Programm und weiter Informationen

Antwortkarte
Bitte melden Sie sich per e-mail unter
[email protected]
oder per Fax 089 149005-50 bis
spätestens Dienstag, 20. September 2016 an.
Ich/Wir nehme/n mit ________ Personen teil
Arbeitgeber ___________________________________________
Vorname _____________________________________________
Straße _______________________________________________
PLZ / Ort _____________________________________________
E-Mail ________________________________________________
Telefon _______________________________________________
Datum _____________ Unterschrift _______________________
In Kooperation mit der
m&i-Klinikgruppe Enzensberg
und PhysioFitness München
1.000/4.2016
Carl-Wery-Straße 26
81739 München-Neuperlach
Tel. 089 149005-0
Fax 089 149005-50
[email protected]
www.rehazentrum-muenchen.de
Einladung
Name / Titel ___________________________________________
Dienstag,
er 2016
27. Septemb
r
14.00 - 17.00
Uh
Fortbildung
Pflegereform 2017 –
Neues Begutachtungsverfahren
und Pflegeleistungen
Sehr geehrte MitarbeiterInnen
im Klinischen Sozialdienst,
Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Eine deutliche Verbesserung
für Betroffene soll damit verbunden sein. So meint
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „ Damit
erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig
davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an
Demenz erkrankt sind. Mehr Hilfe für Pflegebedürftige,
eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte – das erreichen wir mit diesem Gesetz.“
Was aber bedeutet dies konkret? Wie wird Pflegebedürftigkeit in Zukunft definiert? In welcher Art und
Weise erfolgt die Begutachtung und Ermittlung der
Pflegegrade? Wie sieht eine bessere Berücksichtigung
der individuellen Situation von Pflegebedürftigen und
ihren Angehörigen und ein Abbau der Unterschiede
im Umgang mit körperlichen und geistigen Einschränkung in der Praxis aus? Welche Leistungen gehen daraus hervor?
Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung der neuen Begutachtungsverfahren in der Praxis und der Umstellung auf die neuen Pflegegrade und Leistungsbeträge,
die dann zum 1. Januar 2017 wirksam werden sollen.
Das Thema hat also Brisanz. Die Veranstaltung „Pflegereform 2017 – Neues Begutachtungsverfahren
und Pflegeleistungen“ ermöglicht es Ihnen aktuelle,
praxisnahe Informationen aus erster Hand zu erfahren. Wir freuen uns sehr auf unseren Referenten Herrn
Rolf Scheu (Fachberater Qualitätssicherung Pflegebegutachtung/MDK-Bayern) und laden Sie herzlich
zu unserer Fortbildungsveranstaltung am Dienstag
27.9.2016 ein.
Matthias Burkert
Helga Kolb
stv. Geschäftsführer
Dipl.-Sozialpädagogin
Programm
Fortbildung „Pflegereform 2017 – Neues Begutachtungsverfahren und Pflegeleistungen“
am Dienstag, den 27. September 2016
im Rehabilitationszentrum München
14.00 Uhr
Begrüßung
M. Burkert, stv. Geschäftsführer
Rehabilitationszentrum München
14.15 Uhr
Vortrag und Austausch zum Thema:
Neues Begutachtungsverfahren und
Pflegeleistungen
쐽 Begriff der Pflegebedürftigkeit (§ 14
SGB XI)
쐽 Maßgebliche Beeinträchtigungen
der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in sechs Lebensbereichen
(Modulen)
쐽 Ermittlung des Pflegegrades – Neues
Begutachtungsassessment
15.15 Uhr
Imbiss / Kaffeepause
15.45 Uhr
쐽 Leistungen aus der Pflegeversicherung SGB XI, z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistung, ambulant betreute
Wohngruppen, Verhinderungspflege,
Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege…
쐽 Überleitung von bestehenden Pflegestufen in Pflegegrade
쐽 Antragstellung / Nahtlosigkeitsverfahren (§112 SGB V)
쐽 Austausch und Diskussion
Referent: Rolf Scheu (Fachberater Qualitätssicherung Pflegebegutachtung / MDK-Bayern)
16.50 Uhr
Verabschiedung
Nähere Informationen erhalten Sie bei
Matthias Burkert, Stv. Geschäftsführer
unter Tel. 089 149005-11