Postfach 232 ■ 5415 Nussbaumen Statuten 1. Name, Sitz und Zweck 1.1 1.2 1.3 1.4 Unter dem Namen "Elternforum Obersiggenthal" besteht ein überparteilicher, konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 5415 Obersiggenthal. Das Elternforum fördert die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern und Schule. Der Verein versteht sich als Forum, das die Bedürfnisse der Eltern und Kinder vertritt und gleichzeitig die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus unterstützt. Das Elternforum ist der Partner der Schule in der institutionalisierten Zusammenarbeit ElternSchule. Diese wird in einer Vereinbarung zwischen der Schule und dem Elternforum geregelt. Das Elternforum erreicht seinen Zweck durch: • gemeinsame Veranstaltungen für Eltern und Lehrpersonen, • Organisation von, bzw. Mitarbeit in zielgerichteten Arbeitsgruppen, • Elternbildung • Stellungnahmen zu schul- und bildungspolitischen Fragen, • Öffentlichkeitsarbeit, • weitere Projekte und Aktionen. 2. Mitgliedschaft 2.1 2.2 2.3 2.4 Mitglieder des Vereins können natürliche Personen (Einzelpersonen, Familien/Lebensgemeinschaften mit Kindern) und juristische Personen (Kollektivmitglieder) werden, die dem Vereinszweck gegenüber positiv eingestellt sind. Die Eltern von Schüler/innen erhalten die Möglichkeit der unentgeltlichen Mitgliedschaft. Der Austritt aus dem Verein kann bis 30. November schriftlich auf das folgende Jahresende erklärt werden. Austretende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen und sind verpflichtet, die fälligen Mitgliederbeiträge zu leisten. Bei Mitgliedern mit Schulkindern erlöscht nach Ablauf der Schulpflicht die Mitgliedschaft. Bleiben diese Eltern weiterhin Mitglied, bezahlen sie den Mitgliederbeitrag persönlich. 3. Finanzen 2.5 2.6 2.7 Die Mittel des Vereins setzen sich aus den Mitgliederbeiträgen, der Subvention durch die Gemeinde Obersiggenthal, Gönnerbeiträgen und weiteren Zuwendungen zusammen. Die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge sowie deren Verwendung, werden auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Subvention durch die Gemeinde Obersiggenthal wird durch den Vorstand und die Schulleitung ausgehandelt und durch die Gemeindebehörden auf dem Budgetweg definitiv bewilligt. Der Verein führt eine Kassa und eine Jahresrechnung. Die Jahresrechnung wird auch der Schulleitung zuhanden der Schulführung zur Prüfung vorgelegt. 4. Haftung Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen (Vorbehalten bleibt Art. 55 Abs. 3 ZGB). 5. Organisation Organe des Vereins sind: • Die Mitgliederversammlung • Der Vorstand • Die RechnungsrevisorInnen 6. Mitgliederversammlung Elternforum Obersiggenthal Statuten 23. Januar 2014 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung (MV). Ihr obliegen Beschlüsse zu folgenden Geschäften: • Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Revisorenberichts • Genehmigung des Budgets • Festsetzung der Jahresbeiträge (Mitgliederschaft von Personen ohne Schulkinder) • Wahl des Vorstands (PräsidentIn, KassierIn und mindestens 2 weitere Vorstandsmitglieder) für eine Amtsdauer von 2 Jahren • Wahl von zwei RevisorInnen für eine jeweilige Amtsperiode von 2 Jahren • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder • Statutenänderungen • Ausschlüsse von Mitgliedern • Beitritt zu Dachorganisationen, die ähnliche oder gleiche Ziele verfolgen • Auflösung des Vereins Die MV wird alljährlich durch den Vorstand schriftlich unter Angabe der Traktanden mindestens 20 Tage im Voraus einberufen. An der MV haben Einzel-, Familien- und Kollektivmitglieder je eine Stimme. Vorschläge und Anträge von Mitgliedern, über welche an der MV Beschluss gefasst werden soll, sind spätestens 10 Tage vor der Sitzung dem Vorstand schriftlich einzureichen. Eine ausserordentliche MV kann zudem von mindestens 1/3 des Vorstandes oder 1/5 der Vereinsmitglieder verlangt werden. Die MV fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Statutenänderungen, Beschlüssen über den Ausschluss von Mitgliedern und Beschlüssen zu nicht traktandierten Geschäften ist die Zustimmung von 3/4 der Anwesenden erforderlich. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten/der Präsidentin der Stichentscheid zu. 7. Vorstand 7.1 7.2 7.3 7.4 Der Vorstand leitet die Vereinstätigkeit. Er besteht aus mindestens 4 Personen. Mit Ausnahme der Aemter PräsidentIn und KassierIn bestimmt der Vorstand die Aufgabenverteilung selbst. Der Vorstand kann Arbeitsgruppen bilden. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Die rechtsverbindliche Unterschrift führen zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam. 8. RevisorInnen Die RevisorInnen kontrollieren jährlich die Vereinsrechnung und erstatten zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. 9. Auflösung Die Auflösung des Vereins kann mit 2/3 - Mehrheit der anwesenden Mitglieder von der MV beschlossen werden. In diesem Fall hat der Vorstand das nach Abgeltung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen an eine Organisation mit ähnlicher Zweckbestimmung oder an eine gemeinnützige Organisation in der Gemeinde zu übertragen. Elternforum Obersiggenthal Ort und Datum: Der Vorstand: ........................................................ PräsidentIn: ............................................... AktuarIn: ............................................... KassierIn: ............................................... Mitglied: ............................................... Elternforum Obersiggenthal Statuten 23. Januar 2014
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