Kenntnisprüfung im Approbationsverfahren für Ärzte mit im Ausland (außerhalb EU-Staaten) abgeschlossener Ausbildung Stand: 22.06.2016 Zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes muss in vielen Fällen eine Prüfung abgelegt werden, die sich auf den Inhalt der Staatlichen Abschlussprüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bezieht. Diese Prüfung hat die Funktion einer gutachtlichen Feststellung der Gleichwertigkeit. Die Prüfung findet als mündliche Einzelprüfung statt und dauert für jeden Kandidaten insgesamt zwischen 30 und 60 Minuten. Sie bezieht sich hauptsächlich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Ergänzend sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmatherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. In der Prüfung haben Sie in Bezug auf die für den ärztlichen Beruf wichtigsten Krankheitsbilder und Gesundheitsstörungen zu zeigen, dass Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der ärztlichen Gesprächsführung, verfügen, die zur Ausübung des Berufs des Arztes erforderlich sind. Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Als Prüfer sind Fachärzte bestellt, die auch als Prüfer in der Staatlichen Abschlussprüfung tätig sind. Ihre aktuellen Arbeitszeugnisse / Beurteilungen liegen den Prüfern vor. Verfahren 1. Anmeldung: Im Rahmen eines laufenden Approbationsantrages genügt eine formlose Mitteilung (auch per E-Mail möglich), dass Sie sich zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung bereit erklären. 2. Ort: Weimar (Sophien- und Hufelandklinikum) Meiningen (HELIOS Klinikum Meiningen) Bad Berka (Zentralklinik Bad Berka GmbH) Nordhausen (Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH) Eisenach (St. Georg Klinikum) Erfurt (HELIOS Klinikum Erfurt) Sömmerda, Sondershausen, Bad Frankenhausen (DRK Krankenhäuser) 3. Ladung Sie erhalten von uns eine schriftliche oder per E-Mail übermittelte Ladung mit weiteren Hinweisen. Wenn Sie den Termin ohne ausreichende Entschuldigung versäumen, gilt die Prüfung als nicht bestanden. 4. Wiederholungsmöglichkeit Eine nicht bestandene Prüfung können Sie zweimal (im Abstand von mind. 3 Monaten) wiederholen. Zu diesem Zweck kann die Geltungsdauer der Berufserlaubnis verlängert werden. 5. Kosten: Es wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 € erhoben. Die Gebühr für die anschließende Erteilung der Approbation ermäßigt sich auf 110,00 € (statt 220,00 €).
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