 bis 2014 kontinuierlich. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren, die Sozialgeld erhalten, ist deutlich höher als der Anteil der SGB II Leistungsempfänger an der unter 65-jährigen Bevölkerung. Insgesamt wuchsen 2014 durchschnittlich 17 Prozent der unter 15-jährigen in Familien mit SGB II Bezug auf. Auch im Hinblick auf die Quote ist seit 2011 eine marginal rückläufige Entwicklung zu beobachten, welche jedoch geringfügig höher war als die der Bevölkerung unter 65 Jahren. Nicht erfasst sind an dieser Stelle Familien im weiteren Sozialleistungsbezug, die zwar knapp über der Einkommensgrenze zum SGB II liegen, aber ihren täglichen Lebensunterhalt nur durch ergänzende Unterstützungsleistungen bestreiten können. Zentrale Aussage dieser Entwicklung für Thüringen ist, dass mehr junge Menschen mit Armut konfrontiert sind als Erwachsene. Angebote der Jugendarbeit müssen vor diesem Hintergrund so gestaltet sein, dass diese Zielgruppe bewusst in Betracht genommen wird und Rahmenbedingungen müssen so entwickelt werden, dass die Teilnahme an Angeboten für diese Zielgruppe überhaupt ermöglicht wird. Zieht man neben der landesweiten eine differenzierte Betrachtung der regionalen Situation zur Beschreibung heran, wird deutlich, wie weit die Situation von einem scheinbaren Mittelmaß von durchschnittlich 11 Prozent abweicht. 15 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Sozialstruktur Abbildung 11: Entwicklung des Anteils der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an der Bevölkerung bis unter 65 Jahren in den Thüringer Gebietskörperschaften 2011 bis 2014 (in Prozent) Anteil 2011 Anteil 2012 Anteil 2013 Anteil 2014 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 31.12.2015 In der oben dargestellten Abbildung ist erkennbar, dass die Verteilung sozialer Belastung in Thüringen sehr heterogen ist und sich Angebote und Maßnahmen daher auch auf regionale Besonderheiten einstellen müssen. Landkreise in Thüringen, wie der Wartburgkreis, der Eichsfeldkreis, die Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg, welche an die Bundesländer Hessen, Bayern und Niedersachsen grenzen, haben einen sehr niedrigen Anteil an Menschen, die im Bezug von SGB II Leistungen leben. Sie bewegen sich in ihrem Anteil deutlich unter dem Mittelwert von 11, 2 Prozent in den Jahren 2011 bis 2014. Die Landkreise Sömmerda, Gotha, Ilmkreis und SaalfeldRudolstadt sowie die kreisfreie Stadt Suhl erreichten den durchschnittlichen Landesanteil. Konstant höher belastet zeigen sich die kreisfreien Städte Gera, Erfurt, Weimar und Eisenach sowie die Landkreise Nordhausen, Unstrut-Hainich, Kyffhäuserkreis und Altenburger Land. Jugendarbeitslosigkeit in Thüringen Seit 2011 sinkt die Arbeitslosigkeit in Thüringen anhaltend. Die Quote aller arbeitslosen Thüringer an zivilen Erwerbspersonen fiel von 8,2 Prozent auf 6,9 Prozent, in der Altersgruppe der 15 bis 25jährigen stieg sie jedoch – auch demographisch bedingt - leicht von 5,8 Prozent auf 5,9 Prozent. Ungeachtet dessen nahm die Zahl aller arbeitslosen jungen Menschen im genannten Zeitraum von 7.004 auf 4.974 ab. Der Rückgang war im Vergleich zu allen Altersgruppen im Bereich des SGB III – relativ - mehr als doppelt so hoch. Im Verantwortungsbereich der Thüringer Grundsicherungsträger entwickelte sich der Rückgang betroffener junger Menschen im gleichen Maße wie über alle Altersgruppen: zwischen 2011 und 2015 reduzierte sich die Zahl arbeitsloser erwerbsfähiger Hilfebedürftiger um 15,5 Prozent. Tabelle 1: arbeitslose junge Menschen in der Altersgruppe 15 bis 25 Jahre Dezember SGB III Anteil an Arbeitslosen im SGB III in Prozent SGB II Anteil an Arbeitslosen im SGB II in Prozent 2011 3.207 10,4 3.797 5,8 2012 3.406 10,0 3.546 5,8 2013 2.648 8,5 3.497 5,9 2014 2.041 7,2 3.167 5,6 2015 1.768 7,1 3.206 5,8 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2015 16 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Sozialstruktur Junge Menschen, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, profitieren offensichtlich nur wenig von der guten, konjunkturell bedingten Arbeitsmarktsituation, weil sie in der Regel über schlechte qualifikatorischen Voraussetzungen verfügen (zwei Drittel sind ohne beruflichen Abschluss) und bzw. oder individuellen bzw. sozialen Benachteiligungen unterliegen. So hat sich auch die Zahl arbeitsloser hilfebedürftiger junger Menschen in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten in den letzten 5 Jahren – ganz unabhängig von der regionalen Arbeitsmarktsituation - kaum verändert. Unterschiede zwischen den Thüringer Kommunen sind jedoch bei der Gesamtzahl arbeitsloser junger Menschen auszumachen und korrespondieren mit der regionalen Arbeitsmarktsituation. Traditionell sind hier die Südthüringer Landkreise – auch mit Blick auf den Ausbildungsmarkt und einem Überangebot an betrieblichen Ausbildungsstellen – im Vorteil. Gleichwohl gelang im Zuge der konjunkturellen Entwicklung auch Landkreisen mit einer hohen Zahl jugendlicher SGB III-Arbeitsloser im Jahr 2011 eine deutliche Reduzierung der Betroffenenzahlen, in Einzelfällen um die Hälfte. Im Dezember 2015 ist jedoch auf Grundlage der Quoten Arbeitsloser an zivilen Erwerbspersonen in der Altersgruppe junger Menschen zu erkennen, dass insbesondere die Landkreise Altenburger Land (9,7 Prozent), Nordhausen (9,4 Prozent), Unstrut-Hainich-Kreis (9,3 Prozent) sowie die kreisfreie Stadt Gera vor anhaltend großen Integrationsherausforderungen stehen: hier ist jeder zehnte junge Mensch arbeitslos. In den grenznahen Landkreisen Südthüringens sowie im Eichsfeldkreis ist die genannte Betroffenenquote dagegen nur halb so hoch. 17 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016 2.2 Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016 Zentrales Element innerhalb der Fortschreibung des LJFP für die Jahre 2017 bis 2021 ist die Bewertung der Zielerreichung des LJFP 2012 bis 2016. Der folgende Abschnitt stellt die Zielerreichung des LJFP 2012 bis 2016 in Form eines Ampelsystems dar und geht nur kurz inhaltlich auf einzelne Aspek6 te ein . Leitziele des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016 Der LJFP fördert mit seinen Maßnahmen die Sozialisation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, um ihre Selbst- und Sozialkompetenz zu stärken und sie in ihrer Entwicklung zu demokratisch denkenden und handelnden Persönlichkeiten zu unterstützen. Alle Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und die Arbeit in den Thüringer Jugendverbänden, welche im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 unterstützt worden sind, trugen dieser Zielerreichung bei. Die Akteure des LJFP setzen sich für eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ein, so dass sie wirksam auf der Grundlage einer eigenständigen Legitimation als Zukunftspolitik zum Wohle ihrer Zielgruppe agieren kann. Mit der Festlegung im § 1 SGB VIII, dass Jugendhilfe dazu beitragen soll, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten bzw. zu schaffen , haben die Akteure der Kinderund Jugendhilfe und damit auch die Akteure des LJFP per Gesetz den Auftrag, sich für eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik einzusetzen. Insbesondere der LJHA hat sich im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 dahingehend mit vielfältigen ressortübergreifenden Themen befasst und die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt. Diese waren u. a. die Entwicklung einer praxisnahen Berufsorientierung von jungen Menschen, die Entwicklung des operationellen Programms für die Strukturfonds der EU, die Erarbeitung des Gleichstellungsgesetzes und die Evaluation des Jugendstrafvollzugs und des Jugendarrestes. Insbesondere die Thüringer Jugendverbände haben sich zudem mit ihren jugendpolitischen Stellungnahmen und Aktionen für diese Zielerreichung eingesetzt. Die Stärkung der Demokratie durch die Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit leistet einen Beitrag für die Zukunft des gesamten Gemeinwesens. Alle Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und die Arbeit in den Thüringer Jugendverbänden, welche im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 unterstützt worden, trugen zu dieser Zielerreichung bei. Handlungs- und Wirkungsziele des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016 Berücksichtigung des demografischen Wandels Den unterschiedlichen demografischen Entwicklungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats Thüringen wird durch die regionale Orientierung der Maßnahmen des Landesjugendförderplans Rechnung getragen. In der Umsetzung von Maßnahmen und Angeboten des LJFP 2012 bis 2016 wurde diesem Ziel dahingehend Rechnung getragen, dass die Betrachtung verschiedener Regionen Thüringens in den Teilnahmen der jeweiligen Angebote diskutiert wurde. Unter Berücksichtigung der regionalen Ausdehnung und der Pluralität ist Jugendverbandsarbeit für junge Menschen räumlich erreichbar. Aufgrund der nicht hinreichend konkreten Zielformulierung ist eine Bewertung nur aus Sicht der Verteilung der Thüringer Jugendverbände in den Thüringer Gebietskörperschaften vorzunehmen. In allen Landkreisen gibt es mindestens 9 Jugendverbände. Mit ihrer grundsätzlichen Offenheit sind diese für junge Menschen, sofern diese wollen und Kenntnis haben vom „Dasein“ haben, erreichbar. 6 Grün unterlegte Felder bedeuten die Erfüllung des Zieles, Gelb unterlegte Felder bedeuten die teilweise Erfüllung des Zieles und die rot unterlegten Felder bedeuten die Nichterfüllung des Zieles 18 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016 Die Wirksamkeit der überörtlich geförderten Jugendverbandsarbeit auf die örtliche Ebene (durch Unterstützung, Anregung) ist in der kommunalen Jugendförderplanung thüringenweit abgebildet. Durch die Mehrzahl der Landesverbände wurden Angebote zur Sensibilisierung und strategischen Ausrichtung in den Thüringer Gebietskörperschaften durchgeführt. Im Rahmen der Fachberatung des Landesjugendamtes wurden die Thüringer Jugendämter zur Betrachtung von Jugendverbandsarbeit in der Jugendhilfeplanung beraten. Zur grundsätzlichen Förderverpflichtung von Jugendverbandsarbeit auf kommunaler Ebene wurde eine Fachveranstaltung mit Prof. Reinhard Wiesener durchgeführt. Die Fachkräfteentwicklung im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit wird durch Fort- und Weiterbildung unterstützt, welche die Anforderung des demografischen Wandels berücksichtigt. Der LJHA hat sich sehr umfassend in einer Arbeitsgruppe mit der Fachkräftesicherung und qualifizierung in der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen befasst und weitreichende Schlussfolgerungen gezogen. Dazu wurden Gespräche mit den verantwortlichen Ministerien geführt und eine Studie zum Fachkräftebedarf in Thüringen ausgelöst. Darüber hinaus haben alle Akteure des LJFP durch vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote die Fachkräfteentwicklung unterstützt. Diese Angebote bezogen sich jedoch nicht auf die Anforderungen für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit im Rahmen des demografischen Wandels. Stärkung der Demokratie Die Thüringer Akteure der Jugendhilfe engagieren sich für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und wenden sich gegen antidemokratische, gewaltaffine und menschenfeindliche Strukturen und Handlungen. Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit (LDTW) verpflichtet die Thüringer Akteure der Jugendhilfe darauf, sich mit antidemokratischen, gewaltaffinen und menschenfeindlichen Strukturen und Handlungen auseinanderzusetzen. Ziel war es, dass in Jugendeinrichtungen Strategien zum souveränen und kompetenten Umgang mit rechtsextremen oder anderen demokratiefeindlichen Vorfällen bekannt sind und angewendet werden. Die stetige Fort- und Weiterbildung der hauptamtlichen Fachkräfte in der Jugendhilfe sollte dabei die Basis gelingender Prävention und Gegensteuerung erkennbarer undemokratischer Entwicklungen im Frühstadium sein. So konnten seit 2012 insgesamt 84 Fortbildungen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe angeboten werden. Darüber beteiligen sich im Zeitraum der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 auch die Akteure des LJFP am LDTW; darunter 10 Thüringer Jugendverbände und der LJRT. Zum einen gaben sie den Untergliederungen Anregungen zur Nutzung des LDTW, zum anderen regten sie eine Beteiligung in den Bürgerbündnissen an. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird in den Angeboten der außerschulischen Jugendbildung thematisiert. In diesem Zusammenhang fanden internationale Jugendbegegnungen statt, die sich mit dieser Thematik schwerpunktmäßig auseinandersetzten. Die Zusammenarbeit in überregionalen Vernetzungsstrukturen wird gefördert. Das Landesjugendamt hat nach § 78 SGB VIII den gesetzlichen Auftrag die Bildung und Existenz von Arbeitsgemeinschaften anzuregen und zu fördern. Die Verwaltung des Landesjugendamtes ist beratendes Mitglied in der LAG §§ 11 bis 14 SGB VIII und unterstützte diese Arbeit in den Jahren der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016. Darüber hinaus hat das Landesjugendamt mit seinen Fortbildungen dafür gesorgt, dass die Träger des LJFP, aber auch alle anderen Träger der Kinder- und Jugendarbeit, sich in den fachlichen Austausch begeben konnten und Netzwerkstrukturen aufbauen. Ein Grundanliegen und Grundprinzip von Jugendverbandsarbeit ist Demokratiebildung und Demokratiestärkung. Dies spiegelt sich in der Struktur und Organisation ihrer Untergliederungen wider. Im Rahmen der Studie Partizipation in der Jugendverbandsarbeit wurde durch die Fachhochschule Jena, Herrn Prof. Dr. Lakemann, die Erfüllung dieses Zieles festgestellt. 19 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016 Die Träger der Jugendhilfe nehmen europapolitische und insbesondere internationale Fragestellungen in den Blick, um sie mit jungen Menschen zu erörtern. Im Rahmen des LJFP hatte insbesondere die EJBW den Auftrag sich mit europapolitischen Themen zu beschäftigen und diese so aufzubereiten, dass sie von den Multiplikatoren der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen genutzt werden können. Dazu wurde im Arbeitsbereich europäische Bildung u. a. Zielsetzungen wie Geschichte Europas ergründen, Zukunft Europas denken, Bürgerschaftliches Engagement auf europäischer Ebene stärken oder Wissen über die Europäische Union vermitteln bearbeitet. Die Thüringer Jugendverbände nutzten europäische Förderprogramme und thematisierten in ihren Angeboten europapolitische und internationale Fragestellungen wie europäische Agrarpolitik, Klimaschutz , Globalisierung, Europawahlen, internationale Solidarität, Humanitäres Völkerrecht, kritischer Konsum, Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen, europäische Umweltstandards und europäische Identität. Der LJHA hat 2015 die Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Diese liegen vor und müssen nun in geeigneter Form in eine verbindliche Struktur übergeleitet werden. Kompetenzstärkung von jungen Menschen durch aktive und partizipative Auseinandersetzung mit der Gesellschaft Jungen Menschen stehen Räume, Orte und Gelegenheiten zur Verfügung, um erfolgreich politisch mitzubestimmen. Die politische Mitbestimmung junger Menschen ist vordergründig auf kommunaler Ebene in den Jahren 2012 bis 2014 entwickelt worden. Das Land hat in der fachlichen Unterstützung der Kinder- und Jugendparlamente als Orte politischer Mitbestimmung in den Thüringer Kommunen einen Arbeitsauftrag im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 gesehen. Dazu wurde seit 2014 ein jährliches überregionales Treffen der Thüringer kommunalen Mitbestimmungsgremien finanziert und organisiert. Darüber hinaus wurde auf überregionaler Ebene in der Laufzeit des LJFP der Thüringer Kindergipfel 2013 in Jena und 2015 in Eisenach durchgeführt. Es wurden politische Themen wie „Kinderrechte – Wir wollen’s gerecht!“, „Mitbestimmung – das will ich auch!“ und „Menschenfeindlichkeit – Wir sagen NEIN!“ mit Vertretern der Landesregierung diskutiert. Der abgeschlossene Zukunftsvertag wurde der Landesregierung übergeben und fließt ins politische Geschehen ein. Zudem stehen jungen Menschen in Jugendverbänden Orte der politischen Mitbestimmung zur Verfügung. In der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Thüringen sind die Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbindlich. Dabei werden alle Maßnahmen und Projekte daraufhin geprüft, auf welcher Partizipationsstufe die Beteiligung stattfindet. Als Mindeststandard gilt die Stufe der Mitsprache/Mitwirkung. Die Maßnahmen des Landesjugendförderplans sind auf die Stärkung der: Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, Methodenkompetenz und Sachkompetenz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgerichtet. Alle Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und die Arbeit in den Thüringer Jugendverbänden, welche im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 unterstützt worden sind, trugen dieser Zielerreichung bei. Das gemeinsame Handeln mit jungen Menschen anderer Kulturen stärkt die interkulturelle Kompetenz junger Menschen. Diese Zielformulierung enthält eine Aussage, welche grundsätzlich zu bestätigen ist. Es fehlt jedoch eine Zielstellung, um entsprechendes Handeln zu ermöglichen und den Kompetenzerwerb damit zielgerichtet zu fördern. 20 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016 Umsetzung von Teilhabegerechtigkeit Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule Die Maßnahmen des Landesjugendförderplans berücksichtigen eine geschlechtergerechte Perspektive. In der Umsetzung des LJFP sind alle Maßnahmen hinsichtlich eines konstruktiven Blickes auf die Verteilung der Geschlechter mit der Verwaltung des Landesjugendamtes diskutiert worden. Im Rahmen des qualitativen Berichtswesens in der außerschulischen Jugendbildung und in der fortlaufenden Evaluation der Konzepte außerschulischer Jugendbildung ist der Blick auf die Geschlechterverteilung durchweg gerichtet. In Folge der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention wird jungen Menschen mit Behinderung ein gleichberechtigter Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen und damit auch zu den Maßnahmen des Landesjugendförderplans ermöglicht. Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 ermöglichten eine formale Teilhabegerechtigkeit. D. h. für alle jungen Menschen mit Behinderungen standen die Angebote grundsätzlich offen zur Verfügung. Teilweise fehlte es jedoch an der tatsächlichen Barrierefreiheit, um die tatsächliche Teilhabe auch umzusetzen. Die Thüringer Jugendverbände haben im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 strategische Entscheidungen und Ausrichtungen des jeweiligen Verbandes zur Ermöglichung von Teilhabegerechtigkeit getroffen. Die Berücksichtigung von chancenarmen Kindern und Jugendlichen in den Maßnahmen des Landesjugendförderplans ist zu verstärken. Dem Inklusionsgedanken folgend wurde im Jahr 2013 die Richtlinie Landesjugendförderplan im Bereich der Förderung von Angeboten der Jugendarbeit verändert. Um die Teilnahme aller jungen Menschen an den Angeboten zu ermöglichen, wurden die Tagessätze zum einen erhöht, zum anderen wurde die Übernahme von Verpflegungsgeldern im Rahmen der Förderung ermöglicht. Die Thüringer Jugendverbände ermöglichten jungen Menschen eine Teilnahme an ihren Angeboten durch Beitragserlässe bzw. Beitragsermäßigungen, richten Sozialfonds ein oder stellen Sachausstattungen wie Bekleidung und Ausrüstung zur Verfügung. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule wird vom TMSFG und dem TMBWK sichergestellt, dass die Kooperation von Jugendhilfe und Schule in allen Thüringer Schulen umgesetzt und die Qualitätsentwicklungsprozesse weiter vorangetrieben werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem für Jugendhilfe und dem für Schule zuständigen Ministerium wurde bis 2014 weiter forciert. Danach wurden beide Ressorts in einem Ministerium verortet. Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule konnten im Planungszeitraum weiter vorangebracht werden. Das zeigt sich insbesondere daran, dass über die Förderrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ ca. 370 Schulen gefördert werden, die Angebote der schulbezogenen Jugendarbeit vorhalten. Dazu sind entsprechende Vereinbarungen zwischen Jugendhilfe und Schule notwendig. Darüber hinaus wurde im Förderprogramm schulbezogene Jugendsozialarbeit die Verbesserung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule festgeschrieben. Die letzte Evaluation des Landesprogramms schulbezogene Jugendsozialarbeit zeigt, dass dieses Ziel umgesetzt wird. Außerdem sind im LJHA die Themen der Schule, wie u. a. der Umgang mit Schuldistanz, auf der Tagesordnung. Im Rahmen der Entwicklung von Ganztagsangeboten in Schulen ist die Rolle der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu klären. In die weitere Entwicklung der Ganztagsangebote wurde das für Jugend zuständige Ministerium auf Landesebene einbezogen. In den Fachtagungen der Serviceagentur „ganztägig Lernen“ wurde die Rolle der Jugendarbeit diskutiert und Handlungsempfehlungen von der regionalen Ebene aufgenommen. Auf der regionalen Ebene wurde die ganztägige Bildung durch das Angebot schulbezogene Jugendarbeit unterstützt. Mit Verabschiedung der fachlichen Empfehlungen zu diesem Handlungsfeld kann auch die qualitative Entwicklung weiter vorangebracht werden. 21 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016 Förderung der Medienkompetenz Angesichts der zunehmenden Mediatisierung der Gesellschaft ist die Medienkompetenz auch bei jungen Menschen zu fördern, indem ihnen entsprechende Qualifikationen in der Anwendung, der rezeptiven und kreativen Nutzung sowie in der kritischen Haltung gegenüber Medien und Medieninhalten vermittelt werden. Die vorhandenen Strategien und die gesundheitsbezogenen Erfahrungen der Kinder- und Jugendarbeit werden im Dialog von politischadministrativen Akteuren, Fachverbänden und Trägern zu einem gemeinsamen Fachstandard Gesundheitsförderung entwickelt. Diese Zielformulierung enthält eine grundsätzlich zu bestätigende Aussage. Obwohl der Bedarf im gesamten Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 bestand und fortwährend als aktuell zu beschreiben ist, ist in den Jahren 2012 bis 2016 hierzu keine Umsetzung erfolgt. Nachhaltige Entwicklung Durch spezielle Maßnahmen, die zur Stärkung der Demokratie und zur Stärkung der Sozialund Selbstkompetenz beitragen, fördern die Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit die Medienkompetenz junger Menschen. Die Förderung von Medienkompetenz fand im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 entsprechend Berücksichtigung. Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind explizit ausgeschrieben worden. Bei den Thüringer Jugendverbänden wurden Angebote im Bereich der außerschulischen Jugendbildung mit medienpädagogischem Schwerpunkt durchgeführt. Gesundheitliche Aufklärung In den Angeboten und Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit werden die vorhandenen Ansätze zur Entwicklung gesundheitsfördernder institutioneller Kulturen fortgeführt, verbreitert und verstärkt. Die Träger der Jugendhilfe befassten sich in ihren Angeboten mit dem Thema Gesundheit. Zum einen boten sie eigene Angebote aktiv an, zum anderen entwickelten sie im Rahmen ihrer eigenen Institution eine gesundheitsfördernde Kultur. Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e. V. (AGETHUR) als bis Ende 2015 verantwortliche Koordinierungsstelle für das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführte Programm „Gut Drauf“ hat Träger der Jugendarbeit als Gut Drauf Partner zertifiziert. Ab 2016 stand transfer e. V im Auftrag des Bundes für zertifizierte Ansprechpartner zur Verfügung. Die Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit erkennen die Gestaltungsmöglichkeiten zur Förderung der Nachhaltigkeit und integrieren die Themenschwerpunkte der Nachhaltigen Entwicklung in ihre Bildungspraxis. Die Thüringer Jugendverbände haben im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 eigene Gestaltungsmöglichkeiten zur Förderung der Nachhaltigkeit genutzt. Sie haben auf einen umweltbewussten Umgang mit Ressourcen, insbesondere durch ein nachhaltiges Beschaffungswesen, durch Energieeffizienz, durch Müllvermeidung, tendenziell zunehmende papierlose Kommunikation und den Einsatz von Produkten aus dem FAIR-Handel bzw. der Verwendung von Bio-Produkten aus dem Umfeld, geachtet und dies zum Gegenstand in der Kommunikation mit jungen Menschen gemacht. Durch spezielle Angebote werden den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Schlüsselkompetenzen (z. B. vorausschauendes und vernetztes Denken) für ein nachhaltiges Handeln vermittelt. Im gesamten Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 wurde es im Rahmen der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung ermöglicht, jungen Menschen Kompetenzen für ein nachhaltiges Handeln zu vermitteln. Die Thüringer Jugendverbände haben spezielle Angebote wie Baumpflanzaktion 2013, die Aufklärungskampagne „Kritischer Konsum“ im Internet oder die Vorstellung eines „Fairphones“ mit jungen Menschen durchgeführt. 22 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016 2.3 Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016 Tabelle 2: Umsetzungskontrolle des Landesjugendförderplans 2012 bis 2016 Geplante Maßnahme Bewertung 1 Prüfung der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 1. 2. 2 Einrichtung einer Arbeitsgruppe des LJHA zur Begleitung der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 Beschluss im LJHA Nr. 58/12 3 Erarbeitung eines Verfahrens zur vierten Fortschreibung des LJFP Beschluss im LJHA Nr. 3/15 4 strukturgerechte Erstellung des Bestandserhebungsbogens in Vorbereitung und Durchführung der Fortschreibung des LJFP Im Rahmen der Erarbeitung des Fortschreibungsverfahrens wurde die Bestandsabbildung im LJFP verändert. Vor diesem Hintergrund war keine standardisierte Abfrage mehr nötig. 5 Umsetzungskontrolle der Maßnahmeplanung der EJBW Der Bericht im LJHA ist im Januar 2014 erfolgt. 6 Prüfung, ob eine institutionelle Förderung EJBW durch den Bund bzw. die Europäische Union möglich ist Die Prüfung ist sowohl auf Bundesebene wie auch auf europäischer Ebene erfolgt. Es ist keine institutionelle Förderung möglich. Über den Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. erfolgte die Förderung einer Referentenstelle bei der EJBW. 7 Umsetzung von Fortbildungsangeboten zur Qualifizierung von Fachkräften und zur Multiplikatorenausbildung in der internationalen Jugendarbeit Im Fortbildungsangebot des Landesjugendamtes wurden jährlich zwei bis drei Veranstaltungen zum Themenfeld internationale Jugendbildung ausgeschrieben, die von den Teilnehmenden auch gut angenommen wurden. 8 Entwicklung geeigneter Kooperationsstrukturen, die die Vernetzung von Trägern im Bereich der internationalen Jugendarbeit in Thüringen stärkt Das Landesjugendamt hat mit seinen Fortbildungen unterstützt, dass sich die Träger der internationalen Jugendarbeit in den fachlichen Austausch begeben konnten und beginnend Netzwerkstrukturen aufbauen. 9 fachliche Begleitung der Konzeptträger und bei zusätzlich zur Verfügung stehenden Maßnahmemitteln außerhalb der Konzeptförderungen und der Globalförderung der Jugendverbände sonstiger Träger von Maßnahmen außerschulischer Jugendbildung mit regelmäßigen Trägergesprächen 1. 2. 3. Eine Berichterstattung zum Umsetzungsstand des LJFP im jeweiligen Umsetzungsjahr ist im LJHA jährlich erfolgt. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden seitens der Fachabteilung jährlich angemeldet. Die Träger von Konzepten wurden jährlich in gemeinsamen Trägergesprächen im Rahmen der Fachberatung zur Umsetzung des Konzeptes beraten. Zweimal jährlich fanden Austausch- und Reflektionsrunden mit den Jugendbildungsreferenten statt. Die Evaluation der Umsetzung der Konzepte wurde auf eine begleitende Form umgestellt. Um die Umsetzung der Konzepte fortlaufend begleiten zu können, wurde die Form der Evaluation umgestellt. Die Erstellung des qualitativen Berichtes erfolgte bis 31. März des jeweiligen Folgejahres. Ein Zwischenbericht im LJHA ist im Dezember 2013 erfolgt. Die Ergebnisse der Fachberatung und der fortlaufenden Evaluation flossen neben einer externen Evaluation der Konzepte unmittelbar in die Fortschreibung des LJFP ein. 23 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016 10 bedarfsgerechte Fortbildungsangebote für Fachkräfte der außerschulischen Jugendbildung Seitens der Verwaltung des Landesjugendamtes wurden jährlich Fortbildungsangebote erstellt. 11 Verstetigung des Qualitätssicherungsprozesses auf der Grundlage der Qualitätskriterien für außerschulische Jugendbildung 1. 2. 3. 12 Träger der außerschulischen Jugendbildung wurden durch die Verwaltung des Landesjugendamtes bei Bedarf beraten und begleitet. Geförderte Angebote wurden mit dem qualitativen Berichtsbogen für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung evaluiert. Der Zwischenbericht im LJHA ist im Dezember 2013 erfolgt. Die Ergebnisse der Fachberatung und des qualitativen Berichtswesens flossen in die Fortschreibung des LJFP ein. Überprüfung der Aufgaben und Qualitätskriterien der außerschulischen Jugendbildung, ob die Gesundheitsförderung als Aufgabe ausreichend berücksichtigt ist 1. 13 Entwicklung von Standards zur Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schule zur Thematik schulbezogene Jugendarbeit In die fachlichen Empfehlungen zur offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden Ausführungen zur schulbezogenen Jugendarbeit aufgenommen und dem LJHA zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschluss im LJHA Nr. 89/13 14 Festschreibung von Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit als Bildungsorte bei der Überarbeitung und Weiterentwicklung des Thüringer Bildungsplans In der Erstellung des Thüringer Bildungsplanes bis 18 wurde die Kinder- und Jugendhilfe als Lern-und Bildungsort festgeschrieben. Dabei wurden die Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit als Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben. Die Vorsitzende des wissenschaftlichen Konsortiums zur Erstellung des Thüringer Bildungsplanes bis 18 Jahre hat diesen im LJHA vorgestellt. 15 Prüfung zusätzlicher Haushaltsmittel für überörtliche Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung für Träger, die nicht von den Globalmitteln der Jugendverbände oder der Konzeptförderung partizipieren 1. 2. 16 Entwicklung von Strategien zur Umsetzung einer bedarfsgerechten Förderung von Maßnahmen der Ferienerholung für sozial benachteiligte Kinder Eine Abfrage des für Jugend zuständigen Ministeriums in 2012 hat den Bedarf nicht ergeben, für Kinder aus sozial benachteiligen Lebenslagen, explizite Angebote der Kinder- und Jugenderholung zu unterbreiten. Maßgeblich wurde hier der Inklusionsgedanke formuliert. Vor diesem Hintergrund wurde die Förderrichtlinie verändert. (Anpassung der Teameranzahl und der Aufnahme von Verpflegungskosten als zuwendungsfähige Ausgaben) 17 Profilschärfung der LKJ zur Stärkung und Weiterentwicklung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung Mit der personellen Änderung der Geschäftsführerposition zum 1. Januar 2015 ist eine Profilschärfung der LKJ eingetreten. Dieser Prozess dauert an. Die Verbände der LKJ erhielten seitens der Geschäftsstelle eine qualitative Beratung in Förderfragen. Eine Berichterstattung zu dem Aufgabenspektrum der LKJ ist im LJHA in 2014 erfolgt. 18 Entwicklung von Förderkriterien und Förderstandards für das Arbeitsfeld der kulturellen Kinder- und Jugendbildung Die Erarbeitung war für das Umsetzungsjahr 2016 vorgesehen. 2. 3. Die Abteilung Gesundheit des ehemaligen Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit sprach eine Empfehlung zur Änderung der Qualitätskriterien in 2012 nach eigener Prüfung aus. Die Änderung der Qualitätskriterien wurde im Dezember 2013 dem LJHA vorgestellt und beschlossen. Beschluss im LJHA Nr. 85/13. Die Prüfung erfolgte jährlich durch die Fachabteilung. In den Jahren 2012 bis 2016 wurden jährlich Mittel für die Umsetzung für sog. Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung angemeldet und durch den Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Vorliegende Daten und das qualitative Berichtswesens flossen in die Fortschreibung des LJFP ein. 24 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016 19 Übernahme landesweiter Kooperationsprojekte zur Weiterentwicklung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung incl. Durchführung und Präsentation von Praxisbeispielen 20 Erarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung des Prinzips Gender Mainstreaming in der Jugendarbeit 21 Überprüfung und ggf. Modifizierung der Förderbedingungen hinsichtlich der Sicherung und Ermöglichung auf Teilhabegerechtigkeit 22 Anpassung des qualitativen Berichtsbogens für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung bei den Jugendverbänden in seiner Gestaltung und seinem Inhalt 23 Prüfung einer Förderung des Solar-Dorf Kettmannshausen mit dem TMBWK und dem TMLFUN 24 Erarbeitung einer fachlichen Definition für Jugendbildungseinrichtungen durch die Entwicklung qualitativ messbarer und überprüfbarer Mindeststandards 25 Prüfung, der Bereitstellung finanzieller Mittel auf der Grundlage § 74 Abs. 6 SGB VIII bei überörtlichen Jugendfreizeit – und Jugendbildungseinrichtungen Erarbeitung von Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Thüringen Prüfung zusätzlicher Haushaltsmittel für Maßnahmen 26 27 1. Mit der Einrichtung von „kulturellen Salons“ (ab 2015 Kultur-Labore) wurde zum einen ein dezentraler Austausch von Fachkräften der kulturellen Jugendbildung mit Künstlern, Politikern und Wissenschaftlern zu Themen der kulturellen Bildung in Thüringen etabliert. Zum anderen wurde eine dezentrale partizipative Dialogplattform für junge Menschen entwickelt, die es ermöglicht, Themen der kulturellen Bildung mit Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Kunst zu diskutieren. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit lokalen Aktionspartnern. 2. Über die Netzwerkbildung "Kulturverbände und Flüchtlingshilfe" fand ein regelmäßiger Informationsaustausch unter Anleitung der Geschäftsstelle LKJ Thüringen mit dem Ziel der mittel- und langfristigen Integration geflüchteter junger Menschen in Thüringen statt. Der Bedarf zur Erarbeitung von Strategien wurde seitens der Verwaltung des Landesjugendamtes aufgegriffen und konzeptionell durch ein Verfahren untersetzt. Die Umsetzung der Maßnahme ist aufgrund fehlender personeller Kapazitäten der Verwaltung des Landesjugendamtes nicht erfolgt. Eine Abfrage bei den Trägern der Jugendarbeit in 2012 hat aufgezeigt, dass Teilhabegerechtigkeit nicht real greifbar an konkreten Maßnahmen ist. Hier wurde der Inklusionsgedanke maßgeblich formuliert. Es erfolgte vor diesem Hintergrund keine Erarbeitung von Strategien, aber eine Anpassung der Förderrichtlinie RL-LJFP. 1. Der qualitative Berichtsbogen für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung bei den Jugendverbänden wurde in seiner Gestaltung und seinem Inhalt nach einer gemeinsamen Arbeitsphase mit Vertretern der Jugendverbände verändert und kam erstmalig für das Jahr 2014 zum Einsatz. 2. Beschluss im LJHA Nr. 112/13 3. Die erhobenen Daten flossen in die Fortschreibung des LJFP ein. 2012 ist eine Prüfung zur Förderung des SolarDorfs Kettmannshausen zwischen den zuständigen Ministerien erfolgt. Der Träger wünschte eine langfristige institutionelle Förderung. Diese war ausgeschlossen. Alle Häuser haben den Träger über Ihre jeweiligen Projektfördermöglichkeiten informiert. 1. Es liegt eine Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen vor, welche im Rahmen einer wissenschaftlichen Expertise bis Mai 2014 erarbeitet wurde. 2. Beschluss im LJHA Nr. 127/14 3. Im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 erfolgte eine Überprüfung aller im LJFP relevanten Jugendbildungseinrichtungen, inwieweit sie die Definition erfüllen bzw. welchen Handlungsbedarf sie haben. Trotz jährlicher Haushaltsanmeldung standen für diesen Bereich keine Haushaltsmittel zur Verfügung. DemTMBJS lagen für 2016 drei Anträge auf Förderung nach § 74 Abs. 6 SGB VIII vor, die in die Fortschreibung des LJFP einflossen. 1. 2. 1. Beschluss im LJHA Nr. 4/15 Die Qualitätsstandards beinhalten Checklisten für die Anwendung zur eigenen Einschätzung, inwieweit Partizipation bereits als Qualitätsmerkmal untersetzt ist. Die Prüfung erfolgte jährlich durch die Fachabteilung. 25 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016 der internationalen Jugendarbeit für Träger, die nicht vom Zentralstellenverfahren des Bundes partizipieren 28 Fachberatung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Beplanung der Jugendverbandsarbeit 29 Fortbildungsangebote für Jugendverbände in Bereichen JuleiCa, Zielsetzung und Zielformulierung (SMART) und im Coaching Öffentlichkeitsarbeit In den Jahren 2013 bis 2016 wurden jährlich Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit angemeldet. 3. Vorliegende Daten flossen in die Fortschreibung des LJFP ein. Seit 2012 führte die Verwaltung des Landesjugendamtes Fachberatung der Jugendämter durch. Thematisch wurde hier auch die Betrachtung von Jugendverbandsarbeit in der Jugendhilfeplanung thematisiert. Der LJRT führte im Jahr 2013 zur Steigerung der Öffentlichkeitswirksamkeit von Jugendverbandsarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Kampagne Jugendverbandsarbeit durch. Zur Umsetzung der getroffenen Bedarfsfeststellung wurden 3 Fortbildungsveranstaltungen in Kooperation mit dem LJRT mit den Inhalten „Zielsetzung und Zielformulierung (SMART)“ in 2012, „JuleiCa“ in 2013 und „Öffentlichkeitsarbeit im Jugendverband“ in 2015 umgesetzt. 30 Entwicklung von Lösungsstrategien zur Stärkung und Festigung des Ehrenamtes in der Jugendverbandsarbeit im ländlichen Raum Es wurden keine Lösungsstrategien erarbeitet, da eine Unterstützung und damit zusammenhängende Schwerpunktsetzung in kommunaler Zuständigkeit entsprechend der Verteilung der Mittel durch die Stiftung Ehrenamt liegt. 31 Entwicklung von Indikatoren für eine konkrete transparente Abrechenbarkeit der Jugendverbandsarbeit 1. 32 Umsetzungskontrolle der Maßnahmeplanung der Jugendverbandsarbeit 33 Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel zur Anhebung der Förderhöhe struktursicherndes Personal bei den Jugendverbänden auf 23.040 €/pro Jahr/pro VbE 34 sach- und strukturgerechte Überarbeitung des Berichtswesens für die Jugendverbände 2. Im Rahmen der Veränderung des Sachberichtes der Jugendverbandsarbeit haben die Thüringer Jugendverbände innerhalb eines eigenen Arbeitsprozesses Indikatoren erarbeitet. 