Raiffeisen Versicherung AG UNIQA Insurance Group AG BEKANNTMACHUNG Es ist beabsichtigt, dass Raiffeisen Versicherung AG mit dem Sitz in Wien (FN 52576v) als übertragende Gesellschaft ihre Beteiligung von 25 % an UNIQA International AG (FN 180177t) mit allen Rechten und Pflichten im Weg der Gesamtrechtsnachfolge durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 17 SpaltG und gemäß Art VI UmgrStG an ihre Muttergesellschaft UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien (FN 92933t) als übernehmende Gesellschaft überträgt. Spaltungsstichtag ist 31.12.2015. Raiffeisen Versicherung AG als übertragende Gesellschaft besteht fort. Der Spaltungs- und Übernahmsvertrag zwischen Raiffeisen Versicherung AG und UNIQA Insurance Group AG vom 20.06.2016 wurde bei der übertragenden Gesellschaft und bei der übernehmenden Gesellschaft zum Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingereicht. Ab sofort liegen zu den regulären Geschäftszeiten am Sitz der beteiligten Gesellschaften, nämlich für Raiffeisen Versicherung AG in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, sowie für UNIQA Insurance Group AG in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, gemäß § 7 Abs 2 SpaltG und gemäß § 17 Z 5 iVm § 221a Abs 2 AktG folgende Unterlagen, nämlich (i) (ii) (iii) (iv) (v) (vi) Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 20.06.2016; Jahresabschlüsse und Lageberichte von Raiffeisen Versicherung AG und von UNIQA Insurance Group AG der letzten drei Geschäftsjahre, nämlich zu den Abschlussstichtagen 31.12.2013, 31.12.2014 und 31.12.2015; Corporate Governance Berichte von UNIQA Insurance Group AG für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015; der gemeinsame Spaltungsbericht des Vorstands von UNIQA Insurance Group AG und des Vorstands von Raiffeisen Versicherung AG gemäß § 4 SpaltG sowie gemäß § 17 Z 5 SpaltG iVm § 220a AktG; der Prüfungsbericht des vom Handelsgericht Wien bestellten Spaltungsprüfers RFR Consulting Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH gemäß § 5 SpaltG sowie gemäß § 17 Z 5 SpaltG iVm § 220b AktG; und der gemeinsame Bericht des Aufsichtsrats von UNIQA Insurance Group AG und des Aufsichtsrats von Raiffeisen Versicherung AG über die Prüfung der Spaltung durch den Aufsichtsrat gemäß § 6 SpaltG sowie gemäß § 17 Z 5 SpaltG iVm § 220c AktG zur Einsicht der Aktionäre der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft, der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesell- 2 schaft sowie des Betriebsrats der übernehmenden Gesellschaft (bei der übertragenden Gesellschaft ist kein Betriebsrat eingerichtet) auf. Jeder Aktionär und jeder Gläubiger jeweils der übertragenden oder der übernehmenden Gesellschaft sowie der Betriebsrat der übernehmenden Gesellschaft kann in diese Unterlagen Einsicht nehmen und verlangen, dass ihm unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben angeführten Unterlagen erteilt werde. Diese Bekanntmachung und die oben angeführten Unterlagen werden ferner gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 5 AktG ab sofort und bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft, die zur Beschlussfassung über die Spaltung stattfinden wird, auf der Internetseite von UNIQA Insurance Group AG (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations / Bekanntmachungen / Abspaltung Beteiligungen 2016 durchgehend zugänglich gemacht. Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG hat beschlossen, gemäß § 17 Z 5 SpaltG iVm § 231 Abs 1 Z 1 und Z 2 AktG auf die Einberufung einer Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft zur Zustimmung zur Abspaltung zur Aufnahme und zu dem Spaltungs- und Übernahmsvertrag zu verzichten. Gemäß § 17 Z 5 SpaltG iVm § 231 Abs 3 AktG können Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG, die zusammen 5 % des Grundkapitals von UNIQA Insurance Group AG erreichen, bis zum Ablauf eines Monats nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft über die Spaltung, die für 26.07.2016 anberaumt ist, die Einberufung einer Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG zur Zustimmung zur Abspaltung zur Aufnahme und zu dem Spaltungs- und Übernahmsvertrag verlangen. Die Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG werden hiermit ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen. Wien, im Juni 2016 Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG Der Vorstand von Raiffeisen Versicherung AG
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