Rohstoff Alkoholtestkäufe

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV
Rohstoff
Datum
20.06.2016
Alkoholtestkäufe: die Ergebnisse 2015 im
Detail
Der Alkoholverkauf untersteht Einschränkungen, die sich aus dem Jugendschutz ableiten. Der
Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen an unter 18-Jährige ist
verboten. In der Praxis wird dieses Verbot häufig umgangen. Testkäufe sind ein wirksames
und kostengünstiges Instrument, um die Realität vor Ort zu testen , die involvierten Akteure zu
sensibilisieren und die Einhaltung der gesetzlichen Einschränkungen langfristig zu verbessern.
Die Testkäufe dienen zum aktuellen Zeitpunkt vor allem der Sensibilisierung. Das Aufdecken
von Verkäufen an Minderjährige ist Anlass für einen Dialog und eine bessere Schulung des
Verkaufspersonals. Viele öffentliche und private Institutionen, von den Verteilern über die
Präventions- und Jugendschutzstellen bis zur Arbeitsinspektion, nutzen Testkäufe.
Seit 2000 gibt die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) jedes Jahr eine
gesamtschweizerische Statistik der dezentral erfolgten Testkäufe heraus. Seither wurden
45 300 Alkoholtestkäufe in der Schweiz durchgeführt.
Definition und Verfahren
Testkäufe sind Käufe, bei denen Jugendliche im Auftrag von Privaten oder Behörden
versuchen, alkoholische Getränke zu erwerben, die ihnen aufgrund der gesetzlich
vorgeschriebenen Altersgrenzen gar nicht verkauft werden dürfen.
Bei einem Testkauf begeben sich eine/r oder mehrere Jugendliche, die das gesetzliche
Mindestalter noch nicht erreicht haben, in Begleitung einer erwachsenen Person zu einer
Alkoholverkaufsstelle. Die rekrutierten unter 16- oder 18-Jährigen Testpersonen sollen ihr Alter
nicht durch Kleidung oder Make-up vertuschen. Sie sollen bei Fragen nach ihrem Alter
wahrheitsgetreu antworten und auf Wunsch den Ausweis zeigen. Werden ihnen keine
alkoholischen Getränke verkauft, müssen sie die Verkaufsstelle verlassen und nicht beim
Ladenpersonal insistieren. Ist ihr Kaufversuch aber erfolgreich, müssen sie die erworbenen
Alkoholika sofort der Begleitperson aushändigen. Der Auftraggeber des Testkaufs informiert
danach (persönlich unmittelbar nach dem Testkauf oder per Post) die Verkaufsstelle über das
Testergebnis und fordert sie auf, das Personal für den Jugendschutz zu sensibilisieren und
ihm die gesetzlichen Vorschriften in Erinnerung zu rufen.
Information EAV
Länggasstrasse 35, 3000 Bern 9
Tel. +41 31 309 12 11
Fax +41 31 309 15 00
www.eav.admin.ch
Rohstoff
Da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt, dürfen Testkaufergebnisse im Rahmen von
Strafverfahren nicht als Beweismittel verwertet werden und haben somit keine Bussen zur
Folge. Verwaltungsmassnahmen (wie ein Patententzug) sind jedoch möglich.
Bemerkungen zur Auswertung der Ergebnisse
Mit der Auswertung der Ergebnisse der Alkoholtestkäufe werden zwei Ziele verfolgt. Das erste
Ziel ist eine Beschreibung und Abbildung der in der Schweiz praktizierten Durchführung von
Alkoholtestkäufen (Grafik 1 bis 4 und 6). Als zweites Ziel sollen unter gleichzeitigem Einbezug
mehrerer Variablen (Grafik 5) die Risikofaktoren ermittelt werden. Aus dieser multivariaten
Analyse lassen sich differenzierte Verkaufsraten herleiten. Diese Raten sind interpretierbar als
die Wahrscheinlichkeit des Alkoholverkaufs, wobei diese Wahrscheinlichkeit durch die
spezifische Wirkung einer bestimmten Determinanten beeinflusst wird (bspw. ob es sich um
ein destilliertes oder gegorenes alkoholisches Getränk handelt).
Grafik 1: Anzahl Alkoholtestkäufe seit 2000
9000
8114
8000
7000
6000
5518
5689
5000
4584
4920
2009
2010
6004
5503
5022
4000
3000
2000
1000
0
2000-2008
2011
2012
2013
2014
2015
2015 wurden 8114 Testkäufe durchgeführt, das sind 3092 (+61 %) mehr als im Vorjahr. Dieser
starke Zuwachs ist vorab methodisch bedingt (Berücksichtigung neuer Daten) und
widerspiegelt keine entsprechende Zunahme der Anzahl Testkäufe in diesem Ausmass.