2. Hierzu erfolgte eine Berichterstattung im LJHA im Dezember 2013. Der Bericht im LJHA ist im Juni 2014 erfolgt. 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 35 36 37 38 nachrangige Schaffung von Fachreferentenstellen innerhalb der Jugendverbände durch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel Erarbeitung eines Investitionsprogramms durch die Ermittlung des mittel- und langfristigen Investitionsbedarf bei den überörtlichen Trägern der Jugendarbeit Beachtung des grundsätzlichen Förderbedarfs bei den Haushaltsanmeldungen für Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zur Umsetzung der UN Behindertenkonvention Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel zur Personalkostenförderung als Kompensation aus Tarifsteigerungen Ab dem Umsetzungsjahr 2012 wurde die Erhöhung durch die Fachabteilung bei den Haushaltsaufstellungen angemeldet. Rückwirkend zum 01. Januar 2013 ist die Anhebung der Förderhöhe auf 23.040€/pro Jahr/pro VbE erfolgt. Die Förderrichtlinie RL-LJFP ist in Punkt 5.4 Höhe der Zuwendung, Buchstabe A) Nr. 1.1 entsprechend angepasst. Beschluss im LJHA Nr. 69/12 Der Sachbericht für die Jugendverbandsarbeit wurde in seiner Gestaltung und seinem Inhalt nach einer gemeinsamen Arbeitsphase mit Vertretern der Jugendverbände verändert. Beschluss im LJHA Nr. 113/13 Nach dem erstmaligen Einsatz im Jahr 2014 flossen die erhobenen Daten in die Fortschreibung des LJFP ein. Trotz jährlicher Haushaltsanmeldung standen für diesen Bereich keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Investitionsprogramm wurde nicht erarbeitet. Im Rahmen der Bedarfsermittlung zur Fortschreibung des LJFP konnten die Träger ihren mittel- und langfristigen Investitionsbedarf angeben. Im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmeplans Inklusion wurden jährlich notwendige Mittel in der Haushaltsaufstellung angemeldet, um Einrichtungen der Jugendhilfe barrierefrei umzubauen. Die Haushaltsanmeldung ist jährlich seitens der Fachabteilung erfolgt. In 2015 konnten erstmalig aufgrund der Mittelsteigerung bei der Ausgestaltung des LJFP Tarifsteigerungen bei den Personalkosten der EJBW und der Geschäftsstelle des LJRT bei der Förderung berücksichtigt werden. 26 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 2.4 Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Innerhalb der zentralen Bestandsdaten werden in Form von Übersichten geförderte Leistungsanbieter von Angeboten der Jugendarbeit sowie die Jugendverbandsarbeit in ihrer strukturellen Verfasstheit dargestellt. Ebenso erfolgt eine Abbildung der geförderten Angebote in den Leistungsbereichen des § 11 SGB VIII in den Jahren 2012 bis 2014. Liegen Daten zur Förderung in den Jahren 2015 vor, 2.4.1 werden diese in den Darstellungen mit abgebildet. Den Abschluss findet die Bestandsabbildung in den Darstellungen der investiven Förderungen von Eirichtungen der Jugendarbeit in den Jahren 2012 bis 2015. Zentrale Förderung von Einrichtungen und Verbänden Mit dem LJFP 2012 bis 2016 wurden insgesamt 23 Träger der überörtlichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in ihren Strukturen gefördert. a. Förderung der Thüringer Jugendverbände b. Förderung der Geschäftsstelle des Landesjugendringes Thüringen e.V. (LJRT) c. Förderung der Europäischen Jugendbildungund Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) d. Förderung der Geschäftsstelle der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e.V. (LKJ Thüringen) Im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 wurde die Arbeit von 20 überörtlichen Jugendverbänden, welche Mitglied im LJRT sind, gefördert. 7 Hierbei handelte es sich um 6 Dachverbände , in denen 85 landesweite rechtlich selbstständige Untergliederungen (Jugendverbände) sowie 48 rechtlich selbstständige Verbände auf Kreisebene organisiert sind und 14 Einzelverbände, von denen ein Einzelverband 26 Kreisverbände ausweist. Folgende Mitglieder des LJRT sind in den Jahren 2012 bis 2015 im Rahmen des LJFP gefördert worden: Förderung der Thüringer Jugendverbände Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 18 ThürKJHAG fördert das Land Thüringen die überregionale Arbeit der im LJRT zusammengeschlossenen Jugendverbände unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeit, Struktur und Größe im Rahmen des LJFP. Damit gibt das ThürKJHAG die Rahmenbedingungen der Förderung von Jugendverbandsarbeit auf überregionaler Ebene vor. Entsprechend der Satzung des LJRT können die auf Landesebene arbeitenden Jugendverbände eine ordentliche Mitgliedschaft im LJRT erwerben, wenn sie in mindestens acht Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens tätig sind. Darüber hinaus sollen die Jugendverbände mindestens 500 Mitglieder und 40 Gruppen nachweisen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Jugendverbände als außerordentliches Mitglied im LJRT aufgenommen werden. Zum Stand 31.12.2015 zählen zum LJRT in Thüringen 21 landesweit tätige Jugendverbände mit 85 landesweiten Untergliederungen, eine regionale Arbeitsgemeinschaft örtlicher Jugendringe und vier parteipolitischen Jugendverbände. Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V. 7 Als Dachverband wird eine Organisation verstanden, die aus mehreren thematischfachlich oder regional zusammengehörigen Unterorganisationen besteht. Ein Dachverband ist davon geprägt, dass die Mitglieder in der Regel keine natürlichen, sondern nur juristische Personen sind. Dabei beschränken sich Dachverbände in ihrer Außenwirkung meist darauf, allgemeine Ziele der Mitglieder summarisch in der Öffentlichkeit zu vertreten. Nach innen besteht ihre Aufgabe normalerweise in der Interessenaggregation, -selektion und -artikulation sowie in Aufgaben der fachlichen Integration. Die spezifischen Interessen der Unterorganisationen sind möglichst gut zu harmonisieren, um ein geschlossenes Bild und damit verstärkte Wirkung in der Öffentlichkeit zu erzielen. Die zweite wichtige Aufgabe ist die Dienstleistungsfunktion gegenüber den Mitgliedern (vgl. Definition https://de.wikipedia.org/wiki/Dachverband). 27 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Abbildung 12: geförderte Mitglieder des Landesjugendrings Thüringen e. V. (Stand 31.12.2015) Dachverbände bund evangelischer jugend mitteldeutschlands (bejm) Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) DGB Jugend Thüringer Sportjugend (THSJ) im Landessportbund Thüringen e. V. Kinderinteressen Thüringen e. V. Einzelverbände Thüringer Jugendfeuerwehr Jugendrotkreuz Johanniterjugend Arbeiter-SamariterJugend Thüringer Trachtenjugend Landjugend Interessengemeinschaft Landesjugendwerk der AWO und Sozialistische Jugend – Die Falken Landesjugendwerk der AWO Interessengemeinschaft Naturfreundejugend und Bund Dt. PfadfinderInnen Naturfreundejugend Interessengemeinschaft Gemeindejugendwerk und Bund Dt. Regenbogen Gemeindejugendwerk Interessengemeinschaft Naturfreundejugend und Bund Dt. PfadfinderInnen Naturschutzjugend Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände Sozialistische Jugend – Die Falken Bund Dt. PfadfinderInnen Jugendbund Dt. Regenbogen BUNDjugend Quelle: Landesjugendring Thüringen, 2016 Die dem LJRT darüber hinaus angehörigen Mitgliedsorganisationen erhielten im Umsetzungszeitraum keine Landesförderung. Die geförderten Jugendverbände des LJRT haben unterschiedliche Zielsetzungen und Schwerpunkte. Ihnen ist gemeinsam, dass sie selbstorganisierte Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen und sich für die Interessen junger Menschen einsetzen. Die Jugendverbände sind jeweils eigene Träger(Strukturen), die demokratisch verfasst ihre Ziele und Schwerpunktsetzungen selbstbestimmt verantworten und auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips und ihres je eigenen Wertekanons tätig sind. Ihr Wirkungsbereich reicht von einer flächendeckenden Tätigkeit in allen Gebietskörperschaften des Freistaates Thüringen bis zu einer in wenigstens fünf örtlichen Gebietskörperschaften punktuellen Tätigkeit. Abbildung 13: Profilausrichtung der Thüringer Jugendverbände Quelle: Landesjugendring Thüringen 2016 28 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Die Einordnung der Profilausrichtung im jeweiligen Jugendverband wurde entsprechend der eigenen Schwerpunktsetzung im Rahmen der Zuarbeit des LJRT und den satzungsgemäßen Zielen der Verbände entsprechend der vorliegenden Sachberichte vorgenommen. So erhält die pluralistische Wertevielfalt der Jugendverbände auf Landesebene eine Darstellung. Die Förderung der Jugendverbandarbeit erfolgte in den Jahren 2012 bis 2015 in Form der Förderung struktursichernder Personalstellen und der einer jährlichen Globalförderung. Die folgende Übersicht verdeutlicht die Förderung der Jugendverbände auf der Grundlage der Richtlinie LJFP im zurückliegenden Umsetzungszeitraum: Abbildung 14: Struktur der Förderung der Jugendverbandsarbeit in Thüringen (Stand 31.12.2015) Im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 wurden die Thüringer Jugendverbände auf Landesebene anteilig mit insgesamt 16 VBE im Rahmen der strukturbildenden Förderung unterstützt. Die Darstellung der Globalförderung der Thüringer Jugendverbände in den Angeboten der Jugendarbeit entsprechend des § 11 SGB VIII erfolgt im Kapitel 2.4.2. Aufgrund der Erhöhung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und einer Änderung der Richtlinie LJFP konnte die anteilige Förderung einer VBE ab dem 1. Januar 2013 von 18.120,00 € auf 23.040,00 €/pro Jahr/pro anteilig geförderter struktursichernder VBE angehoben werden. Die Ausreichung der Förderung an die einzelnen Jugendverbände erfolgte jährlich im Rahmen eines durch die Vollversammlung des LJRT legitimierten Verteilverfahrens. Diese Förderung stellt sich für die einzelnen Jahre wie folgt dar: Tabelle 3: Bewilligte Mittel zur Struktursicherung im Rahmen zur Förderung der Jugendverbände in Thüringen in den Jahren 2012 bis 2015 Jahr Höhe der Förderung in € Anzahl der anteilig geförderten Stellen 2012 2013 2014 2015 289.920 368.640 368.640 368.640 16 VBE 16 VBE 16 VBE 16 VBE Tabelle 4: Verteilung der anteiligen strukturbildenden Förderung der Jugendverbände in Thüringen in den Jahren 2012 bis 2015 bund evangelischer jugend mitteldeutschland (bejm) Thüringer Sportjugend Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) DGB-Jugend Thüringer Jugendfeuerwehr Jugendrotkreuz Johanniterjugend Arbeiter-Samariter-Jugend Trachtenjugend Landjugend Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände (VTPV) Kinderinteressen Landesjugendwerk der AWO Sozialistische Jugend – Die Falken Landesverband Thüringen Naturfreundejugend Bund Dt. PfadfinderInnen Gemeindejugendwerk Thüringen Jugendbund Deutscher Regenbogen Naturschutzjugend und BUND jugend Thüringen VBE in 2012 3,05 3,00 2,00 1,00 0,95 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,50 1,00 VBE in 2013 3,05 3,00 2,00 1,00 0,95 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,50 1,00 VBE in 2014 3,05 3,00 2,00 1,00 0,95 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,50 1,00 VBE in 2015 3,23 3,00 2,00 1,00 0,95 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,50 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 0,83 0,50 0,50 0,50 0,50 29 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Die Förderung der Jugendverbände Landesjugendwerk der AWO, Sozialistische Jugend – Die Falken Landesverband Thüringen, Gemeindejugendwerk Thüringen, Jugendbund Deutscher Regenbogen, Naturfreundejugend, Bund Dt. PfadfinderInnen, Naturschutzjugend und BUND-jugend Thüringer erfolgt in Form von Interessengemeinschaften. Mit der in den Jahren 2012 bis 2016 ausgereichten Förderung waren nachfolgende Zielstellungen der Jugendverbandsarbeit in Thüringen verbunden: Verstetigung und Ausbau der Hauptamtlichen Beschäftigten in der Jugendverbandarbeit durch die Sicherstellung des Fördervolumens für mindestens die in Rang 1 der Bedarfsanmeldung ausgewiesenen Jugendverbände Die oben dargestellte Entwicklung zeigt, dass die anteilige Förderung von 16 VBE in den Jahren 2012 bis 2015 konstant blieb. Es hat lediglich eine Anpassung in der Höhe der Fördersumme pro anteilig geförderte VBE mit Wirkung zum 1. Januar 2013 stattgefunden. Ein Ausbau von hauptamtlich Beschäftigten hat unter diesen Rahmenbedingungen nicht stattgefunden. Ausbau des Organisationsgrad in der Alterskohorte der unter 18-Jährigen in den Thüringer Jugendverbänden. Bei der Betrachtung der absoluten Zahlen konnte es ausgehend vom Jahr 2011 gelingen, die Anzahl der jungen Menschen im Alter von 6 bis unter 18 Jahren in den Thüringer Jugendverbänden leicht auszubauen (2013: 178.612, 2015: 184.921). Abbildung 15: Mitgliederentwicklung in den Thüringer Jugendverbänden in den Jah8 ren 2011 bis 2015 Diese Aussage kann jedoch nicht für alle Jugendbände gleichermaßen getroffen werden. Die allgemeine Steigerung der jungen Menschen im Alter von 6 bis unter 18 Jahren ist auf eine Steigerung dieser Alterskohorte bei den Jugendverbänden mit über 10.000 Mitgliedern zurückzuführen (2013: 168.541, 2015:176.025) Dagegen ist die Mitgliederzahl in den Jugendverbänden unter 10.000 Mitgliedern gesunken (2013: 10.071, 2015: 8.896). Der Organisationsgrad der 6- bis unter 18-jährigen in den Thüringer Jugendverbänden ist damit zwar annähernd gleichgeblieben (2013: 38,2 Prozent; 2015: 37,4 Prozent). Während bei den Verbänden mit über 10.000 Mitgliedern der Organisationsgrad stabil bei 33 Prozent liegt, sinkt jedoch der Organisationsgrad bei den Verbänden mit unter 10.000 Mitgliedern um 0,79 Prozent auf 4,44 Prozent. Stabilisierung des Organisationsgrades in der Alterskohorte der 18- bis unter 27-Jährigen in den Thüringer Jugendverbänden In der Betrachtung der absoluten Zahlen sind junge Menschen im Alter zwischen 18 und unter 27 Jahren als Mitglieder bei den Thüringer Jugendverbänden zurückgegangen (2013: 134.033, 2015: 115.733). Diese Einschätzung gilt sowohl für die Verbände mit mehr, als auch für die Verbände mit weniger als 10.000 Mitgliedern. Die rückläufige Entwicklung der Mitglieder in dieser Altersgruppe ist jedoch nicht so stark ausgefallen wie der Rückgang der absoluten Bevölkerungszahlen selbiger. Setzt man die Mitgliederzahlen in Relation zur Bevölkerungsentwicklung in dieser Alterskohorte konnte der Organisationsgrad allerdings stabilisiert werden. Er weist sogar einen leichten Zuwachs von 1,12 Prozent auf 33,6 Prozent aus. Aufhalten des Mitgliederschwunds durch Aktivitäten der Kleinverbände Im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 weisen fast alle Jugendverbände Mitgliederverluste in absoluten Zahlen betrachtet auf. Die Thüringer Jugendverbände haben individuelle Strategien und Maßnahmen zur Stabilisierung bzw. zur Gewinnung von neuen Mitgliedern entwickelt. Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V. 2016 8 Im Jahr 2012 wurde das Zählverfahren der Mitglieder der Thüringer Jugendverbände vereinheitlicht. Gezählt werden ab 2013 alle Mitglieder in den Thüringer Jugendverbänden ab einem Lebensalter von 6 Jahren. 30 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Fortsetzung der positiven Entwicklung des ehrenamtlichen Engagements der bis 27-Jährigen in den Thüringer Jugendverbänden Die positive Entwicklung des ehrenamtlichen Engagements der bis 27-Jährigen in den Thüringen Jugendverbänden konnte nicht fortgesetzt werden. Gegenüber 2013 ist ein Verlust von 1.043 Ehrenamtlichen (- 5,03 Prozent) dieser Altersgruppe auf 19.695 eingetreten. Die Aktivitäten der Thüringer Jugendverbände im Ehrenamtsbereich - vor allem im Bereich der JULEICA-Ausbildung - sind als sehr vielschichtig zu beschreiben. 13 Thüringer Jugendverbände bilden Jugendleiterinnen und Jugendleiter aus. Jährlich werden hierfür über 130 Angebote durchgeführt. Zum Stand 31.12.2015 gibt es 1.281 ausgebildete Jugendleiterinnen und Jugendleiter nach dem durch den LJHA beschlossenen Rahmenkonzept. Aufbau bzw. Verstetigung von Gruppenstrukturen der Thüringer Jugendverbände in möglichst allen Kreisen und kreisfreien Städten Aufgabe der Thüringer Jugendverbände auf Landesebene ist es unter anderem, die Gruppenentwicklung strategisch und strukturell im Jugendverband zu begleiten. Eine Betrachtung, inwieweit dies gelungen ist, kann die Existenz von Jugendgruppen des jeweiligen Verbandes in den kommunalen Gebietskörperschaften sein. An dieser Stelle sei jedoch darauf verwiesen, dass das Vorhalten eines bedarfsgerechten Angebotes von Jugendverbandsarbeit in den Thüringer Gebietskörperschaften in deren eigenen jugendhilfeplanerischen Aufgabenbereich fällt und damit nur bedingt zu beeinflussen ist. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens findet Jugendverbandsarbeit statt. 6 Jugendverbände sind in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens mit mehreren Gruppen vertreten. 15 Jugendverbände haben sich in den Gebietskörperschaften stabilisiert bzw. verzeichnen eine geringfügige Verbreiterung. Der durch den LJFP 2012 bis 2016 formulierte Bedarf zur Auflage des Fachreferentenprogramms bei den Thüringer Jugendverbänden konnte aufgrund fehlender Haushaltsmittel im gesamten Umsetzungszeitraum nicht realisiert werden. Entsprechend der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 führte der LJRT durch Unterstützung von Fördergeldern in Höhe von im Zeitraum vom 7. bis 19. Oktober 2013 die thüringenweite Kampagne „Jugendverbandsarbeit“ durch. An dieser Kampagne beteiligten sich zwölf Verbände in 14 Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgabe der landesweiten Jugendverbände bestand während der Kampagne in der Vermittlung (Aufklärung über die Ziele der Kampagne), in der Motivation der örtlichen Untergliederungen und der Koordination. Die Aufgabe des LJRT bestand in der Erarbeitung des Konzeptes zur Kampagne, der Antragstellung auf Förderung, der Beratung und Unterstützung der Koordinatorinnen und Koordinatoren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, der Erarbeitung von Vorlagen und dem Erstellen des Kampagne Materials. Die Geschäftsstelle des LJRT fungierte in der Umsetzung dieser Aufgaben als Dienstleister, Koordinator und Informationsgeber. Zusammenfassend kann im Ergebnis festgehalten werden, dass dort, wo die Kampagne durchgeführt wurde, positive Impulse gesetzt werden konnten. Der LJFP 2012 bis 2016 legte in seiner Maßnahmeplanung fest, dass Fortbildungen der Jugendverbände, in den Bereichen JULEICA, Zielsetzung und Zielformulierung in der Jugendverbandsarbeit und Coaching Öffentlichkeitsarbeit im Umsetzungszeitraum in die Fortbildungsplanung des Landesjugendamtes Thüringen aufzunehmen sind und gemeinsame mit den Jugendverbänden geplant und umgesetzt werden sollten. Folgende Fortbildungen konnten umgesetzt werden: Tabelle 5: Durchführung von Fortbildungen für die Thüringer Jugendverbände in den Jahren 2011 bis 2015 Jahr Titel Zeitraum Teilnehmer Kosten 2012 Zielplanung 2013 Fachtag JULEICA 9./10.10.2012 13 1.654,80 € 19.01.2013 42 1.747,50 € 2015 Öffentlichkeitsarbeit im Jugendverband 18./19.02.2015 16 1.826,50 € Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V. 31 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Förderung der Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e.V. Der LJRT unterhält entsprechend seiner Satzung 9 eine Geschäftsstelle . Die Förderung der Geschäftsstelle des LJRT erfolgt im Rahmen der Maßnahmeplanung des LJFP. Sie erfolgt weiterhin auf Vorschlag der Vollversammlung oder des Vorstandes des LJRT und nach einer entsprechenden Genehmigung durch das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium. Der LJFP 2012 bis 2016 legte im Rahmen seiner Gültigkeit eine Förderung der Geschäftsstelle des LJRT von jährlich 275.000,00 € für Personal-, Betriebs- und Sachkosten auf Basis des Beschlusses der Vollversammlung fest. Die Erhöhung der Förderung ab dem Jahr 2015 ist auf die Erhöhung der finanziellen Mittel des Haushaltsgesetzgebers zurückzuführen. Der LJFP 2012 bis 2016 legte fest, bei zusätzlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bei der Förderung der Personalkosten der Träger im Landesjugendförderplan 2012 bis 2016 tarifliche Steigerung entsprechend zu berücksichtigen. Die Förderung der Geschäftsstelle des LJRT im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 erfolgt für insgesamt 4,55 VBE, die sich wie folgt verteilen: Die Geschäftsstelle des LJRT wurde in den Jahren 2012 bis 2015 wie folgt gefördert: Tabelle 6: bewilligte Mittel im Rahmen der Förderung der Geschäftsstelle des LJRT in den Jahren 2012 bis 2015 gesamt in € 2012 275.000 2013 275.000 2014 275.000 2015 282.335 Personalkosten 244.500 244.500 244.500 252.935 VBE Betriebs-und Sachkosten 4, 55 VBE 30.500 4, 55 VBE 30.500 4, 55 VBE 30.500 4, 55 VBE 29.400 Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V. Abbildung 15: Aufgabenverteilung in der Geschäftsstelle des LJRT Geschäftsführung (1VBE) - - Kommunikation und Technik (1 VBE) Öffentlichkeitsarbeit Landeszentralstellenverfahren JULEICA Technische Kommunikation Systemadministration - Leitung und Planung von Prozessen Mitarbeiterführung jugendpolitische Interessenvertretung Grundsatz- und Rechtsfragen Lobby- u. Öffentlichkeitsarbeit Grundlagenreferent (1VBE) - Erarbeitung von Analysen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen, Vorlagen - Beobachtung und Auswertung fachlicher Erkenntnisse für die (verbandliche) Jugendbildungsarbeit - Planung, Durchführung, Auswertung von Projekten in Trägerschaft des LJRT - fachliche Begleitung von Arbeitsgruppen des LJRT - Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit Organisation (0,75 VBE) - Organisation von Veranstaltungen und Arbeitsgruppen - Büroorganisation - Zuarbeiten Homepage LJRT - Mittelbewirtschaftung und Buchhaltung (0,8 VBE) Vorprüfstelle/Beratung Buchhaltung/Finanzplanung/ Controlling Projektabrechnung Versicherung Quelle: Landesjugendring Thüringen, 2014 9 vgl. Satzung des LJRT vom 01.12.2012 32 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Die Geschäftsstelle des LJRT war in den Jahren 2012 bis 2015 mit folgenden Aufgaben betraut: - Lobbyarbeit zur Stärkung der Wahrnehmung jugendpolitischer Interessen durch Politik und Öffentlichkeit, Koordinierung/Organisation der Zusammenkünfte der Gremien der Jugendverbände, Organisation von Fortbildungen mit jugendrelevanten Themen von überörtlicher Bedeutung, Organisation und Begleitung von verbandsübergreifenden Projekten der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Mitgliedsverbände des LJRT, Service- und Informationsdienste für die Mitgliedsverbände des LJRT und weitere Träger der Jugendarbeit. Der LJRT sollte sich im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 als ernst zu nehmender Partner in der (jugend)politischen Diskussion weiter etablieren. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden basierend auf dem damaligen „Regierungsprogramm“ vielfältige jugendpolitische Gespräche auf Landesebene zu folgenden Themen (Beschlüsse der Vollversammlung) geführt: - Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie im (Regierungs)Handeln, Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften, Ablehnung der Förderung von Schiefergasvorkommen mittels Fracking, Schluss mit dem „Jugendbashing“, für ein menschliches Asylrecht, politische Bildung ohne Verfassungsschutz, Bildungsfreistellungsgesetz für junge Menschen Leitlinien zur Entwicklung ländlicher Raum. Auf der Grundlage des Regierungsprogramms „ 25 Forderungen der Jugendverbände für ein besseres Thüringen“, wurde das „Regierungsprogramm der Jugendverbände 2014 bis 2019“ im November 2013 beschlossen. Die im Anschluss geführten Gespräche mit den im Landtag vertretenden Parteien und deren Spitzenkandidaten waren zielführend und ergebnisreich im Sinne der jugendpolitischen Forderungen des LJRT. Hierzu wurden beginnend im Jahr 2015 Positionen vertiefend dargestellt und im (fach)politischen Raum zur Diskussion gestellt. In 2015 wurden zu folgenden Themen Beschlüsse gefasst, die in 2016 auf Landesebene jugend- und fachpolitisch diskutiert werden: - gleiche Lebensbedingungen und -chancen für junge Menschen, Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen, Eigenständige Jugendpolitik in Thüringen Inklusion als der Weg, Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform Stärkung der Jugendverbände, Landesprogramm „Integration durch Jugendverbandsarbeit“, Umgang mit der AfD Bezogen auf die Situation der Jugendverbandsarbeit in den Thüringer Gebietskörperschaften führte der Landesgeschäftsführer Gespräche mit einigen Jugendämtern vor Ort. Darüber hinaus nutzte der Landesgeschäftsführer die Fachtage der Jugendringe, um auf die Planungsrelevanz der Jugendverbandsarbeit in ihrer Vielfalt hinzuweisen. Weiterhin ist der LJRT bei den regelmäßig stattfindenden Beratungen des „Runden Tisch der Sozialen Verantwortung für Thüringen“ vertreten, um dort bei jugendrelevanten Themen zu agieren und Informationen aufzunehmen. Im Rahmen der fachpolitischen Funktion verabschiedete der LJRT eigene Indikatoren zur verbandlichen Jugendarbeit. Ebenso erfolgte eine grundsätzliche Überarbeitung des Handouts JULEICA, welches den Jugendleiterinnen und Jugendleitern nach Abschluss der Qualifizierung ausgehändigt wird. In seiner Dienstleistungsfunktion für seine Mitglieder führte die Geschäftsstelle des LJRT unter anderem folgende Aufgaben aus: Abschluss und Betreuung von Großaufträgen (GEMA, Versicherungen, Gehaltsberechnungen zur Entlastung der Mitgliedsverbände), Beratung zur Mittelbewirtschaftung, Vorprüfstelle für Antragstellung und Verwendungsnachweisführung über die Förderung der Jugendverbandsarbeit im Rahmen des LJFP, (internetgestützte) Öffentlichkeitsarbeit und Informationsdienste, organisatorische Vorbereitung und Begleitung von Konferenzen und Tagungen, Publikationserstellung. Die Geschäftsstelle des LJRT verantwortete eigene Projekte, deren Inhalte von überverbandlichen Interesse geprägt waren: Nachfolgende Maßnahmen und Projekte wurden durch finanzielle Mittel des LJFP unterstützt: Tabelle 7: bewilligte Mittel zur Förderung eigener Projekte der Geschäftsstelle des LJRT im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 Landesjugendserver „Yougend.com“ Thüringer Geschichtstag 2012 3.000 2013 3.000 2014 3.000 6.500 0 0 2015 3.000 0 33 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Förderung der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar Die Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar ist eine Stiftung des Freistaates Thüringen und der Stadt Weimar. „Zweck der Stiftung ist die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) mit dem Ziel, die Begegnung junger Menschen, die Jugendbildung und internationale Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit zu fördern oder zu ermöglichen und entsprechende Maßnahmen und Veranstaltungen anzubieten. Dazu gehören gleichfalls Maßnahmen und Veranstaltungen für Multiplikatoren und Fachkräfte der Bildungsund Begegnungsarbeit i. S. der Kinder- und Ju10 gendhilfe“ . Zur Erfüllung dieses Stiftungszwecks erhielt die EJBW jährlich eine anteilige Personalkostenförderung. Entsprechend der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 beteiligte sich das Land Thüringen damit an der Finanzierung des laufenden Betriebs der EJBW. Anteilig gefördert wurde also das gesamte Personal der Einrichtung, das für die Unterhaltung und den Betrieb der Bildungsstätte erforderlich ist. Dazu gehören auch die pädagogisch Mitarbeitenden. Die anteilige Personalkostenförderung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 hat sich in den Jahren 2012 bis 2015 wie folgt entwickelt: Abbildung 17: bewilligte Mittel im Rahmen der Anteilsfinanzierung der EJBW in den Jahren 2011 bis 2015 Quelle: EJBW Den Anteil der Personalkosten, der nicht über die Zuwendung des Landes abgedeckt werden konnte, generierte die EJBW selbst durch die Einnahmen aus ihrem Eigenbetrieb als Bildungsstätte. Darüber hinaus warben die pädagogischen Mitarbeiter Sachmittel ein, um die Projekte umzusetzen, die das pädagogische Profil der EJBW ausmachen. Die anteilige Personalkostenförderung umfasste im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 zum einen pädagogische Planstellen. Seit 2013 verfügte die EJBW hier über eine pädagogische Leitung, die seitens des Landes Thüringen mit 0,5 VBE anteilig gefördert wurde. Neben der pädagogischen Leitung und den pädagogischen Planstellen wurden über die Anteilsfinanzierung des LJFP 2012 bis 2016 zudem Personalstellen im nicht-pädagogischen Bereich gefördert. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Verteilung der anteilig geförderten Personalstellen in den Jahren 2012 bis 2015. Abbildung 18: Anzahl und Verteilung der anteilig geförderten Stellen in der EJBW in den Jahren 2012 bis 2015 Quelle: GFAW Thüringen, 2015 Die Erhöhung der Förderung ab dem Jahr 2015 ist auf die Erhöhung der finanziellen Mittel des Haushaltsgesetzgebers zurückzuführen. Der LJFP 2012 bis 2016 legte fest, bei zusätzlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bei der Förderung der Personalkosten der Träger im LJFP 2012 bis 2016 tarifliche Steigerung entsprechend zu berücksichtigen. 10 Quelle: EJBW, 2016 vgl. Satzung der EJBW vom 09.12.2011 34 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Im Mittelpunkt der Bildungsarbeit am Lernort Weimar standen die Begriffe Gesellschaft, Demokratie, Kultur, Europa und Internationalität. Diese zentralen Begriffe umschreiben zugleich die unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkte der Einrichtung, die im Zusammenhang von historischen, sozialen, politischen, religiösen und kulturellen Themen behandelt wurden. Die verschiedenen Bildungsinhalte ordneten sich den fünf anteilig geförderten pädagogischen Planstellen wie folgt zu: Quelle: EJBW Abbildung 19: inhaltliche Arbeitsbereiche und Bildungsinhalte der EJBW 2012 bis 2015 Quelle: EJBW, 2016 In ihren fünf Arbeitsbereichen realisierte die EJBW Veranstaltungen der Jugendbildung und machte Fortbildungsangebote für Multiplikatoren. Mit Hilfe des über den Personalkostenzuschuss des Landes Thüringen anteilig geförderten pädagogischen Personals konnte die EJBW 2012-2015 insgesamt pädagogische Veranstaltungen in folgendem Umfang realisieren: Tabelle 8: Veranstaltung der EJBW in den Jahren 2012 bis 2015 2012 2013 2014 2015 Veranstaltungen gesamt 108 109 148 156 Zielgruppe Jugendliche 88 86 101 107 Zielgruppe Fachkräfte 20 23 47 49 Quelle: EJBW, 2016 Die Gesamtanzahl der Veranstaltungen stieg in den Jahren 2012 bis 2015 kontinuierlich an. Vor allem der Anteil der Fortbildungsangebote für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren nahm im Vergleich zu den Angeboten für junge Menschen stärker zu. Damit realisierte die EJBW ihre eigene in der Bedarfsbeschreibung des LJFP 2012 bis 2016 formulierte Zielstellung, das Angebotsspektrum für Fach- kräfte der Jugendbildung im Planungszeitraum bei 30 Prozent in allen Themen bzw. Fachbereich gleichermaßen umzusetzen sowie den Anteil der internationalen Fortbildung zu erhöhen und zu verstetigen. Über die Gestaltung von Bildungsveranstaltungen in den fünf inhaltlichen Bildungsbereichen arbeiteten die über den Personalkostenzuschuss des Landes geförderten Pädagoginnen und Pädagogen an einer Reihe von Querschnittsaufgaben. Diese Aufgaben lassen sich wie folgt beschreiben: Die EJBW arbeitete von 2012 bis 2015 modellhaft in der außerschulischen Bildungsarbeit und leistete mit ihrer Erfahrung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Jugendbildung und internationalen Jugendarbeit in Thüringen, Deutschland und in Europa. Dies konnte u. a. dadurch gelingen, da die Bildungsarbeit in der EJBW in Kooperation und in Vernetzung auf regionaler, landes- und bundesweiter sowie internationaler Ebene stattfand. Dabei wurden auch projektbezogene Partnerschaften im Interesse des Freistaates Thüringen gesucht. Im 35 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten stellte die Einrichtung vorhandene pädagogische, konzeptionelle, organisatorische und strukturelle Kompetenzen und Ressourcen zur Verfügung und beriet Träger der Jugendbildung in Fragen der Drittmitteleinwerbung und Projektentwicklung. Die EJBW entwickelte Bildungskonzepte und qualifizierte Fachkräfte, da sie sich als „Laboratorium“ für pädagogische Konzepte und Modelle der Bildungsarbeit sowie als Multiplikator erfolgreicher Konzepte versteht. Die Einrichtung leistete daher in ihren Kompetenzfeldern einen wesentlichen Beitrag zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in der außerschulischen Bildung und in der internationalen Jugendarbeit. Ca. 35 Prozent der Bildungsangebote richtete sich in 2015 an Fachkräfte der Jugendbildung. Die EJBW realisierte Bildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen aus dem In- und Ausland. Mit zielgruppenspezifischen Angeboten wurden insbesondere auch bildungsferne und benachteiligte Zielgruppen angesprochen. Benachteiligung wurde dabei als sozial benachteiligt, bildungsbenachteiligt und geografisch benachteiligt verstanden. Die Zielgruppenerreichung erfolgte maßgeblich durch eine enge Zusammenarbeit mit Schulen, mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, mit Trägern der stationären Jugendhilfe und über ein Förderprogramm der „Roland Berger Stiftung“ für benachteiligte Jugendliche. Als Begegnungsstätte unterschiedlichster Zielgruppen legte die Einrichtung besonderen Wert darauf, junge Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungshintergründen anzusprechen und zusammen zu führen: dies galt vor allem für junge Menschen aus West- und Osteuropa sowie für junge Menschen mit Migrationserfahrungen. Durch den seit 2013 gestiegenen Personalkostenzuschuss des Landes für die EJBW als Gesamteinrichtung um 81.000 € konnten folgende Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 und folgende weiteren Entwicklungen realisiert werden: Der Unterhalt und Betrieb eines weiteren Bettenhauses konnte realisiert werden, indem das Personal des nicht-pädagogischen Bereiches im Bereich Haustechnik aufgestockt wurde. Die Bettenkapazität der EJBW war in 2012 durch die Inbetriebnahme eines weiteren Hauses von 134 Betten auf 162 Betten um 20 Prozent gestiegen. Gleichzeitig musste der Anstieg der Personalkosten durch die Tariferhöhungen aufgefangen werden. Im pädagogischen Bereich konnte ab 2013 eine mit 0,5 VbE ausgestattete pädagogische Leitung eingerichtet werden. Darüber hinaus konnte der internationale Bereich um 0,25 VbE aufgestockt werden. Die Qualität der Arbeit im pädagogischen Team konnte so erhöht und die Anzahl der Veranstaltungen gesteigert werden. Insbesondere durch die Einrichtung der Landeskoordination „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ konnte die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule gefördert werden. Das Projekt bringt systematisch Träger der Jugendhilfe mit Schulen zusammen, die im Themenfeld Auseinandersetzung mit Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Projekte realisieren möchten. Die EJBW konnte durch Modellprojekte die Kooperation von außerschulischer Jugendbildung und Schule in Thüringen positiv beeinflussen. Quelle: EJBW 36 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Förderung der Geschäftsstelle der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. (LKJ Thüringen) ist akzeptierter Fachpartner für kulturelle Kinder -und Jugendarbeit. Als Dach- und Fachverband für die kulturelle Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen vertritt sie die Interessen ihrer Mitgliedsverbände. Vertreten sind die Bereiche Musik, Spiel, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Museum, Medien, Zirkus und kulturpädagogische Fortbildung. Tabelle 9: Verteilung der bewilligten Mittel im Rahmen der Förderung der Geschäftsstelle der LKJ Thüringen in den Jahren 2011 bis 2015 Im engeren Sinne vertritt die LKJ Thüringen die jugend-, bildungs- und kulturpolitischen Interessen der kulturellen Bildung. Für ihre Mitglieder leistet die LKJ Thüringen fachliche und konzeptionelle Beratung und regt den Informations- und Erfahrungsaustausch an. Entsprechend der Satzung der LKJ Thüringen erwerben Organisationen, Vereinigungen und Institutionen die Mitgliedschaft in der LKJ Thüringen, wenn sie in der kulturellen Kinder- Jugendbildung tätig sind und sich ihr Wirken auf das Land Thürin11 gen erstreckt . Als außerordentliches Mitglied wurde das Theater „Die Schotte“ in der LKJ Thüringen e. V. aufgenommen, da sich deren Wirken regional auf die Stadt Erfurt beschränkt. Die Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 sah eine Förderung der Geschäftsstelle der LKJ Thüringen für den gesamten Umsetzungszeitraum vor. Abbildung 20: bewilligte Mittel im Rahmen der Förderung der Geschäftsstelle der LKJ Thüringen in den Jahren 2011 bis 2015 gesamt anteilige Personalkosten in € Betriebs-und Sachkosten in € Maßnahmekosten in € geförderte Personalstellen 2012 113.000 78.078 2013 137.130 95.923 2014 137.130 133.700 2015 137.130 104.550 29.832 38.407 3.430 24.531 5.090 2 VBE 2.800 2 VBE 0 2 VBE 8.050 2 VBE Die LKJ Thüringen hat mit Stand 31.12.2015 22 Mitgliedsorganisationen. Diese Zahl hat sich im Zeitraum der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 deutlich erhöht. In den Jahren 2012 bis 2013 zählten folgende 15 ordentliche Mitglieder und 1 außerordentliches Mitglied zur LKJ Thüringen: Quelle: GFAW Thüringen, 2015 Mit der Förderung wurden anteilig 2 VBE in der Geschäftsführung und die Referentenstelle für Jugendarbeit unterstützt. Beide Stellen bilden das organisatorische Rückgrat der LKJ Thüringen. Hier tritt die LKJ Thüringen als Träger verschiedener jugendpolitischer Maßnahmen auf. Die angegliederten Projekte der LKJ Thüringen geben der LKJ Thüringen zudem die fachpolitische Kompetenz auf dem Gebiet der kulturellen Jugendbildung, die wiederum Ausgangspunkt und Voraussetzung für eine wirkungsvolle Arbeit für die Mitgliedsverbände der LKJ Thüringen ist. - Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen e.V. Thüringen - Landesarbeitsgemeinschaft Puppenspiel e.V. Thüringen - Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V - Gesellschaft für Fotografie e.V. Landesverband Thüringen - Museumsverband Thüringen e.V., Arbeitsgruppe Museumspädagogik - Music College Erfurt e.V. - Landesverband der Musikschulen Thüringen e.V. - Thüringer Tanzverband e.V. - Spiel- und Theaterwerkstatt e.V. im Bundesverband Kulturarbeit in der Evangelischen Jugend e.V. - KUNSTHOF Friedrichsrode, Kulturland Hainleite e.V. - Landesarbeitsgemeinschaft Spiel und Theater in Thüringen e.V. - Kinder- und Jugendzirkus Tasifan Kindervereinigung Weimar e.V. - Bläserjugend im Blasmusikverband Thüringen e. V. - Thüringer Theaterverband e.V. - Kinder- und Jugendchöre des Thüringer Sängerbundes e.V. - Theater „Die Schotte“ (außerordentliches Mitglied) 11 vgl. Satzung der LKJ Thüringen vom 29. Mai 2013 37 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 2014 wurde die Thüringer Landesmusikakademie Sondershausen e. V. ordentliches Mitglied der LKJ Thüringen. In 2015 wurden der Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband e.V., der Landesverband der Thüringer Schullandheime e.V., der Circus MoMoLo, die Stiftung Ettersberg und der Zirkus Zappelini als neue ordentliche Mitglieder aufgenommen. Mit den Neuaufnahmen der Mitglieder „Zirkus MoMoLo“ und „Zirkus Zappelini“ soll in Kooperation mit dem Zirkus Tasifan und durch Unterstützung der LKJ Thüringen ein Netzwerk für die Thüringer Kinder- und Jugendzirkusse entstehen. Quelle: LKJ Thüringen e. V. Mit der Entwicklung der Mitgliedsorganisationen in den Jahren 2012 bis 2015 lässt sich folgende Verteilung des kulturellen Profils innerhalb der LKJ Thüringen feststellen. Abbildung 21: kulturelles Profil der Mitgliedsverbände der LKJ Thüringen (stand 31.12.2015) Quelle: LKJ Thüringen, 2015 Im ersten Jahr der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 feierte die LKJ Thüringen ihr 20jähriges Bestehen. Mit der Großveranstaltung „Freie/Kulturelle Energie“ wurde die kulturelle Vielfältigkeit zum Ausdruck gebracht, die in den vorangegangenen 20 Jahren prägend für die LKJ Thüringen war. An verschiedenen Orten in Thüringen wurde die „freie kulturelle Energie“ junger Menschen in ihren Formen dargestellt. Auf der Ebene der Fachkräfte wurde das Jubiläum als Anlass genommen, sich ganz konkret mit zukünftigen Entwicklungen der kulturellen Bildung auseinanderzusetzen. Viele verschiedene Aktivitäten mündeten im September des Jahres in einem Jubiläumsfest, welches der Gründung der LKJ Thüringen gedachte, das Jetzt feierte und einen Blick nach Vorn warf. Die Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 legte für die LKJ Thüringen vor allem die Aufgabe fest, ihr Profil in der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen zu schärfen und zu entwickeln. Ausdruck der Umsetzung dieser Aufgabe und damit zukünftiger Veränderungen im Portfolio der LKJ Thüringen war die Einführung des Veranstaltungsformates „Kultureller Salon“. Hier wurden in den Jahren 2012 bis 2015 jugendpolitische und kulturpolitische Fragestellungen mit jungen Menschen, Fachkräften und politischen Akteuren diskutiert. 