Merkblatt Kenntnisprüfung

Kenntnisprüfung im Approbationsverfahren für Ärzte mit im Ausland (außerhalb EU-Staaten)
abgeschlossener Ausbildung
Stand: 22.06.2016
Zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes muss in vielen Fällen eine
Prüfung abgelegt werden, die sich auf den Inhalt der Staatlichen Abschlussprüfung nach der
Approbationsordnung für Ärzte bezieht. Diese Prüfung hat die Funktion einer gutachtlichen
Feststellung der Gleichwertigkeit.
Die Prüfung findet als mündliche Einzelprüfung statt und dauert für jeden Kandidaten
insgesamt zwischen 30 und 60 Minuten.
Sie bezieht sich hauptsächlich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie.
Ergänzend sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmatherapie, Bildgebende Verfahren,
Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.
In der Prüfung haben Sie in Bezug auf die für den ärztlichen Beruf wichtigsten
Krankheitsbilder und Gesundheitsstörungen zu zeigen, dass Sie über die Kenntnisse und
Fähigkeiten, auch in der ärztlichen Gesprächsführung, verfügen, die zur Ausübung des
Berufs des Arztes erforderlich sind.
Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Als
Prüfer sind Fachärzte bestellt, die auch als Prüfer in der Staatlichen Abschlussprüfung tätig
sind. Ihre aktuellen Arbeitszeugnisse / Beurteilungen liegen den Prüfern vor.
Verfahren
1. Anmeldung:
Im Rahmen eines laufenden Approbationsantrages genügt eine formlose Mitteilung
(auch per E-Mail möglich), dass Sie sich zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung bereit
erklären.
2. Ort:
Weimar (Sophien- und Hufelandklinikum)
Meiningen (HELIOS Klinikum Meiningen)
Bad Berka (Zentralklinik Bad Berka GmbH)
Nordhausen (Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH)
Eisenach (St. Georg Klinikum)
Erfurt (HELIOS Klinikum Erfurt)
Sömmerda, Sondershausen, Bad Frankenhausen (DRK Krankenhäuser)
3. Ladung
Sie erhalten von uns eine schriftliche oder per E-Mail übermittelte Ladung mit weiteren
Hinweisen. Wenn Sie den Termin ohne ausreichende Entschuldigung versäumen, gilt
die Prüfung als nicht bestanden.
4. Wiederholungsmöglichkeit
Eine nicht bestandene Prüfung können Sie zweimal (im Abstand von mind. 3 Monaten)
wiederholen. Zu diesem Zweck kann die Geltungsdauer der Berufserlaubnis verlängert
werden.
5. Kosten:
Es wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 € erhoben. Die Gebühr für die anschließende
Erteilung der Approbation ermäßigt sich auf 110,00 € (statt 220,00 €).