Pressemitteilung

Pressemitteilung
24.06.2016
Seiten: 1
Keine heiße Grillkohle in die Abfallbehälter
Jetzt ist er doch noch da. Der Sommer! Damit beginnt auch wieder das Vergnügen der vielen Grillpartys- und feste.
Die AVR Kommunal GmbH weist darauf hin, dass Grillasche nach dem Grillvergnügen vollständig erkaltet sein muss, bevor sie in die Restmüllbehälter gefüllt wird.
Unter der grauen Schicht kann oft nicht so einfach erkannt werden, ob die
Asche schon ausgekühlt ist oder ob noch glimmende Nester vorhanden sind.
Die AVR Kommunal GmbH empfiehlt deshalb, die Grillkohlenasche ganz abkühlen zu lassen oder sie ganz vorsichtig mit Wasser zu löschen. Danach kann
sie verpackt in staubdichte Tüten in den Restmüll gegeben werden.
Ansonsten kann es zu gefährlichen Schwelbränden in der Restmülltonne oder
in den Müllfahrzeugen kommen.
Bei Fragen zum Abfall steht das Team der Abfallberatung unter der Telefonnummer 07261/931-510 gerne zur Verfügung.
Herausgegeben von der AVR Kommunal GmbH
Dietmar-Hopp-Str. 8, 74889 Sinsheim, Tel.: 07261/931-134, Telefax 07261/931-7134
Ansprechpartnerin: Nina Walter, [email protected]
Besuchen Sie uns im Internet: www.avr-kommunal.de oder schreiben Sie ein E-Mail: [email protected]