2014 verfasste die LKJ Thüringen auf Wunsch zahlreicher Mitgliedsverbände ein öffentliches Positionspapier zur kulturellen Jugendbildung, welches die Rahmenbedingungen der Arbeit von Fachkräften und thematische Eckfeiler formulierte. Mit der Ausformulierung dieses Papiers ging zudem eine Überarbeitung der Zusammenarbeit innerhalb der Mitglieder des Verbandes einher. 38 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Nach mehrmonatiger Vakanz der Geschäftsführung der LKJ Thüringen erfolgte mit Beginn des Jahres 2015 die Neubesetzung der Position des Geschäftsführers. Dem schloss sich eine inhaltliche sowie organisatorische Überarbeitung des Verbands und seiner Arbeitsstrukturen an. Die Themenfelder der zukünftigen Arbeit der LKJ Thüringen verstehen sich als inhaltliche Schärfung des Profils der LKJ Thüringen und wurden für die Jahre 2015 und 2016 wie folgt definiert: Mit der inhaltlichen Neuausrichtung der LKJ Thüringen in 2015 wurde das bisherige Veranstaltungsformat „Kultureller Salon“ verändert. Als „KulturLabore“ wurde der Fokus verstärkt auf junge Menschen und deren Befähigung zur Meinungsäußerung zu aktuellen Themenfeldern Bezug zu nehmen gesetzt. Hier wurde auch der Maßnahmepunkt des LJSP 2012 bis 20216 „Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten und /oder bildungsfernen Familien in die Angebote der kulturellen Jugendbildung“ umgesetzt. Partizipation Teilhabegerechtigkeit Interkulturelle Bildung Integration Medienkompetenz 2.4.2 Angebotsförderung in den Planungsfeldern Förderung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung Der LJFP 2012 bis 2016 legte sein Augenmerk verstärkt auf die Förderung der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen. Angebote der außerschulischen Jugendbildung wurden in den Jahren 2012 bis 2015 in Form der Konzeptförderung, in Form von auf das Haushaltsjahr bezogenen Einzelprojekten und im Rahmen der Globalförderung bei den Thüringer Jugendverbänden unterstützt. Weiterhin wurde entsprechend der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 eine Definition für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen erarbeitet. Die Betrachtung dieser geförderten Angebotsstruktur ist Gegenstand des folgenden Abschnitts. VZÄ. Zur Ausfinanzierung des eigenen Angebotes nutzte ein Träger die Möglichkeit der Erhebung von Teilnehmendenbeiträgen. Für die Konzepte der außerschulischen Jugendbildung wurden in den Jahren 2012 bis 2015 folgende Mittel ausgereicht: Abbildung 22: bewilligte Mittel der Förderung der Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen in den Jahren 2011 bis 2015 Konzeptförderung12 Das Land Thüringen förderte auf Basis des LJFP 2012 bis 2016 die außerschulische Jugendbildung konzeptbezogen entlang von vier Fachinhalten. Diese umfassten Demokratiestärkung, Interkulturelle Kompetenz, Nachhaltige Entwicklung und Gesundheitliche Aufklärung. Die Förderung erfolgte in den Jahren der Umsetzung des LJFP im Wege der Anteilsfinanzierung (70:30). Der Landesanteil lag dabei bei maximal 50.000,00 € pro Jahr und pro 12 Die Aussagen zur Bestandsbewertung entstammen zum einen dem Bericht „Evaluation der Umsetzung der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (Frankfurt am Main 2016) und werden durch Aussagen der Jugendhilfeplanung ergänzt Quelle: GFAW Thüringen , 2015 Von den zehn Trägern, deren Anträge positiv beschieden wurden, haben in 2012 sechs aus der ersten Priorität der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016, ab 2013 acht und ab 2015 sieben mit der Umsetzung begonnen. Diese sind im Detail: 39 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Tabelle 10: Konzepten der außerschulischen Jugendbildung im Zeitraum des LJFP 2012 bis 2016 TRÄGER FACHINHALT KONZEPTTITEL ZEITRAUM DER UMSETZUNG Naturfreundejugend Thüringen Demokratiestärkung „Mitmischen leicht gemacht – Demokratiebildung für Kinder und Jugendliche in Thüringen“ 2012-2016 Kinder‐ und Jugendpfarramt der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland Demokratiestärkung „Demokratische und gesellschaftliche Bildung für bildungsferne Kinder und Jugendliche“ 2013-2016 Landesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Bistum Erfurt Interkulturelle Kompetenz Demokratiestärkung, Interkulturelle Kompetenz „K.U.R.T. – Kulturelle Vielfalt und respektvolles Miteinander in Thüringen“ „DEMOKRATIE MACHT KULTUR“ „Pfadwechsel – Ein Bildungsprojekt für 2012-2016 2012-2016 Arbeit und Leben Thüringen e.V. Nachhaltigkeit Ferienpark Feuerkuppe e. V. Gesundheitliche Aufklärung „Gesunde Zukunft“ 2012-2016 Gesundheitliche Aufklärung „Konzept – Gesundheitliche Jugendbildung“ 2012-2016 Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V. CVJM Thüringen e.V. Nachhaltigkeit Für die Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung wurde im Rahmen des Fortschreibungsverfahren eine externe Evaluation durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt am Main durchgeführt, um den Erfolg des Fördermodells datenbasiert und auf Grundlage fundierter Erkenntnisse zu überprüfen. Es war zum einen festzustellen, ob die expliziten Zielstellungen in angedachtem Umfang erreicht worden sind. Zum anderen sollten eventuelle Schwächen der Förderpraxis identifiziert und Perspektiven ihrer Bearbeitung aufgezeigt werden. Auswertungen und Ergebnisse dieser Untersuchung fließen in die folgenden Bestandsbeschreibungen unmittelbar ein. Für eine ausführliche Betrachtung der Evaluation wird auf den vorliegenden Gesamtbericht des ISS Frankfurt verwiesen. Die Träger der Konzepte lt. Tabelle 10 begannen in den Jahren 2012 bzw. 2013 mit der inhaltlichen Umsetzung ihrer Konzepte. Dabei unterschieden sie sich nicht nur hinsichtlich ihrer strukturellen Voraussetzungen, sondern auch in den zur Realisierung eingesetzten personellen Ressourcen. Zwar war über sämtliche Jahre hinweg mehrheitlich ein Jugendbildungsreferent bzw. ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) mit der Durchführung der Maßnahmen betraut. In drei Fällen standen jedoch zumindest zeitweise 1,5 VZÄ zur Verfügung. Hiermit einher gingen quantitative Unterschiede in den von den Trägern zu erbringenden Bildungstagen. Im Falle eines VZÄ lagen diese bei 70 in den jeweilig ersten Jahren der Konzeptförderung sowie 80 in den weiteren Jahren. Demgegenüber standen 105 bzw. 120 Bildungstage bei 1,5 VZÄ. Nachhaltige Entwicklung“ „Nachhaltige Entwicklung“ 2012-2016 2013-2014 Bei insgesamt stabilen Realisierungsquoten (93Prozent) wurden zwischen 2012 und 2014 1.660 von 1.788 geplanten Bildungstagen erbracht. Unter Berücksichtigung der nachträglichen Aufnahme eines Trägers im Jahr 2013 waren in den Jahren 2012, 2013 und 2014 insgesamt 1.788 Bildungstage vorgesehen. Hiervon wurden 93 Prozent (1.660) tatsächlich erbracht. Im Zeitverlauf war diese Quote nur geringen Schwankungen unterworfen und verblieb zwischen 92 Prozent und 93 Prozent. Die Analyse auf Trägerebene lässt allerdings deutliche Unterschiede erkennen, so dass die vermeintliche Konstanz weniger auf ein allgemein stabiles Niveau zurückzuführen ist, denn auf sich wechselseitig ausgleichende Schwankungen. Im Extremfall veränderte sich der Anteil realisierter Bildungstage eines Trägers um 38 Prozentpunkte innerhalb eines Jahres (2013: 72 Prozent, 2014:110 Prozent) Diese Heterogenität bildet sich auch in den Einschätzungen der Trägervertreter zur Bildungstageregelung ab. Sie wird unterschiedlich bewertet: Einerseits wird sie als Orientierung und Qualitätsstandard wertgeschätzt; andererseits konstatieren die Verantwortlichen jedoch eine Einschränkung der Flexibilität. Das bezog sich aus Trägerperspektive auf oftmals aufwendige und kleinteilige Abrechnungsprozeduren und die Anerkennung eines Bildungstages nach Ableistung von sechs Zeitstunden. 40 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Im Untersuchungszeitraum führten die Bildungs13 träger 968 Veranstaltungen durch, wobei der An14 teil mehrtägiger Angebote leicht zunahm. Mit dem kontinuierlichen Anstieg der Bildungstage ging eine Zunahme der Maßnahmen einher. Wurden im Jahr 2012 noch 280 Veranstaltungen von den Trägern durchgeführt, stieg diese Zahl auf zunächst 339 in 2013 und schließlich 349 im Jahr 2014 an. Somit wurden im Zeitraum zwischen 2012 bis 2014 968 Veranstaltungen mit Mitteln der Konzeptförderung umgesetzt. Auch hier lässt der Blick auf die Trägerebene unterschiedliche Entwicklungen erkennen, so dass sich in der Gesamtschau erneut ein eher heterogenes Bild ergibt. Teilweise gegenläufige Tendenzen sind dabei unter anderem auf die unterschiedliche konzeptionelle Ausrichtung der Träger zurückzuführen. So veränderte ein Träger während des Umsetzungszeitraums den Schwerpunkt bewusst von ein‐ hin zu mehrtägigen Veranstaltungen. Ein Träger hingegen wies in sämtlichen Jahren den niedrigsten Anteil mehrtägiger Bildungsangebote auf, steigerte aber zugleich die absolute Zahl seiner Veranstaltungen. Die Träger verbinden die allgemeine Umsetzung sowie die trägerspezifische Orientierung auf ein‐ oder mehrtägige Veranstaltungen zentral mit den infrastrukturellen Rahmenbedingungen und den Zielgruppen. D.h. Träger, die nicht über leicht erreichbare oder angeschlossene Jugendbildungsstätten verfügen fokussieren sich weniger auf mehrtägige Veranstaltungen. Insgesamt wurden während der Jahre 2012 und 2014 336 (35Prozent) mehrtägige und 632 (65Prozent) eintägige Angebote vorgehalten, der Anteil mehrtägiger Maßnahmen nahm dabei von 33 Prozent im Jahr 2012 auf 38 Prozent im Jahr 2014 zu. Im Rahmen der 968 realisierten Maßnahmen wur15 den insgesamt 12.730 Teilnahmen registriert. Neben den erbrachten Bildungstagen sowie den durchgeführten Maßnahmen stieg auch die Anzahl der Teilnahmen im Zeitverlauf. Diese entwickelte sich von zunächst 3.469 auf 4.615 (2013) und schließlich 4.646 im Jahr 2014. Nach Auswertung der Teilnehmerlisten wurden somit über den gesamten Untersuchungszeitraum hinweg 12.730 Teilnahmen registriert. Dabei zeichnen sich auch 13 Als Veranstaltung im Rahmen der Konzepte außerschulischer Jugendbildung zählt jedes durchgeführtes Bildungsangebot unabhängig der jeweiligen Durchführungsdauer. Alle Bildungsangebote vom jeweiligen Beginn bis zum jeweiligen Ende unabhängig der durchgeführten Stundenanzahl, unabhängig von der Definition „mehrtägig und eintägig“ werden fortlaufend gezählt werden. 14 Das Kriterium mehrtägige Veranstaltung wurde immer dann erfüllt, wenn ein Bildungsangebot gruppenbezogen an mehreren Tagen mit fortlaufendem Inhalt durchgeführt wurde. Die Tage mussten nicht am Stück erbracht werden. 15 Die vorliegenden Datenbestände schließen Mehrfachbesuche von Veranstaltungen durch einzelne Heranwachsende nicht aus. Die Analysen beziehen sich daher auf Teilnahmen bzw. Teilnahmeakte. hier die obig beschriebenen Entwicklungslinien ab. Einerseits ist ein deutlicher Anstieg von 2012 auf 2013 bzw. 2014 (um 1.146 bzw. 1.177 Teilnahmen) zu beobachten. Dieser ist jedoch das Resultat heterogener Verläufe auf Ebene der einzelnen Träger. Augenscheinlich ist, dass die in der Tendenz positive Entwicklung zwischen den Jahren 2012 und 2013 nicht allein auf die weitere Aufnahme von zwei Konzepten der zweiten Priorität in die Konzeptförderung zurückzuführen ist. Vielmehr verzeichneten die Konzepte der ersten Förderpriorität in diesem Zeitraum deutliche Zuwächse, so dass ein kombinierter Effekt naheliegt. Auch auf rückläufige Tendenzen weisen die Analysen der Teilnahmeanzahlen von Konzepten hin. Hier scheint abermals ein Zusammenhang mit der verstärkten Ausrichtung auf mehrtägige Veranstaltungen wahrscheinlich. Schwerpunkt der Förderung lag im Umsetzungszeitraum auf den Fachinhalten Gesundheitliche Aufklärung und Demokratiestärkung Schon im Zuge des Bewilligungsverfahrens wurde sichergestellt, dass sämtliche Fachinhalte berücksichtigt und entsprechende Bildungsangebote entwickelt werden. In den Jahren 2012 bis 2015 wurden drei Konzepte im Fachinhalt Demokratiestärkung, zwei im Bereich interkulturelle Kompetenz, zwei zur Gesundheitlichen Aufklärung und eines zur nachhaltigen Entwicklung realisiert. Die Anzahl der geförderten Konzepte variiert folglich je Fachinhalt. Dies hat in Verbindung mit den jeweils eingesetzten VZÄ eine unterschiedliche Gewichtung hinsichtlich der zu leistenden Bildungstage zur Folge. Im Fachinhalt Gesundheitliche Aufklärung war die Erbringung von 505 Bildungstagen vorgesehen, in jenem der Demokratiestärkung waren mindestens 478 angedacht. Deutlich geringer hingegen fällt die Zahl der Bildungstage in den Fachinhalten Nachhaltige Entwicklung (230) und Interkulturelle Kompetenz aus (mindestens 230). Diese mit der Auswahl der Konzepte und der Festlegung des zu erbringenden Leistungsumfangs einhergehende Gewichtung wurde durch die unterschiedlichen Anteile tatsächlich realisierter Bildungstage weiter verstärkt. So konnten die vereinbarten Zeitkontingente im Bereich Nachhaltige Entwicklung zu 82Prozent (188 von 230), jene zur Gesundheitlichen Aufklärung hingegen zu 97Prozent (491 von 16 505) umgesetzt werden. 16 Das Konzept DEMOKRATIE MACHT KULTUR fokussiert zwei Fachinhalte – Demokratiestärkung und Interkulturelle Kompetenz. Anhand der vorliegenden Datengrundlage ließen sich jedoch weder die zu leistenden noch die tatsächlich realisierten Bildungstage konkret den beiden Fachinhalten zuordnen. 41 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Die beschriebene Schwerpunktsetzung drückt sich erwartungsgemäß auch in den Veranstaltungseilnahmen je Fachinhalt aus. Während des gesamten Untersuchungszeitraums wurden die höchsten Teilnahmeanzahlen im Rahmen der Gesundheitlichen Aufklärung registriert (2012: 1227; 2013: 1672; 2013: 1279). Zwar fallen die entsprechenden Angaben im Bereich Nachhaltige Entwicklung in der Gesamtschau geringer aus (2012: 335; 2013: 592; 2014: 1034), sie weisen allerdings eine deutlich ansteigende Tendenz auf. So erhöhten sich die Teilnahmen kontinuierlich und glichen sich zunehmend an das Niveau der übrigen Fachinhalte an. Die wachsenden Teilnahmeanzahlen korrespondieren mit den Einschätzungen der Konzeptträger. Sie beschreiben die Fachinhalte überwiegend als anschlussfähig und zeitgemäß. Allerdings wurde auch betont, dass die Wahl evtl. abstrakter Themen von eher untergeordneter Bedeutung für die Attraktivität der Bildungsangebote sei und eine zu starke Fokussierung der Fachinhalte der Akquise neuer Zielgruppen entgegenstehe. Die Bildungsveranstaltungen waren zu einem Großteil an Jugendgruppen adressiert. Diese Nutzergruppe ist über die Förderjahre deutlich angestiegen. Die Ziel‐ und Nutzergruppen der Konzepte lassen sich in Jugendgruppen, Schulklassen, ehrenamtliche Multiplikatoren und hauptamtlich Beschäftigte unterscheiden. Das Konzept der Konzeptförderung enthält zudem die Regel, dass maximal 20 Prozent der Bildungstage im schulischen Kontext realisiert werden können. Diese Vorgabe wurde grundsätzlich von allen Konzeptträgern eingehalten. Mit Blick auf die durchgeführten Veranstaltungen zeigt sich, dass diese zwischen 2012 bis 2014 63 Prozent Jugendgruppen adressierten. Waren in den Jahren 2012 und 2013 der Anteil der Jugendgruppen konstant bei unter 60 Prozent, stieg er im Jahr 2014 auf nahezu 70 Prozent an. Der Anteil der ehrenamtlichen Multiplikatoren sank im Verlauf der Förderjahre kontinuierlich auf einen Anteil von 11 Prozent in 2014. Der Anteil der hauptamtlich Beschäftigten ist im Vergleich zu den anderen Nutzergruppen gering und nimmt im Durchschnitt einen Anteil von 5 Prozent ein. Hierbei ist wichtig zu benennen, dass Bildungsveranstaltungen nicht ausschließlich mit einer Ziel- und Nutzergruppe durchgeführt werden konnten, sondern sich diese auch gemeinsam in Bildungsangeboten wiederfanden. Abbildung 23: Zielgruppen der Veranstaltungen im Zeitverlauf Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung im Dezember 2015 Der Anteil der erreichten bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen ist hoch und stieg im Laufe des Förderzeitraumes zudem kontinuierlich an. Der Anteil der jungen Menschen im Alter von bis zu 18 Jahren war im Laufe der Förderjahre zum einen konstant hoch und stieg zum anderen kontinuierlich an. Demgegenüber sank der Anteil der 19‐27‐ jährigen stetig von 19 Prozent (2012) auf 12 Prozent (2014). Waren im Jahr 2012 62 Prozent der erreichten Teilnahmen den bis zu 18-jährigen Kindern und Jugendlichen zuzuordnen, so stiegen sie bis 2014 auf einen Anteil von 70 Prozent an. Die Erreichung der 0‐10‐jährigen innerhalb dieser Altersgruppe schwankte, erreichte im Jahr 2014 jedoch einen Tiefststand. Der Anteil der 0‐10‐jährigen lässt sich auch mit Blick auf einzelne Trägerkonzepte erklären, die diese Altersgruppe zusätzlich anvisieren, bzw. nicht gänzlich aus ihren Angeboten ausschließen. Abbildung 24: Anteile der Altersgruppen im Zeitverlauf Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung im Dezember 2015 42 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Aus Sicht der befragten Konzeptträger ist die detaillierte Steuerung der Zielgruppenzusammensetzung nur bedingt zu realisieren, andererseits ist sie zudem ebenfalls von den Institutionen abhängig, in denen die Jugendlichen mit dem Bildungsangebot erreicht werden. Darüber hinaus werden sozialpädagogische Anliegen formuliert, die darauf hinweisen, dass es teilweise gewinnbringt sei, Themen auch an jüngere Kinder heranzutragen. Die Anteile der erreichten männlichen und weiblichen Jugendlichen waren ausgewogen. Die Erreichung von unterschiedlichen Zielgruppen und die Steuerung der Zielgruppenzusammensetzung ist ein wiederkehrendes Thema der außerschulischen Bildung. Dazu zählt auch die Adressierung von männlichen und weiblichen Jugendlichen und ggf. die Entwicklung genderspezifischer Angebote. Die Träger der Konzeptförderung sprachen zu ungefähr gleichen Teilen und über die Förderjahre hinweg konstant Mädchen und Jungen an. Im Jahr 2013 wurden 56Prozent Mädchen und 44Prozent Jungen erreicht. Im Jahr darauf pendelte sich das Verhältnis wieder auf 52Prozent Mädchen und 48 Prozent Jungen ein. Über die Jahre hinweg ergibt sich ein Mittelwert von 53Prozent erreichten weiblichen und 47Prozent erreichten männlichen Jugendlichen. Abbildung 25: Anteile der Altersgruppen im Zeitverlauf gegenüber steigerte ein dritter Träger seinen Mädchenanteil von zunächst 42 Prozent auf 53 Prozent (2013: 52 Prozent). Die eher disparaten Entwicklungen der Anfangsjahre lassen sich zudem darauf zurückführen, dass die Träger zunächst ihre Projektarbeiten etablieren und Zielgruppen erreichen mussten, was sich auf Trägerebene in 2014 in einer allgemein homogeneren Verteilung der Geschlechter wiederspiegelt. Im Rahmen des qualitativen Berichtswesens dokumentieren die Träger unter anderem die Durchführung geschlechtsspezifischer Angebote. Im ersten Förderjahr gaben vier von fünf Trägern, die eine Angabe gemacht haben an, dass Sie im jeweiligen Förderjahr einschlägige Angebote durchgeführt haben. Im Jahr 2014 waren es fünf von sechs Trägern. Integrierte oder eigene Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund führten 2012 drei von fünf Trägern durch. Im Jahr 2013 waren es vier von sieben und 2014 drei von sechs Jugendbildungsträgern. Spezielle Angebote für Menschen mit Behinderung führte 2012 ein Anbieter von fünf, 2013 kein Anbieter von 7 und 2014 zwei von sechs Anbietern durch. Sämtliche Träger erreichten mit ihren Bildungsangeboten Heranwachsende aus mindestens zehn Landkreisen/kreisfreien Städten, obgleich ein starker Fokus auf die Planungsregion Mittelthüringen zu erkennen ist. Mit der Teilnahme von Heranwachsenden aus mindestens zehn Landkreisen/kreisfreien Städten Thüringens wurde eine weitere Bedingung der Konzeptförderung festgelegt. Diese wurde von allen Trägern in jedem Förderjahr vollumfänglich 17 umgesetzt . Nichtsdestoweniger zeichnet sich ein starker Fokus auf die Planungsregion Mittelthüringen ab. Knapp die Hälfte der Beteiligungen an den Bildungsveranstaltungen geht auf Heranwachsende aus Gotha, Erfurt, Sömmerda, Weimar, dem Weimarer‐Land oder dem Ilm‐Kreis zurück. Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung im Dezember 2015) Mit Blick auf einzelne Träger wird deutlich, dass die Durchschnittswerte der einzelnen – und so der Gesamtdurchschnitt über alle Jahre – auch durch zum Teil gegenläufige Entwicklungen auf Trägerebene bestimmt sind. Erreichte ein Träger in allen Jahren einen konstanten Mädchenanteil zwischen 53 Prozent und 49 Prozent so glich ein anderer Träger die Zusammensetzung der Geschlechter von 61 Prozent auf 55 Prozent aus (2013: 60 Prozent ). Dem- 17 Dies träfe auch bei einer Erhöhung der Anforderungen zu. Die Anzahl an Regionen, aus denen mehr als fünf Teilnahmen im Laufe eines Jahres registriert wurden, lag über alle Träger hinweg bei durchschnittlich 15 (2012 und 2013) bzw. 14 (2014). 43 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Abbildung 26: Anteil der Teilnahmen nach Planungsregion im Zeitver lauf 100 75 49 48 48 50 25 23 21 15 15 13 15 15 8 13 4 3 6 0 2 1 Ostthüringen Andere Bundesländer Ausland 0 Nordthüringen Südwestthüringen Mittelthüringen 2012 23 15 49 8 4 0 2013 21 13 48 13 3 2 2014 15 15 48 15 6 1 2012 2013 2014 Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung im Dezember 2015 hinderlicher Faktor aus Sicht der Träger ist zudem das Freizeit‐Reise‐Verhalten von Schulklassen oder Jugendgruppen in den Randgebieten von Thüringen, die sich an räumlich naheliegenden Angeboten orientieren und somit auch Angebote in Nachbarbundesländern in Anspruch nehmen. Förderlich sind aus Sicht der Befragten Netzwerke, die über die Trägerinstitution den Weg auch in entlegene Regionen begünstigen können. Nichtsdestoweniger nutzen die Anbieter vielfältige Wege, um ihre Angebote auch in weniger etablierten Regionen bekannt zu machen (z.B. Kontaktaufnahme zu Jugendämtern, Besuche von potentiellen Partnereinrichtungen, Werbung über den Postweg oder das Internet etc.). Grundsätzlich ist dieser Umstand durch die regionale Ausrichtung sämtlicher Bildungsträger zu erklären – in fünf von sieben Fällen wurden in dieser Planungsregion die meisten Teilnahmen generiert. Überdurchschnittlich hoch sind dennoch die Anteile von zwei Trägern. 61 Prozent (1067 von 1735 Teilnahmen), bzw. 73 Prozent (1931 von 2644) der Beteiligungen an den jeweiligen Bildungsveranstaltungen entfielen auf Heranwachsende der zugehörigen Landkreise/kreisfreien Städte des Trägers. In deutlich geringerem Umfang nahmen hingegen junge Menschen aus Nord‐, Südwest‐ und Ostthüringen die Bildungsangebote in Anspruch. Auf sie entfielen 2014 jeweils 15 Prozent der insgesamt gut 4.600 Teilnahmen dieses Jahres. Die leicht positive Tendenz Ostthüringens wird vordergründig durch einen Träger beeinflusst, wohingegen ein anderer Konzeptträger mit seinen Bildungsangeboten vorwiegend Heranwachsende aus Nordthüringen erreicht. Mit Blick auf die einzelnen Landkreise/kreisfreien Städte fällt auf, dass junge Menschen aus Suhl (76 Teilnahmen zwischen 2012 und 2014), dem Saale‐Orla‐(85) sowie dem Saale‐ Holzland‐Kreis (91) die Angebote in deutlich geringerem Umfang wahrnahmen, als jene aus Erfurt (1.894), Gotha (1.606) und dem Ilm‐Kreis (921). Die Erkenntnis, dass die Verortung der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen ungleich verteilt ist, ist bei den Konzeptträgern bekannt und wird auch teilweise problematisierend gewürdigt. Aus Sicht der Träger ist die Durchführung von Bildungsveranstaltungen an Veranstaltungsorten mit einer zeitaufwendigen Anreisezeit jedoch nur begrenzt möglich. Dies wird zum einen mit räumlichen bzw. infrastrukturellen Bedingungen in Verbindung gebracht (z.B. mit dem Vorhandensein von Einrichtungen, auf die ein Träger zur Durchführung von Veranstaltungen Zugriff hat), zum anderen sind Fragen der eigenen (teilweise eingeschränkten) Mobilität für die Träger ausschlaggebend. Ein Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V . Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung Im Rahmen der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 erhielten Träger der freien Jugendhilfe für Angebote der außerschulischen Jugendbildung mit überörtlichem Wirkungskreis auf Antragsstellung eine Förderung für Einzelprojekte, welche sich an den Fachinhalten Kompetenzstärkung von Kindern und Jugendlichen durch eine aktive und partizipative Auseinandersetzung mit der Gesellschaft, Umsetzung einer Teilhabegerechtigkeit und/oder Förderung der Medienkompetenz sowie den Zielstellungen des LJFP 2012 bis 2016 orientierten. Nach den Bestimmungen der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 konnten freie Träger, welche nicht selbst Träger einer Konzeptförderung im Bereich der außerschulischen Jugendbildung waren und nicht von der Globalförde- 44 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 rung der Thüringer Jugendverbände partizipierten, auf Antrag und unter Vorlage eines entsprechenden fachinhaltlichen Konzepts sowie eines aussagefähigen Kosten- und Finanzierungsplanes eine Förderung erhalten. Bei der Entscheidung über die Förderung wurden die Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung zugrunde gelegt. Die Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung wurden in allen Jahren der Umsetzung seitens der Träger in Form mehrtägiger Veranstaltungen durchgeführt. Die Bearbeitung der Anträge erwies sich im ersten Jahr der Umsetzung als sehr aufwendig, erforderte viele individuelle Beratungsgespräche und seitens der Träger teilweise einen hohen Nacharbeitungsbedarf. Gleichzeitig wurde offensichtlich, dass die erfolgreiche Umsetzung der Einzelprojekte eine Anpassung der Teilnehmendentagessätze notwendig machte. Dies ist ab Januar 2013 per Richtlinienänderung realisiert worden. Die in 2013 erfolgte Anzahl von Beantragungen von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung ebbte dann zum Jahr 2014 hin ab. Gleichzeitig wurde in der Beantragung ersichtlich, dass zunehmend regionale Träger von der Fördermittelvergabe partizipieren wollten. Hier konnte jedoch aufgrund des fehlenden überörtlichen Charakters der beantragten Maßnahmen keine Bewilligung erfolgen. Abbildung 27: bewilligte Mittel Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung 2012 bis 2015 Quelle: GFAW Thüringen 2015 Die Bewilligung der Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung erfolgte in den Jahren 2012 und 2013 durch die Fachabteilung des Thüringer Ministeriums für Familie, Soziales und Gesundheit. Ab dem Jahr 2014 erfolgte die Bewilligung durch die GFAW Thüringen nach einer konzeptionell inhaltlichen Prüfung durch die Fachabteilung. In den Jahren 2012 bis 2015 wurden folgende Einzelprojekte der außerschulischen Jugendbildung gefördert: Tabelle 11: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2012 2012 Konzepte Thüringer Zirkuskindercamp Stahlkraft der Kunst bewegte Künste Jugendliche haben auch etwas zu sagen E-Partizipation Blickwinkel So wie wir es sehen! Die vier Elemente zwischen Kamerasicht und Kinderaugen! Ferne Welten so nah Mit Filmen Bilden Jugendmedienakademie Tage Teilnehmer gesamt 8 5 4 3 4 5 5 3 3 15 98 60 20 20 20 48 16 20 20 20 Fachinhalt Partizipation/ Umsetzung einer Teilhabegerechtigkeit Förderung der Medienkompetenz Fördersumme 41.365,00 € Tabelle 12: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2013 2013 Konzepte Zirkuskultour Kinderkulturkarawane „Thüringer Zirkuskindercamp Holzwerkstadt - Partizipation- passgenaue außerschulische Angebote Konzeption Stadt Gera - außerschulische Jugendbildung Geocaching - zwischen Forscherdrang und Abenteuerlust" Handy Filme Jugendmedienakademie Kids on Air Film ab/Herbst Tage Teilnehmer gesamt 8 5 8 18 6 6 6 15 22 5 26 103 105 20 24 39 14 17 40 15 Fachinhalt Partizipation/ Umsetzung einer Teilhabegerechtigkeit Förderung der Medienkompetenz Fördersumme 62.829,00 € 45 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Tabelle 13: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2014 2014 Konzepte Tage Teilnehmer gesamt Fachinhalt Thüringer Kinder- und Jugendzirkus-Camp Bauerbacher Weihnachtsmarkt als Lebens- Fantasie- und Kreativwerkstatt Demokratie durch aktive Partizipation Geocaching - zwischen Forscherdrang und Abenteuerlust" 7 9 5 6 120 18 21 40 Partizipation/ Umsetzung einer Teilhabegerechtigkeit Handy Filme - Spontan und mobil 6 40 Förderung der Medienkompetenz Fördersumme 27.262,00 € Tabelle 14: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2015 2015 Konzepte Tage Teilnehmer gesamt Thüringer Kinder- und Jugendzirkus-Camp 7 120 Demokratiebildung durch aktive Partizipation Geocaching - zwischen Forscherdrang und Abenteuerlust" Handy Filme - Spontan und mobil Gundermann & Co - ein Wiesenkrimi Alice im Wunderland 4 6 6 8 6 25 40 40 20 20 Partizipation/ Umsetzung einer Teilhabegerechtigkeit Förderung der Medienkompetenz Fördersumme 29.464,00 € Abbildung 28: Verteilung der Bildungstage der Fachinhalte in der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2012 bis 2015 Quelle: TMBJS, 2015 Die Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung ermöglichte die Unterstützung von Einzelprojekten. Der Verlauf der Antragstellung in den einzelnen Förderjahren und damit die Inanspruchnahme dieser Förderoption lassen nur wenige Rückschlüsse auf die Effektivität und Attraktivität zu. In der Rückmeldung der Träger lässt sich hier konstatieren, dass vor allem die Freigabe des Landeshaushaltes und damit die tatsächliche Verfügbarkeit der Mittel zu spät im jeweils laufenden Jahr als negativ und hemmend bewertet wurden. Auf Seiten des öffentlichen Trägers ist die Bewerbung der zur Verfügung stehenden Mittel eine Stellschraube für die Inanspruchnahme der Förderoption. Träger, die für die Inanspruchnahme der Mittel in Frage kommen, erfahren zumeist erst spät im Jahresverlauf von der Option, Fördergelder hier zu beantragen. Inwieweit die Begrenzung der Antragsstellung auf die drei fachpolitischen Herausforderungen eine Begrenzung des Handlungsspielraumes darstellt, ist nicht abbildbar. Förderung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung bei den Jugendverbänden Außerschulische Jugendbildung in den Thüringer Jugendverbänden beschreibt Lernen in anderen Formen, Erkenntnisgewinn durch eigenes Tun, durch Experimentieren, Beobachten, Ausprobieren und die kritische Auseinandersetzung mit Themen und Sachverhalten. Jugendverbände treten hier als Bildungsorte für ein gemeinschaftliches, selbstbestimmtes und aktives Lernen von jungen Menschen auf. Im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 wurde die außerschulische Jugendbildung in den Jugendverbänden gefördert. Die Thüringer Jugendverbände erhielten neben der Förderung struktursichernder Personalstellen (siehe Tabelle 4, Seite 29) jährlich eine Globalförderung für die Finanzierung zusätzlicher Personalkosten, für die anteilige Finanzierung von Betriebsund Sachausgaben und für die anteilige Finanzierung von Maßnahmekosten in den Handlungsfeldern der außerschulischen Jugendbildung, der Kinder- und Jugenderholung, internationalen Jugendarbeit und der Durchführung von Großveranstaltung mit jugendpolitischem Höhepunkt. 46 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Abbildung 29:bewilligte Mittel im Rahmen der Globalförderung der Jugendverbände in den Jahren 2012 bis 2014 Quelle: GFAW Thüringen 2015 Ähnlich der Verteilung der strukturellen Förderung der Jugendverbände werden die zur Verfügung stehenden Globalmittel entsprechend eines unter den Jugendverbänden vereinbarten Verteilvorschlages verteilt. Der LJFP 2012 bis 2016 beschrieb in seiner Maßnahmebeschreibung das Ziel, dass die Thüringer Jugendverbände mindestens 30 Prozent ihrer Globalförderung für die Durchführung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung einsetzen. Diese Zielstellung konnte in allen Jahren erfüllt werden. 2012 wurden den Thüringer Jugendverbänden 32 Prozent, 2013 und 2014 bereits 37 Prozent und im Jahr 2015 42 Prozent der Globalmittel für Angebote der außerschulischen Jugendbildung für junge Menschen in Thüringen bewilligt. Abbildung 30: . bewilligte Mittel der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen der Globalförderung der Jugendverbände in den Jahren 2012 bis 2014 bis 2016 durchschnittlich 29 Prozent der gesamten Aufwendungen der Thüringer Jugendverbände in diesem Handlungsfeld. An dieser Stelle ist explizit darauf zu verweisen, dass die Thüringer Jugendverbände zur Finanzierung der Angebote in der außerschulischen Jugendbildung Teilnehmendenbeiträge erheben. Die Maßnahmemittel für Angebote der außerschulischen Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden sollten im Rahmen des LJFP zum einen für Veranstaltungen genutzt werden, die den fachpolitischen Herausforderungen des LJFP 2012 bis 2016 entsprechen. Zum anderen drücken sich in der Gestaltung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung durch die Thüringer Jugendverbände deren jeweilige verbandliche Schwerpunktsetzungen aus. Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen wurden auch für die Angebote der Thüringer Jugendverbände jährlich qualitative Berichtsbögen an die Bewilligungsbehörde übermittelt, die als Grundlage des gemeinsamen Fachaustausches und der Weiterentwicklung im Handlungsfeld dienen. Zeitgleich wurden quantitative Daten zur Durchführung der Bildungsveranstaltungen erfasst. Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf diese quantitative und qualitative Berichterstattung und ihre gemeinsame Diskussion. Im Zeitraum von 2012 bis 2014 führten die Jugend18 verbände 2.047 Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung durch, wobei der Anteil 19 mehrtägiger Angebote leicht zunahm. Die Thüringer Jugendverbände führten in den Jahren 2012 685 Veranstaltungen, 2013 660 Veranstaltungen und in 2014 702 Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung unter Nutzung von Fördermitteln des LJFP 2012 bis 2016 durch. Waren davon in 2012 noch 400 Angebote mehrtägig konzipiert, nahm diese Anzahl in 2014 auf 437 zu. Das Verhältnis zwischen den eintägigen und mehrtägigen Veranstaltungen entwickelt sich leicht ansteigend in Richtung mehrtägiger Angebote. Quelle: GFAW Thüringen, 2015 Die Darstellungen und Ausführungen weisen ausschließlich den Anteil der Landesförderung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 zur Durchführung der Angebote außerschulischer Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden aus. Dieser beträgt in den Jahren der Umsetzung des LJFP 2012 18 Als Veranstaltung zählt jedes durchgeführtes Bildungsangebot unabhängig der jeweiligen Durchführungsdauer. Alle Bildungsangebote vom jeweiligen Beginn bis zum jeweiligen Ende unabhängig der durchgeführten Stundenanzahl, unabhängig von der Definition „mehrtägig und eintägig“ werden fortlaufend gezählt. 19 Das Kriterium mehrtägige Veranstaltung wurde immer dann erfüllt, wenn ein Bildungsangebot gruppenbezogen an mehreren Tagen mit fortlaufendem Inhalt durchgeführt wurde. Die Tage mussten nicht am Stück erbracht werden. 