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Rohstoff
Grafik 2: Gesamtschweizerischer Durchschnitt der Alkoholverkäufe an Minderjährige
(in %)
40%
36.5%
35%
32.6%
33.7%
30.4%
30%
29.0%
28.8%
26.8%
25.8%
25%
20%
15%
10%
5%
0%
2000-2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Im gesamtschweizerischen Durchschnitt ist die Alkoholverkaufsrate an Minderjährige von
2014 (33,7%) bis 2015 (29,0%) um 14 Prozent gesunken. Dieser positive Trend ist namentlich
auf den hohen Anteil an Testverkäufen in den Tankstellenshops im Jahr 2015 (ein Drittel der
erfassten Alkoholtestkäufe) sowie die tiefen Verkaufsraten in den Tankstellenshops
zurückzuführen. Zusätzlich verstärkt wird dieser Trend durch die besseren Ergebnisse in den
Cafés und Restaurants sowie in den Take aways (siehe Grafik 3).
Grafik 3: Alkoholverkaufsrate an Minderjährige nach Verkaufsort (in %)
60%
52.1%
50%
45.4%
35.0%
40%
30%
20%
27.0%
27.2%
35.9%
34.3%
27.2%
18.8%
10%
0%
Die höchsten Verkaufsraten an Minderjährige verzeichnen die Verkaufsorte Bar (52,1%) und
Events / Feste (45,4%) gegenüber 2014: 54,3 bzw. 41,6 Prozent. Die tiefste Verkaufsrate liegt
wiederum bei den Tankstellenshops (2015: 18,8% und 2014: 17,3%). Auffällig ist ferner die
starke Abnahme der Alkoholverkaufsrate an Minderjährige in den Cafés / Restaurants (27%
gegenüber 44,6% im 2014) und den Take aways (27,2% gegenüber 41,3% im 2014).
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Rohstoff
Grafik 4: Alkoholverkaufsrate an Minderjährige nach Gemeindetyp (in %)
60%
50%
40%
30%
34.7%
31.0%
28.7%
24.9%
20%
10%
0%
Der unerlaubte Alkoholverkauf an Minderjährige schwankt je nach Gemeindetyp
(Gemeindetypologie des Bundesamts für Statistik). Am höchsten ist diese Verkaufsrate in den
mehrfach orientierten Gemeinden (34,7%). Ländliche Gemeinden verzeichnen leicht
überdurchschnittliche Verkaufsraten an Minderjährige (31,0%); in den Kerngemeinden
(28,7%) und den Agglomerationsgürtelgemeinden (24,9%) liegen sie hingegen tiefer.
Grafik 5: Alkoholverkaufsrate nach Produkteart und Tageszeit (in %)
60%
51.9%
50%
41.8%
40%
30%
25.1%
32.2%
35.6%
29.1%
25.1% 26.5%
20%
10%
0%
Gegorene Getränke
Destillierte Getränke
Nicht adjustierte Verkaufsquote
Vor 19 Uhr
Nach 19 Uhr
Adjustierte Verkaufsquote
Auf den ersten Blick verkaufen sich destillierte alkoholische Getränke viel häufiger als die
gegorenen (41,8% gegenüber 25,1%). Zudem ist das Risiko unerlaubter Verkäufe an
Minderjährige nach 19 Uhr deutlich höher (51,9%) als tagsüber (25,1%). Berücksichtigt man
diese beiden Faktoren gleichzeitig (adjustierte Verkaufsraten), stellt sich heraus, dass die
unerlaubte Verkaufsrate an Minderjährige in Wirklichkeit bei den gegorenen alkoholischen
Getränken höher liegt (32,2% gegenüber 29,1% bei den destillierten Getränken). Nach
Bereinigung der Ergebnisse ist die Differenz zwar geringer, doch die Verkaufsrate nach 19 Uhr
liegt noch immer höher (35,6% gegenüber 26,5%).
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Rohstoff
Grafik 6: Alkoholverkaufsrate mit / ohne Vorankündigung bzw. Wiederholung der
Testverkäufe (in %)
60%
50%
39.9%
40%
30%
26.9%
28.0%
25.6%
20%
10%
0%
Mit Vorankündigung Ohne Vorankündigung
Mit Wiederholung
Ohne Wiederholung
Die überwiegende Mehrheit der Testverkäufe (74,8%) wurde ohne Vorankündigung
durchgeführt. Die Auswertung 2015 bestätigt nun erstmals, dass dieser Faktor nur einen sehr
geringen Einfluss auf die Alkohlverkaufsrate hat (28% ohne Vorankündigung gegenüber
26,9% mit Vorankündigung). An Verkaufsorten, die im Vorjahr nicht kontrolliert wurden, beträgt
die Wahrscheinlichkeit, dass unerlaubterweise Alkohol an Minderjährige verkauft wird,
39,9 Prozent. Umgekehrt sinkt die Wahrscheinlichkeit des Verkaufs an Minderjährige auf
25,6%, wenn die Verkaufsstelle im Vorjahr einem solchen Testkauf unterzogen wurde. Die
meisten (rund 80%) im Jahr 2015 getesteten Verkaufsorte waren bereits 2014 einer Kontrolle
unterzogen worden. Die beweist die Notwendigkeit regelmässiger Alkoholtestkäufe sowie die
Wirksamkeit der daraus resultierenden Sensibilisierung.
Für Rückfragen:
Nicolas Rion, Leiter Kommunikation
Eidgenössische Alkoholverwaltung
031 309 12 64, [email protected]
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