Revidiertes Firmenrecht tritt am 1. Juli 2016 in Kraft Ab dem 1. Juli 2016 kann der einmal gewählte Firmennamen auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden. Insbesondere sind bei Personengesellschaften Gesellschafterwechsel ohne Änderung des Firmennamens möglich. Aufgrund dessen bleibt der erarbeitete und gepflegte Wert eines Firmennamens erhalten. Zudem ist künftig aus dem Firmennamen die jeweilige Rechtsform direkt erkennbar. Es gelten bei der Firmenbildung künftig für alle Gesellschaften die gleichen Vorschriften. Ausser bei Einzelunternehmen besteht der Firmennamen einem frei zu bildenden Kern, der mit der entsprechenden Rechtsformangabe ergänzt wird. Bochsler Treuhand GmbH Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bochsler Treuhand GmbH, Leimattenstrasse 6, 8907 Wettswil am Albis Tel: +41 44 515 52 10 – Mitglied TREUHAND|SUISSE
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