47 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Abbildung 31: Verteilung der mehrtägigen und eintägigen Angebote der außerschulischen Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis 2014 (in Prozent) Quelle: TMBJS, 2015 Die Thüringer Jugendverbände führten Angebote der außerschulischen Jugendbildung unter Nutzung der Landesmittel im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Rahmen ihrer verbandlichen Schwerpunktsetzung durch. Die Veranstaltungsdauer und die Veranstaltungsanzahl variierten dabei deutlich unter den Jugendverbänden. Bei den in 2014 durchgeführten 702 Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung wurden insgesamt 1.942 Veranstaltungstage mit jungen Menschen durchgeführt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Veranstaltungsdauer von 2,8 Tagen. Auch hier zeigt sich unter den einzelnen Jugendverbänden ein sehr heterogenes Bild. Allein im Jahr 2014 bewegte sich die durchschnittliche Veranstaltungsdauer von einem Minimalwert von 1,1 Tagen bis hin zu einem Maximalwert von 4,3 Veranstaltungstagen. Es ist zwar zu konstatieren, dass in den Jahren 2012 bis 2014 kein Jugendverband ausschließlich mehrtägige bzw. eintägige Angebote der außerschulischen Jugendbildung anbot, jedoch lässt die Auswertung der durchschnittlichen Veranstaltungsdauer erkennen, dass Thüringer Jugendverbände konzeptionelle Schwerpunkte in der Ausrichtung auf eintägige oder mehrtägige Angebote der außerschulischen Jugendbildung setzen. Alle Jugendverbände legen einen Schwerpunkt in der Gestaltung außerschulischer Bildungsangebote im Themenfeld der sozialen Jugendbildung. Weiterhin liegen die Schwerpunkte der politischen, kulturellen und religiösen Jugendbildung stabil und an meist genannter Position in den Jahren 2012 bis 2014 Die Angebote der außerschulischen Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden fanden entsprechend der Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung in Thüringen unter bestimmten Schwerpunktsetzungen statt. Abbildung 32: Schwerpunktsetzung der Angebote der außerschulischen Jugendbildung bei den Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis 2014 Quelle: TMBJS, 2015 48 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Im Rahmen der 2.047 realisierten Angebote wur20 den insgesamt 39.730 Teilnahmen registriert . Mit den Angeboten der außerschulischen Jugendbildung erreichten die Thüringer Jugendverbände in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt bis zu 39.720 Teilnahmen. Dabei sank die Anzahl der Teilnahmen im Jahr 2014 ab, nachdem sie in 2013 zum Vergleichsjahr 2012 leicht zugenommen hatte. Das Verhältnis der männlichen und weiblichen Teilnehmenden ist im gesamten Angebotszeitraum ausgeglichen. Die Thüringer Jugendverbände boten teilweise explizit Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung für junge Menschen mit Migrationshintergrund, für junge Menschen mit Behinderungen und für junge Menschen aus sozialen Randlagen an. Die Thüringer Jugendverbände boten jährlich Angebote der außerschulischen Jugendbildung an und griffen in der Umsetzung auf Fachkräfte mit (sozial)pädagogischen Abschlüssen, wie auch auf ehrenamtliche Kräfte mit und ohne (sozial)pädagogische Abschlüsse zurück. Durch verbandsinterne und externe Fortbildung wurde das eingesetzte Personal fachlich begleitet und angeleitet. Für die Thüringer Jugendverbände kann eingeschätzt werden, dass sie die Ziele des LJFP 2012 bis 2016 im Bereich der außerschulischen Jugendbildung erfüllt haben. In den Angeboten der außerschulischen Jugendbildung wird die pluralistische Wertevielfalt der Jugendverbände auf Landesebene deutlich. Aus dieser heraus nehmen alle Angebote der außerschulischen Jugendbildung mittelbar auf die fachpolitischen Herausforderungen des LJFP 2012 bis 2016 Bezug. Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen Jugendbildungseinrichtungen der außerschulischen Jugendbildung gehören zu den zentralen Orten und Gelegenheiten, an denen junge Menschen selbstbestimmte und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe ausgerichtete Lern- und Bildungserfahrungen machen können. Der LJFP 2012 bis 2016 nahm eine nicht langfristig zufriedenstellende Unterscheidung in Jugendbildungsstätte und sonstige Jugendbildungseinrichtung für in Thüringen vor. Gleichzeitig erhielt er in seiner Maßnahmeplanung den Auftrag zur Erarbeitung einer fachlichen Definition für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen, die durch die Entwicklung qualitativ messbarer und überprüfbarerer Mindeststandards untersetzt ist. Zur Umsetzung dieses Maßnahmepunktes wurden eine Evaluation zur Erarbeitung einer fachlichen Definition für Jugendbildungseinrichtung in Thüringen im Zeitraum von September 2013 bis Dezember 2014 und eine Evaluation zur Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2015 durchgeführt. Mit beiden Evaluationen wurde der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluationen fließen in die Bestandsabbildung ein. Auf den vorliegenden Gesamtbericht wird an dieser Stelle verwiesen. Während die Mitarbeit der im LJFP 2012 bis 2016 aufgeführten Jugendbildungseinrichtungen an der Erarbeitung der fachlichen Definition als ein freiwilliger Prozess gestaltet wurde, war die Teilnahme an der zur Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2015 ein verbindliches Verfahren. Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V. 20 Die vorliegenden Datenbestände schließen Mehrfachbesuche von Veranstaltungen durch einzelne Heranwachsende nicht aus. Die Analysen beziehen sich daher auf Teilnahmen bzw. Teilnahmeakte 49 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Tabelle 15: beteiligte Jugendbildungseinrichtungen und deren Träger an den Evaluationen „ Erarbeitung einer fachlichen Definition für Jugendbildungseinrichtung in Thüringen“ und „ Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016“ Träger Jugendausbildungs- und -begegnungszentrum Schloss Sinnershausen gGmbH Internationaler Bund Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora Bistum Erfurt Bistum Erfurt CVJM Thüringen e. V. CVJM Thüringen e. V. KIEZ Ferienpark Feuerkuppe e. V. Landleben e. V. Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V. JugendSozialwerk Nordhausen e. V. JugendSozialwerk Nordhausen e. V. Bildungswerk Blitz e. V. Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. (CJD) Evangelische Kirche in Mitteldeutschland Jesus-Bruderschaft Kloster Volkenroda e. V. Familienkommunität SILOAH e.V. Tagungshaus Rittergut e.V. Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Thüringen e. V AWO SANO Thüringen gGmbH CVJM Rockstedt e. V. Landessportbund Thüringen e. V. Pfadfinderfördererkreis e.V. Sitz Coburg DRK-Landesverband Thüringen Abteilung Jugendrotkreuz Die Erarbeitung der fachlichen Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen, wie auch die Durchführung der Evaluation zur Erfüllung der Definitionsaspekte basierten auf den im SGB VIII formulierten Grundsätzen der Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe (Partnerschaftlichkeit, Selbstständigkeit, Förderung und Stärkung). Die gemeinsam erarbeitete Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen (Anlage 3) wurde vom LJHA in seiner Sitzung am 21 8. Dezember 2014 einstimmig beschlossen . Die Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 wurde als ein Bestandteil eines gemeinsamen fachlichen Entwicklungsprozesses begonnen. Mit dem Ansatz der Untersuchung sollte aufgezeigt werden, dass es zentral um die Stärkung von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen geht. Die Untersuchung gliederte sich dabei in folgende Schritte: 21 Beschluss-Nr. 127/14 „Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen“ Jugendbildungseinrichtungen Jugendausbildungs- und Begegnungszentrum der Thüringer Jugendfeuerwehr „Schloss Sinnershausen“ Internationales Jugendgästehaus Jena Internationale Jugendbegegnungsstätte Jugendhaus St. Sebastian Jugend- und Erwachsenenbildungshaus „Marcel Callo“ Evangelisches Rüstzeitheim Braunsdorf Haus Hoheneiche Ferienpark Feuerkuppe Erlebnisbauernhof Kleinberndten Waldhof Finsterbergen Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle Jugendgästehaus "Fröbelhaus" Jugendbildungsstätte Hütten Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar CJD Schloss Oppurg Europäisches Bildungszentrum NEULANDHAUS - Bildungsstätte für Jugendarbeit der evangelischen Kirchen Mitteldeutschlands europäisches Jugendbildungszentrum im Kloster Volkenroda Kinder- und Jugendbauernhof Tagungshaus Lützensömmern Jugendherbergen in Thüringen Ferienzentrum Oberhof CVJM Haus und Begegnungsstätte Allmenhausen Seesport- und Erlebnispädagogisches Zentrum Kloster Pfadfinderheim "Kühles Tal" Bildungsstätte Steinbach Vorabinformation über das Verfahren für die beteiligten Einrichtungen durch das TMBJS, Ist-Stand-Analyse der Einrichtungen in Bezug auf die Umsetzung der jeweiligen Definitionsaspekte auf der Basis einer Selbsteinschätzung, Durchführung von Sachstands- und Vereinbarungsgesprächen in den Einrichtungen vor Ort zur vertieften Beschreibung von Handlungsbedarfen sowie zur Erarbeitung von einrichtungsspezifischen Entwicklungsplänen und Auswertung und Sicherung der Ergebnisse der Workshops in Abstimmung mit den Einrichtungen. Von den in der Tabelle 15 dargestellten 25 Einrichtungen: Haben sich 17 Einrichtungen aktiv und konstruktiv am Verfahren beteiligt. Dabei sind im LJFP 2012 bis 2016 zwei getrennt abgebildete Einrichtungen zu einer Einrichtung zusammengeschlossen worden. Haben sich 2 Einrichtungen nach wiederholten Gesprächen dazu entschieden, ihre Nichtbeteiligung noch einmal kritisch zu überdenken. Dieser Prozess dauert an. Konnte eine Einrichtung trotz unzähliger Versuche der Kontaktaufnahme und entsprechender schriftlicher Zusagen durch den Träger letztendlich bis zum Abschluss der Untersuchung nicht kontaktiert werden. 50 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Zeichnet sich eine Einrichtung als nicht mehr im Bereich der Jugendbildung tätig. Ist eine Einrichtung trotz einer erläuternden Nachfrage bei ihrer Entscheidung geblieben, sich auf Grund der Nichterfüllung der Definitionsaspekte nicht am Verfahren zu beteiligen. Wurde mit einer Einrichtung, gerade wegen der sich vollziehenden inhaltlichen und organisatorischen Neustrukturierung, ein entsprechendes Vor-Ort-Gespräch geführt. Wurde mit einem Träger, im Rahmen des VorOrt-Gespräches vereinbart, dass zunächst ein trägerinterner Diskussionsprozess erfolgen muss, inwieweit Jugendbildungsarbeit im Sinne der Definition erfüllt werden kann. Quelle: DJH-Hauptverband e.V. Tabelle 16: Beteiligung der Jugendbildungseinrichtungen an der Evaluation „Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 Träger 1 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Jugendausbildungs- und -begegnungszentrum Schloss Sinnershausen gGmbH Internationaler Bund Bistum Erfurt Bistum Erfurt CVJM Thüringen e. V. KIEZ Ferienpark Feuerkuppe e. V. Landleben e. V. Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V. JugendSozialwerk Nordhausen e. V. Bildungswerk Blitz e. V. Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. (CJD) Jesus-Bruderschaft Kloster Volkenroda e. V. Familienkommunität SILOAH e.V. Tagungshaus Rittergut e.V. AWO SANO Thüringen gGmbH Landessportbund Thüringen e. V. CVJM Rockstedt e. V. Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora Pfadfinderfördererkreis e.V. Sitz Coburg JugendSozialwerk Nordhausen e. V. DRK-Landesverband Thüringen Abteilung Jugendrotkreuz Evangelische Kirche in Mitteldeutschland 24 Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Thüringen e. V. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Mit dem „Gesprächsansatz der Vor-Ort-Gespräche“ handelte es sich an keiner Stelle der Untersuchung um eine „Visitation“ bzw. um einen „externen Kontrollbesuch“. Weder im Vorfeld noch im Nachgang der Gespräche wurden sekundäre Analysen zur Überprüfung der Selbsteinschätzung der Einrichtungen vorgenommen. In den Gesprächen sind lediglich jene Definitionsaspekte vertiefend besprochen werden, die von den Einrichtungen als Gesprächsthema markiert wurden. Die eventuell zu treffenden Vereinbarungen, insbesondere mögliche Terminierungen, orientierten sich ausschließlich an den realistischen Vorgaben der Einrichtungen selbst. Jugendbildungseinrichtungen Jugendausbildungs- und Begegnungszentrum der Thüringer Jugendfeuerwehr „Schloss Sinnershausen“ Internationales Jugendgästehaus Jena Jugendhaus St. Sebastian Jugend- und Erwachsenenbildungshaus „Marcel Callo“ Evangelisches Rüstzeitheim Braunsdorf/Haus Hoheneiche Ferienpark Feuerkuppe Erlebnisbauernhof Kleinberndten Waldhof Finsterbergen Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle Jugendbildungsstätte Hütten Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar CJD Schloss Oppurg Europäisches Bildungszentrum europäisches Jugendbildungszentrum im Kloster Volkenroda Kinder- und Jugendbauernhof Tagungshaus Lützensömmern Ferienzentrum Oberhof Seesport- und Erlebnispädagogisches Zentrum Kloster CVJM Haus und Begegnungsstätte Allmenhausen Internationale Jugendbegegnungsstätte Pfadfinderheim "Kühles Tal" Jugendgästehaus "Fröbelhaus" Bildungsstätte Steinbach NEULANDHAUS - Bildungsstätte für Jugendarbeit der evang. Kirchen Mitteldeutschlands Jugendherbergen in Thüringen In der Gesamtauswertung über den Stand der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen unter Beachtung der erarbeiteten Definition für Jugendbildungseinrichtung in Thüringen und die benannten Handlungsbedarfe der jeweiligen Einrichtungen 22 zeigt sich folgendes Bild : 22 In die Auswertung und Darstellung dieser statistischen Gesamtübersichten sind die Angaben jener 17 Einrichtungen eingeflossen (vgl. Tabelle 16 der weiß und blau unterlegten Zeilen), die umfängliche Angaben zum aktuellen Sachstand beitragen konnten. 51 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Tabelle 17: Handlungsbedarfe der beteiligten Einrichtungen im Hinblick auf die Erfüllung der Definition für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen Handlungsbedarf Die Einrichtung ist in einem bzw. in mehreren Bereichen(en) der Jugendarbeit sowie in einem bzw. mehreren Schwerpunkten der außerschulischen Jugendbildung tätig und orientiert sich an den im Landesjugendförderplan beschriebenen Schwerpunktsetzungen. Die Einrichtung berücksichtigt in ihrem Bildungsprogramm die Interessen, die Lebenswelt und die Lebenslagen von jungen Menschen aus unterschiedlichen sozialen und (jugend-)kulturellen Milieus. Die Angebote im Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigen die fachlichen Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe, die allgemeinen Standards der/des jeweiligen konzeptionellen Schwerpunktbereiche(s) sowie die Qualitätskriterien der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen. Die Einrichtung verfügt über ein dokumentiertes, öffentlich sichtbares und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe orientiertes pädagogisches Gesamtkonzept im Bereich der non-formalen Bildung Das pädagogische Gesamtkonzept der Einrichtung beschreibt mindestens das Profil/Leitbild, die pädagogischen Zielsetzungen, die Arbeitsschwerpunkte, die methodischen Ansätze, die Zielgruppen und die Beteiligungsmöglichkeiten der Zielgruppen. Es verweist zudem auf definierte Qualitätsstandards des Arbeitsfeldes. Die Einrichtung verfügt über eigenes hauptamtliches pädagogisches Personal (pädagogische Fachkräfte) oder kann auf hauptamtliche pädagogische Fachkräfte des Trägers zur Umsetzung von non-formalen Bildungsprozessen unmittelbar zurückgreifen Die Einrichtung verfügt über geeignete Räume und eine entsprechende (Raum)Ausstattung zur Umsetzung des vorhandenen pädagogischen Gesamtkonzeptes Die Infrastruktur, das Personal und die Servicequalität der Einrichtung sind jugendpädagogisch orientiert und bewegen sich im Einklang mit dem pädagogischen Gesamtkonzept Die Einrichtung bietet ein eigenes, ganzjähriges, regelmäßiges, öffentlich sichtbares non-formales Bildungsprogramm für junge Menschen mit mindestens 70 Programmtagen bzw. 840 Teilnehmendentagen an. Das Bildungsprogramm der Einrichtung richtet sich an Teilnehmende aus Thüringen (und ggf. darüber hinaus. Das Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigt die unterschiedlichen Altersgruppen der Kinder- und Jugendhilfe; eine Schwerpunktsetzung ist möglich. Im Bildungsprogramm der Einrichtung sind, orientiert am pädagogischen Gesamtkonzept der Einrichtung und an den Zielgruppenbeschreibungen des Landesjugendförderplanes, die Interessen und Ausgangssituationen spezifischer Zielgruppen, insbesondere von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, berücksichtigt. Mindestens 20 Prozent der Programmangebote werden als offene Bildungsangebote ausgeschrieben für die es keine Teilnahmevoraussetzung in Bezug auf eine Gruppenzugehörigkeit (z.B. Schulklasse, Vereinsmitgliedschaft etc.) gibt. Die Einrichtung bietet regelmäßig von der Konzeption abgeleitete Fortbildungsangebote für Fachkräfte in der Jugendarbeit/Jugendbildung an. Im Rahmen der Angebotsstruktur sind dies mindestens 10Prozent, maximal jedoch 30Prozent der Programmtage. Im mehrjährigen Durchschnitt sind mindestens 50 Prozent der Nutzer der Einrichtung Teilnehmende am Bildungsprogramm der Einrichtung. Die Einrichtung wertet ihre Bildungsangebote mit unterschiedlichen Auswertungsinstrumenten systematisch aus und verfügt über ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem Die Einrichtung ist eingebunden in einen regelmäßigen und strukturierten Fachaustausch auf Praxisebene mit pädagogischen Fachkräften der nonformalen Bildung außerhalb der eigenen Einrichtung/außerhalb der eigenen Trägerstruktur. Alle 17 Einrichtungen verorten sich mit ganz unterschiedlichen Bestätigungsargumenten mit ihren Arbeitsfeldern und Schwerpunkten im Feld der Kinder- und Jugendhilfe. Sie verfolgen im Grundsatz die Perspektive junger Menschen und berücksichtigen in der Summe ihrer Angebote unterschiedliche soziale und kulturelle Jugendmilieus. Sie berücksichtigen dabei die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die in den Feldern der außerschulischen Jugendbildung explizit formulierte Qualitätsstandards in ihrer Arbeit. Zu den bemerkenswerten Ergebnissen der Untersuchung zählen die vorhandenen Handlungsbedarfe in Bezug auf das Vorhandensein eines pädagogischen Gesamtkonzeptes für die Einrichtung. In 15 von 17 Einrichtungen liegen vorwiegend pädagogische Teilkonzepte vor. Diese wurden bisher aber nicht zu einem integrierten Gesamtkonzept zusammengeführt. Lediglich 2 Einrichtungen erfüllen diesen Definitionsaspekt umfänglich, wobei bei einer Einrichtung ein Leitbild nachgearbeitet werden muss. kein Handlungsbedarf 100 % 100 % 100 % 88 % 12 % 88 % 12 % 100 % 23 % 77 % 100 % 100 % 100 % 100 % 6% 94 % 35 % 65 % 41 % 59 % 18 % 82 % 47 % 53 % 12 % 88 % Für die Bildungsarbeit verfügen 17 Einrichtungen entweder über eigenes Personal, greifen auf entsprechende Fachkräfte unmittelbar zurück oder können über pädagogische Fachkräfte verfügen, die den Jugendbildungsbereich in der Einrichtung als „Drehpunktpersonen“ steuern. 6 der Einrichtungen merken darüber hinaus aber an, dass es auf Grund der Nachfrage an Bildungsangeboten bzw. vorhandener Qualitätsstandards einen deutlichen Bedarf an Personalausweitungen gibt. Die Einrichtungen verfügen im Grundsatz über jugendpädagogisch orientierte Räume und eine entsprechende Ausstattung. In den verschiedenen Anmerkungen der Einrichtungen dazu wird aber auch deutlich, dass es – sowohl in Bezug auf die räumliche wie auch die technische Ausstattung unter dem Stichwort der Qualitätssicherung diesbezüglich Handlungsbedarfe gibt. In vier Einrichtungen wird dies als deutlicher Handlungsbedarf markiert, in vier weiteren Einrichtungen markieren diese Anmerkungen in erste Linie Aspekte einer angemessenen Qualitätsentwicklung. 52 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Erfolgreiche Bildungsarbeit in Jugendbildungseinrichtungen ist immer dann von besonderer Qualität, wenn pädagogische Konzepte und Inhalte sich auch in der Einrichtung repräsentieren und nicht im Widerspruch dazu stehen. Dies bezieht sich sowohl auf die vorhandene Infrastruktur, auf das vorhandene Gesamtpersonal aber auch auf die Servicequalität in den verschiedenen Arbeitsbereichen der Einrichtung. Die 17 Einrichtungen berücksichtigen diesen Definitionsaspekt; zwei Einrichtungen merken allerdings selbstkritisch an, das Verfahrensabläufe in den Einrichtungen diesbezüglich noch einmal kritisch analysiert und entwickelt werden müssen. Alle 17 Einrichtungen bieten ein Bildungsprogramm im Sinne der Definition an. 2 Einrichtungen müssen die Sichtbarkeit einzelner Angebote noch einmal aus Einrichtungssicht analysieren. In der Diskussion hierzu wurde in Bezug auf die geforderten quantitativen Standards vereinzelt kritisch angemerkt, ob entsprechende „Kennzahlen“ bzw. „Messgrößen“ im Interesse der Kinder- und Jugendhilfe sein können. In den Gesprächen mit den Einrichtungen vor Ort wurde deutlich, dass auch quantitative Vorgaben angemessen sind, weil diese auch dazu beitragen können, außerschulische Lernorte deutlich sichtbar darstellen zu können. Dabei werden die quantitativen Kennzahlen der Definition als untersten Mindeststandard für Einrichtungen im LJFP betrachtet. Alle 17 Einrichtungen sprechen ihrem Selbstverständnis nach mit ihren pädagogischen Angeboten junge Menschen aus Thüringen an. Einrichtungen mit internationalen Angeboten, mit einer bundeslandübergreifenden Kooperations-, Vernetzungsund Ansprachestruktur sowie Einrichtungen an der Grenze zu anderen (Bundes)Ländern, sind auch darüber hinaus tätig. Bildungsangebote im Kontext des LJFP haben zu berücksichtigen, dass die unterschiedlichen Altersgruppen in angemessener Weise angesprochen werden. Alle Einrichtungen setzen dies im Sinne der Definition um. Zwei Einrichtungen streben im Rahmen der Profilierung der Einrichtungen eine Orientierung an spezifischen Altersgruppen an. In 16 Einrichtungen berücksichtigt das Bildungsprogramm die Interessen und Ausgangssituationen spezifischer Zielgruppen, insbesondere auch von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. 3 Einrichtungen verfolgen ausdrücklich einen inklusiven Ansatz bzw. wollen diesen in Zukunft intensiver verfolgen. 2 Einrichtungen betonen, dass die Einrichtung nicht bzw. in Teilbereichen nicht behindertengerecht ist. Die Durchführung offener Bildungsangebote, also von Angeboten, an denen interessierte junge Menschen als Einzelpersonen ohne Bindung an eine Gruppenstruktur teilnehmen können, gehört zum festen Traditionsbestand der außerschulischen Bildungsarbeit. Auch wenn diese Angebotsform unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ein „Risikogeschäft“ ist und die Umsetzung von Bildungsangeboten mit geschlossenen Gruppen eine hohe Planungssicherheit bietet, sollen im Sinne der Definition mindestens 20 Prozent der Programmangebote mit einer offenen Teilnehmendenstruktur durchgeführt werden. 6 Einrichtungen erfüllen diesen Definitionsaspekt bisher nicht bzw. verfügen hier über kein ausreichendes Datenmaterial. Insbesondere Einrichtungen mit einer engen Kooperationsstruktur zur formalen Bildung weisen darauf hin, dass die Umsetzung von Bildungsangeboten mit geschlossenen Gruppen das entscheidende finanzielle Standbein ist. Die Kinder- und Jugendhilfe und mit ihr die außerschulische Jugendbildung hat sich zu einem professionellen Praxisfeld entwickelt. Um diese Qualität aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln ist eine kontinuierliche Qualifizierung der dort tätigen Akteure notwendig. Im Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt diese Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung auch durch entsprechende Angebote von Fachkräften aus der Praxis heraus. 7 Einrichtungen erfüllen den Definitionsaspekt in Bezug auf eigene Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Bereich der Jugendbildung derzeit nicht. Eine Einrichtung machte deutlich, dass sie die formulierte Höchstgrenze deutlich überschreitet. 2 Einrichtungen verwiesen im Gespräch darauf, dass sich die vorhandenen Angebote vor allem an die eigenen Mitarbeitenden, an Ehrenamtliche im eigenen Handlungsfeld bzw. – im Sinne eines erweiterten Fachkräftebegriffes – an Eltern richten. Jugendbildungseinrichtungen, die als Einrichtungen für junge Menschen wahrgenommen und genutzt werden, sollten im mehrjährigen Durchschnitt auch von dieser Zielgruppe im Rahmen von Bildungsangeboten zu mindestens 50 Prozent der Gesamtauslastung genutzt werden. 14 Einrichtungen haben hier keinen Handlungsbedarf. 2 Einrichtungen verwiesen auf die hohen Kapazitäten der Einrichtung (Raum-/Übernachtungsmöglichkeiten), die eine Zielerfüllung deutlich erschwert; eine Einrichtung merkte an, dass hierüber derzeit kein gesichertes Datenmaterial in der Einrichtung existiert. Die Sicherung und Entwicklung von Qualität in Jugendbildungseinrichtungen steht in einem engen 53 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Zusammenhang mit einer kritischen und reflexiven Auseinandersetzung mit den eigenen Angeboten sowie mit einer bewussten Steuerung von Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsprozessen. In allen 17 Einrichtungen werden die einzelnen Bildungsangebote mit unterschiedlichen Verfahren (Fragebogen, Feedback-Runden etc.) systematisch ausgewertet. 9 Einrichtungen verfügen über ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem im Sinne der Definition; in 8 Einrichtungen ist ein entsprechendes System gar nicht bzw. lediglich nur in Teilbereichen bzw. zu Teilaspekten vorhanden. Ein zentrales Element der Qualitätsentwicklung ist ein regelmäßiger und strukturierter Fachaustausch unter den pädagogischen Fachkräften, der sich nicht nur auf die Mitarbeitenden in der eigenen Einrichtung bzw. beim Träger beziehen sollte; dies gilt insbesondere für Einrichtungen im LJFP. Für 15 Einrichtungen findet ein externer Fachaustausch im Sinne der Definition statt. 2 Einrichtungen machen deutlich, dass dieser Definitionsaspekt derzeit nicht erfüllt wird. In den Anmerkungen zu diesem Aspekt führen 4 Einrichtungen aus, dass es ein hohes Interesse an einem erweiterten und vertieften Austausch gibt und hierfür Impulse gesetzt werden sollten. Die Qualität des Untersuchungsprozesses liegt vor allem in der begonnenen fachlichen Kommunikation mit den Einrichtungen über die Definitionsaspekte und letztendlich über die Kernmerkmale und Qualitätskriterien der außerschulischen Jugendbildung, wobei die Untersuchung bewusst als Prozess und als „Dialog auf Augenhöhe“ angelegt war. In den Gesprächen wurde deutlich, dass zu verschiedenen Definitionsaspekten ein mittelbarer und unmittelbarer Unterstützungsbedarf und Unterstützungswunsch besteht. Einige Definitionsaspekte stellen deutliche Hürden für einzelne Einrichtungen dar. Zusammen mit den Einrichtungen wurden zu den benannten Handlungsbedarfen konkrete Umsetzungszeitpläne vereinbart. Zahlreichen Trägern war ihre „Funktion und Bedeutung“ im Kontext des LJFP nicht bewusst bzw. präsent. Im Gespräch mit den Einrichtungen war in Bezug auf spezifisch fachliche Definitionsaspekte verschiedentlich eine „fehlende Verortung im Feld der Kinder- und Jugendhilfe“ spürbar. Zu zahlreichen Definitionsaspekten haben Einrichtungen Interesse an einem intensivierten Fachaustausch und an Vernetzung geäußert. Aus der Untersuchung lassen sich zusammenfassend die nachstehenden Schlussfolgerungen ableiten: internationale Jugendarbeit Im Rahmen der Förderung aus dem LJFP 2012 bis 2016 wurden Angebote der internationalen Jugendarbeit zum einen durch die Thüringer Jugendverbände und zum anderen durch einige Träger der freien Jugendhilfe angeboten. Einzelmaßnahmen der internationalen Jugendarbeit Abbildung 33: bewilligte Landesmittel für Einzelmaßnahmen der internationalen Jugendarbeit im Rahmen des LJFP in den Jahren 2012 bis 2014 60.000,00 48.408,60 50.000,00 40.000,00 34.033,00 30.000,00 20.000,00 12.930,00 10.000,00 Ab dem Jahr 2013 konnte es im Rahmen der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 gelingen, Einzelprojekte der internationalen Jugendarbeit zu fördern. Die Träger, die nicht vom Zentralstellenverfahren des Bundes partizipieren, erhielten auf Antragstellung eine Förderung von Einzelprojekten. 0,00 0,00 2012 2013 2014 2015 Quelle: TMBJS, 2015 Für die Umsetzung der Einzelprojekte wurde ab 2013 jährlich eine Summe von 50.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgte in allen Jahren der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 durch die Fachabteilung des TMBJS. Dies beinhaltet die Bewerbung der neu zur Verfügung stehenden Fördergelder als auch die Beratung der Antragsteller. 54 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Auch im Jahr 2015 konnten noch einmal sieben Projekte positiv beschieden werden. Tabelle 20: Projekte der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der Förderung LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2015 2015 Im Jahr 2013 beantragten zwei freie Träger und zwei öffentliche Träger der Jugendhilfe folgende Projekte: Projekte Jugendbegegnung in Kannawurf Jugendbegegnung mit Tschechien in Geisa Jugendbegegnung mit Russland in Kaliningrad trilaterale Jugendbegegnung mit Rumänien und Polen in Straußberg Jugendbegegnung Workcamp in Erfurt Fotowerkstatt mit Georgien in Georgien außerschulische Jugendbildung in der Ukraine und in Deutschland – Themen, Methoden, Austausch in Weimar Tage 15 Teilnehmer gesamt 16 Teilnehmer aus Thüringen 5 7 22 9 11 39 39 11 44 8 30 15 28 14 5 21 6 Tabelle 18: Projekte der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der Förderung LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013 2013 Projekte Jugendbegegnung mit Russland in Russland Jugendbegegnung mit Polen in Suhl Jugendbegegnung mit Russland in Jena Tage 7 Teilnehmer gesamt 28 Teilnehmer aus Thüringen 14 8 22 38 11 12 22 Fördersumme 12.930,00 € Eine 8-tägig geplante Internationale Jugendbegegnung mit Israel in Israel wurde in 2013 abgesagt und damit nicht bewilligt. Im Jahr 2014 beantragten sieben freie und ein öffentlicher Träger neun Angebote der internationalen Jugendarbeit. Sieben Maßnahmen konnten wie folgt umgesetzt werden: Fördersumme 48.408,60 € Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit bei den Thüringer Jugendverbänden Die Thüringer Jugendverbände unterbreiten Angebote der internationalen Jugendarbeit sowohl über das Bundeszentralstellenverfahren (Förderung über den Bundeskinder- und -jugendplan über die Bundesjugendverbände) als auch unter Nutzung zur Verfügung stehender Landesmittel über die Globalförderung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016. In der Verwendung der ausgereichten Globalförderung unterbreiteten 4 Jugendverbände in den Jahren 2012 bis 2014 Angebote der internationalen Jugendarbeit. Tabelle 19: Projekte der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der Förderung LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2014 2014 Projekte Jugendbegegnung mit der Ukraine im Eichsfeld Jugendbegegnung mit Bulgarien in Bulgarien Jugendbegegnung – Workshop in Kannawurf Jugendbegegnung mit Russland in Zeulenroda Jugendbegegnung mit Georgien in Erfurt Jugendbegegnung – Workcamp in Erfurt Jugendbegegnung mit Frankreich in Nordhausen Tage Abbildung 33: bewilligte Landesmittel der internationalen Jugendarbeit im Rahmen des LJFP bei den Thüringer Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis 2014 in EUR 10 Teilnehmer Gesamt 41 Teilnehmer aus Thüringen 30 9 30 14 250.000,00 15 15 7 200.000,00 10 28 14 15 30 15 8 16 9 6 18 10 150.000,00 100.000,00 Fördersumme 34.033,00 € 50.000,00 23.900,00 24.586,86 21.315,00 21.838,00 2012 2013 2014 2015 0,00 Quelle: GFAW Thüringen, 2016 55 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Mit folgenden Partnerländern führten die Jugendverbände Angebote der internationalen Jugendarbeit durch: Tabelle 21: Partnerländer im Rahmen der Angebote der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der Förderung LJFP 2012 bis 2016 in den Jahren 2012 bis 2014 2012 Frankreich Ungarn Rumänien Polen Portugal Finnland Malta Tschechien Russland Italien Litauen Estland England Israel 2013 Frankreich Ungarn Rumänien Polen Portugal Finnland Malta Tschechien Kanada Slowakei Palästina Kroatien 2014 Frankreich Ungarn Rumänien Polen Portugal Finnland Malta Tschechien Slowakei Ukraine Palästina Kroatien Quelle: Ferienpark Feuerkuppe e. V. Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V. Kinder- und Jugenderholung Angebote der Kinder- und Jugenderholung, die als Angebote der Jugendarbeit jenseits von Tourismusangeboten einen Beitrag zur Erholung und Entspannung von jungen Menschen leisten sind aus den Mitteln des LJFP 2012 bis 2016 ausschließlich bei den Thüringer Jugendverbänden gefördert worden. 18 Thüringer Jugendverbände nutzten die Globalförderung zur Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugenderholung in den Jahren der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016. Abbildung 34: bewilligte Landesmittel der Angebote der Kinder- und Jugenderholung im Rahmen des LJFP bei den Thüringer Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis 2014 250.000,00 200.000,00 Die folgende Abbildung zeigt eine Übersicht über die Angebote der Kinder- und Jugenderholung durch die Jugendverbände im Rahmen der Landesjugendförderung des LJFP 2012 bis 2016. Ergänzt wird die Abbildung um die Anzahl der Teilnahmen und die Anzahl der Tage. Tabelle 22: Angebote der Kinder- und Jugenderholung im Rahmen der Förderung LJFP 2012 bis 2016 bei den Thüringer Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis 2014 2012 Angebote der Kinder- und Jugenderholung der Thüringer Jugendverbände Gesamtteilnehmende an den Angeboten Angebotstage insgesamt 2013 2014 99 101 86 3.425 630 3.467 669 3.041 563 150.000,00 104.976,31 104.892,65 102.254,00 100.000,00 87.620,01 50.000,00 0,00 2012 2013 2014 2015 Quelle: GFAW Thüringen, 2016 Diese Übersicht gibt nicht die tatsächlichen Aufwendungen der Thüringer Jugendverbände zur Durchführung ihrer Angebote der Kinder- und Jugenderholung wieder, sondern zeigt explizit den Anteil der Landesförderung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016. Quelle: Archiv DJH-Landesverband Thüringen e.V. 56 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung Die Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung wurden im Rahmen der Maßnahmeplanung des LJFP 2012bis 2016 neu organisiert. Förderfähig waren ausschließlich Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen mit einem klaren jugendpolitisch relevanten Bezug. Insgesamt wurden für 2 Großveranstaltungen pro Jahr der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 max. 25.000,00 € zur Verfügung gestellt. Dabei wurde jährlich eine Großveranstaltung in Verantwortung der LKJ Thüringen in Zusammenarbeit mit dem TMBJS (zuvor TMSFG) und eine Veranstaltung bei den Thüringer Jugendverbänden organisiert. Zwischen der LKJ Thüringen und dem damals für Jugend zuständigen Ministerium wurde in 2012 die Vereinbarung getroffen, den TREFF Junges Theater in Thüringen als Großveranstaltung von jugendpolitischer Bedeutung in seiner Existenz zu sichern und die dafür zur Verfügung stehenden jährlichen Mittel in den Jahren 2013 und 2015 einzusetzen. Folgende Großveranstaltungen wurden im Zeitraum von 2012 bis 2015 durchgeführt: Das 4. Evangelische Jugendcamp „Feuer und Flamme“ des Jugendverbandes bund evangelischer jugend in mitteldeutschland (bejm) setzte einen neuen Teilnehmerrekord von knapp 900, darunter auch Gäste aus der polnisch-orthodoxen Kirche und der Jugend der Evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses in der Slowakei. Gefüllt mit inhaltlicher Bibelarbeit, Seminaren zu "Rechter Gewalt" und "Internationalem Freiwilligendienst" und kreativen sowie sportlichen Angeboten ging von diesem Jugendcamp die Botschaft aus, dass sich ganz verschiedene Menschen an einem Ort versammeln, sich einbringen und sich engagieren. Landespolitiker fanden sich zur Unterstützung und zum jugendpolitischen Austausch im Camp ein. Tabelle 24: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013 2013 Träger LKJ Thüringen e. V. BDKJ Thüringen Tabelle 23: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2012 2012 Träger LKJ Thüringen e. V. bund evangelischer jugend in mitteldeutschland (bejm) Veranstaltung „Freie / Kulturelle Energie“ 4. Evangelisches Jugendcamp „Feuer und Flamme“ Tage 9 Teilnehmende23 keine Angaben 3 865 Fördersumme 25.000 Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der LKJ Thüringen wird die Großveranstaltung „Freie/kulturelle Energie“ im Jahr 2012 auf dieses Ereignis hin ausgerichtet. Die Veranstaltung bestand im Wesentlichen aus zwei großen Komplexen: Workshops in den Orten Eisenach, Nordhausen, Erfurt und Bad Salzungen mit und für Jugendliche unter die Zielsetzung „Freie/kulturelle Energie“ in mehreren Orten Thüringens Präsentation der Ergebnisse während des Festaktes zum 20-jährigen Bestehen der LKJ Thüringen am 21. September 2012 mit einer repräsentativen Darstellung der Leistungsfähigkeit von Vereinen kultureller Bildung Veranstaltung 21. Treff: Junges Theater in Thüringen „Zukunft des Jugendtheaterfestivals“ 72-Stunden Aktion Tage 4 4 Teilnehmende24 81 über 400 Fördersumme 17.500 Im Rahmen des „21. Treff: Junges Theater in Thüringen“ zum Thema „Zukunft des Jugendtheaterfestivals“ wurden die erfolgreichen Biografien vergangener Festivalteilnehmer dargestellt, um anschließend über die Zukunft des Festivals diskutieren zu können. Im Rahmen der Großveranstaltung wurde ein jugendpolitisches Zeichen dafür gesetzt, dass Jugendtheater kulturelle und politische Bildung, ein Schulungszentrum für junge Menschen als soziale Wesen, eine freudvolle und ernsthafte Freizeitbeschäftigung junger Menschen und damit Jugendarbeit ist. Ziel der Großveranstaltung „72 Stunden Aktion des BDKJ Thüringen war es, die Welt in 72 Stunden ein bisschen „besser“ zu machen. In zwanzig verschiedenen Orten in Thüringen wurden durch junge Menschen soziale, ökologische oder gemeinnützige Projekte verwirklicht. Die Durchführung dieser Großveranstaltung war von der gleichzeitig eintretenden Naturkatastrophe Hochwasser 2013 geprägt. 23 Die Teilnehmenden der Großveranstaltung werden als Gesamtanzahl ausgewiesen. Unter dieser Gesamtanzahl sind auch Teilnehmende subsummiert, die nicht aus Thüringen stammen. 24 Vgl. Fußnote 12 57 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Tabelle 26: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2015 Tabelle 25: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2014 2014 Träger LKJ Thüringen bund evangelischer jugend in mitteldeutschland (bejm) Veranstaltung 1. Thüringer Zirkusgruppentreffen 4. Evangelisches Jugendcamp „das großartigste“ Tage 5 3 Teilnehmende 115 25 2015 Träger LKJ Thüringen e. V. 865 Veranstaltung 22. Treff: Junges Theater in Thüringen“ zum Thema „Schlagschatten“ Tage 4 Teilnehmende 26 Fördersumme 12.500 Fördersumme 25.000 Das 5. Evangelische Jugendcamp „das großartigste“ des Jugendverbandes bund evangelischer jugend in mitteldeutschland (bejm) war von den inhaltlichen Zielen „Persönlichkeit leben – Glauben leben – Orientierung bieten - Horizonte erweitern – Verantwortung wahrnehmen – Beteiligung fördern – vernetzt handeln“ geprägt. Erstmals gab es beim Evangelischen Jugendcamp in 2014 auch ein spezielles Angebot für hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, die ihre Jugendgruppen begleiteten. Der 22. Treff: Junges Theater Erfurt „Schlagschatten“ diskutiert was „Junges Theater in Thüringen“ will. Diese dem ständigen Wandel unterliegende Fragestellung war durch ein vielfältiges Programm der Thüringer Amateurtheaterszene ergänzt und stellte die stil- und meinungsbildende Kraft des Theaterspielens in den Vordergrund. Quelle: bund evangelischer jugend in mitteldeutschland Das 1. Thüringer Zirkusgruppentreffen wurde als Großveranstaltung in 2014 von der LKJ Thüringen in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendzirkus Tasifan verantwortet, welches sich mit kulturellen und künstlerischen Methoden dem Thema der Partizipation mit Zirkusgruppen aus ganz Thüringen widmete. Bereichert wurde die Woche durch die Zirkusschule Ramallah aus Palästina, die zudem einen interkulturellen und –politischen Austausch ermöglichte. 