Humanitärer Verein „Lugina e Presheves“

Humanitärer Verein „Lugina e Presheves“
Art.1
Der humanitäre Verein „Lugina e Presheves“ im weiteren Verwendung HVLP, ist ein humanitärer,
politisch und religiös unabhängiger Verein. HVLP ist gemäss Art. 60 des Schweizerischen
Zivilgesetzbuchs von den Migrantinnen und Migranten des Presheva –Tals gegründet worden.
Art.2
Der Zweck des Vereins ist: die finanzielle und materielle Unterstützung in den von Albaner
bewohnten Gemeinden: Presheve, Medvegje und Bujanovc. Unsere Unterstützung und
Aktivitäten wurden schwerpunktmässig wie folgt zugeordnet:
a) Familienangehörige der Opfer des Krieges
b) Sozialbedürftige Menschen
c) Integration der Landsleuten und Zusammenarbeit mit der Behörde, Institutionen und
interessierte Bürgerinnen und Bürger der Schweiz
Art.3
Die Aktivitäten des Vereins stützen sich auf die Mitgliedschaftsbeiträgen und unter der
gemeinnützigen freiwilligen Arbeit der Vereinsmitglieder.
Art.4
Mitglied des Vereins kann jede Albanerin, jeder Albaner werden, der die Statuten akzeptiert und
den Jahresbeitrag bezahlt.
Art.5
Mitglied können auch Personen aus anderen nationalen, religiösen Kulturkreisen werden. Sie
haben wie alle anderen ein Stimmrecht, können aber nicht in den Vorstand gewählt werden.
Art.6
Der Verein wird durch Jahresbeiträge, Spenden und anderen finanziellen Beiträgen welche durch
die Vereinsaktivitäten (Feste, Konzerte) erzielt werden, finanziert.
Art.7
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt Fr. 30.00. Für Studenten, Lehrlinge und
Sozialbedürftige jedoch Fr. 10.00.
Art.8
Das Vereinsmitglied hat das Recht zu wählen und im Vorstand gewählt zu werden (gemäss Art.5
Mitglieder anderer Nationalitäten sind aus diesem Recht ausgeschlossen).
Art.9
Diejenige die mit ihrer Arbeit, ihrem Einsatz beitragen, dass der Verein ihre Ziele erreicht, können
zu Ehrenmitglieder ernannt werden. Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand.
Art.10
Handeln gegen Interessengründung des Vereins führt zur begründeten Kündigung der
Mitgliedschaft durch den Vorstand. Sollte das Mitglied die Kündigung anfechten wollen, so muss
er die Einsprache innert 30 Tagen nach Empfang der Kündigung der Vereinssammlung
einreichen.
Art.11
Der Verein hat folgende Organe:

Vorstand / Präsident, Sekretär, Kassierer, 1 Vorstandsmitglied und 3
Aufsichtsmitglieder der Buchhaltung.

Vereinsversammlung
Art.12
Oberstes Organ des Vereins ist die Vereinversammlung, welche die breite Mitgliedschaft
ausmacht.
Art.13
Vereinsversammlung findet ein Mal in zwei Jahren statt. Auf Verlangen der 2/3 der Mitgliedschaft
kann eine Ausnahmeversammlung einberufen werden.
Art.14
Die Vereinversammlung bestimmt über die Statuten und deren Änderungen, trifft Entscheide
sowie wählt mit der offenen oder geschlossenen Wahl, den Vorstand. Die Vereinsversammlung
überprüft den Geschäftsbericht, bringt Vorschläge und entscheidet über die Einsprachen und
Begehren.
Art.15
Der Verein hat sein eigenes Logo und seinen Stempel in der albanischen und deutschen
Sprache. Mit dem Stempel wird der Sekretär zugetraut. Die ganze schriftliche Korrespondenz
muss vom Vorstandspräsident unterzeichnet werden. Für die Änderungen der Vereinssymbolen
(Logo und Stempel) entscheidet der Vorstand.
Art.16
Die Vorschläge zur Vereinsstatuten wurden in der Versammlung vom 17,Juni 2006
aufgenommen. Die Statuten sind gemäss dem oben erwähnten Datum in Kraft getreten. Der
Vereinsversammlung behält das Recht die Statuten und die Verordnungen, wenn nötig zu
ändern.
Art. 17
Die Mitgliedschaft wird durch die vom Verein gestellten Einzahlungsscheine bezahlt. Die
Mitgliedschaftsbeiträge und andere finanziellen Mittel können ausschliesslich in Anwesendheit
der drei Bevollmächtigen des Vorstandes abgehoben werden.
Art.18
Handhabung der Übereichung von Finanziellen- und Hilfsgüter vor Ort. Drei Mitglieder des
Vereinsvorstandes nehmen Kontakt mit dem Verein in Presheva auf und verteilen gemeinsam die
Güter an Ort und Stelle. Eine Dokumentation der Übereichung der Hilfsgüter wird/muss dem
Vorstand in der Schweiz ausgehändigt werden.
Art.19
Der Verein hat den Hauptsitz in Appenzell des Kantons Appenzell
Adresse lautet wie folgt:
Gontenstrasse.16
9050 Appenzell
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Versammlungssitzung vom 17.06.2006
Restaurant: „Presheva“ In
Rebstein (SG)
Gründung von:
Humanitäre Verein Lugina e Presheves HVLP, für die Schweiz
Initianten: Shaip Bajrami, Fazli Musliu, Ferat Rashiti und Shefket Asani.
Traktanden:
1. Begrüssung und Erklärung des Vereins
2. Lesen der Statuten
3. Vorstandswahl
4.
Begrüssung und Erklärung des Vereins:
Herr Bajrami begrüsst alle Vereinsmitglieder und bedankt für Ihre Unterstützung.
Im Weiteren Erklärt er den Zweck des Vereins. Schwerpunkt ist die Unterstützung von
verschiedenen Menschengruppen wie Familien und Personen Opfer des Krieges,
Sozialbedürftige sowie auch Integration der Landsleuten und Zusammenarbeit mit der Behörde,
Institutionen und interessierten Bürgerinnen und Bürger der Schweiz. Dieser Verein ist gemäss
Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs von Migrantinnen und Migranten gegründet
worden.
Lesen der Statuten:
Der Statut wurde von Murat Avdiu gelesen.
Das Plenum wurde eröffnet:


Es wurde über zahl der Mitgliedern gefragt worden?
Herr Bajrami: Wir haben vor 2 Monaten mit den Vorbereitungen angefangen. Weil die
Interesse von Landsleuten sehr gross ist beschlossen wir etwas in diese Richtung
(Vereinsbegründung) zu organisieren.
Alle Anwesenden begrüssten diese Schritte einstimmig und befürworteten die Gründung mit
sofortiger Aktivität des Vereines.
Vorstandswahl:
Erstens wurden die Vereinsmitgliedern vorgeschlagen die auch ihren Willen zeigten im Vorstand
gewählt zu werden um gemeinnützige Arbeit auf Kosten ihrer Freizeit zu leisten, anschliessend
konnte jeder der Anwesenden seine Stimme abgeben. geheim ohne Name abgeben. So wurde
die Versammlungsführung gewählt worden.
Diese Aufgaben wurden innerhalb des Versammlungsführung in anonymem Wahlverfahren
einstimmig verteilt:
Präsident: Herr Bajrami Shaip, 9050 Appenzell
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Sekretär: Ferat Rashiti ,9454 Rebstein
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Kassierer: Musliu Fazli, 9200 Gossau
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Nächste Sitzung wird schrif
Protokollführer
17.06.2006 Rebstein
Xhevdet Mustafa