Antwortkarte Bitte melden Sie sich per e-mail unter [email protected] oder per Fax 089 149005-50 bis spätestens Dienstag, 20. September 2016 an. Ich/Wir nehme/n mit ________ Personen teil Arbeitgeber ___________________________________________ Vorname _____________________________________________ Straße _______________________________________________ PLZ / Ort _____________________________________________ E-Mail ________________________________________________ Telefon _______________________________________________ Datum _____________ Unterschrift _______________________ In Kooperation mit der m&i-Klinikgruppe Enzensberg und PhysioFitness München 1.000/4.2016 Carl-Wery-Straße 26 81739 München-Neuperlach Tel. 089 149005-0 Fax 089 149005-50 [email protected] www.rehazentrum-muenchen.de Einladung Name / Titel ___________________________________________ Dienstag, er 2016 27. Septemb r 14.00 - 17.00 Uh Fortbildung Pflegereform 2017 – Neues Begutachtungsverfahren und Pflegeleistungen Sehr geehrte MitarbeiterInnen im Klinischen Sozialdienst, Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Eine deutliche Verbesserung für Betroffene soll damit verbunden sein. So meint Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „ Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an Demenz erkrankt sind. Mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte – das erreichen wir mit diesem Gesetz.“ Was aber bedeutet dies konkret? Wie wird Pflegebedürftigkeit in Zukunft definiert? In welcher Art und Weise erfolgt die Begutachtung und Ermittlung der Pflegegrade? Wie sieht eine bessere Berücksichtigung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und ein Abbau der Unterschiede im Umgang mit körperlichen und geistigen Einschränkung in der Praxis aus? Welche Leistungen gehen daraus hervor? Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung der neuen Begutachtungsverfahren in der Praxis und der Umstellung auf die neuen Pflegegrade und Leistungsbeträge, die dann zum 1. Januar 2017 wirksam werden sollen. Das Thema hat also Brisanz. Die Veranstaltung „Pflegereform 2017 – Neues Begutachtungsverfahren und Pflegeleistungen“ ermöglicht es Ihnen aktuelle, praxisnahe Informationen aus erster Hand zu erfahren. Wir freuen uns sehr auf unseren Referenten Herrn Rolf Scheu (Fachberater Qualitätssicherung Pflegebegutachtung/MDK-Bayern) und laden Sie herzlich zu unserer Fortbildungsveranstaltung am Dienstag 27.9.2016 ein. Matthias Burkert Helga Kolb stv. Geschäftsführer Dipl.-Sozialpädagogin Programm Fortbildung „Pflegereform 2017 – Neues Begutachtungsverfahren und Pflegeleistungen“ am Dienstag, den 27. September 2016 im Rehabilitationszentrum München 14.00 Uhr Begrüßung M. Burkert, stv. Geschäftsführer Rehabilitationszentrum München 14.15 Uhr Vortrag und Austausch zum Thema: Neues Begutachtungsverfahren und Pflegeleistungen 쐽 Begriff der Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI) 쐽 Maßgebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in sechs Lebensbereichen (Modulen) 쐽 Ermittlung des Pflegegrades – Neues Begutachtungsassessment 15.15 Uhr Imbiss / Kaffeepause 15.45 Uhr 쐽 Leistungen aus der Pflegeversicherung SGB XI, z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistung, ambulant betreute Wohngruppen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege… 쐽 Überleitung von bestehenden Pflegestufen in Pflegegrade 쐽 Antragstellung / Nahtlosigkeitsverfahren (§112 SGB V) 쐽 Austausch und Diskussion Referent: Rolf Scheu (Fachberater Qualitätssicherung Pflegebegutachtung / MDK-Bayern) 16.50 Uhr Verabschiedung Nähere Informationen erhalten Sie bei Matthias Burkert, Stv. Geschäftsführer unter Tel. 089 149005-11
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