25 Die Teilnehmenden der Großveranstaltung werden als Gesamtanzahl ausgewiesen. Unter dieser Gesamtanzahl sind Teilnehmende subsummiert, die nicht aus Thüringen stammen. 26 Die Teilnehmenden der Großveranstaltung werden als Gesamtanzahl ausgewiesen. Unter dieser Gesamtanzahl sind Teilnehmende subsummiert, die nicht aus Thüringen stammen. 58 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 2.4.3 Investive Förderung Die im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 ausgewiesenen Jugendbildungseinrichtungen und die Einrichtungen der Kinder- und Jugenderholung sowie die Jugendherbergen im Landesverband Thüringen des Deutschen Jugendherbergswerkes hatten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Landesmittel und eines fachlich begründeten Bedarfs im Investitionsbereich die Möglichkeit, Anträge zur Investitionsförderung zu stellen. Insgesamt wurden für die diese investive Fördermöglichkeit jährlich 480.000,00 € in den Jahren 2012 bis 2015 bereitge- stellt. Alle beantragten Maßnahmen wurden durch die Fachabteilung gewürdigt und im Hinblick auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen geprüft. Mit den bewilligten Maßnahmen ist entsprechend der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 keine Kapazitätsausweitung in den Einrichtungen wie auch kein Bau von neuen Einrichtungen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind im investiven Bereich im Jahr 2012 gefördert worden: Tabelle 27: investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2012 Träger 2012 Investive Maßnahme Bildungswerk Blitz e. V. Thüringer Sportjugend im Landesssportbund Thüringen e. V. DJH Landesverband Thüringen Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar Im Jahr 2012 mussten die Anträge von Volkssolidarität Regionalverband Oberland e. V. zum Aufbau eines integrativen Begegnungscamps „Freunde ohne Grenzen“ Mutter-Kind-Kurklinik „Regenbogenland“ in Remptendorf und der Kreisverkehrswacht Sondershausen zum Bau eines Mehrzweckgebäudes für den Jugendverkehrsgarten aufgrund der fehlenden fachlichen Zuständigkeit abgewiesen werden. Ersatzneubau zwischen West- und Nordflügel zur Erfüllung der Brandschutzauflagen in der Jugendbildungsstätte Hütten Erweiterung und Erneuerung der Sanitäranlagen im Waldhof Finsterbergen Ausstattung der Jugendherbergen Erfurt und Weimar Sanierungsmaßnahmen Förderung 480.000 € Eine Anfrage der Stadt Arnstadt zum Bau einer Jugendherberge in Arnstadt wurde in Abstimmung mit dem DJH Landesverband Thüringen mit der fehlenden Absicht zur Erweiterung der Kapazitäten der Jugendherbergen in Thüringen beantwortet. Im Jahr 2013 wurden folgende investiven Maßnahmen gefördert worden: Tabelle 28: investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013 Träger 2013 Investive Maßnahme bund evangelischer jugend in mitteldeutschland/Landeskirchenamt der EKM DJH Landesverband Thüringen Bildungswerk Blitz e. V. 1.BA Komplettsanierung Neulandhaus Küche, Speiseraum und Brandschutzmaßnahmen Ausstattung Nordflügel und Magazingebäude der Jugendherberge Heldrungen Ersatzneubau zwischen West- und Nordflügel zur Erfüllung der Brandschutzauflagen in der Jugendbildungsstätte Hütten Förderung 480.000 € Folgende Anträge mussten abgelehnt werden: Tabelle 29: abgelehnte Anträge für investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013 Träger Thüringer Sportjugend im Landesssportbund Thüringen e. V. Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda THEPRA Landesverband Thüringen Stiftung Europäische Jugendbildungsund Jugendbegegnungsstätte Weimar Deutsche Jugend in Europa-LV Hessen Jesus Bruderschaft Kloster Volkenroda Jesus Bruderschaft Kloster Volkenroda Maßnahme Modernisierung Dämmung Dachbereich Waldhaus im Waldhof Finsterbergen Neubau eines Jugendhauses in Wutha-Farnroda Ausstattung der Bildungs- und Begegnungsstätte Burg Weißensee Modernisierung sowie Erneuerung der Ausstattung in der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Erweiterung und Umbau der Jugendbildungsstätte Schafhausen Erweiterung der Bettenkapazität und Einrichtung Großküche sowie Erweiterung Speiseraum im Kloster Volkenroda Kloster Volkenroda Projekt „Kloster auf Zeit“ Ablehnungsgrund zuwendungsfähige Ausgaben zu gering Nichterfüllung der Fördervoraussetzung: Bauvorhaben mit örtlichem Charakter/nicht Bestandteil des LJFP Nichterfüllung der Fördervoraussetzung: Bestandteil des JPL Verschiebung in 2014 wegen mangelnder Haushaltsmittel Nichterfüllung der Fördervoraussetzung: Bestandteil des JPL Kapazitätsausweitung geplant, die lt. LJFP grundsätzlich nicht vorgesehen ist keine fachliche Zuständigkeit 59 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016 Im Jahr 2014 wurden folgende Bewilligungen für investive Förderung erteilt: Tabelle 30: investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2014 Träger 2014 Thüringer Sportjugend im Landesssportbund Thüringen e. V. Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Bildungswerk Blitz e. V. DJH Landesverband Thüringen Ferienpark Feuerkuppe Ferienpark Feuerkuppe Investive Maßnahme Umbau Küche und Erneuerung Ausstattung sowie Änderung Zugang Speisesaal im Waldhof Finsterbergen Modernisierung und Sanierung Küche sowie Speisesaal Vervollständigung des Brandschutz gemäß Auflagen in der Jugendbildungsstätten Hütten 2. Bauabschnittes Jugendherberge Heldrungen Ausstattung des Südflügel sowie Einrichtung Seminarraum Nutzwerterhöhung von 4 Bungalows u. a. durch Heizungseinbau sowie behindertengerechten Umbau Ausstattung Betten 480.000 € In 2014 musste der Antrag des Trägers Internationaler Bund, Niederlassung Ost für eine Sanierung des Jugendgästehauses des IB in Jena aufgrund der fehlenden Fördervoraussetzung - Bestandteil des LJFP 2012 bis 2016 - abgewiesen werden. Der Antrag der LKJ Thüringen zur Förderung der Ersatzausstattung Geschäftsstelle wurde ebenfalls abgewiesen. Die Richtlinie sieht eine Förderung von Geschäftsstellen nicht vor. Quelle: Ferienpark Feuerkuppe e. V. , Im Jahr 2015 wurden folgende Träger investiv gefördert: Tabelle 31: :investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2015 Träger 2015 Thüringer Sportjugend im Landesssportbund Thüringen e. V. Bistum Erfurt bund evangelischer jugend in mitteldeutschland/ Landeskirchenamt der EKM Ferienpark Feuerkuppe Investive Maßnahme Instandsetzung und Modernisierung Mehrzweckplatz im Waldhof Finsterbergen Malerarbeiten Fußbodenbelag und Elektroarbeiten im Marcel Callo Haus 2.Bauabschnitt Komplettsanierung Neulandhaus - Änderung der Zimmerstruktur, Nasszellen, Haustechnik, Brandschutz Treppenhaus Beendigung Nutzwerterhöhung von 4 Bungalows u. a. durch Heizungseinbau sowie behindertengerechten Umbau im Ferienpark Feuerkuppe 480.000 € Der Antrag des Trägers Jesus Bruderschaft Kloster Volkenroda für einen Neubau des Speisegebäude – Refektorium wurde vor dem Hintergrund einer damit verbundenen Kapazitätsausweitung abgewiesen. Quelle: Bistum Erfurt, Foto:Helmut Riese 60 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Ziele des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 3. Die Ziele des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 1. Das Land Thüringen als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt die Planungsverantwortung für die überörtliche Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen. 1.1 Nach Beschlussfassung des LJFP 2017 bis 2021 wurde zur Begleitung der Umsetzung des LJFP eine dauerhafte AG des LJHA eingerichtet. 1.2 Die Zielgruppen des LJFP sind an der Umsetzung und Fortschreibung des LJFP in Thüringen beteiligt. 1.3 Vielfalt und Pluralität in der Jugendarbeit sind zentrale Grundprinzipien der Förderung. 2. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 trägt zu einer öffentlichen Debatte, über Art, Umfang, Inhalt und Qualität der Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen bei. 2.1 Es existiert eine strategische fachpolitische Zusammenarbeit zwischen Landes- und Kommunalebene. 2.2 Die Jugendarbeit ist auf Landes- und Kommunalebene gestärkt. 2.3 Die Akteure des LJFP haben sich durch fachliche Positionen und jugendpolitische Stellungnahmen aktiv in die öffentliche Debatte eingemischt. 3. Mit seinen strategischen Zielen unterstützt der Landesjugendförderplan die Daseinsvorsorge der Thüringer Kinderund Jugendarbeit für die Dauer seiner Gültigkeit. Dies beinhaltet auch die Unterstützung des Ehrenamtes, als tragende Säule der Kinder- und Jugendarbeit. 3.1 Die Infrastruktur der überörtlichen Jugendarbeit ist gesichert. 3.2 Die Sicherung der Infrastruktur der überörtlichen Jugendarbeit hat einen Beitrag zur Daseinsvorsorge der kommunalen Jugendarbeit geleistet. 3.3 Die ehrenamtliche Tätigkeit ist gestärkt. 4. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 sichert Leistungen der überregionalen Jugendarbeit, deren Qualität regelmäßig nach gesicherten Standards überprüft wird. 4.1 Die Träger der freien Jugendhilfe sind in die Lage versetzt, Jugendarbeit nach qualitativen Standards zu leisten. 4.2 Ein regelmäßiger fachlicher Austausch in den Planungsfeldern des LJFP hat stattgefunden. 4.3 Es sind Instrumente für einen Qualitätsdialog entwickelt. 61 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Ziele des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 5. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 richtet sich an alle jungen Menschen bis 27 Jahren in Thüringen. Dabei werden Kernzielgruppen nach demografischen Aspekten und fachpolitischen Herausforderungen definiert. Junge Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere mit Fluchterfahrungen stellen einen Schwerpunkt dar. 5.1 Die Angebotsstrukturen und die Angebotsinhalte sind in geeigneter Weise veröffentlicht. 5.2 Barrieren für eine Teilnahme junger Menschen an den Angeboten des LJFP sind erkannt und abgebaut. 5.3 In den Konzipierungen von Angeboten sind Kern- und Hauptzielgruppen qualitativ beschrieben. 7. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 leistet einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur in Thüringen und lehnt die Förderung demokratiefeindlicher und menschenverachtender Strukturen ausdrücklich ab. 7.1 Die Akteure des LJFP haben sich für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit engagiert und sich gegen antidemokratische, gewaltaffine und menschenfeindlichen Strukturen und Handlungen gewandt. 7.2 In der Laufzeit des LJFP haben Angebote zur Demokratiestärkung stattgefunden. 7.3 Die Angebote des LJFP haben zu einer menschenrechtsbasierten Kultur des Zusammenlebens beigetragen. 6. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 steht für eine umfassende und gleichberechtigte Partizipation von jungen Menschen. 6.1 Junge Menschen sind in die Entscheidungsstrukturen der Träger der freien Jugendhilfe aktiv eingebunden. 6.2 Geförderte Angebote der Jugendarbeit im Rahmen des LJFP weisen in ihren Konzepten die Partizipation junger Menschen explizit aus. 6.3 Das qualitative Berichtswesen weist den Schwerpunkt Partizipation junger Menschen aus. 62 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf 4. Bedarf Kernaufgabe der Jugendhilfeplanung ist die Bedarfsbestimmung. In § 80 SGB VIII hat der Gesetzgeber den Auftrag formuliert, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der von der Planung betroffenen für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln haben. Aus dieser Formulierung wird deutlich, dass Bedarf nicht mit individuellem Bedürfnis gleichzusetzen ist, wohl aber beides in Beziehung zueinandersteht. Innerhalb der Bedarfsaussagen trifft der Planungsträger Aussagen zur grundsätzlichen strukturellen Verfasstheit und zu Entwicklungsnotwendigkeiten im gesamten Planungsbereich als auch in den einzelnen Planungsbereichen. Die Bedarfsformulierung des LJFP 2017 bis 2021 stellt sich aus den Analysen zu den planungsrelevanten Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf den überörtlichen Planungsbereich, den vorhandenen Bestand im Bereich der überörtlichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, den Angaben der jungen Menschen im Rahmen der Beteiligungsveranstaltungen zur Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 und den Rückmeldungen aus den Trägerbefragung zusammen. Der hier formulierte Bedarf an Angeboten, Einrichtungen oder Leistungen der überregionalen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ist demnach das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses, welcher für erforderlich gehalten und aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen im Leben junger Menschen und politischer Vorstellungen zur Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens für notwendig erachtet wird. Grundlage dieses Aushandlungsprozesses sind die gemeinsam definierten fachpolitischen Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 Abb:35 Ermittlung des Bedarfs für den LJFP 2017 bis 2021 Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen Ergebnisse aus Jugendbefragungen und Expertisen Fachdiskussionen in der Planungsgruppe Bewertung des Bestandes BEDARF Fachpolitische Herausforderungen Trägerbefragung im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 Wissenschaftliche Evaluationen 63 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 4.1 Die fachpolitischen Herausforderungen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 Jugendarbeit nimmt eine besondere Bedeutung in der Kinder- und Jugendhilfe ein. Im Gegensatz zu anderen Bereichen der Jugendhilfe sollen junge Menschen in der Jugendarbeit selbst tätig werden können, Aktionen und Projekte selbst planen und umsetzen, Arbeitsinhalte und Arbeitsnormen selbst mitgestalten und sich selbst organisieren können. Wenn Jugendarbeit in Thüringen von jungen Menschen mitbestimmt und mitgestaltet wird, zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen soll, benötigt sie in ihrer Förderstruktur eine bedarfsgerechte Ausstattung, orientiert an den Lebenslagen und Lebenswirklichkeiten der in Thüringen lebenden heranwachsenden Generation. Konzeptions- und Angebotsent- wicklung im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 müssen auf strukturelle Ausgangssituationen und die Lebenslagen von jungen Menschen in Thüringen bezogen sein. Mit der Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen, der umfassenden Trägerbefragung, der Hinzunahme wissenschaftlicher Expertisen, Kinder- und Jugendbefragungen der Thüringer Gebietskörperschaften und einer fachlichen Diskussion innerhalb der Planungsgruppe ergeben sich unter Betrachtung der Lebenslagen junger Menschen in Thüringen folgende fünf fachpolitischen Herausforderungen mit vier Querschnittsthemen für den Planungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021: Abb. 36 die Fachpolitischen Herausforderungen und die Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 20212 64 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 Jugend und Politik Unter Politik wird in der Politikwissenschaft ein soziales Handeln verstanden, das auf Entscheidungen und Steuerungsmechanismen ausgerichtet ist, die allgemein verbindlich sind und das Zusammenleben von Menschen regeln. Das Verhältnis von Jugend und Politik gehört hierbei zu den Themen, die in regelmäßigen Abständen die Schlagzeilen in Politik, den Sozialwissenschaften, der Jugendarbeit und im Bereich der Bildung prägen. Diese Thematisierung erfolgt in erster Linie dann, wenn junge Menschen als „Zielgruppe“ in den Fokus geraten oder neue Forschungsergebnisse veröffentlicht werden. Dabei ist vor allem die Verhältnisbestimmung zwischen Jugend und Politik aus mindestens 3 Gründen von besonderer Bedeutung: 1. 2. 3. Demokratische Formen sind nicht naturwüchsig, sondern müssen im Generationenprozess immer wieder neu gelernt und unter veränderten Bedingungen neu ausgelotet werden. Dies bezieht sich auf die Demokratie als Gesellschaftsform bzw. Herrschaftsform genauso wie auf die Demokratie als Form der Vergemeinschaftung und als Lebensform. Demokratische Systeme sind unter legitimatorischer Perspektive von der Identifikation der Bürger mit dem politischen System abhängig. Junge Menschen und ihre Einstellung zur Demokratie und zur Politik sind ein Seismograf für sich abzeichnende Veränderungsprozesse und können damit auf zunehmende Legitimationskrisen hinweisen. Als fachpolitische Herausforderung im LJFP 2017 bis 2021 versucht das Thema Jugend und Politik eine Verhältnisbestimmung von Jugend und Politik vorzunehmen. Dabei wird davon ausgegangen, dass von der Jugend im sozialwissenschaftlichen und von der Politik im politikwissenschaftlichen Sinn nicht gesprochen werden kann. Vielmehr muss von Jugenden im Sinne unterschiedlicher sozialkultureller Milieus bzw. unterschiedlicher Lebenswelten gesprochen werden, die sich nach ihrem Bildungsstatus und ihren normativen Orientierungen differenzieren lassen und für die jeweils unterschiedlichen Interessen, Zugänge und Themenorientierungen in Bezug auf das Politische beschrieben werden können. Die soziale Bedingtheit von politischem Interesse und politischer Partizipation wird dabei als eine der zentralen Herausforderungen für die Demokratie konstatiert Ein wichtiger empirischer Seismograf für das Thema Jugend und Politik ist die Shell-Jugendstudie 2015, die in Bezug auf das Interesse von jungen Menschen an Politik von einem deutlichen Wachstum ausgeht. 41 Prozent der jungen Menschen im Alter zwischen 12 bis 25 Jahre geben an, dass sie politisch interessiert sind (2002: 30 Prozent) und 74 Prozent dieser Gruppe informieren sich aktiv über Politik. 27 Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes weist darauf hin, dass vor allem im kommunalen Nahraum das Interesse der Politik an den Angelegenheiten von jungen Menschen deutlich unterentwickelt ist, obwohl sich gerade hier jeder vierte ein Engagement vorstellen kann. Dies geht einher mit einem mangelnden Kenntnisstand über mögliche konkrete Beteiligungsformen und Interessensvertretungen vor Ort. Gleichzeitig wünscht sich etwa jeder Zweite solche Möglichkeiten. Auch die Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 haben gezeigt, dass sich junge Menschen stärker für Politik und damit verbundene Prozesse interessieren. Trotz dieser Entwicklung herrscht andererseits eine hohe Politikverdrossenheit, die allerdings primär als Parteien- und Politikerverdrossenheit interpretiert werden muss. Auch der Thüringen Monitor 2015 zeigt auf, dass sich junge Menschen in Thüringen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren zu 77 Prozent für Politik interessieren und zu 50 Prozent zufrieden mit der Funktionsweise der Demokratie sind. 56 Prozent stimmen der Aussage zu, politische Fragen gut verstehen und einschätzen zu können, aber 24 Prozent geben hier an, dies dezidiert nicht zu können. Quelle: Naturfreundejugend Thüringen e. V. Diese Ergebnisse und die Entwicklungstendenzen sind vor allem vor dem Hintergrund der Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auf kommunaler Ebene als besondere Herausforderung in Thürin27 Deutsches Kinderhilfswerk, 2014 65 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 gen zu betrachten. Es gilt hier in Verantwortung aller Akteure junge Menschen über ihr Wahlrecht zu informieren, sie zur Auseinandersetzung mit Wahlprogrammen zu motivieren und zur Wahrnehmung ihres Wahlrechts zu animieren. Darin eingeschlossen ist die kritische Auseinandersetzung mit rechtsextremen bzw. rechtspopulistischen Parteien und Strukturen mit dem Ziel, einer eindeutigen Positionierung zu Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Diese Aufgabe ist auch in Zusammenarbeit mit Schule alltagsnah zu leisten. Die fachpolitische Herausforderung stellt in den Jahren 2017 bis 2021 auf die Notwendigkeit ab, den engen und weiten Politikbegriff für eine Betrachtung von Jugend und Politik ins Verhältnis zusetzen. Fokussiert man zur Verhältnisbestimmung von Jugend und Politik auf einen engen Politikbegriff, der sich wesentlich auf die Organisation, die Zusammensetzung und die Verfahren des politischen Systems und ihre Themen begrenzt, so belegen die Aussagen der jungen Menschen eher eine Distanz zum Feld des Politischen. Bemüht man jedoch einen weiter gefassten Politikbegriff, der die Demokratie als Lebensform und als dynamischen Prozess in den Blick nimmt, sich damit auch auf den privaten Lebensbereich, auf soziale Bewegungen, auf gesellschaftliche Kontroversen oder etwa Werturteilsdiskurse bezieht, dann kann grundsätzlich von einem verstärkten Interesse von jungen Menschen ausgegangen werden. Der enge Politikbegriff repräsentiert dabei in erster Linie das, was sich nicht nur junge Menschen im Kern unter Politik vorstellen. Dabei gerät aus dem Blick, dass politisch denken, verstehen und handeln lernen sich in einer demokratischen und menschenrechtsorientierten Gesellschaft die gesamten Lebensbereiche bezieht. Andererseits besteht in der Fokussierung auf einen weiten Politikbegriff die Gefahr, nicht zum zentralen Kern des Politischen – nämlich der Frage nach der Verteilung von Macht und der Überwindung von Ungleichheit, nach der Freiheit des Einzelnen und den verbindenden Werten, nach dem gerechten Ausgleich der Interessen und den zukünftigen Gesellschaftsentwicklungen vorzudringen. Beide Bereiche miteinander zu verschränken ist vor allem unter den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, und im speziellen der Jugendarbeit zu beschreiben. Politische Veränderungsprozesse vollziehen sich in der jungen Generation dynamischer und frühzeitiger als in der Gesamtbevölkerung. Dies ist vor allem in Zeiten raschen gesellschaftlichen Wandels der Fall, in denen überkommene Werte und Verhaltensmuster den Lebensbedürfnissen der jungen Menschen nicht mehr gerecht werden. Drei empi- risch relativ gut belegte Entwicklungen sind dabei in den entwickelten Demokratien feststellbar: eine sinkende Wahlbeteiligung, eine Distanz und Kritikbereitschaft der etablierten Politik gegenüber sowie die zunehmende Bereitschaft, konkreten Forderungen an die Politik durch politische Protestaktionen und zeitlich befristetes Engagement Nachdruck zu verleihen. Diese Phänomene weisen auf ein verändertes Politikverständnis, auf eine zunehmende Distanz zur etablierten Politik, aber auch auf ein grundsätzlich hohes Interesse an politischen Themen und Fragestellungen im Lebenskontext der jungen Menschen hin. Für die Verstärkung und Ausweitung demokratischer und politischer Lernprozesse junger Menschen gibt es unmittelbare Bedarfe, die sich aus den Interessen von jungen Menschen, den aktuellen demokratischen Herausforderungen und den vorhandenen Partizipationsdefiziten ableiten lassen. Aufgabe im LJFP 2017 bis 2021 wird es sein, Angebot, Formate und Zugänge zu entwickeln, die für unterschiedliche sozialkulturelle Milieus demokratisches und politisches Lernen ermöglichen. Politisches Lernen bedeutet dabei für junge Menschen in Thüringen in erster Linie Information, Kommunikation und Partizipation. Information wird dabei verstanden als Urteilsfähigkeit, die sich auf der Basis fachwissenschaftlicher und multiperspektivischer Sachinformation im Rahmen eines Selbstbildungsprozesses entwickelt und Mündigkeit zum Ziel hat. Mit dem Begriff Kommunikation verbinden junge Menschen ganz unterschiedliche Erwartungen an politikorientierte Bildungsprozesse. Sie wünschen sich zum einem konkrete Diskussionsprozesse mit politischen Entscheidungsträgern, zum anderen aber auch die jugendgemäße Aufbereitung von politischen Themen und Fragestellungen und eine entsprechende Verankerung in ihrem Lebensalltag. Von zentraler und herausragender Bedeutung für junge Menschen sind Partizipationsprozesse, in denen Erfahrungen gesammelt, Engagement entwickelt und Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse genommen werden kann. Junge Menschen schätzen dabei realistisch ein, dass ein Widerspruch zwischen einem inflationären Gebrauch des Begriffes in Politik und Bildungsarbeit und den tatsächlichen Partizipationsmöglichkeiten – vor allem auch im kommunalpolitischen Raum – besteht. Neben Themen aus dem Bereich Ökonomie (z.B. TTIP) und Ökologie (z.B. regenerative Energien) sind dabei vor allem Fragen aktueller Demokratiegefährdungen (z.B. Rechtsextremismus, religiöser Fundamentalismus, Datenschutz) und der Einwanderungsgesellschaft (z.B. Flüchtlings- und Asylpoli- 66 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 tik) für junge Menschen relevant. Der Erwerb demokratischer Kompetenzen und die Entwicklung eines Bewusstseins für Menschenrechte und Toleranz werden dabei als Kernanliegen formuliert. Dies setzt voraus, dass die Akteure des LJFP über ein fachlich fundiertes Handlungswissen im Bereich der politischen Bildung und der Bildung für Menschenrechte und Toleranz verfügen. Politisch denken lernen hat auf der Basis normativer Grundlagen (Menschen- und Grundrechte) Mündigkeit zum Ziel und verbindet Kritik-, Urteils- und Handlungsfähigkeit miteinander. Voraussetzung hierfür ist ein jugendorientierter öffentlicher Diskurs über relevante Themen und Herausforderungen; diese hat die unterschiedlichen sozialkulturellen Milieus einzubeziehen. Das Verständnis von Politik ist für viele junge Menschen lediglich durch schulische Lernprozesse geprägt. Es wird deshalb Aufgabe sein, eine engere – auch strukturelle - Verbindung von formaler und nonformaler politischer Bildung herzustellen. Chancengleichheit Die Verwirklichung von Chancengleichheit junger Menschen, verstanden als gerechte Zugangs- und Lebenschancen, wird im LJFP 2017 bis 2021 als fachpolitische Herausforderung betrachtet. Chancengleichheit heißt dabei vor allem, Lebensbedingungen so zu gestalten, dass Zukunftschancen junger Menschen verbessert, soziale Ungleichheiten überwunden und gesellschaftliche Teilhabe unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, ethnischem Hintergrund oder Behinderung ermöglicht werden. Dies erfordert, die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs junger Menschen zu Angeboten der Bildung, Beschäftigung, Freizeit und des öffentlichen Lebens. Mit dem Bewusstsein, dass Jugendpolitik weder Chancengleichheit noch die Aspekte von Chancengerechtigkeit und Teilhabegerechtigkeit junger Menschen in Thüringen allein herstellen kann, leistet der LJFP 2017 bis 2021 dennoch seinen Beitrag für die Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung. Er will für diese Thematik sensibilisieren, da sie junge Menschen in Thüringen beschäftigt und bewegt. So haben die Ergebnisse der Beteiligungsveranstaltungen zur Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 gezeigt, dass junge Menschen ihr Leben im Hinblick auf Eigenschaften, Merkmalen und damit verbundenen Lebenssituationen verschieden beschreiben und darin ungleiche Chancen in ihrer Lebensgestaltung und in ihrem Zugang zu Angeboten wahrnehmen. Chancenungleichheit entsteht für junge Menschen insbesondere durch Einschränkungen der eigenen Mobilität und den damit verbundenen Zugangswegen und Zugangschancen zu Angeboten. Junge Menschen nehmen eine eingeschränkte Mobilität, vor allem als Einschränkung ihrer Selbstbestimmung wahr und beschreiben dies als Fehlen von Erfahrungsräumen und Räumen des Ausprobierens. Dies bedeutet, dass ein alleiniges zur Verfügung stellen von Räumen und Angeboten der Jugendarbeit und damit Möglichkeiten des Ausprobierens und der Selbsterfahrung nicht ausreicht, sondern auch ein Mobilitätskonzept benötigt, damit junge Menschen diese (auch in Zukunft noch) erreichen werden. Hier sind vor allem in der ländlich geprägten Region Antworten mit den entscheidenden politischen Akteuren zu finden. Die Situation der ländlich geprägten Lebenswelt ist ein weiterer für junge Menschen in Thüringen existierender Aspekt ungleicher Chancenverteilung. Sie definieren die Unterschiedlichkeit der Lebenssituation zwischen städtischer Infrastruktur und ländlichem Raum als Ausdruck ungleicher Lebenschancen. Vor allem den Erhalt von Freizeitangeboten im ländlichen Raum sehen sie als notwendig an, um die Attraktivität des ländlichen Raums für junge Menschen zu verbessern und Lebenschancen zu ermöglichen. Junge Menschen aus ländlichen Regionen suchen nach Erfahrungsräumen, die ihnen das Erleben städtisch geprägten Lebens ermöglichen. Junge Menschen aus städtischen Strukturen müssen die Lebensqualität der ländlichen Region erfahren können. Chancengleichheit herzustellen, bedeutet für die junge Generation in Thüringen zudem den Einbezug von benachteiligten jungen Menschen. Die Beteiligungsveranstaltungen haben gezeigt, dass junge Menschen in Thüringen trotz entscheidender fachpolitischer Entwicklungen nach wie vor wahrnehmen, dass junge Menschen aus sozial benachteiligten Lebenslagen wenig an den Angeboten der Jugendarbeit teilhaben. Dies wird zum einen aus finanzieller Sicht betrachtet, das heißt das Fehlen kostenfreier Angebote. Durch eine geeignete Förderstruktur könnte die Barriere von Teilnahmeoder Mitgliedsbeiträgen minimiert werden. Zum anderen sehen junge Menschen, dass ihnen Information über bestehende Angebote fehlen. Chancengleichheit heißt für junge Menschen in Thüringen weiterhin echte Barrierefreiheit zu ermöglichen. Sie erleben, dass wenn auch so oft formale Chancengleichheit vermittelt wird, jedoch 67 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 keine tatsächliche Barrierefreiheit herrscht. Barrierefreiheit bezeichnet hier eine Gestaltung der Umwelt in der Weise, dass sie von allen jungen Menschen auch tatsächlich genutzt werden kann. Eine eingeschränkte Sicht auf die bauliche Umwelt ist dabei überholt von einer Sichtweise junger Menschen, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Bedürfnisse aller berücksichtigt sind. Keine Personengruppe soll aufgrund einer bestimmten Gestaltung von der Nutzung ausgeschlossen werden. Barrieren können dabei nicht nur baulicher Natur sein, sondern beispielsweise kann auch Sprache ausschließen. Chancengleichheit erfordert weiterhin ein professionelles Handeln zugunsten der Geschlechtergerechtigkeit. Eine geschlechtergerechte Perspektive des LJFP 2017 bis 2021 prüft alle Aktivitäten und Angebote hinsichtlich ihrer geschlechtsspezifischen Wirkungen. Dies beginnt bei der Wahrnehmung und sprachlichen Benennung von Geschlechtern. Es geht aber auch darum jungen Menschen eine Welt zu eröffnen, in der Geschlechtervielfalt, vielfältige Begehrensstrukturen und Lebensentwürfe nichts Abstraktes sind, sondern etwas Gelebtes, das individuell sehr unterschiedlich sein kann. Der LJFP 2017 bis 2021 verwendet dabei bewusst den Begriff der Geschlechtergerechtigkeit, mit dem Ziel neue Erfahrungsräume zu eröffnen, damit der je eigene Lebensentwurf bewusst gewählt und gestaltet werden kann. Chancengleichheit, verstanden als gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen, legt ihren Blick im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 weiter auf die Herstellung einer Altersgerechtigkeit in der Gestaltung von Angeboten. Dies bedeutet, dass verschiedene Altersgruppen junger Menschen unterschiedliche Ansprüche an eine gleichberechtigte Förderung ihrer Bedürfnisse und Interessen haben. Da sich diese innerhalb des Lebensverlaufes verändern werden jeweils altersspezifische Angebotsstrukturen benötigt. Für die Handlungsfelder und die Angebote des LJFP gilt es, in den Jahren 2017 bis 2021 das pädagogische und zugleich gesellschaftliche Ziel zu unterstützen, für alle jungen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Das umfasst auch Maßnahmen zur Förderung bisher unterrepräsentierter Gruppen oder Einzelpersonen. Es erfordert bei den Trägern der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit eine Haltung, die sich für eine Teilhabe aller an den Angeboten und darüber hinaus auch an anderen gesellschaftlichen Ressourcen einsetzt. Auf Basis dieser Zielsetzung wird eine Erhöhung der Repräsentanz und aktiven Mitwirkung von bisher benachteiligten bzw. unterrepräsentierten Gruppen junge Menschen unterstützt. Chancengleichheit bedeutet dann, dass sich stärker als bisher an der Heterogenität von jungen Menschen orientiert werden muss und respektiert damit die Vielfalt ihrer Lebenslagen und Lebensentwürfe. Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit als Planungsfelder des LJFP 2017 bis 2021 werden mit diesem Verständnis als wichtige Unterstützer bei der Prävention von Chancenungleichheit und der Herstellung von Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit betrachtet. Für Jugendverbände und Träger der Jugendarbeit muss es dabei vor allem darum gehen, die Unterschiedlichkeit der jungen Menschen als von vornherein vorhandene Selbstverständlichkeit wahrzunehmen und sensibel für Diskriminierungen und Ausschlussmechanismen zu werden. Insofern bedeutet dies in der Arbeit immer auch Sensibilisierung für und Reflexion von Erfahrungen und Strukturen von Privilegierung und Diskriminierung. Gemeinsames Ziel aller Akteure des LJFP 2017 bis 2021 muss es sein, Exklusion und deren Gründe zu identifizieren und zu überwinden. Im Rahmen der Zuständigkeit des LJFP 2017 bis 2021 wird eine situative Schwerpunktsetzung oder bewusste Fokussierung auf einzelne Differenzlinien oder Diskriminierungsformen in der Angebotsgestaltung sinnvoll bzw. notwendig werden. Es geht dabei schlussendlich um eine grundsätzliche Absage an alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und einer damit verbundenen situativen pädagogischen oder strategischen Abwägung, welche Differenzen in welchen Settings wie bearbeitet werden sollen und können. Partizipation Quelle: JugendSozialwerk Nordhausen E. V. Partizipation oder Beteiligung ist eine pädagogische Grundhaltung, die dem Auftrag der Kinderund Jugendhilfe entspricht, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und ge- 68 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 meinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Sie ist im Zuge des demographischen Wandels eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen. Durch immer weniger junge Menschen wird es im Wettstreit der Interessen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zunehmend schwieriger werden, die Interessen der heranwachsenden Generation angemessen zu würdigen. Um dem entgegen zu wirken, muss Partizipation als gesellschaftliches Grundprinzip verstanden und verankert sein, um den Ansprüchen und Bedürfnissen der nachwachsenden Generationen ausreichend Rechnung zu tragen. Der LJFP 2012 bis 2016 formulierte als fachpolitische Herausforderung die Kompetenzstärkung von Kindern und Jugendlichen durch eine aktive und partizipative Auseinandersetzung mit der Gesell28 schaft. Verstanden als Herausforderung, dass junge Menschen sich ihrer Rolle als mündiges Mitglied der Gesamtgesellschaft bewusst sind und sich an gesellschaftlichen und politischen Prozessen beteiligen, greift der LJFP 2017 bis 2021 diese Herausforderung auf und stellt ihren Bezug in eine abstraktere Ebene. Beteiligung, hier verstanden als eine gewichtige Dimension des Wohlbefindens junger Menschen, betont, dass die Erfahrungen und die eigenen Ansichten von jungen Menschen grundsätzlich wahrgenommen und ihre Anliegen berücksichtigt werden. Sich als selbstwirksam zu erleben und sich real beteiligen zu können, schafft eine unverzichtbare Grundlage, damit junge Menschen lernen, Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen zu übernehmen. Sie ist zudem eine zentrale Voraussetzung für soziales Handeln und eine Basis für politisches Interesse ebenso wie für bürgerschaftliches Engagement. Fragt man junge Menschen direkt, was sie unter Partizipation verstehen, sind die Antworten praxisorientierter und individueller, aber grundsätzlich ähnlich. Sie subsumieren unter Partizipation Elemente wie „Freiräume zum Agieren“, „Selbstbestimmung“, „Befähigung zur Selbstorganisation“, aber auch das „Mitdenken von Jugend“ sowie Orte, an denen „Themen erarbeitet und Entscheidungen getroffen“ werden. Junge Menschen wollen ihre Umgebung und Lebensrealität mitgestalten. Sie haben ein Interesse daran, ihr Hier und Jetzt wirksam zu beeinflussen und bei den Weichenstellungen für ihre Zukunft gefragt zu werden. Die Beteiligungsveranstaltungen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 haben hier aufgezeigt, dass es für junge Menschen essentiell ist, von anderen ernst genommen und in ihrer Ei28 genständigkeit als Persönlichkeit wahrgenommen zu werden. Sie wünschen sich eine bisher eher punktuelle projekthafte Beteiligung durch eine vielfältige und lebendige Beteiligungskultur zu erweitern. Sie machen deutlich, dass sie sich eine grundlegende Mitsprache bei Themen, die die Jugend betreffen, wünschen. Die Ergebnisse zeigen auf, dass junge Menschen eigene Mitwirkungsmöglichkeiten nicht erst mit der Einrichtung von Jugendgremienarbeit definieren. Sie formulieren, dass das Erleben von Mitbestimmungsmöglichkeiten in der allgemeinen Alltagsgestaltung beginnt. Sie stellen sich Fragen nach der Erhöhung der Selbstbestimmung, dem Artikulieren und der Anerkennung eigener Bedürfnisse, dem grundlegenden Interesse an der Jugend und einem damit verbundenem grundlegenden Ernstgenommenwerden im individuellen Lebensabschnitt, (Frei)Räumen der Mitbestimmung und dem Treffen individueller Entscheidungen. Im Kern geht es um die Etablierung einer beteiligungsorientierten Haltung bei den Akteuren in der Lebenswelt junger Menschen, einschließlich der damit verbundenen Teilung von Macht und Verantwortung. Der Beteiligungsgedanke wird nicht als besonderer Bonus für junge Menschen beschrieben und auch nicht als Last für die handelnden erwachsenen Akteure. Als durchgängiges Prinzip soll jungen Menschen partnerschaftlich auf Augenhöhe begegnet werden. Dieser Anspruch nach Selbstbestimmtheit des Subjekts richtet sich an Erwachsene und bildet die notwendige Grundlage für alle nachfolgenden partizipativen Handlungen. Aus fachlicher Sicht benötigen Erwachsene eine wertschätzende und fördernde Haltung gegenüber jungen Menschen, verbunden mit qualifizierten Handlungskompetenzen. Zur Sicherstellung dieser fachlichen Haltung gilt es Sensibilisierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für die Fachkräfte in der Jugendarbeit und darüber hinaus auszubauen und ergänzend neu zu schaffen. Beteiligung heißt auch, den Kompetenzerwerb junger Menschen stärker zu ermöglichen, damit sie von ihren Mitsprache- und Mitbestimmungsrechten tatsächlich Gebrauch machen können. Es benötigt vielfältige Informationen über Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Gesellschaft und der eigenen Lebenswelt. Aus Sicht der jungen Menschen braucht es hierfür vor allem Austauschplattformen beispielweise über die sozialen Medien, über Newsletter, aber auch das Bereitstellen und Überlassen von Räumen. Junge Menschen fragen sich in diesem Zusammenhand auch, wie Be- Vgl. LJFP 2012 bis 2015, Seite 69 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 teiligung auch für benachteiligte Jugendliche adressiert sein kann und wie ihre vielfältigen Lebenswirklichkeiten in Entscheidungsprozesse einbezogen werden können. Quelle: Naturfreundejugend Thüringen e. V. In Thüringen sind bereits zahlreiche Institutionen, Einrichtungen und Formate aktiv, in denen sich junge Menschen ihrem Alter angemessen beteiligen und ihren Interessen auf vielfältigste Weisen 29 Ausdruck verleihen können . Gleichzeitig erreichen die Angebote und Einrichtungen jedoch nur einen Teil der in Thüringen lebenden jungen Generation. Junge Menschen, die noch nicht in Partizipationsstrukturen aktiv sind, benötigen stärker als bereits Aktive altersgemäße Informationen über die Möglichkeiten, wo Partizipation in ihrem direkten und auch weiter gefassten Umfeld unter welchen Voraussetzungen für sie möglich ist. Niedrigschwelligkeit und Offenheit als Zugangsvoraussetzungen, sowie das grundsätzliche Verständnis, dass Partizipation gewollt ist und unterstützt wird, sind die ersten – grundlegenden – weiterer zahlreicher Bedingungen für das Gelingen von Partizipation von, für und mit jungen Menschen. Gleichzeitig ist die Frage nach Transparenz innerhalb der Partizipationsprozesse für alle jungen Menschen wichtig. Diesen Anforderungen müssen sich die Angebote und Strukturen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Thüringen (auch weiterhin) stellen und ihnen sowohl konzeptionell verankert wie auch im konkreten Tagesgeschäft gerecht werden. Kontinuierlich gelingende Beteiligung braucht Rahmenbedingungen, die Beteiligung konzeptionell ermöglichen. Sie bedarf grundlegender Verankerung in den (pädagogischen) Konzepten, den Arbeitsweisen der Beteiligten sowie in der methodischen und didaktischen Entwicklung von Beteiligungsverfahren. Dauerhaft gelingende Beteiligung benötigt kinder- und jugendgerechte Kommunikations-strukturen und Arbeitsweisen. Um jungen Menschen in alle sie betreffenden Ereignisse und Entscheidungsprozesse einzubeziehen, sind Fachkräfte, Verwaltung und Politik gefordert, einen Perspektivwechsel vorzunehmen und mehr Wert auf die Formen der Kommunikation mit jungen Menschen zu legen. Das setzt voraus, jungen Menschen verantwortliches Handeln zuzutrauen und ihnen Raum zu geben, ihre Fähigkeiten selbstbestimmt unter Beweis zu stellen. Dafür brauchen junge Menschen Unterstützung, die begleitet, auffordert und sie in ihrer Entwicklung bestärkt. Sich dieser Herausforderung immer wieder neu zu stellen, ist Auftrag der Träger des LJFP 2017 bis 2021, indem sie ihr Handeln transparent machen, nachvollziehbar gestalten und zur Diskussion stellen. Junge Menschen sollen sich in unterschiedlichen Formaten beteiligen können, die ihre Vielfalt und ihre jeweiligen Besonderheiten aufnehmen. Diese Beteiligung und dieses Mitwirken sollen lebensweltübergreifend organisiert und spürbar werden. Jugendpolitisch hat sich Thüringen in diesem Zusammenhang mit der Landesstrategie Mitbestimmung auf den Weg gemacht, normative und strukturelle Rahmenbedingung der Beteiligung zu unterstützen. Beteiligung, verstanden als Demokratiebildung, die zur Stärkung und Zukunftsfähigkeit des gesellschaftlichen Miteinanders beiträgt, unterstütz das Ziel, die Entscheidungsmöglichkeiten und -räume von jungen Menschen zu erweitern und auszubauen. Die Träger der Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit stellen hierbei einen entscheidenden Rahmen für die Realisierung und Umsetzung einer partizipativen und beteiligungsorientierten Haltung. Sie ermöglichen jungen Menschen genau diese Erfahrungsräume, einer selbstbestimmten Lebensgestaltung. Nicht nur für junge Menschen ist Beteiligung ein Gewinn. Die am Prozess beteiligten Erwachsenen in Institutionen, der Politik und Verwaltung erhalten wertvolle Erkenntnisse, gewinnen wichtige Einsichten in die Lebenswirklichkeit der jungen Generation und entdecken neue Perspektiven, wenn sie junge Menschen als Experten in eigener Sache ernst nehmen. Dadurch werden Planungen und Entscheidungen innovativer und passgenauer. Kultur des Zusammenlebens 29 Stellvertretend und ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien Jugendverbände, Kinder- und Jugendparlamente und landesweite jugendpolitische Veranstaltungen wie der Thüringer Kindergipfel, aber auch Einrichtungen in an die Jugendhilfe angrenzenden Bereichen wie die Schülervertretungen oder thematische Beteiligungsformen wie Jugendforum Nachhaltigkeit genannt. Sie werden ergänzt durch Partizipationsmöglichkeiten in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Heimerziehung bis hin zu Partizipationsformen in Kindertageseinrichtungen. Selbstorganisierte oder projektorientierte Partizipationsformen von jungen Menschen runden die Beteiligungsmöglichkeiten in Thüringen ab. Kultur umfasst Ideen, Visionen, Kommunikationsstrukturen, Formen sozialer Beziehungen, Bauwerke mit ihrer Geschichte, Kunstgegenstände, Naturverständnisse, Regeln und Normen, Sprache, 70 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 Kommunikation, Handlungen, Symbole, Musik, Rituale, Werte, Weltanschauungen, Religionen und vielfältige Antworten auf existenzielle Fragen. Sie umschreibt damit soziales Handeln, dessen Strukturen, Entstehung und auch Veränderung. Die Antworten der eigenen Kultur sind dabei immer nur Antworten, die in anderen Räumen und Zeiten anders ausfallen können. Allerdings haben verschiedene Kulturen immer auch Bezüge untereinander. Die Kulturfähigkeit eines Menschen ist somit die Kompetenz zum Handeln und zur Ausge30 staltung bestehender Welten In einer globalisierten Welt, die immer komplexer wird, sind vielfältige Gesellschaften die Regel. Begegnungen mit dem vom Einzelnen als fremd wahrgenommen Anderen nehmen zu und es entsteht eine Pluralität von Lebensstilen und Wertorientierungen. Junge Menschen in Thüringen sind dabei selbst so vielfältig wie die Gesellschaft, in die sie hineinwachsen. Sie leben zum einen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Überzeugungen. Bedingt durch die kulturelle Vielfalt der Bevölkerung wachsen sie zum anderen in einem gesellschaftlichen Umfeld auf, das sich durch eine Vielzahl von Weltanschauungen, Werteorientierung, kulturellen Hintergründen und Religionen auszeichnet. Junge Menschen erfahren, dass es neben ihrer eigenen, auch andere Positionen gibt. Sie erleben aber auch Gemeinsamkeiten und Anknüpfungspunkte. Die fachpolitische Herausforderung „Kultur des Zusammenlebens“ des LJFP 2017 bis 2021 zielt bewusst auf einen größeren Zusammenhang des Nachdenkens über das Menschsein und unser aller Zusammenleben hin. Die fachpolitische Herausforderung des LJFP 2012 bis 2016 „Förderung der interkulturellen Kompetenz“ aufgreifend, fragt sie nach den Möglichkeiten und Chancen von vielfältigen Kulturen und Gemeinschaften, an denen alle teilhaben und die dem Wohl aller dienen. Sie fragt nach einer grundsätzlichen Haltung gegenüber dem anderen, nach einer reflektierten Sicht auf das eigene Selbst, um damit eine akzeptierende Haltung des jeweils anderen zu ermöglichen. Diese Sicht bezieht die gesellschaftlichen Herausforderungen der Einwanderung von Menschen nichtdeutscher Herkunftssprache, insbesondere derer mit Fluchterfahrungen ein, zeigt aber auf die Notwendigkeit eines großen Ganzen hin. 30 (vgl. Thüringer Bildungsplan bis 18, 2015). Quelle: JugendSozialwerk Nordhausen E. V. Die Heterogenität unserer Gesellschaft verlangt die Fähigkeit junger Menschen, mit Individuen und Gruppen aus anderen Kulturen angemessen zu interagieren. Kulturelle Heterogenität, verstanden als Ressource und Chance, die Anerkennung fördert, Gemeinsamkeiten von jungen Menschen und deren Unterschiede und Besonderheiten zu schätzen lehrt, trägt dazu bei, dass sich die heranwachsende Generation der Vielfältigkeit und der vielfältigen Optionen ihrer Lebensführung bewusst wird. Junge Menschen werden in diesem Zusammenhang auch mit radikalen, extremistischen, gewaltbereiten, fundamentalistischen und mitunter fremdenfeindlichen Ideologien und Bewegungen konfrontiert. Diesen Beeinflussungen können junge Menschen mit einem positiven Selbstbild, die selbst Anerkennung erfahren wiederstehen und trotzdem neugierig und offen auf andere Menschen zugehen und diese als gleichwertig respektieren. Unter dem beschriebenen Blickwinkel auf eine gemeinsam gestaltete Kultur des Zusammenlebens bei einer immer vielfältigeren Gesellschaft, soll der LJFP 2017 bis 2021 zeigen, welche Bedeutung die Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit haben. Die Aufgaben besteht darin, jungen Menschen durch geeignete Projekte, Einrichtungen und Angebote aufzuzeigen, die Beziehung zum anderen in einer respekt- und friedvollen Weise zu gestalten und den Anderen dabei als Chance zur eigenen Entwicklung und nicht als Bedrohung zu sehen. Die Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 haben deutlich gemacht, dass sich die jungen Menschen mit dem Thema der eigenen Identität beschäftigen. Sie verbindet damit Fragen nach der Heimat, den eigenen Wurzeln, dem Gefühl und dem Bedürfnis nach Sicherheit und Zugehörigkeit. Obwohl sie einer Vielfalt der Bevölkerung in Thüringen grundsätzlich offen gegenüberstehen, beschäftigten sie sich mit der Frage, ob Vielfalt Normalität wird und wie sie dieser Entwick- 71 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 lung offen und angstfrei begegnen können. Gleichzeitig möchten junge Menschen in Thüringen ein Bewusstsein für die eigene Identität erhalten. Sie streben danach, andere Kulturen mit der eigenen Kultur in Beziehung zu setzen. Die Ergebnisse der Beteiligungsveranstaltungen weisen dabei auf Fragen junger Menschen in Thüringen hin, die in der Frage von Angebotsgestaltung und Konzipierung aufgegriffen werden können: „Was kann mir bei einer zunehmenden Vielfalt der Gesellschaft Handlungsorientierung geben? Wie wichtig ist es, in einer unübersichtlichen Welt eine Handlungs- und Wertorientierung zu finden, die mir einen Umgang mit dem für mich fremden Anderen aufzeigt?“ Ziel der Angebote im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 soll es sein, dass junge Menschen Kompetenzen entwickeln, um kulturelle Differenzen und Unterschiede nicht nur auszuhalten, sondern sie zu verstehen und sich bewusst darauf einzulassen. Dabei geht es insbesondere um die Fähigkeit zur Reflexion und Stärkung der eigenen Identität und der eigene Werte, zur Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen, zur Empathie, kritisch zu sein und Kritik auszuhalten, die Fähigkeit zum Dialog und Akzeptieren von Unterschieden, zur friedlichen Konfliktbewältigung, zum Erkennen von Benachteiligungen, zur Solidarität mit anderen und zur Übernahme von Verantwortung, Mitgestaltung und Einflussnahme. Junge Menschen sollen sich als handlungsfähige Subjekte entwerfen und erleben, sich in der Vielfalt verorten und ihren Platz finden. Quelle:: JugendSozialwerk Nordhausen e. V. Die Auseinandersetzung mit Einstellungen, Meinungen und ggf. Vorurteilen muss in den Angeboten des LJFP 2017 bis 2021 durch eine Erhöhung der selbstreflexiven Kompetenz forciert werden. Die Bewusstmachung eigener Vorurteile und ein daraus resultierendes kritisches Denken und Handeln soll zu einem anderen Umgang mit den eigenen Bildern über „das Anderssein“ oder „das Fremde“ beitragen. Es soll also darum gehen, Vielfalt und Multiperspektivität wahrzunehmen und anzuerkennen, ohne sie einerseits zu überhöhen oder zu kategorisieren oder sie anderseits zu tabui- sieren. Respekt sowie wechselseitige Anerkennung stellen dabei herausragende Ziele für die pädagogische Arbeit in den Angeboten des LJFP 2017 bis 2021 dar. Junge Menschen beschreiben, dass es ihnen an Informationen und Wissen über „Das Andere“, über bisher fremde Kulturen fehlt. Ihre eigenen Informationen beziehen sie bislang nicht vordergründig aus persönlichen Kontakten, sondern aus Medien. Sie wünschen sich jedoch unmittelbare Begegnungen und Räume für persönlichen Austausch, für persönliche Kontakte. Gleichzeitig halten sie gezielte Aufklärungsarbeit gegen Rassismus, Homophobie und Fremdenhass für dringend erforderlich. Dieses Erfordernis beschreiben sie auf der Basis eigener Beobachtungen und Erfahrungen, einer zunehmenden Respektlosigkeit gegenüber dem grundsätzlichen Anderssein. Sie fragen nach Abbau von Vorurteilen und Klischees, nach mehr Solidarität und weniger Egoismus. Sie wünschen sich mehr Empathie und machen diese Herausforderungen als grundsätzliche gesellschaftliche Aufgabe fest. Die zunehmend kulturelle Vielfalt inkludiert eine religiöse Vielfalt junger Menschen in Thüringen. Der Umgang mit religiöser Vielfalt wird zu einer grundlegenden Kompetenz in der modernen Zivilgesellschaft. Die Jugendarbeit gehört zu einem der wichtigen Orte, an denen man diese Kompetenz erwerben kann. Auch hier ist eine Voraussetzung dafür, dass religiöse Unterschiede in der Gestaltung von Angeboten beachtet, anerkannt und benannt werden. Die Angebote des LJFP 2017 bis 2021 werden sich in diesem Zusammenhang mit der Frage auseinandersetzen müssen, welche Methoden interreligiöses Lernen ermöglichen. So wichtig es auch ist, über andere Kulturen und über Besonderheiten interkulturellen Handelns informiert zu sein: Theoretisches Wissen ist nur die eine Seite, um in interkulturellen Zusammenhängen erfolgreich bestehen zu können. Mindestens ebenso wichtig ist die internationale Erfahrung, das Erleben interkultureller Situationen. Erst der tatsächliche Austausch, interkulturelle Projekte mit jungen Menschen aus anderen Ländern durchzuführen, schafft Erfahrungsräume und wird deshalb weiterhin ein Auftrag des LJFP 2017 bis 2021. Im Sinne der Kontakthypothese ist es darüber hinaus erforderlich, Kontakte und Begegnungen von unterschiedlichen jungen Menschen zu schaffen, die verschiedene individuelle und kulturelle Identitäten haben und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen angehören. Dem internationalen Jugendaustausch, generationsübergreifenden Projekten, Anti-Diskriminierungs- und Präventionsprogrammen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlich- 72 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 keit kommen hierbei besondere Bedeutungen zu. Fruchtbar ist darüber hinaus die Zusammenarbeit von Schule und außerschulischer Bildung. Außerschulische Träger haben langjährige Erfahrung mit internationalem Jugendaustausch mit AntiDiskriminierungs-, Präventions- und Partizipationsprojekten, welche schulische Bildungsansätze ergänzen können. Schule als Lebensort Schulen erfüllen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag als Teil einer lokalen Bildungslandschaft, in der kommunale Bildungs- und Sozialverantwortung (zukünftig) verstärkt und vorrangig für alle Generationen, auch im Sinne des lebenslangen Lernens, wahrgenommen wird. Einen Großteil ihrer Zeit verbringen junge Menschen in der Schule. Sie ist in den vergangenen Jahren zu einem substanziellen Bezugsort im Leben von nahezu allen Kindern und Jugendlichen geworden. Die Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 haben gezeigt, dass junge Menschen ihren Alltag länger und umfangreicher als früher am Ort Schule erleben und diesen nicht länger nur als Lernort, sondern immer stärker auch als Lebensort definieren. Sie schreiben diesem Ort neben dem akzeptierten Bildungs- und Erziehungsauftrag auch einen lebensweltbezogenen Gestaltungsauftrag zu, der ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht werden soll. Junge Menschen verstehen den Lebensort Schule als einen Ort des lebendigen Lernens. Hier lernen und üben zu können ist wichtig, aber auch Spaß und Ruhe sollten ihren Platz finden. Sie wünschen sich eine von Vertrauen und Respekt geprägte Atmosphäre und individuelle Entfaltungsmöglichkeiten. Der LJFP 2017 bis 2021 greift diese Entwicklung bewusst in der Formulierung seiner fachpolitischen Herausforderung „Schule als Lebensort“ auf. Während der LJFP 2012 bis 2016 im Rahmen der fachpolitischen Herausforderung „Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“ die Zielstellungen einer erfolgreichen Zusammenarbeit beschreibt, fragt der LJFP 2017 bis 2021 nicht mehr nach den Gründen einer misslingenden Zusammenarbeit oder den Grenzen beider Handlungssysteme. Er stellt den jungen Menschen in den Mittelpunkt, der unabhängig von der fortbestehenden Diskussion um eine Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, den Ort Schule schon längst als Lebensort definiert und einen Wunsch nach entsprechender Gestaltung desselben verbindet. Die Qualität der Gestaltung eines solch verstandenen Lebensortes hängt dabei erheblich von den handelnden Akteuren vor Ort ab. Dies sind in erster Linie die pädagogischen Fachkräfte, aber auch die jungen Menschen selbst. Die staatlichen Schulämter in Thüringen, die kommunalen Schulträger der Schulverwaltung und die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe stellen dabei in einer sehr ausgeprägten Heterogenität die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Lebensortes Schule her. Unter einem solchen Blickwinkel wird die Kinder- und Jugendhilfe zu einem entscheidenden Partner in der Gestaltung von Lebenswelten junger Menschen an dem Ort, der dem formalen Bildungsanspruch gerecht werden muss. Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sind mit dieser fachpolitischen Herausforderung gefordert, sich auf ihren Bildungsauftrag zu besinnen. Während das System Schule vorrangig formale Bildungsaufgaben wahrnimmt, kann und wird das Handlungsfeld der Jugendarbeit ihren eigenen Bildungsansatz entgegensetzen, der sich vor allem durch Stärkung der Sozial- und Selbstkompetenzen junger Menschen und den Erwerb alltagspraktische Fähigkeiten beschreiben lässt. Ein strukturierter Dialog auf Landesebene und die Begleitung dieses ressortübergreifenden Entwicklungsprozesses in den Kommunen ist eine dankbare zukunftsweisende Aufgabe an denen die Beteiligung der Akteure der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit des LJFP 2017 bis 2021 unbedingt erforderlich und vor allem notwendig ist. Vor allem inhaltlich-qualitative Ansprüche, die sich auf eine grundsätzliche Veränderung von Haltungen und entwicklungsfördernde Lern- und Entwicklungsprozesse bei jungen Menschen richten, erfordern ein längerfristiges Wirken. Die Entwicklung von kommunalen sowie lokalen Bildungslandschaften ist ein gutes Instrument, um die Zielstellungen des Landes Thüringen z.B. in der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes, in der Entwicklung des Gemeinsamen Unterrichts und des Thüringer Bildungsplans bis 18 zu befördern. Aufgrund des bereits erkennbaren öffentlichen und vor allem kommunalen Interesses bestehen beste Voraussetzungen für eine breite Kommunikation und Umsetzung dieses Entwicklungsansatzes im Land. Konkurrierend mit der zunehmenden gebundenen Zeit am Ort Schule wünschen sich junge Menschen dennoch mehr Möglichkeiten für eine sinnvolle und zwanglose Freizeitgestaltung außerhalb von Schule. Sie machen deutlich, dass sie mit der wenigen Freizeit unzufrieden sind und sich Zeit für En- 73 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 gagement, Hobbies oder auch das Treffen mit Freunden wünschen. Es wird vor allem deutlich, dass mit zunehmendem Alter der jungen Menschen auch das Bedürfnis nach Selbstbestimmung steigt. Gerade in den Jugendverbänden und anderen Angeboten der Jugendarbeit außerhalb von Schule ist diese selbstorganisierte und sinnvolle Freizeitgestaltung realisierbar Das dortige Engagement macht auch deutlich, dass junge Menschen ihre Freizeit eigenverantwortlich nutzen und gestalten können. Das System Schule und das System der Kinder- und Jugendhilfe haben eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Bildungschancen und Bildungsorten für junge Menschen. Bei den verantwortlichen Akteuren meint dies an dem intensiv erarbeiteten Bildungsverständnis in Thüringen festzuhalten. „Bildung ist insoweit die Befähigung zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung in sozialer, politischer und kultureller Eingebundenheit und Verantwortung. Eigenständigkeit zielt dabei auf die Kompetenz, in einer komplexen Umwelt kognitiv, psychisch und physisch eigenständig aktiv handeln zu können, aber auch die Fähigkeit, sich mit anderen auseinander zu setzen, sich auf sie zu beziehen und sich mit ihnen zu verständigen.“ Gleichzeitig heißt es jedoch auch, zu konstatieren, dass der richtige Weg zwar bereits eingeschlagen ist, doch noch intensiver gemeinsam ausgestaltet werden muss. Die Fortbildungen des Landesjugendamtes im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandarbeit und des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien sollten zur professionsübergreifenden Teilnahme von Fachkräften einladen. Auf lange Sicht sollten Fachhochschulen innerhalb des sozialpädagogischen Studiums einen Schwerpunkt Schule bilden. Jugendpolitisch ist der Austausch mit den Thüringer Hochschulen zu suchen, so dass Lehramtsstudierende so früh wie möglich Erfahrungen in anderen pädagogischen Feldern als Schule sammeln. 74 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021 4.2 Die Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021 Der LJFP 2017 bis 2021 betrachtet, die sich durch alle Bereiche der Lebenswelt junger Menschen ziehen und daher nicht singulär behandelt werden. Diese sogenannten Querschnittsthemen sind in alphabetischer Reihenfolge benannt. Gesundheit von jungen Menschen Physisches (körperliches) und psychisches (geistiges, emotionales und soziales) Wohlergehen sind grundlegende menschliche Bedürfnisse und werden laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Gesundheit gleichgesetzt. Gesundheit ist sowohl durch objektive als auch subjektive Merkmale zu beschreiben. Als gesund erleben sich Menschen, wenn sie sich im körperlichen, sozialen und geistigen Bereich ihrer Entwicklung im Einklang mit den eigenen Möglichkeiten und Zielvorstellungen sowie den jeweils gegebenen Lebensbedingungen befin31 den . Gesundheit als elementarer Bestandteil von Wohlbefinden, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit stellt für junge Menschen eine zentrale Bedingung für ein gelingendes Aufwachsen dar. Bereits im frühen Kindesalter und fortführend im Jugendalter bilden sich wesentliche gesundheitsrelevante Verhaltensweisen heraus, die für das Erwachsenenalter bestimmend sein werden. Viele Gesundheitsstörungen in früheren Lebensjahren werden zu Risikofaktoren für schwerwiegende Erkrankungen im späteren Leben. Die fachpolitische Herausforderung des LJFP 2012 bis 2016 aufgreifend, verfolgt der LJFP 2017 bis 2021 mit der Formulierung von Gesundheit als Querschnittsaufgabe das Ziel, Gesundheitsförderung und Gesundheitsunterstützung von jungen Menschen als integralen Bestandteil einer souveränen und alltäglichen Lebensführung zu betrachten. Gesundheitsbewusstsein und Gesundheitskompetenz werden zum Bestandteil der Angebote des LJFP 2017 bis 2021. Das heißt, dass in der Gestaltung der Angebote allgemein gesundheitsförderliche Aktivitäten als durchgängiges Prinzip beachtet werden, die sich förderlich auf das Wohlbefinden junger Menschen auswirken. Ansetzend an den Lebenslagen von jungen Menschen soll dabei das individuelle Verhalten ebenso in den Blick genommen werden, wie die jeweiligen Rahmenbedingungen der Angebote 31 Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1946/48 Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinandersetzung mit der Frage, wie es gelingen kann, junge Menschen auf eine verantwortungsbewusste und gesunde Lebensweise zu orientieren. Dazu zählen die Befähigung zu einer bewussten und aktiven Lebensgestaltung und zur Erkennung von Gefährdungspotentialen sowie die Vermittlung von Bewältigungsstrategien für psychisch beanspruchende Lebenssituationen und die Änderung sozialer Rollen. Medienbildung Medien stellen durch ihre Präsenz und den alltäglichen Umgang mit ihnen eine Sozialisationsinstanz dar. Die sich ständig erweiternden und immer stärker vernetzten medialen Angebote eröffnen jungen Menschen neue Erfahrungs-, Handlungs- und Erlebnisräume. Vor allem die Möglichkeiten der Echtzeit- und Mobilkommunikation sowie die Interaktivität heutiger Mediennutzung mitsamt ihren Chancen für gesellschaftliche Partizipation prägen den Lebensalltag junger Menschen. Medien sind damit konstitutiver Bestandteil der gesellschaftlichen Wirklichkeit und ermöglichen gesellschaftli32 che Teilhabe . Medienbildung ist ein dauerhafter Vorgang der konstruktiven Auseinandersetzung mit der Medienwelt, der auf unterschiedliche Weise pädagogisch strukturiert und begleitet werden muss. Diesen formuliert der LJFP 2017 bis 2021 nicht nur funktional als gesellschaftliche und damit fachpolitische Herausforderung, sondern er legt sein Augenmerk bewusst auf die Querschnittsbedeutung einer Medienbildung junger Menschen. Es geht darum, Medien mit ihren Chancen und Risiken in allen inhaltlichen Angeboten der Jugendarbeit zu thematisieren und die Möglichkeiten, die der Einsatz vor allem digitaler Medien eröffnet, aktiv zu nutzen. Wichtiges Ziel der Medienbildung junger Menschen ist die Entwicklung von altersangemessenen Fähigkeiten, das wachsende Medienangebot und die damit verbundene digitale Dynamik kritisch zu reflektieren und daraus begründet auszuwählen. Medien sollen von jungen Menschen sowohl für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit als auch für die individuelle Lebensgestaltung und die Darstellung ihrer Interessen und Bedürfnisse angemessen, kreativ und sozial verantwortlich genutzt werden. 32 (vgl. Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, 2016, Seite 300 ff.) 75 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021 Die Beteiligungsveranstaltungen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 haben gezeigt, dass die Aneignung von Medienkompetenz und die Verarbeitung persönlicher Medienerfahrungen für junge Menschen in Thüringen eine zentrale Rolle spielen. Junge Heranwachsende beschreiben, dass sie in all ihren Lebenswelten und in all ihren Lebensthemen mit medialer Wirklichkeit konfrontiert sind. Es ist ihnen dabei sehr wichtig, dass sie sich medienkompetent fühlen. Das heißt, sie suchen Maßstäbe und Bewertungskriterien für den eigenen Gebrauch von Medien. Sie wollen fähig werden, auf der Grundlage ihrer moralischen Maßstäbe, ethischen Orientierungen und ästhetischen Urteile dem Medienangebot selbstbewusst zu begegnen und darauf mit eigenen Handlungskompetenzen und Verhaltensstrategien zu reagieren. In diesem Zusammenhang spielen die im Rahmen des Thüringer Bildungsplanes bis 18 Jahre formulierten Bereiche der Medienbildung, auch für den LJFP 2017 bis 2021 eine zentrale Rolle: Erweiterung der Erfahrungen und praktischen Kenntnisse im Umgang mit Medien, Entwicklung von Verständnis und Fähigkeiten, Medien für eigene Anliegen, Fragen und Bedürfnisse zu nutzen, Entwicklung von Verständnis und Fähigkeiten, den eigenen Medienumgang bewusst wahrzunehmen und zu reflektieren, Entwicklung von Verständnis und Fähigkeiten, das Wesen und die Funktionen von Medien zu 33 durchschauen . Medienbildung als Querschnittsaufgabe im LJFP 2017 bis 2021 bedeutet, dass die Akteure in ihren Angeboten Aspekte und Komponenten der Förderung von Medienkompetenz junger Menschen als durchgängiges Thema verstehen, bearbeiten und entsprechende Zugänge bereitstellen. Nachhaltige Entwicklung Der LJFP 2017 bis 2021 sieht es als Querschnittaufgabe an, das Bewusstsein und das Wissen, aber auch das Interesse und die Bereitschaft zum persönlichen Engagement junger Menschen für eine nachhaltige Entwicklung zu wecken. Eine nachhaltige (dauerhafte) Entwicklung ist eine "Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen 33 vgl. Fußnote 2, Seite 4 Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu 34 wählen" . Dieses Begriffsverständnis konstatiert das Drei-Säulen-Modell einer nachhaltigen Entwicklung, welches die ökologische, ökonomische und soziale Dimension unterscheidet und der Bedeutung einer Querschnittaufgabe gerecht wird. Die Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 haben gezeigt, dass junge Menschen im Alltag viele Anforderungen bewältigen, die Nachhaltigkeitsüberlegungen teilweise überdecken. Zusätzlich ist auffallend, dass junge Menschen zumeist Politik und Wirtschaft in der Verantwortung sehen, sich für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Die Verankerung in der eigenen Lebenswelt fällt dagegen eher gering aus. Nachhaltige Entwicklung in Thüringen beruht vor allem auf dem Engagement und der Initiative zahlreicher Menschen in Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden und findet auf allen gesellschaftlichen Ebenen statt. Ein wesentliches Instrument zur erfolgreichen Umsetzung dabei ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung. Den globalen Zielstellungen des UNESCOWeltaktionsprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ für die Jahre 2015 bis 2019 folgend begreift auch der LJFP 2017 bis 2021 die nachhaltige Entwicklung nicht als einzelne fachpolitische Herausforderung, sondern verfolgt den Ansatz, dass es in allen Angeboten des LJFP 2017 bis 2021 ermöglicht wird, junge Menschen für eine nachhaltige Entwicklung zu sensibilisieren. Das bedeutet, dass es in allen Angeboten stringentes Prinzip sein muss, im Rahmen der eigenen Gestaltungshoheit zur sozial- und umweltverträglichen Gestaltung der Zukunft beizutragen. Es soll Zielstellung sein, bei den jungen Menschen ein Bewusstsein zu schaffen und ihnen Wissen und Kompetenzen zu vermitteln, um Entwicklungsprozesse mit Blick auf Nachhaltigkeit zu reflektieren und zu beurteilen. Sie sollen motiviert werden, an der Gestaltung der ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Lebenswelt mitzuwirken. Dies umfasst die Einschätzung der Konsequenzen des individuellen und sozialen Handelns für die Weltgesellschaft und für nachfolgende Generationen. Es bedeutet auch, nicht-nachhaltige Entwicklungsprozesse zu erkennen, den eigenen Lebensstil am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten und nachhaltige Entwicklungsprozesse in Kooperation mit anderen zu initiieren. 34 Brundtland Report 1987 76 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021 Stärkung des Ehrenamtes (Junge) Menschen in Thüringen engagieren sich neben Schule, Studium, Ausbildung und Beruf in ihrer Freizeit ehrenamtlich in der Jugendarbeit oder im Jugendverband. Sie leiten selbstständig Freizeiten und Fahrten, unterstützen außerschulische Bildungsangebote und investieren somit Teile ihrer Freizeit. Ehrenamtliches Engagement junger Menschen bietet dabei eine Vielfalt von Gelegenheiten für Lernprozesse und Kompetenzerwerb, die so in anderen Bildungsbereichen nicht erzielt werden 35 können . Gleichzeitig stellt das ehrenamtliche Engagement eine tragende Säule in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit dar. Ehrenamtliches Engagement führt bereits frühzeitig zu einer zivilen, demokratischen Gesellschaft hin und entwickelt diese weiter. In der Jugend aktiv sein, sich sozial und politisch engagieren, ist häufig der Einstieg in ein Engagement im Erwachsenenalter. Vor allem für Jugendliche sind dabei die Grenzen zwischen interessanten Freizeitaktivitäten einerseits und Engagement bzw. Partizipation andererseits fließend. Sie schätzen für ihr persönliches Fortkommen die Kompetenzen, die sie im Engagement erwerben. Gleichzeitig wünschen sich junge Menschen aber auch die Möglichkeit, ihr ehrenamtliches Engagement und die damit verbundene Aneignung von sozialen Kompetenzen im weiteren Bildungsweg nutzen zu können. tern, die konzeptionelle Weiterentwicklung ehrenamtlicher Unterstützungs- und Anerkennungsstrukturen und auf die Beratungsfunktion richten. Eine Schlüsselaufgabe wird dabei in der Qualifizierung von Ehrenamtlichen gesehen. Dafür ist es unerlässlich, die Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit noch stärker dabei zu unterstützen, Ehrenamtliche angemessen zu „fördern und zu begleiten“. Um ehrenamtliches Engagement in der Gesellschaft aufzuwerten ist eine verstärkte altersgemäße Anerkennung notwendig. Es muss herausgestellt werden, welche Bedeutung dieses Engagement für das Funktionieren unseres Gesellschaftssystems hat. Darüber hinaus muss deutlich werden, dass die Berücksichtigung der Kompetenzen und des Wertes des Engagements im Ehrenamt durch Arbeitgeber, Politik und Öffentlichkeit zu einer positiven Wahrnehmung von Ehrenamtlichen führt. Neben der Anerkennung durch die Öffentlichkeit ist auch die Anerkennung innerhalb der eigenen Organisation wichtig. Diese kann sich in vielen verschiedenen Formen ausdrücken. Im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 ist es Ziel, gemeinsam mit den Trägern der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit geeignete Formen der Anerkennung ehrenamtlichen Engagements zu finden. Diese Bedeutung herausarbeitend, stellt der LJFP 2017 bis 2021 die Stärkung ehrenamtlichen Engagements ganz bewusst als Querschnittsaufgabe in den Vordergrund. Zentrale Inhalte dieser Betrachtung sind die Herstellung bedarfsgerechter Rahmenbedingungen für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit und die Steigerung der Wertschätzung dieser Arbeit. Ehrenamtlich Engagierte investieren viel Zeit in ihre Tätigkeit. Ihr Engagement benötigt dabei flexible Strukturen und transparente Verwaltungsverfahren, damit alle, die sich engagieren wollen, dies auch tun können. Engagement ist ganz unmittelbar von der Vereinbarkeit mit Schule, Ausbildung, Beruf, Familie und sonstigen Verpflichtungen abhängig. Gelingt diese Rollenkoordinierung nicht, 36 findet ehrenamtliches Engagement kaum statt. . Ehrenamtliche Jugendarbeit benötigt professionelle Unterstützung in vielen Formen. Der LJFP 2017 bis 2021 wird sein Augenmerk auf die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendlei35 1Wiebken Düx (Forschungsverbund DJI/Universität Dortmund): Forschungsprojekt Informelle Lernprozesse im Jugendalter in Settings des freiwilligen Engagements (2006); 36 vgl. bayerischer Landesjugendring, München 77 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 4.3 Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 4.3.1 Jugendverbandsarbeit Strukturelle Verfasstheit der Jugendverbandsarbeit Jugendverbandsarbeit basiert auf Freiwilligkeit, Selbstorganisation und ehrenamtlichen Engagements. Als eine spezifische Form von Jugendarbeit, die sich durch Selbstorganisation und Eigenverantwortung junger Menschen sowie einer damit zusammenhängenden eigenständigen Ziel- und Schwerpunktsetzung auszeichnet, leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung, indem sie insbesondere junge Menschen zur Entfaltung und Selbstverwirklichung ihrer Persönlichkeit befähigt, junge Menschen durch Förderung des verantwortlichen und selbstständigen Handelns, des kritischen Denkens sowie des sozialen und solidarischen Verhaltens, zur aktiven Mitgestaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung befähigt, jungen Menschen eine Werteorientierung angesichts der Vielfalt der Angebote zur Lebensgestaltung unter dem Aspekt eines gelingenden Lebens und jungen Menschen eine Vertretung ihrer Interessen und einer damit im Zusammenhang stehenden Einflussnahme auf Politik und staatliches Handeln ermöglicht. Jugendverbandarbeit trägt somit zur gesellschaftlichen Teilhabe von jungen Menschen bei. Arbeitsweisen, Strukturen und Organisationsformen der einzelnen Jugendverbände sind in Thüringen vielfältig und ausdifferenziert. Pluralität und unterschiedliche Wertevorstellungen formen dabei den Charakter der Jugendverbandsarbeit. Damit leistet die Jugendverbandsarbeit in Thüringen einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertevorstellungen und zur Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen, wie sie das SGB VIII fordert. Jugendverbände bieten unterschiedliche Orientierungs- und Verwirklichungsmöglichkeiten und damit die notwendige Wahlfreiheit. Die Thüringer Jugendverbände auf Landesebene sichern die Qualität jugendverbandlicher Arbeit. Sie sind besonders verantwortlich für die Koordination und Vernetzung ihrer Untergliederungen sowie für Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden und Unterstützung der ehrenamtlichen Strukturen. Als wichtige Bildungs- und Beratungsakteure üben sie eine bedeutende strukturbildende Funktion aus und schaffen Möglichkeiten der Interessenvertretung und der Beteiligung für junge Menschen. Diese Aufgabenwahrnehmung erfordert eine Arbeitsstruktur. Das Land Thüringen positionierte sich in den zurückliegenden Jahren mit der stabilen Förderung der im Landesjugendring Thüringen e. V. (LJRT) zusammengeschlossenen Dach- und Einzelverbände zur Bedeutung von Jugendverbandsarbeit im jugendpolitischen Kontext. Es hat sich eine leistungsfähige und von Wertevielfalt geprägte Struktur überörtlicher Jugendverbände etabliert, in der neben der strukturellen und konzeptionellen Arbeit zudem eine hohe Anzahl an Angebote der Jugendarbeit erbracht wird. Quelle: Landesjugendring Thüringen e.V. Der LJFP 2017 bis 2021 sieht den Bedarf in einer weiteren stabilen Förderung dieser bestehenden Strukturen. Jugendverbände in Thüringen stellen einen wichtigen Bestandteil im Bereich der Sozialisation junger Menschen dar. Insofern wird eine finanzielle Unterstützung der verbandlichen Strukturen auf Landesebene in Bezug auf die personellen und materiellen Ressourcen als prioritär notwendig bewertet. In Abgrenzung zu Angeboten auf örtlicher Ebene muss es dabei verstärkt um konzeptionelle und strukturelle Unterstützung der Untergliederung gehen mit dem Ziel, die Jugendverbandsarbeit als Sozialisations- und Bildungsort zu stabilisieren und fortzuentwickeln. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für diese Aufgabe ist die strukturelle Stabilisierung von Fachpersonal. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der überörtliche Planungsträger zu einer Kernstruktur von den im LJRT zusammengeschlossenen Dach- und Einzelverbänden im Handlungsfeld der Jugendverbandsarbeit. Dies sind aus Sicht des Planungsträgers: 6 Dachverbände im Feld der überörtlichen Jugendverbandsarbeit 14 Einzelverbände im Feld der überörtlichen Jugendverbandsarbeit 78 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 Tabelle 32: Struktur der Jugendverbände auf Landesebene für die Jahre 2017 bis 2021 Dachverbände bund evangelischer jugend in mitteldeutschland Thüringer Sportjugend Bund der Deutschen Katholischen Jugend DGB-Jugend Kinderinteressen Thüringen Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände Die in Tabelle xx benannten Jugendverbände sind in ihrer Existenz zu erhalten und in ihrem Arbeitsauftrag für eine konzeptionelle und strukturelle Arbeit zu fördern. Der LJFP 2017 bis 2021 formuliert dabei den Bedarf einer Mindestabsicherung im Bereich der struktursichernden Personalstellen für alle ausgewiesenen Jugendverbände. Grundlage dieser Bedarfsfestschreibung bilden die Bestandsbewertung des Umsetzungszeitraumes LJFP 2012 bis 2016, die fachliche Entwicklung des Handlungsfeldes, die Erfüllung der gesetzlichen Förderverpflichtung der Jugendverbandsarbeit gemäß des § 12 SGB VIII und der Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung des LJRT vom 16. März 2016. Diese Bedarfsbeschreibung folgt weiterhin der Vereinbarung des im Koalitionsvertrag ausgewiesenen Zieles einer tarifgerechten Bezahlung in der Jugendarbeit und der Absicherung kleinerer Jugendverbände mit mindestens einem halben Stellenäquivalent. Die Bedarfsentscheidung bezieht sich zum einen auf die Entwicklungssituation in den Thüringer Jugendverbänden der zurückliegenden Jahre. Die in der Laufzeit des LJFP 2012 bis 2016 ausgereichten Mittel zur Struktursicherung reichen nicht aus, um die Zielvorgaben und die Aufgabenbeschreibung für die überörtliche Jugendverbandsarbeit zu erfüllen. Jugendverbände sind zur Absicherung ihrer hauptamtlichen Strukturen zunehmend gezwungen, zusätzliche Personalstellen aus den zur Verfügung stehenden Globalmitteln zu nutzen. Zum andern erhielten einige Jugendverbände im Rahmen der zur Verfügung stehenden Landesmittel kein struktursicherndes Personal. Damit wurde dem Grundsatz „Jugendverbände sind zu fördern“ nicht in gleichberechtigter Weise seitens des Fördermittelgebers Rechnung getragen. Dieser Bestandsbewertung schließt sich die Einschätzung an, dass die in der bisherigen Förderrichtlinie enthaltenen Parameter der Förderung des struktursichernden Einzelverbände Thüringer Jugendfeuerwehr Landesjugendwerk AWO SJD-Die Falken Naturfreundejugend Bund Deutscher PfadfinderInnen Jugendrotkreuz Naturschutzjugend BUND-jugend Trachtenjugend Johanniterjugend Arbeiter-Samariter-Jugend Landjugend Gemeindejugendwerk Jugendbund Deutscher Regenbogen Personals nicht ausreichen. Insofern werden Änderungen der Förderrichtlinie als notwendig erachtet. Aus den oben dargelegten Bewertungen ergibt sich folgender Bedarf für die Jahre 2017 bis 2021 zur Förderung der Jugendverbandsarbeit auf Landesebene: Die in der Tabelle xx ausgewiesenen Jugendverbände erhalten einen struktursichernden 37 Stellenanteil als BASIS-Förderung . Es erfolgt eine Förderung von zusätzlichen struktursichernden Stellenanteilen als ZUSATZFörderung verteilt nach dem Vorschlag der Vollversammlung des LJRT entsprechend der Struktur, Größe und Tätigkeit des jeweiligen Jugendverbandes. Die Stellenanteile sind tarifgerecht der Höhe nach zu gestalten, vergleichbar mit E 9 TVL. Der Stellenanteil erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 23.040,00 € in 2017, ab 2018 von 25.000,00 € und in den Folgejahren zuzüglich der Tarifsteigerung und Stufenerhöhung pro Vollzeit-Personalstelle. Im Ergebnis der obigen Bedarfsbeschreibung ergibt sich mindestens ein Bedarf von 27 struktursichernden Stellenanteilen bei den Jugendverbänden für den Planungszeitraum 2017 – 2021. Dieser Bedarf wird wie folgt ausdifferenziert: 37 Die Jugendverbände Jugendbund Dt. Regenbogen und Gemeindejugendwerk Thüringen haben im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 keine Bedarfe angezeigt. Der Jugendverband Landjugendverband Thüringen erhält eine Förderung seiner Jugendstruktur über das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur. 79 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 Tabelle 33: Struktur der Jugendverbände auf Landesebene für die Jahre 2017 bis 2021 bund evangelische jugend in mitteldeutschland Thüringer Sportjugend Bund der Deutschen Katholischen Jugend DGB-Jugend Thüringer Jugendfeuerwehr Kinderinteressen Thüringen Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände Landesjugendwerk AWO SJD-Die Falken Naturfreundejugend Bund Deutscher PfadfinderInnen Jugendrotkreuz Naturschutzjugend BUND-jugend Trachtenjugend Johanniterjugend Arbeiter-Samariter-Jugend Landjugend Gemeindejugendwerk Jugendbund Deutscher Regenbogen Gesamt Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen: Tabelle34: Bedarf der Förderung struktursichernder Personalstellen bei den Thüringer Jugendverbänden 2017 bis 2021 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Förderung in € 622.080,00 675.000,00 691.875,00 709.172,00 726.902,00 In der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel für die Ausgestaltung des LJFP 2017 bis 2021 wird die Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände jährlich prioritär behandelt. Dies ergibt sich aus dem Bedarf einer stabilen und verlässlichen Förderung der Thüringer Jugendverbandsarbeit als jugendpolitische Zielstellung. Zudem stellt dies eine fachliche Ableitung aus der Beschreibung der fachpolitischen Herausforderung „Partizipation“ dar. Die Gründungen weiterer Selbstorganisationen junger Menschen sind entsprechend der oben beschriebenen Grundsätze zu behandeln und die erforderliche Fördersumme dafür ergänzend zur Verfügung zu stellen. Mit der oben genannten Veränderung der struktursichernden Förderung wird der fachinhaltliche Bedarf der Einführung eines gemeinsamen Wirksamkeitsdialoges zwischen dem Fördermittelgeber, den Jugendverbänden und dem LJRT formuliert. Dieser zielt darauf ab, gemeinsam dialogisch die strukturellen Entwicklungen zu reflektieren, Anregungen für Veränderungen und Weiterent- Stellenanteil BASIS Strukturförderung Stellenanteil ZUSATZ Strukturförderung 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 17 10 (Verteilung durch Beschluss der Vollversammlung des LJRT) 10 wicklung in der Förderung zu geben und den wirksamen Einsatz der Mittel zu überprüfen. Hierzu werden im Planungszeitraum Instrumentarien entwickelt und erprobt. Bildungsreferenten bzw. Fachreferenten bei den Thüringer Jugendverbänden Die Qualität von Bildungsangeboten und Bildungsleistungen hängt in hohem Maße von qualifiziertem, hauptamtlich beschäftigtem Fachpersonal ab. Um die Thüringer Jugendverbände thüringenweit als Bildungsorte zu stärken, wird der Bedarf der Förderung von verbandseigenen Bildungsprozessen mit entsprechendem Personal zur qualitativen Weiterentwicklung der Jugendverbandsarbeit und deren eigenverantworteter Bildungsarbeit festgeschrieben. Hierbei ergeben sich folgende Aufgabenfelder: Anregung, Förderung und Begleitung von Bildungsprozessen innerhalb der Strukturen des jeweiligen Landesverbandes Konzipierung, Verantwortung und Evaluation eines eigenen, in der Fläche wirkenden Bildungsprogramms, einschließlich Leitung von Maßnahmen und Projekten der Jugendbildung Koordination der Arbeit von Ausbildungsteams und Weiterentwicklung von Aufgaben und Vermittlungsinhalten Aufarbeitung von Fachinhalten für den innerverbandlichen Diskurs, (Einleitung und Gestaltung von Diskussionsprozessen sowie Bereit- 80 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 stellung von fachlichen Hintergrundinformationen für Entscheidungsträger*innen) Unterstützung Ehrenamtlicher Erstellung pädagogischer Konzepte und Arbeitshilfen Planung, Leitung und Durchführung von (Multiplikator*innen-)Schulungen auf den verschiedenen Verbandsebenen Entwicklung und Durchführung neuer Projekte für Kinder und Jugendliche zu aktuellen verbandsrelevanten Themen sowie zur Gewinnung von ehrenamtlichem Nachwuchs im Jugendverband Koordination der Öffentlichkeitsarbeit im Bildungsbereich und Gestaltung der Kommunikation in den jugendspezifischen Print-, Onlineund soziale Medien Mitwirkung am Fachaustausch innerhalb des LJRT Globalförderung der Thüringer Jugendverbände Im Rahmen der Bedarfsermittlung bei den Thüringer Landesverbänden wurde angegeben, dass die seit 2005 zur Verfügung stehenden Fördermittel zur Durchführung von Angeboten dem Erfordernis einer Stärkung des Bildungs- und Sozialisationsortes Jugendverbandsarbeit nicht gerecht werden. Aus diesem Grund wurde die Erhöhung der Globalförderung als notwendig betrachtet. Der LJFP 2017 bis 2021 bestätigt den Bedarf der Erhöhung der zur Verfügung stehenden Globalmittel für die Thüringer Landesverbände. Diesem wird wie folgt Rechnung getragen: Mit der Erhöhung der struktursichernden Stellenanteile bei den Thüringer Landesverbänden wird die Globalförderung in den Jahren 2017 bis 2021 ausschließlich für anfallende Betriebs- und Sachkosten sowie für Maßnahmekosten in den Handlungsfeldern der außerschulischen Jugendbildung, der Kinder- und Jugenderholung, der internationalen Jugendarbeit und der Durchführung von Großveranstaltungen zur Verfügung stehen. Es wird der Bedarf formuliert, die Höhe der Globalförderung trotz Erhöhung der Struktursicherung beizubehalten. Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes notwendiges Fördervolumen: Tabelle 36: Bedarf der Globalförderung der Jugendverbände 2017 bis 2021 Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V. Insgesamt werden den in Tabelle xx ausgewiesenen Jugendverbänden bis zu 25.000,00 € jährlich pro Jahr und pro Vollzeitpersonalstelle, zuzüglich der damit verbundenen Tarifsteigerungen und Stufenerhöhung nach entsprechender Vorlage eines fachlich-inhaltlichen Bildungskonzeptes, welches sich an den Verbandsspezifiken und den fachpolitischen Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 38 orientiert, zur Verfügung gestellt . Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich aufgrund der notwendigen Richtlinienanpassung ab 2018 folgendes notwendiges Fördervolumen: Tabelle 35: Bedarf der Förderung von Bildungsreferenten bei den Jugendverbände 2017 bis 2021 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 38 vgl. Fußnote 28 Förderung in € 0,00 425.000,00 435.625,00 446.516,00 457.679,00 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Förderung in € 605.080,00 605.080,00 605.080,00 605.080,00 605.080,00 Der im Rahmen der struktursichernden Stellenanteile der Thüringer Landesverbände beschriebene fachinhaltliche Bedarf zur Einführung eines gemeinsamen Wirksamkeitsdialoges erstreckt sich auch auf die Verwendung der Globalmittel. Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e.V. Das Land Thüringen unterstützt Geschäftsstellen für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben, soweit diese nicht aus anderen Mitteln finanziert werden. Für die Realisierung und Umsetzung der Funktionen sowie die eigenverantwortlichen Aufgaben des LJRT einschließlich der übertragenen Dienstleistungsfunktionen ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Hier gilt es die Aufgabenwahrnehmung der im Bestand beschriebenen Funktionen weiterhin zu fördern. 81 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 Die Arbeit der Geschäftsstelle des LJRT ist mit der vorhandenen Personalstruktur in Höhe von 4,55 VBE und den bis 2016 ausgereichten Sachkosten im Planungszeitraum 2017 bis 2021 zuzüglich der damit verbundenen Tarifsteigerung und Stufenerhöhung des vorhandenen Personals zu stabilisieren. Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes notwendiges Fördervolumen: Tabelle 37: Bedarf der Förderung Geschäftsstelle LJRT 2017 bis 2021 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Förderung in € 282.335,00 289.394,00 296.629,00 304.045,00 311.647,00 Der LJRT ist die Koordinierungsstelle des strukturierten Dialoges in Thüringen im Rahmen des Projektes „better together - Jugend und Politik auf Augenhöhe Volume 3.“ Das Projekt baut auf die Erfahrungen der vorangegangenen Projekte „better together – Jugend und Politik auf Augenhöhe“ und „better together – Jugend und Politik auf Augenhöhe Volume 2“ auf. Die neue Qualität des Projektes beruht auf der dezentralen Projektdurchführung in Gebietskörperschaften Thüringens. Das von Januar 2016 bis Dezember 2017 befristete Projekt in der Leitaktion 3 – Strukturierter Dialog: Treffen junger Menschen mit Entscheidungsträgern im Bereich Jugend unterstützt die Weiterentwicklung von Ideen zur Partizipation junger Menschen an politischen Entscheidungen und trägt zu einem Ausbau der Möglichkeiten des Dialogs zwischen Jugend und Politik bei. In konkreter Untersetzung der fachpolitischen Herausforderungen „Jugend und Politik“ und „Partizipation“ wird der Bedarf der Unterstützung der weiteren Projektdurchführung und möglicher aufbauender Folgeprojekte im Rahmen des strukturierten Dialoges für Thüringen bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gesehen. Für die Erstellung von jugendgemäßen Informationsmedien und eines Methodenhandbuchs zur Vermittlung der Informationen über die Wahlen zu den Vertretungskörperschaften, letzteres insbesondere zur Wahl ab 16 (Kommunalwahl) und der Durchführung damit verbundener Veranstaltungen in Verantwortung des LJRT wird der Bedarf im Planungszeitraum 2017 bis 2021 gesehen. Zudem wird der Bedarf gesehen, dass der LJRT zur Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung „Jugend und Politik“ innovative Formate zu aktuellen politischen Themen entwickelt und durchführt. Der LJRT ist Träger des Projektes „Werte“. In konkreter Untersetzung der fachpolitischen Herausforderungen „Kultur des Zusammenlebens“ wird der Bedarf gesehen, das Projekt fortzuführen. In Bezug auf die fachpolitische Herausforderung „Kultur des Zusammenlebens“ wird der Bedarf gesehen, dass der LJRT einen interkulturellen und interreligiösen Dialog der Jugend(verbands)strukturen auf Landesebene entwickelt und verstetigt. In diesem Kontext soll ein jährlicher interkultureller Wettbewerb mit Preisverleihung erfolgen. Förderung des ehrenamtlichen Engagements Das ehrenamtliche Engagement ist konstitutives Element der Jugendarbeit, im speziellen der Jugendverbandsarbeit. Das greift der LJFP 2017 bis 2021 auf, indem er die Stärkung ehrenamtlichen Engagements als Querschnittsthema setzt. Im Rahmen der Bedarfsermittlung ist festzustellen, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Förderung und Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Thüringen nicht ausreichen, um junge Menschen zur Übernahme dieser wichtigen Funktion zu gewinnen. Dies entspricht auch der bundesweiten Aussage des 14. Kinder- und Jugendberichtes der Bundesregierung, welcher eine „(…) nachlassende Bereitschaft Jugendlicher, sich systematisch und dauerhaft freiwillig zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen (…).“ konstatiert. Doch gerade diese Bereitschaft ist immanent für die Existenz von Jugendverbänden sowie ihre Aktivitäten und Angebote. Es wird notwendig sein, hierzu einen umfassenden und zielgerichteten Dialog mit politischen Entscheidungsträgern verschiedener Fachressorts zu führen. Folgender Bedarf wird im Rahmen des Handlungsspielraumes für den LJFP 2017 bis 2021 festgeschrieben: Es ist der kontinuierliche Dialog mit dem für die Ehrenamtsstiftung zuständigen Fachressort (TMASGFF) zu suchen, um die Forderung einer Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit durch die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel vorzutragen. An dieser Stelle ist auf die Durchführung einer jährlichen Veranstaltung mit Auslobung eines Ehrenamtspreises in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit hinzuwirken. Im Bereich der Aus- und Fortbildung für Lehrkräfte und Fachkräfte der sozialen Arbeit so- 82 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 wie im Arbeitsfeld der Jugendarbeit Tätigen muss dem Ehrenamt eine höhere Bedeutung beigemessen und eine direkte Befassung mit dieser Thematik gewährleistet werden. Für eine Anerkennung und ein gesteigertes Bewusstsein der gesellschaftlichen Bedeutung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Thüringer Hochschulen ist der fachliche Austausch mit den Hochschulen und dem zuständigen Fachressort (TMWWDg) zu führen. Zielstellung dieses Austausches ist die Entwicklung einer Kultur der Unterstützung ehrenamtlich engagierter junge Menschen an den Thüringer Hochschulen, damit künftig Ehrenamt und Studium besser zu vereinbaren sind. Hierzu bedarf es einer Anerkennung der im Engagement erworbenen sozialen und inhaltlichen Kompetenzen, insbesondere bei der Bewerbung um einen Studienplatz, für die Anerkennung als Pflichtpraktikum während des Studiums, für die Anrechnung als Credit Points, als eine Voraussetzung für die Verlängerung der Regelstudienzeit oder als eine Voraussetzung für die Verlängerung des Bezuges von Leistungen nach dem BAföG. Die Unterstützung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit selbst erfordert folgenden Bedarf im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021: Folgende Maßnahmen sind weiterhin erforderlich, um auch in Zukunft ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu erhalten und auszubauen: Das Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes wird im Hinblick auf die Förderung ehrenamtlichen Engagements überprüft und bedarfsgerecht ausgestaltet. In das Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes sind jährlich Angebote zur Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit unter Berücksichtigung entsprechender Rahmenbedingungen aufzunehmen. Mit der Überprüfung der Richtlinie Jugendleitercard wurden die Jugendleitercard und deren Erwerb einer qualitativen Überprüfung zugeführt. Die Stärkung der Jugendleitercard wird folgend sowohl innerhalb der eigenen Organisation der Träger, wie auch in der Vertretung nach außen jugendpolitisch zu unterstützen sein. Das Handout Jugendleitercard ist regelmäßig entsprechend der bestehenden Bedarfslage fortzuschreiben. Dafür sind finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit soll an Schulen dargestellt werden. Dazu muss in Untersetzung der fachpolitischen Herausforderung „Schule als Lebensort“ eine Zusammenarbeit mit Schulen stattfinden. Die Schulen öffnen sich für Aktivitäten und Praxisbeispiele ehrenamtlichen Engagements aus der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. Die Akzeptanz und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements junger Menschen soll seitens der Schule unkompliziert durch eine Freistellung vom Unterricht für Zwecke einer ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgen - so dies nicht außerhalb der Schulzeit erledigt werden kann und keine schulischen Gründe dagegen sprechen. Die Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit erhalten fachliche Unterstützung, um eine Anerkennungskultur innerhalb der Organisation wird zu entwickeln. Die Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sichern eine gezielte Einführung neuer Jugendleiter in die ehrenamtlichen Aufgabenbereiche zu. Die Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit schaffen auch weiterhin offene Strukturen für junge Menschen, in denen ein zeitlich befristetes Engagement möglich ist. Bei der Festlegung von Sitzungsterminen und orten ist auf die Bedürfnisse von Ehrenamtlichen Rücksicht zu nehmen. 83 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 4.3.2 Außerschulische Jugendbildung Der LJFP 2012 bis 2016 stellte die Bildung als grundlegenden Arbeitsschwerpunkt der landesweiten überörtlichen Förderung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Mittelpunkt. Auch der LJFP 2017 bis 2021 hält an der Bedeutung außerschulischer Bildungsprozesse fest. Der eigenständige Bildungsauftrag in der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII wird in Bildungsprozessen auf der Basis freiwilliger Teilnahme umgesetzt. Der LJFP 2017 bis 2021 unterscheidet dabei ganz bewusst zwischen außerschulischen Bildungsprozessen im Rahmen von Jugendarbeit und denen der Jugendverbandsarbeit. Konzepte der außerschulischen Jugendbildung Die im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2012 bis 2016 durchgeführte Evaluation des Fördermodells hat den grundsätzlichen Erfolg des Fördermodells Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung aufgezeigt. Bezogen auf die für den LJFP 2017 bis 2021 formulierten fachpolitischen Herausforderungen wird fortführend der Bedarf einer konzeptionellen Förderung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung gesehen. Das Förderprogramm der Konzeptförderung erhält jedoch durch explizite Zielstellungen einen fachlichen Orientierungsrahmen. Quelle: Ferienpark Feuerkuppe e. V. Folgende übergeordnete Ziele werden in den Jahren 2017 bis 2021 mit der konzeptionellen Förderung verfolgt: Die Pluralität der Konzeptträger im Rahmen der Konzeptförderung außerschulischer Jugendbildung ist ausgebaut. Dies zielt zum ei- nen auf die Berücksichtigung kleinerer Vereine und Träger und zum anderen auf die räumliche Verortung der Anbieter in Thüringen. Die Konzeptförderung wird damit auch gezielt zur Aktivierung und Profilierung der Trägerstruktur in Thüringen genutzt. Die Konzeptförderung hat zur Professionalisierung der jeweils eigenen Bildungsarbeit des Trägers und damit zur Professionalisierung außerschulischer Jugendbildungsarbeit in Thüringen beigetragen, indem sie trägerspezifische Institutions‐ und Angebotsstrukturen entwickelt. Zu den Bildungsangeboten im Rahmen der Konzeptförderung haben potentiell alle jungen Menschen aus Thüringen Zugang erhalten. Unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten sind die Angebote im Rahmen der Konzeptförderung gleichmäßiger in allen Regionen Thüringens verortet worden. Neben dem Bedarf der Schärfung der Zielstellungen des Fördermodells ergeben sich Handlungsbedarfe für eine inhaltlich qualitative Umsteuerung. Die bisherige Orientierung an Fachinhalten als zentrale Säule der Konzeptförderung wird verändert. Die fachpolitischen Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 finden als Themenbereiche im Rahmen der Konzeptförderung Anwendung. Damit wird die außerschulische Jugendbildung bezogen auf die für den LJFP 2017 bis 2021 geltenden fachpolitischen Herausforderungen Jugend und Politik, Chancengleichheit, Partizipation, Kultur des Zusammenlebens und Schule als Lebensort konzeptionell gefördert. Die fachpolitischen Herausforderungen sind die Leitziele für die inhaltliche Ausgestaltung der konzeptionellen Förderung. Um das Ziel der Pluralität von Trägern in Thüringen zu verfolgen, wird der Bedarf von möglichst zwei Konzepten pro fachpolitische Herausforderung gesehen. In den Konzepten ist mindestens ein Querschnittsthema des LJFP 2017 bis 2021 zu bearbeiten. Am Instrument der Bildungstageregelung als Vergleichs‐ und Steuerungsmaßstab zur Leistungserbringung wird weiterhin festgehalten. Jedoch ergeben sich deutliche Hinweise auf einen qualitativen Entwicklungsbedarf, der auf eine fachlichere Ausgestaltung und die Förderung der Erreichung übergeordneter Programmziele fokussiert. 84 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 1. Ein Bildungstag soll als vergleichbare Berechnungsgröße dazu dienen, eine Mindestbildungsleistung je geförderten Bildungsreferenten im jeweiligen Konzept auszuweisen. Ein Bildungstag ist dabei ein Arbeitstag, an dem der Referent selbst Bildungsinhalte des Konzeptes vermittelt bzw. direkt in Kontakt mit Teilnehmenden von Bildungsveranstaltungen steht. Beratungsgespräche zur Unterstützung der fachlichen Arbeit im Konzept werden in der Bildungstageberechnung im Einzelfall berücksichtigt. 2. Der Bildungsanteil soll in der Regel zur Erreichung des Bildungstages nicht unter 4,5 Stunden liegen. Anfallende Fahrtzeiten sind somit in der Umsetzung des Konzeptes berücksichtigt. Die kleinste Bildungseinheit sowie Beratungsgespräche zur Unterstützung der fachlichen Arbeit im Konzept sollten nicht unter 1,5 Stunden liegen. Diese Einheiten können zu einem Bildungstag zusammengefasst werden. 3. Die Bildungstage werden auf die 208 Jahresarbeitstage eines vollbeschäftigten Jugendbildungsreferenten bezogen und in einem Verhältnis zwischen tatsächlichen Bildungsleistungen und zusätzlich notwendigen grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlichen Arbeit in der Jugendbildungsarbeit dargestellt. Dabei wird in der Regel je Bildungstag ein Tag Vor – und Nachbereitung eingeräumt. Im Kalenderjahr sind pro Konzept mindestens 50 Bildungstage tatsächlicher Bildungsleistungen zu erbringen. Es wird weiterhin der Bedarf gesehen, den Maßstab der Teilnehmendenerreichung zu verändern. Der bisher angelegte Maßstab als rein quantitativ ausgelegte, gleichmäßige Verteilung des einzelnen Bildungskonzepts erscheint nicht umsetzbar. Es wird in der Umsetzung der Bildungskonzepte in den Jahren 2017 bis 2021 darauf gesetzt, dass Konzeptträger zukünftig Schwerpunktregionen zur Umsetzung ihres Konzeptes auswählen können. Unter der Zielstellung, außerschulische Jugendbildung auch in Regionen zu implementieren, in denen die Angebotsdichte gegenwärtig geringer ist, wird im Rahmen der Konzeptauswahl auf eine gleichmäßige Verteilung der Angebote in allen Regionen Thüringens geachtet. Insgesamt wird der Bedarf gesehen, die Verantwortungsbereiche im Planungs‐ und Auswahl‐ bzw. Bewilligungsprozess der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung deutlicher als bisher zu trennen und kenntlich zu machen, sowie dem Anspruch der Beteiligung der angesprochenen Zielgruppe junger Menschen gerecht zu werden. Fachlich‐ inhaltliche Bereiche sind von verwaltungsbezogenen Verfahrensschritten zu lösen. Es wird der Bedarf gesehen, nach Beschlussfassung des LJFP 2017 bis 2021 das Verwaltungsverfahren zur Auswahl der Konzepte und der zu fördernden Träger seitens des überörtlichen Trägers als Zuwendungsgeber einzuleiten. Das Verfahren ist wie folgt durchzuführen: 1. 2. 3. 4. 5. Die Träger der freien Jugendhilfe werden aufgefordert, an den Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung und den Bedarfsaussagen in den fachpolitischen Herausforderungen orientierte Konzepte einzureichen. Die Träger der freien Jugendhilfe werden aufgefordert, ihrer Konzeptbeschreibung eine Kurzbeschreibung der Inhalte und Zielsetzungen in jugendgerechter Sprache beizufügen. Es ist eine Jury aus jungen Menschen zusammenzustellen, deren Teilnehmer aus den Beteiligungsveranstaltungen zu rekrutieren sind. Es wird eine Begutachtung der eingereichten Konzepte durch unabhängige „Gutachter“ durchgeführt. Dafür wird ein Bewerbungsverfahren veranlasst. Die Ergebnisse der Begutachtung und der Jugendjury sind in einer AG des LJHA zusammenzufassen und eine abschließende Entscheidung zu treffen. Quelle: LKJ Thüringen e. V. 85 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 Das im Rahmen der Konzeptförderung 2012 bis 2016 eingerichtete zweigliedrige Berichtswesen zur Erhebung entsprechender Informationen wird fortgeführt. Es umfasst erstens das quantitative Berichtswesen, welches die dokumentierten Bildungstage zusammenführt. Den zweiten Baustein bildet das qualitative Berichtswesen. Es wird jährlich erstellt und ergänzt standardisierte Angaben um qualitative Ausführungen. Hier gilt es unter anderem Steuerungspotentiale zu betonen, die sich auch für die Konzeptträger ergeben und ggf. standardisierte Prozeduren der Datenerhebung zu entwickeln. Hier wird der Bedarf gesehen, Korrektheit, Konsistenz und Vollstän39 digkeit sicherzustellen . Zur Umsetzung der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung erhalten Träger nach Vorlage eines fachlichen Konzeptes eine Zuwendung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die Umsetzung der Bildungskonzepte erfolgt innerhalb einer fachpolitischen Herausforderung. Mindestens ein Querschnittsthema ist konzeptionell zu bearbeiten. Die Förderung von Personal- und Sachkosten eines Konzeptes soll den Umfang von bis zu 50.000,00 € jährlich nicht übersteigen. Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen: Die Wirkung außerschulischer Jugendbildung in der Jugendverbandsarbeit entfaltet sich über ihre Mitgliederstrukturen. Angebote werden hier in erster Linie aus dem Selbstverständnis der Verbandsstrukturen heraus entwickelt, stehen jedoch auch anderen jungen Menschen offen. Für den LJFP 2017 bis 2021 wird der Bedarf festgestellt, die Jugendverbände als Anbieter von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung explizit zu fördern. Für die Förderung ist jährlich ein Anteil von mindestens 30 Prozent der Globalmittel zu nutzen. Die Angebote der außerschulischen Jugendbildung sind fortführend jährlich im Rahmen des qualitativen Berichtswesens seitens des überörtlichen Trägers zu evaluieren und werden mit den Jugendverbänden gemeinsam ausgewertet. Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung Einzelprojekte der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 sind an den fachpolitischen Herausforderungen und den Querschnittsthemen auszurichten. Sie ermöglichen eine Flexibilität in der Ausgestaltung von Bildungsangeboten und ein Reagieren auf unvorhersehbare Bedarfe in der Gestaltung von Bildungsinhalten. Tabelle 38: Bedarf der Förderung Konzepte 2017 bis 2021 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Förderung in € 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Förderung der außerschulischen Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden Die Thüringer Jugendverbände führen Angebote der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Globalmittel durch. Als außerschulische Lebens- und Sozialisationsorte nehmen sie hier einen entscheidenden Bildungsanteil junger Menschen außerhalb formalisierter Strukturen wahr. Die Jugendverbände leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Bildungsangebote, wobei der Umfang in Abhängigkeit struktureller Rahmenbedingungen und der eigenen Leistungsfähigkeit zu betrachten ist. Um dem Gebot der Herstellung von Pluralität in der Jugendarbeit zu folgen, wird der Bedarf gesehen, die Förderung von Einzelangeboten der außerschulischen Jugendbildung auf Träger, die keine Konzeptförderung erhalten zu konzentrieren. Thüringer Jugendverbände, die Angebote der außerschulischen Jugendbildung aus ihren Globalmitteln finanzieren, werden in der Förderung nachrangig betrachtet. Für die Förderung von Einzelangeboten der außerschulischen Jugendbildung wird ein Bedarf von 50.000, 00 € jährlich formuliert. Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen: Tabelle 39: Bedarf der Förderung Einzelmaßnahmen 2017 bis 2021 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Förderung in € 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 39 Vgl. hier Endbericht Evaluation der Konzeptförderung in der außerschulischen Jugendbildung, ISS Frankfurt /Main, 2016 86 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 Förderung der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) Die EJBW ist eine besondere Jugendbildungseinrichtung des Freistaates Thüringen, die sich am Lernort Weimar unter Berücksichtigung kultureller, religiöser und politischer Traditionen mit europäischen und europapolitischen Themen auseinandersetzt und dabei eine Brückenfunktion im Zusammenwachsen Europas ausfüllt. In ihrer Arbeit fühlt sie sich den europäischen Kooperationsbeziehungen des Freistaates Thüringen zu ausgewählten Ländern und Regionen verpflichtet, thematisiert vor dem Hintergrund ihrer inhaltlichen Schwerpunktsetzung internationale Fragen und richtet sich damit auch an junge Menschen und Fachkräfte der außerschulischen Jugendbildung außerhalb Europas. Die EJBW leistet mit ihren Kompetenzen und Ressourcen einen großen Beitrag zur Entwicklung der Bildungsarbeit in Thüringen. Ihrem Selbstverständnis nach ist Bildungsarbeit in der EJBW „Politische Bildung“. Sie geht dabei der Frage nach, wie die Stärkung der Demokratie aber auch deren Gefährdung konkret aussehen kann und welche Konsequenzen damit verbunden sein können. In ihrer Arbeit vermittelt die EJBW Erfahrungen, Kompetenzen und Wissen über nationale, internationale und globale Zusammenhänge. Die Schwerpunkte der inhaltlichen Bildungsarbeit der EJBW für den LJFP 2017 bis 2021 ergeben sich aus dem Auftrag als Europäische Jugendbildungsund Jugendbegegnungsstätte, aus den aktuellen Herausforderungen mit denen sich die Demokratie in Thüringen, Deutschland und Europa konfrontiert sieht, den Themen des Lernortes Weimar und den fachpolitischen Herausforderungen des vorliegenden Planes. Mit dem LJFP 2012 bis 2016 erfolgten unter entsprechender Mittelerhöhung ein weiterer Ausbau der Internationalität der Einrichtung und die Entwicklung neuer Profilfelder in der Bildungsarbeit. Diese Entwicklung gilt es in den Jahren 2017 bis 2021 fortzuführen. Die Bildungsarbeit der EJBW wird sich dabei verstärkt den Bildungsinhalten der Europäisierung und Internationalisierung zuwenden. Es muss darum gehen, junge Menschen auf eine europäische und globale Zukunft in einem eng mit Europa und der Welt vernetzten Land vorzubereiten. 30 Jahre friedliche Revolution und 100 Jahre erste deutsche Demokratie sind weitere wichtige Herausforderungen für die außerschulische Bildung im Zeitraum des LJFP 2017 bis 2021. Diese Herausforderung ist zudem eine fachpolitische, da es um die Entwicklung neuer Zugänge und Methode für diverse Zielgruppen geht. Der LJFP 2017 bis 2021 konstatiert für die oben dargestellten Aufgaben den weiterführenden Bedarf der Förderung der Bildungsarbeit der EJBW in exponierter Stellung als Jugendbildungseinrichtung. Der Bedarf der Förderung wird in den Jahren 2017 bis 2021 mit insgesamt 504.700,00 € pro Jahr festgeschrieben. Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen: Tabelle 40: Bedarf der Förderung der EJBW 2017 bis 2021 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Förderung in € 504.700,00 504.700,00 504.700,00 504.700,00 504.700,00 Für die Bildungsarbeit in der EJBW gilt es im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 ein qualitatives Berichtswesen im dialogischen Prozess zwischen dem Fördermittelgeber und der Einrichtung zu entwickeln. Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen Quelle: Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar. Jugendbildungseinrichtungen im Bereich der nonformalen außerschulischen Jugendbildung gehören zu den zentralen Orten und Gelegenheiten, an denen junge Menschen in Thüringen selbstbestimmte und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe ausgerichtete Lern- und Bildungserfahrungen machen können. 87 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 Im Ergebnis der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 liegt eine Definition für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen vor. Die Definition konstatiert den Charakter einer Jugendbildungseinrichtung anhand von qualitativen und quantitativen Standards. Im Rahmen der Fortschreibung des LJFP für die Jahre 2017 bis 2021 erfolgte eine Untersuchung, die aufzeigte, welche Einrichtungen sich im Sinne der vorliegenden Definition als Jugendbildungseinrichtung definieren und die ihrem Selbstverständnis nach, die vorliegenden Kriterien erfüllen. Die als partnerschaftlich angelegte Untersuchung verfolgte nicht das Ziel, Angaben der Träger von Jugendbildungseinrichtungen zu überprüfen, sondern alle Träger dann zu begleiten, wenn sie die Definition erfüllen bzw. perspektivisch erfüllen möchten. Der LJFP 2017 bis 2021 greift diesen Impuls des dialogischen Prozesses mit den Trägern von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf und formuliert im Ergebnis den Bedarf zur weiteren fachlichen Begleitung der Einrichtungen, die sich an der Untersuchung beteiligten und sich auf der Grundlage der Definition als solche verstehen und die Kriterien erfüllen bzw. erfüllen wollen. Diese sind im Einzelnen 1. CJD Schloss Oppurg-Europäisches Bildungszentrum 2. Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar 3. Europäisches Jugendbildungszentrum im Kloster Volkenroda 4. Evangelisches Rüstzeitheim Braunsdorf/Haus Hoheneiche 5. Ferienpark Feuerkuppe 6. Ferienzentrum Oberhof 7. Internationales Jugendgästehaus Jena 8. Waldhof Finsterbergen 9. Jugendausbildungs- und begegnungszentrum Schloss Sinnershausen 10. Jugend- und Erwachsenenbildungshaus „Marcel Callo“ 11. Jugendbildungsstätte Hütten 12. Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle 13. Jugendhaus St. Sebastian 14. Kinder- und Jugendbauernhof Kleinberndten 15. Kinder- und Jugendbauernhof Siloah e. V. 16. Seesport- und Erlebnispädagogisches Zentrum Kloster 17. Tagungshaus Lützensömmern 18. Jugendbildungsstätte Junker Jörg Quelle: Naturfreunde Thüringen e. V. Im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 beantragte der Träger Naturfreunde Thüringen e. V. die Aufnahme des Naturfreundehauses „Thüringer Wald“ als Jugendbildungseinrichtung. In Überprüfung der Definitionskriterien für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen wird das Naturfreundehaus „Thüringer Wald“ als Jugendbildungseinrichtung geführt. 22 Naturfreundehaus „Thüringer Wald“ Der Bedarf einer fachlichen Begleitung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen wird wie folgt festgeschrieben: 1. Die mit den Jugendbildungseinrichtungen erarbeiteten Entwicklungsvereinbarungen werden individuell begleitet und fortgeschrieben. Um die individuelle Ausrichtung von Entwicklungsprozessen der Jugendbildungseinrichtungen zu ermöglichen, wird der Bedarf von individuellen Fachberatungsleistungen gesehen. Den Jugendbildungseinrichtungen ist es zu ermöglichen, individuelle Beratungsleistungen von insgesamt bis zu 3 Bildungstagen pro Jahr zu finanzieren. 2. Als wesentliches Element der Qualitätsentwicklung findet ein regelmäßiger und strukturierter Fachaustausch, angeregt durch den überörtlichen Träger, zwischen den Jugendbildungseinrichtungen statt. Diese Austauschtreffen sind fachlich an den jeweiligen aktuellen Entwicklungen im Handlungsfeld und den individuellen Bedarfen der Jugendbildungseinrichtungen zu orientieren. 3. In das Fortbildungsangebot des Landesjugendamtes Thüringen sind explizit Angebote für Jugendbildungseinrichtungen aufzunehmen. Im Rahmen der Untersuchung wurden für folgende Einrichtungen noch keine abschließenden Ergebnisse formuliert. Hier stehen trägerinterne Prozesse aus. 19. CVJM Haus und Begegnungsstätte Allmenhausen 20. Internationale Jugendbegegnungsstätte Stiftung Gedenkstätten Buchenwald 21. Jugendherbergen in Thüringen 88 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen: Tabelle 41: Bedarf der Förderung Jugendbildungseinrichtungen 2017 bis 2021 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Förderung in € 33.000,00 33.000,00 33.000,00 33.000,00 33.000,00 Über den individuellen Einrichtungsrahmen hinausgehend werden folgende Bedarfe thüringenweit festgeschrieben: Arbeitsfelder und Schwerpunkte in der Kinder- und Jugendhilfe Jede Jugendbildungseinrichtung erhält ein erläuterndes Informationspaket als Serviceleistung des Landes. In diesem sind Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe und speziell in der außerschulischen Jugendbildung enthalten. 4. Handlungsbedarf „Fachkräfteangebote“ Die Kinder- und Jugendhilfe und mit ihr das Feld der außerschulischen Jugendbildung hat sich in Deutschland zu einem hochprofessionellen Praxisfeld entwickelt. Um diese Qualität aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln, ist eine kontinuierliche Qualifizierung der dort tätigen Akteure notwendig. Im Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt diese Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung auch durch entsprechende Angebote von Fachkräften aus der Praxis heraus. Die Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen werden dabei unterstützt, den Anteil von Angeboten, die sich an Fachkräfte der außerschulischen Bildungsarbeit richten, zu erhöhen. 1. 2. Vorhandensein eines pädagogischen Gesamtkonzeptes in den Bildungseinrichtungen Zu den Ergebnissen der Untersuchung zählen die Handlungsbedarfe in Bezug auf das Vorhandensein eines pädagogischen Gesamtkonzeptes für die Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen. Da die Erbzw. Überarbeitung eines pädagogischen Gesamtkonzeptes als Schlüsselinstrument zur Berücksichtigung der verbindlichen Definitionsaspekte gesehen wird, muss diesem Prozess eine besondere Aufmerksamkeit, verbunden mit Unterstützungsangeboten, gewidmet werden. 3. Ressourcen: Räume und Ausstattung Sowohl in Bezug auf die räumliche, als auch technische Ausstattung werden deutliche Handlungsbedarfe unter dem Stichwort der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung gesehen, um die Jugendbildungseinrichtungen bei der Herstellung jugendpädagogisch orientierter Räume und einer entsprechenden Ausstattung zu unterstützen. Diese Bedarfe sind im Bereich der investiven Förderung aufzugreifen. Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang sind entsprechend zu berücksichtigen. 5. Handlungsbedarf „Vorhandensein eines QMSystems“ Die Sicherung und Entwicklung von Qualität in Jugendbildungseinrichtungen steht in engem Zusammenhang mit einer kritischen und reflexiven Auseinandersetzung mit den eigenen Angeboten sowie mit einer bewussten Steuerung von Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsprozessen. Fast die Hälfte der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen zeigt hier einen Handlungsbedarf in der Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems an. Es wird der Bedarf gesehen, die Jugendbildungseinrichtungen bei der Einführung eines einrichtungsspezifischen und dokumentierten Systems, in dem die Qualitätsansprüche, die Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung umfänglich erfasst und beschrieben sind, zu begleiten. § 74 Abs. 6 SGB VIII formuliert im Rahmen des gesetzlich normierten Auftrages der Förderung der freien Jugendhilfe, die Errichtung und die Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen zu fördern. Die Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtung ist gesetzlich nicht umfassend definiert. Es liegen seitens vereinzelter Träger von Jugendbildungseinrichtung Anträge zur Übernahme laufender Betriebskosten von Jugendbildungseinrichtungen vor. Inwieweit die Übernahme laufender Betriebskosten zur Förderung von Unterhaltungsmaßnahmen nach § 74 Abs. 6 SGB VIII zu fassen ist, wird im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 rechtlich überprüft. 89 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 4.3.3 Kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung Kulturelle Jugendarbeit und Jugendbildung ermöglichen Orientierung und Selbstverortung für junge Menschen und machen Selbstwirksamkeit und gemeinschaftliches Handeln erfahrbar. Kulturelle Bildung ermöglicht Kontakte von jungen Menschen unterschiedlicher Kulturen, unterschiedlicher Herkunftssprache und verschiedenen Alters und bewirkt Offenheit für Neues und Fremdes. Vor allem aber befördert sie die Entwicklung einer eigenen kulturellen Identität, trägt zur Selbstvergewisserung bei und ermöglicht die Erfahrung von Selbstwirksamkeit. Als essentieller Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe wurde die kulturelle Jugendarbeit im Rahmen der stabilen Förderung der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in den Jahren 2012 bis 2016 Rechnung getragen. Der Bedarf der Unterstützung kultureller Jugendarbeit wird auch für den LJFP 2017 bis 2021 gesehen. Geschäftsstelle der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. (LKJ Thüringen) Als Dachverband der kulturellen Jugendarbeit und Jugendbildung in Thüringen und als Zusammenschluss von 23 landesweiten Trägern der kulturellen Jugend(bildungs)arbeit vertritt die LKJ Thüringen die jugend-, bildungs- und kulturpolitischen Interessen der kulturellen Jugendarbeit auf Landesebene. Seit 2015 gelang es der LJKJ Thüringen, ihr Profil in Thüringen als Interessenvertretung der kulturellen Jugendbildung zu schärfen. Sie versteht sich als Netzwerk der kulturellen Jugendarbeit in Thüringen und wird im Planungszeitraum 2017 bis 2021 ihre jugendpolitische Funktion dahingehend weiter ausbauen. Die Geschäftsstelle der LKJ Thüringen wirkt als Motor dieses weiteren Entwicklungsprozesses. Die steigende Mitgliederzahl in den letzten 12 Monaten und die zunehmende jugendpolitische Präsenz zeigen auf, dass sich die LKJ Thüringen als aktiver Dachverband der kulturellen Jugendbildung etablieren kann. Dies bedeutet jedoch auch, dass die verbandlichen Aufgaben, die Betreuung des Netzwerkes, die Interessenvertretung und die Bedarfe der Fortbildungsmaßnahmen für die Mitgliedsverbände deutlich wachsen. Mit den für die Jahre 2017 bis 2021 formulierten fachpolitischen Herausforderungen des LJFP werden sich zudem die Schwerpunkte der verbandlichen Arbeit für die Geschäftsstelle der LKJ erweitern. Im Rahmen der fachpolitischen Herausforderung „Kultur des Zusammenlebens“ werden vor allem der Auftrag der kulturellen Bildung und ihre Vermittlung als entscheidendes Instrument für das Gelingen von Integration junger Menschen nichtdeutscher Herkunftssprache und oft zugleich mit Fluchthintergrund bewertet. Gleichermaßen liefern Maßnahmen der kulturellen Bildung eine Ausgangsvoraussetzung, um junge Menschen auf die anstehenden gesellschaftlichen Veränderungen vorzubereiten. Auch in Bezug auf die fachpolitische Herausforderung „Chancengleichheit“ wird sich die LKJ Thüringen in ihrer verbandlichen Arbeit verstärkt dafür einsetzen müssen, dass der Zugang zu kultureller Bildung für sozial benachteiligte junge Menschen ermöglicht wird. Dies erfordert ein verstärktes Engagement der Geschäftsstelle der LKJ und einer damit einhergehenden Sensibilisierung in den Mitgliedsverbänden für diese Thematik. Zentrales Element der Jugendarbeit ist die Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen. Der fachpolitischen Herausforderung „Partizipation“ des LJFP 2017 bis 2021 folgend, beschränkt sich eine beteiligungsorientierte Haltung auch in der kulturellen Jugendarbeit nicht allein auf die Angebotsgestaltung, sondern überträgt jungen Menschen verantwortungsvolle Funktionen innerhalb der eigenen Organisation. Im Rahmen der Beteiligungsveranstaltungen wurde offensichtlich, dass sich junge Menschen als Mitglieder in den Mitgliedsverbänden der LKJ Thüringen wenig in verantwortungsvollen Funktionen innerhalb des eigenen Verbandes befinden. Zudem liegen keine ausreichenden Informationen über Beteiligungsprozesse und Möglichkeiten im Verband vor. Junge Menschen als Mitglieder in den Mitgliedsverbänden der LKJ Thüringen wünschen sich, an den Entscheidungsprozessen im eigenen Verband teilhaben zu können und wichtige Funktionen zu übernehmen. Ein entscheidender Schritt kann hier die Verjüngung von Vorstandsstrukturen darstellen. Dieser Aufgabe wird sich die LKJ Thüringen stellen, und gemeinsam mit der Unterstützung des überörtlichen Trägers die Mitgliedsverbände in diesem Prozess begleiten und unterstützen. Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungsprozesse und der Zunahme weiterer Aufga- 90 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 benfelder und der Aufgabenbreite wird für den Planungszeitraum 2017 bis 2021 der Bedarf einer weiteren Fachreferentenstelle bei der LKJ Thüringen gesehen. Die zweite Fachreferentenstelle für Jugendarbeit trägt dem Aufwuchs der Mitgliedsverbände Rechnung, die sich durch den Dachverband vertreten sehen möchten. Neu ergibt sich daraus ein wesentlich stärkerer Umfang des Engagements im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit für die Verbandsmitglieder. Zudem soll der Bereich Netzwerke und Fortbildung im Bereich der Integration neu aufgestellt und so der gesellschaftlichen Herausforderung gerecht werden. Die Arbeit der Geschäftsstelle der LKJ Thüringen ist mit einer Personalstruktur in Höhe von 3 VBE und entsprechender Sachkosten zuzüglich der damit verbundenen Tarifsteigerung und Stufenerhöhung des vorhandenen Personals im Planungszeitraum 2017 bis 2021 auszustatten Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen: Tabelle 42: Bedarf der Förderung Geschäftsstelle LKJ 2017 bis 2021 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Förderung in € 137.130,00 183.500,00 188.078,00 192.781,00 197.601,00 Quelle: Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung e. V. in Thüringen 4.3.4 Internationale Jugendarbeit Träger der freien Jugendhilfe treten in Thüringen insbesondere als Anbieter internationaler Jugendarbeit auf. Sie finanzieren ihre Angebote zuvorderst aus Miiteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie durch Förderinstrumente der Europäischen Union. In den Jahren 2013 bis 2016 konnten Träger die nicht über das Zentralstellenverfahren partizipierten, Landesmittel zur Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen erhalten. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an öffentlichen und privaten Stiftungen, die finanzielle Unterstüt- zung leisten. Zur unterstützenden Finanzierung von Angeboten der internationalen Jugendarbeit setzen einige Thüringer Jugendverbände Mittel aus der Globalförderung ein. Die fachpolitische Herausforderung „Kultur des Zusammenlebens“ fordert dazu auf, dass Angebote der internationalen Jugendarbeit auch weiterhin Gegenstand der überregionalen Förderung sind. Es wird der Bedarf formuliert, dass internationale Jugendarbeit Lernräume zur Begegnung und zum Austausch von jungen Menschen und Fachkräften aus verschiedenen Ländern ermöglicht. Gegenseitiges Verständnis, Toleranz und Offenheit werden so ebenso gefördert, wie interkulturelles Lernen, Verantwortungsübernahme und Fremdsprachenkompetenz junger Menschen. Gleichsam ist die internationale Dimension ein Schwerpunkt der EU- Jugendstrategie. Die daraus resultierenden Impulse und Anforderungen gilt es auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene umzusetzen. Inhaltliche Zielstellung für die internationale Jugendarbeit in Thüringen soll die zunehmende diversitätsbewusste Angebotsgestaltung sein. Unter Beachtung der fachpolitischen Herausforderung „Chancengleichheit“ soll es gelingen, alle jungen Menschen mit Angeboten der internationalen Jugendarbeit zu erreichen, angewandte Methoden diversitätsbewusst zu gestalten und Vielfalt zum Thema zu machen. Gleichzeitig sollte die internationale Jugendarbeit ihre politische Dimension durch die Thematisierung politischer Fragen, insbesondere von Flucht und Migration, Menschenrechten, Aspekten der Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit und Werten stärken. Internationale Jugendarbeit leistet hier einen substantiellen Beitrag zur politischen Sozialisation junger Menschen. Dazu wird der Bedarf formuliert, im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 Fortbildungsangebote durchzuführen, die eine Auseinandersetzung über ermöglichende und begrenzende Bedingungen von politischem Handeln in Angeboten der internationalen Jugendarbeit thematisieren. Unter den oben beschriebenen inhaltlichen Anforderungen besteht der Bedarf einer Fortführung der Landesförderung von Angeboten der internationalen Jugendarbeit für die Jahre 2017 bis 2021. Um der Bedeutung von internationaler Jugendarbeit im Kontext des gelingenden Aufwachsens von jungen Menschen in einer von Vielfalt geprägten Umwelt gerecht zu werden, bedarf es einer deutlichen Aufstockung der Förderhöhe auf mindestens 100.000 € jährlich. Im Rahmen der Förderung sollen Ko-Finanzierungsmöglichkeiten für bi-, tri- u. multilateralen Formate incl. für Fachkräfte und 91 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 auch bereits durch andere Förderquellen teilfinanzierte Projekte ermöglicht werden. Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen: Tabelle 43: Bedarf der Förderung Einzelmaßnahmen internationale Jugendarbeit 2017 bis 2021 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Förderung in € 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Es besteht gleichfalls der Bedarf, dass die Thüringer Jugendverbände Angebote der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Globalmittel durchführen können. Vor allem die Förderung für die Durchführung von Angeboten der internationalen Jugendarbeit mit eher benachteiligten Zielgruppen, insbesondere in den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, benötigt eine veränderte Förderstruktur. Dass diese Jugendlichen im besonderen Maße von internationalen Begegnungen profitieren, belegen wissenschaftliche Studien. Die Einbindung dieser Zielgruppen ist Teil der Europäischen Jugendstrategie. Internationale Jugendarbeit benötigt darüber hinaus Angebote von Fortbildungen zu den fachlichen Schwerpunkten und methodischen Anforderungen im Planungsfeld. Vor allem in der internationalen Jugendarbeit besteht das Risiko, Menschen zu „kulturalisieren“ und in vermeintlich eindeutige Gruppen einzuteilen sowie durch die pädagogischen Ansätze Vorurteile und Bilder über „die Anderen“ zu erzeugen und zu verstärken. Es ist notwendig, sich im Austausch der Akteure Gemeinsamkeiten von interkulturellen Ansätzen und Konzepten zusammenzustellen und auf dieser Basis die eigene pädagogische Praxis zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Quelle: JugendSozialwerk Nordhausen e. V. Um der Bedeutung internationaler Jugendarbeit, internationaler Jugendbegegnung in Thüringen Rechnung zu tragen, formuliert der LJFP die Entwicklung und Verankerung von Qualitätsstandards gelingender internationaler Jugendarbeit als landesweites Rahmen- und Handlungskonzept. Diese sind im Dialog mit den landesweiten Akteuren der internationalen Jugendarbeit zu erarbeiten. Der mit der Entwicklung von Qualitätsstandards verbundene Bedarf an Fortbildung der handelnden Akteure zur Umsetzung der Standards wird formuliert. Bestandteile der Qualitätsstandards sollten insbesondere die Stärkung der kommunalen Verantwortung für das Planungsfeld der internationalen Jugendarbeit als Teil der europäischen Jugendstrategie, die Förderung der Zusammenarbeit von Schule und internationalen Jugendarbeit und die Entwicklung einer Anerkennungskultur sein. Für das Planungsfeld der internationalen Jugendarbeit sieht der LJFP 2017 bis 2021 den Bedarf des Aufbaus einer Interessenvertretung internationaler Jugendarbeit in Thüringen. In vielen bisher bestehenden Arbeitskreisen und Gremien sind die Fachkräfte des Planungsfeldes nicht vertreten. So fließen Fachkompetenz und die Anliegen der internationalen Jugendarbeit jugendpolitisch nicht mit ein. Ziel der Interessenvertretung soll es sein, fachliche Standards zu setzen, das Planungsfeld in Thüringen öffentlich sichtbar zu präsentieren, sich politisch zu Wort zu melden und fachliche Perspektiven zu diskutieren. Die Struktur der bestehenden Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 78 SGB VIII ist hierfür zu nutzen. Das Landesjugendamt hat im Rahmen seiner gesetzlich festgeschriebenen Anregungsfunktion entsprechende Schritte dafür einzuleiten. 92 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 4.3.5 Kinder- und Jugenderholung Angebote der Kinder- und Jugenderholung sind ein wichtiges Element der Jugendarbeit und werden in regionaler und überregionaler Zuständigkeit gefördert. Insbesondere für ressourcenarme Familien eröffnen diese Angebote oftmals die einzige Chance auf bezahlbare mehrtägige Unternehmungen außerhalb des gewohnten Umfeldes. Zudem ist das Handlungsfeld geeignet, junge Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten anzusprechen und damit eine soziale Mischung der Zielgruppe zu erreichen. Unter Betrachtung der fachpolitischen Herausforderungen „Chancengleichheit“ und „Kultur des Zusammenlebens“ wird der Bedarf für den LJFP 2017 bis 2021 beschrieben, die Jugendverbände als Anbieter der Kinder- und Jugenderholung zu erhalten. Die Thüringer Jugendverbände führen Angebote der Kinder- und Jugenderholung im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Globalmittel durch. Mit der Förderung von Angeboten der Kin- der- und Jugenderholung aus den Mitteln der Globalförderung werden folgende Herausforderungen verbunden sein: inklusive Ausgestaltung der Angebote, Ermöglichung interkultureller Erfahrungen und Gestaltung und Herstellung niedrigschwelliger Zugänge unter der Berücksichtigung vorliegender Erfahrungen. Eine weitere Förderung von Angeboten der Kinderund Jugenderholung im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 erfolgt nicht. Die Kinder- und Jugenderholung ist Bestandteil der Ausgestaltung der Förderrichtlinie Örtliche Jugendförderung. Die Gebietskörperschaften haben auf der Grundlage eigener Planungsprozesse den Bedarf an Angeboten der Kinder- und Jugenderholung zu ermitteln. In den Planungs- und Entscheidungsprozessen werden sie im Rahmen der Umsetzung der fachpolitischen Herausforderungen durch den überörtlichen Träger beraten. 4.3.6 Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung Der LJFP 2017 bis 2021 formuliert den Bedarf, dass die Jugendverbände im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Globalmittel Großveranstaltungen von jugendpolitischen Höhepunkten durchführen. Zusätzlich wird der Bedarf für die Durchführung der in Tabelle 44 ausgewiesenen Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung für die Laufzeit des LJFP 2017 bis 2021 bestätigt. Tabelle 44: Bedarf der Durchführung von Großveranstaltungen mit jugendpolitischem Schwerpunkt 2017 bis 2021 2017 Veranstaltung Träger 2018 Veranstaltung Träger 2019 Veranstaltung Träger 2020 Veranstaltung Träger 2021 Veranstaltung Träger Thüringer Kindergipfel Naturfreundejugend Thüringen Treff: Junges Theater in Thüringen LKJ Thüringen e. V. Evangelisches Jugendfestival bund evangelischer jugend in mitteldeutschland kulturelle jugendpolitische Großveranstaltung LKJ Thüringen e. V. Thüringer Kindergipfel Naturfreundejugend Thüringen Treff: Junges Theater in Thüringen LKJ Thüringen e. V. Evangelisches Jugendfestival bund evangelischer jugend in mitteldeutschland kulturelle jugendpolitische Großveranstaltung LKJ Thüringen e. V. Thüringer Kindergipfel Naturfreundejugend Thüringen Treff: Junges Theater in Thüringen LKJ Thüringen e. V. Der auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention, die die Mitspracherechte von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf ihre konkrete Lebensumwelt bestärkt, seit 2007 durchgeführte Thüringer Kindergipfel soll auch im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 in Untersetzung der fachpolitischen Herausforderung „Partizipati- 72-Stunden-Aktion BDKJ Thüringen on“ in den Jahren 2017, 2019 und 2021 umgesetzt werden. Die bereits in 2013 durchgeführte Großveranstaltung des BDKJ Thüringen „72-Stunden-Aktion“ soll auch im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 als Sozialaktion, bei der junge Menschen in 72 Stunden sozial und ökologische Projekte für die 93 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 Gesellschaft verwirklichen, in Untersetzung der fachpolitischen Herausforderung „Kultur des Zusammenlebens“ im Jahr 2019 als Großveranstaltung durchgeführt werden. Der Treff: Junges Theater in Thüringen vereint mit einer langjährigen Tradition junge Menschen, die der freien Theaterszene angehören unter Aspekten der kulturellen Bildung und jugendpolitischen Zusammenhängen. Diese Großveranstaltung soll auch im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 durchgeführt werden. Es wird der Bedarf gesehen, die Durchführung der Großveranstaltung durch die LKJ Thüringen e. V. in Kooperation mit dem Thüringer Theaterverband e. V. und der LAG Spiel und Theater Thüringen e. V. in den Jahren 2017, 2019 und 2021 finanziell zu unterstützen. Das evangelische Jugendfestival (zuvor evangelisches Jugendcamp) hat sich als gemeinsame Großveranstaltung des bundes evangelischer jugend in mitteldeutschland (bejm) etabliert. Es bietet Möglichkeiten der Begegnung junger Menschen und des Austausches untereinander und stellt einen prägenden jugendpolitischen Höhepunkt der evangelischen Jugendarbeit dar. Der LJFP 2017 bis 2021 sieht in den Jahren 2018 und 2020 den Bedarf zur finanziellen Unterstützung dieser Veranstaltung. Für die Jahre 2018 und 2020 wird der angezeigte Bedarf der LKJ zur Durchführung einer Großveranstaltung pro Jahr in Kooperation mit einem kulturellen Mitgliedverbands bestätigt. Die Großveranstaltung dient dabei dem Sichtbarmachen der Jugendarbeit in den verschiedenen Kultursparten und leistet einen wichtigen Beitrag in der Anerkennung des kulturellen Engagements von jungen Menschen. Der LJFP sieht den Bedarf einer gemeinsam zu entwickelnden fachlichen Definition für Großveranstaltungen mit jugendpolitischer Schwerpunktsetzung. Diese Bedarfsfeststellung bedeutet folgendes Fördervolumen: Tabelle 45: Bedarf der Förderung Einzelmaßnahmen internationale Jugendarbeit 2017 bis 2021 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Förderung in € 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 94 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 4.4 Investive Förderung Die Förder- und Anregungsfunktion der Jugendhilfe erstreckt sich neben der Förderung von Projekten und Angeboten der Jugendarbeit und der Förderung der Jugendverbände auch auf Zuwendungen insbesondere für Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen von Einrichtungen der Jugendarbeit. Der LJFP 2012 bis 2016 legte in seiner Maßnahmeplanung fest, dass die Anzahl von Einrichtungen der Jugendbildung und der Kinder- und Jugenderholung nicht zu erweitern ist. Er wies dazu eine Übersicht aus, in welcher die Einrichtungen namentlich benannt waren. Nur diese Einrichtungen konnten im Umsetzungszeitraum Anträge auf investive Fördermittel stellen. Die Notwendigkeit der investiven Maßnahme ist durch den Träger konzeptionell darzustellen. Es ist darzulegen, inwieweit die investive Maßnahme für die Leistungserbringung des Trägers bzw. der Einrichtung notwendig ist und in welchem Zusammenhang sie mit dessen Leistungsbereichen steht. Vorrangig sind Maßnahmen der investiven Förderung zuzustimmen, welche unter Beachtung der fachpolitischen Herausforderung „Chancengleichheit“ zum Abbau existierender Barrieren beitragen. Hierzu zählen neben den tatsächlichen baulichen Barrieren vor allem auch die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten des Trägers. Der LJFP 2017 bis 2021 sieht über die Beantragung im Bereich der überörtlichen Jugendbildungs- und Jugenderholungseinrichtungen hinausgehend den Bedarf einer investiven Förderung von Geschäftsstellen überörtlicher Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. Diese Förderung ist allerdings nachrangig zur direkten investiven Förderung von Einrichtungen der Jugendbildung und der Kinder- und Jugenderholung zu betrachten. Quelle: Blitz e. V. Diese rein quantitative Messgröße wird allerdings dem Bedarf einer qualitativen und dynamischen Entwicklungsanpassung im Bereich der Einrichtungen von Jugendarbeit in Thüringen nicht gerecht. Eine rein quantitative Begrenzung in der Anzahl entspricht zudem nicht der gesetzlichen Verpflichtung des überörtlichen Jugendhilfeträgers, die Tätigkeit der freien Jugendhilfe anzuregen und entsprechend zu unterstützen. Vielmehr hat er im Rahmen seiner Planungsverantwortung neben quantitativen Aspekten auf qualitative Kriterien der Ausgestaltung eines bedarfsgerechten Angebotes an Jugendarbeit und dem zur Verfügungstellen entsprechender Einrichtungen zu achten. Der LJFP 2017 bis 2021 sieht den Bedarf der investiven Förderung für Einrichtungen der Jugendbildung und der Kinder- und Jugenderholung im überregionalen Kontext. Dabei ist das Antrags- und Auswahlverfahrens für die investive Förderung unter den oben dargestellten Aspekten wie folgt zu qualifizieren: In Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung „Partizipation“ sieht der LJFP 2017 bis 2021 den Bedarf investive Mittel für die Schaffung einer mediengestützten Beteiligungsplattform für junge Menschen bereitzustellen. Dies soll in Kooperation mit den Thüringer Medienschulen umgesetzt werden. Für die Umsetzung der oben dargestellten fachlichen Aspekte sieht der LJFP den Bedarf der grundsätzlichen Anpassung des existierenden Förderinstrumentes „Richtlinie zur investiven Förderung". Gleichzeitig konstatiert der LJFP 2017 bis 2021 die Notwendigkeit der Erhöhung der zur Verfügung stehenden Landesmittel. Die Notwendigkeit der Erhöhung der zur Verfügung stehenden Landesmittel ist zum einen das Ergebnis der Trägerbefragung im Rahmen der Bedarfsermittlung und der grundsätzlichen Beteiligung von Trägern im Rahmen des Fortschreibungsprozesses. Bereits in 2017 zeigt sich ein investiver Bedarf von 1.700.000,00 €. Zum anderen ergibt sich ein erhöhter finanzieller Bedarf aus der Umsetzung der Vorgaben der UN- Behindertenkonvention. 95 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 4.5 Weitere Bedarfe Der LJFP 2017 bis 2021 sieht in der Anerkennung von Leistungen für Sprach- und Kulturmittler in der Förderung einen bestehenden Bedarf in der Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung „Chancengleichheit“ und „Kultur des Zusammenlebens“. Um die Teilhabe von jungen Menschen aus schwierigen Lebenslagen an den Angeboten des LJFP 2017 bis 2021 zu ermöglichen bedarf es einer Überprüfung von Förderstrukturen zur Reduzierung von Teilnehmerbeiträgen. In Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung „Partizipation“ sieht der LJFP 2017 bis 2021 den Bedarf, auch die überörtlichen Akteure in das bestehende Angebot der Fortbildung zum Prozessmoderator für Beteiligungsprozesse einzubinden. In das Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes sind ab 2017 Fortbildungsangebote entsprechend der fachpolitischen Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 einzubinden. Das Land Thüringen hat seine (in §78 SGB VIII) beschriebene Aufgabe zur Vernetzung der Träger und Planung der Maßnahmen in Bezug auf den LJFP intensiv wahrgenommen. Im Rahmen des §78 SGB VIII soll der öffentliche Träger die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur Abstimmung von Maßnahmen anstreben. Bezogen auf den Landesjugendförderplan können die entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der AG §78 SGB VIII abgestimmt und weiterentwickelt werden. Hierzu ist es seitens des öffentlichen Trägers notwendig, Austauschprozesse innerhalb der Arbeitsgemeinschaften zu forcieren und somit die Maßnahmen weiterzuentwickeln. 96 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Maßnahmeplanung 5. Maßnahmeplanung Die vorliegende Jugendhilfeplanung formuliert einen Kernbedarf an inhaltlichen Gestaltungsaufgaben in der Umsetzung der fachpolitischen Herausforderungen und der strukturellen Ausstattung für die überörtliche Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Jahren 2017 bis 2021. Alle in Kapitel 4 beschriebenen Bedarfsaussagen sind im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 zu realisieren. Dies erfordert eine finanzielle Ausstattung der Planungsfelder, für die entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen sind. Die Umsetzung der Planungsergebnisse und des damit formulierten Bedarfes zur Ausgestaltung der überörtlichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit erfolgt schwerpunktmäßig in der Finanzierung über die Richtlinie Landesjugendförderplan des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (RL-LJFP) in der jeweils gültigen Fassung. Diese ist vor dem Hintergrund der getroffenen Bedarfsaussagen in ihrem Inhalt anzupassen. Es ist durchgängiges Prinzip der Förderung im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021, dass die Sicherung der Personalstruktur Vorrang vor der Förderung von Einzelangebote/-projekten hat. Tarifliche Steigerungen und entsprechende Stufenaufstiege im Bereich der Personalstruktur werden in der Förderung berücksichtig. Hierin liegt ein Schwerpunkt des LJFP 2017 bis 2021, der auf die Sicherung qualitativer Arbeitskraft im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit im Wege des zunehmenden Fachkräftebedarfes hinweist. Die Förderung der Einzelangebote in der internationalen Jugendarbeit, der außerschulischen Jugendbildung und die Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung sollen einen angemessenen Anteil im Gesamtbereich der Förderung einnehmen. Geförderte Maßnahmen sollten das Gebot der Überregionalität erfüllen. Eine fachliche Jugendhilfeplanung weist für die getroffenen Bedarfsaussagen eine entsprechende Priorisierung aus. Die Bedarfsaussagen des LJFP 2017 bis 2021 werden unter folgender Prioritätensetzung umzusetzen sein: Tabelle 46: Priorisierung der Bedarfsfeststellungen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 Priorität 1 Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände Europäische Jugendbildung- und Jugendbegegnungsstätte Weimar 2 Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V. Globalförderung der Thüringer Jugendverbände 5 Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 3 Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000,00 € pro Jahr Großveranstaltungen von jugendpolitischem Höhepunkt 4 Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen 5 weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 5 Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000,00€ pro Jahr 6 Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung 7 Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden 8 Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen 97 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Maßnahmeplanung Die in Priorität 2, 3 und 4 ausgewiesenen Bedarfsaussagen sind untereinander gleichwertig. Ihre Darstellung entspricht keiner Rangfolge. Die Priorisierung der Umsetzung in den Bedarfsaussagen gilt ausschließlich für die Förderung aus der Haushaltsstelle Maßnahmen der Jugendhilfe. Das Landesjugendamt ist aufgefordert, die Finanzierung aller notwendigen Bedarfsgrößen in den jeweiligen Haushaltsanmeldungen zu kommunizieren. Es sind alternative Finanzierungsmöglichkeiten der getroffenen Bedarfsaussagen durch das TMBJS zu prüfen. Die investive Förderung erfolgt über die Richtlinie Investive Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Der ermittelte Finanzbedarf für die Jahre 2017 bis 2021 übersteigt bis einschließlich 2019 deutlich den bisherigen Haushaltsansatz in Höhe von 480.000,00 €. Die ermittelten Bedarfe sind in den Haushaltsanmeldungen entsprechend zu berücksichtigen. 2. Die Förderung von Angeboten und Strukturen der überörtlichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sind unter dem Aspekt der Förderung von Vielfältigkeit und Pluralität der Jugendarbeit seitens des Fördermittelgebers durchzuführen. Kleine Verbände, Vereine und Träger sind in der Vergabe von Förderungen entsprechend zu unterstützen und zu beraten. In der Förderung sind Mittel für Sprachmittler anzuerkennen 3. Die fachpolitischen Herausforderungen sind im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 mit jungen Menschen fortführend zu diskutieren. Dafür sind durch das Landesjugendamt geeignete Formate unter Betrachtung der Evaluation der Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 zu entwickeln. 4. Die fachpolitischen Herausforderungen des LJFP werden mit den weiteren Zielgruppen des LJFP im Zeitraum der Umsetzung des LJFP fortführend in Verantwortung aller Akteure des LJFP 2017 bis 2021 diskutiert. 5. Die Akteure des LJFP 2017 bis 2021 übernehmen im Rahmen der Zielstellung des LJFP 2017 bis 2021 zur Erhöhung des Stellenwertes von Kinder- und Jugendarbeit Moderationsfunktion zum Stellenwert von Jugendarbeit im Rahmen der anstehenden Gebiets- und Funktionalreform 6. Die Fachberatung im Bereich der Jugendhilfeplanung unterstützt den Aufbau und die Qualifizierung einer fortlaufenden Berichterstattung in Zusammenspiel mit dem TLS in den Planungsfeldern des LJFP auf kommunaler und Landesebene. 7. In den Planungsfeldern der außerschulischen Jugendbildung, der Kinder- und Jugenderholung, der Jugendverbandsarbeit und der internationalen Jugendarbeit findet eine Begleitung des LJFP 2017-2021 durch das Landesjugendamt statt. 8. In allen Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 findet ein fachlicher Austausch der überörtlichen freien Träger und des öffentlichen Trägers statt.. Maßnahmen im weiteren Planungsprozess: 1. Nach Beschlussfassung des LJFP 2017 bis 2021 ist eine AG des LJHA zur Begleitung der Umsetzung des LJFP mit folgenden Aufgaben einzurichten: quartalsweise Arbeitstreffen mit fortlaufender Begleitung des Umsetzungsstandes des LJFP in Zusammenarbeit mit der Landesjugendhilfeplanung einschließlich der Beratung über die Mittelvergabe in Priorität 2,3 und 4 bei nicht ausreichend zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln Planung der Umsetzungskontrolle für den LJFP 2017 bis 2021 fortlaufende Berichterstattung im LJHA Vorbereitung der fünften Fortschreibung des LJFP Die AG soll wie folgt zusammengesetzt sein: Ergänzen nach Beratung im August 2016 98 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anhang Anlage 1 99 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anhang Anlage 2 100 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anhang 101 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anhang 102 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anhang 103 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anhang 104 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anhang Anlage 3 Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen Als Jugendbildungseinrichtung werden im Freistaat Thüringen Einrichtungen bezeichnet, die die folgenden Mindeststandards erfüllen: 1. Arbeitsfelder, Schwerpunkte und fachliche Orientierungen 1.1 Die Einrichtung ist in einem bzw. in mehreren Bereich(en) der Jugendarbeit sowie in einem bzw. mehreren Schwerpunkten der außerschulischen Jugendbildung tätig und orientiert sich an den im Landesjugendförderplan beschriebenen Schwerpunktsetzungen. 1.2 Die Einrichtung berücksichtigt in ihrem Bildungsprogramm die Interessen, die Lebenswelt und die Lebenslagen von jungen Menschen aus unterschiedlichen sozialen und (jugend-)kulturellen Milieus. 1.3 Die Angebote im Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigen die fachlichen Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe, die allgemeinen Standards der/des jeweiligen konzeptionellen Schwerpunktbereiche(s) sowie die Qualitätskriterien der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen. 2. Pädagogisches Gesamtkonzept 2.1 Die Einrichtung verfügt über ein pädagogisches Gesamtkonzept im Bereich der non-formalen Bildung, das dokumentiert, öffentlich sichtbar und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe orientiert ist. 2.2 Das pädagogische Gesamtkonzept der Einrichtung beschreibt mindestens das Profil/Leitbild, die pädagogischen Zielsetzungen, die Arbeitsschwerpunkte, die methodischen Ansätze, die Zielgruppen und die Beteiligungsmöglichkeiten der Zielgruppen. Es verweist zudem auf definierte Qualitätsstandards des Arbeitsfeldes. 3. Ressourcen und Infrastruktur 3.1 Die Einrichtung verfügt über eigenes hauptamtliches pädagogisches Personal (pädagogische Fachkräfte) oder kann auf hauptamtliche pädagogische Fachkräfte des Trägers zur Umsetzung von non-formalen Bildungsprozessen unmittelbar zurückgreifen. 3.2 Die Einrichtung verfügt über geeignete Räume und eine entsprechende (Raum)Ausstattung zur Umsetzung des vorhandenen pädagogischen Gesamtkonzeptes. 3.3 Die Infrastruktur, das Personal und die Servicequalität der Einrichtung sind jugendpädagogisch orientiert und bewegen sich im Einklang mit dem pädagogischen Gesamtkonzept. 3.4 Eine Jugendbildungseinrichtung, die über die hier insgesamt beschriebenen Mindest-standards zudem über Unterkunfts-/ Übernachtungsmöglichkeiten und Vollverpflegungsmöglichkeiten für die Teilnehmenden an Bildungsveranstaltungen verfügt, wird als Jugendbildungsstätte bezeichnet. 4. Bildungsprogramm 4.1 Die Einrichtung bietet ein eigenes, ganzjähriges, regelmäßiges, öffentlich sichtbares non-formales Bildungsprogramm für junge Menschen mit mindestens 70 Programmtagen bzw. 840 Teilnehmendentagen an. 4.2 Zum Bildungsprogramm der Einrichtung zählen auch Angebote in Kooperation mit anderen Partnern, wenn diese gemeinsam geplant, umgesetzt und ausgewertet werden. 4.3 Zum Bildungsprogramm der Einrichtung können auch Angebote des Trägers der Einrichtung zählen, wenn diese der Einrichtung unmittelbar zugeordnet und im Bildungsprogramm der Einrichtung sichtbar sind. 5. Zielgruppen des Bildungsprogramms und Nutzergruppen der Einrichtung 5.1 Das Bildungsprogramm der Einrichtung richtet sich an Teilnehmende aus Thüringen (und ggf. darüber hinaus). 5.2 Das Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigt die unterschiedlichen Alters-gruppen der Kinder- und Jugendhilfe; eine Schwerpunktsetzung ist möglich. 5.3 Im Bildungsprogramm der Einrichtung sind, orientiert am pädagogischen Gesamtkonzept der Einrichtung und an den Zielgruppenbeschreibungen des Landesjugendförderplanes, die Interessen und Ausgangssituationen spezifischer Zielgruppen, insbesondere von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, berücksichtigt. 5.4 Mindestens 20% der Programmangebote werden als offene Bildungsangebote ausgeschrieben für die es keine Teilnahmevoraussetzung in Bezug auf eine Gruppenzuge-hörigkeit (z.B. Schulklasse, Vereinsmitgliedschaft etc.) gibt. 5.5 Die Einrichtung bietet regelmäßig von der Konzeption abgeleitete Fortbildungsangebote für Fachkräfte in der Jugendarbeit/außerschulische Jugendbildung an. Im Rahmen der Angebotsstruktur sind dies mindestens 10%, maximal jedoch 30% der Programmtage. 5.6 Im mehrjährigen Durchschnitt sind mindestens 50% der Nutzer der Einrichtung Teilnehmende am Bildungsprogramm der Einrichtung. 6. Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung 6.1 Die Einrichtung wertet ihre Bildungsangebote mit unterschiedlichen Auswertungsinstrumenten systematisch aus und verfügt über ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem. 6.2 Die Einrichtung ist eingebunden in einen regelmäßigen und strukturierten Fachaus-tausch auf Praxisebene mit pädagogischen Fachkräften der nonformalen Bildung außerhalb der eigenen Einrichtung/außerhalb der eigenen Trägerstruktur. 105
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